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Die Linke
Quelle: Berlin bezahlbar machen — Wahlprogramm von Die Linke Berlin zur Abgeordnetenhauswahl 2026 (2026-04-25) · Was das Programm nicht beantwortet →
Wie verbindlich sind die Ankündigungen?
Von 75 Positionen benennen 56 ein konkretes Instrument, 19 eine Zahl und 6 einen Termin. Zum Parteienvergleich.
Bildung
Schulstruktur, Qualitätsstandards und gebührenfreie Bildung
Die Linke will Berlins Schulen strukturell und in der Ausstattung verlässlicher machen. Sie hält am Grundsatz der gebührenfreien Bildung von der Kita bis zur Hochschule fest und will Bildungs- und Teilhabeleistungen, das kostenfreie Schüler*innenticket sowie Lernmittel- und Mensafreiheit weiter ausbauen. Der Ausbau der Gemeinschaftsschulen soll mit klaren Qualitätsstandards, einer eigenen Oberstufe und wissenschaftlicher Begleitung verbunden werden, während beim Übergang in die weiterführende Schule die Einschätzung der Klassenkonferenz stärker zählen und der Anteil der über Losverfahren vergebenen Plätze wachsen soll. Ziffernnoten und Sitzenbleiben sollen bis Klasse 9 durch andere Rückmeldeformen ersetzt, Probejahr und Probeunterricht abgeschafft werden. Ergänzt wird das um bauliche, sportliche und verwaltungstechnische Ausstattung — von der Schulbauoffensive über zusätzliche Sportstätten bis zur kommunalisierten Schulreinigung und gestärkten Schüler*innenvertretungen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Für den Ausbau der Gemeinschaftsschulen und die neuen Mindeststandards argumentieren sie mit einer stärker steuernden Rolle des Senats: Die Bezirke sollen verpflichtet werden, bis 2031 jeweils mindestens zwei neue Gemeinschaftsschulen auf den Weg zu bringen, ergänzt um das Recht auf eine eigene Oberstufe und Zügigkeit sowie eine wissenschaftliche Begleitstudie. Für den Übergang in die weiterführende Schule soll außerdem nicht mehr allein der Notenschnitt in Mathe, Deutsch und Englisch zählen, sondern die pädagogische Einschätzung der Klassenkonferenz mehr Gewicht bekommen, während der Anteil der über Losverfahren vergebenen Plätze wachsen soll.
Einordnung: Offen bleibt, mit welchem zusätzlichen Personal- und Raumbudget die Bezirke die verpflichtenden Neugründungen bis 2031 parallel zu den bestehenden Schulformen — insbesondere dem fortbestehenden Gymnasium — stemmen sollen; die Position benennt die neue Steuerungspflicht, aber nicht ihr Verhältnis zu den fortbestehenden Strukturen und deren eigenem Ressourcenbedarf.
Argument: Die Ausweitung der gebührenfreien Angebote begründen sie damit, dass Bildung „eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Teil der Daseinsvorsorge“ sei und der Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung nicht von der finanziellen Situation der Eltern oder dem Stadtteil abhängen dürfe. Für den absehbaren Investitionsbedarf an Kitas, Schulen und Hochschulen setzen sie auf eine Bundesratsinitiative für ein Sondervermögen Bildung.
Einordnung: Die Herleitung aus dem Daseinsvorsorge-Prinzip begründet, warum weitere Gebühren fallen sollen, nicht aber, woher die laufenden Mittel dafür kommen, solange das als Gegenfinanzierung benannte Sondervermögen von einer Bundesratsinitiative abhängt, deren Erfolg im Text offenbleibt — der Grundsatz wird als bereits gesichert formuliert, obwohl seine Finanzierung eine politisch ungewisse Voraussetzung ist.
Was das bedeutet
In der Summe verschiebt sich die Berliner Schulpolitik der Linken von Einzelmaßnahmen zu einem verbindlichen Leistungsversprechen: Was bisher freiwillig oder ungleich verteilt war — von der Schulform-Wahl über Notengebung bis zur baulichen Ausstattung —, soll zum einklagbaren Standard werden, den der Senat den Bezirken vorgibt. Gleichzeitig hängt dieses Versprechen an zwei offenen Stellen: der parallelen Finanzierung vieler gleichzeitig laufender Vorhaben und der ungeklärten Frage, wie sich neue verbindliche Standards zum fortbestehenden gegliederten Schulsystem verhalten. Wer diese Position im Gespräch einordnen will, sollte deshalb zwischen der klaren Zielrichtung — mehr Verbindlichkeit, weniger soziale Auslese — und der noch offenen Umsetzungsfrage unterscheiden.
Belege: 0011 0030 0031 0032 0033 0045 0047 0049 0050 0051 0052 0053 (+18 weitere)
Lehrkräfte gewinnen, ausbilden und entlasten
Die Linke will dem Lehrkräftemangel mit einer Mischung aus besseren Arbeitsbedingungen und mehr Personal begegnen. Dazu gehört eine verbindliche Arbeitszeiterfassung, zunächst über ein bezirkliches Pilotprojekt, sowie ein Pilotprojekt Jobsharing für Schulleitungen mit mehr als 100 Prozent Stellenanteilen. Schulen sollen bei anhaltendem Mangel ihren Stundenplan temporär reduzieren dürfen, während im Ausland erworbene Lehramtsabschlüsse leichter anerkannt werden sollen. Freiberuflich beschäftigten Kolleg*innen soll ohne Neubewerbung ein Einstellungsangebot gemacht werden, die bestehende Personalvertretungsstruktur im Schulbereich soll erhalten bleiben, und der Aufbau des Landesinstituts BLiQ soll transparenter werden und zeitnah evaluiert werden. Angebote der Alphabetisierung und Grundbildung sollen bedarfsgerecht weiter ausfinanziert werden.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Zur Begründung des Reformbedarfs verweisen sie darauf, dass „nicht die Rückkehr zur Verbeamtung, sondern allein Rechentricks des Senats“ den Lehrkräftemangel zuletzt reduziert hätten. Auf derselben Linie soll das bisherige „Castingverfahren“ in seiner bestehenden Form abgeschafft und durch ein zentrales Bewerbungsverfahren mit Angabe von Wunschschulen ersetzt werden.
Einordnung: Die Formel „allein Rechentricks“ schließt kausal jede andere Erklärung für die zuletzt beobachtete Verbesserung aus, ohne diese Alternativen zu benennen oder zu widerlegen; die abwertende Bezeichnung „Castingverfahren“ trägt die Ablehnung des bisherigen Verfahrens bereits im Namen, statt sie eigens zu begründen — die Wertung wird mit dem Wort mitgeliefert.
Argument: Um dem Mangel langfristig zu begegnen, streben sie eine feste Zielzahl von 3.000 Lehramtsabsolvent*innen jährlich an und wollen gesetzlich verankern, dass die Ausbildungskapazitäten der Hochschulen verbindlich an den prognostizierten Einstellungsbedarf angepasst werden. Das Studium selbst soll praxisnäher werden — mit mehr Theorie-Praxis-Verzahnung, Tandems aus Fachwissenschaft und Fachdidaktik und mehr Abminderungsstunden für Mentor*innen, die Studierende an den Schulen begleiten.
Einordnung: Offen bleibt, wie die zusätzlichen Studienplätze und Betreuungskapazitäten selbst finanziert und besetzt werden sollen, solange die Hochschulen an anderer Stelle im Programm als bereits überlastet beschrieben werden; die Zielzahl benennt den Bedarf, nicht die Voraussetzung, ihn an überlasteten Hochschulen tatsächlich zu decken.
Argument: Für die akute Entlastung fordern sie, den tatsächlichen Personalbedarf klar zu benennen und das vorhandene Personal zu entlasten, etwa durch kleinere Klassen, eine gesenkte Unterrichtsverpflichtung im Referendariat auf sieben Stunden und höhere Bezüge von mindestens 1.800 Euro. Beim Quereinstieg sollen die Sprachanforderungen in ausgewählten Fächern auf C1 abgesenkt und die Liste der Mangelfächer erweitert werden, um mehr Bewerber*innen zuzulassen.
Einordnung: Die einzelnen Entlastungs- und Erleichterungsmaßnahmen werden additiv aufgezählt, ohne dass benannt wird, welche davon Vorrang hätte, falls sich nicht alle gleichzeitig umsetzen lassen; die Position nennt die einzelnen Instrumente, aber nicht ihre Priorisierung untereinander.
Was das bedeutet
Zusammengenommen erzählt die Position eine doppelte Geschichte: Kurzfristig soll das bestehende Personal entlastet und für den Beruf gewonnen werden — durch Bezahlung, Arbeitszeit und leichteren Zugang —, langfristig soll eine reformierte, praxisnähere Ausbildung dafür sorgen, dass genug neue Lehrkräfte nachkommen. Die scharfe Wortwahl gegenüber der bisherigen Personalpolitik des Senats — „Rechentricks“, „Castingverfahren“ — markiert dabei vor allem eine Abgrenzung zur amtierenden Koalition, ohne dass eine eigene Priorisierung der zahlreichen Einzelmaßnahmen erkennbar wird. Für ein Gespräch über die Position heißt das: Die Richtung — mehr Personal, bessere Bedingungen, praxisnähere Ausbildung — ist klar benannt, die Frage, was zuerst und mit welchen Mitteln umgesetzt wird, bleibt der Feinabstimmung überlassen.
Inklusion, Ressourcen und Schutz vor Militarisierung und Diskriminierung
Die Linke will die Ressourcen für Inklusion, Sprachförderung und multiprofessionelle Teams an Schulen bedarfsgerecht statt gedeckelt bereitstellen. Dazu zählen mehr Verwaltungsleitungen und IT-Administrator*innen je Schule, ein flexibles Personalkostenbudget für zusätzliches pädagogisches und therapeutisches Personal sowie feste Teamstunden für alle unmittelbar mit Schüler*innen arbeitenden Professionen. Ein neues Landesprogramm Psychologie an Schulen und ein Schuldistanz-Team nach Neuköllner Vorbild in allen Bezirken sollen ergänzt werden, ebenso ein Landeskonzept schulische Inklusion mit 36 inklusiven Schwerpunktschulen als kurzfristiger Brückenlösung und einem gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf die Schulwegbeförderung von Kindern mit Behinderung. Eine unabhängige Beschwerdestelle bei der Landesantidiskriminierungsstelle soll Schüler*innen und Eltern niedrigschwellig unterstützen, verbindliche Leitlinien sollen den Umgang mit trans* und nichtbinären Schüler*innen regeln, und Unterstützungsangebote für von Benachteiligung betroffene Gruppen sollen ausgebaut werden.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Für die Position gegen Bundeswehr-Kooperationen an Schulen wählen sie den Slogan „Unsere Kinder kriegt ihr nicht!“ als Überschrift, bevor sie inhaltlich fordern, alle Kooperationen zu beenden und Werbung sowie Rekrutierung Minderjähriger zu verbieten. Auf Hochschulebene setzen sie auf die Ausweitung von Zivilklauseln, die eine friedliche Ausrichtung von Forschung und Lehre verbindlich machen sollen.
Einordnung: Der Slogan personifiziert die Bundeswehr als eine Instanz, die Kinder aktiv holen will, und importiert damit eine Entführungs-/Bedrohungsbildlichkeit, die über die im Programm selbst nüchtern begründbare Position — Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot, Verbot der Werbung bei Minderjährigen — deutlich hinausgeht; wer nur die Überschrift liest, bekommt eine unmittelbare Gefahr suggeriert, wo eigentlich eine schulrechtlich begründbare Position steht.
Argument: Die bisherige Praxis der Ressourcenzuweisung kritisieren sie mit deutlichen Worten: Das „dogmatische Primat der Stundentafel“ gegenüber Zumessungen für Inklusion und Sprachförderung habe zur Folge, dass der Lehrkräftemangel „auf dem Rücken der Schüler*innen ausgetragen“ werde, und das bestehende „Gießkannenprinzip“ bei der Zuweisung von Förderstunden an Grundschulen wollen sie durch eine Kombination aus Grundausstattung und bedarfsorientierter Zuweisung ersetzen. Die Zuweisung von Lehrkräftestunden für Sprachförderung und Inklusion soll künftig ohne Deckelung dem tatsächlichen Bedarf folgen.
Einordnung: Die abwertenden Bezeichnungen „dogmatische“ und „Gießkannenprinzip“ ersetzen eine Auseinandersetzung mit den Gründen der bisherigen Zumessungspraxis durch ein vorweggenommenes Verdikt; die als Alternative angebotene bedarfsorientierte Zuweisung erscheint dadurch automatisch als die vernünftige Lösung, ohne dass offengelegt wird, nach welchen Kriterien der tatsächliche Bedarf künftig bestimmt werden soll.
Argument: Für die Bildung gegen Diskriminierung fordern sie, Rassismus, Antisemitismus und das koloniale Erbe Berlins fest in der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie in Unterrichtsmaterialien zu verankern, die koloniale Stadtgeschichte verbindlich zu vermitteln und asiatische Migrationsgeschichten in die Curricula zu integrieren. Zusätzlich sollen Beschäftigte in Bildung, sozialem Bereich, öffentlichem Dienst und Sicherheitsbereich verpflichtend zu Diskriminierung, Rassismus und dem Umgang mit extrem rechten Ideologien aus- und weitergebildet werden.
Einordnung: Die Positionen benennen, was verbindlich verankert werden soll, lassen aber offen, wie diese Verbindlichkeit — etwa bei der verpflichtenden Fortbildung — kontrolliert oder bei Nichtumsetzung sanktioniert werden soll; ein Ziel wird als bereits erreichte Praxis formuliert, obwohl der Vollzugsmechanismus ungenannt bleibt.
Was das bedeutet
In der Summe verbindet dieser Positionsbereich drei Ebenen: mehr und flexiblere Ressourcen für individuelle Förderung, ein hartes Nein zu militärischer Präsenz an Schulen und die verbindliche Verankerung von Rassismus- und Diskriminierungskritik im Unterricht. Gemeinsam ist allen drei Strängen, dass die Linke bestehende Praxis — Ressourcendeckel, Bundeswehr-Kooperationen, punktuelle statt systematische Aufarbeitung — als überholt markiert und durch verbindliche, meist ungedeckelte Ansprüche ersetzen will. Wer die Position im Gespräch wiedergeben will, sollte zwischen der inhaltlich breit belegten Kernforderung — bedarfsgerechte statt gedeckelte Ressourcen — und den zugespitzten Einzelformulierungen wie dem Bundeswehr-Slogan unterscheiden, die über die dahinterliegende, eigenständig begründbare Position hinausgehen.
Belege: 0026 0027 0028 0034 0035 0036 0037 0038 0041 0042 0043 0048 (+6 weitere)
Digitale Bildung, Medienkompetenz und KI
Die Linke Berlin will einen kritischen und datenschutzsensiblen Umgang mit digitalen Werkzeugen und Künstlicher Intelligenz an Schulen verbindlich in Rahmenlehrplänen und Curricula verankern. Sie setzt auf den Ausbau öffentlicher, nicht-kommerzieller Infrastruktur – den Lernraum Berlin als Open-Source-Plattform, Open Educational Resources sowie gut ausgestattete Medienkompetenzzentren in allen Bezirken – statt auf kommerzielle Anbieter. Beim Einsatz KI-basierter Tools soll ausgeschlossen sein, dass Schüler*innen- und Pädagog*innendaten an Systemanbieter abfließen, und Bewertungen sollen weiterhin von Lehrkräften und nicht automatisiert erfolgen. Für pauschale Verbote spricht sich die Partei nicht aus; stattdessen sollen Schulgemeinschaften eigene Regelungen entwickeln. Familien, die sich Geräte und Internetzugang nicht leisten können, sollen über Mittel aus dem DigitalPakt 2.0 barrierearm mit Endgeräten ausgestattet werden.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Begründungslogik lautet: Öffentliche, nicht-kommerzielle Infrastruktur – der Lernraum Berlin, offene Bildungsressourcen, Medienkompetenzzentren in jedem Bezirk – soll Datenschutz und Unabhängigkeit von Systemanbietern sichern, statt sich auf kommerzielle Plattformen zu verlassen.
Einordnung: Offen bleibt, was der parallele Aufbau eigener öffentlicher Plattformen und Zentren kosten und wie lange er dauern würde, und ob Open-Source-Alternativen funktional mit etablierten kommerziellen Werkzeugen mithalten können. Die Abwägung zwischen Prinzipientreue und praktischer Umsetzbarkeit im Schulalltag bleibt unausgesprochen.
Argument: Statt Verbote pauschal zu verhängen, sollen Schulen selbst »Regelungen, die von der Schulgemeinschaft demokratisch entwickelt und kollektiv getragen werden« aufstellen, während Bewertungen bei den Lehrkräften bleiben und ausgeschlossen wird, dass Daten an Anbieter abfließen.
Einordnung: Unklar bleibt, wie eine demokratisch entwickelte Schulregel bei sehr unterschiedlicher technischer und pädagogischer Ausstattung vor Ort tatsächlich zustande kommen und wer die einzelnen Schulen dabei fachlich unterstützen soll – die Position benennt das Ziel, aber nicht den Weg dorthin.
Was das bedeutet
Aus einzelnen technischen Ausstattungsfragen wird ein zusammenhängendes digitalpolitisches Prinzip: Öffentliche, nicht-kommerzielle Infrastruktur soll den Takt vorgeben, kommerzielle Plattformen bleiben die Ausnahme. Dahinter steht die Überzeugung, dass Datenhoheit und pädagogische Freiheit nur über eigene, demokratisch kontrollierte Strukturen zu sichern sind, nicht über die Regulierung kommerzieller Anbieter allein. Gleichzeitig macht das Programm nicht deutlich, mit welchem Tempo und welchen Ressourcen dieser parallele öffentliche Infrastrukturaufbau gegenüber etablierten kommerziellen Lösungen bestehen soll.
Belege: 0012 0055 0056 0057 0058 0059 0060 0061 0062 0133 0146 0154
Berufliche Bildung und Ausbildungsgarantie
Die Linke Berlin will die betriebliche und die Verbundausbildung stärken, indem Betrieben über eine konsequent umgesetzte Ausbildungsumlage die vollen Kosten für alle Auszubildenden erstattet werden und mehr Betriebe – insbesondere kleine und mittlere – zur gemeinsamen Ausbildung zusammengeführt werden. Auch das Land Berlin und landeseigene Betriebe sollen mehr Ausbildungsplätze anbieten, unterstützt durch bessere Berufsorientierung in den Schulen, erleichterte Praktika und passgenaue Vermittlung. Kernstück ist eine Ausbildungsgarantie: Alle jungen Menschen, die kein Studium aufnehmen wollen, sollen ein Angebot für einen Ausbildungsplatz erhalten. Ergänzend sollen Werkstätten an Schulen aufgebaut und modern ausgestattet, mehr Werkstattmeister*innen gewonnen und die Zuständigkeit für schulische und betriebliche Berufsbildung in einer einzigen Senatsverwaltung gebündelt werden. Verbindliche Regelungen sollen zudem die berufliche Förderung von Mädchen, jungen Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte, Alleinerziehenden und jungen Menschen mit Behinderungen absichern.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Begründungslogik lautet: Betriebe, die ausbilden, tragen heute überproportional die Kosten, während andere Betriebe nicht ausbilden. Eine volle Kostenerstattung über die Ausbildungsumlage soll diesen Nachteil ausgleichen und dadurch mehr Ausbildungsplätze schaffen.
Einordnung: Das Programm benennt nicht, wie hoch die Umlage ausfallen und wer sie im Einzelnen tragen soll. Offen bleibt auch, ob eine volle Kostenerstattung tatsächlich der entscheidende Hebel ist oder ob andere Engpässe – etwa fehlende Ausbilder*innen oder Bewerberzahlen – das eigentliche Nadelöhr bilden; diese Alternativursachen werden nicht diskutiert.
Argument: Nüchtern referiert: Eine Garantie für alle jungen Menschen, die kein Studium aufnehmen wollen, soll den Übergang von Schule zu Beruf absichern und Versorgungslücken beim Ausbildungsplatzangebot schließen.
Einordnung: Unklar bleibt, wer im Zweifel zusätzliche Ausbildungsplätze bereitstellt, wenn private Betriebe nicht genug anbieten, und mit welchen Mitteln eine solche Auffanggarantie dann finanziert würde. Das Programm verspricht ein Ergebnis, ohne den Kapazitätsträger für diesen Ernstfall zu benennen.
Was das bedeutet
Aus einer Reihe verwaltungstechnischer Einzelmaßnahmen – Umlage, Werkstätten, gebündelte Zuständigkeiten – entsteht ein zusammenhängendes Versprechen: Niemand soll ohne Ausbildungsplatz dastehen, und die Kosten dafür sollen vor allem über einen Ausgleich zwischen den Betrieben statt über den Landeshaushalt organisiert werden. Das macht berufliche Bildung zu einem Feld, in dem der Staat lenkend und garantierend auftritt, ohne selbst zum größten Träger neuer Ausbildungsplätze zu werden. Wie belastbar dieses Garantieversprechen in der Praxis ist, hängt von Elementen ab, die das Programm offenlässt: der genauen Höhe der Umlage und den Kapazitäten, die im Ernstfall einspringen müssten.
Belege: 0007 0008 0009 0010 0072 0073 0074 0075 0076 0077 0078 0079 (+2 weitere)
Hochschulen und Wissenschaft: Finanzierung, Mitbestimmung, Freiheit
Die Linke Berlin will nach der Wahl zunächst eine Bestandsaufnahme der Kürzungen bei Finanzen, Stellen und Studienkapazitäten der Hochschulen vornehmen und gemeinsam mit den Hochschulen ein Zielbild für die Entwicklung der Hochschullandschaft bis 2035 erarbeiten. Eine mögliche kreditfähige öffentliche Hochschulbaugesellschaft soll es nur geben, wenn Mitbestimmung, Arbeitsplätze in den Bauabteilungen und der Verzicht auf Outsourcing und Tarifflucht gesichert sind; PPP-Konzepte, bei denen Gewinne einseitig privat anfallen und Risiken bei Hochschulen oder Land verbleiben, lehnt die Partei ab. Das Studium soll studiengebührenfrei bleiben, auch für internationale Studierende, und Daueraufgaben an den Hochschulen sollen grundsätzlich durch Dauerstellen statt befristete Projektstellen abgesichert werden. Die Mitbestimmung aller Statusgruppen – auch der Mitarbeitenden in Technik, Service und Verwaltung – soll gestärkt und die akademische Selbstverwaltung entsprechend demokratisiert werden. Zudem sollen bedrohte Wissenschaftsdisziplinen wie Friedens- und Konfliktforschung oder Geschlechterforschung sowie die Freiheit der Forschung durch gute finanzielle Ausstattung geschützt werden.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Begründungslogik lautet: Eine Hochschulbaugesellschaft und ähnliche neue Finanzierungsstrukturen werden nicht grundsätzlich abgelehnt, aber an klare Bedingungen geknüpft – gesicherte Mitbestimmung, gesicherte Arbeitsplätze in den Bauabteilungen, kein Outsourcing und keine Tarifflucht.
Einordnung: Die Position sagt nicht, was geschieht, wenn diese Bedingungen im politischen Prozess nicht vollständig durchsetzbar sind – ob das Finanzierungsmodell dann verworfen oder ein Kompromiss eingegangen würde. Welche Alternative den Sanierungsstau der Hochschulen sonst finanzieren soll, bleibt unbenannt.
Argument: Nüchtern referiert: Daueraufgaben sollen grundsätzlich durch Dauerstellen abgesichert werden, verbunden mit mehr Mitbestimmung für alle Statusgruppen und dem Abbau des pauschalen Ausschlusses von Technik-, Service- und Verwaltungsmitarbeitenden aus der akademischen Selbstverwaltung.
Einordnung: Offen bleibt, wie eine flächendeckende Umstellung auf Dauerstellen finanziert werden soll, wenn zugleich Studiengebührenfreiheit und weitere kostenintensive Vorhaben – etwa der Ausbau des Studierendenwerks – parallel verfolgt werden. Welches Ziel im Konfliktfall Vorrang hätte, beantwortet das Programm nicht.
Was das bedeutet
Aus einer Fülle einzelner Hochschulmaßnahmen ergibt sich ein durchgehendes Muster: Strukturveränderungen werden nicht abgelehnt, aber an Bedingungen zugunsten von Beschäftigten und demokratischer Mitbestimmung geknüpft, während zusätzliche Ausgaben – Dauerstellen, Studiengebührenfreiheit, bessere Ausstattung – gleichzeitig zugesagt werden. Das macht Hochschulpolitik bei der Linken zu einem Politikfeld, in dem Mitbestimmung und Beschäftigungsschutz Vorrang vor Effizienz- oder Sparlogiken erhalten sollen. Wie diese parallelen Zusagen finanziell zusammengehen, bleibt im Programm eine offene Stelle, die erst die politische Praxis füllen müsste.
Belege: 0097 0098 0099 0100 0101 0102 0103 0104 0105 0106 0107 0108 (+18 weitere)
Kita und frühkindliche Bildung
Die Linke will die Personalausstattung in Berliner Kitas deutlich verbessern: Rechnerisch soll künftig eine Fachkraft auf drei Kinder unter drei Jahren beziehungsweise auf 7,5 Kinder über drei Jahren kommen, dazu soll die Fläche pro Kind erhöht werden. Die landeseigenen Kitaträger sollen gestärkt werden, ihr Anteil am gesamten Berliner Kitaplatzangebot soll auf ein Drittel steigen. Allen Kindern soll ein mindestens 24-monatiger Kitabesuch vor der Einschulung ermöglicht werden, begründet mit dem Zusammenhang zwischen Kitabesuchsjahren und der Sprachkompetenz von Erstklässler*innen. Der Erzieher*innenberuf soll aufgewertet werden: Quereinsteigende sollen bis zum Ausbildungsniveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens qualifiziert und damit voll ausgebildeten Fachkräften in Kompetenz, Status und Bezahlung gleichgestellt werden, Praxisstunden in der Ausbildung sollen grundsätzlich vergütet werden.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Der Passus begründet den Kurswechsel damit, dass sich der Kitaplatzausbau seinem vorläufigen Ende nähert und Sanierungen die Plätze im Bestand künftig planvoll sichern sollen. Frei werdende Räume und Sanierungsmittel sollen für Sprachförderung, Therapieangebote und Barrierefreiheit genutzt werden, dazu kommen aktiver Gesundheits-, Lärm- und Hitzeschutz sowie eine regelhafte Ausstattung mit modernen Medien und entsprechende Weiterbildung des Personals. Getragen wird das vom Bekenntnis zum Recht jedes Kindes auf hochwertige frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung.
Einordnung: Die zitierten Sätze benennen Ziele und Verwendungszwecke, aber kein Instrument, mit dem der Übergang vom quantitativen Ausbau zur qualitativen Sanierung finanziert oder durchgesetzt wird, und keine Frist, bis wann die Standards erreicht sein sollen. Auch das Bekenntnis zum Recht bleibt ohne benannten Rechtsanspruch oder Klagemöglichkeit — die konkrete Umsetzung wird an anderer Stelle vorausgesetzt, nicht in diesen Passagen selbst geregelt.
Argument: Zur Personalgewinnung setzt die Passage auf Qualifizierung: Quereinsteigende sollen so weit geschult werden, dass sie ausgebildeten Erzieher*innen in Kompetenz, Status und Bezahlung gleichgestellt sind, und ausbildende Einrichtungen sollen künftig Zielvereinbarungen zur Qualitätssicherung eingehen müssen, um staatliche Genehmigung und Förderung zu erhalten. Zugleich soll das vorhandene Fachpersonal gehalten und für das Berufsfeld Kita gezielt geworben werden.
Einordnung: Offen bleibt, wie die Zielvereinbarungen sanktioniert würden, wenn ausbildende Einrichtungen sie nicht erfüllen, und ob die angestrebte Gleichstellung von Quereinsteigenden bei Bezahlung und Status auf Akzeptanz bei regulär ausgebildeten Fachkräften trifft. Die Passage benennt ein Ziel, aber weder Zeitpunkt noch die Herkunft der dafür nötigen Mittel oder Ausbildungskapazitäten.
Was das bedeutet
In der Summe ergibt das mehr als eine Liste einzelner Kita-Verbesserungen: Der Ausbau der Plätze gilt als weitgehend abgeschlossen, der Schwerpunkt verschiebt sich auf Personalschlüssel, Raum, Qualifizierung und Erhalt des Bestands — also auf die Qualität dessen, was schon da ist. Zahlen und Quoten sind konkret benannt, etwa das Betreuungsverhältnis oder der angestrebte Trägeranteil, was die Position greifbar macht. Was in den zitierten Passagen aber nicht gesagt wird, ist, woher zusätzliches Personal und die Mittel für Sanierung, Qualifizierung und Ausstattung kommen sollen und bis wann die Ziele erreicht sein sollen. Damit bleibt die Position als Zielbeschreibung überzeugend, als Umsetzungsplan aber unvollständig.
Demokratie
Direkte Demokratie und politische Teilhabe
Die Linke bündelt hier ihre Position für einen umfassenden Ausbau plebiszitärer und parlamentarischer Teilhabe: Sie will das Quorum für Volksbegehren und Volksentscheide senken, das Zustimmungsquorum abschaffen, ein Einspruchsreferendum gegen beschlossene Gesetze einführen, digitale Unterschriftsverfahren ermöglichen, einen Volksentscheid bei der Privatisierung öffentlicher Unternehmen, eine Ersatzstimme sowie eine gültige »Neinstimme« gegen die Gesamtheit aller Wahlvorschläge einführen und eine Kommission zur Reform der Berliner Verfassung einsetzen. Beim Wahlrecht will sie es jungen Menschen unabhängig vom Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft an ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt koppeln, für alle Berliner*innen nach fünf Jahren Aufenthalt unabhängig vom Pass einführen, eine weitere Absenkung des Wahlalters prüfen und unterstützt zugleich ausdrücklich das Bestreben nach einem aktuellen Volksentscheid. Auf struktureller Ebene sollen ein Beteiligungsgesetz mit verbindlichen Mindeststandards, ein öffentlich gemachter Landesbeirat für Bürger*innenbeteiligung, die Weiterentwicklung von mein.berlin.de, digital verfolgbare und dokumentierte Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlungen, direkt von Bürger*innen vorgeschlagene und in Beteiligungsgremien entschiedene Projekte, ein berlinweiter Beteiligungshaushalt sowie ein dauerhafter geloster Bürger*innendialog die Mitentscheidung verstetigen. Für Kinder und Jugendliche fordert sie verbindliche Rede- und Beteiligungsrechte in Bezirksverordnetenversammlungen und Jugendhilfeausschüssen, einen aufgestockten Jugenddemokratiefonds, verbindliche Jugendbudgets über die Weiterentwicklung des JugFöG sowie gestärkte Kinder- und Jugendparlamente mit weitgehenden Rechten. Auf bezirklicher Ebene will sie Volksentscheide umsetzen und das Quartiersmanagement fortführen sowie durch gemeinsame Wahltermine mit dem Abgeordnetenhaus die Wahlbeteiligung erhöhen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Linke begründet den Ausbau von Volksentscheiden, Beteiligungshaushalten und gelosten Dialogformaten mit dem Anspruch, Politik nicht über die Köpfe der Menschen hinweg zu machen, sondern mit ihnen: »Wir machen Politik nicht über die Menschen hinweg, sondern mit ihnen.« Für die Stadtentwicklung geht sie noch weiter und erklärt die Bewohnerschaft selbst zur kompetentesten Instanz: »Die Einwohner*innen wissen am besten, wie sich ihre Stadt entwickeln soll.«
Einordnung: Beide Sätze setzen einen einheitlichen, durch mehr Verfahren freilegbaren Volkswillen voraus – ausgeblendet bleibt, dass auch unter den Einwohner*innen gegensätzliche Interessen bestehen, die ein Losverfahren oder ein Bürgerhaushalt nicht auflöst, sondern nur anders verteilt entscheidet. Die Formel am besten wissen beantwortet zudem nicht, wie mit widerstreitenden Mehrheiten innerhalb der Bevölkerung selbst umzugehen wäre, wenn ein Einspruchsreferendum und eine gewählte Volksvertretung zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Argument: Die Begründungslogik hinter der Quoren-Senkung, dem Einspruchsreferendum und den digitalen Unterschriftsverfahren ist rein prozedural: Mehr und niedrigschwelligere Verfahren sollen automatisch zu mehr demokratischer Mitbestimmung führen. So heißt es zur Senkung: »Wir wollen das benötigte Quorum für Volksbegehren und auch das höhere Quorum für verfassungsändernde Volksbegehren senken und das Zustimmungsquorum abschaffen.«
Einordnung: Unausgesprochen bleibt, welche Spannung zwischen häufigeren plebiszitären Eingriffen und der Planungssicherheit sowie dem Minderheitenschutz entsteht, die ein Parlament gerade leisten soll – ein niedrigeres Quorum erleichtert Mehrheitsentscheidungen in beide Richtungen, nicht nur im Sinne der eigenen Programmatik. Die Position benennt kein Kriterium dafür, wie mit einem Einspruchsreferendum umzugehen wäre, das sich gegen ein Anliegen der Linken selbst richtet – die Verfahrensausweitung wird als grundsätzlich wünschenswert dargestellt, ohne diese Kehrseite zu thematisieren.
Was das bedeutet
In der Summe geht es nicht nur um einzelne Verfahrensänderungen, sondern um eine grundsätzliche Verschiebung, wem in Berlin politische Entscheidungen zustehen sollen – weg vom alleinigen Parlamentsvorbehalt, hin zu direkteren und häufigeren Formen der Mitentscheidung. Die Ausweitung reicht dabei von punktuellen Instrumenten wie Volksentscheiden bis zu dauerhaften Strukturen wie gelosten Bürger*innendialogen und verbindlichen Jugendbudgets, die Beteiligung zur Regel statt zur Ausnahme machen sollen. Wer diese Position im Gespräch einordnet, sollte deshalb fragen, wie mit widersprüchlichen Voten aus unterschiedlichen Beteiligungsformaten umgegangen würde und ob mehr Verfahren allein schon mehr Legitimität schaffen. Denn die Position beantwortet nicht, welches Gewicht ein Losverfahren gegenüber einer gewählten Vertretung haben soll, wenn beide zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Belege: 0130 0132 0133 0135 0136 0137 0131 0030 0114 0134 0029 0161 (+14 weitere)
Digitale Verwaltung, Datensouveränität und Open Data
Ausgehend von der Kritik, die Digitalisierung der Berliner Verwaltung sei vom bisherigen Senat »gegen die Wand gefahren« worden, positioniert sich die Linke für eine öffentlich kontrollierte, technisch souveräne und niemanden ausschließende Digitalisierung: »Wir wollen eine Digitalisierung, die niemanden ausschließt und einen modernen, leistungsfähigen Staat stärkt, der Bürger*innen auf allen Wegen erreicht – digital und persönlich.« Digitale Teilhabe gilt ihr als Grundrecht und Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, aus dem niemand aus Mangel an Geräten, Kenntnissen oder Einkommen ausgeschlossen werden darf. Software soll nach dem Grundsatz »Public Money, Public Code« offen zugänglich sein, die Verwaltung schrittweise auf Open-Source-Lösungen umgestellt, der Softwareeinkauf mit anderen Bundesländern koordiniert, die Ausbildung von Linux-Systemadministrator*innen ausgebaut, Verwaltungsleistungen webbasiert und auf offenen Standards zugänglich gemacht, Data Stewards mit der Dokumentation von Datenflüssen betraut und die Open-Data- zu einer Linked-Open-Data-Strategie weiterentwickelt werden; digitale Infrastruktur – von Verwaltungssoftware bis Stromnetz und Kiezbox – gilt dabei als Teil öffentlicher Daseinsvorsorge, die nicht kommerziellen Geschäftsmodellen überlassen werden soll. Zur besseren Steuerung soll das Bündnis Digitale Stadt Berlin als ressortübergreifende Koordinierungsstruktur reaktiviert werden, die Zahl isolierter Fachverfahren sinken, zentrale Produkte wie der BerlinPC modular und administrierbar werden und digitale Projekte zentral dokumentiert, priorisiert und in einem transparenten Monitoring überprüfbar gemacht werden. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit soll anordnend und prüfend tätig werden können und gegen eine Schwächung durch eine Zentralisierung der Datenschutzaufsicht im Bund verteidigt werden; ergänzend soll Berlin ein Transparenzgesetz mit konkreten Veröffentlichungspflichten und maschinenlesbaren Formaten sowie ein an zivilgesellschaftlichen Entwürfen orientiertes Informationsfreiheitsrecht ohne Bereichsausnahmen erhalten, dazu transparente Datenschnittstellen und Serverstrukturen nach dem Vorbild der Mobility Data Specification, ausgeschlossenes Tracking über technisch zwingende Erfordernisse hinaus und Ende-zu-Ende-verschlüsselte digitale Hinweisgeber*innensysteme. Verwaltungsangebote sollen technisch barrierefrei, das Stadtportal berlin.de barrierefrei und mehrsprachig sein und digitale Angebote auch für EU-Bürger*innen ohne deutschen Personalausweis nutzbar werden, der Informationszugang soll gebührenfrei und diskriminierungsfrei bleiben, während niemand zur Nutzung digitaler Angebote gezwungen und ein Anspruch auf persönliche Beratung und analoge Zugangswege gewahrt wird; diese Linie zieht sich durch Einzelbereiche wie die Digitalisierung und IT-Standardisierung der Berliner Justiz einschließlich der digitalen Anmeldung zu juristischen Prüfungen, die Nutzung der EUDI-Wallet-Möglichkeiten, eine digitale Nachhaltigkeit über die gesamte Wertschöpfungskette sowie prioritär die Digitalisierung der 15 meistgebuchten Dienstleistungen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Begründungslogik ist strukturell-institutionell: Öffentliche IT-Infrastruktur soll nicht einzelnen Technologiekonzernen oder Dienstleistern überlassen bleiben, sondern in öffentlicher Hand und unter demokratischer Kontrolle stehen: »Digitale Unabhängigkeit bedeutet keine strukturelle Bindung an einzelne Technologiekonzerne, keine Privatisierung von Bürger*innendaten und keine Black-Box-Systeme im Kern staatlicher Infrastruktur.« Open Source wird dabei ausdrücklich als »Instrument zur strukturellen Sicherung staatlicher Handlungsfähigkeit« gerahmt, nicht nur als Transparenzforderung.
Einordnung: Was die Position nicht thematisiert, sind die Umstellungskosten, der Personal- und Zeitbedarf für eine Migration bestehender Fachverfahren auf Open-Source-Lösungen und mögliche Übergangsrisiken für den laufenden Verwaltungsbetrieb – die strukturelle Unabhängigkeit erscheint als praktisch kostenlos erreichbares Ziel, ohne dass die Umsetzungshürden benannt würden, die eine Reduzierung isolierter Fachverfahren und eine flächendeckende Standardisierung in der Praxis mit sich bringen.
Argument: Digitale Teilhabe wird als Grundrecht gerahmt, das analoge Zugänge ausdrücklich nicht ersetzen darf: »Niemand darf bei der Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen zur Nutzung digitaler Angebote gezwungen werden.« Ergänzend sollen niedrigschwellige analoge und digitale Angebote – Kiezkantinen mit WLAN, mobile Bürgerämter, persönliche Beratung – parallel ausgebaut werden.
Einordnung: Die Position lässt offen, wie ein durchgängiges Doppelangebot aus digitalen und garantierten analogen Zugangswegen finanziert und personell abgesichert werden soll, während gleichzeitig eine ambitionierte Digitalisierungsoffensive wie die der 15 meistgebuchten Dienstleistungen verfolgt wird – zwei parallele Infrastrukturen zu betreiben ist aufwendiger als eine, ohne dass diese Mehrbelastung benannt wird.
Was das bedeutet
In der Summe verbindet sich hier eine technisch-organisatorische Forderung mit einem grundsätzlichen Politikanspruch: Digitale Infrastruktur soll nicht als neutrales Werkzeug behandelt, sondern als Frage öffentlicher Macht und Kontrolle verstanden werden – wer Server, Standards und Software kontrolliert, kontrolliert auch die Handlungsfähigkeit des Staates. Gleichzeitig soll diese technische Souveränität niemanden ausschließen, der digitale Angebote nicht nutzen kann oder will. Für ein Gespräch darüber lohnt sich die Frage, was diese doppelte Ambition – öffentlich kontrollierte, quelloffene IT und ein garantierter analoger Parallelweg – konkret an Ressourcen, Zeit und Priorisierung kostet, denn beides gleichzeitig aufzubauen ist anspruchsvoller, als jedes Ziel für sich zu verfolgen.
