Wahlkompass Berlin

Parteien

AfD

Quelle: Programm der AfD Berlin für die Wahlen am 20. September 2026 (»BERLIN.STARK.MACHEN.«) (2026-07-15) · Was das Programm nicht beantwortet →

Wie verbindlich sind die Ankündigungen?

Von 76 Positionen benennen 69 ein konkretes Instrument, 18 eine Zahl und 5 einen Termin. Zum Parteienvergleich.

Bildung

Schulische Neutralität und Anti-Ideologisierung

Die AfD Berlin sieht Lehrkräfte als Beamte in der Pflicht, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten, leitet daraus aber keine allgemeine politische Neutralitätspflicht gegenüber dem Grundgesetz ab – wohl aber eine Absage an politische Kampagnen im Klassenzimmer. Als Maßstab beruft sie sich auf die drei Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses: Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Schülerorientierung. Konkret will sie die Einbeziehung politisch-ideologischer Lobbygruppen mit eigener Agenda in den Unterricht ausschließen, eine über Formen des Lustgewinns informierende Sexualerziehung als grenzüberschreitend ablehnen und die Verwendung von Gendersprache an Schulen untersagen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Über die konkreten Forderungen hinaus rahmt die Partei Schule generell als bedrohten Ort: Sie sei nicht der »Reparaturbetrieb der Gesellschaft« und dürfe nicht als Projektionsfläche für Utopien missbraucht werden, zudem müsse ein »Wildwuchs im Zuwendungsbereich« gestoppt werden.

Einordnung: Weder werden die angeblichen Kampagnen noch die kritisierten Zuwendungsempfänger benannt oder belegt; die Wildwuchs-Metapher suggeriert ungeordnete, unkontrollierte Zustände, ohne dass eine einzige konkrete Förderung genannt würde, die tatsächlich Ziel der Kritik wäre.

Argument: Eine als »sexualisierende Sexualerziehung« bezeichnete Aufklärungspädagogik wird mit dem Argument abgelehnt, sie verletze die »natürliche Schamgrenze« der Kinder und erleichtere dadurch sexuelle Übergriffe; unter dem Sammelbegriff »Frühsexualisierung« fasst die Partei zugleich vier unterschiedliche Gegenstände – von Aufklärungsangeboten bis zu Drag-Queen-Lesungen – pauschal zusammen und lehnt sie ab.

Einordnung: Die behauptete Kausalkette zwischen Aufklärung und Übergriffsrisiko bleibt unbelegt, und eine kulturell gewachsene Norm wird als naturgegebene Schamgrenze ausgegeben; die Bündelung heterogener Formate unter einem Sammel-Etikett erspart es der Partei, sich mit jedem einzelnen Format inhaltlich auseinanderzusetzen.

Argument: Zugleich beruft sich die Partei auf dieselbe Neutralitätspflicht und das Überwältigungsverbot, um jede politische Kampagne im Klassenzimmer zurückzuweisen – verbindet dies aber mit der eigenen Forderung, die Verwendung von »Gendersprache« an Schulen zu untersagen.

Einordnung: Die als überparteilich vorgetragene Neutralitätsberufung wird damit selbst zum parteipolitischen Instrument: Das gegen andere in Stellung gebrachte Überwältigungsverbot gilt nicht für die eigene Verbotsforderung, die selbst eine bestimmte Sprachnorm im Klassenzimmer durchsetzen will.

Was das bedeutet

In der Kombination wird aus einem scheinbar überparteilichen Neutralitätsgebot eine selektive Kulturkampf-Agenda: Wer gesellschaftspolitische Bildungsarbeit macht, die der Partei nicht passt, gilt pauschal als ideologisch und wird ohne nähere Prüfung ausgeschlossen; wer Kinder über Sexualität aufklärt, wird unter Generalverdacht gestellt, ihnen zu schaden. Gleichzeitig nutzt die Partei denselben Neutralitätsanspruch, um eine eigene Sprachregel – das Verbot von Gendersprache – im Unterricht durchzusetzen. Wer dieser Position begegnet, kann darauf hinweisen: Neutralität, die nur in eine Richtung wirkt, ist keine Neutralität, sondern eine neue Norm.

Belege: 2238 2239 2240

Wissenschaftsfreiheit gegen Cancel Culture

Die AfD Berlin sieht die Freiheit von Forschung und Lehre an Hochschulen durch eine wachsende politische Unduldsamkeit gefährdet und will dem mit einer Reform der studentischen Selbstverwaltung begegnen: Sie fordert, dass die Mitgliedschaft in der Verfassten Studentenschaft nicht mehr verpflichtend ist, nach dem Vorbild einer bayerischen Studentenschaft ohne Pflichtbeitrag. Für die Lehrerausbildung will sie das Lehrkräftebildungsgesetz stärker an dem ausrichten, was Lehramtsabsolventinnen und -absolventen einer Multikohortenstudie zufolge selbst als wichtig benennen – etwa Unterrichtsplanung, Klassenführung, Stressmanagement und digitale Medienbildung. Angesichts des anhaltenden Lehrermangels hält sie zugleich an einer hohen Zahl an Lehramtsabsolventen fest und will die Ausbildung mit einem Stipendienprogramm für Mangelfächer, einer schrittweisen Umstellung auf ein Duales Studium und einer neuen Pädagogischen Hochschule verbessern.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die Partei bezweifelt die demokratische Legitimation der studentischen Selbstverwaltung: Bei der üblichen Wahlbeteiligung von unter 10 Prozent »fehlt es den studentischen Gremien zudem an politischer Legitimation«, und studentische Amtsträger verfolgten nach ihrer Darstellung häufig die Interessen linksradikaler Kleingruppen statt des Wohls aller Studierenden.

Einordnung: Aus einer niedrigen Wahlbeteiligung wird ein genereller Legitimationsentzug abgeleitet, obwohl dieselbe Schlussregel auf viele andere gewählte Gremien mit ähnlicher Beteiligung ebenso zuträfe; unbelegt bleibt zudem, wie häufig tatsächlich linksradikale Kleingruppen und nicht die gewählte Mehrheit die Politik der Gremien bestimmen – aus dem fehlenden Nachweis wird der Vorwurf trotzdem zur tragenden Begründung für die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft.

Argument: Die Hochschulpolitik wird als von einer »neue Welle der politischen Unduldsamkeit« erfasst beschrieben; für die Lehrerausbildung beruft sich die Partei auf eine Multikohortenstudie, die zeige, was Lehramtsabsolventen tatsächlich brauchen, statt der politisch vorgegebenen Themen Diversity, Queer und Gender.

Einordnung: Die Wellen-Metapher rahmt einen politischen Aushandlungsprozess über Hochschulinhalte als naturhaftes, unaufhaltsames Ereignis statt als demokratisch legitimen Konflikt zwischen unterschiedlichen Auffassungen von Wissenschaft; und die Studie wird als objektive Realität gegen die als bloß politisch abgewertete Auswahl an Lehrplan-Themen in Stellung gebracht, obwohl auch die Auswahl dessen, wonach in der Studie gefragt wurde, selbst eine normative Entscheidung ist.

Argument: Kritische, macht- und kolonialismusbezogene Theorien wie die Critical Race Theory oder Critical Whiteness sollen zahlreiche Akademikerköpfe »vernebeln«; sie gehören für die Partei zu den »Agendawissenschaften«, deren Folge »Meinungskonformismus und Cancel Culture« sowie »verengten Meinungskorridore« seien, welche die Freiheit von Forschung und Lehre gefährdeten.

Einordnung: Statt sich inhaltlich mit den kritisierten Theorien auseinanderzusetzen, diskreditiert die Wortwahl sie pauschal als geistestrübend und interessengeleitet; aus vereinzelten, nicht näher belegten Vorfällen wird ein flächendeckender Konformismus konstruiert, der die eigene Forderung nach mehr Raum für konservative Positionen als Verteidigung der Wissenschaftsfreiheit erscheinen lässt.

Was das bedeutet

In der Verbindung wird aus der Forderung nach mehr Wissenschaftsfreiheit eine doppelte Frontstellung: gegen inhaltlich unerwünschte Theorien, deren Kritiker als vernebelt oder ideologisch abgewertet werden, und gegen die demokratische Selbstverwaltung der Studierendenschaft, deren Legitimität mit Verweis auf niedrige Wahlbeteiligung infrage gestellt wird. Wissenschaftsfreiheit wird dabei selektiv verstanden – als Schutz vor Theorien, die der eigenen Weltanschauung widersprechen, nicht als Prinzip, das auch kritische Gesellschaftstheorien einschließt. Wer dem entgegnen will, kann fragen, warum ausgerechnet jene, die weniger Meinungsvielfalt an den Hochschulen beklagen, selbst am stärksten festlegen wollen, welche Theorien überhaupt legitim sind.