Belege: 0008 0022 0023 0055 0056 0057 0058 0059 0060 0061 0062 0063 (+26 weitere)
Medien- und Pressefreiheit, Rundfunk
Die Linke setzt sich für den Erhalt eines unabhängigen, vielfältigen Rundfunks und einer freien Presse in Berlin ein. Sie will DAB+ als dauerhaften terrestrischen Verbreitungsweg sowie die bewährte unabhängige Ermittlung des Rundfunkbeitrags erhalten, ergänzt um mehr Transparenz und Mitbestimmung im rbb-Staatsvertrag und eine Zusammensetzung des Rundfunkrats, die die Vielfalt Berlins abbildet. Das Medienkonzentrationsrecht soll so erweitert werden, dass es auch marktbeherrschende Plattformen mit plattformübergreifender Meinungsmacht erfasst, und der geplante Digitale-Medien-Staatsvertrag soll den Landesmedienanstalten wirksame Mittel gegen diese Plattformmacht an die Hand geben. Freie Radios sollen im Private-Medien-Staatsvertrag als »dritte Säule« rechtlich anerkannt und mit einer Sockelfinanzierung gesichert werden, während lokaljournalistische Strukturen durch verstetigte Förderung gestärkt werden sollen. Beim Rundfunkbeitrag will sie außerdem den sachfremden »Vorwegabzug« zulasten der mabb vollständig streichen und mit anderen Bundesländern eine innovationsoffene, die redaktionelle Unabhängigkeit wahrende Presseförderung voranbringen; Programme und Anstalten selbst sollen sich zudem in der Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln, ergänzt um eine Medienwerkstatt für Bürger*innen als Ort unabhängiger digitaler Öffentlichkeit und zivilgesellschaftlicher Medienproduktion. Ergänzend setzt sie sich dafür ein, dass Journalist*innen ungefährdet ihren Beruf ausüben können, und will den Anwendungsbereich bestehender Schutzmechanismen für Medienschaffende auf innerstaatliche Fälle in Deutschland erweitern.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Linke begründet die Stärkung unabhängiger Medien auch mit einer Bedrohungslage: »Gerade in Zeiten von Desinformation und Hetze braucht Demokratie eine vielfältige und unabhängige Presse.« Aus dieser Gefahrenlage leitet sie die Notwendigkeit stärkerer Medienregulierung und -förderung ab, etwa gegen die Meinungsmacht großer kommerzieller Plattformen.
Einordnung: Der Satz benennt Desinformation und Hetze als Bedrohung, ohne zu präzisieren, wer sie verbreitet, in welchem Ausmaß und über welche Kanäle – die Diagnose bleibt so allgemein, dass sich praktisch jede medienpolitische Forderung mit ihr rechtfertigen lässt. Offen bleibt zudem, warum ausgerechnet die vorgeschlagenen Instrumente – Rundfunkrat-Reform, Medienkonzentrationsrecht, Landesmedienanstalt – dieser diffus beschriebenen Gefahr wirksam begegnen sollen, statt dass diese Wirksamkeit eigens begründet würde.
Argument: Mehrere Forderungen zielen darauf, die Macht großer kommerzieller Online-Plattformen einzuhegen: Das Medienkonzentrationsrecht soll so erweitert werden, »dass die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich auch die marktbeherrschenden Plattformen mit ihrer plattformübergreifenden Meinungsmacht wirksam erfasst und Maßnahmen ergreifen kann«, und der Digitale-Medien-Staatsvertrag soll »kein stumpfes Schwert« bleiben, sondern den Landesmedienanstalten »tatsächlich wirksame Mittel« gegen diese Plattformen geben.
Einordnung: Die Position benennt die angestrebte Wirkung – wirksame Mittel statt stumpfes Schwert – ohne zu erläutern, welche konkreten Befugnisse einer Landesmedienanstalt gegenüber global agierenden Plattformkonzernen überhaupt rechtlich und faktisch zur Verfügung stehen und wie eine Berliner Landeszuständigkeit deren oft international organisierte Marktmacht tatsächlich begrenzen könnte.
Was das bedeutet
Zusammengenommen verknüpft die Linke hier eine klassische medienpolitische Strukturförderung – Rundfunkbeitrag, freie Radios, Lokaljournalismus – mit einer neueren Frontstellung gegen die Marktmacht großer Plattformkonzerne, die beide unter dem gemeinsamen Ziel einer vielfältigen, unabhängigen Öffentlichkeit stehen sollen. Die Dringlichkeit dieser Doppelstrategie wird zusätzlich durch den Verweis auf Desinformation und Hetze unterlegt, der die einzelnen Maßnahmen mit einer größeren Erzählung von Demokratieschutz verbindet. Für ein Gespräch darüber lohnt es sich zu fragen, welche der genannten Instrumente – etwa das Medienkonzentrationsrecht oder die Landesmedienanstalt – tatsächlich in Berliner Zuständigkeit liegen und welche eher symbolisch auf Bundes- oder EU-Ebene verweisen.
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Verwaltungsreform: Personal, Arbeitsbedingungen und Bezirksfinanzen
Die Linke will die Berliner Verwaltung handlungsfähiger machen, indem sie zuerst die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessert. Dazu gehören die vollständige Umsetzung der Hauptstadtzulage, ein Besoldungsniveau im Mittel aller Länder, sichere Beschäftigungsverhältnisse mit Aufstiegsmöglichkeiten sowie feste Budgets für Qualifizierung und Fortbildung. Ergänzend soll die Vier-Tage- beziehungsweise 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich als Modellprojekt geprüft, ein Fonds für Gute Arbeit eingerichtet und mit einem AusbildungsLAB gezielt in Ausbildung investiert werden. Bei der Bezirksfinanzierung fordert Die Linke, das in der Verfassung verankerte Konnexitätsprinzip konsequent umzusetzen, die bisherige an betriebswirtschaftlichen Kennzahlen orientierte Budgetierung zu beenden und stattdessen mit einer klar ermittelten, bedarfsgerechten Globalsumme für eine ehrliche Ressourcenverteilung zwischen den Bezirken zu sorgen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Begründungslogik hier ist, dass Verwaltungsreform nicht auf Kosten der Beschäftigten und des Angebots gehen darf: Personalabbau soll durch geordnete Organisationsentwicklung ersetzt werden, verlässliche Übernahme von Auszubildenden und eine vollständige technische Ausstattung sollen die Verwaltung als Arbeitgeberin attraktiver machen, und ein professionelles IT-Projektmanagement soll zusammen mit Resilienzteam und Taskforce-Strukturen für mehr Stabilität sorgen.
Einordnung: Was dabei offenbleibt: Die Position beschreibt ausführlich, welche neuen Stellen, Teams und Strukturen aufgebaut werden sollen, sagt aber nicht, mit welchem zusätzlichen Personal diese Aufbauarbeit selbst geleistet werden soll, während zugleich ein ungeordneter Stellenabbau gestoppt werden soll – der Personalbedarf der Reform für die Reform bleibt unbeziffert.
Argument: Zur Bezirkssteuerung argumentiert Die Linke, dass die Verwaltungsreform dem Senat jetzt eine klare Steuerungsverantwortung und neue Steuerungsinstrumente gegenüber den Bezirken gebe, denen die Landesregierung in vollem Umfang nachkommen müsse.
Einordnung: Die Position benennt die neue Steuerungsverantwortung des Senats als Fortschritt, ohne im Zitat zu erläutern, wie diese verstärkte zentrale Steuerung mit der an anderer Stelle geforderten Sicherung bezirklicher Handlungsfähigkeit und einer ehrlichen, bedarfsgerechten Ressourcenverteilung zusammenwirkt – das Verhältnis von mehr Zentralsteuerung und mehr Bezirksautonomie wird nicht aufgelöst.
Was das bedeutet
In der Summe verbindet Die Linke die Verwaltungsreform eng mit der Frage, wer in der Verwaltung arbeitet und unter welchen Bedingungen. Aus einer technischen Organisationsreform wird damit auch ein Beschäftigtenthema: bessere Bezahlung, kürzere Arbeitszeiten und verlässliche Ausbildung sollen dem Personalmangel im öffentlichen Dienst entgegenwirken. Gleichzeitig soll die Bezirksfinanzierung von rein betriebswirtschaftlichen Kennzahlen wegkommen und stärker an tatsächlichem Bedarf ausgerichtet werden, während der Senat zugleich mehr Steuerungsmacht gegenüber den Bezirken bekommt. Wie sich zusätzliche Aufgaben, mehr zentrale Steuerung und die parallele Forderung nach mehr Personal und besseren Arbeitsbedingungen in der Praxis finanziell zusammenfügen, lässt die Position offen.
Gleichberechtigte Teilhabe und Antidiskriminierung
Die Linke sieht gleichberechtigte Teilhabe als Voraussetzung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt: Eine Gesellschaft, in der immer mehr Menschen das Gefühl haben, nicht dazuzugehören, verliere ihr Fundament. Daraus leitet sie einen verstärkten Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus ab, der als ressortübergreifende Aufgabe in allen Senatsverwaltungen verankert werden soll, ergänzt um Dunkelfeldstudien zu Diskriminierungserfahrungen und eine menschenrechtsbasierte Regulierung von KI-Systemen gegen automatisierte Diskriminierung. Zugleich will sie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfassend novellieren und dazu eine Bundesratsinitiative einbringen. Feministische Politik soll nicht nur einzelne Ungleichheiten ausgleichen, sondern die zugrundeliegenden Strukturen aufheben, während queere Repräsentation demokratisch weiterentwickelt werden soll, etwa durch einen queeren Beirat. Barrierefreiheit politischer Gremien und gestärkte Rechte der Senior*innenvertretungen ergänzen dieses Programm.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Begründungslogik ist, dass Diskriminierungsschutz nur wirkt, wenn er dauerhaft und strukturell abgesichert ist: der gesamte öffentliche Dienst soll diskriminierungskritisch geschult werden, bestehende Fachstellen sollen dauerhaft statt projektförmig finanziert werden, ein Demokratiefördergesetz soll die Förderung rechtlich absichern, das Antidiskriminierungsrecht soll um weitere Merkmale wie Aufenthaltsstatus oder Gewichtsdiskriminierung erweitert werden, und die Ombudsstelle soll unabhängiger und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden.
Einordnung: Offen bleibt, wer die zusätzlichen Schulungen, Fachstellen und die erweiterte Ombudsstelle mit Personal und Budget ausstattet – die Position benennt viele neue oder zu stärkende Institutionen, ohne im Zitat zu sagen, woher die dafür nötigen Mittel kommen sollen.
Argument: Ein zweites Muster ist die Betonung von Repräsentation neben dem reinen Diskriminierungsschutz: mehr Frauen sollen nicht nur an der Spitze, sondern in der Breite vertreten sein, Berufsgruppen sollen divers zusammengesetzt werden, die UN-Behindertenrechtskonvention soll konsequent umgesetzt werden, Regenbogenfamilien sollen rechtlich gleichgestellt werden, Altersdiskriminierung soll grundgesetzlich ausgeschlossen werden, und auch der spezifische Rassismus gegen kurdische Menschen sowie Diskriminierung in Fußballstadien sollen eigens benannt und bekämpft werden.
Einordnung: Die Aufzählung vieler unterschiedlicher Gruppen und Politikfelder nebeneinander benennt keine Rangfolge oder Priorisierung, falls Ressourcen zwischen ihnen konkurrieren – wie mit solchen Zielkonflikten umgegangen würde, bleibt im Zitat unbeantwortet.
Argument: Ein drittes Muster verbindet Teilhabe mit gesellschaftlicher Aufarbeitung: Die Linke will die zivilgesellschaftliche Expertise durch partizipative Verfahren einbeziehen und verweist auf die 2025 eingesetzte, aber durch rassistische Ausfälle einzelner CDU-Kommissionsmitglieder und politischen Druck behinderte Enquete-Kommission gegen Antisemitismus, Rassismus und Muslimfeindlichkeit, deren Arbeit wieder aufgenommen werden müsse. Zugleich lehnt sie die politische und mediale Instrumentalisierung von Antisemitismusvorwürfen zur Diskreditierung von Personen oder Gruppen ab.
Einordnung: Die Position stellt echten Antisemitismus und dessen instrumentalisierende Vorwürfe nebeneinander, ohne im Zitat zu benennen, anhand welcher Kriterien im Einzelfall zwischen berechtigter Kritik und Instrumentalisierung unterschieden werden soll.
Was das bedeutet
Zusammengenommen macht Die Linke Antidiskriminierung zu einem Querschnittsthema, das quer durch Verwaltung, Recht, Kultur und Sport reicht, statt es auf ein einzelnes Politikfeld zu beschränken. Aus vielen einzelnen Maßnahmen – Schulungen, Studien, Gesetzesreformen, neue Gremien – entsteht der Anspruch, Diskriminierung strukturell und dauerhaft zu bekämpfen statt nur reaktiv auf Einzelfälle zu antworten. Zugleich zeigt die Breite der Aufzählung, dass die Position viele Gruppen und Anliegen gleichrangig nebeneinanderstellt, ohne zu sagen, wie im Konflikt- oder Ressourcenfall Prioritäten gesetzt würden. Wie belastbar die vielen angekündigten Institutionen und Reformen sind, hängt am Ende davon ab, ob ihnen tatsächlich dauerhaftes Personal und Budget folgen – das bleibt in den vorliegenden Aussagen offen.
Verfassungsschutz-Reform und Bürgerrechte gegenüber Sicherheitsbehörden
Die Linke will den Berliner Verfassungsschutz als Geheimdienst auflösen und durch eine transparente, demokratisch kontrollierte und bürgernahe Institution außerhalb der Senatsverwaltung für Inneres ersetzen, angelehnt an Einrichtungen wie das Thüringer Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft. Einen verpflichtenden Verfassungstreuecheck für alle Bewerberinnen und Bewerber des öffentlichen Dienstes, wie ihn andere Länder eingeführt haben, lehnt sie als unverhältnismäßig ab. Im Versammlungsrecht will sie das Vermummungsverbot vollständig streichen, die Versammlungsbehörde aus der Polizei Berlin herauslösen und den Einsatz polizeilicher Schmerzgriffe als mit dem Folterverbot unvereinbar ablehnen. Das gemeinsam mitentwickelte Versammlungsfreiheitsgesetz soll auf Grundlage seiner wissenschaftlichen Evaluation und unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen weiterentwickelt werden.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Linke begründet ihren Einsatz für das Versammlungsrecht auch mit der Gefahr, die von rechter Mobilmachung ausgeht: Angesichts dieser Bedrohung garantiert sie, dass queere Menschen ihr Demonstrationsrecht sicher ausüben können und Christopher-Street-Day-Veranstaltungen politisch und strukturell unterstützt werden.
Einordnung: Anders als Gefahren-Argumentationen, die zusätzliche staatliche Eingriffsbefugnisse rechtfertigen sollen, dient die Gefahrenbeschreibung hier umgekehrt zur Begründung von mehr Schutz und Unterstützung für Betroffene. Welche konkreten strukturellen Vorkehrungen ein sicheres Demonstrationsrecht in der Praxis erfordern – etwa im Verhältnis zur Polizei, deren Praktiken an anderer Stelle desselben Programms kritisiert werden –, bleibt im Zitat offen.
Argument: Ein zweites Muster ist die grundsätzliche Skepsis gegenüber geheim arbeitenden oder weitreichend eingreifenden Sicherheitsstrukturen: das V-Leute-Wesen und der Geheimschutz würden Prävention und Aufklärung eher behindern als fördern, die Auslieferung von Aktivist*innen wie Maja T. an andere Staaten wird abgelehnt, Eingriffe in die Meinungsfreiheit von Beschäftigten und der Abbau von Beschäftigtenrechten in Disziplinarverfahren werden zurückgewiesen, und das Mandatsgeheimnis soll auch gegen eine IP-Adressspeicherung geschützt werden.
Einordnung: Die Position reiht mehrere unterschiedliche Bereiche – Geheimdienstarbeit, Auslieferungsrecht, Dienstrecht, Mandatsgeheimnis – unter demselben Muster der Eingriffsbegrenzung aneinander, ohne im Zitat zu erläutern, wie die dadurch jeweils wegfallenden Kontroll- oder Ermittlungsmöglichkeiten anderweitig kompensiert werden sollen, bevor die geplante Ersatzinstitution besteht.
Was das bedeutet
In der Summe verknüpft Die Linke die Verfassungsschutz-Reform mit einer grundsätzlichen Skepsis gegenüber geheimen oder weitreichenden Eingriffsbefugnissen von Sicherheitsbehörden. Aus einer einzelnen institutionellen Reform wird damit eine durchgängige Bürgerrechtslinie, die von der Versammlungsfreiheit über das Dienstrecht bis zum Mandatsgeheimnis reicht. Zugleich zeigt sich, dass Schutzargumente hier in beide Richtungen eingesetzt werden: Gefahr von rechts begründet mehr Schutz für Betroffene, während Gefahr im Sinne staatlicher Sicherheitslogik als Rechtfertigung für Eingriffsbefugnisse gerade zurückgewiesen wird. Offen bleibt in den vorliegenden Aussagen, wie der Übergang von der bisherigen Behörde zur geplanten Nachfolgeinstitution praktisch gestaltet würde, solange diese noch nicht existiert.
Rechtsstaat, Antifaschismus und Völkerrecht
Die Linke Berlin positioniert sich für einen Rechtsstaat, der für alle gleichermaßen zugänglich ist, und für eine entschiedene Abwehr rechtsextremer Gefährdung. Sie fordert einen »diskriminierungsfreien Zugang zum Recht«, unter anderem durch mehr Beratungsangebote und die Entlastung einkommensschwacher Menschen, sowie die »Entkriminalisierung typischer Armutsdelikte« wie des sogenannten Schwarzfahrens. Für die Justiz selbst tritt sie für eine »demokratische und selbstverwaltete Justiz« mit unabhängigen Justizräten und einem gestärkten Richterwahlausschuss ein. Gegen Rechtsextremismus will sie »Antifaschismus als Staatsziel« in der Berliner Verfassung verankern, spricht sich für ein »Verbot der AfD« aus und fordert einen Untersuchungsausschuss, der »NSU-Verbindungen sowie weitere militant rechte und rechtsterroristische Strukturen« aufklären soll. International verlangt sie, dass Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs »konsequent umzusetzen« sind, unabhängig von politischer Opportunität.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Begründung folgt einer Zugangs- und Entlastungslogik: Wer wenig verdient, soll nicht am fehlenden Geld für Rechtsbeistand oder verständliche Informationen scheitern, und wer wegen Armut straffällig wird, etwa beim Schwarzfahren, soll nicht mit dem scharfen Mittel des Strafrechts belangt werden. Ergänzend soll die Justiz selbst entlastet und demokratisiert werden: bessere Arbeitsbedingungen für das Justizpersonal, ein reduzierter Pflichtfachstoff im Examen, dezentrale Gerichtsstrukturen und perspektivisch unabhängige Justizräte statt ministerieller Steuerung.
Einordnung: Was das Programm an dieser Stelle nicht verhandelt, ist die Kostenseite: Mehr Beratungsangebote, mehr Personal, neue Vollstreckungsformen und ein eigener Justizstandort binden zusätzliche Haushaltsmittel, ohne dass benannt wird, woher diese kommen sollen oder was dafür zurückstehen müsste. Die Reformen erscheinen dadurch als rein technisch-verwaltungsmäßige Verbesserung, die Zielkonflikte mit anderen Haushaltsprioritäten bleiben unausgesprochen.
Argument: Die Position wird mit einer Bedrohungsanalyse begründet: »die politische Rechte« grenze mit ihrer Leitkultur-Rhetorik aus, weltweit träumten »rechte bis extrem rechte Kräfte« von Machtübernahme und »der millionenfachen Vertreibung« von Nachbarinnen, Freundinnen und Kolleginnen, und statt dem entgegenzutreten, »befeuert die Politik der Bundesregierung und auch des Berliner Senats diesen Rechtsruck weiter«. Aus dieser Diagnose leitet sich die Forderung ab, Antifaschismus als Staatsziel in der Verfassung zu verankern, ein AfD-Verbot zu beantragen, jede parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD auszuschließen und mit Kampagnen sowie einer eigenen Anlaufstelle gegen rechte Gewalt vorzubeugen.
Einordnung: Schon die Bezeichnungen »die politische Rechte« und »rechte bis extrem rechte Kräfte« pauschalisieren eine politisch heterogene Szene zu einem einzigen handelnden Subjekt mit einheitlicher Absicht, ohne nach Strömungen oder Graden zu unterscheiden — diese Vereinfachung ist als Technik kodiert. Und der Satz, wonach die Politik der Bundesregierung und des Berliner Senats »diesen Rechtsruck weiter« befeuere, verschweigt, welche konkreten Entscheidungen gemeint sind: Er bleibt bei Sammelbegriffen wie »Hetze gegen migrantische Menschen«, ohne dies an einzelnen Maßnahmen festzumachen — auch dies ist kodiert.
Argument: Für die Aufarbeitung rechter Gewalt beruft sich das Programm auf die Verantwortung staatlicher Stellen: Die »zuständigen Behörden und demokratischen Parteien« seien es den Betroffenen und der Öffentlichkeit schuldig, die begonnenen Untersuchungen fortzusetzen, und es brauche einen eigenen Untersuchungsausschuss, der »NSU-Verbindungen sowie weitere militant rechte und rechtsterroristische Strukturen« in Berlin aufklärt, unter besserer Einbeziehung der betroffenen Communitys und ihrer Expertise.
Einordnung: Die Formulierung setzt die Aufklärungsbedürftigkeit als geteilten Konsens aller »demokratischen Parteien« voraus. Offen bleibt dabei, wie mit Parteien umzugehen ist, die genau diesen Konsens erkennbar nicht teilen oder eine Aufarbeitung eher blockieren — das Programm benennt diesen möglichen Konflikt nicht, sondern setzt die geteilte Verantwortung als gegeben voraus.
Argument: Die Begründung ist eine Universalitäts-Argumentation: »Völkerrecht sowie die universellen Menschenrechte sind für uns grundlegender Maßstab politischen Handelns« und bilden den Mindestkonsens im Umgang mit schweren Verbrechen; Entscheidungen internationaler Gerichte, allen voran des Internationalen Strafgerichtshofs, seien Ausdruck dieses Rechts. Daraus folgt die Forderung, Personen mit einem internationalen Haftbefehl bei Einreise nach Deutschland festzunehmen und Haftbefehle, wie es heißt, »konsequent umzusetzen« — unabhängig von »finanziellen oder politischen Interessen, Opportunität oder selektiver Anwendung«.
Einordnung: Die Universalitäts-Rhetorik blendet aus, dass die Durchsetzbarkeit internationaler Haftbefehle faktisch von der Kooperation einzelner Staaten abhängt und der Internationale Strafgerichtshof selbst über keine eigene Vollzugsgewalt verfügt. Das Programm benennt diese strukturelle Grenze nicht, sondern stellt die »konsequente« Umsetzung als reine Frage des politischen Willens dar.
Was das bedeutet
In der Summe verbindet dieses Positionsbündel zwei Ebenen: Innenpolitisch soll der Rechtsstaat für Menschen mit wenig Geld tatsächlich nutzbar werden, während er sich gleichzeitig gegen die eigene Unterwanderung von rechts wehrt, mit einem AfD-Verbot, Antifaschismus in der Verfassung und einem Untersuchungsausschuss zu rechtsterroristischen Netzwerken. Außenpolitisch überträgt sich dasselbe Prinzip auf die internationale Ebene: Wer für Gleichheit vor dem Gesetz im eigenen Land eintritt, soll auch international keine Ausnahmen für Mächtige oder Verbündete machen und Haftbefehle gegen Kriegsverbrecherinnen unabhängig von politischer Opportunität vollstrecken lassen. Was die drei Bereiche verbindet, ist ein einheitlicher Maßstab: Recht soll nicht an Einkommen, politischer Zugehörigkeit oder diplomatischem Kalkül hängen, sondern gleich gelten. Offen bleibt dabei, wie dieser Gleichheitsanspruch mit den tatsächlichen Machtverhältnissen zusammengeht, etwa begrenzten Haushalten und der internationalen Kräfteverteilung.
Familie
Kita-Ausbau, -Zugang und -Qualität
Die Linke will das Berliner Kita-System bedarfsgerecht und diskriminierungsfrei zugänglich machen. Dazu soll jede Familie »zum ersten Geburtstag ihres Kindes« den gut verständlichen, mehrsprachigen Kita-Gutschein erhalten, während eine gestärkte aufsuchende Sozialarbeit über Familienzentren, Arztpraxen, Gemeinschaftsunterkünfte und Stadtteilmütter Zugangshürden abbaut. Zusatzzahlungen, etwa über verpflichtende Mitgliedschaften in Kitafördervereinen, lehnt die Partei als soziale Abgrenzung privilegierter Gruppen ab. Für mehr Qualität und Barrierefreiheit sollen ausreichend barrierefreie Plätze in Wohnortnähe, eine Anerkennung individueller Förderbedarfe jenseits starrer Kategorien und die konsequente Ausstattung aller Kitas mit heil-, sozial- und inklusionspädagogischen Fachkräften sorgen; das Modellprogramm Kita-Sozialarbeit soll mittelfristig 10 Prozent der Berliner Kitakinder erreichen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Linke begründet die geplante Flexibilisierung des Kita-Systems mit der »unsteten Weltlage«, aus der »keine verlässlichen demografischen Aussagen« mehr möglich seien – deshalb »müssen« Kitas »flexibel und krisenfest« ausgerichtet werden.
Einordnung: Die vage, kaum falsifizierbare Zeitdiagnose einer generell »unsteten Weltlage« ersetzt eine überprüfbare demografische Begründung durch eine Sachzwang-Behauptung: Weil angeblich nichts mehr verlässlich planbar ist, erscheint die Flexibilisierung als einzig mögliche Reaktion. Ausgeblendet bleibt, dass die Frage, WIE flexibilisiert wird – etwa über das anschließend genannte Belegungsmanagement –, eine eigene politische Entscheidung mit eigenen Vor- und Nachteilen ist, die durch den Verweis auf äußere Umstände der Debatte entzogen wird.
Argument: Zugang zur Kita soll nicht vom Zufall oder vom Geldbeutel abhängen: Der Kita-Gutschein soll »zum ersten Geburtstag ihres Kindes« automatisch und verständlich zugestellt werden, eine gestärkte aufsuchende Sozialarbeit soll über Familienzentren, Arztpraxen, Gemeinschaftsunterkünfte und Stadtteilmütter gezielt Hürden abbauen, und Zusatzzahlungen wie verpflichtende Mitgliedschaften in Kitafördervereinen, die zur »sozialen Abgrenzung privilegierter Gruppen« beitragen, treten wir laut Programm »entschieden entgegen«.
Einordnung: Die drei Maßnahmen setzen an der Verteilung und am Zugang an – wer bekommt wie leicht einen Platz, wer wird nicht zusätzlich zur Kasse gebeten. Offen bleibt dabei die vorgelagerte Frage, ob überhaupt genug Kitaplätze vorhanden sind: Zugangsgerechtigkeit organisiert die Verteilung eines Gutes, dessen tatsächliche Verfügbarkeit an anderer Stelle im Programm verhandelt wird.
Argument: Zur Qualität gehört für die Linke vor allem mehr und anderes Personal: Das Modellprogramm Kita-Sozialarbeit soll so ausgeweitet werden, dass »mittelfristig 10 Prozent der Berliner Kitakinder von ihr profitieren«, insbesondere in herausfordernden Lagen. Hinzukommen soll »die konsequente Ausstattung aller Kitas mit heil-, sozial- und inklusionspädagogischen Fachkräften«. Flankiert wird das durch ein »berlinweites, transparentes Belegungsmanagement«, das den »destruktiven Wettbewerb um Plätze« beenden soll.
Einordnung: Zielgröße und Instrument werden benannt, nicht aber, mit welchem zusätzlichen Personal- und Finanzierungsvolumen die Ausweitung auf 10 Prozent und die flächendeckende Fachkräfte-Ausstattung tatsächlich unterlegt sind – ob genug entsprechend qualifiziertes Personal am Arbeitsmarkt verfügbar ist, bleibt unausgesprochen. Der Begriff destruktiver Wettbewerb unterstellt zudem bereits eine Bewertung des bisherigen Vergabeverfahrens, ohne die Alternative – etwa schlicht mehr Plätze zu schaffen, statt sie zu verteilen – zu benennen.
Was das bedeutet
In der Summe verschiebt die Linke die Kita-Debatte von der reinen Platzzahl auf Zugang, Verteilung und Personalqualität: Wer einen Gutschein bekommt, wie leicht Familien an Beratung kommen und wer für ihre Kinder zusätzlich zahlen muss, wird genauso zum politischen Thema wie die Frage, wie viele Fachkräfte in den Einrichtungen arbeiten. Die Begründung über eine unstete Weltlage zeigt dabei, dass selbst technische Verwaltungsentscheidungen wie das Belegungsmanagement mit einem übergeordneten Sachzwang-Argument abgesichert werden – die konkrete Ausgestaltung bleibt dadurch der öffentlichen Auseinandersetzung teilweise entzogen. Ob die parallel formulierten Qualitäts- und Personalziele mit den genannten Instrumenten überhaupt finanzierbar sind, lässt sich aus den vorliegenden Passagen nicht ablesen – das bleibt eine Frage an den Haushalt, nicht an das Programm.
Kinder- und Jugendhilfe: Finanzierung, Struktur, öffentliche Trägerschaft
Die Linke will die Kinder- und Jugendhilfe aus der Logik von Sparzwang und Marktwettbewerb herauslösen. Das Land Berlin soll die Kosten der Hilfen zur Erziehung »in vollem Umfang« tragen, damit die Jugendämter arbeitsfähig werden, und mittelfristig soll eine neue Finanzierungslogik den bisherigen Projektcharakter der Jugendhilfe ablösen, weil kontinuierliche Beziehungsarbeit langfristige, verlässliche Förderstrukturen braucht. Mittel, die etwa für Jugendclubs vorgesehen sind, sollen zweckgebunden bei diesem Zweck ankommen und dürfen von den Bezirken nicht für andere Zwecke ausgegeben werden. Wo private Märkte nach Einschätzung der Partei versagen, soll der Aufbau eigener kommunaler Angebote vorangetrieben und ein Verbot gewinnorientierter Konzerne in der Jugendhilfe geprüft werden. Zugleich soll ein verbindliches Recht auf regelmäßige Supervision und Fortbildung sowie eine alle zwei Jahre wiederkehrende Überprüfung der Personal- und Sachmittelausstattung die Arbeitsbedingungen sichern.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Begründung folgt einer klaren Verwaltungslogik: Weil kontinuierliche Beziehungsarbeit »langfristige, verlässliche Förderstrukturen« braucht, soll die bisherige, projektförmige Finanzierung durch eine neue Logik abgelöst werden. Eine Zweckbindung soll sichern, dass für Jugendclubs vorgesehenes Geld auch dort ankommt, und das Land soll die HzE-Kosten »in vollem Umfang« übernehmen – damit die Zusage, dass die Jugendhilfe »kein Sparmodell« wird, finanziell unterlegt ist.
Einordnung: Alle vier Zusagen bleiben auf der Ebene von Finanzierungsprinzipien und -mechanismen stehen. Offen bleibt, woher im Landeshaushalt die Mittel für die vollständige HzE-Kostenübernahme und die neue, verlässlichere Finanzierungslogik kommen sollen und was dafür an anderer Stelle zurückstehen müsste – die Trade-off-Frage, die jede zusätzliche Ausgabenbindung mit sich bringt, wird nicht angesprochen.
Argument: Wo private Träger nach Einschätzung der Linken versagen, sollen eigene kommunale Angebote aufgebaut werden – »insbesondere zur Absicherung von Notfällen und dort, wo private Märkte versagen« –, und zusätzlich soll ein Verbot gewinnorientierter Konzerne in der Jugendhilfe geprüft werden.
Einordnung: Wann genau ein privater Markt in der Jugendhilfe als versagend gilt, wird nicht definiert – das Kriterium bleibt der politischen Einschätzung überlassen. Ebenso offen bleibt, wie ein geprüftes Verbot gewinnorientierter Konzerne von den zahlreichen freien, nicht gewinnorientierten Trägern der Jugendhilfe abgegrenzt würde, die im Programm an anderer Stelle nicht in Frage gestellt werden.
Argument: Neben der Finanzierung soll auch die Personalausstattung verbindlicher werden: ein Recht auf regelmäßige Supervision und Fortbildung sowie eine Überprüfung der Personal- und Sachmittelausstattung »alle zwei Jahre«. Zusätzlich soll angesichts bestehender Überlastungen in den Jugend- und Sozialämtern die Übergangszeit zwischen Volljährigkeit und Erwachsenenalter konzeptionell und finanziell gestärkt werden.
Einordnung: Die Ausgangsdiagnose der Überlastung in Jugend- und Sozialämtern wird als Anlass für neue Rechte und Prüfpflichten genutzt, ohne zu klären, mit welchem zusätzlichen Personal genau diese bereits überlasteten Ämter die neuen Prüf- und Fortbildungsansprüche zusätzlich erfüllen sollen – das Umsetzungsproblem, das die eigene Diagnose aufwirft, bleibt unadressiert.
Was das bedeutet
Zusammengenommen verschiebt die Linke die Jugendhilfe-Debatte von der Trägervielfalt hin zu staatlicher Steuerung und Planungssicherheit: Öffentliche Finanzierung, mögliche Rekommunalisierung und verbindliche Personalstandards sollen die Abhängigkeit von Marktmechanismen und kurzfristigen Projektlogiken verringern. Damit wird aus einer Reihe einzelner Verwaltungsforderungen ein größerer Kurswechsel weg vom Wettbewerbsmodell hin zu einer stärker staatlich getragenen Jugendhilfe. Offen bleibt dabei durchgängig, welche zusätzlichen Mittel und welches zusätzliche Personal dieser Kurswechsel selbst voraussetzt – eine Frage, die sich erst im Haushalt und nicht im Programmtext beantworten lässt.
Kinderrechte, Kindergrundsicherung und kostenfreie Angebote gegen Armut
Die Linke will Kinder rechtlich und materiell besser absichern. Auf Bundesebene soll die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz erreicht werden, und zwar »in einer Form, die nicht hinter der UN-Kinderrechtskonvention und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleibt«. Als Grundsatz soll gelten, dass materielle Notlagen in der Familie »niemals der alleinige Grund für eine Trennung von Eltern und Kindern« sein dürfen. Nachdem die Kindergrundsicherung auf Bundesebene gescheitert ist, will sich die Partei über den Bundesrat für eine »echte, armutsfeste Kindergrundsicherung« starkmachen. Kostenfreie Angebote wie das Mittagessen an Grundschulen und das Schülerticket sollen erhalten und die öffentliche Daseinsvorsorge für Kinder und Jugendliche generell kostenfrei gemacht werden, »ohne komplizierte Anträge und stigmatisierende Bedarfsprüfungen«.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Der Gedankengang verbindet zwei rechtliche Ebenen: Auf Bundesebene sollen Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden, und zwar so, dass der Schutz nicht hinter der UN-Kinderrechtskonvention und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleibt. Als praktische Konsequenz daraus soll gelten, dass materielle Notlagen in der Familie »niemals der alleinige Grund für eine Trennung von Eltern und Kindern« sein dürfen.
Einordnung: Die Formulierungen bleiben auf der Ebene von Verfassungstext und Grundsatz. Wie im konkreten Jugendamts-Verfahren tatsächlich verhindert wird, dass materielle Not doch als Faktor in eine Trennungsentscheidung einfließt – über welche Prüf- oder Kontrollschritte das sichergestellt würde –, wird nicht benannt; der Vollzugsmechanismus bleibt offen.
Argument: Nachdem die bundesweite Kindergrundsicherung gescheitert ist, soll Berlin über den Bundesrat für eine »echte, armutsfeste« Variante werben. Parallel sollen bereits bestehende kostenfreie Angebote wie Mittagessen und Schülerticket erhalten und die gesamte öffentliche Daseinsvorsorge für Kinder und Jugendliche kostenfrei gemacht werden, »ohne komplizierte Anträge und stigmatisierende Bedarfsprüfungen«.
Einordnung: Die Forderung, sämtliche Angebote der Daseinsvorsorge kostenfrei und ohne Bedarfsprüfung anzubieten, benennt nicht, wie die dadurch wegfallende Steuerungsfunktion der Bedarfsprüfung – gezielte Mittel dorthin, wo der Bedarf am größten ist – ausgeglichen werden soll, wenn stattdessen pauschal für alle finanziert wird. Auch die Finanzierung einer flächendeckenden Ausweitung über das bereits genannte Mittagessen und Schülerticket hinaus bleibt unbeziffert.
Was das bedeutet
In der Summe geht es der Linken darum, den Schutz von Kindern von der individuellen finanziellen Lage ihrer Familien zu entkoppeln: Rechte sollen unabhängig vom Einzelfall gelten, und Angebote sollen unabhängig vom Nachweis der Bedürftigkeit allen offenstehen. Das verschiebt die Jugend- und Sozialpolitik von einer bedarfsgeprüften, selektiven Logik hin zu einer universalistischen. Wie diese Universalisierung finanziert und im Verwaltungsalltag – etwa bei Trennungsentscheidungen – tatsächlich durchgesetzt wird, bleibt in den vorliegenden Passagen offen und wäre der nächste, für die Debatte entscheidende Schritt.
Kinderschutz und vertrauensbasierte Prävention
Die Linke Berlin setzt beim Kinderschutz auf Vorbeugung statt auf Druck gegenüber Eltern. Das Wahlprogramm fordert, dass ausnahmslos alle Fachkräfte im Kinderschutzverfahren sattelfest und handlungssicher sind. Alle Einrichtungen, in denen sich junge Menschen mehrere Stunden am Tag aufhalten, sollen verpflichtet werden, Schutzkonzepte gegen sexualisierte und körperliche Gewalt zu erstellen und umzusetzen, die unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen selbst entstehen. Land und Bezirke sollen gemeinsam den Hausbesuch nach der Geburt eines Kindes sicherstellen. Statt Bußgelder gegen vermeintlich unkooperative Eltern setzt die Partei auf vertrauensbasierte Sozialarbeit in den Kiezen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Begründungslogik verknüpft die einzelnen Forderungen zu einer Linie: Prävention statt Sanktion. Geschulte Fachkräfte, Hausbesuche nach der Geburt und verpflichtende Schutzkonzepte sollen Gewalt früh erkennen und verhindern, während die Ablehnung von Bußgeldern gegen Eltern signalisiert, dass Vertrauen und Unterstützung wirksamer seien als finanzieller Druck.
Einordnung: Was dabei ausgeblendet bleibt: Woher die Ressourcen kommen sollen, damit »sattelfest und handlungssicher« tatsächlich für ausnahmslos alle Fachkräfte gilt, sagt das Programm nicht. Und wenn Vertrauen nicht trägt, bleibt offen, welches Instrument dann greift, wenn nicht Bußgelder – die Alternative zur abgelehnten Sanktion wird benannt, ihre Wirksamkeit aber nicht belegt.
Argument: Ergänzt wird die Position durch ein allgemeines Bekenntnis: die Linke setzt sich dafür ein, dass »jede Form von Gewalt entschieden geächtet und konsequent bekämpft« wird.
Einordnung: Dieser Satz steht auffällig unspezifisch neben den konkreten Vorhaben zu Fachkräften, Hausbesuchen und Schutzkonzepten. Er nennt weder ein Instrument noch eine Zuständigkeit und lässt offen, was über die bereits benannten Maßnahmen hinaus gemeint ist – als Rahmensatz sichert er die Position moralisch ab, ohne selbst überprüfbar zu sein.
Was das bedeutet
In der Kombination wird aus einzelnen Verwaltungsvorgaben eine erkennbare Haltung: Kinderschutz soll über Qualifizierung, frühzeitigen Kontakt und Beteiligung der Betroffenen funktionieren, nicht über Sanktionen gegen Eltern. Für ein Gespräch heißt das: Die Linke will lieber früh hinschauen und begleiten, als im Nachhinein zu bestrafen. Offen bleibt dabei, was passiert, wenn Vertrauen allein nicht ausreicht – dafür bietet das Programm kein zweites Instrument an. Das allgemeine Bekenntnis gegen jede Form von Gewalt rundet die Position eher symbolisch ab, ohne sie inhaltlich zu verschärfen.
Soziale Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien im Kiez
Die Linke Berlin will nicht-kommerzielle, wohnortnahe Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und Familien als festen Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge erhalten und ausbauen. Dazu zählen Jugendclubs, Abenteuerspielplätze, Sporthallen, Stadtbibliotheken und selbstverwaltete Treffpunkte ebenso wie Stadtteilsorgezentren, die niedrigschwellige Angebote für Kinder- und Jugendclubs, Alleinerziehende, Senior*innen und pflegende Angehörige bündeln. Ergänzt wird das durch die familienbezogene Beratungsinfrastruktur: Das Programm sieht vor, das Berliner Familienförderungsgesetz konsequent umzusetzen und weiterzuentwickeln, um Familienzentren, Familienservicebüros und Erziehungs- und Familienberatungsstellen zu sichern.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Position wird zusätzlich als grundsätzliche Festlegung gerahmt: die vielfältigen Angebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien seien selbstverständlicher Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge und »stehen nicht als Einsparpotenziale zur Disposition«.
Einordnung: Diese Festlegung benennt keinen Mechanismus, der die Angebote vor künftigen Haushaltskürzungen tatsächlich schützt – sie ist eine politische Selbstverpflichtung, keine gesetzliche oder finanzielle Absicherung. Offen bleibt, wie die Priorisierung gegenüber anderen Haushaltsposten im Konfliktfall konkret durchgesetzt werden soll.
Argument: An einer Stelle wird die Forderung konkreter gefasst: Die Linke will sich für »mindestens einen selbstverwalteten Jugendort pro Bezirk« einsetzen, begründet als Ort kritischer Auseinandersetzung, Solidarität und Entwicklung alternativer Lebensentwürfe.
Einordnung: Die Bezirks-Mindestzahl sagt nichts darüber, wie ungleich die Versorgung mit Jugendorten zwischen den Bezirken heute tatsächlich verteilt ist, und benennt keine Finanzierungsquelle für den Aufbau dort, wo noch keiner besteht – die Zahl wirkt konkret, verdeckt aber die eigentliche Verteilungsfrage.
Was das bedeutet
Zusammengenommen macht die Position aus einzelnen Einrichtungen eine Prinzipienfrage: Soziale Infrastruktur im Kiez soll nicht dem Sparzwang unterliegen, sondern als Grundversorgung gelten, auf die Bezirke sich verlassen können. Praktisch bedeutet das den Anspruch, bestehende Orte zu erhalten und dort auszubauen, wo sie fehlen, statt sie im nächsten Haushaltsjahr zur Disposition zu stellen. Wie belastbar dieser Anspruch ist, hängt jedoch daran, ob die politische Festlegung gegen Kürzungen auch im konkreten Haushaltsstreit standhält – dafür liefert das Programm selbst keinen Beleg.
Alleinerziehende, Sorgearbeit und Familienvielfalt
Die Linke Berlin will unterschiedliche Familienformen wirtschaftlich und sozial gleichstellen. Konkret sollen alle Pflegekinderfamilien anderen Familien wirtschaftlich gleichgestellt werden. Bestehende Landesprogramme für Alleinerziehende sollen fortgeführt und ausgebaut werden, mit besseren Möglichkeiten, Schul- und Berufsabschlüsse nachzuholen, mehr Teilzeitausbildungsplätzen sowie verlässlicher, langfristiger Begleitung und Beratung. Für geflüchtete Alleinerziehende sollen zielgruppenorientierte Angebote erweitert und neu geschaffen werden, um Spracherwerb und berufliche Qualifizierung möglichst niedrigschwellig zu ermöglichen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Position ist eingebettet in eine strukturelle Kritik: »Gleichzeitig führen Privatisierungen in der Daseinsvorsorge dazu, dass immer mehr Sorgearbeit privat abgefedert werden muss«.
Einordnung: Die Kritik benennt einen Mechanismus, aber nicht, wer davon konkret betroffen ist – wessen Sorgearbeit sich dadurch verschiebt, bleibt unausgesprochen. Sie wird auch nicht ausdrücklich mit den zuvor genannten Maßnahmen zu Pflegekinderfamilien und Alleinerziehenden verknüpft, sodass unklar bleibt, ob diese Maßnahmen als Gegenmittel zu genau diesem Trend gedacht sind oder als eigenständige Forderungen daneben stehen.
Argument: Für geflüchtete Alleinerziehende wird die allgemeine Förderung zusätzlich zielgruppenspezifisch gefasst, mit Fokus auf Spracherwerb und berufliche Qualifizierung.
Einordnung: Offen bleibt das Verhältnis zu den allgemeinen Landesprogrammen für Alleinerziehende: Ob es sich um zusätzliche Mittel für eine zusätzliche Zielgruppe handelt oder um eine Umverteilung innerhalb bestehender Angebote, lässt die Formulierung unbeantwortet.
Was das bedeutet
In der Summe verschiebt die Position den Blick von der einzelnen Familie zur Struktur: Wirtschaftliche Gleichstellung und ausgebaute Landesprogramme sollen ausgleichen, was unterschiedliche Familienformen an zusätzlicher Sorge- und Organisationsarbeit tragen. Für ein Gespräch heißt das: Die Linke sieht Alleinerziehen und Pflegeelternschaft nicht als Sonderfall, sondern als Familienform mit eigenem Unterstützungsbedarf, und verknüpft das mit einer Kritik an Privatisierung als Treiber privater Sorgelast. Wie eng Kritik und Förderprogramme tatsächlich zusammenhängen, bleibt im Programm allerdings eine offene Verbindung.
Gesundheit
Gesundheitsversorgung als öffentliche Daseinsvorsorge
Die Linke Berlin will Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren und den Öffentlichen Gesundheitsdienst konsequent in öffentlicher oder gemeinnütziger Hand ausbauen. Sie fordert die Rekommunalisierung von Krankenhäusern dort, wo sich private Konzerne aus der Verantwortung ziehen, sowie ein Sonderprogramm samt Sonderfonds für medizinische Versorgungszentren in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft, gezielt für unterversorgte Gebiete wie den Osten Berlins. Auf Bundesebene setzt sie sich für die Überwindung der Fallpauschalen ein und will auf Landesebene die Wirkung dieses Finanzierungssystems von der Arbeit am Krankenbett isolieren. Ergänzend soll der Öffentliche Gesundheitsdienst als dritte Säule der Versorgung gestärkt, der Fokus stärker auf Prävention und insbesondere auf die Gestaltung gesundheitserhaltender Lebensverhältnisse gelegt und der Erhalt wohnortnaher Apotheken gesichert werden.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Für Krankenhäuser fordert die Linke Rekommunalisierung dort, wo sich private Konzerne aus der Verantwortung ziehen, und will erreichen, dass das Land seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Krankenhausfinanzierung im erforderlichen Umfang nachkommt — mit projektbezogener statt pauschaler Mittelvergabe, konkret benannten Investitionsvorhaben wie den Psychiatrien im Krankenhaus Hedwigshöhe und im Urbankrankenhaus sowie dem Erhalt des Jüdischen Krankenhauses Berlin am besten in Kooperation mit der öffentlichen Hand. Für die landeseigenen Häuser Charité und Vivantes strebt sie gemeinwohlorientierte Organisationsstrukturen mit klar verantwortlichen Planungs- und Leitungsgremien an. Auf Bundesebene setzt sie sich für die Überwindung des Systems der Fallpauschalen ein und will die Rechtsform kommunaler Häuser auf öffentliche Transparenz und demokratische Kontrolle verpflichten, statt GmbH-Logik und Geschäftsgeheimnisse zuzulassen; Berlin müsse die Chance nutzen, dem Marktversagen eine starke, demokratische Planung entgegenzusetzen, denn eine Krankenhausorganisation solle Entscheidungen im Interesse der Patient*innen treffen, nicht im Interesse von Bilanzen.
Einordnung: Die Argumentation setzt das »Marktversagen« bereits als gegeben voraus, statt es an einem konkreten Kriterium zu zeigen, und schreibt privaten wie investorengeführten Trägern pauschal ein reines Gewinnmotiv zu, ohne zwischen unterschiedlichen Formen — freigemeinnützig, konfessionell, börsennotiert — zu unterscheiden. Dass auch öffentliche Häuser unter Finanzierungsdruck stehen und Sparentscheidungen treffen müssen, bleibt unausgesprochen; wer die Ursache verschlechterter Bedingungen einseitig bei der Rechtsform verortet, muss die Frage nach der grundsätzlichen Unterfinanzierung des Systems nicht gesondert beantworten.
Argument: Für die ambulante Versorgung setzt die Linke auf ein Sonderprogramm samt Sonderfonds für medizinische Versorgungszentren in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft, gezielt für unterversorgte Gebiete wie den Osten Berlins, bis auf Bundesebene ein Verbot investorenbetriebener MVZ komme; bis dahin setze man auf die Durchsetzung des Berliner Heilberufekammergesetzes, das nicht-ärztliche Leitung derzeit ausschließe. Leerstehende landeseigene Praxisräume sollen ertüchtigt, Praxisraumbörsen wie in Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf unterstützt und ein Gewerbemietendeckel für Einrichtungen der Primärversorgung geprüft werden, ergänzt um den Ausbau von Community-Health-Nursing-Modellprojekten. Das Landesgremium nach § 90a SGB V soll um Vertreter*innen der Bezirke und der Patient*innen erweitert und zu einem verbindlichen Steuerungsgremium entwickelt werden, die bundesweit fehlenden Kassensitze sollen anteilig für Berlin geschaffen und eine Stelle für Aufsicht über Kostenerstattungsverfahren eingerichtet werden. Ergänzend fordert sie den Erhalt wohnortnaher Apotheken samt besserer Ausstattung der Krankenhäuser mit Stationsapotheker*innen und mehr Ausbildungskapazitäten für Pharmazeut*innen.
Einordnung: Die Aufzählung konkreter Instrumente — Sonderfonds, Mietendeckel, erweitertes Steuerungsgremium — suggeriert einen klaren Umsetzungspfad, benennt aber nicht, wie sich das angestrebte Verbot investorenbetriebener MVZ auf Bundesebene, von dem die Berliner Übergangslösung ausdrücklich abhängt, tatsächlich erreichen lässt und in welchem Zeitraum. Die Ausweitung des Landesgremiums zu einem verbindlichen Steuerungsgremium bleibt zudem ohne Angabe, welche Kompetenzen den Kassenärztlichen Vereinigungen dabei entzogen würden — ein möglicher Konflikt, der in der Aufzählung nicht als solcher benannt wird.
Argument: Für Prävention und den Öffentlichen Gesundheitsdienst fordert die Linke eine Offensive, die alle gesetzlichen Aufgaben mit Stellen und Infrastruktur absichert und offene Stellen besetzt, gestützt auf eine an der sozialräumlichen Struktur der Stadt ausgerichtete Erhebung planungsrelevanter Gesundheitsdaten; Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Gesundheitsämter sollen dafür besser miteinander vernetzt werden, etwa bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Angesichts sinkender Impfquoten fordert sie eine Intensivierung der Impfkampagnen sowie eine verlässliche Finanzierung der Infrastruktur gegen HIV/AIDS samt einem ressortübergreifenden Aktionsplan. Für obdach- und wohnungslose Menschen sollen zwei Versorgungszentren mit speziell geschultem Personal finanziert werden, ergänzt um Fortbildungen gegen Diskriminierung, barrierefreie Praxisräume und ein Lots*innensystem sowie um eine Ausweitung der sozialkompensatorischen Gesundheitsförderung, Suchthilfe und psychiatrischen Versorgung im Rahmen des Berliner Gesundheitsdienstgesetzes. Für Menschen mit ME/CFS, Long Covid und Post Vac sollen barrierefreie Zugänge wie Hausbesuche oder Telemedizin, eine Aufklärungskampagne und eine der Schwere und Häufigkeit der Erkrankung angemessene Forschungsförderung sowie ausgebaute Versorgungsangebote sorgen; Pilotprojekte wie aufsuchende Therapie sollen zudem ältere und immobile Menschen wohnortnah erreichen.
Einordnung: Die breite Aufzählung von Zielgruppen und Instrumenten benennt jeweils den Bedarf, aber nicht die Priorisierung zwischen ihnen: Ob etwa der ressortübergreifende Aktionsplan gegen HIV, die Ausweitung sozialkompensatorischer Angebote oder die ME/CFS-Forschungsförderung zuerst umgesetzt würde, wenn Personal und Mittel des Öffentlichen Gesundheitsdienstes knapp bleiben, bleibt offen — die Engführung liegt darin, Bedarfe additiv aufzulisten, ohne den zugrunde liegenden Zielkonflikt um begrenzte ÖGD-Kapazitäten selbst zu benennen.
Was das bedeutet
Praktisch heißt das: Die Linke will den Rückzug aus der Marktlogik im Gesundheitswesen umkehren — öffentliche statt private Trägerschaft, Planung statt Bilanzorientierung, Vorbeugen statt nur Behandeln, ergänzt um ein dichtes Netz konkreter Einzelmaßnahmen für unterversorgte Gebiete und spezifische Zielgruppen. Die Begründungen sind dabei überwiegend an konkreten Versorgungslücken orientiert, etwa fehlenden Praxen im Osten Berlins oder unbesetzten Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst. An zwei Stellen wird die Argumentation jedoch schmaler: Private und investorengeführte Träger erscheinen bei der Struktur-Frage pauschal als Gewinnmaximierer, ohne dass die Unterfinanzierung des Systems selbst als Mitursache benannt würde, und die lange Liste einzelner Zielgruppen-Programme lässt offen, welche zuerst kommen soll, wenn die Kapazitäten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes knapp bleiben. Für die Debatte heißt das: Die Richtung — mehr öffentliche Kontrolle, mehr Prävention, mehr Nahversorgung — ist klar benannt, ihre Finanzierung und Priorisierung im Konfliktfall aber nicht.
Gute Arbeit in Gesundheits- und Pflegeberufen
Die Linke Berlin will die Arbeitsbedingungen in Gesundheits- und Pflegeberufen strukturell verbessern, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Sie setzt sich für verbindliche Personalbemessung in allen Bereichen ein, in denen Patient*innen versorgt werden, für bessere Gehälter insbesondere für Berufseinsteiger*innen sowie für tariflich gesicherte Arbeitsbedingungen. Ausgelagerte Bereiche wie die Charité Facility Management und die Töchter von Vivantes sollen wieder eingegliedert werden, um Outsourcing und die daraus entstehenden Zwei-Klassen-Löhne zu beenden; ein trägeroffener Fonds für Gute Arbeit soll Krankenhausträger bei der Umsetzung fördern. Für Fachkräfte aus dem Ausland soll das Landesamt für Gesundheit und Soziales Abschlüsse schneller anerkennen, Anpassungslehrgänge mit ausreichend Plätzen bereitstellen und Integrationsangebote schaffen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Forderung nach verbindlicher Personalbemessung und dem Ende von Outsourcing begründet die Linke mit der Beobachtung, dass ausgelagerte Bereiche wie bei der Charité Facility Management und den Töchtern von Vivantes zu Zwei-Klassen-Löhnen führen; dagegen soll die Eingliederung dieser Bereiche und ein trägeroffener Fonds für Gute Arbeit Krankenhausträger beim Erreichen guter Arbeits- und Tarifbedingungen unterstützen. Ergänzend soll der Kampf um bessere Gehälter, insbesondere für Berufseinsteiger*innen, sowie um verbindliche Personalquoten in Einrichtungen unterstützt werden.
Einordnung: Die Argumentation stellt Personalbemessung und Eingliederung als direkten Weg zu besseren Arbeitsbedingungen dar, ohne die Kostenseite zu benennen: Wie ein trägeroffener Fonds finanziert wird und wer die Mehrkosten einer flächendeckenden Wiedereingliederung ausgelagerter Bereiche trägt, bleibt offen — die Verengung liegt darin, den Zielkonflikt zwischen Personalstandards und Krankenhausbudgets nicht zu benennen, sondern nur eine Seite dieses Konflikts anzusprechen.
Argument: Für die schnellere Integration ausländischer Fachkräfte verweist die Linke auf konkrete Verwaltungshürden: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales müsse bei der Anerkennung von Abschlüssen in Gesundheitsberufen schneller werden, Anpassungslehrgänge sollten für alle Gesundheitsberufe mit ausreichend vielen Plätzen bereitstehen, und ergänzend brauche es Integrationsangebote sowie ein Beratungsportal zu rechtlichen Fragen. Für internationale Pflegekräfte in Privathaushalten fordert sie zudem einen verbindlichen rechtlichen Rahmen gegen prekäre Arbeitsverhältnisse.
Einordnung: Die Darstellung benennt die Anerkennungsverfahren als Engpass, ohne zu erklären, welche bundesrechtlichen Vorgaben dabei den Spielraum des Landes begrenzen und wie viele zusätzliche Prüf- und Lehrgangsplätze der Ausbau tatsächlich erfordert. Die Beschleunigung erscheint damit als rein organisatorische Frage, während offenbleibt, ob die notwendige Ausweitung der Prüfkapazitäten mit den zugesagten Ausbildungsplätzen und Betreuungsressourcen tatsächlich Schritt halten kann.
Argument: Für die Ausbildung und den Nachwuchs in Gesundheitsberufen will die Linke die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen verbessern, für mehr Professionalität, Verantwortlichkeit und tariflich gesicherte Bedingungen, und die Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes für Personal steigern, unter anderem über eine Änderung des Zulassungsrechts zu den Berliner Hochschulen für Psychologie, Medizin und Soziale Arbeit. Modellstudiengänge in Physio- und Ergotherapie sollen gesichert und gefördert, Weiterbildungen und Studiengänge insgesamt unterstützt werden, damit Gesundheitsberufe auch für junge Menschen attraktiver werden — mit besseren Ausbildungsbedingungen, ausgebauten Weiterbildungsmöglichkeiten und gestärkten akademischen Perspektiven. Ergänzend soll eine bessere Erfassung der Arbeitsbedingungen insbesondere in der ambulanten Versorgung samt angemessener Entlohnung und Tarifverträgen in bislang ungeregelten Bereichen erfolgen, und Gewaltprävention sowie Erste-Hilfe-Schulungen an Schulen sollen den Rettungsdienst entlasten.
Einordnung: Die Aufzählung verbindet Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Nachwuchsmaßnahmen zu einem geschlossenen Bild wachsender Attraktivität, ohne zu benennen, in welchem zeitlichen Verhältnis diese Maßnahmen zum unmittelbaren Personalmangel stehen: Modellstudiengänge und Zulassungsrechtsänderungen wirken erst mit jahrelangem Vorlauf, während die im selben Programm beklagten akuten Engpässe eine kurzfristige Antwort verlangen — dieser Unterschied zwischen langfristiger Ausbildungsoffensive und kurzfristigem Personalbedarf wird in der Aufzählung nicht markiert.
Was das bedeutet
Praktisch heißt das: Bessere Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen sollen nicht nur appelliert, sondern über konkrete Instrumente durchgesetzt werden — Personalquoten, ein Förderfonds, die Rücknahme von Auslagerungen, beschleunigte Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte und eine breite Ausbildungsoffensive. Die Begründungen bleiben dabei durchweg sachlich bei den beschriebenen Missständen, ohne dramatisierende Zuspitzung. Offen bleibt jedoch die Finanzierungs- und Zeitfrage: Wer die Mehrkosten von Eingliederung und Fondsförderung trägt, wie die Verwaltung die zugesagte Beschleunigung der Anerkennungsverfahren personell stemmen soll und wie eine erst langfristig wirkende Ausbildungsoffensive den akuten Personalmangel überbrücken soll, sagt das Programm an dieser Stelle nicht. Für die Debatte heißt das: Die Richtung der Forderungen ist klar benannt, ihre Umsetzbarkeit hängt an Ressourcen und Zeithorizonten, die im Text selbst nicht beziffert werden.
Psychische Gesundheit, Einsamkeit und Psychiatriereform
Die Linke Berlin will die sozialpsychiatrische und aufsuchende Versorgung ausbauen und Einsamkeit als eigenständiges gesellschaftliches Politikfeld behandeln. Sie fordert ein verbindliches Landesprogramm gegen Einsamkeit, das aufsuchende Maßnahmen und Social Prescribing mit bezirklichen Link-Workern verbindet, sowie eine*n Einsamkeitsbeauftragte*n in jedem Bezirk und Kiezkantinen als Begegnungsorte. Für die psychiatrische Versorgung sollen Tageskliniken, psychiatrische Institutsambulanzen und stationsäquivalente Behandlungen flächendeckend bereitstehen, ergänzt um Kriseninterventionszentren mit Kurzzeitaufnahme, Notfall-Chats und aufsuchenden Hilfen sowie psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen in jedem Bezirk. Angestrebt wird zudem eine möglichst gewaltfreie Psychiatrie mit am Genesungsgrad orientierten Aufenthaltsdauern und der Rückführung ausgelagerter Therapiebereiche.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Den Ausbau von Begegnungsorten begründet die Linke auch mit einer akuten Bedrohungslage: In Zeiten einer grassierenden Einsamkeitsepidemie brauche es Sport als Ort, an dem alle zusammenkommen könnten. Einsamkeit wird dabei als gesellschaftliches Problem mit psychischen und physischen Folgen beschrieben, aus dem die Forderung nach einer bzw. einem Einsamkeitsbeauftragten in jedem Bezirk folgt.
Einordnung: Die Formulierung »Einsamkeitsepidemie« überträgt das Vokabular einer messbaren Infektionsausbreitung auf ein soziales Phänomen, dessen Verbreitung und zeitliche Entwicklung in dieser Passage nicht mit Zahlen unterlegt wird — die Dringlichkeit wird sprachlich erzeugt, nicht empirisch gezeigt. Das verschiebt die Debatte von der Frage, wie verbreitet und wie neu das Problem tatsächlich ist, zur bereits feststehenden Antwort, dass es sofortiges, flächendeckendes Handeln erfordert.
Argument: Für den Ausbau der sozialpsychiatrischen Versorgung verweist die Linke auf konkrete Versorgungslücken: Tageskliniken, psychiatrische Institutsambulanzen und stationsäquivalente Behandlungen müssten flächendeckend gegeben sein, ergänzt um Kriseninterventionszentren mit Kurzzeitaufnahme, Notfall-Chats und aufsuchenden Hilfen sowie psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen in jedem Bezirk mit multiprofessionellen Teams unter Beteiligung Psychiatrieerfahrener.
Einordnung: Die Aufzählung benennt die gewünschten Strukturen im Detail, lässt aber offen, wie viel zusätzliches Fachpersonal für eine tatsächlich flächendeckende Umsetzung nötig wäre und in welchem Zeitraum sie realistisch erreichbar ist — angesichts des andernorts im Programm selbst benannten Fachkräftemangels bleibt die Flächendeckung als Zielgröße unkonkret.
Argument: Für die Reform der stationären Psychiatrie fordert die Linke eine möglichst gewaltfreie Psychiatrie mit am Genesungsgrad orientierten statt starr festgelegten Aufenthaltsdauern sowie die Rückführung ausgelagerter Therapiebereiche in die Kliniken. Ergänzend sollen die räumlichen und personellen Bedingungen im Krankenhaus des Maßregelvollzugs verbessert und langfristig Alternativen zum Maßregelvollzug entwickelt werden.
Einordnung: Die Formulierung »möglichst gewaltfreie Psychiatrie« lässt offen, welche bislang angewandten Zwangsmaßnahmen konkret zurückgefahren werden sollen und woran der Erfolg gemessen wird; ohne dieses Kriterium bleibt unklar, ob es sich um eine graduelle Verbesserung der Praxis oder eine grundsätzliche Abkehr von Zwangsmaßnahmen handelt.
Argument: Ergänzend will die Linke psychische Gesundheit fester Bestandteil schulischer Bildung machen, durch Unterricht oder Projektwochen, die über Erkrankungen, Versorgung und Therapieformen aufklären, Resilienz fördern und Stigmatisierung verringern sollen. Kliniken sollen mehr Plätze für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung bereitstellen, verbunden mit einer angemessenen Ausbildungsvergütung, und Wohnen, Teilhabe und Arbeit für psychisch erkrankte Menschen sollen durch den Ausbau von betreutem Wohnen, psychiatrischer Einzelfallhilfe und niedrigschwelligen Freizeit- und Beschäftigungsangeboten gesichert werden. Psychische Belastungen sollen zudem in die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen und regelmäßig kontrolliert werden, mit stärkerer Verantwortung für Arbeitgeber, während für traumatisierte Menschen geförderte Angebote, traumaspezifisch weitergebildetes Fachpersonal und mehrsprachige Versorgungsstrukturen ausgebaut werden sollen.
Einordnung: Die Aufzählung reicht von schulischer Prävention über Arbeitsschutz bis zur spezialisierten Traumaversorgung und suggeriert damit eine durchgängige Kette von der Vorbeugung bis zur Behandlung, ohne zu benennen, welche Zuständigkeiten dabei zwischen Schulverwaltung, Arbeitsschutzbehörden und Gesundheitswesen liegen und wie diese Bereiche koordiniert würden — die additive Aufzählung ersetzt an dieser Stelle die Antwort auf die Frage nach der ressortübergreifenden Umsetzung.
Was das bedeutet
Praktisch heißt das: Die Linke will Einsamkeit und psychische Gesundheit nicht nur als individuelles, sondern als strukturelles Problem behandeln — mit eigenen Ämtern, Beauftragten und einem flächendeckenden Netz aus Begegnungsorten, Krisenhilfen und ambulanter Versorgung. An der Stelle, wo die Dringlichkeit begründet wird, greift das Programm zu einem Bild, das über die eigenen Belege hinausreicht: Aus einem realen sozialen Problem wird sprachlich eine Epidemie, ohne dass diese Zuspitzung an Zahlen gebunden wäre. Für die übrigen Versorgungsforderungen gilt das nicht — sie benennen konkrete Strukturen und Zielgruppen, bleiben aber bei der Frage offen, mit wie viel zusätzlichem Personal und in welchem Zeitraum eine tatsächliche Flächendeckung erreichbar wäre. Für die Debatte heißt das: Der Bedarf an mehr sozialpsychiatrischer Versorgung ist an konkreten Lücken festgemacht, während die Zuspitzung zur Epidemie eher die Priorität der Forderung unterstreicht als eine geprüfte Tatsachenbehauptung ist.
Geschlechtergerechte und selbstbestimmte Gesundheitsversorgung
Die Linke fordert eine Gesundheitsversorgung, die die Selbstbestimmung über den eigenen Körper zum Ausgangspunkt nimmt. Dazu gehören der Abbau von Hürden beim Schwangerschaftsabbruch, ein erleichterter Zugang zu Sterilisationen, eine geschlechtersensible Medizin mit gezielter Forschungsförderung zu bislang unterversorgten Krankheitsbildern sowie der Ausbau spezialisierter Angebote für trans*, inter* und nicht-binäre Personen. Ergänzt wird das um Maßnahmen gegen Menstruationsarmut, eine bessere Versorgung nach sexualisierter Gewalt und einen kostenfreien, barrierefreien Zugang zu PrEP. Für Sexarbeitende soll das Berliner Prostituiertenschutzgesetz überarbeitet werden, orientiert an einem von der Selbstvertretung der Sexarbeitenden erarbeiteten Entwurf, mit dem Ziel menschenwürdiger und sicherer Arbeitsbedingungen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Linke begründet ihre Forderungen mit einem Grundrechtssatz: »Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht.« Aus diesem Satz leitet sie unmittelbar konkrete Maßnahmen ab — sie tritt »für die Abschaffung des Beratungszwangs und der dreitägigen Wartefrist bei Schwangerschaftsabbrüchen ein« und fordert einen »erleichterten und selbstbestimmten Zugang zu Sterilisationen«.
Einordnung: Die Berufung auf ein Grundrecht verschiebt eine politische Abwägungsfrage in den Rang des Selbstverständlichen: Wer für Beratungspflichten, Wartefristen oder Zugangsvoraussetzungen argumentiert, muss sich rechtfertigen, während die Gegenposition scheinbar nur vollzieht, was ohnehin gilt. Ausgeblendet bleibt dabei, dass Beratungszwang und Wartefrist selbst als Ausdruck einer im Grundgesetz verankerten Schutzpflicht des Staates gegenüber ungeborenem Leben diskutiert werden und dass zwischen beiden Rechtsgütern in der bestehenden Rechtsordnung ausdrücklich abgewogen wird — die Position benennt diese Abwägung nicht, sondern präsentiert nur eine Seite als das Grundrecht selbst.
Argument: Über den rechtsbasierten Kern hinaus begründet die Linke ihre Forderungen mit einer Gleichbehandlungslogik: Frauen, trans* Personen und Sexarbeitende seien in der bisherigen Gesundheitsversorgung strukturell benachteiligt, deshalb brauche es gezielte Förderprogramme, spezialisierte Angebote und rechtliche Anpassungen, um bestehende Lücken zu schließen.
Einordnung: Die Aufzählung benennt Ziele — Forschung ausbauen, Angebote schaffen, Gesetz überarbeiten, Zugang erleichtern —, ohne zu sagen, mit welchen konkreten Mitteln, welchem Personal oder welchem Zeitrahmen diese Ziele erreicht werden sollen. Wie viele zusätzliche Therapieplätze, welche Finanzierung für die Überarbeitung des Prostituiertenschutzgesetzes oder welcher Zeitpunkt für die Umsetzung vorgesehen ist, bleibt offen — die Verbindlichkeit der Forderungen lässt sich aus dem Text selbst nicht prüfen.
Was das bedeutet
Aus einer Reihe von Einzelforderungen wird durch die gemeinsame Klammer »Selbstbestimmung über den eigenen Körper« ein zusammenhängendes Programm: Reproduktionsrechte, trans*-spezifische Versorgung und der Schutz von Sexarbeitenden erscheinen als drei Ausprägungen desselben Prinzips. Das macht die Position im Gespräch leicht paraphrasierbar — sie folgt einer einzigen Leitidee statt vieler unverbundener Detailforderungen. Gleichzeitig bleibt die Position auf der Ebene der Zielbeschreibung: Wie die vielen einzelnen Ausbauschritte finanziert, terminiert und mit bestehenden Versorgungsstrukturen abgestimmt werden sollen, sagt der Text nicht. Wer diese Position im Gespräch vertritt oder hinterfragt, sollte deshalb zwischen dem Grundsatz und seiner konkreten Umsetzung unterscheiden.
Drogenpolitik: Schadensminderung statt Kriminalisierung
Die Linke will Drogenkonsum nicht kriminalisieren, sondern die gesundheitlichen und sozialen Risiken für Konsumierende senken. Dazu sollen Drug-Checking-Angebote ausgebaut und mobil gemacht sowie Konsum- und Inhalationsräume erweitert werden, orientiert auch an Vorbildern wie der Schweiz. Die strikte strafrechtliche Verfolgung des Mikrohandels soll beendet werden, weil sie nach Einschätzung der Linke vor allem zur Kriminalisierung von Konsumierenden beiträgt. Auf Bundesebene setzt sich die Linke für eine Reform des Betäubungsmittelgesetzes ein, die legale, nicht-profitorientierte Bezugsmöglichkeiten für bislang illegalisierte Substanzen schafft, verbunden mit Aufklärung, Jugendschutz und Prävention. Zusätzlich soll die Genehmigungspraxis für Cannabis-Anbauvereine in Berlin vereinfacht werden.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Zur Begründung ihres bestehenden Drug-Checking-Angebots erklärt die Linke: »Das Drug-Checking-Projekt ist ein Erfolgsmodell hinsichtlich des Gesundheitsschutzes der Konsumierenden und der Transparenz über die im Umlauf befindlichen Substanzen.«
Einordnung: Die Einordnung als »Erfolgsmodell« wird gesetzt, ohne dass Vergleichszahlen, eine Vorher-Nachher-Bilanz oder eine unabhängige Evaluation mitgeliefert werden, an denen sich dieser Erfolg nachvollziehen ließe. Der Text beantwortet damit eine Wirksamkeitsfrage, die eigentlich noch offen wäre, bereits im Ton der abgeschlossenen Tatsache — die Debatte darüber, ob und wie gut das Angebot tatsächlich wirkt, wird durch die Formulierung vorweggenommen statt geführt.
Argument: Zur Begründung der Entkriminalisierung des Mikrohandels heißt es: »Die strikte Verfolgung des Mikrohandels trägt zur Kriminalisierung von Konsumierenden bei und schadet daher mehr, als sie nutzt. Das werden wir ändern.«
Einordnung: Die Aussage benennt einen Schaden, ohne den Nutzen der bisherigen Verfolgungspraxis — etwa mit Blick auf die Angebotsseite des Handels — überhaupt zu thematisieren; die Abwägung wird als bereits entschieden dargestellt, statt sie offenzulegen. Ebenso bleibt unklar, mit welchem konkreten rechtlichen Instrument »Mikrohandel« neu definiert und die Verfolgungspraxis geändert werden soll — der Satz kündigt eine Änderung an, ohne ihren Mechanismus zu benennen.
Was das bedeutet
Die einzelnen Forderungen — Drug-Checking, Konsumräume, Entkriminalisierung des Mikrohandels, Betäubungsmittelgesetz-Reform — fügen sich zu einer durchgehenden Haltung: Drogenkonsum wird primär als Gesundheitsfrage behandelt, nicht als Strafsache. Das ist ein klarer Bruch mit einer auf Verbot und Verfolgung setzenden Linie. Zugleich hängt ein zentraler Baustein dieser Position, die Reform des Betäubungsmittelgesetzes, von der Bundesebene ab, auf die Berlin nur über eine Bundesratsinitiative Einfluss nehmen kann — was das Land selbst verbindlich umsetzen kann und was von anderen Ebenen abhängt, wird im Programm nicht klar getrennt.
Pflege und Assistenz: Langzeitversorgung öffentlich stärken
Die Linke will die Langzeitpflege stärker öffentlich statt marktförmig organisieren. Sie fordert ein Programm zur Rekommunalisierung von Pflegeeinrichtungen, öffentliche Investitionen in die Pflegeinfrastruktur sowie den Ausbau von Kurzzeit- und Tagespflegeplätzen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen durch ein neu einzuführendes Pflegewohngeld unmittelbar finanziell entlastet werden; langfristig setzt sich die Linke auf Bundesebene für eine solidarische Pflegevollversicherung ein, die die Eigenanteile senkt. Die persönliche Assistenz im Arbeitgeber*innenmodell soll auf Grundlage des bestehenden Tarifvertrags erhalten, erleichtert und perspektivisch ausgebaut werden, mit gleicher Bezahlung für die Assistent*innen wie bei den Assistenzdiensten. Ergänzend soll ein an Hamburg orientiertes Pflegenottelefon eingerichtet und die Mitwirkung von Heim- und Bewohner*innenbeiräten gestärkt werden.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Rekommunalisierungsforderung begründet die Linke mit der öffentlichen Verantwortung des Landes für die Pflegeinfrastruktur: »Wir wollen ein Programm für die Rekommunalisierung von Pflegeeinrichtungen. Dafür und für dringend erforderliche Plätze zur Tages- und Kurzeitpflege fordern wir öffentliche Investitionen in die Pflegeinfrastruktur.«
Einordnung: Der Satz benennt ein Ziel — mehr öffentlich getragene Einrichtungen, mehr Plätze —, ohne zu sagen, in welchem Umfang, mit welchem Investitionsvolumen oder in welchem Zeitraum bestehende private Einrichtungen übernommen oder neue öffentliche geschaffen werden sollen. Damit bleibt offen, ob es sich um ein konkretes Umsetzungsprogramm oder eine allgemeine Zielrichtung handelt — der Unterschied zwischen beidem wird im Text nicht sichtbar gemacht.
Argument: Für die persönliche Assistenz begründet die Linke die Fortführung des Arbeitgeber*innenmodells mit Bestandsschutz und Gleichstellung: »Wir wollen die persönliche Assistenz im Arbeitgeber*innenmodell auf Basis des abgeschlossenen Tarifvertrags daher erhalten, erleichtern und perspektivisch sogar ausbauen. Dafür müssen die Assistent*innen genauso gut bezahlt werden wie ihre Kolleg*innen, die bei Assistenzdiensten angestellt sind.«
Einordnung: Die Forderung nach gleicher Bezahlung setzt voraus, dass zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, um das bestehende Lohngefälle zwischen Arbeitgeber*innenmodell und Assistenzdiensten auszugleichen — woher diese Mittel kommen sollen, bleibt unbenannt. Ebenso konkretisiert der Text nicht, was »erleichtern« und »ausbauen« bei der Umsetzung des Modells praktisch bedeuten.
Was das bedeutet
Aus einzelnen Bausteinen — Rekommunalisierung, Pflegewohngeld, Assistenzmodell, Beratungsstrukturen — entsteht eine durchgehende Linie: Pflege soll als öffentliche Aufgabe organisiert und finanziert werden, nicht dem Markt oder allein den Angehörigen überlassen bleiben. Das verbindet konkrete Berliner Landesmaßnahmen mit einer bundespolitischen Forderung, der solidarischen Pflegevollversicherung, deren Umsetzung außerhalb der Zuständigkeit des Landes liegt. Für die Prüfbarkeit der Position ist das ein wichtiger Unterschied: Was Berlin selbst beschließen kann, und was von einer Bundesratsinitiative oder einer künftigen Bundesregierung abhängt, wird im Programm nicht getrennt benannt.
Sport- und Bäderpolitik als soziale Infrastruktur
Die Linke behandelt Sport- und Bäderpolitik als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und setzt dabei einen klaren Förderschwerpunkt, wobei »der Breitensport und die gesellschaftliche Teilhabe die Grundlage bilden, auf der Spitzensport aufbaut«. Konkret soll der Zugang zu Bädern sozialverträglich gestaltet und für Kinder sowie Schüler*innen unter 18 Jahren vollständig kostenlos werden; Ausweiskontrollen an Schwimmbädern sollen entfallen, weil sie »Menschen ohne sichere Dokumente faktisch ausschließen«. Dazu kommen Ausbau, Sanierung und Neubau von Bädern und Wasserflächen in unterversorgten Bezirken, die Legalisierung des Badens in Spree, Havel und Seen sowie ein neuer Förderfonds und eine höhere Übungsleiterpauschale für die Vereine. Ergänzend sollen weitere Sportstätten – von Eisbahnen über die Regattastrecke Grünau bis zu Steganlagen – ausgebaut, saniert und rechtssicher geregelt werden.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Begründungslogik lautet: Sportförderung ist erst dann wirklich diskriminierungsfrei, wenn Gleichstellung nicht der Freiwilligkeit der Vereine überlassen bleibt, sondern verbindlich vorgeschrieben wird. Deshalb heißt es im Programm: »Wir führen eine verbindliche Quote für die Mittelvergabe ein«, mindestens 40 Prozent der Sportfördermittel und Trainingszeiten sollen zweckgebunden an Mädchen* und FLIN-TA*-Teams gehen, und »Schutzkonzepte werden zur Bedingung« für den Erhalt öffentlicher Mittel und Sportflächen. Ergänzt wird das durch eine unabhängige Monitoring- und Beschwerdestelle, zusätzliche All-Gender-Umkleiden sowie ein Fortbildungs- und Zertifizierungsprogramm für Vereine.
Einordnung: Offen bleibt in den Belegen, wie die Einhaltung von Quote und Schutzkonzept kontrolliert und im Zweifel sanktioniert wird, und ob kleinere Vereine mit begrenztem Personal die geforderte Zertifizierung und Dokumentation überhaupt leisten können. Die Verbindlichkeit wird als logische Konsequenz des Gleichstellungsziels dargestellt, ohne den damit verbundenen Verwaltungs- und Kontrollaufwand für die Betroffenen zu benennen.
Argument: Die Begründungslogik behandelt Sportwetten-Werbung und das äußere Erscheinungsbild von Wettbüros als gesundheitliches beziehungsweise suchtpolitisches Problem, dem mit Regulierung begegnet werden soll: »Wir fordern daher, dass sich der Berliner Senat auf Bundesebene für ein weitgehendes Werbeverbot für Sportwetten einsetzt«. Ergänzend sollen Wettbüros verpflichtet werden, ihre Schaufenster zu verdunkeln, auf spielanregende Bildmotive zu verzichten und keine Sportler*innen oder andere bekannten Personen zur Kundengewinnung einzusetzen; dazu kommt eine Aufklärungskampagne gegen gesundheitsgefährdenden Substanzkonsum zum Muskelaufbau.
Einordnung: Unausgesprochen bleibt, dass ein bundesweites Werbeverbot außerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin liegt – der Senat kann laut Formulierung im Programm nur darauf hinwirken, dass sich die Bundesebene für ein Verbot einsetzt, nicht selbst entscheiden. Die Forderung wird wie eine direkt umsetzbare Landesmaßnahme präsentiert, obwohl ihre Wirksamkeit von einer Entscheidung auf Bundesebene abhängt, auf die Berlin keinen direkten Zugriff hat.