Belege: 2308 2309 2252 2253

Leistungsorientierte Lehrpläne und differenziertes Schulsystem

Die AfD Berlin will die Rahmenlehrpläne stärker auf Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen sowie einen verbindlichen Wissens- und Werkekanon ausrichten und dabei auf die Fibelmethode, das Diktat und die verbundene Schreibschrift setzen. Beim Zugang zum Gymnasium will sie das Losverfahren für 30 Prozent der Plätze abschaffen, an freiwilligen Aufnahmetests festhalten und eine Abschulung ermöglichen; hochbegabte Kinder sollen schon ab der Kindertagesstätte gezielt gefördert und sieben Gymnasien zu Eliteschulen weiterentwickelt werden. An der klassischen Notengebung hält sie grundsätzlich fest und will die Unterrichtsqualität über ein Unterrichtsgarantiegesetz, eine höhere Lehrerausstattung sowie mehr Unterrichtsbesuche und Schülerevaluationen absichern. Ergänzend sollen Themen wie stabile Ehen und Partnerschaften sowie Familiengründung verbindlich in die Lehrpläne aufgenommen werden.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Statt eines für alle gleichen Losverfahrens beim Zugang zum Gymnasium will die Partei an freiwilligen Aufnahmetests festhalten und eine Abschulung ermöglichen; parallel sollen hochbegabte Kinder – nach ihrer Rechnung zwei Prozent der Bevölkerung – schon ab der Kita gezielt gefördert und sieben Gymnasien zu Eliteschulen weiterentwickelt werden, während sie an der klassischen Notengebung grundsätzlich festhält.

Einordnung: Die Verknüpfung von Auswahltest, Notengebung und Elitenförderung setzt schulischen Erfolg als primär individuelle Begabungsfrage; unbenannt bleibt dabei, wie stark Bildungserfolg empirisch mit Herkunft, Sprachförderung und familiären Ressourcen zusammenhängt – ein Zusammenhang, den Auswahlverfahren eher verstärken als ausgleichen.

Argument: Ergänzend will die Partei die Rahmenlehrpläne stärker auf Grundfertigkeiten und einen verbindlichen Wissenskanon ausrichten, Fächer wie Heimatkunde und ökonomische Bildung stärken, bei der Methodik auf Fibel, Diktat und die verbundene Schreibschrift setzen, die Unterrichtsversorgung per Gesetz und höherer Lehrerausstattung absichern und die Stabilität von Ehe und Familie als Thema verbindlich in die Lehrpläne aufnehmen.

Einordnung: Für sich genommen sind das übliche bildungspolitische Stellschrauben; die Auswahl selbst ist aber keine neutrale pädagogische Notwendigkeit, sondern eine kulturelle Setzung: Was als verbindlicher Kanon oder Werte-Thema gelten soll, entscheidet über Deutungshoheit im Klassenzimmer, ohne dass die dahinterliegende Wertentscheidung als solche benannt wird.

Was das bedeutet

Zusammengenommen ergibt das ein Schulmodell, das Auswahl und Differenzierung nach Leistung ausdrücklich vor Ausgleich stellt: Wer die Tests besteht, wird gefördert, wer nicht mithalten kann, kann leichter abgeschult werden. Gleichzeitig legt die Partei über den Lehrplan fest, welches Wissen und welche Werte als verbindlich gelten – von Diktat und Kanon bis zur Familiengründung als Schulthema. Beides zusammen macht aus einer vermeintlich technischen Bildungsreform eine kulturelle Leitlinie: Schule soll nicht nur Fertigkeiten vermitteln, sondern eine bestimmte Vorstellung von Verdienst und Lebensform bestätigen.

Belege: 2262 2263 2264 2265 2266 2267 2268 2269 2277 2278 2279 2317

Sicherheit, Disziplin und Brennpunktschulen

Bei Schuldistanz will die AfD Berlin verbindlich regeln, dass das Jugendamt frühzeitig über Schulversäumnisanzeigen informiert wird, und in strukturell belasteten Bezirken ein eigenes RSD-Team Schuldistanz einrichten. Gegen Gewalt an Schulen setzt sie auf ein verbindliches Meldeverfahren und die Einschaltung der Polizei bei Übergriffen auf Lehrkräfte sowie auf alternative Beschulungsformen für fremdgefährdende Kinder und Jugendliche. An Brennpunktschulen will sie nur Maßnahmen umsetzen, deren positive Effekte auf den Bildungserfolg wissenschaftlich nachgewiesen sind, und die bisherige Brennpunktzulage durch eine Entlastung der Lehrkräfte beim Umfang der zu erbringenden Unterrichtsstunden ersetzen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die bestehende Brennpunktzulage wird pauschal als »Symbolpolitik« abgewertet, die durch Maßnahmen mit wissenschaftlich nachgewiesener Wirkung auf den Bildungserfolg und eine Entlastung der Lehrkräfte beim Unterrichtsumfang ersetzt werden solle.

Einordnung: Welche konkreten wissenschaftlichen Nachweise gegen die bisherige Zulage sprechen, bleibt offen; der Wirkungslosigkeits-Vorwurf ersetzt eine inhaltliche Evaluation und suggeriert, jede bestehende Fördermaßnahme sei per se ineffektiv, solange sie nicht die eigene Alternative ist.

Was das bedeutet

In der Summe verbindet sich plausibel klingendes Verwaltungshandeln gegen Schuldistanz und Gewalt mit einer Abwertung bestehender Unterstützungsmaßnahmen als wirkungslose Symbolik. Wer dieser Position begegnet, sollte nachfragen, welche konkreten Studien die Kritik an der Brennpunktzulage stützen – sonst bleibt von dem Argument nur die rhetorische Geste einer wirksameren Alternative, ohne dass diese Ersatzmaßnahme selbst schon belegt wäre.

Belege: 2280 2281 2282 2283 2241

Hochschulfinanzierung, Forschung und Autonomie

Die AfD Berlin will die Hochschulfinanzierung neu ausrichten: An die Stelle wachsender Drittmittelabhängigkeit soll eine höhere Grundfinanzierung treten, ergänzt um nachgelagerte Studiengebühren, deren Rückzahlung sich am späteren Einkommen bemisst – nur wer deutlich überdurchschnittlich verdient, zahlt zurück. Für internationale Studierende außerhalb der EU sollen gesonderte Studiengebühren eingeführt werden, deren Erträge in den studentischen Austausch fließen. Bei der Hochschulverwaltung will die Partei am Vorrang der Professorenmehrheit festhalten und lehnt eine Viertelparität ab, zugleich soll das Ordnungsrecht verschärft werden, um Hausbesetzungen zu räumen und gewalttätige Störer von der Hochschule zu verweisen. Die Innovationsklausel im Hochschulgesetz soll ausgeweitet werden, und die geplante neue Hochschulbaugesellschaft darf laut AfD Sanierungskosten nicht auf die Universitäten oder deren Beschäftigte abwälzen, während die Forschungsanlage BESSY III endlich in Betrieb gehen soll.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD Berlin argumentiert, es sei nicht nachvollziehbar, dass Handwerker, Arbeiter und andere Nichtakademiker über ihre Steuern die Ausbildung späterer Spitzenverdiener querfinanzieren – wer studiert und später viel verdient, solle einen Teil davon über nachgelagerte Studiengebühren zurückgeben.

Einordnung: Das Argument blendet aus, dass ein beitragsfrei finanziertes Studium selbst zu höheren Steuerzahlungen der späteren Akademiker beiträgt und dass auch viele Berufsausbildungen öffentlich mitfinanziert werden, ohne dass ihre Absolventen dafür gesondert zur Kasse gebeten würden. Wer die Kostenfrage nur zwischen Studium und Nichtstudium aufmacht, verschweigt zudem, dass ein Studium gesellschaftlichen Nutzen abwirft, der sich nicht im individuellen Einkommen der Absolventen erschöpft.

Argument: Die AfD Berlin sieht die zunehmende Dominanz des Englischen als Wissenschaftssprache kritisch und will Deutsch als Wissenschaftssprache stärken, damit Wissenschaft nach ihrer Darstellung nicht zur Angelegenheit abgehobener Eliten wird.

Einordnung: Der Begriff der abgehobenen Elite unterstellt, internationale Wissenschaftssprache und gesellschaftliche Teilhabe stünden im Widerspruch zueinander, ohne zu benennen, warum ausgerechnet die Publikationssprache über Zugänglichkeit entscheidet. Verschwiegen wird zudem, dass eine stärkere Fokussierung auf Deutsch die internationale Anschlussfähigkeit und den Austausch mit ausländischen Forschenden erschweren kann – ein Zielkonflikt, den die Position nicht offenlegt.