Was das bedeutet
In der Summe macht die Linke aus Sport- und Bäderpolitik mehr als eine verwaltungstechnische Förderfrage: Zugang, Sicherheit und Gleichstellung werden zu einem zusammenhängenden Gerechtigkeitsversprechen verknüpft. Wer arm ist, keine sicheren Papiere hat oder von Diskriminierung betroffen ist, soll trotzdem schwimmen, Sport treiben und öffentliche Wasserflächen nutzen können – die Forderungen zielen konsequent auf den Abbau von Zugangshürden. Gleichzeitig bleibt offen, wer die vielen einzelnen Bausteine – neue Bäder, höhere Pauschalen, verbindliche Quoten, ein Werbeverbot auf Bundesebene – tatsächlich finanziert, kontrolliert und durchsetzt. Damit steht die Position zwischen einem konkreten Sozialversprechen und einer langen Liste von Einzelforderungen, deren praktische Umsetzbarkeit sich erst noch zeigen muss.
Belege: 0107 0108 0109 0110 0111 0119 0120 0121 0122 0123 0124 0125 (+6 weitere)
Innere Sicherheit
Entmilitarisierung statt Aufrüstung der Gesellschaft
Die Linke wendet sich gegen die Ausweitung militärischer Logik in zivile Bereiche wie das Gesundheitswesen, den öffentlichen Raum, Schulen und queere Treffpunkte. Sie kritisiert, dass das Gesundheitswesen in Berlin »kriegstüchtig gemacht« werde und Beschäftigte dabei als »menschliche Ressourcen verplant« würden. Der aktiven Ansprache junger Menschen durch die Bundeswehr auf Stadtteilfesten erteilt sie eine klare Absage und lehnt ab, dass die Bundeswehr queere Orte als Werbeplattform zur Rekrutierung nutzt oder an deren Finanzierung beteiligt ist. Anstelle von Aufrüstung setzt sie sich für »Friedenstüchtigkeit« ein und positioniert sich gegen die bundespolitischen Bestrebungen zur Wiedereinführung der Wehrpflicht.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Linke beschreibt die derzeitige Sicherheitspolitik in bewusst kriegsnaher Sprache: Das Gesundheitswesen werde »kriegstüchtig gemacht«, Beschäftigte als »menschliche Ressourcen verplant«. Aus dieser Diagnose leitet sie ab, dass eine grundsätzlich andere Ausrichtung nötig sei.
Einordnung: Der Begriff »kriegstüchtig« stammt aus der bundespolitischen Debatte um die Bundeswehr und wird hier auf zivile Reform- oder Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen übertragen, ohne dass im Zitat selbst ein militärischer Bezug der kritisierten Maßnahmen benannt wird. Die Übertragung erzeugt Dringlichkeit durch begriffliche Nachbarschaft zum Krieg, blendet aber aus, ob die beklagten Zustände tatsächlich aus einer Kriegslogik folgen oder aus anderen — etwa fiskalischen — Ursachen.
Argument: Die Linke deutet die Bundeswehr-Werbung an queeren Orten als Teil einer größeren Entwicklung: Die »zunehmende Militarisierung der Gesellschaft« mache »auch vor Versuchen nicht halt, die queere Community zu instrumentalisieren«. Daraus leitet sie die Forderung ab, dass die Bundeswehr solche Orte nicht mehr als Werbeplattform zur Rekrutierung nutzt und an deren Finanzierung nicht beteiligt ist.
Einordnung: Die Formulierung rahmt einen einzelnen, benannten Sachverhalt — Rekrutierungswerbung bei queeren Veranstaltungen — als Symptom einer umfassenderen, fortschreitenden Entwicklung, ohne dass im Zitat selbst Ausmaß oder Verlauf dieser Entwicklung belegt werden. Das verstärkt die Dringlichkeit der Forderung, macht die zugrunde liegende Verallgemeinerung selbst aber nicht überprüfbar.
Was das bedeutet
In der Summe verschiebt die Linke die Sicherheitsdebatte weg vom Ausbau militärischer und quasi-militärischer Mittel hin zu einem Verständnis von Sicherheit, das ohne Wehrpflicht, Bundeswehr-Präsenz im zivilen Raum und kriegsnahe Rhetorik auskommt. Die Ablehnung reicht von der symbolischen Ebene der Wortwahl bis zu konkreten Forderungen wie dem Verzicht auf Rekrutierung an queeren Orten und der Zurückweisung der Wehrpflicht. Für ein Gespräch heißt das im Kern: Wer diese Position vertritt, hält bereits die Ausweitung militärischer Logik in Gesundheitswesen, Schulen und öffentlichem Raum selbst für ein Sicherheitsrisiko — nicht die fehlende Aufrüstung.
Bürgerrechte vs. Überwachungsstaat: Grenzen für Polizei- und Verfassungsschutzbefugnisse
Die Linke fordert einen Rückbau staatlicher Überwachungsinstrumente: Sie will Ausgaben für Überwachungskameras reduzieren und stattdessen in soziale Angebote investieren, lehnt KI-gestützte biometrische Fernidentifizierung, offensive Cybersicherheitsmaßnahmen wie Hackbacks sowie den Einsatz von Analysesoftware wie Palantir in polizeilichen Datenbanken ab. Verdachtsunabhängige Kontrollen, die überproportional häufig Menschen mit vermuteter Migrationsgeschichte treffen, sowie Racial Profiling will sie abschaffen beziehungsweise bekämpfen. Zugleich fordert sie mehr demokratische Kontrolle der Sicherheitsbehörden: einen gestärkten Polizei- und Bürgerbeauftragten mit mehr Personal und Befugnissen, gesetzlich garantierten Zugang zu Bodycam-Aufzeichnungen, eine Klarstellung des Rechts auf das Filmen von Polizeieinsätzen sowie schriftliche Kontrollquittungen bei jeder Identitätsfeststellung. Im Bereich Fußball lehnt sie personalisierte Tickets, pauschale Stadionverbote und Gesichtserkennung in Stadien ab und will stattdessen auf Deeskalation setzen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Linke rahmt neue Überwachungsbefugnisse als »autoritäre Schaufensterpolitik durch immer neue Gesetze, Befugnisse und sinnlose Grundrechtseinschränkungen«. Sie will bestehende Überwachungsbefugnisse von Polizei und Verfassungsschutz beschränken und neue Befugnisse nicht mittragen, lehnt Staatstrojaner »entschieden ab« und will Bürger*innen einfacher erfahren lassen, welche ihrer Daten von wem erhoben und abgerufen wurden.
Einordnung: Die Formulierung setzt voraus, dass jede Erweiterung von Überwachungsbefugnissen per se eine Grundrechtseinschränkung ohne Sicherheitsgewinn ist — ein möglicher Zielkonflikt zwischen Aufklärungsinteresse und Freiheitsschutz wird im Zitat selbst nicht abgewogen, sondern die Ablehnung schon in der Wortwahl »Schaufensterpolitik« vorweggenommen, statt an konkreten Fällen begründet zu werden.
Argument: Die Linke argumentiert, dass teure Sicherheitstechnik wie Zäune und Kameras Bürgerrechte einschränkt, aber »keinen Mehrwert bringt«: Der Zaun um den Görlitzer Park sei »Sinnbild einer autoritären Symbolpolitik, die Probleme nicht löst, sondern sie nur verdrängt«. Ähnlich verweist sie beim Taser auf erste Erfahrungen, wonach das Mittel »keine Reduzierung des Schusswaffengebrauchs bedeutet«, und leitet daraus ab, die »immer weitere, teure Aufrüstung der Polizei« zu stoppen und die Mittel umzuverteilen.
Einordnung: Die Wirkungslosigkeits-Behauptung wird als »bekannt« vorausgesetzt, ohne dass im Zitat selbst ein Beleg oder eine Untersuchung dafür angeführt wird — das verschiebt die Beweislast stillschweigend: Nicht die eigene These der Wirkungslosigkeit muss begründet werden, sondern implizit müsste die Gegenseite die Wirksamkeit nachweisen. Auch beim Taser stützt sich der Befund auf einen vorläufigen Erfahrungswert, dessen Umfang und Methode im Zitat selbst nicht benannt werden, der aber sprachlich bereits als hinreichend für eine grundsätzliche Ablehnung behandelt wird.
Argument: Die Linke versteht Sicherheit dabei ausdrücklich als »breiteres Verständnis von Sicherheit als andere Parteien« und leitet daraus eine eigene Kontrollarchitektur ab: einen gestärkten Polizei- und Bürgerbeauftragten mit Aktenzugang, eine gesetzliche Klarstellung, dass Polizeieinsätze gefilmt werden dürfen, schriftliche Kontrollquittungen bei jeder Identitätsfeststellung und eine automatische Bodycam-Auslösung beim Waffeneinsatz.
Einordnung: Diese Forderungen benennen jeweils ein konkretes Kontrollinstrument, lassen aber offen, wie die zusätzliche Dokumentations- und Kontrollarbeit personell und finanziell abgedeckt werden soll — die Position adressiert die Machtasymmetrie zwischen Bürger*innen und Sicherheitsbehörden, ohne die Umsetzungskosten dieser Kontrollarchitektur selbst zum Thema zu machen.
Argument: Speziell für den Fußballkontext lehnt die Linke pauschale Repression ab: keine personalisierten Tickets, keine pauschalen Stadionverbote bereits bei Verfahrenseinleitung, keine zentrale Vergabekommission und keine Gesichtserkennung in Stadien; stattdessen fordert sie echte Deeskalation, einen verringerten Polizeieinsatz und ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende von Fanprojekten. Kontrollen von Ordnungsamt oder Zoll sollen zudem nicht als Ersatz für einen fehlenden richterlichen Durchsuchungsbeschluss dienen.
Einordnung: Die Position stellt Kollektivmaßnahmen — die typischerweise ganze Gruppen ohne Einzeltatverdacht betreffen — der Einzelfallprüfung gegenüber, ohne im Zitat selbst zu benennen, welches konkrete Sicherheitsproblem diese Maßnahmen ursprünglich adressieren sollten; die Kritik bleibt auf der Ebene der Ablehnung, ohne den zugrunde liegenden Zielkonflikt zu benennen.
Was das bedeutet
In der Summe verschiebt die Linke den Sicherheitsbegriff von Technikaufrüstung und Befugniserweiterung hin zu demokratischer Kontrolle und dem Abbau bestehender Überwachungsinstrumente. Wo andere Positionen neue Instrumente für mehr Sicherheit fordern, argumentiert die Linke, dass genau diese Instrumente selbst ein Grundrechtsrisiko darstellen, ohne dass der behauptete Sicherheitsgewinn im Zitat belegt wird. Konkret heißt das: weniger Kameras, biometrische Systeme, Staatstrojaner und pauschale Stadion- und Fanrepression, dafür mehr Transparenz-, Kontroll- und Dokumentationspflichten gegenüber Polizei und Verfassungsschutz. Für ein Gespräch lässt sich die Position so zusammenfassen: Sicherheit wird hier primär als Schutz vor staatlichem Zugriff verstanden, nicht als Ausweitung staatlicher Zugriffsmittel.
Belege: 0010 0014 0024 0025 0026 0028 0034 0035 0036 0040 0056 0076
Polizeireform: Personal, Ausbildung und Alternativen zur klassischen Polizeiarbeit
Die Linke will den Polizeipersonalbestand an das Niveau anderer Stadtstaaten anpassen, zuzüglich hauptstadtbedingter Mehrbedarfe, statt ihn pauschal aufzustocken. Für Sicherheit in den Kiezen sollen die Bezirke gestärkt und die kiezorientierte Gewalt- und Kriminalitätsprävention ausgebaut werden. Bei psychischen Ausnahmesituationen setzt sie auf gestärkte nicht-polizeiliche Ressourcen wie multiprofessionelle Interventionsteams, die an die Notrufzentralen angebunden, aber nicht Teil der Polizei sind, sowie auf eine menschenwürdigere Unterbringung und weniger Ingewahrsamnahmen. In der Ausbildung will sie den gehobenen Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für Wirtschaft und Recht belassen und stärken, statt ihn vollständig einer Polizeiakademie unter der Innenverwaltung zu unterstellen, Überstunden klar begrenzen und regelmäßige unabhängige wissenschaftliche Evaluationen verankern.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Linke begründet ihre Personal- und Ausbildungspolitik mit einem Vergleichsmaßstab statt einem Zielwert: Der Personalbestand soll sich am »Niveau anderer Stadtstaaten, zuzüglich hauptstadtbedingter Mehrbedarfe gemäß dem Hauptstadtfinanzierungsvertrag« orientieren, Überstunden sollen »klar zu begrenzen« sein und nur bei außerordentlichen Personalengpässen zugelassen werden. Die Ausbildung des gehobenen Dienstes soll an der HWR bleiben und gegenüber der Polizeiakademie gestärkt werden, begleitet von regelmäßigen, wissenschaftlichen und unabhängigen Evaluationen.
Einordnung: Die Begründungslogik verzichtet auf eine absolute Zielzahl und bindet Personalbedarf stattdessen an einen Vergleichswert mit anderen Bundesländern — das macht die Forderung überprüfbar, blendet aber aus, ob dieser Vergleichsmaßstab selbst hinreichend für die Berliner Sicherheitslage ist oder ob abweichende lokale Bedarfe eine andere Kennzahl erfordern würden; das Zitat selbst begründet die Wahl gerade dieses Referenzrahmens nicht.
Argument: Für die Kiezebene setzt die Linke auf Bezirksstärkung und kiezorientierte Gewalt- und Kriminalitätsprävention statt auf mehr Polizeipräsenz, und im Bereich psychischer Krisen auf den Aufbau multiprofessioneller Interventionsteams, die an die Notrufzentralen angebunden, aber nicht Teil der Polizei sind — ergänzt um eine menschenwürdigere Unterbringung und eine generelle Reduzierung der Ingewahrsamnahmen.
Einordnung: Die Position verlagert Zuständigkeit von der Polizei auf neue, nicht näher spezifizierte multiprofessionelle Strukturen, ohne im Zitat selbst zu benennen, welche Qualifikation, Personaldecke oder Finanzierung diese Teams bräuchten, um die bisherige Polizeirolle in Krisensituationen tatsächlich zu ersetzen — die Alternative wird als selbstverständlich verfügbar vorausgesetzt.
Was das bedeutet
Zusammengenommen verschiebt die Linke die Polizeireform von einer reinen Personalaufstockung hin zu einer an Vergleichsmaßstäben und Qualität orientierten Aufstellung: weniger pauschale Aufrüstung, dafür mehr Bindung an nachvollziehbare Kennzahlen, unabhängige Evaluation und zivile Alternativen in Kiez und Krisenintervention. Für ein Gespräch heißt das: Sicherheit wird hier nicht in erster Linie über mehr Polizeikräfte definiert, sondern über bessere Ausbildung, unabhängige Kontrolle der eigenen Arbeit und den Ausbau nicht-polizeilicher Angebote als gleichrangige Bausteine.
Gewaltschutz für Frauen, queere Menschen und vulnerable Gruppen
Die Linke fordert den langfristigen Ausbau und die verbindliche Finanzierung von Gewaltschutz-Infrastruktur, etwa die Sicherung und finanzielle Stärkung der Fraueninfrastruktur sowie tarifgerechte Bezahlung der Beschäftigten in Frauenprojekten. Sie verlangt die konsequente Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und der Istanbul-Konvention durch alle Senatsverwaltungen, eine Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie verpflichtende Täter*innenkurse für Personen, die häusliche Gewalt ausüben. Für Menschen mit Behinderungen in gemeinschaftlichen Wohnformen soll ein umfassender Gewaltschutz mit verbindlich verankerter Prävention, Schutzkonzepten und externen Überprüfungen sowie gut ausgestatteten Frauenbeauftragten gesichert werden. Gegen queerfeindliche Hassgewalt sollen unabhängige Meldestellen ausgebaut und Opferberatungsstellen gestärkt werden, gegen digitale Gewalt fordert die Partei Technik-Kompetenzzentren und strikte gesetzliche Regelungen gegen nicht einvernehmlich erstellte, KI-generierte sexualisierte Inhalte. Ergänzend sollen Angriffe auf Obdachlose künftig als Hasskriminalität erfasst werden.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Gewaltschutz wird als Frage staatlicher Verantwortung und struktureller Verankerung gerahmt: Nicht Einzelne sollen Schutz organisieren, sondern der Staat soll ihn durch verbindliche Standards, Koordinierungsstrukturen, verpflichtende Angebote und finanzierte Instrumente sicherstellen — von der Landeskoordinierungsstelle für die Istanbul-Konvention über verpflichtende Täter*innenkurse bis zu Technik-Kompetenzzentren gegen digitale Gewalt.
Einordnung: Die Forderungen bleiben auf der Ebene deklarierter Verbindlichkeit stehen — Begriffe wie verbindlich, konsequent oder verpflichtend benennen ein Ziel, aber nicht, wie Umsetzung gegen Widerstände einzelner Senatsverwaltungen oder Bezirke tatsächlich durchgesetzt und dauerhaft finanziert werden soll. Diese Umsetzungslücke bleibt unbenannt.
Argument: Der Adressat*innenkreis von Gewaltschutz wird bewusst erweitert: Neben der klassischen Fraueninfrastruktur werden queere Menschen als Zielgruppe eigener Meldestellen und Obdachlose als Betroffene von Hasskriminalität benannt — Schutzlücken für Gruppen, die im etablierten Gewaltschutz bislang wenig sichtbar waren, werden so ausdrücklich adressiert.
Einordnung: Die Erweiterung bleibt bei der Benennung von Ansprüchen und Erfassungskategorien stehen — etwa der statistischen Erfassung von Angriffen auf Obdachlose als Hasskriminalität — und lässt offen, ob und wie diese neu benannten Gruppen tatsächlich Zugang zu den bestehenden Hilfestrukturen finden. Der Schritt von der Anerkennung zur praktischen Erreichbarkeit wird nicht ausgeführt.
Was das bedeutet
Die Linke behandelt Gewaltschutz nicht als Randthema, sondern als staatliche Kernaufgabe, die für unterschiedliche vulnerable Gruppen — Frauen, queere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Obdachlose — jeweils eigene, verbindlich ausgestaltete Strukturen braucht. Aus der Summe der Einzelforderungen wird eine Linie: Schutz soll nicht von Einzelfallentscheidungen oder ehrenamtlichem Engagement abhängen, sondern durch Gesetze, Finanzierung und Kontrollmechanismen dauerhaft abgesichert werden. Gleichzeitig zeigt sich, dass manche dieser Forderungen — etwa die Bundesratsinitiative zum Gewalthilfegesetz — auf Zustimmung anderer Ebenen angewiesen sind und damit über Berlins eigene Handlungsmacht hinausgehen. Wer diese Position im Gespräch zusammenfassen will, kann sagen: Die Linke will Gewaltschutz von der Ausnahme zur Regel machen, muss dafür aber auf Kooperation und Finanzierung setzen, die sie selbst nicht vollständig kontrolliert.
Belege: 0012 0015 0016 0017 0018 0019 0020 0021 0022 0029 0030 0033
Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und politisch motivierter Gewalt
Die Linke will eine ressortübergreifende Landesstrategie gegen rechte Strukturen und Aktivitäten entwickeln, die regelmäßig evaluiert wird, ergänzt um einen institutionalisierten Behördenaustausch etwa in Form eines jährlichen Behördentags. Sie fordert zielgruppenspezifische Präventions- und Aussteiger*innenprogramme, die Risikofaktoren wie Armutsbetroffenheit, eigene Gewalterfahrungen oder erschwerte Bildungs- und Ausbildungszugänge adressieren, sowie Sicherheits- und Vernetzungskonzepte für von rechter Gewalt bedrohte Vereine und Jugendclubs samt gestärkter Straßensozialarbeit. Zur strafrechtlichen Verfolgung will sie das Verbot militanter neonazistischer Organisationen wie des sogenannten Dritten Wegs, der DJV, NPD und Heimat, eine Verschiebung der Schwerpunkte von Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden sowie eine konsequente Entwaffnung rechter Strukturen. Über das Landessportstättengesetz sollen bekannten Neonazis Nutzungszeiten in öffentlichen Sportstätten verwehrt und Nutzungsverträge mit Kampfsportvereinen bei Duldung verurteilter Neonazis überprüft werden. Ergänzend will sie die Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse zum NSU, zum Breitscheidplatz-Anschlag und zur Neuköllner Anschlagsserie auswerten sowie iranische Aktivist*innen und weitere von islamistischen Akteur*innen bedrohte Menschen und Einrichtungen schützen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Rechtsextremismus wird als strukturelles, institutionell zu bekämpfendes Problem gerahmt, dem mit einer Doppelstrategie begegnet werden soll: ressortübergreifende Koordination und sozialpolitisch fundierte Prävention auf der einen, Verbote, Entwaffnung, Vertragsprüfungen und Verfolgungsdruck auf Organisationen auf der anderen Seite.
Einordnung: Die Forderungen — etwa Behördenaustausch, Schwerpunktverschiebung bei Staatsanwaltschaften, länderübergreifende Zusammenarbeit — bleiben auf der Ebene der Absichtserklärung. Wie diese Koordination gegen föderale Zuständigkeitsgrenzen und mögliche institutionelle Widerstände, etwa in den selbst benannten Verbindungen zwischen rechten Strukturen und Sicherheitsbehörden, tatsächlich durchgesetzt werden soll, wird nicht ausgeführt.
Argument: Bekämpfung wird auch als Lehre aus vergangenem Behördenversagen begründet — die Auswertung der Untersuchungsausschüsse zu NSU, Breitscheidplatz und Neukölln soll die Arbeit der Behörden verbessern — und als Schutzauftrag gegenüber transnational agierenden autoritären Akteuren wie dem iranischen Regime erweitert.
Einordnung: Die Forderung bleibt bei der Auswertung bestehender Ausschussergebnisse stehen und benennt nicht, welche konkreten strukturellen Konsequenzen — etwa personelle oder aufsichtsrechtliche Schritte — aus dieser Auswertung folgen sollen. Der Übergang von Erkenntnis zu Veränderung bleibt offen.
Was das bedeutet
In der Summe zeigt sich eine doppelte Strategie: Prävention und institutionelle Koordination auf der einen Seite, konsequente Repression durch Verbote, Entwaffnung und Verfolgungsdruck auf der anderen. Die Partei verknüpft damit die Bekämpfung rechter Strukturen mit einer sozialpolitischen Erklärung — Armut und mangelnde Bildungschancen als Risikofaktoren — und einer historischen Verantwortung, aus Behördenversagen bei NSU, Breitscheidplatz und Neukölln zu lernen. Wer den Gedanken paraphrasieren will, kann sagen: Für die Linke ist Rechtsextremismus kein Randphänomen, sondern ein strukturelles Problem, dem sowohl mit Fürsorge für Betroffene und Ausstiegswillige als auch mit hartem Vorgehen gegen Organisationen begegnet werden soll. Offen bleibt dabei, wie die geforderte länder- und behördenübergreifende Zusammenarbeit gegen mögliche institutionelle Widerstände tatsächlich durchgesetzt werden soll.
Belege: 0027 0048 0078 0079 0080 0081 0082 0083 0084 0085 0086 0087 (+2 weitere)
Justizvollzug- und Strafrechtsreform
Die Linke will Freiheitsstrafen auf die absolute Ausnahme beschränken und der drohenden verfassungswidrigen Überbelegung des Justizvollzugs systematisch begegnen. Sie kritisiert die Ersatzfreiheitsstrafe als ungerecht, weil sie ausschließlich arme Menschen treffe und in einem Missverhältnis zu den zugrunde liegenden Bagatelldelikten stehe, und lehnt die elektronische Fußfessel zur Absicherung von Vollzugslockerungen ab. Haftvermeidung soll durch erleichterte Tilgung von Freiheitsstrafen, gestärkte entsprechende Projekte und eine Beschleunigung des Strafprozesses durch mehr richterliches und kriminaltechnisches Personal gefördert werden; Häftlinge sollen durch Mindestlohn für Arbeit in der Anstalt nicht verschuldet aus der Haft entlassen werden. Im Vollzug soll die Menschenwürde der Inhaftierten garantiert, die Arbeitsbedingungen der Bediensteten verbessert und der Opferschutz durch bessere Finanzierung und Kommunikation gestärkt werden. Bei der strafrechtlichen Verfolgung will die Partei den Schwerpunkt von der Bagatellkriminalität von Armutsbetroffenen auf die personelle Stärkung der Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaft verlagern.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Strafrecht wird an einem Verhältnismäßigkeits- und Gerechtigkeitsprinzip gemessen: Freiheitsstrafe soll nur letztes Mittel sein, die Ersatzfreiheitsstrafe wird kritisiert, weil sie überproportional arme Menschen treffe, und die Verfolgung soll von der Bagatellkriminalität Armutsbetroffener hin zur Wirtschaftskriminalität verlagert werden.
Einordnung: Die geforderte Verlagerung der Verfolgungsschwerpunkte wird vor allem als Ressourcenfrage dargestellt, ohne zu benennen, welche Folgen für die Ahndung von Bagatelldelikten oder für die Interessen der davon Betroffenen damit verbunden wären. Die Abwägung bleibt einseitig auf die Perspektive der Beschuldigten bezogen.
Argument: Haft wird primär als soziales Verschuldungs- und Würderisiko gerahmt — Inhaftierte sollen nicht verschuldet entlassen werden, ihre Menschenwürde soll garantiert werden —, das durch Mindestlohn für Anstaltsarbeit, erleichterte Tilgung, gestärkte Haftvermeidungsprojekte und eine Verfahrensbeschleunigung strukturell verringert werden soll.
Einordnung: Die Forderungen adressieren die Bedingungen des Vollzugs und der Haftvermeidung, benennen aber nicht, wie die dafür nötigen zusätzlichen Personal- und Finanzmittel — etwa für mehr richterliche Stellen oder höhere Entlohnung der Gefangenenarbeit — gegenüber konkurrierenden Haushaltsprioritäten durchgesetzt werden sollen.
Was das bedeutet
Die Linke verbindet Strafrechts- und Vollzugspolitik mit einer klaren sozialen Schieflagen-Diagnose: Wer arm ist, trifft das bestehende System härter — durch die Ersatzfreiheitsstrafe, durch überlastete Justizvollzugsanstalten, durch fehlende finanzielle Absicherung nach der Entlassung. Die Forderung, Ressourcen von der Verfolgung der Bagatellkriminalität hin zur Wirtschaftskriminalität zu verschieben, macht daraus eine Prioritätenfrage: Wessen Verstöße werden mit welchem Aufwand verfolgt? Wer den Gedanken zusammenfassen will, kann sagen: Für die Linke soll Haft die Ausnahme bleiben, und wo sie unvermeidbar ist, soll sie Menschen nicht zusätzlich verschulden oder entwürdigen. Wie diese Humanisierung mit den dafür nötigen zusätzlichen Mitteln — mehr Personal, höhere Entlohnung — finanziert werden soll, bleibt in den vorliegenden Forderungen offen.
Belege: 0065 0066 0067 0068 0069 0070 0071 0072 0073 0074 0075 0090
Katastrophenschutz, Feuerwehr und Notfallvorsorge
Die Linke fordert eine umfassende Professionalisierungs- und Ausbauoffensive für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Berlin. Bei der Feuerwehr soll laut Programm gelten: »Das Einstiegsamt bei der Feuerwehr ist anzuheben.« und »Die posttraumatische Belastungsstörung ist als Dienstunfallfolge anzuerkennen.«; dazu kommen eine Ausbildungs- und Einstellungsoffensive, ein höherer Frauenanteil und die zügige Realisierung der neuen Feuerwehr- und Rettungsakademie in Tegel. Für den Katastrophenschutz verlangt die Partei eine systematische Bestandsaufnahme neuralgischer Stellen im Stromnetz sowie einen Umsetzungsplan für 44 Katastrophenschutz-Leuchttürme und 147 kieznahe Infopunkte, dazu eigene Notfallpläne für Schulen und Kitas. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Sozialverbände sollen dabei fest in die Konzepte zur Notunterbringung eingebunden werden, insbesondere mit Blick auf vulnerable Gruppen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Begründung folgt einer Professionalisierungslogik: Wenn Berufsfeuerwehr und Rettungsdienst die vorgegebenen Zeitrahmen und Personalstärken einhalten sollen, brauche es bessere Arbeitsbedingungen, mehr und besser ausgebildetes Personal sowie strukturelle Anerkennung der Belastungen im Dienst — konkret ein höheres Einstiegsamt, die Anerkennung der posttraumatischen Belastungsstörung als Dienstunfallfolge, mehr Diversität und eine neue Ausbildungsstätte in Tegel.
Einordnung: Was dabei ausgeblendet bleibt, ist die Finanzierungs- und Priorisierungsfrage: Woher die zusätzlichen Stellen, das höhere Einstiegsamt und die neue Akademie kommen sollen, wird nicht benannt, sodass die Forderung als reine Notwendigkeit erscheint, ohne die Konkurrenz um Haushaltsmittel mit anderen Politikfeldern offenzulegen.
Argument: Die zweite Begründungslogik setzt auf Prävention und Dezentralisierung: Aus der Erkenntnis, dass Stromausfälle und Katastrophenlagen flächendeckend vorbereitet sein müssen, leitet das Programm ab, dass Bezirke, Schulen, Kitas und zivilgesellschaftliche Organisationen eigene Rollen im Katastrophenschutz brauchen — von der Bestandsaufnahme neuralgischer Netzpunkte über Leuchttürme und Infopunkte bis zur Einbindung der Sozialverbände in die Notunterbringung.
Einordnung: Offen bleibt dabei, wie verbindlich diese Dezentralisierung tatsächlich wird: Die Bezirke sollen zwar »personell und mit eigenen Budgets ausreichend auszustatten« sein, ohne dass Umfang oder Zeitpunkt genannt werden, wodurch die Umsetzung von künftigen Haushaltsentscheidungen abhängig bleibt, die das Programm selbst nicht bindet.
Was das bedeutet
In der Summe macht das Programm Katastrophenschutz und Feuerwehr zu einem eigenständigen Investitions- und Anerkennungsthema, nicht nur zu einer Verwaltungsaufgabe: Bessere Arbeitsbedingungen für Einsatzkräfte und eine breitere gesellschaftliche Beteiligung an der Notfallvorsorge werden als zwei Seiten derselben Sache behandelt. Wer die Position paraphrasieren will, kann sagen: Die Linke will, dass Berlin auf Krisen — von Stromausfällen bis Notunterbringungen — besser vorbereitet ist, indem sowohl die Feuerwehr selbst gestärkt als auch Bezirke, Schulen und Sozialverbände eingebunden werden. Offen bleibt in den Zitaten aber, mit welchem Geld und in welchem Zeitraum das geschehen soll — die Forderungen benennen fast durchgängig das Was, seltener das Womit oder Bis-wann.
Klima & Energie
Klimaschutzziele und Steuerung
Die Linke Berlin fordert, dass Berlin spätestens 2040 klimaneutral wird und das im Klimaschutzgesetz verankerte CO2-Budget einhält, um seinen Beitrag zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten. Klimaschutz soll zusätzlich als Ziel in der Berliner Landesverfassung verankert werden. Die bestehende Klimafolgenabschätzung soll zu einem Klimavorbehalt ausgeweitet werden, sodass bei allen Gesetzes- und Senatsvorlagen im Zweifel die klimafreundlichere Alternative gewählt wird. Für die Sektoren Energieversorgung, Verkehr, Gebäude und Wirtschaft sollen Sektorbudgets samt Mechanismen zu deren Einhaltung verankert und das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm weiterentwickelt sowie endlich vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Ergänzend sollen geloste Bürger*innenräte, Bürger*innenhaushalte und ein gestärkter Klimaschutzrat die Bürger*innen an der Gestaltung und Kontrolle der Klimapolitik beteiligen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Klimakrise wird als Bedrohung der Freiheit künftiger Generationen gerahmt und daraus die Dringlichkeit verbindlicher Klimaziele abgeleitet. Die Linke bringt das mit dem Satz auf den Punkt: »Die Klimakrise bedroht die Freiheit zukünftiger Generationen massiv.«
Einordnung: Die Zuspitzung bleibt unbelegt – weder wird angegeben, worin die Bedrohung konkret besteht, noch für welchen Zeitraum oder welche Reichweite sie gilt. Die pauschale Gleichsetzung von Klimakrise und Freiheitsbedrohung blendet aus, dass sich über Ausmaß, Verteilung der Folgen und geeignete Gegenmaßnahmen unterschiedlich urteilen ließe, und macht dadurch Abwägungsalternativen unsichtbar.
Argument: Die Begründungslogik verläuft institutionell: Bloß deklarierte Ziele gelten als nicht ausreichend, deshalb sollen CO2-Budget, Verfassungsrang, Klimavorbehalt, Sektorbudgets und ein gestärkter Klimaschutzrat die Einhaltung rechtlich und institutionell erzwingen, während geloste Bürger*innenräte die Umsetzung demokratisch rückbinden sollen.
Einordnung: Unausgesprochen bleibt, was diese zusätzlichen Bindungsmechanismen selbst an Aufwand erfordern, damit sie funktionieren – etwa wie ein Klimavorbehalt mit konkurrierenden Gesetzesvorhaben oder Haushaltsspielräumen umgeht oder wie Sektorbudget-Mechanismen tatsächlich sanktioniert würden. Die Position benennt die Instrumente, ohne die Umsetzungs- und Zielkonflikte mit anderen Politikfeldern offenzulegen.
Was das bedeutet
In der Summe verschiebt sich der Charakter der Klimapolitik von einer Absichtserklärung zu einem einklagbaren Rahmen: Verfassungsrang, CO2-Budget und Klimavorbehalt sollen dafür sorgen, dass Klimaziele nicht mehr nachträglich verhandelbar sind, sondern jede künftige Entscheidung an ihnen gemessen wird. Wer die Position im Gespräch referiert, kann sie als Versuch beschreiben, Klimaschutz aus der Tagespolitik herauszunehmen und rechtlich abzusichern. Offen bleibt dabei, wie stark ein Klimavorbehalt andere dringliche Vorhaben verzögern könnte und wer im Konfliktfall entscheidet, welche Alternative als klimafreundlicher gilt. Die zusätzliche Bürger*innenbeteiligung soll diese neue Bindungskraft demokratisch legitimieren, ersetzt aber keine Antwort auf die offene Frage der Priorisierung.
Energiewende: Wärme, Strom und erneuerbare Energien
Die Linke Berlin will den Umbau der Energieversorgung technisch und infrastrukturell vorantreiben. Photovoltaik-Ausbau soll erleichtert werden, unter anderem indem die Mindestabstände für PV-Anlagen auf Dächern in der Landesbauordnung abgeschafft werden, und die Zielvorgabe des Masterplans Solarcity mit einem Solarstrompotenzial von 4,4 Gigawatt soll erreicht werden. Ab 2027 soll auf Basis der Kommunalen Wärmeplanung festgelegt werden, wo ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist, ergänzt um den Ausbau von Fern- und Nahwärmenetzen und den dafür nötigen Ausbau des Stromnetzes. Beim Windenergieausbau soll die Zusammenarbeit mit Brandenburg verstärkt und das Wind-an-Land-Gesetz umgesetzt werden, während in Berlin nur aus erneuerbaren Energien produzierter grüner Wasserstoff zum Einsatz kommen soll. Als Reaktion auf die Anschläge auf das Stromnetz sollen zudem Maßnahmen zur Resilienz und Sicherung der Strominfrastruktur unterstützt und die öffentlichen Unternehmen aktiv genutzt werden, um konsequent auf eine klimaneutrale und soziale Energieversorgung umzusteuern.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die energetische Sanierung wird bewusst an einen Mieter*innenschutz gekoppelt: Die Sanierungsrate soll auf mindestens 2 Prozent pro Jahr steigen, mit Schwerpunkt auf den energetisch schlechtesten Gebäuden, doch ausdrücklich so, dass die Wärmewende nicht auf Kosten der Mieter*innen umgesetzt wird und nicht zu deren Verdrängung führt. Dafür sollen Förderprogramme zuschussbasiert bleiben, Fördermittel nicht auf die Miete umgelegt werden dürfen, die Warmmiete nach der Sanierung nicht steigen und Vermieter*innen bei Landesförderung zu Sanierungsfahrplan und Mieter*innenberatung verpflichtet werden.
Einordnung: Offen bleibt, wie eine verdoppelte Sanierungsrate innerhalb bestehender Handwerks- und Landeshaushaltskapazitäten erreicht werden soll und was geschieht, wenn Vermieter*innen trotz Zuschüssen nicht sanieren. Die Position benennt den sozialen Schutzanspruch, ohne die Lücke zwischen Zielrate und tatsächlicher Umsetzungs- und Kontrollkapazität zu konkretisieren.
Argument: Bei der Wärme- und Stromerzeugung wird eine klare Rangfolge begründet: Verbrennungslösungen sollen zurückgedrängt werden – Gasheizungen nicht mehr in öffentlichen Gebäuden verbaut, Holzverbrennung, weil sie »keine klimaneutrale Alternative« ist, nur in sehr begrenztem Ausmaß genutzt und Müllverbrennung zur Wärmeerzeugung, da sie »kein Beitrag zur Dekarbonisierung der Fernwärme« ist, auf das notwendige Maß begrenzt. Stattdessen sollen Geothermie, Power-to-Heat, Wärmespeicher, Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Ausbau von Solaranlagen auf öffentlichen Dächern und emissionsfreie Schiffsantriebe die Erzeugung auf erneuerbare Quellen umstellen.
Einordnung: Nicht benannt wird, wie die weiterhin, wenn auch begrenzt genutzte Verbrennung von Holz, Müll und organischen Abfällen mit dem gleichzeitig formulierten Klimaneutralitätsziel zusammengeht, und woher zusätzliche Erzeugungskapazität kommt, falls Geothermie- und Power-to-Heat-Projekte langsamer vorankommen als die geplante Abschaltung fossiler Wärmequellen. Die Position benennt die Rangfolge der Techniken, ohne den Übergangspfad und dessen zeitliche Abstimmung offenzulegen.
Was das bedeutet
In der Summe verschiebt sich die Berliner Energieversorgung von einer fossil geprägten zu einer dezentral-erneuerbaren Infrastruktur, bei der Sonne, Wind, Geothermie und grüner Wasserstoff die tragenden Säulen bilden und Verbrennungstechniken nur noch eine Restfunktion behalten. Im Gespräch lässt sich das als technischer Umbau beschreiben, der zugleich sozial abgefedert werden soll – die Sanierungspflicht ist an Mieter*innenschutz gekoppelt, nicht an reine Effizienzsteigerung. Offen bleibt dabei, ob das enge Zeitfenster bis 2027 für die Kommunale Wärmeplanung und bis 2030 für die Solarpflicht auf öffentlichen Dächern mit den parallel laufenden Sanierungs- und Netzausbauprojekten realistisch zusammenpasst. Die Position beschreibt damit primär die Zielarchitektur der Energiewende, weniger die zeitliche und finanzielle Priorisierung zwischen ihren vielen Einzelbausteinen.
Belege: 0007 0024 0032 0033 0034 0041 0044 0045 0046 0047 0089 0090
Soziale Energiewende: Preise und Energiearmut
Die Linke Berlin will die Energiewende sozial abgesichert und öffentlich gesteuert umsetzen. Maßnahmen gegen Energiearmut sowie gegen Strom- und Gassperren sollen fortgeführt und die Energieschuldenberatung ausgebaut werden. Steigende Energiepreise sollen durch Investitionsförderung, Transparenzvorschriften zur Preisgestaltung, Preiskontrollen und einen Preisdeckel beziehungsweise eine Obergrenze eingehegt werden, um Monopolpreise zu verhindern. Über den Bundesrat will sich die Partei für sozial gestaffelte Strompreise mit einem preisgünstigen Grundkontingent für alle sowie für ein Verbot von Energiesperren einsetzen. Die Berliner Stadtwerke sollen als eigenständiges Unternehmen aus den Berliner Wasserbetrieben herausgelöst werden, um eine tragende Rolle in der Energiewende zu übernehmen, und Gewinne der Energieunternehmen sollen vorrangig in Netzausbau, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Verhinderung von Energiearmut fließen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Begründungslogik setzt auf öffentliches Eigentum statt privater Steuerung: Die Berliner Stadtwerke sollen als eigenständiges Unternehmen aus den Wasserbetrieben herausgelöst werden, um in der Energiewende eine tragende Rolle einzunehmen, und die Wärmewende samt Erdgasausstieg soll sozialverträglich unter anderem über eine Rekommunalisierung oder Vergesellschaftung der GASAG erfolgen, sofern der Kaufpreis angemessen ist – flankiert vom Ziel, Defizite in besonders belasteten Stadtgebieten abzubauen.
Einordnung: Was als angemessener Kaufpreis gilt und wie ein Rückkauf finanziert werden soll, bleibt unbestimmt – die Position benennt das eigentumspolitische Ziel, ohne die Verhandlungs- und Finanzierungsfrage zu konkretisieren, von der die Umsetzung tatsächlich abhängt.
Argument: Bei den Energiepreisen wird auf regulatorische statt rein marktförmige Lösungen gesetzt: Investitionsförderung, Transparenzvorschriften und ein Preisdeckel sollen Monopolpreise verhindern, Wärmecontracting durch externe Anbieter wird als »häufig von intransparenter Preisgestaltung geprägt« kritisiert, und über den Bundesrat soll ein Verbot von Energiesperren sowie sozial gestaffelte Strompreise durchgesetzt werden, ergänzt um nach Einkommen gestaffelte Förderprogramme.
Einordnung: Zentrale Instrumente wie Preisdeckel und sozial gestaffelte Strompreise hängen von einer Bundesratsmehrheit ab, die Berlin allein nicht herstellen kann – die Position benennt das Ziel, blendet aber aus, dass ihre Wirksamkeit von der Zustimmung anderer Länder und des Bundes abhängt. Zugleich bleibt unklar, wie ein Preisdeckel mit der gleichzeitig geforderten Investitionsförderung zusammengeht, wenn gedeckelte Preise Investitionsanreize schmälern könnten.
Was das bedeutet
In der Summe verschiebt die Position den Schwerpunkt der Energiewende von reiner Technikumstellung zu einer sozialen und eigentumspolitischen Frage: Wer die Infrastruktur kontrolliert und wer die Preise trägt, wird ebenso wichtig wie der Umstieg auf erneuerbare Energien selbst. Im Gespräch lässt sich das als Absage an eine rein marktgetriebene Wärme- und Stromwende beschreiben, die stattdessen auf öffentliche Unternehmen, Preisregulierung und sozial gestaffelte Tarife setzt. Offen bleibt dabei, wie weit Berlin diese Steuerung allein durchsetzen kann, wenn zentrale Instrumente wie der Preisdeckel oder gestaffelte Strompreise über den Bundesrat laufen müssen und damit von der Zustimmung anderer Länder und des Bundes abhängen. Auch die Finanzierung von Rückkäufen wie der GASAG bleibt an die Bedingung eines angemessenen Kaufpreises geknüpft, ohne dass benannt wird, was geschieht, wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist.
Stadtnatur, Flächen- & Gewässerschutz
Die Linke will Freiflächen, Gewässer und naturnahe Böden in Berlin dauerhaft vor weiterer Bebauung und Versiegelung schützen. Kernstück ist eine gesamtstädtische Freiflächen-Strategie mit dem Ziel, spätestens ab 2030 eine »Netto-Null-Versiegelung« zu erreichen, wobei jede neue Versiegelung an anderer Stelle in gleicher Größe ausgeglichen werden soll. Das Tempelhofer Feld soll als Ganzes frei bleiben und dauerhaft als Grünfläche gesichert sein, ebenso lehnt die Partei neue Stadtquartiere auf Mooren oder Kleingartenanlagen ab. Der Berliner Wald soll weniger nach Holzertrag als vielmehr als naturnahes Ökosystem behandelt werden, und der Straßenbaumbestand soll bis 2040 auf eine Million anwachsen. Verloren gegangene Natur — etwa Moore — soll im Rahmen der europäischen Renaturierungsverordnung wiederhergestellt werden, während Entsiegelung und Regenwassermanagement Berlin nach dem Schwammstadtprinzip umbauen sollen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Begründung für die Freiflächen-Politik ist eine soziale: Berlin soll eine gesamtstädtische Freiflächen-Strategie mit konkreten Richtwerten bekommen, die vor allem hitzemindernde und wohnungsnahe Grünflächen sozial gerechter über die Stadt verteilt. Bei jedem Neubau soll ein verbindlicher Mindestanteil an Grünflächen — der Biotopflächenfaktor — vorgeschrieben werden, Kleingärten und Gemeinschaftsgärten sollen per Gesetz dauerhaft gesichert werden, die Parkläufer*innen sollen in die Regelfinanzierung überführt und ihre Aufgaben ausgeweitet werden, und die bezirklichen Bauhöfe und Gartenreviere sollen wieder rekommunalisiert werden.
Einordnung: Wie hoch die angekündigten Richtwerte tatsächlich ausfallen sollen und woran sich »sozial gerechter« bemisst, bleibt offen — es wird ein Verfahren versprochen, kein Zahlenwert. Unbenannt bleibt auch der naheliegende Zielkonflikt: Wer zugleich mehr Grünflächen sichern und dem Wohnungsmangel begegnen will, muss beides gegeneinander abwägen, doch wie diese Abwägung ausfallen soll, sagt die Position nicht.
Argument: Der Wasser- und Bodenschutz wird moralisch grundiert: »Boden ist ein Gemeingut«, heißt es programmatisch, und aus diesem Grundsatz leitet sich der Vorrang der Trinkwasserversorgung bei allen Verwaltungsentscheidungen ab, ebenso wie eine Anzeigepflicht für private Brunnen und ein Entgelt für Firmen, die Oberflächenwasser entnehmen. Beim Baden in Spree und Havel lehnt die Partei es ausdrücklich ab, »an einer repressiven Verbotspolitik« festzuhalten, und will stattdessen rechtssichere »Flussbäder« ausweisen, während parallel die Wasserqualität verbessert und die europäische Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt wird.
Einordnung: Dass Boden ein Gemeingut sei, wird als Feststellung formuliert, nicht als politische Setzung — dabei ist die Frage, wem städtischer Grund gehören und wer über seine Nutzung entscheiden darf, gerade der umstrittene Kern der Debatte, den die Formulierung vorwegnimmt statt offenzulegen. Auch die Formulierung, »an einer repressiven Verbotspolitik« festzuhalten, benennt nicht, warum die bisherigen Bade-Beschränkungen überhaupt bestehen — Wasserqualität, Schiffsverkehr, Gesundheitsschutz —, sondern stellt sie von vornherein als überzogen dar, bevor die versprochene Qualitätsverbesserung tatsächlich erreicht ist.
Was das bedeutet
In der Summe entsteht aus einzelnen Flächen-, Wald- und Wasserschutzmaßnahmen eine zusammenhängende Haltung: Wer Berlins Grün- und Wasserflächen als Gemeingut begreift, verlangt eine im Zweifel härtere Bau- und Wassernutzungspolitik als die bisherige — kein Kompromiss beim Tempelhofer Feld, keine neuen Siedlungen auf Mooren, eine klar bezifferte Netto-Null-Versiegelung ab 2030. Zugleich zeigt sich, dass diese Position politische Setzungen — wem Boden gehört, wie mit bestehenden Nutzungsbeschränkungen umzugehen ist — sprachlich in Naturtatsachen und Ablehnungen von Repression verwandelt, wodurch der eigentliche Abwägungsbedarf zwischen Naturschutz, Wohnungsbau und individueller Nutzung aus dem Blick gerät. Wer diese Position vertritt, verspricht damit mehr als einzelne Grünflächen: eine Stadt, in der Flächen- und Gewässerschutz Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen hat, ohne dass benannt wird, wie dieser Vorrang gegen konkurrierende Bedürfnisse durchgesetzt werden soll.
Belege: 0004 0005 0006 0008 0009 0057 0061 0062 0063 0094 0095 0096
Hitzeschutz & Klimaanpassung
Die Linke fordert für Berlin einen sozialräumlich differenzierten Hitzeschutzplan mit verbindlichen Maßnahmen, einheitlichen Vorgaben für die Bezirke und auskömmlicher Finanzierung für Gesundheitseinrichtungen, Wohnquartiere und den öffentlichen Raum. Dazu sollen abgestimmte Hitzeaktionspläne auf Landes- und Bezirksebene sowie für Krankenhäuser und Pflegeheime entstehen, begleitet von der energetischen Sanierung und dem klimaneutralen Umbau von Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Gesundheitszentren. Für ältere Menschen sollen kommunale Begegnungsstätten flächendeckend zu Kühlorten in Hitzeperioden ausgebaut werden, ergänzt um Trinkwasserspender in öffentlichen Gebäuden und mehr Trinkbrunnen im öffentlichen Raum. In sozial benachteiligten Kiezen sollen Maßnahmen gegen Lärm, schlechte Luft und Hitze sowie für mehr Grünflächen und Stadtbäume auf Grundlage des Umweltgerechtigkeitsatlas konsequent umgesetzt werden, und Schulhöfe sollen klimaresilient und naturnah unter Beteiligung der Schüler*innen umgestaltet werden.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Begründung folgt einer Gerechtigkeitslogik: Hitzeschutz soll nicht überall gleich, sondern sozialräumlich differenziert ansetzen — mit einheitlichen Vorgaben für die Bezirke, damit nicht jeder Bezirk seinen eigenen Standard setzt, und mit besonderem Fokus auf sozial benachteiligte Kieze, die der alle zwei Jahre aktualisierte Umweltgerechtigkeitsatlas ausweist.
Einordnung: Die Zusagen selbst — »verbindlichen Maßnahmen«, »einheitlichen Vorgaben« und »auskömmlicher Finanzierung« — bleiben ohne Budgetrahmen oder Umsetzungsfrist; offen bleibt damit, ob die Bezirke diese Vorgaben tatsächlich einheitlich umsetzen oder es bei der bisherigen bezirklichen Unterschiedlichkeit bleibt.
Argument: Der zweite Baustein ist bauliche und institutionelle Vorsorge: abgestimmte Hitzeaktionspläne für Krankenhäuser und Pflegeheime, die energetische Sanierung und der klimaneutrale Umbau von Kliniken und Gesundheitszentren, kommunale Begegnungsstätten als Kühlorte für ältere Menschen, Trinkwasserspender in öffentlichen Gebäuden sowie klimaresiliente, naturnahe Schulhöfe.
Einordnung: Jede einzelne dieser Maßnahmen wird als Vorhaben benannt, keine mit einem Zeitplan oder einer Kostenschätzung versehen — wie viele Kliniken saniert, wie viele Begegnungsstätten tatsächlich zu Kühlorten ausgebaut oder wie viele Schulhöfe in welchem Zeitraum umgestaltet werden sollen, bleibt offen, sodass sich der Umsetzungsstand später kaum überprüfen lässt.
Was das bedeutet
Aus einzelnen Bau- und Verwaltungsmaßnahmen wird ein zusammenhängender Anspruch: Hitzeschutz soll kein flächendeckender Standardwert sein, sondern gezielt dort ansetzen, wo Menschen am wenigsten Ausweichmöglichkeiten haben — in belasteten Kiezen, in Pflegeeinrichtungen, bei alten Menschen. Zugleich bleiben fast alle konkreten Zusagen unbeziffert und unbefristet, sodass sich der tatsächliche Ehrgeiz des Plans erst an seiner späteren Umsetzung ablesen lässt, nicht schon an der Ankündigung selbst.
Tierschutz
Die Linke will Tierschutz in Berlin institutionell verankern und als eigenständiges Politikfeld stärken. Dazu soll eine unabhängig agierende hauptamtliche Landestierschutzbeauftragte mit einem angemessenen Budget für Veranstaltungen und Weiterbildungen wiederbelebt und das Tierschutzverbandsklagegesetz weiterentwickelt werden. Da der Tierschutz nicht zwischen Wildtieren und Haustieren unterscheidet, soll der Bereich Tiere künftig in einem einzigen, alle Tierarten umfassenden Ressort für Umwelt und Tierschutz verwaltet werden. Für die Partei gelten Tierrechte unabhängig davon, ob Tiere in Freiheit, im Zoo, im Zirkus, im Versuchslabor oder im Privathaushalt leben.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Konkret werden zwei bislang übliche Praktiken zurückgenommen: Die Rasseliste für Hunde soll abgeschafft werden, weil sie Hunde aufgrund ihrer Rasse vorverurteilt, und das Einschläfern von Hunden nach Bissunfällen soll enden — Gefahrenabwehr soll stattdessen bei den Halter*innen ansetzen, die ihre Eignung zur Hundehaltung nachweisen müssen. Bei Tierversuchen soll, ähnlich wie in den Niederlanden, ein Plan mit konkreten Maßnahmen und Zeitplänen zur Reduzierung und Beendigung entwickelt werden.
Einordnung: Wie die geforderte Eignungsprüfung für Hundehalter*innen aussehen und kontrolliert werden soll, bleibt offen — an die Stelle einer rassenbezogenen Regel tritt eine personenbezogene, deren Ausgestaltung noch aussteht. Auch beim Ausstieg aus Tierversuchen liefert der Verweis auf die Niederlande keinen eigenen Zeitplan für Berlin, sondern nur die Ankündigung, überhaupt einen Plan zu entwickeln.
Argument: Der größere Teil der Position besteht aus konkreten Verwaltungsmaßnahmen: ein Taubenmanagement mit betreuten, gereinigten Taubenschlägen und Eier-Austausch zur Populationsregulierung, ein Rattenmanagement, das Stadtsauberkeit, Wasserschutz und Tierwohl zusammenbringen soll, der Schutz von Vögeln vor Glasfassaden-Kollisionen bereits in der Bauplanung, eine Jagdreform mit Verbot bleihaltiger Munition und dem Ende der Jagd auf Beutegreifer wie Fuchs und Marder, ein ausgeweitetes pflanzliches Angebot in öffentlichen Kantinen sowie Tierethik in den Lehrplänen, dazu die ausreichende Finanzierung des Tierheims für Kastration und Tierschutzbildung. Auf Bundesebene kommen höhere Haltungsstandards, ein Zirkusverbot für Tiere und eine niedrigere Mehrwertsteuer auf pflanzliche Produkte hinzu.
Einordnung: Die einzelnen Management-Maßnahmen werden additiv aufgezählt, ohne dass mögliche Zielkonflikte benannt würden — etwa zwischen Bestandsregulierung und Tierwohl beim Taubenmanagement oder zwischen Wasserschutz und Tierschutz beim Rattenmanagement, wo es nur heißt, beides solle »in Einklang gebracht« werden, ohne dass der Weg dorthin beschrieben wird. Ebenso bleibt unklar, mit welchen Mitteln und in welchem Zeitraum das Tierheim, die Kastrationsförderung oder die Kantinen-Umstellung tatsächlich umgesetzt werden sollen.
Was das bedeutet
Aus einzelnen Verwaltungsvorhaben wird in der Summe ein grundsätzlicher Anspruch: Tierschutz soll nicht länger Randthema einzelner Ressorts sein, sondern eigenes politisches Gewicht bekommen — mit eigener Beauftragter, eigenem Ressort und dem Anspruch, Tierrechte unabhängig vom jeweiligen Lebensraum des Tieres gelten zu lassen. Zugleich zeigt der hohe Anteil an additiv aufgezählten Einzelmaßnahmen ohne Fristen oder Budget, dass zwischen dem übergeordneten Anspruch und seiner Umsetzung noch viel an konkreter Ausgestaltung fehlt. Wer diese Position vertritt, verspricht eine Verwaltung, die Tierwohl systematisch mitdenkt, ohne bereits zu sagen, was das im Einzelfall kostet oder wie schnell es kommen soll.
Kreislaufwirtschaft, nachhaltiger Konsum & digitale Nachhaltigkeit
Die Linke Berlin verknüpft ihre Klimapolitik mit einer Reihe konkreter Maßnahmen zur Ressourcenschonung im Alltag. Beim Konsum setzt sie auf den Ausbau von Secondhand-Kaufhäusern – mindestens eines je Bezirk –, auf Förderung für IT-Reparaturshops und Repair-Cafés sowie auf ein Mehrwegförderprogramm für kleine und mittlere Gastronomiebetriebe. Bei der Abfallentsorgung soll die Sperrmüllabholung künftig zweimal pro Jahr kostenlos sein, und eine zweite Biogasanlage soll zusätzliche Bioabfallmengen klimaschonend verwerten. Für die öffentliche Beschaffung fordert sie verbindliche Umweltkriterien – bei IT-Vergaben Energieeffizienz, Lebensdauer und Wartbarkeit, bei Sportmaterial Fair-Trade-Standards und granulatfreie Kunstrasenplätze – sowie Transparenzpflichten für den Energieverbrauch von Rechenzentren.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Das Programm begründet Umwelt- und Ressourcenschutz durchweg mit sehr konkreten, eng umrissenen Einzelmaßnahmen – von einem auf feste Uhrzeiten begrenzten Nachtflugverbot am Flughafen über eine zweimal jährlich kostenlose Sperrmüllabholung bis zu solarbestückten oder begrünten Toilettendächern.
Einordnung: Die Häufung vieler konkreter Einzelmaßnahmen vermittelt den Eindruck einer lückenlosen, wirksamen Klima- und Umweltpolitik, ohne dass eine Gesamtbilanz gezogen wird. Offen bleibt, wie viel diese Summe an Einzelschritten tatsächlich zu einem übergeordneten Klimaziel beiträgt und wie ihre Wirkung im Verhältnis zu größeren strukturellen Eingriffen einzuordnen ist.
Argument: Bei der öffentlichen Beschaffung verlangt das Programm, dass Umweltkriterien verbindlich in Vergabeverfahren einfließen, etwa Energieeffizienz und Lebensdauer bei IT-Leistungen sowie Fair-Trade-Standards und der Verzicht auf umweltschädliches Kunststoffgranulat bei Sportmaterial.
Einordnung: Offen bleibt, wer diese Kriterien im Einzelfall gewichtet, kontrolliert und durchsetzt und was bei Nichteinhaltung geschieht. Die Verbindlichkeit wird behauptet, ohne dass ein Vollzugsmechanismus benannt wird, wodurch unklar bleibt, wie wirksam die Vorgabe im Beschaffungsalltag tatsächlich greift.
Was das bedeutet
In der Summe zeigt sich ein Politikstil, der Klima- und Ressourcenschutz nicht über eine große Zielmarke, sondern über viele kleine, alltagsnahe Bausteine betreibt – vom Repair-Café bis zum Vergabekriterium. Das macht die Position für Bürger*innen konkret nachvollziehbar, weil jede einzelne Maßnahme für sich verständlich und praktisch umsetzbar wirkt. Gleichzeitig bleibt offen, ob diese Vielzahl an Einzelschritten ausreicht, um spürbare Effekte beim Ressourcenverbrauch zu erzielen, denn eine übergeordnete Zielgröße oder ein verbindlicher Zeitplan für die Gesamtwirkung fehlt im Material. Wer diese Position im Gespräch vertritt, sollte deshalb zwischen der Konkretheit der einzelnen Maßnahme und der offenen Frage nach ihrer Gesamtwirkung unterscheiden.
Kultur
Kulturfinanzierung und Förderstruktur
Die Linke will den Berliner Kulturhaushalt strukturell absichern und mittelfristig auf drei Prozent des Gesamthaushalts anheben, kurzfristig auf 2,5 Prozent. Dafür sollen mehrere Finanzierungsquellen erschlossen werden: ein fester Anteil der City Tax für die kulturelle Grundversorgung, eine Beteiligung der Kultur an Sondervermögen und Bundesmitteln, der Ausbau des Hauptstadtkulturfonds sowie auf Bundesebene eine Vermögensteuer und eine Leerstandsteuer auf Gewerbeimmobilien. Zugleich soll die Fördersystematik reformiert werden: ein Kulturfördergesetz, eine vereinfachte und transparentere Zuwendungspraxis sowie unabhängige Jurys, deren Entscheidungen für die Politik bindend sein sollen. Ergänzend fordert die Partei eine unabhängige Anlaufstelle gegen Machtmissbrauch im Kulturbetrieb, Honorartransparenz, die Offenlegung der Intendant*innengehälter, Transparenz über private Drittmittel sowie einen eigenständigen Sektorstatus für die freie Szene.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Linke deutet die Kürzungen seit dem Nachtragshaushalt 2024 nicht als bloße Sparentscheidung: Sie seien "kein rein fiskalischer Akt", sondern "ein direkter Angriff auf die freie, gesellschaftskritische Szene", gegen den man "Widerstand" leiste gegen den "ökonomischen Rasenmäher"; ihre Fortführung im Doppelhaushalt 2026/27 bezeichnet sie als "Kahlschlag".
Einordnung: Die Kriegs- und Maschinenmetaphorik unterstellt eine gezielte Absicht, die freie Szene zu treffen, ohne diese Absicht zu belegen. Haushaltsentscheidungen entstehen aus konkurrierenden Prioritäten zwischen Sozial-, Verkehrs-, Bildungs- und Kulturetat; diese Abwägung wird durch die Angriffs-Rahmung unsichtbar gemacht, und die eigene Fördersumme muss dadurch seltener gegen andere Bedarfe gerechtfertigt werden.
Argument: Die Partei begründet ihre Forderungen mit einem eigenen normativen Ausgangspunkt: Kulturerleben und kulturelle Teilhabe seien "nach linkem Verständnis Grundrechte". Daraus leitet sie unter anderem die Unterstützung einer Erhebung von Gleichstellungsdaten im Kulturbereich sowie die Forderung nach einem Staatsziel Kultur im Grundgesetz ab.
Einordnung: Der Grundrechtsstatus wird ausdrücklich als eigene Deutung markiert, also offen und nicht verdeckt gesetzt. Ausgeblendet bleibt aber, was aus diesem Status praktisch folgen würde – etwa ob und wie ein solcher Anspruch einklagbar wäre oder gegenüber anderen Grundrechten und Haushaltsprioritäten Vorrang beanspruchen könnte.
Argument: Für die freie Szene fordert die Partei mehrjährige statt jährlich unsicherer Förderung, verlässliche Projektstipendien und Konzeptförderung, Ausstellungshonorare als Standard, die Wiedereinführung des Programms Künstlerische Forschung sowie die Anhebung der Förderung von Kultur im öffentlichen Raum mindestens auf das Niveau vor den Kürzungen 2024.
Einordnung: Die Forderungen benennen Instrumente, aber kein Finanzierungsvolumen und keine Reihenfolge gegenüber den übrigen, im selben Themenfeld angekündigten Ausgabenwünschen. Welche Vorhaben zuerst umgesetzt würden, falls das 3-Prozent-Ziel nicht sofort erreicht wird, bleibt offen.
Argument: Auf bezirklicher Ebene verlangt die Partei, dass für alle übertragenen Aufgaben das Konnexitätsprinzip gilt: "Wer bestellt, bezahlt". Bezirke sollen nicht mit Kosten und Aufgaben belastet werden, für die sie nicht ausreichend ausgestattet sind; dazu sollen verbindliche Mindeststandards, ein Bibliotheksentwicklungsgesetz und ein Musikschulgesetz treten. Kultureinrichtungen sollen zudem Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, unterstützt durch Förderprogramme für klimaneutrale Produktionen und ökologische Umrüstung, begleitet von Beratung statt zusätzlicher Bürokratie.
Einordnung: Die Kombination aus mehr gesetzlich verbindlichen Standards für die Bezirke und zusätzlichen Nachhaltigkeitsauflagen für Einrichtungen wird als reine Entlastung dargestellt. Offen bleibt, wie die zugesagte auskömmliche Finanzierung dieser neuen Pflichten und Kriterien mit dem knappen Landeshaushalt zusammengeht, gegen dessen Kürzungen sich die eigene Kritik gerade richtet.
Was das bedeutet
In der Summe geht es nicht nur um mehr Geld für Kultur, sondern um eine dauerhafte Umstellung der Finanzierungslogik: weg von Einzelentscheidungen im Haushalt, hin zu festen Quoten, zweckgebundenen Steuern und gesetzlich abgesicherten Ansprüchen, die künftige Kürzungen erschweren sollen. Die begleitende Rahmung der jüngsten Kürzungen als Angriff macht daraus zugleich eine Frage der Verteidigung statt nur der Priorisierung – wer das Kürzen als Kampfhandlung erzählt, muss die eigenen Ausgabenwünsche seltener gegen konkurrierende Bedarfe rechtfertigen. Ob sich alle angekündigten Instrumente, von der Vermögensteuer über die Leerstandsteuer bis zum Bibliotheksentwicklungsgesetz, gleichzeitig und im zugesagten Umfang finanzieren lassen, bleibt im Programm selbst offen.
Belege: 0030 0031 0032 0033 0034 0035 0036 0037 0038 0039 0040 0125
Faire Arbeit im Kulturbetrieb
Die Linke will die materielle Absicherung von Kulturschaffenden verbessern. Sie fordert steigende, verbindliche Mindesthonorare und Honorarrichtlinien, die die Lebenshaltungskosten berücksichtigen, sowie Tarifverträge nach dem Vorbild von TVöD und TV-L in allen Kultureinrichtungen und ein Ende der Nichtverlängerungspraxis als Druckmittel gegenüber Beschäftigten. An den Musikschulen soll die seit dem Herrenberg-Urteil als rechtswidrig geltende Honorarbeschäftigung durch Festanstellung beendet und dafür ein gesetzliches Fundament geschaffen werden. Weiter will die Partei den Gender-Pay-Gap in den kreativen Berufen schließen, die Künstlersozialkasse für alle kreativen Berufe öffnen, eine obligatorische Alterssicherung für Soloselbstständige einführen sowie verpflichtende Fortbildungen zur Diskriminierungssensibilität in allen Kulturinstitutionen etablieren.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Partei begründet die Festanstellung der Musikschul-Honorarkräfte mit dem Herrenberg-Urteil, das die bisherige Honorarpraxis als rechtswidrig einstuft, und beziffert den dafür nötigen Mehrbedarf auf rund 19 Millionen Euro jährlich, für die im aktuellen Doppelhaushalt bislang keine Mittel eingeplant seien. Ebenso lehnt sie eine Ausweitung befristeter Normalvertrag-Bühne-Verhältnisse auf technische Gewerke sowie eine Überführung der landeseigenen Bühnen in ein anderes Trägermodell als Tarifflucht ab.
Einordnung: Die Begründung stützt sich auf ein Gerichtsurteil und eine bezifferte Deckungslücke, beides prüfbar. Offen bleibt aber, woher die 19 Millionen Euro kommen sollen, wenn zugleich an anderer Stelle des Programms weitere, ebenfalls ungedeckte Ausgabenwünsche für den Kulturbereich formuliert werden – diese Konkurrenz um Haushaltsmittel stellt das Programm selbst nicht her.
Argument: Die Partei verweist auf einen von der Künstlersozialkasse erhobenen Gender-Pay-Gap von 25 bis 33 Prozent je nach Sparte und leitet daraus die Forderung nach "ein Konzept" zum Schließen dieser Lücke, einem Fonds für Wiedereinstiegsstipendien nach Care-Arbeits-bedingten Pausen, einer Öffnung der Künstlersozialkasse für alle kreativen Berufe sowie verpflichtenden Fortbildungen zur Diskriminierungssensibilität ab.
Einordnung: Die zitierte Zahl stammt aus einer benannten Quelle und ist damit prüfbar, keine verdeckte Verengung. Unklar bleibt jedoch, mit welchem konkreten Instrument und in welchem Zeitraum die Lücke geschlossen werden soll – das Programm kündigt selbst nur an, ein Konzept dafür erst noch zu entwickeln.
Was das bedeutet
In der Sache verschiebt sich die Kulturpolitik hier von einer reinen Förderfrage zu einer Arbeitsrechtsfrage: Wer Kunst und Kultur macht, soll nicht länger über prekäre Honorarverhältnisse querfinanziert werden, sondern reguläre arbeitsrechtliche Absicherung bekommen. Die rechtliche Rückendeckung durch das Herrenberg-Urteil gibt der Forderung nach Festanstellung zusätzliches Gewicht und macht zugleich deutlich, dass ein Teil der Reform kein politischer Wunsch mehr ist, sondern eine ohnehin fällige rechtliche Korrektur. Ob sich die parallel angekündigten Vorhaben – Tarifverträge, Künstlersozialkassen-Öffnung, Gender-Pay-Gap-Konzept – im selben Zeitraum umsetzen lassen wie die bezifferte Festanstellungslücke, lässt das Programm offen.
Räume für Kultur
Die Linke will kulturelle Räume in Berlin vor Verdrängung schützen und ihren Bestand ausbauen. Für Clubs und queere Treffpunkte fordert sie auf Bundesebene einen Mietendeckel für Gewerbe, besseren Kündigungsschutz, eine Verankerung als Kultureinrichtungen im Baugesetzbuch sowie eine Lärmschutzreform, ergänzt auf Landesebene durch eine Spielstättenförderung und den Ausbau des Schallschutzfonds. Für Ateliers und Produktionsräume will sie 1.000 zusätzliche Arbeitsräume zur Kostenmiete schaffen, eine verlässliche öffentliche Generalanmietung einführen und die kulturelle Zwischennutzung leer stehender Immobilien bis hin zu genossenschaftlichen Modellen und Vergesellschaftung erleichtern. Bei allen größeren Neubauvorhaben sollen Orte für Kunst und Kultur verpflichtend mitgeplant werden, während bestehende Kulturorte durch ein Verbot jeglicher Privatisierung dauerhaft gesichert werden sollen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Partei beschreibt den Verlust von Räumen für Kultur nicht als graduellen Trend, sondern als akute Bedrohung: Das "alarmierende Sterben lesbischer Bars und Treffpunkte" müsse gestoppt werden, statt "martialischer Pläne" setze man auf eine "Strategie zur Raumsicherung", und die Berliner Clubkultur gehöre "zur DNA dieser Stadt".
Einordnung: Die Sterbens-Metapher suggeriert eine unumkehrbare, naturhafte Entwicklung ohne benannte Ursache oder Zahl an Schließungen. Die DNA-Formel macht aus einer politischen Schutzentscheidung ein essentielles Stadtmerkmal, das keiner Abwägung gegen andere Raumnutzungen mehr bedarf, während offenbleibt, welche konkreten "martialischen Pläne" überhaupt gemeint sind.
Argument: Die Partei unterlegt ihren allgemeinen Raumschutz-Anspruch mit konkreten Einzelfällen: die Unterstützung der von einem Initiativenforum geforderten "Taskforce" und "Schiedsstelle" für bedrohte Räume, den Erhalt der Ruine der Klosterkirche als Kunst- und Erinnerungsort, die Weiterentwicklung des Flughafengebäudes zu einem kulturellen Zukunftsquartier, die Unterstützung des Volksentscheids "Berlin werbefrei", den Erhalt der Fischerpinte am Plötzensee sowie die Öffnung vorhandener öffentlicher Infrastruktur für Vereine und Initiativen.
Einordnung: Die Häufung benannter Einzelfälle erzeugt den Eindruck einer bereits breiten, konsistenten Raumschutz-Praxis. Offen bleibt, nach welchem Kriterium diese Fälle ausgewählt wurden und ob sie repräsentativ für den Umgang mit vergleichbaren, im Programm nicht genannten Standorten stehen.
Argument: Die Partei verweist auf eigene bisherige Regierungsarbeit: Atelierförderung und Arbeitsraumprogramm hätten bereits bezahlbaren Arbeitsraum ermöglicht. Zugleich kündigt sie an, Ressourceninfrastrukturen wie Materiallager, Technikpools und Produktionsgemeinschaften zu fördern, neue Raumangebote in die Konzepte zur sozialen Infrastruktur der Bezirke einzubinden und bei Schulneubauten Gebäude auch als offene Kultur- und Engagementorte zu nutzen.
Einordnung: Der Verweis auf die eigene Bilanz benennt keine Zahl bereits geschaffener Arbeitsräume und keinen Vergleichszeitraum, wodurch der behauptete Erfolg nicht überprüfbar ist. Zugleich wird die künftige Einbindung in die Konzepte zur sozialen Infrastruktur als zusätzliche Bezirksverpflichtung angekündigt, ohne dass die Frage der Konnexität – wer die Mehrkosten trägt – hier erneut aufgegriffen wird.
Was das bedeutet
Zusammengenommen macht das Programm den Raumschutz zu einer eigenständigen kulturpolitischen Aufgabe, die über Förderentscheidungen hinausgeht und in Miet-, Bau- und Eigentumsrecht eingreift. Die Dringlichkeits-Rahmung einzelner Orte, vom Sterben der Bars bis zur DNA der Clubkultur, verschiebt die Debatte von einer Abwägung zwischen Raumnutzungen zu einer Verteidigungsfrage, bei der Kritik an einzelnen Instrumenten leicht als Angriff auf die Stadt selbst erscheinen kann. Wie viele der aufgezählten Orte, Instrumente und Bezirksverpflichtungen sich gleichzeitig und mit welchem Geld umsetzen lassen, bleibt im Programm ebenso offen wie die genaue Bilanz der bereits laufenden Förderprogramme.
Kulturelle Teilhabe & niedrigschwelliger Zugang
Die Linke will kulturelle Teilhabe unabhängig von Einkommen und Herkunft absichern und fordert dafür konkrete Instrumente: einen dauerhaften Landes-KulturPass für junge Menschen von 16 bis 21 Jahren mit einem Guthaben von 100 Euro pro Person und Jahr sowie ein verbindliches 3-Euro-Ticket für alle öffentlichen Kulturinstitutionen. Ergänzend sollen die kommunalen Bezirksgalerien ihre kostenfreien Angebote ausweiten, ein neuer Standort der Zentral- und Landesbibliothek am Alexanderplatz entstehen und zugleich die bisherigen Standorte Breite Straße und Amerika-Gedenkbibliothek als Kulturstandorte erhalten bleiben. Kulturelle Bildung soll bereits vom ersten Lebensjahr an über niedrigschwellige Angebote wie Kooperationen zwischen Kultureinrichtungen, Schulen und Kitas erreichbar sein. Auch Menschen in Geflüchtetenunterkünften und Menschen mit Behinderungen sollen gezielt einbezogen werden, letztere nicht nur als Publikum, sondern auch als in den Kultureinrichtungen Arbeitende, abgesichert durch eine langfristige, auch finanziell unterlegte Strategie für barrierefreies Kulturleben.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Linke begründet ihre Kulturpolitik mit einem Diskriminierungsverbot: Kulturelle Angebote und Räume sollen allen Menschen zugänglich sein, unabhängig von Einkommen, Identität, Herkunft oder anderen Merkmalen, gestützt auf das Landesantidiskriminierungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Daran schließt sich die Förderung migrantischer und jüdischer Kulturen sowie der Kulturen von Sinti*zze und Rom*nja und Schwarzen Deutschen an, mit dem Ziel, dass sich die ethnische Vielfalt der Stadt in den Kulturinstitutionen wiederfindet.
Einordnung: Offen bleibt dabei, wer die Aufnahme in die geförderten Programme entscheidet und nach welchen Kriterien Vielfalt gemessen wird – das Programm benennt das Ziel, aber nicht das Verfahren, mit dem knappe Fördermittel zwischen den genannten Gruppen verteilt werden.
Argument: Als konkrete Instrumente nennt die Linke den Landes-KulturPass mit einem jährlichen Guthaben von 100 Euro für 16- bis 21-Jährige, ein verbindliches 3-Euro-Ticket für alle öffentlichen Kulturinstitutionen und ein zu prüfendes Soli-Ticket für Menschen mit wenig Geld.
Einordnung: Für das Soli-Ticket steht nur eine Prüfung in Aussicht, nicht die Zusage selbst, und keiner der drei Belege benennt, aus welchem Haushaltstitel die Ticketvergünstigungen und das KulturPass-Guthaben finanziert werden sollen – die Kostenfrage bleibt außerhalb der Position.
Was das bedeutet
In der Summe verschiebt die Linke Kulturpolitik von einem Bildungs- und Freizeitthema zu einer Frage sozialer und struktureller Gleichstellung: Zugang zu Kultur soll nicht am Einkommen oder an der Herkunft hängen, sondern über Pässe, Tickets und barrierefreie Angebote aktiv hergestellt werden. Gleichzeitig zeigt sich, dass mehrere der Instrumente – Soli-Ticket, ZLB-Standortentscheidung, Diversitätsförderung – noch als Prüfaufträge oder Absichtserklärungen formuliert sind, deren Finanzierung und konkrete Umsetzung offen bleiben. Wer diese Position im Gespräch wiedergibt, sollte deshalb zwischen den bereits fest zugesagten Maßnahmen wie dem KulturPass-Betrag und den noch zu prüfenden Vorhaben unterscheiden.
Erinnerungskultur, Antidiskriminierung & Abwehr rechter Kulturpolitik
Die Linke verknüpft Erinnerungskultur mit einem breiten Antidiskriminierungsprogramm. Sie stellt sich jedem Geschichtsrevisionismus entschieden entgegen und will die Aufarbeitung der NS-Verbrechen und des deutschen Kolonialismus gemeinsam mit Interessenvertretungen und Initiativen weiter voranbringen, finanziell abgesichert und vor politischen Eingriffen geschützt. Dafür soll der 8. Mai als gesetzlicher, arbeitsfreier Gedenktag eingeführt und die Finanzierung der wichtigsten Erinnerungsinstitutionen in der Landesverfassung verankert werden, ergänzt um eine mögliche Überführung dieser Einrichtungen in Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Absicherung ihrer Unabhängigkeit. Parallel dazu will sie ein Landesprogramm gegen Antiziganismus, eine ressortübergreifende Strategie gegen antimuslimischen Rassismus, Förderprojekte gegen antipalästinensischen Rassismus sowie ausgebaute Antisemitismusprävention und -forschung umsetzen und dabei auch Einrichtungen wie die Polizei diskriminierungskritisch überprüfen. Auch im Sport soll Diskriminierungsfreiheit gelten, mit einer entschiedenen Position gegen extrem rechte Strukturen in Vereinen und Fankurven.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Linke beschreibt Kulturpolitik als aktuelles Kampffeld und schreibt wörtlich: »Die Kultur ist zum zentralen Kampffeld der Rechten geworden«. Diese »kulturelle Konterrevolution« ziele darauf, »Freiheit und Solidarität völkisch-national umzudeuten«; gleichzeitig erlebe man »einen autoritären Umbau der Gesellschaft von der Mitte aus«. Der CDU-geführte Senat wird direkt benannt: Kultursenator*innen und Bürgermeister »legen aber die Axt an unsere Kreativszene«.
Einordnung: Die Aneinanderreihung dieser Zuspitzungen präsentiert eine Lagebeschreibung als feststehende Tatsache: Weder wird gezeigt, woran sich der behauptete Umbau »von der Mitte aus« im Einzelnen festmachen lässt, noch, welche konkrete Entscheidung mit der Formulierung »legen aber die Axt an unsere Kreativszene« gemeint ist – die plastische Sprache ersetzt an dieser Stelle die konkrete Benennung des kritisierten Vorgangs.
Argument: Als konkrete Bedrohung benennt die Linke mögliche AfD-Regierungen: Wegen der paritätischen Förderung der nationalen Institutionen seien diese »angesichts drohender AfD-Regierungen doppelt gefährdet, in Land und Bund«.
Einordnung: Der Satz benennt eine reale Finanzierungsstruktur – die paritätische Förderung – und verknüpft sie mit einem hypothetischen Szenario, ohne zu erläutern, welche konkreten Eingriffe eine AfD-Regierung tatsächlich vornehmen könnte oder welche Schutzmechanismen dagegen schon bestehen; die Gefahr bleibt damit unbestimmt und dadurch schwer zu widerlegen.
Argument: Die Linke rahmt den Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus als »ein unverrückbares Fundament linker Kulturpolitik« und bindet ihn an die Losung »Nie wieder ist jetzt!«, die für sie »das Einstehen für die Grundrechte aller« einschließe. Zugleich wehrt sie sich dagegen, dass solche Schutzmechanismen »zweckentfremdet und instrumentalisiert« würden, »um legitime kritische Positionen aus der öffentlichen Förderung zu drängen«.
Einordnung: Der Satz benennt zwar ein Missbrauchsrisiko, lässt aber offen, wer entscheidet, welche kritischen Positionen als legitim gelten und welche tatsächlich rassistisch oder antisemitisch argumentieren – die Position beansprucht die Deutungshoheit über diese Grenze, ohne ein Verfahren dafür zu benennen.
Argument: Für die praktische Absicherung nennt die Linke institutionelle Instrumente: eine finanziell abgesicherte und vor politischen Eingriffen geschützte Aufarbeitung von NS-Verbrechen, Kolonialismus und SED-Unrecht, den 8. Mai als gesetzlichen, arbeitsfreien Gedenktag, eine Verankerung der Finanzierung wichtiger Erinnerungsinstitutionen in der Landesverfassung sowie deren mögliche Überführung in Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Einordnung: Mehrere dieser Sicherungen bleiben im Konjunktiv des Prüfauftrags: Die Finanzierung soll nur »in der Landesverfassung verankert werden«, und auch »ihre Überführung in Körperschaften des öffentlichen Rechts geprüft werden« ist als Prüfschritt formuliert, nicht als Zusage. Offen bleibt, welche Mehrheit dafür nötig wäre und woran die bisherige Absicherung bislang gescheitert ist.