Argument: Die Partei begründet einen Ausbau der Forschungsinfrastruktur und der wissenschaftlichen Personalstellen vor allem wirtschaftlich: Transfersemester sollen wissenschaftliche Erkenntnisse in praktische Anwendungen überführen, ein Indikatoren-Set soll den Wissenschaftstransfer in den Hochschulverträgen verankern, mehr entfristete Stellen sollen Nachwuchswissenschaftler halten, ein Rückkehrprogramm soll junge deutsche Wissenschaftler aus dem Ausland zurückholen, und eine überarbeitete Kapazitätsverordnung soll die Betreuungsrelation in der Lehre verbessern.

Einordnung: Die Reihung dieser Einzelmaßnahmen als zusammenhängendes Paket suggeriert eine kohärente Strategie, ohne dass die Fundstellen benennen, wie die zusätzlichen Mittel gegenüber anderen Ausgaben priorisiert würden. Unbegründet bleibt zudem, warum ausgerechnet die nationale Herkunft der Forschenden beim Rückkehrprogramm zum Kriterium wird, statt allgemein den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern.

Argument: Die AfD Berlin will außerdem ein Institut für Kommunismusforschung auf dem ehemaligen Stasi-Gelände in Lichtenberg schaffen, das nach ihrer Darstellung eine Lücke in der Berliner Forschungslandschaft schließt, und zugleich die anerkannte 3R-Forschung zur Reduzierung von Tierversuchen stärken, wozu sie auch den Nutzen der bestehenden Antragsbürokratie und des Verbandsklagerechts überprüfen will.

Einordnung: Dass ausgerechnet die Kommunismusforschung als fehlende Lücke benannt wird, während andere Forschungsfelder nicht in gleicher Weise als Leerstelle markiert werden, zeigt eine politisch selektive Auswahl, die als neutrale Forschungsförderung präsentiert wird. Die Kopplung von Tierschutzforschung mit einer Überprüfung von Antragsbürokratie und Verbandsklagerecht lässt zudem offen, ob damit tatsächlich Tierversuche reduziert oder eher die Kontroll- und Klagemöglichkeiten von Tierschutzverbänden eingeschränkt werden sollen.

Was das bedeutet

In der Summe verbindet die AfD Berlin eine Umstellung der Studienfinanzierung auf nachgelagerte, einkommensabhängige Gebühren mit einer stärkeren Grundfinanzierung und einem gezielten Ausbau von Forschungsinfrastruktur und wissenschaftlichem Personal. Gleichzeitig will sie die Selbstverwaltung der Hochschulen im bisherigen Zuschnitt erhalten – mit fortbestehender Professorenmehrheit und schärferem Ordnungsrecht gegenüber Protestformen wie Hausbesetzungen. Die Sprach- und Herkunftsfragen, die bei Wissenschaftssprache und Wissenschaftlerrückholung mitschwingen, sowie die Auswahl einzelner Forschungsschwerpunkte wie der Kommunismusforschung zeigen, dass hinter der verwaltungstechnischen Finanzierungsfrage auch eine Vorstellung davon steht, wer und was an Berliner Hochschulen Vorrang haben soll. Wer nur die Gebühren- und Fördermodelle betrachtet, übersieht damit leicht, dass die Position zugleich über Zugehörigkeit, Sprache und legitime Forschungsgegenstände mitentscheidet.

Belege: 2291 2292 2293 2296 2297 2298 2299 2300 2301 2306

Berufliche Bildung und Ausbildung stärken

Die AfD Berlin will Ausbildungsbetriebe stärker fördern statt sie zu verpflichten: Eine Ausbildungsplatzabgabe beziehungsweise -umlage lehnt sie ab und setzt stattdessen auf einen Ausbildungskonsens mit der Wirtschaft, steuerliche Entlastungen und verbesserte Rahmenbedingungen für die betriebliche Ausbildung. Institutionell will sie nach Hamburger Vorbild ein Landesinstitut für berufliche Bildung gründen, die Kooperation zwischen Schulen, Handwerkskammern und IHK ausbauen sowie eine stärkere Berufsorientierung in den Schulen und mehr Jugendberufsagenturen verankern. Für Auszubildende sollen nach dem Vorbild von Studentenwohnheimen eigene Azubi-Wohnheime entstehen, für die berufliche Weiterqualifikation fördert sie Aufstiegsfortbildungen wie die Meister- oder Technikerausbildung finanziell, will das Aufstiegs-BAföG erhöhen, eine Meistergründungsprämie einführen und einen Fortbildungsfonds nach niederländischem Vorbild schaffen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD Berlin begründet ihre Ablehnung einer Ausbildungsplatzabgabe beziehungsweise -umlage damit, dass diese kontraproduktiv und demotivierend wirke, und setzt stattdessen auf einen Ausbildungskonsens mit der Wirtschaft, steuerliche Entlastungen und verbesserte Rahmenbedingungen für die Betriebe.

Einordnung: Die Gegenüberstellung von Förderung und angeblicher Strafe blendet aus, dass eine Umlage gerade jene Betriebe zur Finanzierung heranziehen soll, die selbst nicht ausbilden, aber von gut ausgebildeten Fachkräften profitieren – ein Verteilungsargument, das in der Position nicht vorkommt. Ob freiwillige Konsens- und Förderlösungen ohne verbindliche Verpflichtung tatsächlich ausreichend neue Ausbildungsplätze schaffen, bleibt zudem unbelegt.

Argument: Um die berufliche Bildung auszubauen, will die AfD Berlin ein eigenes Landesinstitut für berufliche Bildung gründen, Azubi-Wohnheime nach dem Vorbild studentischer Wohnheime schaffen und Aufstiegsfortbildungen wie Meister- oder Technikerausbildungen sowie ein erhöhtes Aufstiegs-BAföG, eine Meistergründungsprämie und einen Fortbildungsfonds finanziell fördern.

Einordnung: Die Position benennt zwar zusätzliche Fördertöpfe und Institutionen, sagt aber nichts darüber, wie diese zu bestehenden Angeboten der Kammern und Jugendberufsagenturen abgegrenzt oder mit ihnen verzahnt werden sollen. Ohne diese Klärung bleibt offen, ob ein neues Landesinstitut zusätzliche Bildungschancen schafft oder vor allem bestehende Zuständigkeiten parallel verdoppelt.

Was das bedeutet

In der Summe zeigt die Position, dass die AfD Berlin berufliche Bildung vor allem über zusätzliche Förderprogramme und neue Institutionen stärken will, ohne die Ausbildungsbetriebe selbst zu verpflichten. Das verschiebt die Verantwortung für mehr und bessere Ausbildungsplätze auf freiwillige Anreize und öffentliche Zusatzangebote statt auf verbindliche Vorgaben gegenüber der Wirtschaft. Wer nur die einzelnen Bausteine betrachtet – Landesinstitut, Azubi-Wohnheime, Aufstiegsförderung –, übersieht leicht, dass ihnen gemeinsam die Ablehnung jeder Umlage- oder Abgabenlösung zugrunde liegt. In der Praxis bedeutet das mehr staatliche Förderangebote neben der bestehenden Ausbildungslandschaft, aber keine neuen Pflichten für Betriebe, die nicht ausbilden.

Belege: 2287 2288 2289 2290 2310 2311 2312 2313

Schule als Lern- und Lebensraum: Alltag, Infrastruktur und Bewegung

Die AfD Berlin will Schulgebäude und Schulgelände neu gestalten: Statt schnell errichteter Modularer Ergänzungsbauten fordert sie architektonisch ansprechende Schulbauten, die modernen pädagogischen Anforderungen entsprechen, sowie bewegungsfördernde, begrünte Schulhöfe mit weniger Versiegelung. Beim Schulessen will sie die Vorgabe zurücknehmen, aus Klimaschutzgründen nahezu vollständig auf Fleisch zu verzichten, und stattdessen regionales Essen mit der ganzen Bandbreite landwirtschaftlicher Produkte anbieten. Schülerinnen und Schüler sollen über Schülerhaushalte und die Mitwirkung an Schulreinigung, Essensausgabe und Hausmeistertätigkeiten stärker in die Schulorganisation eingebunden werden, ergänzt um finanziell unterstützte Schulkleidung und ein bildschirmfreies Grundschulwesen mit restriktiveren Smartphone-Regeln an weiterführenden Schulen. Im Sport fordert sie vier Wochenstunden Sportunterricht in Doppelstunden, einen rechtsverbindlichen Anspruch auf Beförderung zum Schwimmunterricht ab der zweiten Klasse sowie mehr Sport-AGs und einen eigenen Sportförderunterricht im Ganztag.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD Berlin begründet die Rücknahme der Vorgabe zum weitgehenden Fleischverzicht in Schulen als Rückgewinnung von Wahlfreiheit beim Essen und will stattdessen regionales Essen mit der ganzen Bandbreite landwirtschaftlicher Produkte anbieten.

Einordnung: Die Freiheitsrahmung blendet aus, dass es sich um eine Vorgabe für die Schulverpflegung handelt, die pädagogisch und gesundheitlich begründet sein kann, nicht um einen individuellen Verzicht, den einzelne Schüler selbst wählen. Zugleich bleibt offen, wessen Freiheit gemeint ist – die der Schüler, die eigene Wahlmöglichkeiten haben könnten, oder die der Schulverwaltung, die Vorgaben zur Verpflegung macht.

Argument: Für Smartphones an Schulen begründet die AfD Berlin restriktivere Regeln damit, dass die Aufmerksamkeit im Unterricht und die sozial-emotionale Entwicklung der Schüler sonst beeinträchtigt würden, und will die Grundschule generell bildschirmfrei halten.

Einordnung: Die Position benennt Beeinträchtigung als Grund, ohne offenzulegen, woran sie diese misst oder wie ein pauschales Verbot mit dem schulischen Einsatz digitaler Medien im Unterricht vereinbar sein soll. Die pauschale Formulierung lässt zudem offen, ob und wie zwischen schädlicher Nutzung und etwa organisatorisch notwendiger Erreichbarkeit unterschieden werden soll.

Was das bedeutet

Zusammengenommen zeichnet die Position ein Bild von Schule, die stärker über äußere Rahmenbedingungen gestaltet werden soll – Bauten, Schulhöfe, Essen, Kleidung, Bildschirmregeln, Sportstunden –, während die Freiheits- und Schutzargumente unterschiedlich und teils gegenläufig eingesetzt werden: einmal zur Rücknahme einer Vorgabe, einmal zur Begründung eines neuen Verbots. Das macht deutlich, dass es der AfD Berlin nicht um ein einheitliches Prinzip von mehr oder weniger schulischer Regulierung geht, sondern um konkrete, fallweise Eingriffe in den Schulalltag. Wer nur einzelne Maßnahmen wie Schulkleidung oder Sportförderung betrachtet, übersieht leicht, dass sie gemeinsam ein bestimmtes Bild von Ordnung, Bewegung und Verantwortungserziehung im Schulalltag transportieren.

Belege: 2270 2271 2272 2273 2274 2275 2276 2318 2319 2320

Frühkindliche Sprach- und Schulreife-Pflichten

Die AfD Berlin will vor dem Schuleintritt ein Bündel verbindlicher Vorgaben verankern. In den Kitas soll Deutsch als verpflichtende Sprache durchgesetzt werden. Über eine Änderung des Schulgesetzes soll außerdem die klassische Vorschule an den Grundschulen wieder ermöglicht werden, um die Schulreife der Kinder zu sichern. Ergänzend sollen die Schuleingangsuntersuchungen wieder konsequenter durchgeführt werden. Zusammengenommen soll so schon vor der Einschulung sichergestellt werden, dass ein Kind sprachlich und entwicklungsmäßig für die erste Klasse bereit ist.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die Begründung folgt einer Weichenstellungslogik: Wer schon in der Kita ausreichend Deutsch spricht, kann dem Unterricht ab dem ersten Schultag folgen — deshalb soll die Sprachförderung nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend sein. Schulreife wird damit zu einem Zustand erklärt, den der Staat vor der Einschulung aktiv herstellen muss, statt ihn abzuwarten.

Einordnung: Offen bleibt in dieser Argumentation, wie die Pflicht durchgesetzt werden soll, was bei Nichterfüllung folgt und für welche Familien sie in der Praxis vor allem greift. Schulreife wird so allein auf Deutschkenntnisse verengt, während andere Anteile von Schulreife — soziale, motorische, kognitive Entwicklung — in der Begründung nicht vorkommen.

Argument: Für die Vorschule und die Schuleingangsuntersuchungen argumentiert das Programm mit Wiederherstellung: Eine frühere, strengere Praxis soll zurückgeholt werden, weil sie die Schulreife besser sichergestellt habe als der heutige Zustand. Die Schulgesetzänderung liefert dafür den institutionellen Hebel, die Untersuchungen den diagnostischen.

Einordnung: Die Argumentation setzt voraus, dass die frühere Praxis besser funktioniert hat, ohne das an einem Vergleich zu belegen. Unerwähnt bleibt auch, was mit Kindern geschieht, die bei einer konsequenteren Untersuchung als nicht schulreif eingestuft werden — etwa ob das zu einer späteren Einschulung führt und wen das besonders trifft.

Was das bedeutet

In der Summe verschiebt diese Position den Zeitpunkt staatlicher Kontrolle über den Schulstart nach vorn: Statt Schulreife im laufenden Schuljahr zu begleiten, soll sie schon in der Kita per Sprachpflicht, per Vorschulpflicht und per strengerer Untersuchung vorab hergestellt und geprüft werden. Praktisch bedeutet das mehr verpflichtende Stationen vor der Einschulung und mehr Anlässe, an denen einzelne Kinder als nicht bereit eingestuft werden können. Für Familien mit anderer Erstsprache trifft die Sprachpflicht direkter, auch wenn das Programm das nicht ausdrücklich benennt.

Belege: 2314 2315 2316

Förderschulen und Inklusion unter Vorbehalt

Die AfD Berlin will den Fortbestand der Förderschulen sichern, wenn Eltern sich für diesen Weg entscheiden. Für die allgemeinen Schulen fordert sie zugleich eine Einschränkung der Inklusionspflicht: Eine Schule soll ein Kind mit Förderbedarf nur dann aufnehmen müssen, wenn begründete Aussicht besteht, dass es das Bildungsziel der jeweiligen Schulform erreichen kann. Zusätzlich darf die Aufnahme die übrige Klasse nicht über Gebühr beeinträchtigen. Damit knüpft die Position die bislang grundsätzliche Inklusionspflicht an zwei zusätzliche Bedingungen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Für die Förderschulen argumentiert die AfD mit dem Elternwillen: Eltern sollen weiterhin frei wählen können, ob ihr Kind eine Förderschule oder eine allgemeine Schule besucht, und diese Wahlmöglichkeit soll der Staat nicht durch Schließungen einschränken.

Einordnung: Der Verweis auf den Elternwillen gilt in dieser Position nur in eine Richtung. Für die allgemeine Schule wird derselbe Elternwille im nächsten Satz an zwei zusätzliche Bedingungen geknüpft — Erfolgsaussicht und Klassenverträglichkeit —, die es bei der Förderschulwahl nicht gibt. Die Wahlfreiheit ist damit ungleich verteilt.

Argument: Für die Inklusionspflicht an allgemeinen Schulen argumentiert das Programm funktional: Eine Aufnahme soll nur erfolgen, wenn sie zwei Bedingungen erfüllt — realistische Erfolgsaussicht für das Kind und keine übermäßige Belastung der Klasse. Das verschiebt die Begründung von einem grundsätzlichen Anspruch auf eine Einzelfallprüfung.

Einordnung: Wer über begründete Aussicht oder über Gebühr entscheidet und nach welchem Verfahren, bleibt in der Position offen. Ohne festgelegtes Verfahren liegt die Einschätzung faktisch bei der aufnehmenden Schule selbst — genau der Stelle, die im Zweifel ein Interesse daran hat, die Aufnahme abzulehnen.

Was das bedeutet

In der Sache macht diese Position aus einem bislang weitgehend voraussetzungslosen Anspruch auf inklusive Beschulung eine Kann-Regelung mit Prüfvorbehalt, während der Förderschulplatz als sichere Alternative erhalten bleibt. Für Eltern, die Inklusion wollen, verschiebt sich damit die Beweislast: Sie müssten begründete Erfolgsaussicht und Klassenverträglichkeit erst plausibel machen, statt dass die Schule automatisch aufnahmepflichtig ist. Für Eltern, die eine Förderschule wollen, ändert sich dagegen nichts an der Sicherheit dieser Option. Die beiden Zusagen zusammen verschieben die Grundausrichtung: aus einem Regelfall wird eine Ausnahme unter Vorbehalt, aus einem Anspruch eine Prüfung.

Belege: 2285 2286

Demokratie

Abschaffung des § 188 StGB

Die AfD fordert die ersatzlose Streichung des § 188 StGB, der einen besonderen strafrechtlichen Ehrenschutz für Politiker gegenüber Beleidigung und übler Nachrede vorsieht. Aus ihrer Sicht sind die allgemeinen Ehrenschutz-Paragrafen 185 und 187 StGB völlig ausreichend, ein eigenes Sonderrecht für Politiker sei daher nicht erforderlich. Dazu soll sich Berlin über eine Bundesratsinitiative für die Streichung der Norm im Strafgesetzbuch des Bundes einsetzen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD begründet die Abschaffung zusätzlich damit, dass § 188 StGB in der Praxis zweckentfremdet werde: Für »findige Unternehmer« sei die Norm längst zu einem lukrativen Geschäftsmodell geworden.

Einordnung: Der Verweis auf einzelne Missbrauchsfälle verallgemeinert das Verhalten weniger Kläger zu einem strukturellen Vorwurf gegen die gesamte Schutznorm und blendet aus, dass ein punktueller Missbrauch auch durch prozessuale Korrekturen statt durch eine vollständige Streichung des besonderen Ehrenschutzes zu beheben wäre; wie häufig ein solcher Missbrauch tatsächlich vorkommt, bleibt dabei unbelegt.