Argument: Über die Erinnerungspolitik hinaus benennt die Linke ein breites Antidiskriminierungsprogramm mit eigenen Instrumenten je Gruppe: ein Landesprogramm gegen Antiziganismus, eine ressortübergreifende Strategie gegen antimuslimischen Rassismus, Förderprojekte gegen antipalästinensischen Rassismus, ausgebaute Antisemitismusprävention und -forschung sowie eine diskriminierungskritische Überprüfung von Einrichtungen wie der Polizei und ihren Datenbanken. Auch im Sport will sie keinen »Fußbreit für Faschismus« dulden und wendet sich damit gegen die Unterwanderung von Vereinen und Fankurven durch extrem rechte Strukturen.
Einordnung: Für die einzelnen Strategien und Programme nennt die Position weder Zeitpunkte noch Zuständigkeiten oder Ressourcen – sie bündelt sehr unterschiedliche Diskriminierungsformen unter einem gemeinsamen Ankündigungsformat, ohne zu zeigen, wie die zahlreichen parallelen Programme priorisiert oder koordiniert würden.
Was das bedeutet
In der Summe erklärt die Linke Erinnerungspolitik zur Gegenwartspolitik: Die Aufarbeitung von NS-Verbrechen, Kolonialismus und SED-Unrecht wird mit einem aktuellen Antidiskriminierungsprogramm verknüpft, das von Antisemitismus über Antiziganismus bis zu antimuslimischem und antipalästinensischem Rassismus reicht. Die Position rahmt das nicht als Verwaltungsroutine, sondern als Verteidigung gegen eine als real beschriebene Gefahr von rechts, sichtbar an der Formulierung, dass Institutionen »angesichts drohender AfD-Regierungen doppelt gefährdet« seien. Wer diesen Gedanken paraphrasiert, sollte im Blick behalten, dass die institutionellen Kernsicherungen – Verfassungsverankerung, Körperschaftsstatus – selbst noch als Prüfaufträge formuliert sind, während die programmatischen Ankündigungen gegen die einzelnen Diskriminierungsformen bereits als feste Vorhaben auftreten.
Belege: 0075 0077 0080 0088 0089 0090 0092 0093 0094 0130 0117 0118
Sportpolitik: Breitensport, Bäder & Vereinsförderung statt Olympia-Gigantismus
Die Linke will den Breitensport gegenüber Großprojekten wie einer Olympia-Bewerbung stärken. Sie kündigt ein Jahrzehnt der Investitionen in Schulsporthallen und Bezirkssportanlagen an, verbunden mit einer zentralen Baudienststelle für den Sportstättenbau, einer beschleunigten Sanierung im Rahmen des Sportanlagensanierungsprogramms und einer digitalen, transparenten und gerechten Vergabe der Sportstätten. Für die Berliner Bäder soll der bestehende Bädervertrag Planungssicherheit geben, ergänzt um eine barrierefreie, energieeffiziente Sanierungsoffensive und eine verlässliche Öffnung auch in den Ferien. Niedrigschwellige Angebote wie Sportboxen, Skateparks und eine Tischtennisplatten-Kampagne im öffentlichen Raum sollen die Hürden für Bewegung senken, während Inklusion – etwa das Erbe der Special Olympics, der Zugang für FLINTA* und Menschen mit Behinderungen sowie E-Sport als kommunale Jugendarbeit – als eigenständiges Ziel benannt wird. Sie will zudem den Jahn-Sportpark kostengünstiger und inklusiver weiterentwickeln, künftige Sporthallen platzsparend mehrstöckig planen, mit einem Sonderprogramm bestehende Kiezsportflächen unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sanieren, E-Sport die rechtlichen Voraussetzungen für volle Sportförderfähigkeit verschaffen und am Sportforum Hohenschönhausen sowie am Olympiapark den bestehenden Sanierungsstau abbauen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Linke begründet ihre Ablehnung einer Olympia-Bewerbung mit einem Realitätsappell: Man müsse »der Realität ins Auge sehen« angesichts der »dramatischen Unterfinanzierung des Breitensports«, weshalb eine Bewerbung »unverantwortlich« sei. Ergänzend warnt sie, Olympische Spiele führten in einer Stadt mit unzuverlässigem Nahverkehr und knappen Verwaltungsterminen »zum Kollaps«.
Einordnung: Die Formulierung verknüpft zwei unterschiedliche Aussagen – die tatsächliche Unterfinanzierung des Breitensports und die hypothetische Kollaps-Prognose für eine noch nicht beworbene Olympia-Bewerbung – so, dass die Ablehnung als zwingende Konsequenz der Faktenlage erscheint, ohne dass die Position zeigt, warum eine Bewerbung die bestehenden Probleme zwangsläufig verschärfen würde statt zusätzliche Investitionsmittel zu mobilisieren.
Argument: Dem stellt die Linke ein positives Gegenbild entgegen: Das Sportforum Hohenschönhausen soll zum »gelebten Gegenentwurf zu olympischer Gigantomanie« werden. Ihr Leitbild ist nach eigener Aussage nicht »die gigantische Event-Arena für das International Olympic Comittee«, sondern ein »Sportpark für alle Berliner*innen«.
Einordnung: Die Gegenüberstellung arbeitet mit stark wertenden Etiketten – »Gigantomanie« gegen »für alle« – und verkürzt damit eine komplexe Standort- und Investitionsentscheidung auf ein moralisches Entweder-Oder, ohne die tatsächlichen Kosten oder Nutzungszahlen des Sportforums selbst zu benennen.
Argument: Für die Eissporthallen wählt die Linke ebenfalls eine dramatisierende Zuspitzung: »marode Technik und hohe Energiekosten bedrohen viele Standorte«, weshalb ein »Eisflächensterben« verhindert werden solle.
Einordnung: Der Begriff »Eisflächensterben« suggeriert ein flächendeckendes, unumkehrbares Verschwinden der Standorte, ohne zu beziffern, wie viele Hallen tatsächlich akut gefährdet sind – die Zuspitzung ersetzt eine überprüfbare Bestandsaufnahme durch ein Bild drohenden Verlusts.
Argument: Bei der Vereinsförderung setzt die Linke Fans und Konzerne pointiert gegeneinander: »der Sport gehört den Fans, nicht den Konzernen«. Stehplätze, bezahlbare Tickets und die 50 + 1-Regel seien für sie »nicht verhandelbar«.
Einordnung: Die Gegenüberstellung blendet aus, dass Fans und wirtschaftliche Trägerstrukturen in der Vereinsfinanzierung keine strikt getrennten Lager sind – Ticketpreise, Stadionsanierungen und Ligabetrieb hängen auch von den kritisierten wirtschaftlichen Strukturen ab, ohne dass die Position ein eigenes Finanzierungsmodell jenseits der Ablehnung von Investoreneinfluss benennt.
Was das bedeutet
Sportpolitik wird hier zu einer Verteilungsfrage zwischen Prestigeprojekten und Alltagsversorgung: Die klare Ablehnung einer Olympia-Bewerbung steht neben einem breiten, über viele Einzelmaßnahmen verteilten Investitionsprogramm für Schulsport, Bäder, Kiezflächen und Inklusion. Die Sprache markiert dabei deutlich, wessen Sport gemeint ist – für alle statt für Konzerne oder ein internationales Sportkomitee –, ohne dass die Position selbst beziffert, wie teuer das eigene Investitionsjahrzehnt würde. Wer die Position wiedergibt, sollte deshalb zwischen der klaren Ablehnung Olympias und den vielen noch unbezifferten Einzelvorhaben unterscheiden.
Belege: 0102 0103 0105 0106 0107 0108 0109 0110 0099 0098 0112 0114 (+6 weitere)
Medien, Film & Digitalisierung
Die Linke will den Medien- und Filmstandort Berlin mit fairen Arbeitsbedingungen und nachvollziehbaren Vergabeverfahren stärken. Sie tritt dafür ein, die Förderung für Kinos als Kulturorte im Landeshaushalt zu verstetigen, und will, dass das Medienboard gemeinsam mit der Festivalszene nachvollziehbare Förderkriterien erstellt, die bei Anträgen berücksichtigt werden. Ergänzend soll sich Berlin stärker für die Digitalisierung des Filmerbes engagieren, und die bisherige Förderung von VFX-Unternehmen soll fortgesetzt werden. Für öffentliche Inhalte fordert sie Creative-Commons-Lizenzen ohne restriktive NC-Beschränkungen, um deren rechtssichere Nachnutzung und Weiterverarbeitung zu ermöglichen. Beim Einsatz künstlicher Intelligenz will sie Urheberrechte schützen: Transparenz über Trainingsdaten, Opt-out- beziehungsweise Opt-in-Mechanismen und faire Vergütung sollen in Landesförderungen verankert werden.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Begründung für die Filmförderung stellt sie in einen größeren Rahmen: Ziel sei es, Berlin »im nationalen wie internationalen Standortwettbewerb zukunftsfest zu machen« — die Medien- und Filmwirtschaft wird also nicht nur kulturpolitisch, sondern auch als Standortfaktor gerahmt, um den die Stadt mit anderen Metropolen konkurriert.
Einordnung: Diese Rahmung setzt den Standortwettbewerb als gegebenen Maßstab voraus, ohne ihn zu begründen: Warum Filmförderung ausgerechnet über die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt gerechtfertigt werden soll und nicht über den Eigenwert von Kultur, Meinungsvielfalt oder lokale Beschäftigung, bleibt unausgesprochen. Die Formulierung blendet aus, dass sich dieselbe Förderung auch ganz anders begründen ließe, und verengt die Debatte stillschweigend auf die Frage, ob sie dem Standort nützt.
Argument: An anderer Stelle begründet sie ihre Forderung nach Guter Arbeit in den Medien mit einem knappen Satz: »Eine starke Medienlandschaft gibt es nur mit Guter Arbeit.« Gute Arbeitsbedingungen erscheinen damit als die entscheidende Voraussetzung für eine funktionierende Medienlandschaft.
Einordnung: Die Formulierung »nur mit« macht aus einem von mehreren plausiblen Faktoren die alleinige notwendige Bedingung, ohne das zu belegen: Finanzierungshöhe, Konkurrenz durch große Plattformen oder Meinungsvielfalt bleiben unerwähnt, obwohl sie für die Stärke einer Medienlandschaft ebenso eine Rolle spielen können. Der Satz naturalisiert damit einen politisch gesetzten Zusammenhang zwischen Arbeitsstandards und medialer Stärke, statt ihn als eine von mehreren möglichen Erklärungen offenzulegen.
Was das bedeutet
In der Summe zeigt sich ein doppeltes Verständnis von Kulturpolitik: Die Linke will handfeste Instrumente – verstetigte Kinoförderung, klare Förderkriterien, Digitalisierung des Filmerbes, Schutz vor unvergüteter KI-Nutzung –, begründet einen Teil davon aber mit derselben Wettbewerbs- und Sachzwanglogik, die in anderen Politikfeldern eher kritisch gesehen wird. Wenn Filmförderung auch als Standortfrage auftritt und gute Arbeit als einzige Bedingung für eine starke Medienlandschaft erscheint, wird aus einer kulturpolitischen Förderentscheidung zusätzlich eine wirtschaftliche Notwendigkeit, über die sich schwerer streiten lässt. Für ein Gespräch heißt das: Die konkreten Maßnahmen lassen sich unabhängig von dieser Rahmung diskutieren – man kann nach Kriterien, Finanzierung und Wirkung fragen, ohne den Standortwettbewerb oder die Alleinbedingung als gesetzten Rahmen zu übernehmen.
Migration & Integration
Gegen institutionellen Rassismus, für rechtliche Gleichstellung
Die Linke positioniert sich gegen gesellschaftlichen und institutionellen Rassismus und fordert rechtliche Gleichstellung von Menschen mit Migrationsgeschichte. Alle Berliner*innen sollen die gleichen Rechte haben, unabhängig davon, ob sie hier geboren wurden oder erst seit Kurzem hier leben, mit gleichberechtigtem Zugang zu Wohnung, Gesundheit, Bildung, Arbeit, Sozialleistungen und Kultur. Über eine Weiterentwicklung des Partizipationsgesetzes soll eine verbindliche Einstellungsquote dafür sorgen, dass Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst bei gleicher Eignung eingestellt und befördert werden. Die Beteiligungsmöglichkeiten von Migrant*innenselbstorganisationen sollen ausgebaut und der Landesbeirat für Partizipation mit mehr Befugnissen und Informationsrechten gestärkt werden. Eine polizeiliche Praxis wie die »1000 Nadelstiche«-Strategie, bei der migrantische Gewerbetreibende generalverdachtsmäßig mit Gewerbekontrollen überzogen werden, lehnt sie ab.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: An anderer Stelle des Programms argumentiert die Linke, dass auch demokratische Parteien inzwischen antimuslimische Narrative übernähmen und so zur Bildung von Vorurteilen, Diskriminierung und Kriminalisierung beitrügen.
Einordnung: Die Aussage macht »demokratische Parteien« als geschlossenes Kollektiv pauschal für Vorurteilsbildung mitverantwortlich, ohne einen einzigen Beleg oder ein Beispiel zu nennen — Einzelfälle werden stillschweigend auf die ganze Gruppe verallgemeinert.
Argument: Die Linke begründet ihren Ansatz als Absage an das, was sie »Nützlichkeitsrassismus« nennt — eine Politik, die Menschen nach ihrem Nutzen für die deutsche Wirtschaft einteile.
Einordnung: Der selbst geprägte Begriff setzt eine harte moralische Gleichsetzung — jede Nutzenorientierung in der Migrationspolitik sei Rassismus — bereits im Wort voraus, statt sie zu begründen, und verengt so die legitime Bandbreite möglicher Positionen zu diesem Thema, ohne die eigene Selektivität dieser Gleichsetzung offenzulegen.
Was das bedeutet
Aus der Kombination der Einzelforderungen wird eine durchgängige Gleichstellungslinie: Rechte sollen nicht mehr an Aufenthaltsdauer hängen, sondern an bloßem Wohnen in Berlin. Praktisch heißt das, dass Zugang zu Wohnung, Arbeit, Bildung und öffentlichem Dienst unabhängig davon gesichert werden soll, wie lange jemand schon hier lebt. Gleichzeitig lädt die Linke diese verwaltungstechnische Gleichstellungsforderung mit einer moralischen Rahmung auf, die Nutzenorientierung in der Migrationspolitik pauschal als Rassismus einordnet — ein Sprung von der konkreten Forderung zur globalen Verurteilung eines ganzen Denkmusters, der selbst unbelegt bleibt.
Aufenthalts- und Bleiberecht ausweiten
Die Linke will aufenthaltsrechtliche Unsicherheit für Geflüchtete und Menschen ohne gesicherten Status gezielt abbauen. Dazu gehören erweiterte Bleiberechte für Opfer rechter Gewalt und Hasskriminalität, für Sinti*zze und Rom*nja sowie eine bundesweite Stichtagsregelung zur Legalisierung von Menschen ohne Bleibeperspektive. Der Aufenthaltsstatus soll vom Arbeitsvertrag entkoppelt werden, das Asylbewerberleistungsgesetz als Sondergesetz abgeschafft und Berlin soll von der Möglichkeit temporärer Abschiebestopps Gebrauch machen. Ein städtischer Ausweis nach dem Vorbild der NY City ID soll Menschen ohne Papiere den Zugang zu Ressourcen erleichtern, für gewaltbetroffene Frauen sollen die Hürden zur eheunabhängigen Aufenthaltserlaubnis sinken. Verwaltungspraxis soll humaner werden: eine überarbeitete VAB, eine personell gestärkte und diskriminierungssensibilisierte Härtefallkommission sowie der Abbau des Einbürgerungsrückstaus.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Bei den drei genannten Bleiberechts-Ausweitungen argumentiert die Linke jeweils mit einem konkret benannten Schutz- oder Verantwortungsgrund — Betroffenheit von rechter Gewalt beziehungsweise Hasskriminalität, die historische Verantwortung Deutschlands gegenüber Sinti*zze und Rom*nja, die Abhängigkeit gewaltbetroffener Frauen von einer bestehenden Ehe.
Einordnung: Was diese fallbezogene Begründungslogik ausblendet, ist die dahinterliegende Grundregel: Außerhalb dieser benannten Ausnahmen bleibt der Aufenthaltsstatus in Deutschland weiterhin an Bedingungen wie Ehe oder Arbeitsvertrag geknüpft — die Linke thematisiert diese Grundabhängigkeit nur an ihren Rändern, nicht als Ganzes.
Argument: Bei den Verwaltungsreformen — überarbeitete VAB, gestärkte Härtefallkommission, Abbau des Einbürgerungsrückstaus, Stichtagsregelung — argumentiert die Linke mit humanitärer und menschenrechtskonformer Umsetzung des bestehenden Rechts.
Einordnung: Die Begründung bleibt auf der Verfahrensebene stehen; offen bleibt, ob eine humanere Verwaltungspraxis an der grundsätzlichen Konstruktion des Aufenthaltsrechts — die Menschen erst in eine Position der Duldung und Unsicherheit bringt, aus der diese Reformen sie dann punktuell befreien sollen — etwas ändert.
Was das bedeutet
Die Linke behandelt aufenthaltsrechtliche Unsicherheit nicht als Randproblem, sondern als etwas, das über mehrere parallele Wege gleichzeitig abgebaut werden soll — von Sonderregelungen für bestimmte Betroffenengruppen bis zu generellen Verfahrensverbesserungen. Praktisch bedeutet das: Wer heute in Duldung oder unsicherem Status lebt, soll eher eine Bleibeperspektive bekommen, ohne dass die Linke dafür einen einzelnen großen Systemwechsel verspricht. Die einzelnen Vorschläge bleiben dabei meist bei konkreten Gruppen oder Verfahren stehen, ohne den grundsätzlichen Konstruktionsmechanismus — dass Aufenthalt in Deutschland an Bedingungen wie Arbeit oder Ehe gekoppelt ist — insgesamt aufzulösen; eine vollständige Entkopplung fordert sie ausdrücklich nur für den Sonderfall Arbeitsvertrag.
Belege: 0018 0019 0021 0023 0025 0026 0027 0028 0030 0031 0054
Menschenwürdige Unterbringung statt Massenunterkünfte
Die Linke will die Unterbringungspraxis für Geflüchtete grundlegend umbauen: Standardarme Massenunterkünfte wie die Unterkunft in Tegel sollen aufgelöst und durch bessere Unterbringung beziehungsweise Zugang zu Wohnungen ersetzt werden. Dafür sollen gesetzliche Mindeststandards über ein soziales Unterbringungsgesetz sowie ein neuer, gemeinwohlorientierter Landesbetrieb den Betrieb durch profitorientierte Privatunternehmen zurückdrängen; die Bezirke werden verpflichtet, Grundstücke bereitzustellen. Vorgesehen sind außerdem ein erhöhter sozialarbeiterischer und psychologischer Betreuungsschlüssel, verbindliche Kinder- und Gewaltschutzkonzepte sowie mehr bedarfsgerechte Unterkünfte für vulnerable Gruppen wie queere Geflüchtete, Familien und Menschen mit Behinderungen. Eine unabhängige Beschwerdestelle soll Missstände auch anonym aufzeigen können und ihre Befugnisse auf Unterkünfte für Wohnungslose ausweiten; für das Betreuungspersonal fordert die Linke tarifgerechte Entlohnung über einen Branchentarifvertrag. Der Wohnberechtigungsschein soll auf alle Geflüchtetengruppen ausgeweitet, dezentrale Fachberatungsstellen zur Wohnungssuche ausgebaut, Kostenobergrenzen für die Unterbringung festgelegt und mit dem Wegfall der Wohnpflicht während des Asylverfahrens sollen Aufnahmeeinrichtungen umgewidmet werden.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Linke begründet den Umbau der Trägerlandschaft — neuer Landesbetrieb, verpflichtende Grundstücksbereitstellung durch die Bezirke, Vergabe primär nach Qualitätsstandards statt an profitorientierte Träger — mit dem Ziel, den Betrieb von Unterkünften aus der Gewinnlogik privater Anbieter herauszulösen.
Einordnung: Ausgeblendet bleibt, wie der neue Landesbetrieb beziehungsweise Sozialbetrieb finanziert und personell aufgebaut werden soll und in welchem Zeitraum das gelingen kann — die Begründung bleibt bei der Zielsetzung stehen, ohne die Umsetzungsfrage zu beantworten.
Argument: Die Forderung nach menschenwürdiger Unterbringung wird jeweils an konkret benannte Kriterien geknüpft — fehlende Privatsphäre und Standards im Beispiel Tegel, Betreuungsschlüssel und Apartmentstruktur für vulnerable Gruppen, verbindliche Kinder- und Gewaltschutzkonzepte.
Einordnung: Was unbenannt bleibt, ist der Maßstab, an dem sich menschenwürdig im Einzelfall bemisst — die Kriterien werden additiv aufgezählt, ohne dass eine Instanz benannt wird, die verbindlich über deren Erfüllung entscheidet; die Beschwerdestelle deckt nur Missstände in bestehenden Unterkünften ab, nicht die Standardfestlegung selbst.
Was das bedeutet
In der Summe verschiebt die Linke die Unterbringungsfrage von der reinen Kapazitätsfrage — irgendwo Betten schaffen — zur Trägerschafts- und Qualitätsfrage: wer betreibt Unterkünfte und zu welchen Bedingungen. Praktisch würden gemeinwohlorientierte statt profitorientierte Träger und verbindliche Mindeststandards zum Maßstab, statt allein auf schnelle Verfügbarkeit von Plätzen zu setzen. Für die Bewohner*innen bedeutete das mehr Schutzrechte und Beschwerdemöglichkeiten, für das Personal bessere Arbeitsbedingungen über Tarifverträge. Offen bleibt in den Vorschlägen, wie schnell sich ein neuer Landesbetrieb und ein soziales Unterbringungsgesetz gegen die bestehende, oft profitorientierte Trägerlandschaft tatsächlich durchsetzen lassen.
Belege: 0040 0041 0042 0043 0044 0045 0046 0047 0048 0049 0050 0051
Soziale und gesundheitliche Versorgung unabhängig vom Aufenthaltsstatus
Die Linke fordert, dass sozialer, gesundheitlicher und psychosozialer Zugang grundsätzlich vom Aufenthaltsstatus entkoppelt wird — Kernforderung ist »eine volle soziale und gesundheitliche Versorgung und Unterbringung unabhängig vom Aufenthaltsstatus«. Konkret sollen Geflüchtete »ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zum Gesundheitssystem wie die restliche Berliner Bevölkerung« haben; wie es im Programm heißt, gilt: »Der niedrigschwellige, diskriminierungskritische Zugang zu Gesundheit darf nicht vom Aufenthaltsstatus abhängen«, unabhängig davon, ob es um Notversorgung oder die Behandlung chronischer Erkrankungen geht. Gefordert wird zudem »einen sofortigen, unbürokratischen Zugang zu niedrigschwelligen, frühzeitig ansetzenden Hilfsangeboten wie psychosozialen Zentren sowie zur traumatherapeutischen Behandlung« sowie für Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften »den vollen und nicht nur den Partnerregelsatz«. Besonderes Augenmerk gilt vulnerablen Gruppen — migrantischen Sexarbeitenden, traumatisierten und besonders schutzbedürftigen Geflüchteten sowie Menschen, die durch das Regelsystem fallen —, für die eigene Beratungs-, Schutz- und Clearingstrukturen ausgebaut werden sollen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Das Programm begründet den Anspruch verwaltungstechnisch: Bestehende Beratungsangebote sollen gezielt gestärkt werden, um gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen; Fachstellen wie das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Geflüchtete sollen stärker in Behörden- und Amtsprozesse eingebunden und deren Schutzbescheinigungen anerkannt werden; in allen Bezirken soll es Anlaufstellen für Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsrechtsberatung sowie psychosoziale Beratung geben, und die Psychosozialen Zentren sollen perspektivisch regelfinanziert werden.
Einordnung: Was die Aufzählung ausblendet, ist die Finanzierungsfrage: Eine flächendeckende, dauerhafte Regelfinanzierung der genannten Strukturen setzt Haushaltsmittel voraus, über die das Land Berlin nicht allein entscheidet, und das Programm benennt weder Kosten noch eine Umsetzungsfrist. Offen bleibt auch, wie sich der Anspruch auf volle Versorgung zu bestehenden bundesrechtlichen Leistungseinschränkungen für Asylsuchende verhält, die eine Landesregierung nicht im Alleingang aufheben kann.
Was das bedeutet
In der Summe koppelt dieser Positionsbegriff den Zugang zu sozialer und gesundheitlicher Versorgung bewusst vom aufenthaltsrechtlichen Status ab — wer in Berlin lebt, soll unabhängig vom Pass behandelt, beraten und versorgt werden. Das verschiebt die migrationspolitische Debatte von der Frage, wer bleiben darf, zur Frage, was jemandem während seines Aufenthalts zusteht, und macht Versorgung zu einem sozialstaatlichen statt einem ausländerrechtlichen Thema. Besonders deutlich wird das bei vulnerablen Gruppen wie traumatisierten Geflüchteten oder Sexarbeitenden, für die eigene, spezialisierte Strukturen gefordert werden, statt sie auf allgemeine Angebote zu verweisen. Wie tragfähig dieser Anspruch ist, hängt letztlich davon ab, ob und wie er dauerhaft finanziert wird — eine Frage, die das Programm selbst nicht beantwortet.
Arbeitsmarktschutz für migrantische Beschäftigte
Die Linke will migrantische Beschäftigte gezielt vor Ausbeutung und Scheinselbstständigkeit schützen. Dazu sollen bestehende Beratungs- und Hilfsangebote wie »das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit« ausgebaut und zusätzliche Anlauf- und Beratungsstellen auf Bezirksebene geschaffen werden. Berufsbegleitende Sprachkurse, die zugleich arbeitsrechtliche Grundkenntnisse vermitteln, sollen ausgeweitet werden, »um diese Beschäftigungsgruppe gegen Ausbeutung zu stärken«. Geflüchtete sollen zudem »unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus einen gleichberechtigten Zugang zu Arbeit und Ausbildung« erhalten, wofür die Ausbildungsduldung auf Weiterbildungsangebote, Sprachkurse, Praktika oder Teilzeitbeschäftigung ausgeweitet werden soll.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Das Programm begründet den Schutzanspruch mit einer Kontrollperspektive auf Behördenseite: Gewerbeämter und andere Behörden, die mit migrantischen Beschäftigten in Kontakt stehen, sollen stärker für das Problem der Scheinselbstständigkeit und Arbeitsausbeutung sensibilisiert werden, und die strafrechtliche Verfolgung krimineller Arbeitsausbeutung soll verstärkt werden. Ergänzend sollen ausgeweitete Beratungsangebote verhindern, dass Menschen über unseriöse Anwerbeagenturen in illegale und ausbeuterische Arbeitsverhältnisse geraten.
Einordnung: Was dabei offenbleibt: Sensibilisierung und verstärkte Strafverfolgung sind Ankündigungen ohne benannte Ressourcen — weder wird gesagt, wie viele zusätzliche Ermittlungskapazitäten das erfordert, noch wie das Land eine Behördenpraxis verändern will, die von Bundesrecht und -zuständigkeiten mitbestimmt wird. Der Fokus auf Aufklärung und Strafverfolgung lässt zudem offen, ob und wie Betroffene selbst — etwa über ein vom Aufenthaltsstatus entkoppeltes Melderecht — vor aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen einer Anzeige geschützt würden.
Was das bedeutet
In der Summe verschiebt dieser Positionsbegriff den Blick auf Arbeitsmigration von der reinen Kontrolle der Aufenthaltspapiere hin zum Schutz vor Ausbeutung am Arbeitsplatz. Wer so argumentiert, sagt im Kern: Nicht der Aufenthaltsstatus macht jemanden zum Problem, sondern die Verhältnisse, in die migrantische Beschäftigte gedrängt werden — deshalb sollen Beratung, Sprachvermittlung und Strafverfolgung gegen Ausbeuter ansetzen, statt gegen die Betroffenen selbst. Damit verbindet sich ein arbeitsrechtlicher mit einem migrationspolitischen Anspruch: Die Ausbildungsduldung soll nicht nur Bleiberecht sichern, sondern über Weiterbildung und Teilzeitoptionen auch echte Aufstiegswege eröffnen. Offen bleibt allerdings, was mit dem Anspruch passiert, wenn er auf Bundeszuständigkeiten für Aufenthaltsrecht und Strafverfolgung trifft, die das Land Berlin nicht allein verändern kann.
Berlin als solidarische Aufnahmestadt
Die Linke positioniert Berlin als solidarische Stadt, die eigene Aufnahmekapazitäten über die bundesrechtlichen Mindestpflichten hinaus schafft. Konkret sollen »Landesaufnahmeprogramme insbesondere für Menschen aus Syrien, dem Irak, Afghanistan, dem Sudan sowie Gaza und dem Libanon« aufgesetzt werden, über die vulnerable Personen »einen solchen sicheren Fluchtweg nach Berlin« erhalten sollen. Zugleich soll die Migrationsverwaltung von der Sicherheitslogik gelöst werden: »Das Landesamt für Einwanderung sollte in Zukunft nicht mehr unter die Rechts- und Fachaufsicht der Senatsverwaltung für Inneres fallen«, da dies eine sicherheitspolitische Herangehensweise an Flucht und Migration begünstige. Gegenüber dem Bund fordert die Linke eine Personenpauschale zur Deckung der Unterbringungskosten und verweist darauf: »Deutschland hat verfassungs-, europa- und völkerrechtlich die Pflicht zur Aufnahme, weswegen der Bund hier in der Verantwortung ist«.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die eigene Position wird konsequent als die eigentlich humane Politik gerahmt: Berlin soll »seinem Anspruch als sicherer Hafen gerecht« werden, sich zu »einem schützenden Zufluchtsort für Menschen in Not« machen und »den zentralen Berliner Wert der Weltoffenheit« gegen jede künftige Bundesregierung verteidigen. Die Gegenposition wird spiegelbildlich moralisch disqualifiziert: Wer von Remigration spreche, hinter dem stehe »ein menschenverachtender Plan«, und das eigene Engagement wird ausdrücklich gegen das Programm »Festung Europa« gerichtet.
Einordnung: Der Humanitätsbegriff trägt hier selbst den Schluss: Wer die eigene Position als die eigentlich humane setzt und die Gegenseite als menschenverachtend brandmarkt, muss sich nicht mehr mit der Sachfrage auseinandersetzen, welche Kapazitäts- und Verteilungsprobleme eine erweiterte Aufnahme in einer bereits belasteten Unterbringungslandschaft mit sich bringt. Die Berufung auf einen zentralen Berliner Wert, der jenseits künftiger Regierungswechsel gelten soll, blendet zudem aus, dass Weltoffenheit selbst eine politische Setzung ist, über die demokratisch immer wieder neu entschieden werden kann — sie als quasi-naturgegebene Konstante zu behandeln, entzieht sie der Debatte, die für jede andere migrationspolitische Position eingefordert wird.
Argument: Gegenüber dem Bund wird die Forderung rechtlich verankert: »Deutschland hat verfassungs-, europa- und völkerrechtlich die Pflicht zur Aufnahme«, weshalb der Bund die Kosten nicht den Ländern und Kommunen überlassen dürfe, und auch die geforderte Trennung der Einwanderungsverwaltung von der Sicherheitsverwaltung wird mit einer fachlich richtigeren Zuordnung begründet.
Einordnung: Die Berufung auf eine bestehende Rechtspflicht suggeriert, die geforderte Finanzierungslösung — eine Personenpauschale vom Bund — folge zwingend aus dem Recht selbst; tatsächlich lässt die verfassungs- und völkerrechtliche Aufnahmepflicht offen, in welcher Höhe, Form und Zuständigkeitsverteilung sie erfüllt wird, das ist eine politische Aushandlungsfrage, keine Rechtsableitung. Ebenso unbenannt bleibt, welche konkreten Auswirkungen die geforderte Verwaltungsumressortierung auf laufende Verfahren und Zuständigkeiten hätte.
Was das bedeutet
In der Kombination aus institutioneller Forderung und moralischer Aufladung wird aus einer verwaltungstechnischen Frage — wer verwaltet die Einwanderung, wer zahlt die Unterbringung — ein Bekenntnis zur Identität der Stadt. Wer diese Position vertritt, sagt im Kern: Berlin ist eine Stadt, die aufnimmt, nicht abwehrt, und das gilt unabhängig davon, wer gerade in Berlin oder im Bund regiert. Das macht die Position robust gegen politische Konjunkturen, aber auch schwerer angreifbar für die Frage, was mit ihr geschieht, wenn die tatsächliche Aufnahmekapazität an Grenzen stößt — eine Frage, die die Selbstbeschreibung als sicherer Hafen für sich genommen nicht beantwortet. Gerade weil Recht und Moral hier zusammen auftreten, lohnt es sich in einem Gespräch, beide Ebenen zu trennen: Was ist tatsächlich Rechtspflicht, und was ist eine eigene politische Wertentscheidung Berlins.
Verkehr
ÖPNV-Tarife & sozialer Zugang
Die Linke will die Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr senken und sozial staffeln. Sie kündigt an, den Preisanstieg bei BVG und S-Bahn zu stoppen, das kostenlose Schüler*innenticket zu erhalten und das Sozialticket wieder auf 9 Euro zu senken. Für Beziehende von Sozialleistungen soll zusätzlich ein Sozialrabatt nach Hamburger Vorbild eingeführt werden, der den Preis für Berechtigte auf 19 Euro senkt. Ergänzend sollen Jobticket und Semesterticket erhalten beziehungsweise ausgeweitet und langfristig eine solidarische Beitragsfinanzierung mit dem Ziel eines fahrscheinlosen ÖPNV aufgebaut werden. Parallel will die Partei das Fahren ohne gültigen Fahrschein entkriminalisieren, indem BVG und S-Bahn keine Strafanzeigen mehr stellen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Partei begründet ihre Forderung nach niedrigen Preisen mit einem Zugangsprinzip: Mobilität dürfe »weder vom Wohnort noch vom Besitz eines Pkw, vom Gesundheitszustand oder vom Geldbeutel abhängen«. Ein Teil der angekündigten Preissenkungen ist dabei an Dritte delegiert — im Bund tritt die Partei für »die Erhöhung der Bundesförderung« ein, und mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg soll erst noch über »eine Stabilisierung der Preise im VBB ab dem 1.1.2028« verhandelt werden.
Einordnung: Die Gleichheits-Prämisse liest sich als bereits erreichter Zustand, obwohl zentrale Preisversprechen von externen Verhandlungspartnern abhängen, deren Ausgang das Programm nicht in der eigenen Hand hat. Was passiert, wenn Bund oder VBB nicht mitziehen, bleibt offen — das Prinzip wird als Zielsatz formuliert, die Bedingtheit seiner Umsetzung tritt dahinter zurück.
Argument: Ergänzend will die Partei erreichen, dass BVG und S-Bahn »nicht länger Strafanzeigen erstatten«, wenn sie Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein antreffen — Fahren ohne Ticket soll damit aus dem Strafrecht herausgenommen werden.
Einordnung: Die Forderung verknüpft die Tarifpolitik implizit mit einer sozialen Diagnose: Wer ohne Fahrschein fährt, tue dies vor allem aus Geldmangel. Andere Gründe für Schwarzfahren sowie mögliche Auswirkungen auf Ticketeinnahmen oder Kontrollpraxis benennt der Beleg nicht — die Entkriminalisierung erscheint als reine Konsequenz der sozialen Zugangslogik, ohne dass diese Abwägung selbst offengelegt wird.
Was das bedeutet
In der Summe verschiebt sich eine gewöhnliche Tarifdebatte hin zu einer grundsätzlicheren Frage: Soll der Zugang zu Bus und Bahn wie ein Grundrecht behandelt werden, unabhängig vom Einkommen? Die einzelnen Maßnahmen — Sozialticket, Jobticket, Semesterticket, Entkriminalisierung — laufen alle auf dieselbe Linie hinaus: Wer wenig Geld hat, soll trotzdem mobil sein können. Gleichzeitig zeigt sich, dass ein Teil davon nicht allein von Berlin entschieden wird, sondern von Verhandlungen mit dem Bund und dem Verkehrsverbund abhängt. Wer diese Position bewerten will, sollte deshalb fragen, was von den Ankündigungen Bestand hat, wenn diese externen Verhandlungen anders ausgehen als erhofft.
Belege: 0004 0013 0014 0015 0016 0017 0018 0019 0021 0022 0072 0076 (+1 weitere)
ÖPNV-Infrastruktur & Angebotsausbau
Die Linke tritt für einen umfassenden Ausbau und die Ertüchtigung des öffentlichen Nahverkehrs ein. Sie will das Straßenbahnnetz erweitern, den Takt auf U-Bahn, S-Bahn und Bus verdichten und die Busflotte der BVG elektrifizieren. Bei der U-Bahn soll zunächst der Sanierungsstau abgebaut und die Signaltechnik modernisiert werden, mittelfristig ist ein 90-Sekunden-Takt in den Hauptverkehrszeiten das Ziel. Die Berliner S-Bahn soll kommunalisiert werden, damit Investitionen im Land bleiben. Begründet wird dieser Ausbaukurs mit dem Befund, der bisherige Zustand des Netzes stelle bereits eine Mobilitätskrise dar.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Partei rahmt den Ist-Zustand des Nahverkehrs als Krise, für die sie den amtierenden Senat verantwortlich macht: Der »schwarz-rote Senat« habe Berlin »in die Mobilitätskrise geführt«, weil »Busse und Bahnen fahren immer unzuverlässiger« und »Straßen und Brücken zerbröseln«. Aus dieser Diagnose leitet sich die Dringlichkeit des eigenen Ausbauprogramms ab.
Einordnung: Die Zuschreibung an einen einzelnen Akteur blendet aus, dass Sanierungsstau, Personalmangel und Ausbauverzögerungen bei Infrastruktur wie U-Bahn und Brücken typischerweise über mehrere Legislaturperioden und Zuständigkeiten hinweg entstehen. Indem der Zustand als Krise benannt statt als graduelles, mehrfach verursachtes Problem beschrieben wird, erscheint der eigene Ausbauplan als naheliegende Kurskorrektur, ohne dass frühere Regierungsbeteiligungen oder strukturelle Ursachen der Verzögerungen mitverhandelt werden müssten.
Argument: Für die S-Bahn begründet die Partei die angestrebte Kommunalisierung damit, dass so notwendige Investitionen getätigt werden und »damit Gewinne in Berlin bleiben«, statt über Ausschreibungsverfahren an private Betreiber zu gehen.
Einordnung: Öffentliches Eigentum wird hier als Voraussetzung für Investitionsfähigkeit und Gewinnverbleib dargestellt, ohne dass der Beleg selbst zeigt, wie eine Rückführung des Betriebs organisatorisch und finanziell gelingen soll oder was sie kostet. Die Verbesserung von Takt und Zuverlässigkeit, an anderer Stelle als eigenständiges Ziel benannt, wird an die Eigentumsfrage gekoppelt, obwohl beides auch unabhängig voneinander zu erreichen wäre.
Was das bedeutet
Aus einer technischen Liste von Ausbauprojekten wird durch die Krisen-Erzählung ein politisches Argument: Nicht nur soll mehr gebaut werden, der bisherige Senat soll zugleich für den heutigen Zustand verantwortlich gemacht werden. Das verschiebt die Debatte von der Frage, welche Maßnahmen sinnvoll sind, hin zur Frage, wer schuld ist am jetzigen Zustand. Die zusätzliche Forderung nach Kommunalisierung der S-Bahn macht daraus außerdem eine Eigentumsfrage, die über den reinen Infrastrukturausbau hinausgeht. Wer diese Position bewerten will, sollte Ausbauziele, Krisen-Zuschreibung und Eigentumsfrage deshalb auseinanderhalten, auch wenn das Programm sie zusammen vorträgt.