Was das bedeutet

Aus einer schmalen strafrechtlichen Detailfrage wird so mehr als eine Randnotiz: Die geforderte Streichung des § 188 StGB reiht sich in die generelle Position der AfD ein, besondere rechtliche Schutzräume für Amts- und Mandatsträger grundsätzlich infrage zu stellen. Wer die Norm nur als Einfallstor für klagefreudige Unternehmer darstellt, kann die eigentliche Schutzfunktion – dass Amtsträger im politischen Meinungskampf einem besonders intensiven Beleidigungsdruck ausgesetzt sind – im Gespräch leicht beiseiteschieben. Es lohnt sich deshalb, zwischen der berechtigten Frage nach Missbrauchsschutz und der grundsätzlicheren Frage zu trennen, ob Amtsträger überhaupt einen eigenen strafrechtlichen Ehrenschutz brauchen.

Belege: 1344 1345

Kritik an NGO-Förderung und Meldestellen

Die AfD fordert, die öffentliche Förderung bestimmter Nichtregierungsorganisationen und Vereine sowie von Meldestellen aus dem Berliner Landeshaushalt zu streichen. Ergänzend soll die Finanzierung politisch agierender Vorfeldstrukturen aus dem Haushalt beendet werden. Begründet wird dies mit dem Vorwurf, die geförderten Organisationen verfolgten eine einseitige ideologische Agenda, während die Meldestellen die öffentliche Wahrnehmung verzerrten und einschüchternd wirkten.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD beschreibt die geförderten Träger als »linksradikale NGOs und Vereine«, denen sie vorwirft, »bürgerlichen Patriotismus verunglimpfen« zu wollen, und verlangt zugleich, die Finanzierung »politisch agierender Vorfeldstrukturen« aus dem Landeshaushalt zu streichen.

Einordnung: Der Vorwurf unterstellt den geförderten Trägern einen verdeckten parteipolitischen Zweck hinter ihrer erklärten zivilgesellschaftlichen Arbeit, ohne dies an einzelnen Förderentscheidungen zu belegen; das Etikett »linksradikal« pauschalisiert eine heterogene Trägerlandschaft zu einem einzigen ideologischen Lager und blendet aus, dass öffentliche Förderung an Kriterien wie Gemeinnützigkeit und Aufgabenerfüllung anknüpft, nicht an politischer Schlagseite.

Argument: Die geplante Streichung der Förderung von Meldestellen wird damit begründet, dass ihre Arbeit zu »einer Verzerrung der öffentlichen Wahrnehmung, zu systematischer Einschüchterung und zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit« führe; die Maßnahme selbst wird als Beendigung der Förderung »des Meldestellen-Unwesens« formuliert.

Einordnung: Die Formulierung dreht die Funktion von Meldestellen sprachlich um: Aus einer Dokumentations- und Beratungsstelle für Betroffene von Diskriminierung oder Hasskriminalität wird ein pauschales »Unwesen«, ohne dass eine konkrete Einschüchterungs- oder Verzerrungswirkung an einem Beispiel belegt wird; wer wodurch eingeschüchtert werden soll und welche Meinungsfreiheit konkret eingeschränkt ist, bleibt offen.

Was das bedeutet

Zusammengenommen wird aus einer Haushaltsfrage eine grundsätzlichere Auseinandersetzung darüber, wer als legitimer Träger öffentlicher Förderung gilt. Wenn zivilgesellschaftliche Organisationen und Meldestellen pauschal als ideologisch einseitig oder als Einschüchterungsinstrument dargestellt werden, verschiebt sich die Debatte von der Frage nach konkreten Förderkriterien hin zu einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber staatlich geförderter Zivilgesellschaft. Im Gespräch lohnt es sich, nach den tatsächlichen Aufgaben der einzelnen geförderten Stellen zu fragen, statt die pauschale Rahmung als »linksradikal« oder »Unwesen« zu übernehmen.

Belege: 1318 1319 1320 1323

Medienfreiheit und Rundfunkfinanzierung

Die AfD fordert, den Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen und die Bürger von der Rundfunkgebühr zu befreien. Für die Medienlandschaft insgesamt verlangt sie »Freiwilligkeit statt Zwang, faire Bedingungen für private Anbieter und mehr Transparenz«. Sie tritt für die Freiheit der Meinungsäußerung in klassischen wie sozialen Medien ein und fordert, dass Inhalte »nicht bevorzugt oder unterdrückt werden« dürfen. Ergänzend verlangt sie einen wirksamen, auch im digitalen Raum geltenden Schutz für Whistleblower, die Missstände und Korruption öffentlich machen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die Forderung, den Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen, wird mit dem Verweis auf »Zwangsgebühren« begründet, von denen alle Bürger befreit werden sollen; parallel dazu erklärt die AfD, sie verteidige »die Freiheit der Meinungsäußerung auf allen Ebenen« und lehne »Zensurbestrebungen gegenüber unabhängigen Medien kategorisch« ab.

Einordnung: Die Rahmung als Zwang und Zensur verschmilzt zwei unterschiedliche Fragen zu einer: die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über einen Beitrag und die Regulierung von Medieninhalten. Wer den Beitrag als »Zwangsgebühr« bezeichnet, blendet aus, dass die Finanzierung dem Auftrag zu unabhängiger, staatsferner und vielfältiger Berichterstattung dient; und wer Regulierungsversuche pauschal als »Zensurbestrebungen« brandmarkt, ohne einen konkreten Fall zu benennen, entzieht sich der Notwendigkeit, zwischen legitimer Medienaufsicht und tatsächlicher Meinungsunterdrückung zu unterscheiden.

Was das bedeutet

In der Kombination wird aus einer finanzpolitischen Forderung – weniger Gebühren, weniger Vertragsbindung – eine grundsätzlichere mediale Positionierung: Wer Beitragsfinanzierung und Medienregulierung durchgängig als Zwang und Zensur beschreibt, kann jede Reformdebatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Freiheitsfrage darstellen, unabhängig vom konkreten Inhalt der jeweiligen Maßnahme. Gleichzeitig zeigen die eher sachlich gehaltenen Formulierungen zu Transparenz, fairen Bedingungen für private Anbieter und Whistleblower-Schutz, dass sich hinter der zugespitzten Rhetorik auch nüchtern prüfbare medienpolitische Forderungen verbergen, die sich von der Zwangs-/Zensur-Rahmung trennen lassen.

Belege: 1321 1322

Direkte Demokratie und institutionelle Reformen

Die AfD Berlin will die Instrumente direkter Demokratie in Berlin ausbauen. Jede vom Abgeordnetenhaus beschlossene Verfassungsänderung soll künftig zusätzlich per Volksabstimmung bestätigt werden müssen. Für einfache Gesetze soll ein neuer Volkseinwand eingeführt werden: Kommt innerhalb von 100 Tagen die halbe Unterschriftenzahl eines Volksbegehrens zusammen, entscheidet zusätzlich ein Volksentscheid über das Gesetz. Der Regierende Bürgermeister soll direkt von den Berlinerinnen und Berlinern gewählt werden, mit Stichwahl bei fehlender absoluter Mehrheit, dazu kommen eine Stärkung der Bezirke durch eigene Einnahmequellen und ein Klagerecht sowie eine Trennung von Amt und Mandat. Ein gesetzliches Gebot zur paritätischen Listenaufstellung von Frauen und Männern lehnt die Partei dagegen unter Verweis auf die Freiheit der Wahlvorschläge ab.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die bestehende Praxis wird so beschrieben, dass die Wähler nach einer Abgeordnetenhauswahl für fünf Jahre »ruhig zu stellen« seien – Volkseinwand, die Volksabstimmung über Verfassungsänderungen und die Direktwahl des Bürgermeisters werden dagegen als die Verfahren präsentiert, die den Bürgern die Entscheidung zurückgeben, die ihnen die reine Vertretung angeblich vorenthält.

Einordnung: Die Formulierung unterstellt der parlamentarischen Vertretung selbst, keine Form des Volkswillens zu sein, obwohl das Abgeordnetenhaus aus eben jener Wahl hervorgeht, die hier als Ruhigstellung beschrieben wird. Verschwiegen bleibt außerdem, dass auch die neuen Verfahren – Quoren, Fristen, Unterschriftenzahlen – den unmittelbaren Volkswillen filtern und keineswegs ungebrochen abbilden; das Volk wird als einheitlicher Wille behandelt, den es als Aggregat unterschiedlicher Einzelmeinungen so nicht gibt.

Argument: Die Ablehnung eines gesetzlichen Parité-Gebots wird als Verteidigung der »Freiheit der Wahl« begründet: Die Freiheit jeder Partei, nach eigenem Ermessen Frauen oder Männer aufzustellen, dürfe nicht angetastet werden.

Einordnung: Eine gesetzliche Parität wird ausschließlich als Zwang gerahmt, ohne die dahinterstehende Begründung – die tatsächliche Unterrepräsentation von Frauen in Parlamenten – überhaupt zu benennen oder zu widerlegen. Die Freiheit der Partei, ihre eigene Kandidatenauswahl zu treffen, wird mit einer individuellen Freiheit der Wählerin gleichgesetzt, obwohl die Kandidatenaufstellung eine innerparteiliche Organisationsentscheidung ist, kein Akt der Wählerfreiheit selbst.

Argument: Zum Reformpaket gehört auch die Selbstverortung als Verteidigerin von Minderheiten- und Oppositionsrechten in bestehenden Verfahren: Anlässlich eines Untersuchungsausschuss-Vorgangs sieht die Fraktion darin einen »Verstoß gegen das Untersuchungsausschussgesetz, die formale Chancengleichheit der Fraktionen und das Recht auf effektive Opposition«.

Einordnung: Die Argumentation bleibt auf der formalen Rechtsebene und benennt nicht, welcher konkrete Vorgang die Beschwerde ausgelöst hat – wer den behaupteten Verstoß begangen haben soll und aus welchem Grund, bleibt offen. Die Position stützt sich auf die eigene Rolle als Opposition, ohne die inhaltliche Auseinandersetzung zu führen, die zu der beanstandeten Entscheidung geführt hat.

Was das bedeutet

Zusammengenommen zeichnet das Paket ein Bild von Berlin, in dem die gewählte Vertretung allein als unzureichend für den eigentlichen Bürgerwillen gilt und direkte Verfahren wie der Volkseinwand diese Lücke schließen sollen. Aus einzelnen, für sich genommen plausiblen Verfahrensvorschlägen – mehr Volksabstimmungen, eine Bürgermeister-Direktwahl, stärkere Bezirke – wird durch die Rahmung, wonach die Wähler zwischen den Wahlen sonst ruhig zu stellen seien, eine grundsätzlichere Erzählung: Das bestehende repräsentative System selbst gilt als Legitimationsproblem, nicht als eine mögliche Ausgestaltung von Demokratie neben anderen. Wer über den Volkseinwand spricht, sollte deshalb mitdenken, dass parlamentarische und direkte Elemente sich nicht ausschließen, sondern in mehreren Bundesländern längst nebeneinander bestehen. Die gleichzeitige Ablehnung der Parität und die Selbstverortung als Verteidigerin der Oppositionsrechte zeigen zudem, dass mehr direkte Demokratie hier selektiv verstanden wird – nicht als generelle Öffnung für Mitbestimmung, sondern entlang der Frage, welche Verfahren der eigenen politischen Position nutzen.

Belege: 1351 1352 1353 1354 1355 1356

Datenschutz und Ablehnung der Chatkontrolle

Die AfD Berlin lehnt verdachtsfreie Massenscans privater Kommunikation ab, wie sie im Rahmen der europäischen Chatkontrolle-Pläne diskutiert werden. Der Berliner Senat soll sich zum Schutz der Privatsphäre und gegen Chatkontrolle verpflichten. Dazu fordert die Partei die Untersagung der technischen Mitwirkung für alle Landesstellen sowie den Erlass einer Landesdatenschutzverordnung, die den Einsatz von KI-Scanning auf privaten Geräten verbietet und bei Verstößen Sanktionen vorsieht. Damit soll sichergestellt werden, dass private Geräte und Kommunikation in Berlin nicht anlasslos durchleuchtet werden.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die Ablehnung wird mit dem Schutz der Privatsphäre begründet: Die AfD stehe für den uneingeschränkten Schutz der Privatsphäre der Bürger und lehne verdachtsfreie Massenscans entschieden ab; die vorgeschlagenen Instrumente – Verpflichtung des Senats, Verbot der technischen Mitwirkung für Landesstellen, eine eigene Landesdatenschutzverordnung – leiten sich alle aus diesem Grundsatz ab.

Einordnung: Die Begründung bleibt auf der Ebene des Grundrechtsschutzes und geht nicht darauf ein, wofür die europäischen Chatkontrolle-Vorschläge nach Auffassung ihrer Befürworter eingesetzt werden sollen, etwa gegen Kindesmissbrauchsdarstellungen, oder wie ein Berliner Landesrecht sich zu europäischem und Bundesrecht in diesem Bereich verhielte; die Position bleibt insofern auf der Ebene der Grundsatzerklärung, ohne die Kollisionsfragen zu benennen.

Argument: Konkretisiert wird die Position durch zwei technische Vorschläge: eine Untersagung der technischen Mitwirkung für alle Landesstellen und eine Landesdatenschutzverordnung, die KI-Scanning auf privaten Geräten verbietet und bei Verstößen Sanktionen vorsieht.

Einordnung: Offen bleibt, wie eine Landesverordnung ein europäisches oder bundesweites Scanning-Verfahren wirksam verhindern könnte, wenn die technische Umsetzung überwiegend auf Bundes- oder EU-Ebene angesiedelt wäre; die Reichweite der angekündigten Regelung wird nicht näher bestimmt.

Was das bedeutet

In der Sache reiht sich die Berliner Position in die bundesweite Ablehnung der Chatkontrolle-Pläne durch die AfD ein und bleibt dabei technisch-verfahrensorientiert: Es geht um Verbote und Verpflichtungen für Landesstellen, nicht um eine ausgearbeitete Gegenposition zu dem Problem, das die Chatkontrolle eigentlich lösen soll. Wer diese Position wiedergibt, sollte deshalb sagen, dass sie sich auf die Landesebene beschränkt und die europäische Debatte selbst nicht aufgreift. Weil zu diesem Baustein kaum rhetorische Zuspitzung oder Dramatisierung kodiert ist, liest sich die Position eher wie eine klassische bürgerrechtliche Datenschutzposition als wie ein spezifisch parteipolitisches Thema – ein Hinweis darauf, dass Datenschutz hier ein Feld ist, auf dem sich verschiedene politische Lager überschneiden können.

Belege: 1346 1347 1348 1349

Neutralitätsgebot bei Polizei, Justiz und Schulen

Die AfD Berlin fordert die strikte Einhaltung und konsequente Durchsetzung des Berliner Neutralitätsgesetzes bei Justiz und Polizei. Am uneingeschränkten Neutralitätsgebot an Schulen soll ebenfalls wieder festgehalten werden. Bei Verstößen sollen disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst möglich sein. Die Partei kündigt zudem an, das Neutralitätsgebot gegen Versuche zu verteidigen, es aus ihrer Sicht politisch motiviert aufzuweichen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die Forderung wird mit der Gefahrenabwehr für das Neutralitätsgebot selbst begründet: Verstöße dagegen sollen disziplinarisch bis zur Entfernung aus dem Dienst geahndet werden, und die Partei kündigt an, das Gebot aktiv gegen »politisch motivierte Aufweichungsversuche« zu verteidigen.

Einordnung: Wer hinter den behaupteten Aufweichungsversuchen stehen soll und worin sie im Einzelnen bestehen, bleibt in der Forderung offen – die Formulierung rahmt jede künftige Diskussion über die Auslegung des Neutralitätsgesetzes von vornherein als politisch motivierten Angriff, den es abzuwehren gilt, statt als legitime Auseinandersetzung über die Reichweite eines auslegungsbedürftigen Gesetzes.

Was das bedeutet

Die Forderung nach strikter Neutralität liest sich zunächst als Berufung auf ein bestehendes Gesetz, gewinnt aber durch die Rahmung als Verteidigung gegen Aufweichungsversuche eine zusätzliche Note: Es geht nicht nur um Rechtsdurchsetzung, sondern um eine Frontstellung gegen Kräfte, die dem Neutralitätsgebot angeblich schaden wollen. Wer die Position wiedergibt, sollte deshalb unterscheiden zwischen der Forderung selbst – Einhaltung eines bestehenden Gesetzes, disziplinarische Konsequenzen bei Verstößen – und der zusätzlichen Erzählung, wonach diese Einhaltung aktuell gefährdet und aktiv verteidigt werden müsse. Über die belegte Fundstelle hinaus lässt sich nicht sagen, welche konkreten Vorgänge diese Gefährdungsbehauptung stützen sollen.