Belege: 0009 0010 0023 0024 0025 0026 0027 0028 0029 0030 0031 0033 (+7 weitere)
Verkehrswende: weniger & anderer Autoverkehr
Die Linke strebt einen deutlich reduzierten, langsameren und elektrifizierten Autoverkehr an. Sie will den Autoverkehr in Berlin insgesamt verringern, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit durchsetzen und mit Kiezblocks sowie Parkraumbewirtschaftung den Durchgangsverkehr in Wohngebieten eindämmen. Für SUVs sollen die Parkgebühren erhöht werden, neue Autobahnen lehnt die Partei grundsätzlich ab, und den geplanten weiteren Ausbau der A100 will sie aus den Planungsgrundlagen streichen. Der frei gewordene Straßenraum soll dem Umweltverbund aus Nahverkehr, Fuß- und Radverkehr zugutekommen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Partei begründet die Verkehrswende mit einer Aussage, die den Rückgang des Autoverkehrs als feststehenden Verlauf darstellt: »Die Zukunft des Kraftverkehrs ist weniger Kraftverkehr«, heißt es im Programm, ergänzt um »Die Zukunft des Kraftverkehrs ist zudem elektrisch«.
Einordnung: Beide Sätze kleiden eine politische Entscheidung — weniger und anderer Autoverkehr — in die Form einer Prognose über die Zukunft. Was als unabänderlicher Lauf der Dinge erscheint, ist tatsächlich das Ziel der eigenen Politik: Tempo 30, Parkraumbewirtschaftung und der A100-Stopp sind Maßnahmen, mit denen dieser Verlauf erst herbeigeführt werden soll. Die Formulierung erspart der Position, sich als Entscheidung zwischen Alternativen auszuweisen, und lässt das Festhalten an heutigen Verkehrsmengen wie Widerstand gegen die Zukunft selbst erscheinen.
Argument: Bei verbleibenden Straßen-Neubauplanungen will die Partei dem Umweltverbund »Vorrang bei Zielkonflikten« gewähren und zugleich »die anderen gemeinwohlorientierten Bedarfe der Stadtgesellschaft« berücksichtigen; insgesamt soll der Umweltverbund gestärkt werden und mehr Platz und Vorrang erhalten.
Einordnung: Der Beleg benennt eine Rangfolge, ohne zu sagen, welche Zielkonflikte konkret gemeint sind oder wie die gleichzeitig zugesagte Berücksichtigung anderer Bedarfe mit dem erklärten Vorrang zusammengeht. Die Entscheidungsregel wirkt dadurch eindeutig, während die tatsächliche Abwägung einzelner Fälle unbenannt bleibt.
Was das bedeutet
Aus einzelnen Maßnahmen wie Tempo 30 oder dem A100-Stopp wird durch die Zukunfts-Formulierung ein umfassenderes Bild: weniger Autoverkehr nicht als eine mögliche politische Wahl unter mehreren, sondern als ohnehin bevorstehende Entwicklung, die man nur noch gestalten müsse. Das nimmt der Position etwas von ihrem Streit-Charakter, obwohl sie in der Sache eine klare Kampfansage an heutige Auto-Nutzung ist — weniger Fläche, mehr Tempolimits, keine neuen Autobahnen. Wer über diese Position spricht, sollte deshalb zwischen der behaupteten Unausweichlichkeit und den tatsächlich strittigen Einzelmaßnahmen unterscheiden.
Belege: 0006 0038 0039 0040 0049 0051 0052 0055 0056 0057 0059 0060 (+2 weitere)
Fuß- und Radverkehr & öffentlicher Raum
Die Linke will den Fuß- und Radverkehr als eigenständige Priorität neben dem öffentlichen Nahverkehr ausbauen. Beim Radverkehr soll der bestehende Radnetzplan konsequent umgesetzt werden – mit einem lückenlosen Netz aus Radwegen, Radstraßen und Radschnellverbindungen, ergänzt um mehr Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen und ein wiederbelebtes, teilweise kostenloses Leihradsystem. Beim Fußverkehr sollen Fußgänger*innen ausdrücklich vor dem Auto- und Radverkehr geschützt werden; dafür soll der in Arbeit befindliche Fußverkehrsplan beschlossen und mit Priorität umgesetzt werden. Für die Instandhaltung der Gehwege ist ein Zustandsregister vorgesehen, die Räum- und Streupflicht soll von den Gebäudeeigentümer*innen auf die BSR übergehen, und mit einem 1.200-Bänke-Programm soll die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum steigen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Linke begründet den Radverkehrsausbau mit einer Netzlogik: Einzelmaßnahmen wie neue Fahrradabstellplätze, das wiederbelebte Leihradsystem und länderübergreifende Radschnellverbindungen mit Brandenburg werden als Bausteine eines zusammenhängenden, lückenlosen Systems dargestellt, das erst in der Kombination funktioniert.
Einordnung: Offen bleibt dabei, was ein tatsächlich lückenloses Netz kostet und bis wann es stehen soll – zu Finanzierung und Zeitplan der einzelnen Bausteine trifft das Programm keine Aussage, sodass sich die Ambitionsstufe der Ankündigung nicht überprüfen lässt.
Argument: Für die Pflege des öffentlichen Raums argumentiert die Linke mit einer klaren Zuständigkeitslogik: Aufgaben wie die Gehweg-Räumung oder die Instandhaltung sollen von privaten Eigentümer*innen auf öffentliche Stellen wie die BSR übergehen oder durch neue Verwaltungsinstrumente wie ein Zustandsregister systematisiert werden, ergänzt um sichtbare Investitionen wie das Bänke-Programm.
Einordnung: Damit verschiebt sich Verantwortung und mutmaßlich auch Kostenlast von privater auf öffentliche Hand, ohne dass das Programm angibt, mit welchem zusätzlichen Personal- oder Finanzbedarf die BSR diese neue Aufgabe stemmen soll.
Was das bedeutet
In der Summe macht die Linke Fuß- und Radverkehr zu einem eigenen Politikfeld, das nicht mehr nur als Ergänzung zum ÖPNV mitläuft. Die einzelnen Maßnahmen – vom Radnetzplan über den Fußverkehrsplan bis zum Bänke-Programm – sind so angelegt, dass sie sich gegenseitig stützen und zusammen ein durchgängiges Netz für zu Fuß Gehende und Radfahrende ergeben sollen. Gleichzeitig verschiebt das Programm Zuständigkeiten und Kosten der Straßenpflege stärker zur öffentlichen Hand, ohne im Detail zu sagen, was das kostet oder wie schnell es umgesetzt wird. Wer wissen will, ob aus den vielen Einzelankündigungen tatsächlich ein spürbar besserer Fuß- und Radverkehr wird, muss also auf konkrete Finanzierungs- und Zeitangaben in einer künftigen Umsetzung achten, die das Programm selbst noch nicht liefert.
Barrierefreiheit, Sicherheit & besondere Bedarfe im Verkehr
Die Linke will den öffentlichen Verkehrsraum stärker an die Bedürfnisse älterer Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderung anpassen. Für mehr Sicherheitsgefühl im ÖPNV sollen eigenes Rettungspersonal an Schwerpunktbahnhöfen, mehr Bahnhofsaufsichten sowie bessere Reinigung und Beleuchtung sorgen. Bestehende Unterstützungsangebote wie die Alternative Barrierefreie Beförderung und der VBB-Begleitservice sollen verstetigt und im Mobilitätsgesetz rechtlich abgesichert werden, der Sonderfahrdienst soll bedarfsorientiert ausgebaut und die Eigenanteile für seine Nutzung sowie für erstattete Taxifahrten sollen entfallen. Für Senior*innen sind mehr Ampeln mit sicherer Überquerungszeit und überdachte, mit Sitzgelegenheiten ausgestattete Haltestellen vorgesehen, für Kinder und Jugendliche zusätzliche Verkehrssicherheitsmaßnahmen wie Schulstraßen und Mobilitätsbildung, und gegen gefährlich abgestellte Leih-E-Bikes und -Roller soll ein Konzept mit Sanktionen entwickelt werden.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Linke begründet die zielgruppenspezifischen Maßnahmen für Senior*innen, Kinder und Familien mit einer Fürsorgelogik: längere Ampelschaltungen, überdachte Haltestellen, Schulstraßen und ein Konzept gegen gefährlich abgestellte Leihfahrzeuge werden jeweils mit den besonderen Bedürfnissen dieser Gruppen erklärt.
Einordnung: Nicht benannt wird, wie sich diese Maßnahmen zueinander verhalten, wenn sie um denselben knappen Raum konkurrieren – etwa wenn mehr Sitzgelegenheiten, Ladeinfrastruktur für Sharing-Roller und barrierefreie Gehwege denselben Gehwegstreifen beanspruchen.
Argument: Bei bestehenden Unterstützungsangeboten argumentiert die Linke mit Bestandssicherung: Die Alternative Barrierefreie Beförderung soll verstetigt, der VBB-Begleitservice gesetzlich im Mobilitätsgesetz verankert und der Sonderfahrdienst ausgebaut werden, damit diese Angebote nicht von Kürzungen bedroht sind.
Einordnung: Offen bleibt, welchen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf der Ausbau erzeugt und woher die Mittel dafür kommen sollen – die rechtliche Absicherung sagt nichts über das tatsächliche Leistungsniveau aus, das damit garantiert wird.
Was das bedeutet
Zusammengenommen verspricht die Linke, dass niemand wegen Alter, Behinderung oder familiärer Situation vom Verkehrssystem ausgeschlossen bleibt – jede genannte Gruppe bekommt eigene, konkret benannte Maßnahmen zugeordnet. Die Bestandssicherung bestehender Angebote wie Begleitservice und Sonderfahrdienst signalisiert, dass die Linke diese Leistungen nicht für verhandelbar hält, sondern rechtlich festschreiben will. Gleichzeitig bleibt offen, wie die verschiedenen Maßnahmen personell und finanziell hinterlegt sind und wie sie sich vertragen, wenn sie um denselben öffentlichen Raum konkurrieren. In der Praxis bedeutet das Programm also eine breite Liste von Verbesserungsversprechen, deren tatsächliche Wirkung sich erst an der Umsetzung und den dafür bereitgestellten Mitteln zeigen wird.
Wirtschaftsverkehr, Taxi & Sharing
Die Linke will den Wirtschafts- und Mobilitätsdienstleistungsverkehr eigenständig regulieren und sozial wie ökologisch ausrichten. Mietwagenunternehmen sollen nach Hamburger Vorbild zur Installation von Fiskaltaxametern verpflichtet und Mindestpreise für Mietwagen eingeführt werden, während das Taxigewerbe strukturell in den öffentlichen Personennahverkehr integriert werden soll, um einheitliche Standards, faire Wettbewerbsbedingungen und soziale Absicherung sicherzustellen. Für Sharing-Angebote sollen weitere Jelbi-Stationen entstehen und Carsharing gezielt in die Außenbezirke gebracht werden, während die Sondernutzungsgebühren für Mietfahrzeuge der Mikromobilität sukzessive erhöht werden sollen, um Anbieter an den entstehenden Kosten zu beteiligen. Beim Wirtschaftsverkehr sollen eine Stabsstelle Baustellenkoordinierung im Senat, Liefer- und Wirtschaftsparkzonen in jeder Straße, eine Machbarkeitsanalyse für Güterstraßenbahnen sowie ein landeseigenes Unternehmen für innerstädtische Logistikzentren den Verkehr von der Straße holen und ordnen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Bei Taxi und Mietwagen argumentiert die Linke mit fairem Wettbewerb und sozialer Absicherung: Fiskaltaxameter und Mindestpreise für Mietwagen sollen Kontrollen ermöglichen und Preisdumping begrenzen, ein Konzept für ein Frauen-Nachttaxi soll den ÖPNV ergänzen, und die strukturelle Integration des Taxigewerbes in den ÖPNV soll einheitliche Standards schaffen.
Einordnung: Wie die Integration des Taxigewerbes in den ÖPNV konkret aussehen und finanziert werden soll, bleibt offen; das Programm benennt Ziel und Instrument, aber nicht Umsetzungspfad oder betroffene Zuständigkeiten.
Argument: Bei Sharing- und Wirtschaftsverkehr argumentiert die Linke mit Steuerung statt Verbot: Sondernutzungsgebühren für Mikromobilität sollen die Anbieter an entstehenden Kosten beteiligen, während eine Stabsstelle, Liefer- und Wirtschaftsparkzonen, eine Machbarkeitsanalyse für Güterstraßenbahnen und ein landeseigenes Logistikunternehmen den Wirtschaftsverkehr ordnen und von der Straße holen sollen.
Einordnung: Unklar bleibt, in welchem Verhältnis marktsteuernde Instrumente wie höhere Gebühren zu den geplanten staatlichen Unternehmungen wie dem Logistikbetrieb stehen – ob beide Wege gleichzeitig verfolgt oder gegeneinander abgewogen werden, sagt das Programm nicht.
Was das bedeutet
In der Summe behandelt die Linke Taxi, Mietwagen, Sharing-Dienste und Wirtschaftsverkehr als einen eigenen Regulierungsbereich, der weder dem privaten Markt allein noch dem klassischen ÖPNV zugeordnet wird. Dabei kombiniert das Programm marktsteuernde Instrumente wie Gebühren und Preisvorgaben mit direkten staatlichen Eingriffen wie einem eigenen Logistikunternehmen und einer Koordinierungsstelle für Baustellen. Das lässt sich als Versuch lesen, ein wachsendes, unübersichtliches Geschäftsfeld sozial und ökologisch einzuhegen, ohne es vollständig zu verstaatlichen. Offen bleibt, wie die verschiedenen Instrumente ineinandergreifen sollen und welchen Umsetzungszeitraum die Linke dafür veranschlagt.
Fernverkehr & Sondermodi
Die Linke Berlin verbindet mehrere restriktive Forderungen zu Flug- und sonstigem Sonderverkehr zu einer gemeinsamen Linie. Beim Luftverkehr fordert sie ein Verbot von Kurzstreckenflügen, sofern die betreffende Strecke innerhalb von sechs Stunden mit der Bahn zurückgelegt werden kann, sowie ein Verbot von Privat- und Geschäftsflügen jenseits dringlicher, unabweisbarer Ausnahmen vom und zum BER; beide Forderungen richtet sie an den Bund. Eine vollständige oder teilweise Privatisierung des Flughafens Berlin Brandenburg lehnt sie ab. Bei kleineren Verkehrsträgern setzt sie auf Erhalt und öffentliche Anbindung: Die Seilbahn an den Gärten der Welt soll erhalten, vom Land Berlin betrieben und in den öffentlichen Nahverkehr eingebunden werden, während beim Schiffsverkehr private Infrastruktur geplant, die Kontrollen der Wasserschutzpolizei verstärkt und eine Verschärfung der bundesweiten Abgasregularien angestrebt werden.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Bei den Flugverkehrsverboten begründet die Linke ihre Position mit der Verfügbarkeit einer klimafreundlicheren Alternative: Der Kurzstreckenflug soll nur dort untersagt werden, wo die Bahn dieselbe Strecke innerhalb von sechs Stunden bewältigt, und Privat- sowie Geschäftsflüge sollen nur noch in dringenden, unabweisbaren Fällen erlaubt bleiben. Damit wird nicht der Flugverkehr insgesamt infrage gestellt, sondern nur jener Teil, für den eine zumutbare Alternative besteht oder keine zwingende Notwendigkeit erkennbar ist.
Einordnung: Offen bleibt dabei, wer im Einzelfall festlegt, was als dringlich und unabweisbar gilt, und nach welchem Verfahren das geprüft würde. Ebenso wird nicht ausgeführt, ob und bis wann die Bahnverbindungen die geforderte Sechs-Stunden-Grenze auf den betroffenen Strecken tatsächlich flächendeckend erreichen – die Umsetzbarkeit der eigenen Bedingung bleibt damit unbeziffert.
Argument: Bei FBB, Seilbahn und Schiffsverkehr argumentiert die Linke von der Eigentums- und Kontrollseite her: Der Flughafen soll nicht privatisiert werden, die Seilbahn soll unter öffentlicher Betriebsführung bleiben und in den Nahverkehr eingebunden werden, und beim Schiffsverkehr sollen sowohl eigene Infrastrukturplanung als auch verstärkte Kontrollen der Wasserschutzpolizei sowie schärfere Abgasregularien für eine bessere Steuerung sorgen.
Einordnung: Eine Begründung, warum öffentliches Eigentum beziehungsweise öffentliche Betriebsführung dem jeweiligen Zweck – Erhalt der Seilbahn, Vermeidung einer FBB-Privatisierung – besser dient als andere Betriebsformen, liefert die Position nicht; ebenso bleibt offen, welche Kosten die geforderte verstärkte Kontrolle und Infrastrukturplanung verursachen und wie sie finanziert werden sollen.
Was das bedeutet
In der Summe zeigt sich hier eine Verkehrspolitik, die bei besonders klimabelastenden oder wenig demokratisch kontrollierbaren Verkehrsformen auf Verbote, öffentliches Eigentum und schärfere Kontrolle setzt, während sie bei der Umsetzung selbst vage bleibt. Die Flugverkehrsverbote hängen an unscharfen Kriterien wie Dringlichkeit und Sechs-Stunden-Erreichbarkeit, deren praktische Prüfung offen ist. Bei FBB, Seilbahn und Schiffsverkehr geht es weniger um einzelne Verkehrsmittel als um die grundsätzliche Frage, ob öffentliche Infrastruktur in öffentlicher Hand und unter verstärkter behördlicher Kontrolle bleiben soll. Wer diese Position im Gespräch vertritt, sollte deshalb auf Nachfragen zu Zuständigkeit, Umsetzungsstand der Bahnalternative und Finanzierung der zusätzlichen Kontrollen vorbereitet sein.
Wirtschaft
Öffentliches Eigentum & Rekommunalisierung
Die Linke Berlin will, dass die öffentliche Daseinsvorsorge – vom Strom- und Fernwärmenetz über die Wasserbetriebe und Wohnungsbauunternehmen bis zu den Bädern und der BVG – im Landeseigentum bleibt und mittelfristig konsequent in Gemeineigentum gesichert wird. Kernforderung ist ein Privatisierungsstopp, verbunden mit Rekommunalisierung und Vergesellschaftung einzelner Bereiche des täglichen Lebens. Bei sozialen Angeboten der Daseinsvorsorge soll der Zuwachs privatwirtschaftlicher, gewinnorientierter Anbieter gestoppt und die private Verwertungslogik mittel- bis langfristig zugunsten frei-gemeinnütziger und kommunaler Träger zurückgedrängt werden, etwa durch Rekommunalisierung oder neue Anstalten öffentlichen Rechts mit Mitbestimmung von Beschäftigten und Nutzer*innen. Landeseigene Unternehmen sollen dafür zusätzliches Kapital erhalten, etwa über Transaktionskredite und eine neue Agentur Strategische Investitionen; konkret genannt werden auch die Kapitalausstattung der Landesgesellschaft WISTA und die Ablehnung von Plänen zur Privatisierung der Berliner Messe. Eine Beteiligung an einer Landesregierung, die Privatisierungen der Daseinsvorsorge betreibt, schließt die Partei aus.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Passage beginnt mit dem Satz: »Was den Berliner*innen gehört, bleibt in der Hand der Berliner*innen« – und leitet daraus die Rückführung von Energie-, Wasser- und Wohnungsversorgung in öffentliche Hand ab.
Einordnung: Der Satz naturalisiert eine politisch zu entscheidende Frage der Trägerschaft als bereits feststehenden Besitzstand der Bevölkerung; die eigentliche Wahl zwischen öffentlicher und privater Organisation der Daseinsvorsorge wird dadurch nicht als Entscheidung, sondern als bloße Wiederherstellung eines Naturzustands dargestellt – die politische Kontingenz dieser Zuordnung bleibt unausgesprochen.
Argument: Die geplante Schutzmaßnahme für die Landesunternehmen wird unter dem griffigen Namen »Privatisierungsbremse« eingeführt, ohne den zugrunde liegenden Mechanismus im Text näher zu beschreiben.
Einordnung: Das Kunstwort etikettiert die Maßnahme positiv, ersetzt aber eine sachliche Beschreibung des Verfahrens; wie das Land Landesunternehmen konkret vor Verkauf schützen will und ob es Ausnahmen gibt, bleibt offen – der Name suggeriert bereits eine Wirksamkeit, die inhaltlich noch gar nicht ausgeführt ist.
Argument: Als Ziel für die Landesunternehmen wird formuliert, dass Einwohner*innen und Kund*innen »sozialverträgliche Preise« zahlen sollen.
Einordnung: Der Begriff »sozialverträglich« bleibt unbeziffert und verschiebt die eigentlich strittige Frage – welche konkrete Preisobergrenze oder Kostenverteilung gemeint ist – aus dem Text heraus; er suggeriert Fürsorge, ohne sie überprüfbar zu machen.
Argument: Externen Ausstellungs-Veranstaltern wird unterstellt, sie würden »der Berliner Messe nur die Rolle als Vermieterin der Hallen lassen und bei nächster Gelegenheit die Stadt wechseln«.
Einordnung: Das ist eine pauschale, kaum falsifizierbare Verhaltensprognose über eine ganze Anbietergruppe; sie ersetzt eine Abwägung konkreter Vor- und Nachteile externer Betreiber durch ein Illoyalitäts-Etikett und blendet aus, dass auch öffentliche Träger Standortentscheidungen revidieren können.
Was das bedeutet
In der Summe macht das aus einer eigentumspolitischen Verwaltungsfrage eine Wertfrage: Wem soll die Stadt gehören. Die klaren, konkret benannten Instrumente – Privatisierungsstopp, eine neue Investitionsagentur, Kapitalausstattung für Landesunternehmen – zeigen, dass die Position mehr ist als eine Grundsatzerklärung. Zugleich unterlegen naturalisierende, euphemistische und etikettierende Formulierungen die Forderung mit einer moralischen Selbstverständlichkeit, die den eigentlichen politischen Konflikt um Eigentum, Kosten und Alternativen aus dem Blick rückt. Wer der Position zustimmt oder widerspricht, sollte deshalb zwischen den konkreten Instrumenten und ihrer sprachlichen Einkleidung unterscheiden.
Steuergerechtigkeit & Vermögensbesteuerung
Die Linke Berlin will ein Steuersystem, das hohe Einkommen und Vermögen stärker heranzieht und öffentliche Aufgaben verlässlich finanziert. Konkret fordert das Programm eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 6,0 auf 8,0 Prozent, mindestens auf das Brandenburger Niveau von 6,5 Prozent, sowie eine geprüfte Anhebung der Gewerbesteuer auf den Potsdamer Hebesatz von 470 Basispunkten, wobei die Belastung kleinerer und mittlerer Unternehmen vertretbar bleiben soll; zugleich soll der Bund den Ländern erlauben, Grundstückserwerbe für sozialen Wohnungsbau oder selbstgenutztes Wohneigentum unterhalb des Luxussegments von einer solchen Zusatzbelastung auszunehmen. Hinzu kommen eine gezielte Besteuerung von Villen und Luxusimmobilien ab einem Verkaufswert von 4 Millionen Euro, eine geprüfte Grundsteuer C gegen Grundstücksspekulation sowie ein Bundes-Vorstoß zur Schließung von Umgehungen wie Share Deals bei der Grunderwerbsteuer. Auf Bundesebene setzt sich die Partei für die Wiedereinführung der Vermögensteuer und eine Reform der Gemeinschaftsteuern ein und will notfalls eine Einführung über die Bundesländer prüfen; unterstützt werden soll das durch mehr Personal – 100 zusätzliche Steuerprüfer*innen pro Jahr und ein Kompetenzzentrum mit mindestens 20 Staatsanwält*innen und 60 weiteren Ermittler*innen aus Polizei, Zoll und Steuerfahndung. Nach eigener Rechnung liegt allein auf Landesebene ein zusätzliches Einnahmepotenzial in dreistelliger Millionenhöhe, bei einer Vermögensteuer sogar in Milliardenhöhe.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Forderung wird eingeleitet mit der Ansage: »Steuergeschenke für die oberen 5 Prozent werden eingestampft«.
Einordnung: Der Begriff »Steuergeschenk« deutet jede geringere Besteuerung hoher Einkommen als unrechtmäßige Vergünstigung um, statt sie als eine politisch gesetzte, veränderbare Rate früherer Mehrheiten zu behandeln; die Alternative, über die Höhe des Satzes sachlich zu streiten, wird dadurch gar nicht erst eröffnet – wer widerspricht, verteidigt scheinbar ein Geschenk statt eine politische Position.
Argument: Das Programm begründet die Steuerforderungen vor allem mit ihrem Einnahmepotenzial: Auf Landesebene sei trotz eingeschränkter Steuerungsmöglichkeiten ein zusätzliches Einnahmepotenzial in dreistelliger Millionenhöhe erreichbar, bei einer Vermögensteuer sogar in Milliardenhöhe.
Einordnung: Beide Zahlen bleiben Möglichkeitsangaben, ohne dass Umsetzungsrisiken benannt werden – etwa eine mögliche Bundesblockade bei der Vermögensteuer, Ausweichreaktionen der Steuerpflichtigen oder der Zeitraum bis zur tatsächlichen Realisierung; die Ausblendung dieser Unsicherheiten lässt die Einnahmeschätzung solider erscheinen, als sie im Text selbst abgesichert wird.
Was das bedeutet
In der Summe wird aus einzelnen Steuerhebeln ein zusammenhängendes Umverteilungsprogramm: höhere Sätze bei Grunderwerb- und Gewerbesteuer, eine gezielte Villen- und Luxusimmobiliensteuer sowie mehr Personal für den Vollzug sollen gemeinsam zusätzliche Landeseinnahmen erschließen, ohne dass Ausgaben gekürzt werden. Der Begriff »Steuergeschenke« rahmt diese Maßnahmen zugleich moralisch: Wer niedrigere Sätze für hohe Einkommen und Vermögen verteidigt, verteidigt damit scheinbar eine unrechtmäßige Vergünstigung statt eine legitime politische Position. Die genannten Einnahmepotenziale – dreistellige Millionen auf Landesebene, Milliarden bei einer Vermögensteuer – verleihen der Forderung den Anschein fiskalischer Solidität, obwohl sie stark von Bundesentscheidungen und nicht weiter benannten Ausweichreaktionen abhängen. Wer die Position beurteilen will, sollte deshalb die einzelnen, oft sehr konkreten Instrumente von der begleitenden Rahmung und den offenen Umsetzungsfragen trennen.
Belege: 0031 0045 0048 0046 0049 0047 0051 0050 0052 0044 0032
Haushaltskonsolidierung ohne Sozialabbau & Investitionsstrategie
Die Linke Berlin fordert direkt nach der Wahl einen Kassensturz und will danach mit einer eigenen Strategie neue soziale Mehrheiten aufbauen, die die soziale Infrastruktur kurz- und mittelfristig sichert und über mindestens eine Wahlperiode finanziell trägt. Ziel ist, Einnahmen und Ausgaben mittelfristig wieder in Deckung zu bringen, ohne die Ausgaben insgesamt zu kürzen – gestützt auf prognostiziert stabil steigende Einnahmen, die aktive Erschließung weiterer Einnahmequellen und eine Begrenzung des Ausgabenanstiegs, bei offen benannter Priorisierung, welche Vorhaben dafür zurückstehen müssen. Dazu sollen Effektivitätspotenziale aus Verwaltungsreform, Digitalisierung und Entbürokratisierung gehoben, Kreditspielräume genutzt, die Konjunkturkomponente rechtlich neu definiert und Tilgungszeiträume nach dem Vorbild anderer Länder gestreckt werden; auf Bundesebene setzt sich die Partei für eine weitreichende Reform bis zur vollständigen Abschaffung der Schuldenbremse ein. Investitionen aus Landeshaushalt, Bundes-Sondervermögen und Landesunternehmen sollen über eine abgestimmte Strategie koordiniert, durch ein Monitoring vor Mittelverfall geschützt und öffentlich mitfinanziert werden, damit Lasten nicht allein bei Kund*innen landen; das Sondervermögen des Bundes soll nach Kritik an seiner Zweckbindung stärker den Bezirken zugutekommen, und Berlins Anteil von 5 Milliarden Euro soll gezielt in sozial-ökologische, rein zivile Vorhaben fließen. Für die soziale Infrastruktur will die Partei außerdem einen verbindlichen Pakt mit sozialen Trägern und Wohlfahrtsverbänden schließen, der Finanzierung und Tarifstandards langfristig sichert, und das Zuwendungsrecht reformieren, um Verwaltungsaufwand zu senken und wiederkehrende Bedarfe langfristig statt jährlich neu zu fördern.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Das Programm untermauert seine Investitions- und Konsolidierungsstrategie mit Wachstumszahlen: Berlin sei nach 2020 wirtschaftlich am stärksten gewachsen, Gastgewerbe sowie Information und Kommunikation seien seit 2020 um fast 30 Prozent gewachsen, und das gebe es »so in keinem anderen Bundesland« – auch bei der Produktivität pro Kopf.
Einordnung: Die Zahlen bleiben ohne Vergleichsbasis: Ausgangsniveau, Deflationierung und Pro-Kopf-Bezug werden nicht offengelegt, sodass sich der behauptete Spitzenplatz nicht nachprüfen lässt. Diese unbelegte Erfolgsbilanz trägt die nachfolgende Ausgabenstrategie, indem sie den Eindruck erweckt, sie stehe auf einem soliden, alternativlosen wirtschaftlichen Fundament – die Auslassung der Vergleichsgrundlage bleibt unausgesprochen.
Argument: Zur Ablehnung von Großprojekten wie einer Olympiabewerbung heißt es: »Wir glauben nicht an das Märchen, dass Großprojekte wie eine Olympiabewerbung die Berliner Probleme lösen«.
Einordnung: Statt ein Sachargument gegen die konkrete Olympiabewerbung zu liefern – etwa Kosten, Nutzen oder Alternativen abzuwägen –, wird die gegnerische Position als unfalsifizierbares »Märchen« etikettiert; der Realitäts-Anspruch der eigenen Haltung ersetzt die inhaltliche Prüfung, ohne dass die eigentliche Abwägung überhaupt stattfindet.
Argument: Zur Begründung der eigenen Kritik an der Schuldenbremse heißt es knapp: »Die Schuldenbremse erweist sich immer noch als Investitionsbremse«.
Einordnung: Der Satz behauptet die Kontraproduktivität der Schuldenbremse pointiert im Wortspiel, ohne im selben Satz zu zeigen, woran das im Einzelnen liegt oder welche konkreten Investitionen dadurch verhindert wurden; die Zuspitzung ersetzt die Begründung.
Argument: Die eigene Konsolidierungsstrategie wird wiederholt gegen eine pauschal gezeichnete Vorgängerpolitik von Schwarz-Rot abgegrenzt: Diese habe »einen Scherbenhaufen« hinterlassen und bedrohe die soziale Infrastruktur mit »einer neuen Abbruchkante«; ihre Politik wird als »erratische und verantwortungslose Politik« sowie als »Politik der Verunsicherung und der Ad-hoc-Entscheidung« beschrieben, die eigene Strategie dagegen als »das genaue Gegenteil der Austeritätsaufwallungen und der Kürzungspolitik von Schwarz-Rot«.
Einordnung: Fünf verschiedene Fundstellen wiederholen dasselbe binäre Muster: Die eigene Politik erscheint als Vernunft und Verlässlichkeit, die der Vorgängerkoalition als Chaos und Verantwortungslosigkeit – jeweils ohne einen konkreten Einzelbeleg im selben Satz. Die pauschale Etikettierung ersetzt den inhaltlichen Vergleich der Haushaltsentscheidungen und macht die eigene Strategie schon durch den Kontrast attraktiv, unabhängig von ihrer tatsächlichen Tragfähigkeit.
Was das bedeutet
Zusammengenommen entsteht aus der Konsolidierungs-Ankündigung ein umfassendes Steuerungsprogramm, das Sparen und Investieren nicht gegeneinander, sondern nacheinander denkt: erst Kassensturz und Bestandsaufnahme, dann Einnahmen erschließen und den Ausgabenanstieg begrenzen, erst danach zusätzlicher Spielraum für Investitionen und soziale Träger. Die Kritik an der Vorgängerkoalition läuft dabei durchgehend pauschal und ohne Einzelbeleg neben den eigenen, oft sehr konkreten Instrumenten her; sie liefert vor allem den moralischen Kontrast, der die eigene Strategie als einzig verantwortungsvolle Alternative erscheinen lässt. Auch die zitierten Wachstumszahlen für Berlin bleiben ohne Vergleichsgrundlage, was den finanziellen Spielraum solider wirken lässt, als er im Text selbst belegt wird. Wer die Position bewerten will, sollte deshalb die konkreten Haushalts- und Investitionsinstrumente von der begleitenden Abgrenzung gegenüber Schwarz-Rot trennen.
Belege: 0029 0030 0033 0034 0036 0035 0037 0057 0039 0042 0040 0058 (+5 weitere)
Tariftreue, Tarifbindung & Kontrolle guter Arbeit
Die Linke will öffentliches Geld konsequent an Tarifbindung koppeln: Die im Neustartprogramm eingeführte Tariftreueklausel soll auf Landesbeteiligungen, den Zuwendungsbereich und Freie Träger ausgeweitet werden, Innungen im Handwerk sollen zu Tarifverhandlungen verpflichtet werden, und ein einheitlicher Landes- und Vergabemindestlohn soll an die Eingangsstufe des TV-L gekoppelt und regelmäßig angepasst werden. Kontrollen sollen ausgebaut werden: eine manipulationssichere elektronische Arbeitszeiterfassung im Baubereich, eine gestärkte Abteilung gegen Union Busting sowie eigenständige Kontrollen des Nachweisgesetzes. Unterauftragsketten sollen auf maximal zwei Glieder begrenzt, eine Lohngleit- und Preisanpassungsklausel bei mehrjährigen Aufträgen eingeführt und eine Melde- und Beschwerdestelle für Beschäftigte von Auftragnehmern geschaffen werden. Wer Fördergelder erhält, soll außerdem faire Honorare zahlen und Transparenz über Beschäftigungsstrukturen herstellen; ergänzend sollen ein weiterer gesetzlicher Feiertag, besserer Hitzeschutz, branchenspezifische Mindesthonorare und ein Härtefallprogramm für Solo-Selbstständige sowie eine bessere Bezahlung der öffentlich Beschäftigten gegen Altersarmut in niedrigen Gehaltsgruppen eingeführt werden.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Der Gedankengang nutzt die verschiedenen Rollen des Landes Berlin als Hebel: als Auftraggeber, Zuwendungs- und Fördergeber sowie als eigener Arbeitgeber will die Linke branchenübergreifend gute Arbeit durchsetzen — von der Vergabe über Freie Träger bis zu einer möglichen Arbeitskammer, mit besonderem Blick auf schlecht bezahlte, oft weiblich dominierte Branchen wie Pflege, Reinigung oder Sozial- und Erziehungsberufe, die strukturell und finanziell aufgewertet werden sollen.
Einordnung: Das Argument setzt voraus, dass sich diese verschiedenen Hebel — Vergabe, Zuwendung, Landesbeschäftigung, Kammerprüfung — tatsächlich bündeln und durchsetzen lassen. Offen bleibt dabei, woher die zugesagte uneingeschränkte Refinanzierung der Träger und die personelle Ausstattung der zusätzlichen Kontroll- und Bewertungsstellen kommen sollen — das Programm benennt an dieser Stelle keine Finanzierungsquelle, sondern setzt sie als gegeben voraus.
Argument: Die Linke verweist auf die von ihr selbst initiierten „Beauftragten für Gute Arbeit“ in den Bezirksämtern als »Erfolgsgeschichte« und will das Modell auf die übrigen Bezirke ausweiten.
Einordnung: Als Beleg für den Erfolg wird nur die Zahl der Bezirke genannt, in denen es die Stelle inzwischen gibt — nicht, wie vielen Beschäftigten sie tatsächlich geholfen hat oder woran sich der Erfolg im Vergleich zu vorher bemisst. Die Bewertung geht damit der eigentlichen Wirkungsbilanz voraus, statt aus ihr hervorzugehen.
Was das bedeutet
Aus der Kopplung von öffentlichem Geld an Tarifbindung wird bei der Linken ein durchgängiges Prinzip: Wo der Staat zahlt — als Auftraggeber, Zuwendungsgeber, Arbeitgeber oder Förderstelle —, soll er auch mitbestimmen, unter welchen Bedingungen gearbeitet wird, bis hin zu Kontrollen bei privaten Arbeitgebern. Damit wird aus einer Verwaltungsvorschrift ein Hebel, mit dem branchenübergreifend Löhne, Arbeitszeiten und Mitbestimmung verbessert werden sollen, mit besonderem Blick auf schlecht bezahlte, oft weiblich dominierte Branchen. Wie tragfähig dieser Hebel ist, hängt aber davon ab, ob die zugesagte Refinanzierung der Träger und die zusätzlichen Kontrollstellen tatsächlich mit Personal und Geld hinterlegt werden — dazu macht das Programm keine Angaben. Der Verweis auf die »Beauftragten für Gute Arbeit« als Erfolgsgeschichte zeigt zudem, dass die eigene Bilanz an dieser Stelle eher behauptet als mit Wirkungszahlen belegt wird.
Belege: 0110 0105 0150 0056 0130 0131 0115 0119 0128 0113 0112 0114 (+6 weitere)
Wirtschafts-, Industrie- und Gewerbeförderung im Strukturwandel
Die Linke verknüpft ihre Wirtschaftsförderung programmatisch mit den Zielen Vollbeschäftigung, sozial-ökologische Transformation der Produktion und Demokratisierung des Wirtschaftslebens. Für Industrie und KMU sollen unter anderem Innovationsnetzwerke zwischen Hochschulen, Industrie und IT-Dienstleistern, eine Berliner Industrie-Holding zur Unterstützung krisengeratener Unternehmen sowie eine Fortführung des ReTra-Netzes für die Fahrzeug- und Zulieferindustrie sorgen; Rüstungsbetriebe sollen im Einvernehmen mit den Interessenvertretungen in zivile Produktion umgewandelt werden. Existenzgründung und migrantische Ökonomie sollen über den wieder eingesetzten Coaching-Bonus, die wieder aufgenommene Digitalförderung und weitere Gewerbehöfe unterstützt werden, während Ausbildungsverbünde und die Ausbildungsplatzumlage das Handwerk stärken sollen. Gegen die Verdrängung von Kleingewerbe durch Shopping-Center und Leerstand sollen ein Zweckentfremdungsverbot für Gewerbe, ein Leerstandsverbot bei Gewerbeimmobilien und eine gesetzliche Begrenzung der Gewerbemieten wirken, ebenso soll die Aufweichung des Sonntagsöffnungsverbots für den Einzelhandel verhindert werden. Der Tourismus, dessen Begleiterscheinungen — darunter die Verdrängung von Geschäften und Gewerbe — als Belastung benannt werden, soll über ein stadtweites Steuerungskonzept statt neuer Hotelbauten an überlasteten Hotspots gelenkt werden.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Der Gedankengang folgt einer Standortlogik: Öffentliche Investitionen und Förderinstrumente werden als notwendig dargestellt, um Berlins Industrie, Wertschöpfung und Arbeitsplätze im europäischen Wettbewerb zu sichern — exemplarisch die Forderung nach einer europäischen Antwort auf den US-amerikanischen Industry Recovery Act: »Nur mit massivem finanziellem Einsatz kann Europa zum Vorreiter für die smarte Transformation werden.«
Einordnung: Die Formulierung präsentiert den Einsatz als alternativlos, ohne zu benennen, welcher Umfang oder welche anderen Instrumente überhaupt zur Debatte stünden — der Sachzwang-Charakter der Aussage verdeckt, dass Umfang und Form der Förderung politische Entscheidungen sind, keine technische Notwendigkeit.
Argument: Für das Zurückhalten privater Investitionsentscheidungen von Eigentümer*innen verwendet die Linke den Begriff »Investitionsstreiks«, denen sie nach eigener Formulierung »entgegenzusetzen« sucht — daneben stehen sachliche Instrumente gegen Leerstand und Gewerbeverdrängung wie ein Zweckentfremdungsverbot, ein Ankaufsfonds für Gewerbeflächen oder Regeln gegen die Subventionierung von Paketlieferungen.
Einordnung: Der Begriff überträgt das Bild des Arbeitskampfs — eine kollektive, organisierte Verweigerungshandlung — auf eine unternehmerische Investitionsentscheidung und unterstellt damit eine koordinierte, gezielt schädigende Absicht, wo auch schlicht ein wirtschaftliches Kalkül einzelner Eigentümer*innen vorliegen kann; die dysphemistische Zuspitzung ersetzt an dieser Stelle die Erklärung durch eine Unterstellung von Böswilligkeit.