Belege: 1350

Familie

Traditionelles Familienbild und Lebensschutz

Die AfD Berlin versteht Familie als die Verbindung von Vater, Mutter und Kindern und sieht darin die Grundlage, auf der Gesellschaft und Kultur aufbauen. Daraus leitet die Partei einen umfassenden Lebensschutz ab, der nach ihrer Auffassung bereits beim Embryo einsetzt. Frauen in einer Schwangerschaftskonfliktlage sollen praktische Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch aufgezeigt bekommen, insbesondere sollen Adoptionen erleichtert werden. Zugleich geht das Programm davon aus, dass Kinder für ihre gesamte Kindheit auf beide Elternteile angewiesen sind.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Das Programm bezeichnet die klassische Vater-Mutter-Kind-Konstellation als »Keimzelle unserer Gesellschaft« und behauptet, jedes Kind brauche »Vater und Mutter in der gesamten Kindheit«. Damit wird die Zwei-Eltern-Familie als biologisch-natürliche, gleichsam vorgegebene Ordnung dargestellt, aus der sich der Förderanspruch fast von selbst ergibt.

Einordnung: Die Formulierung verwechselt eine normative Setzung mit einer Naturtatsache: Aus dem biologischen Faktum, dass jedes Kind eine leibliche Mutter und einen leiblichen Vater hat, folgt nicht zwingend, dass nur die klassische Kernfamilie ein Kind gut aufwachsen lassen kann. Die Naturalisierung blendet aus, dass alleinerziehende, Patchwork- oder Pflege- und Adoptivfamilien nach demselben Programm an anderer Stelle ausdrücklich als förderwürdig gelten – der Absolutheitsanspruch der Formulierung steht damit in Spannung zur eigenen inklusiveren Praxis.

Argument: Familie wird als fester Anlaufpunkt beschrieben in einer, wie es heißt, »unsteten Zeit und einer auseinanderbrechenden Gesellschaft«. Kinder wiederum stünden für die Weitergabe von Kultur, Traditionen und Fähigkeiten »ihres Volkes«. Familienpolitik erscheint so nicht nur als Fürsorge für Einzelne, sondern als Mittel, den Fortbestand einer als bedroht gezeichneten kollektiven Identität zu sichern.

Einordnung: Die Rede vom »auseinanderbrechenden« Zustand der Gesellschaft ist eine unbelegte Verfallsdiagnose, vor deren dunklem Hintergrund die eigene Familienpolitik als rettender Anker erscheinen soll. Auch der Begriff Volk ersetzt die neutrale Bezugsgröße Gesellschaft oder Bevölkerung durch eine ethnisch-kollektive Kategorie – Kindererziehung wird damit stillschweigend zur Aufgabe der Sicherung einer bestimmten Volkszugehörigkeit umgedeutet, statt als individuelle Familienangelegenheit verstanden zu werden.

Was das bedeutet

Praktisch heißt das: Die AfD verknüpft ihre sehr konkreten familienpolitischen Vorhaben – Adoptionshilfen, Lebensschutz ab dem Embryo – mit einer Erzählung, die die klassische Vater-Mutter-Kind-Familie zur naturgegebenen und zugleich kulturell-nationalen Notwendigkeit erklärt. Aus einer Förderpolitik für eine bestimmte Familienform wird so eine Erzählung vom Erhalt der eigenen Gesellschaft und ihrer Weitergabe an die nächste Generation. Wer das Bild der auseinanderbrechenden Gesellschaft und der Weitergabe von Kultur und Traditionen an das eigene Volk mitdenkt, hört in der Forderung nach Lebensschutz und Familienförderung mehr als Sozialpolitik – einen Auftrag zur Selbsterhaltung eines so verstandenen Kollektivs. Das erschwert eine rein sachliche Debatte über Adoptionsrecht oder Schwangerschaftskonfliktberatung, weil jede Detailfrage sofort mit dieser größeren, identitätspolitisch aufgeladenen Erzählung verknüpft wird.

Belege: 0721 0731 0733 0761

Finanzielle und strukturelle Familienförderung

Die AfD Berlin will Familien vor allem finanziell entlasten: Sie fordert ein steuerliches Familiensplitting zusätzlich zum Kindergeld und den Erlass der Grunderwerbsteuer beim Kauf von selbstgenutztem Wohnraum durch Familien. In der Kleinkindphase sollen Eltern auf Wunsch ohne finanzielle Einbußen zu Hause bleiben oder in Teilzeit arbeiten können. Studierende mit Kind sollen durch Kinderbetreuung an den Hochschulen, bis zu sechs Urlaubssemester pro Kind und den Erlass von Bafög-Darlehen bei einer Geburt während des Studiums entlastet werden. Ausdrücklich eingeschlossen sind auch Alleinerziehende, Patchwork-, Pflege- und Adoptivfamilien sowie Familien mit einem behinderten Angehörigen, für die entlastende Dienste und ein Kurzzeitwohnen-Angebot vorgesehen sind. Familienzentren, Familiengrundschulzentren und die bezuschusste Familienerholung für einkommensschwache Familien sollen erhalten bleiben.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Das Programm begründet die einzelnen Entlastungen jeweils mit einer klar benannten Zielgruppe und einem konkreten Instrument – etwa dem Familiensplitting für Paare, der Grunderwerbsteuerbefreiung für Wohneigentum oder dem Kurzzeitwohnen für Familien mit einem behinderten Angehörigen. Die Begründungslogik ist additiv: Für jede Lebenslage wird ein eigenes, isoliert wirkendes Förderinstrument vorgeschlagen.

Einordnung: Was in dieser Aufzählung fehlt, ist eine Gegenfinanzierung oder eine Abwägung gegen andere familienpolitische Prioritäten wie den Kita-Ausbau – die Vorschläge stehen additiv nebeneinander, ohne dass das Programm an dieser Stelle offenlegt, wie die zusätzlichen Steuerausfälle und Ausgaben im Berliner Landeshaushalt gegenfinanziert werden sollen.

Was das bedeutet

In der Praxis heißt das: Die AfD Berlin setzt bei der Familienförderung auf ein Bündel einzelner, konkret bezifferbarer Maßnahmen statt auf ein übergreifendes familienpolitisches Gesamtkonzept. Wer sich in einer bestimmten Lebenslage befindet – ob als Studierende mit Kind, als Alleinerziehender oder als Familie mit einem pflegebedürftigen Angehörigen – findet im Programm eine passgenaue Einzelzusage. Das macht die Position im Gespräch konkret angreifbar oder verteidigbar, weil sich jede einzelne Maßnahme an ihren tatsächlichen Kosten und ihrer Zielgenauigkeit messen lässt, während die Frage nach der Finanzierung des Gesamtpakets offenbleibt.

Belege: 0739 0740 0741 0742 0743 0744 0745 0746

Kinderbetreuung: Wahlfreiheit statt Ganztagsbetreuung

Die AfD Berlin will die Wahlfreiheit zwischen Selbst- und Fremdbetreuung für Kinder unter drei Jahren stärken und dafür ein Landeserziehungsgeld in Höhe der vergleichbaren Kita-Kosten einführen. An der Kostenfreiheit der Kita will sie festhalten, wobei zusätzliche kostenpflichtige Angebote möglich bleiben sollen, ohne dass dadurch eine Zweiklassengesellschaft in der Kita entsteht. Das Angebot an Kita-Plätzen soll erhalten und bedarfsgerecht ausgebaut werden, verbunden mit einem höheren Betreuungsschlüssel und längeren Öffnungszeiten für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten. Für Beschäftigte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ist eine eigene Blaulicht-Kita vorgesehen, daneben will die Partei kleine und mittelgroße Kita-Träger sowie Betriebskindergärten fördern.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Das Programm warnt vor einem »Transgender-Hype«, vor Frühsexualisierung und davor, dass Jugendliche und Kinder gegen ihre Eltern ausgespielt würden – all das gefährde den Zusammenhalt in den Familien. Ganztagsbetreuung und die damit verbundene außerfamiliäre Erziehung werden so implizit als Einfallstor für Einflüsse dargestellt, vor denen Kinder geschützt werden müssten.

Einordnung: Der Dreischritt aus drei unterschiedlich schweren Vorwürfen – einem abwertend benannten gesellschaftlichen Trend, einem unbelegten Erziehungsziel und einer unterstellten Instrumentalisierung von Kindern gegen ihre Eltern – wird als geschlossene Ursachenkette präsentiert, ohne dass das Programm für den behaupteten ursächlichen Zusammenhang zwischen Fremdbetreuung und Familienzerfall Belege liefert. So wird aus einer Präferenz für mehr Selbstbetreuung eine Abwehrhaltung gegen staatliche Kinderbetreuung insgesamt begründet.

Argument: Häusliche und Erziehungsarbeit werde dem Programm zufolge stark abgewertet; Mütter zählten in der beschriebenen woken Gesellschaft demnach nur dann etwas, wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgingen und ihre Kinder schon im Babyalter in eine staatliche Ganztagsbetreuung gäben. Daraus leitet das Programm die Forderung nach echter Wahlfreiheit für die Selbstbetreuung durch die Eltern ab.