Argument: Die Linke unterstellt Unternehmen, die auf Rüstungsproduktion setzen, ein einheitliches Gewinnmotiv: »Unternehmen, die auf Rüstung setzen, sparen sich notwendige Zukunftsinvestitionen und Transformationsanstrengungen und greifen stattdessen kurzfristige Gewinne ab.«
Einordnung: Die Aussage behandelt die gesamte Gruppe rüstungsproduzierender Unternehmen als einheitlich kurzfristig gewinnorientiert, ohne nach einzelnen Betrieben, Auftragslagen oder tatsächlichen Investitionsentscheidungen zu differenzieren — die Pauschalisierung ersetzt eine Einzelfallprüfung durch eine Gruppenzuschreibung.
Was das bedeutet
Aus vielen Einzelmaßnahmen — Industrie-Holding, Bodenfonds, Gewerbehöfe, Rüstungskonversion, Sonntagsöffnungsverbot, Tourismussteuerung — wird bei der Linken eine gemeinsame Linie: Wirtschaftsförderung soll nicht dem Markt allein überlassen bleiben, sondern an soziale, ökologische und Bestandsschutz-Kriterien gebunden werden. Die Rede von einem notwendigen, massiven europäischen Gegenprogramm zum amerikanischen Industry Recovery Act zeigt, dass diese Förderung auch mit dem Argument wirtschaftlicher Alternativlosigkeit begründet wird, ohne Umfang oder Finanzierung im Detail offenzulegen. Der Begriff »Investitionsstreiks« für zurückhaltende Eigentümer*innen und die pauschale Unterstellung an rüstungsproduzierende Unternehmen zeigen, dass die sachlichen Förderinstrumente an einigen Stellen mit zugespitzter Sprache gegenüber privaten Akteuren flankiert werden. In der Sache bleibt es aber ein Programm konkreter, einzeln benennbarer Instrumente.
Belege: 0062 0063 0070 0081 0085 0083 0100 0069 0068 0026 0074 0073 (+5 weitere)
Plattformökonomie & digitale Souveränität
Die Linke macht sich für den Aufbau alternativer Vermittlungsplattformen sowie für die Förderung von Open-Source-Projekten und Plattformgenossenschaften stark, unter anderem über einen Public-Interest-Innovation-Fonds in Höhe von 20 Millionen Euro für offene Plattformarchitekturen, interoperable Schnittstellen und gemeinwohlorientierte Geschäftsmodelle. Um Unabhängigkeit von US-amerikanischen Anbietern wie Visa, Mastercard, Apple Pay und Paypal zu erreichen, sollen Betriebe und Behörden bei der Nutzung kostenloser europäischer Online-Zahlungsdienste unterstützt werden; um die Abhängigkeit von Big-Tech-Plattformen bei sozialen Netzwerken zu verringern, soll Berlin nach dem Vorbild anderer Bundesländer eine eigene, kostenfreie Mastodon-Instanz für Behörden, Organisationen und Vereine bereitstellen. Bei Künstlicher Intelligenz setzt sich die Linke für eine menschenzentrierte Nutzung nach klaren Regeln mit starker Mitbestimmung ein, wozu verbindliche Regelungen zu Datenzugang, Transparenzpflichten und Schnittstellenanforderungen gehören sollen. Gegen neue Rechenzentren, die erhebliche Kapazitäten im Stromnetz binden, aber nur wenige Arbeitsplätze schaffen, wird ein Moratorium geprüft.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Linke untermauert ihre Kritik an Plattformarbeit mit einer eigenen Zahlenrechnung zu Uber: »liegt der Mindeststundenlohn bei der Uber-Plattform bei ca. 16,00 Euro, während die Provision bis zu 25 Prozent der Fahrt ausmacht, durchschnittlich auch ca. 16,00 Euro pro Stunde«, woraus gefolgert wird: »so eine Plattform läuft bei ca. 100 Prozent Provisionsrate!«
Einordnung: Die Rechnung stützt sich laut eigener Angabe auf »Forschungen«, ohne dass eine konkrete Quelle benannt wird — die Herkunft der Zahlen bleibt offen, während die daraus gezogene zugespitzte Kennziffer den Eindruck einer belastbaren, überprüfbaren Größe erweckt.
Argument: Bevor die Linke ihre Kritik an Plattformarbeit mit der Uber-Rechnung begründet, wird die Ausgangslage bereits als Verdikt gesetzt: die Situation »ist skandalös«.
Einordnung: Das Werturteil wird der eigentlichen Zahlenherleitung vorangestellt, statt aus ihr zu folgen — die Bewertung steht vor dem Beleg, nicht nach ihm, wodurch das Ergebnis der nachfolgenden Rechnung bereits vorweggenommen wird.
Was das bedeutet
Bei der Plattformökonomie verbindet die Linke zwei Stoßrichtungen: den Aufbau eigener, öffentlicher oder genossenschaftlicher Alternativen — von Vermittlungsplattformen über Zahlungsdienste bis zu einer eigenen Mastodon-Instanz — und Regeln für die bestehenden Anbieter, etwa bei Datenzugang, Transparenz und KI-Nutzung. Die Kritik an der Bezahlung bei Uber wird dabei mit einer eigenen Rechnung unterlegt, deren Quelle offenbleibt und die zu einer zugespitzten Kennzahl von ca. 100 Prozent Provisionsrate führt — ein Befund, der vor allem die vorangestellte Bewertung stützen soll. In der Sache bleibt die Position aber ein Bündel konkreter, meist prüfbarer Instrumente, für das die Uber-Beispielrechnung eher illustrativ zuspitzt, als dass sie deren eigentliche Grundlage wäre.
Erwerbslosen- und Grundsicherungspolitik
Die Linke Berlin lehnt eine Verschärfung der Sanktionen und den Vorrang der Arbeitsvermittlung vor Qualifizierung ab. Stattdessen fordert sie eine auskömmliche, sanktionsfreie individuelle Mindestsicherung mit einem Regelsatz von mindestens 813 Euro sowie ein neues öffentliches Beschäftigungsförderprogramm, das gesellschaftlich sinnvolle Arbeit zu tariflichen statt zu Zwangsbedingungen anbietet. Ergänzend verlangt sie bessere Betreuungsschlüssel und barrierefreie digitale Portale in den Jobcentern, Zugang zu digitalen Endgeräten für Leistungsberechtigte ohne eigene sowie Aufklärung über nicht in Anspruch genommene Sozialleistungen. Auf Bundesebene setzt sie sich zudem für ein höheres Rentenniveau, Mindestrenten und einen existenzsichernden Mindestlohn ein. Für Menschen mit Behinderungen fordert sie eine gesamtstädtische Initiative zur Arbeitsmarktinklusion, den Mindestlohn auch in Werkstätten für behinderte Menschen sowie verschärfte soziale Kriterien im Berliner Vergaberecht.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Linke begründet ihre Ablehnung der Sanktionsverschärfung damit, dass diese und der Vorrang der Vermittlung vor Qualifizierung »nicht hilfreich« seien und nur dienen … dazu, den Druck auf Arbeitsuchende zu erhöhen und sie zur Annahme von Billigjobs zu zwingen. Als Gegenentwurf verlangt sie ein öffentliches Beschäftigungsförderprogramm, das gesellschaftlich sinnvolle Arbeit zu tariflichen statt zu erzwungenen Bedingungen anbietet.
Einordnung: Die Formulierung »dienen nur dazu« schließt jede andere denkbare Zwecklesart der Maßnahme — etwa als Aktivierungsanreiz — von vornherein aus, ohne das zu belegen; die reale Maßnahme wird um jeden alternativen Zweck verkürzt und so zum bloßen Druckmittel erklärt, statt die eigene Bewertung als Bewertung kenntlich zu machen.
Argument: Die Forderung nach mehr Arbeitsmarktförderung wird im Kontrast zu einer Bundesregierung entfaltet, die arbeitslose Menschen laut Programm »drangsaliert und diffamiert« und die wirksame Förderung zugleich zurückfährt.
Einordnung: Die scharf wertenden Verben präsentieren die eigene politische Einschätzung der Regierungspolitik als feststehende Tatsache statt als Deutung; welche konkreten Maßnahmen genau gemeint sind und ob sie tatsächlich in dieser Absicht erfolgen, bleibt unbenannt — die Zuschreibung einer schädigenden Absicht wird nicht selbst noch einmal geprüft.
Argument: Für die Mindestsicherung nennt Die Linke konkrete Beträge — rund 1.400 Euro inklusive Wohnkosten, ein Regelsatz von mindestens 813 Euro — und begründet dies damit, die aktuellen Sätze seien »kleingerechnet«. Ergänzend soll »verdeckte Armut« durch bessere Aufklärung über Ansprüche sichtbar gemacht, das Rentenniveau angehoben und ein existenzsichernder Mindestlohn durchgesetzt werden; im Jobcenter selbst fordert sie bessere Betreuungsschlüssel, barrierefreie digitale Portale und Zugang zu Endgeräten für Leistungsberechtigte ohne eigene.
Einordnung: Die Begründung bleibt durchgehend auf Leistungshöhe und Verwaltungsqualität fokussiert; unbenannt bleibt, dass die zentralen bezifferten Forderungen — Regelsatz, Rentenniveau, Mindestlohn — Bundeskompetenzen betreffen, an denen sich Berliner Landespolitik nur appellativ beteiligen kann, während die tatsächliche Umsetzungshoheit woanders liegt.
Argument: Für Menschen mit Behinderungen begründet Die Linke ihre Forderungen mit dem Ziel, deren Anteil in Ausbildung und Beschäftigung in der Berliner Verwaltung »deutlich« zu erhöhen — über eine ressortübergreifende Initiative, eine Vorbildrolle des öffentlichen Dienstes und schärfere soziale Kriterien im Vergaberecht. Auf Bundesebene soll zudem der Mindestlohn auch in Werkstätten für behinderte Menschen gelten, wobei der allgemeine Arbeitsmarkt Vorrang behalten soll.
Einordnung: Benannt werden die Instrumente — Vergabekriterium, Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes —, nicht aber, woran eine deutliche Erhöhung gemessen oder wie sie erzwungen werden soll; die Zielgröße bleibt unbeziffert, obwohl das Programm an anderer Stelle mit konkreten Zahlen arbeitet.
Was das bedeutet
In der Summe verschiebt Die Linke den Streit um Erwerbslosigkeit von der Frage, wie man Menschen zurück in Arbeit zwingt, zur Frage, wie man Existenz und Teilhabe sichert, solange Arbeit fehlt oder die angebotene nicht zumutbar ist. Die Kritik an Sanktionen und Vermittlungsdruck bleibt dabei durchgehend an eine positive Gegenforderung gekoppelt — höhere Beträge, bessere Betreuung, mehr Aufklärung —, nicht an eine bloße Ablehnung. Weil ein großer Teil der konkreten Instrumente wie Regelsatz, Rentenniveau und Mindestlohn auf Bundesebene liegt, bleibt vieles davon Programmatik statt unmittelbar umsetzbarer Landespolitik; direkt in Berliner Hand liegen vor allem die Betreuung in den Jobcentern und die Arbeitsmarktinklusion von Menschen mit Behinderungen über das Vergaberecht. Wer die Bundesregierung dabei als eine zeichnet, die arbeitslose Menschen »drangsaliert und diffamiert«, verstärkt den Kontrast zur eigenen Fürsorgeposition, ohne die eigene Bewertung als solche kenntlich zu machen.
Wohnen & Mieten
Mietenregulierung & Anti-Wucher-Instrumente
Die Linke will Mieterschutz in Berlin über ein Bündel eng ineinandergreifender Instrumente durchsetzen. Kernstück ist ein Sicher-Wohnen-Gesetz, das große Vermieter verpflichtet, einen nach Bestandsgröße gestaffelten Anteil frei werdender Wohnungen gedeckelt und bezahlbar an Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen zu vermieten, und das zugleich den Grundstein für ein Eigentümer-Transparenzkataster legt. Für die landeseigenen Wohnungsunternehmen soll innerhalb der ersten hundert Tage ein einjähriger Mietenstopp gelten, danach eine Erhöhungsgrenze von höchstens einem Prozent jährlich sowie Kappungen für überhöhte Bestands- und Wiedervermietungsmieten. Mietwucher soll eine eigens eingerichtete Taskforce systematisch verfolgen, ergänzt um eine Schwerpunktabteilung für kriminelle Vermieter bei der Staatsanwaltschaft und ein neues Landesamt für Mieterschutz als durchsetzungsfähige Behörde. Hinzu kommen ein dauerhafter Ausschluss der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, eine Begrenzung von Eigenbedarfskündigungen auf Verwandte ersten Grades sowie der langfristige Einsatz für einen bundesweiten Mietendeckel.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Linke unterlegt ihre Wucher-Vorwürfe mit eigens erhobenen Zahlen: Der eigene Mietwucher-Check habe ergeben, dass zwei Drittel aller geprüften Mieten illegal hoch seien, und der Regierende Bürgermeister habe binnen 2,5 Jahren in fast jeder landeseigenen Wohnung die Miete um bis zu 11 Prozent erhöhen lassen.
Einordnung: Beide Zahlen stammen aus einer Selbsterhebung der Partei beziehungsweise werden ohne Angabe der Vergleichsbasis referiert – wie die Stichprobe des Mietwucher-Checks zustande kam oder woran »illegal hoch« gemessen wird, bleibt offen. So entsteht der Eindruck einer objektiv belegten Krisenlage, ohne dass die Datengrundlage überprüfbar mitgeliefert wird.
Argument: Die Linke beschreibt die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Krisenbegriffen: Es herrsche ein »Mieten-Notstand«, und »Eine massive Verdrängungswelle rollt auf die Stadt zu.«
Einordnung: Diese Formulierungen suggerieren einen akuten, alle erfassenden Ausnahmezustand, ohne dass Ausmaß oder Tempo der behaupteten Entwicklung an überprüfbaren Kriterien festgemacht werden. Der dramatisierende Rahmen ersetzt die Begründung, warum gerade jetzt eine besonders scharfe Reaktion nötig sei.
Argument: Die Linke wirft dem amtierenden Senat vor, mit veralteten Richtwerten für die Kosten der Unterkunft an der Wirklichkeit vorbeizuregieren; das Festhalten an diesen Werten in einer Zeit steigender Mieten sei »realitätsfremd und gefährlich«.
Einordnung: Der Realitätsvorwurf suggeriert, es gebe nur eine korrekte, unmittelbar aus den Marktdaten ablesbare Anpassung der Richtwerte, während die eigentliche politische Abwägung – wie stark und wie schnell öffentliche Leistungen an Mietsteigerungen gekoppelt werden sollten – unsichtbar bleibt.
Was das bedeutet
Aus einer Fülle einzelner Verwaltungsinstrumente wird durch die wiederkehrenden Krisen- und Zahlenbilder eine geschlossene Erzählung von einem außer Kontrolle geratenen Wohnungsmarkt, dem nur ein ganzes Bündel scharfer Eingriffe noch beikommen kann. Die konkreten Instrumente – Mietendeckel, Taskforce, Landesamt, Kappungsgrenzen – sind überprüfbar und größtenteils beziffert, sie lassen sich also am Ergebnis messen. Die begleitende Dramatisierung sorgt zusätzlich dafür, dass jede Forderung nach Augenmaß oder längeren Übergangsfristen von vornherein als Verharmlosung eines Notstands erscheint, statt als legitime Abwägung diskutiert zu werden.
Belege: 0076 0077 0080 0043 0044 0048 0035 0061 0062 0039 0079 0073 (+3 weitere)
Zweckentfremdung: Ferienwohnungen & möbliertes Kurzzeitwohnen
Die Linke will möbliertes Kurzzeitwohnen und illegale Ferienwohnungen zurückdrängen, um bestehenden Wohnraum dem regulären Mietmarkt zu erhalten. In allen Berliner Milieuschutzgebieten soll ein Verbot von möbliertem Kurzzeitwohnen durchgesetzt werden, für Neubauten sollen mit den Bezirken Richtlinien entwickelt werden, die eine spätere möblierte, befristete Vermietung von vornherein ausschließen. Landeseigene Wohnungsunternehmen sollen sich an diesem Geschäftsmodell grundsätzlich nicht beteiligen dürfen, ausgenommen Apartments für Studierende und Auszubildende unterhalb bestimmter Mietgrenzen. Ergänzend soll ein umfassendes Verbot von Ferienwohnungen in Wohnhäusern das Geschäft mit illegalen Ferienwohnungen beenden, wobei digitale Tools und eine gesetzlich verankerte Stromzählermethode den Behörden helfen sollen, illegale Angebote und spekulative Leerstände aufzudecken.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Zur Begründung dieser Forderung greift Die Linke auch auf eine zugespitzte Formulierung zurück: Möbliertes Wohnen auf Zeit sei »immer weiter auf dem Vormarsch«, weil dadurch »dreiste Vermieter« noch höhere Gewinne erzielen könnten.
Einordnung: Die Formulierung »dreiste Vermieter« unterstellt vorab eine unlautere Absicht, ohne zwischen legalem und illegalem möbliertem Vermieten zu unterscheiden. Dadurch erscheint das gesamte Geschäftsmodell als moralisch verwerflich, während die im Programm selbst vorgesehenen legalen Ausnahmen für Studierenden- und Azubi-Wohnen im gleichen Atemzug unerwähnt bleiben.
Was das bedeutet
Aus einer verwaltungstechnischen Detailregelung wird durch die Rahmung mit dreisten Vermietern ein moralisch aufgeladenes Beispiel für den größeren Vorwurf, der Wohnungsmarkt werde systematisch gegen die Interessen der Berlinerinnen und Berliner ausgenutzt. Die konkreten Instrumente – Verbot in Milieuschutzgebieten, digitale Fahndung, Stromzählermethode – bleiben dabei nachvollziehbar und überprüfbar, auch ohne die zugespitzte Sprache. Die zusätzliche Empörung, die die Formulierung erzeugt, weist über den engen Anwendungsfall des Kurzzeitwohnens hinaus in die größere Erzählung vom ausgenutzten Wohnungsmarkt.
Vergesellschaftung & Volksentscheide
Die Linke will den 2021 mit 59,1 Prozent Zustimmung beschlossenen Volksentscheid »Deutsche Wohnen & Co enteignen« verbindlich umsetzen. Die betroffenen rund 220.000 Wohnungen sollen dem Markt entzogen und gemeinwohlorientiert verwaltet werden; jede Regierungskoalition unter Beteiligung der Linken soll innerhalb der Legislaturperiode auf Grundlage eines im Koalitionsvertrag festgelegten Zeitplans ein Berliner Vergesellschaftungsgesetz erarbeiten, das mit der privaten Verwertungslogik bricht und demokratische Kontrolle der vergesellschafteten Bestände vorsieht. Flankierend sollen Share Deals, mit denen Unternehmen Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verhindern, untersagt und das Vorkaufsrecht zu gemeinwohlorientierten Kaufpreisen wieder eingeführt werden. Auch öffentliche Flächen wie leer gefallene Shoppingcenter sollen in öffentliche Hand überführt und über Quartiers-Sorgeräte demokratisch und gemeinschaftlich verwaltet werden.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Linke begründet die Vergesellschaftung vor allem mit dem Ergebnis des Volksentscheids von 2021: 59,1 Prozent der Berlinerinnen und Berliner hätten zugestimmt, und »Dieses Votum bietet keinen Interpretationsspielraum«.
Einordnung: Der Verweis auf den unzweideutigen Volkswillen blendet aus, dass zwischen Volksentscheid und Vergesellschaftungsgesetz rechtliche und finanzielle Fragen liegen, über die der Entscheid selbst keine Aussage trifft – etwa die Höhe einer Entschädigung. Diese Fragen bleiben eine eigene politische Abwägung, auch wenn die Formulierung eine bereits vollständig vorentschiedene Sache suggeriert.
Argument: Zur Untermauerung der eigenen Entschlossenheit stellt Die Linke sich selbst anderen gegenüber, die angeblich nur gezögert, »Ausreden gesucht.« und sich »Sich hinter Gutachten versteckt.« hätten – »Wir nicht.«, heißt es dazu knapp.
Einordnung: Diese Selbstabgrenzung suggeriert, Verzögerung sei stets vorgeschobene Ausrede und niemals Ausdruck echter rechtlicher oder finanzieller Prüfbedarfe. Damit wird die Möglichkeit, dass an der Umsetzung des Volksentscheids tatsächlich ungeklärte Fragen hängen, von vornherein als bloße Verzögerungstaktik der anderen abgetan, statt inhaltlich benannt zu werden.
Was das bedeutet
Aus einer denkbar nüchternen Umsetzungsfrage – wie ein rechtskräftiger Volksentscheid in ein Gesetz überführt wird – macht die Kombination aus Position und Rahmung eine Frage von demokratischer Redlichkeit gegen politisches Aussitzen. Wer die Vergesellschaftung nicht in dem von der Linken skizzierten Tempo umsetzt, erscheint damit nicht als jemand mit eigenen Bedenken, sondern als jemand, der sich dem Volkswillen entzieht. Das verschiebt eine Debatte über Entschädigungshöhe, Finanzierung und Verfassungsmäßigkeit in eine Debatte über politischen Willen, in der Zögern selbst schon als Fehlverhalten markiert ist.
Landeseigene Wohnungsunternehmen: Governance und Bestand
Die Linke will die sieben Landeseigenen Wohnungsunternehmen als zentrales Instrument für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum ausbauen. Bei Neuvermietungen im gesamten Bestand sollen feste Quoten für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein gelten, Zwangsräumungen wegen Mietrückständen werden ausgeschlossen, und ein Verkauf von Grundstücken, Gebäuden oder Wohnungen der LWU wird kategorisch ausgeschlossen, flankiert von einem angestrebten Privatisierungsverbot in der Berliner Verfassung. Die Geschäftsführungen sollen dauerhaft an Gemeinnützigkeitsziele gebunden werden, Bonuszahlungen an die Einhaltung der Kooperationsvereinbarung gekoppelt. Ergänzend sollen Kundenzentren mit fester Erreichbarkeit, eigenes Instandhaltungspersonal statt Fremdvergabe sowie eine gestärkte Mitbestimmung der Mieter*innen etabliert werden. Die landeseigene Berlinovo wird als siebtes Unternehmen in diese Gesamtstrategie integriert.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Begründung folgt einer Bestandssicherungslogik: Weil die LWU mit ihren 400.000 Wohnungen der wichtigste Schlüssel für bezahlbares Wohnen seien, leitet das Programm daraus ab, dass jede Verkleinerung oder Marktöffnung dieses Bestands vermieden werden muss – Verkauf wird ausgeschlossen, ein Privatisierungsverbot soll in die Verfassung, Geschäftsführungen werden über Bonuszahlungen an Gemeinnützigkeitsziele gebunden, und Zwangsräumungen werden kategorisch untersagt.
Einordnung: Was das Programm an dieser Stelle nicht mitliefert, ist eine Kostenrechnung: Wie ein flächendeckendes Zwangsräumungsverbot und eine dauerhafte Gemeinnützigkeitsbindung mit den ebenfalls angestrebten hohen Neubau- und Sanierungszielen der LWU finanziell zusammengehen, bleibt offen – Bestandssicherung und Investitionsfähigkeit werden als selbstverständlich vereinbar behandelt, ohne den Zielkonflikt zwischen beiden zu benennen.
Argument: Bei den Service- und Steuerungsfragen argumentiert das Programm mit einer Nähe-Logik: Weil ausgelagerte Reparaturdienste und ein intransparentes Heizkosten-Contracting für Mieter*innen schlecht erreichbar beziehungsweise nicht nachvollziehbar seien, sollen Kundenzentren mit fester Erreichbarkeit und wieder eigenes Personal treten, während die Mitbestimmung der Mieter*innen gestärkt wird.
Einordnung: Unausgesprochen bleibt, woran sich der behauptete Vorteil eigenen Personals und direkter Steuerung gegenüber der bisherigen Fremdvergabe bemisst – das Programm nennt keine Vergleichszahlen zu Kosten, Reaktionszeiten oder Qualität, sondern setzt die Überlegenheit kommunaler Eigenregie als gegeben voraus.
Was das bedeutet
In der Summe macht dieser Positionsbereich den öffentlichen Wohnungsbestand zum eigentlichen Hebel der Wohnungspolitik: Wer den Bestand vor Verkauf, Zwangsräumung und intransparenter Kostenweitergabe schützt und die Geschäftsführungen fest auf Gemeinnützigkeit verpflichtet, verspricht sich davon eine verlässlichere Wirkung als von der Regulierung des privaten Marktes. Die zahlreichen Detailvorgaben – von Kundenzentren bis zur Berlinovo-Integration – zeigen, dass es der Linken dabei nicht nur um Zielmarken, sondern um die konkrete Steuerbarkeit der LWU als Instrument geht. Gleichzeitig hängt die Tragfähigkeit dieses Ansatzes daran, ob die verschärften sozialen Auflagen mit der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Unternehmen vereinbar bleiben – eine Frage, die das Programm an dieser Stelle offenlässt.
Belege: 0042 0045 0046 0047 0049 0050 0051 0052 0056 0057 0058 0059 (+1 weitere)
Kommunaler Neubau, Bodenpolitik und Stadtentwicklung
Kernstück ist ein kommunales Wohnungsbauprogramm, mit dem die Landeseigenen Wohnungsunternehmen jährlich bis zu zwei Milliarden Euro Eigenkapital erhalten sollen, um 7.500 Wohnungen pro Jahr zu bauen, deren Mieten je nach Einkommen zwischen sechs und zwölf Euro pro Quadratmeter gestaffelt werden; ergänzend sollen eine gemeinsame Planungstochter, serielle Bauweisen und ein Baukostenmonitoring die Kosten senken, während ein eigenes Sanierungsprogramm die energetische Modernisierung der Bestände samt sozialer Infrastruktur wie Schulen, Kitas und Nachbarschaftsräumen finanziert. Genossenschaften sollen durch eine reformierte, von der Rechtsform gelöste Förderung, erleichterten Zugang zu landeseigenen Grundstücken per Erbpacht und einen gesenkten Erbbaurechtzins gestärkt werden. Mit einem Bodensicherungsgesetz und einem Bodenbeirat will die Partei den öffentlichen Grundbesitz in einem transparenten Kataster erfassen, einem grundsätzlichen Veräußerungsverbot unterstellen und die landeseigene Immobilienverwaltung BIM stärker auf gemeinwohlorientierte Entwicklung ausrichten. Über eine verschärfte Bauordnung sollen Abrisse intakter Gebäude verboten, Büroneubauten und neue Ein- oder Zweifamilienhaussiedlungen ausgeschlossen, ökologische und nachwachsende Baustoffe verpflichtend eingesetzt und private Bauflächen zu mindestens der Hälfte für dauerhaft bezahlbaren oder gebundenen Wohnraum verpflichtet werden. Bei Großprojekten kommen weitere Auflagen hinzu – Gemeinschaftsräume, öffentlich zugängliche Sportflächen, Schwimmbadnutzung und offene Wettbewerbsverfahren –, während Vorhaben wie das Schneller-Bauen-Gesetz oder der Bau-Turbo als Schwächung demokratischer, sozialer und ökologischer Standards abgelehnt werden.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: In den städtebaupolitischen Passagen tritt wiederholt ein Bedrohungsbild auf: Die energetische Gebäudesanierung schwebe wie ein Damoklesschwert über der Wohnungswirtschaft, das Tempelhofer Feld sei erst durch den Volksentscheid vor dem Zugriff von Spekulant*innen und einer drohenden Luxusbebauung bewahrt worden, einen Wildwuchs an Hochhäusern lehnt die Partei in der City West ab, und auch den geplanten 167 Meter hohen Wolkenkratzer im Rudolfkiez sowie Kai Wegners Vision einer markanten Skyline weist sie zurück, da Hochhäuser meist keinen bezahlbaren Wohnraum ermöglichten.
Einordnung: Diese Rahmung blendet aus, dass private Bauinvestition und Verdichtung auch zur Wohnraumversorgung beitragen können, und die Alternative – etwa verbindliche Auflagen statt Ablehnung ganzer Vorhabenstypen – taucht im Text kaum als eigenständige Option auf; die Bedrohungssprache macht die eigene Position zur einzig vernünftigen Abwehrreaktion, statt sie als eine von mehreren möglichen Antworten auf den Zielkonflikt zwischen Verdichtung und Bezahlbarkeit zu behandeln.
Argument: Zur Begründung der verschärften Bauordnung und der Bevorzugung kommunalen Bauens verweist das Programm pauschal darauf, dass private Wohnungsbauunternehmen nur dann und nur in geringem Ausmaß bezahlbare Wohnungen bauten, wenn sie durch die Kooperative Baulandentwicklung dazu verpflichtet würden, während der Senat zusehe, wie allerorten bezahlbarer Wohnraum abgerissen werde, um teuer neu zu bauen.
Einordnung: Beide Aussagen verallgemeinern ohne Differenzierung zwischen einzelnen Anbietern oder Projekten – ob es private Bauträger gibt, die auch ohne Verpflichtung bezahlbar bauen, oder wie groß der Anteil tatsächlich abgerissenen bezahlbaren Wohnraums an allen Abrissen ist, bleibt unbeziffert; die Pauschale ersetzt eine differenzierte Marktanalyse durch ein geschlossenes Bild vom durchweg profitorientierten privaten Sektor.
Was das bedeutet
In der Summe verbindet dieser Positionsbereich eine massive öffentliche Investitionsoffensive mit einer engmaschigen Regulierung des privaten und genossenschaftlichen Bauens: Boden, Bestand und Neubau sollen möglichst vollständig der öffentlichen Steuerung unterworfen werden, von der Kapitalausstattung der LWU bis zur Bauordnung. Die vielen Einzelauflagen – von Sportflächenpflichten bis zum Bodenkataster – zeigen, dass es nicht nur um Zielzahlen geht, sondern um die Kontrolle über den gesamten Entstehungsprozess neuer Quartiere. Die wiederkehrende Bedrohungsrahmung von Verdichtung, Hochhäusern und privater Bauinvestition macht daraus zugleich ein Programm der Abwehr, das private Marktakteure strukturell eher als Gegenspieler denn als potenzielle Partner behandelt. Ob sich der ökologische, soziale und finanzielle Anspruch dieses dichten Regelwerks mit dem parallel formulierten Ziel schneller Neubauzahlen verträgt, bleibt im Programm selbst offen.
Belege: 0054 0055 0069 0106 0107 0111 0112 0113 0114 0115 0116 0117 (+45 weitere)
Wohnungslosigkeit, Notunterkünfte und Housing First
Die Linke will einen Kurswechsel in der Wohnungsnotfall- und Wohnungspolitik, bei dem das Prinzip Housing First als Leitmotiv gilt: Menschen erhalten zuerst eine eigene Wohnung, statt zunächst in Notunterkünften untergebracht zu werden, und Räumungen in die Wohnungslosigkeit werden grundsätzlich abgelehnt. Über verbindliche, höhere Vermietungsquoten bei landeseigenen und geförderten Wohnungen sollen jährlich rund 17.000 Wohnungen bezahlbar an Menschen mit Wohnberechtigungsschein und in besonderen Wohnungsnotlagen vermietet werden, ergänzt um eine ausgeweitete Quote im Geschützten Wohnungsmarkt, auch gezielt für wohnungslose Familien. Zugangshürden zu den 67er-Hilfen sollen abgeschafft, das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung personell gestärkt und die Berechnungsmethode für die Angemessenheitsgrenzen von Unterkunfts- und Heizkosten an den tatsächlichen Mietmarkt angepasst werden, ebenso wie höhere Zuschläge auf diese Richtwerte dort, wo sie nötig sind, um eine Wohnung zu halten oder anzumieten. Ergänzend sollen die Kältehilfe ganzjährig mit Beratung ausgebaut, alle Unterkünfte vertraglich gebunden und qualitätsgesichert, 24/7-Unterkünfte und Schutzorte für Stabilität erweitert sowie öffentliche Räume wie Bibliotheken oder Bäder saisonal als Rückzugsorte mitgedacht werden, während sich die Partei gegen eine Gestaltung öffentlicher Anlagen ausspricht, die langes Aufhalten oder Schlafen gezielt verhindert.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Bei der Begründung, warum Wohnungslosigkeit strukturell zunehme, verweist das Programm auf die Reformen beim Bürgergeld der Bundesregierung, die auf abstoßende Weise nach unten trete und eine weitere Zunahme von Wohnungsverlusten und Obdachlosigkeit provoziere. Die Sozialreform auf Bundesebene wird damit selbst zur Bedrohungsquelle für die Betroffenen erklärt, gegen die die eigenen wohnungspolitischen Instrumente als notwendige Abwehr erscheinen.
Einordnung: Die Formulierung benennt keine Kausalkette zwischen der Bürgergeld-Reform und einer tatsächlichen Zunahme der Wohnungsverluste – sie unterstellt sie. Andere mögliche Ursachen, etwa die allgemeine Mietentwicklung oder die Verfügbarkeit von Wohnraum, treten hinter der Zuspitzung auf die Bundesreform zurück, wodurch die eigene Landespolitik als einzige verbleibende Schutzinstanz erscheint.
Argument: Zur Rechtfertigung von Housing First als Leitprinzip verweist das Programm darauf, dass sich das unter linker Mitregierung eingeführte Instrument als wirksam erwiesen habe.
Einordnung: Welche Kennzahlen diese Wirksamkeit belegen sollen – etwa Vermittlungsquoten, Verbleibsdauer in Wohnungen oder Vergleichswerte zu anderen Ansätzen –, bleibt unbenannt. Die Berufung auf Wirksamkeit funktioniert hier als Beleg ohne mitgelieferte Beweisführung.
Argument: Bei der Forderung nach temporären Rückzugsorten wie kleinen Wohneinheiten, Schutzcontainern oder betreuten Einzelräumen argumentiert das Programm, dass es sich dabei nicht um Luxus, sondern um eine menschenrechtliche Notwendigkeit handle.
Einordnung: Indem die Forderung als menschenrechtliche Notwendigkeit statt als eine von mehreren möglichen sozialpolitischen Prioritätensetzungen gerahmt wird, entzieht sie sich der Abwägung gegen andere ebenfalls dringliche Ausgabenposten – wer widerspricht, steht scheinbar gegen Menschenrechte statt gegen eine bestimmte Umsetzungsform.
Argument: Zur Kritik an den bestehenden Richt- und Grenzwerten für Unterkunftskosten stellt das Programm fest, dass diese mit realen Mietkosten nichts zu tun hätten und dies politisch gewollt sei – der amtierende Senat wird dabei als Armutstreiber bezeichnet.
Einordnung: Der Begriff Armutstreiber unterstellt dem Senat eine aktive, absichtsvolle Verursachung von Armut, ohne diese Absicht an anderer Stelle zu belegen; er ersetzt eine Kritik an unzureichenden Richtwerten durch eine moralisch zugespitzte Täterzuschreibung.
Was das bedeutet
In der Summe macht dieser Positionsbereich Wohnungslosigkeit zu einem eigenständigen Politikfeld mit eigener Logik: Nicht die Unterbringung in Notlösungen, sondern der direkte Zugang zu einer eigenen Wohnung soll der Normalfall werden, flankiert von verbindlichen Quoten, angepassten Kostenrichtwerten und einem dichten Netz an Übergangs- und Schutzangeboten. Die durchgängige Verknüpfung mit Bedrohungs-, Zahlen- und Humanitätsargumenten macht daraus zugleich ein moralisch aufgeladenes Politikfeld, in dem Kritik an einzelnen Instrumenten leicht als Angriff auf Menschenrechte oder als Gleichgültigkeit gegenüber Betroffenen erscheinen kann. Damit bleibt offen, wie die zahlreichen neuen Verpflichtungen – von Quoten bis zur personellen Aufstockung der Verwaltung – finanziell und organisatorisch mit dem übrigen wohnungspolitischen Programm zusammengehen.
Belege: 0053 0078 0153 0154 0155 0156 0158 0159 0160 0161 0162 0163 (+8 weitere)
Zielgruppen-Wohnpolitik, Diskriminierungsschutz und Beratung
Die Linke will die Berliner Wohnungspolitik gezielt auf einzelne Bedarfsgruppen zuschneiden: Studierende und Auszubildende, ältere Menschen, Alleinerziehende und Familien, queere Wohnprojekte sowie Geflüchtete sollen jeweils eigene Förderprogramme, Kontingente oder Schutzräume erhalten. Bei der Vergabe von Wohnraum, insbesondere bei landeseigenen und geförderten Wohnungen, sollen anonymisierte Verfahren und verstärkte Kontrollen Diskriminierung verhindern und Barrierefreiheit soll durchgängig mitgedacht werden. Parallel dazu soll der Zugang zu Verwaltungsleistungen wie Wohnberechtigungsschein, Wohngeld und Mietrechtsberatung durch kürzere Bearbeitungszeiten, mehr Personal und aufsuchende Angebote erleichtert werden. Ergänzt wird das durch niedrigschwellige soziale Unterstützung wie Heizkosten- und Kautionsfonds sowie vergünstigte Kiezkantinen für Menschen mit geringem Einkommen.
Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt
Argument: Die Linke begründet ihre Verwaltungsvereinfachungen bei Wohnberechtigungsschein, Wohngeld und Mieter*innenberatung mit langen Wartezeiten und bürokratischen Hürden, die Menschen faktisch von ihren Ansprüchen abschneiden: Wer elf oder mehr Wochen auf Wohngeld oder bis zu 16 Wochen auf einen Wohnberechtigungsschein warten muss, verliere im angespannten Berliner Wohnungsmarkt reale Chancen. Deshalb sollen Bearbeitungsfristen verkürzt, Personal aufgestockt und ergänzende Hilfen wie Heizkosten- und Kautionsfonds sowie vergünstigte Kantinen bereitgestellt werden, damit der Zugang zu bestehenden Rechten und Unterstützungsleistungen nicht an der Verwaltung scheitert.
Einordnung: Die Argumentation bleibt konsequent auf der Verfahrensebene: Sie erklärt lange Wartezeiten und knappe Wohnungen aus Verwaltungsdefiziten und blendet aus, dass schnellere Bearbeitung allein keine zusätzliche Wohnung schafft. Ob und wie das strukturelle Missverhältnis zwischen Nachfrage und bezahlbarem Bestand – die eigentliche Ursache der langen Wartelisten – durch die begleitend genannten Maßnahmen wie Vergesellschaftung oder Neubau aufgelöst würde, bleibt in diesem Argumentationsstrang unausgesprochen; die Verwaltungsreform wird so als hinreichende Antwort auf ein Verteilungsproblem präsentiert, das sie allein nicht löst.
Argument: Für die einzelnen Bedarfsgruppen argumentiert die Linke jeweils mit einer strukturellen Benachteiligung am Wohnungsmarkt: Alleinerziehende fänden zu selten bedarfsgerechte Wohnungen, ältere Menschen säßen oft in zu großen, nicht altersgerechten Wohnungen fest, Studierende und Auszubildende konkurrierten ohne eigene Programme um knappen Wohnraum, und bei der Vergabe komme es zu rassistischer oder queerfeindlicher Diskriminierung. Die vorgeschlagene Antwort sind zielgruppenspezifische Kontingente, Bau- und Förderprogramme, Kündigungsschutz, Wohnungstausch-Rechte und Antidiskriminierungsstellen, die jede Gruppe passgenau absichern sollen.
Einordnung: Die Aufschlüsselung nach Bedarfsgruppen macht sichtbar, wen ein knapper Wohnungsmarkt besonders trifft, blendet dabei aber aus, dass Kontingente für eine Gruppe im begrenzten Bestand faktisch zulasten anderer Nachfragender gehen können, solange das Gesamtangebot nicht im gleichen Maß wächst. Die Vielzahl parallel benannter Zielgruppenprogramme suggeriert eine für alle passende Lösung, ohne offenzulegen, nach welcher Priorität konkurrierende Ansprüche im Einzelfall gegeneinander abgewogen würden.
Was das bedeutet
In der Summe verbindet die Linke zwei Ebenen: Sie will einerseits, dass niemand an Bürokratie scheitert, wenn es um Wohngeld, Wohnberechtigungsschein oder rechtliche Beratung geht, und andererseits, dass besonders benachteiligte Gruppen – von Studierenden über Alleinerziehende bis zu queeren Menschen und Geflüchteten – eigene Schutzräume und Kontingente bekommen. Wer das Programm liest, sollte mitdenken, dass beides vor allem Verteilungs- und Verfahrensfragen innerhalb eines knappen Bestands regelt, während die Frage, wie viel zusätzlicher bezahlbarer Wohnraum insgesamt entsteht, an anderer Stelle des Programms verhandelt wird. Die zielgruppenspezifische Ausdifferenzierung macht die Politik konkret und anschlussfähig für viele Betroffene, birgt aber das Risiko, dass die eigentliche Knappheit hinter der Vielzahl an Einzelmaßnahmen aus dem Blick gerät.