Einordnung: Die Passage unterstellt der gesamten Gesellschaft pauschal ein einziges, abwertend gezeichnetes Frauenbild, dem angeblich nur die erwerbstätige, fremdbetreuende Mutter genügt – ein Zerrbild, für das keine Quelle oder Erhebung angeführt wird. Aus dieser unbelegten Verallgemeinerung wird die politische Forderung nach mehr Selbstbetreuung abgeleitet, so als sei die Aufwertung von Hausarbeit nur um den Preis der Abwertung von Fremdbetreuung zu haben.

Was das bedeutet

Praktisch heißt das: Die AfD verbindet ihre konkreten Betreuungsangebote – Landeserziehungsgeld, mehr Kita-Plätze, bessere Betreuungsschlüssel – mit einer Warnung vor der Ganztagsbetreuung als Ort, an dem Kinder fragwürdigen Einflüssen ausgesetzt und von ihren Eltern entfremdet würden. Wahlfreiheit wird damit nicht nur als familienpolitisches Prinzip vertreten, sondern zusätzlich als Schutzmaßnahme gegen eine Fremdbetreuung, die im Programm als Risiko für Familienzusammenhalt und traditionelle Rollenbilder dargestellt wird. Wer diese beiden Ebenen nicht auseinanderhält, könnte eine sachliche Forderung nach mehr Betreuungsoptionen mit einer wertenden Kritik an berufstätigen Müttern und an schulischer Ganztagsbetreuung verwechseln.

Belege: 0747 0748 0749 0750

Gleichstellungspolitik: Chancen- statt Ergebnisgleichheit

Die AfD Berlin lehnt Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsbeauftragte sowie Quotenregelungen ab und will das entsprechende Beauftragtenwesen abschaffen. An deren Stelle soll Chancengleichheit treten: Alle Menschen sollen unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Hintergrund dieselben Möglichkeiten erhalten, nach Leistung und Talent ihren Weg zu gehen. Politisch geht die Partei dabei von einer binären Zweigeschlechtlichkeit als Grundlage der Gleichberechtigungspolitik aus und wendet sich gegen eine ihrer Ansicht nach ideologische Ausweitung des Geschlechterbegriffs. Die durch den Wegfall der Beauftragtenstellen frei werdenden Mittel sollen in die Familienförderung umgeschichtet werden.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Das Programm warnt, die »Realität der Zweigeschlechtlichkeit« dürfe nicht »auf dem Altar der Transideologie geopfert werden«. Der Verweis auf die Realität wird hier selbst zum Argument: Was als wirklich, biologisch gegeben markiert wird, gilt automatisch als das, wofür Politik einzutreten hat, während die Gegenposition als bloße Ideologie abgewertet wird.

Einordnung: Das Opfer-Altar-Bild rahmt eine politische und wissenschaftliche Debatte über Geschlechtsidentität als religiösen Kult mit Sakrifizierungslogik und entzieht ihr damit von vornherein die Ebene des sachlichen Streits. Wer »Realität« für sich beansprucht, muss die eigene Position nicht mehr begründen – die Gegenseite wird stattdessen implizit als wirklichkeitsfremd oder fanatisch dargestellt, ohne dass ein Argument dafür angeführt wird.

Argument: Die AfD Berlin bekennt sich zu einer »echte Chancengleichheit statt erzwungener Ergebnisgleichheit« und spitzt das zu dem Kernsatz zu: »Die AfD steht für Chancengleichheit statt Ergebnisgleichheit«. Gleichstellungspolitik wird damit als Zwang gerahmt, dem die individuelle Freiheit entgegengesetzt wird, seinen Weg selbst und nach eigener Leistung zu gehen.

Einordnung: Die Dichotomie unterschlägt, dass Chancengleichheit und Maßnahmen gegen strukturelle Benachteiligung sich in der Gleichstellungspolitik nicht ausschließen, sondern in der Praxis oft gerade dem Ziel dienen, überhaupt erst gleiche Startbedingungen herzustellen. Indem jede Form von Gleichstellungsarbeit pauschal als erzwungene Ergebnisgleichheit etikettiert wird, erscheint der Abbau entsprechender Stellen als bloße Befreiung von Bevormundung – ohne dass die Frage diskutiert wird, welche konkreten Benachteiligungen dadurch möglicherweise nicht mehr adressiert werden.

Argument: Das Programm lehnt »Leistungsfeindliche und diskriminierende Quoten« ab, will das Beauftragtenwesen abschaffen und die dadurch frei werdenden Mittel der Familienförderung zuschlagen. Begründet wird das auch damit, das »ausufernde Beauftragtenwesen« verschlinge Steuermittel und befördere eine einseitige Klientelpolitik. Leistung wird so zum alleinigen legitimen Verteilungsmaßstab erklärt, dem institutionalisierte Gleichstellungsarbeit als Verschwendung gegenübergestellt wird.

Einordnung: Die Formulierung vom ausufernden Beauftragtenwesen und das Bild vom Verschlingen von Steuermitteln ersetzen eine Kosten-Nutzen-Abwägung durch ein reines Dramatisierungssignal, ohne dass das Programm die konkreten Kosten der genannten Stellen beziffert oder ihrem Nutzen gegenüberstellt. Die Gleichsetzung von Gleichstellungsarbeit mit Klientelpolitik unterstellt eine parteiische Bevorzugung einzelner Gruppen, obwohl Antidiskriminierungsarbeit im Kern gerade der gleichen Behandlung aller dienen soll – der Vorwurf kehrt damit die erklärte Zielsetzung der kritisierten Stellen in ihr Gegenteil.

Was das bedeutet

Praktisch heißt das: Die AfD bindet ihre organisatorische Forderung, Gleichstellungsstellen abzuschaffen und die Mittel in Familienförderung umzuwidmen, an drei rhetorische Bausteine, die ihr zusätzliches Gewicht geben – den Verweis auf eine angeblich bedrohte biologische Realität, die Gegenüberstellung von Freiheit und Zwang sowie die Berufung auf Leistung als einzig legitimen Maßstab. Wer diese drei Bausteine nicht erkennt, könnte eine verwaltungspolitische Sparforderung mit einer grundsätzlicheren Position zu Geschlecht und Gleichstellung verwechseln, die im Kern nicht um Kosten, sondern um die Frage geht, ob Antidiskriminierungsarbeit überhaupt als legitime staatliche Aufgabe gilt. Die Umschichtung der Mittel zur Familienförderung verbindet beide Themenfelder schließlich institutionell: Was bei Gleichstellungsstellen eingespart wird, kommt der im ersten Positionsbegriff beschriebenen Familienpolitik zugute.

Belege: 0726 0727 0728 0729 0730

Trennungsfolgen, Umgangsrecht und Väterrechte

Die AfD Berlin will Trennungen von vornherein seltener machen, indem sie Rahmenbedingungen für stabile Ehen und Partnerschaften stärkt, und fordert für den Fall einer Trennung, dass beide Elternteile Sorgearbeit übernehmen und die Bindung zu Vater und Mutter erhalten bleibt. Alleinerziehende sollen durch einen ausgebauten Familienpflegedienst, flexible Kinderbetreuung und Familienberatungsstellen unterstützt werden, die auf eine einvernehmliche Umgangsregelung hinwirken. Unterhaltspflichten sollen sich künftig gleichmäßig an der tatsächlichen zeitlichen Betreuungsleistung bemessen, und Kontaktabbrüche oder Umgangsvereitelung sollen konsequent unterbunden werden. Auf Bundesebene setzt sich die Partei zudem dafür ein, dass unverheiratete Väter automatisch gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht erhalten, sofern die Vaterschaft anerkannt ist und keine häusliche Gewalt vorliegt.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die Begründung folgt einer Gleichbehandlungslogik: Nach einer Trennung sollen beide Elternteile Sorgearbeit tragen dürfen und die Bindung zu Vater und Mutter soll erhalten bleiben, deshalb soll Umgangsvereitelung konsequent unterbunden und unverheirateten, anerkannten Vätern automatisch das gemeinsame Sorgerecht zugestanden werden.

Einordnung: Diese Logik blendet aus, dass die im Programm selbst genannte Ausnahme bei häuslicher Gewalt im Alltag schwer zu belegen ist, bevor ein Sorgerecht bereits automatisch entstanden ist; wo die Beweislast für die Ausnahme liegt und wie sie im Streitfall geprüft wird, bleibt offen, obwohl genau davon abhängt, ob die Gleichbehandlung tatsächlich beiden Seiten gerecht wird.

Argument: Zugleich wird eine ökonomische Verknüpfung hergestellt: Unterhaltspflichten sollen sich künftig gleichmäßig an der tatsächlichen zeitlichen Betreuungsleistung bemessen, ergänzt um Unterstützung für Alleinerziehende durch Familienpflegedienst, flexible Kinderbetreuung und Familienberatungsstellen.

Einordnung: Diese Kopplung setzt voraus, dass beide Elternteile die Betreuungszeit frei untereinander aushandeln können; unbenannt bleibt, dass ungleiche Ausgangsbedingungen nach einer Trennung – etwa Erwerbsarbeit, Wohnort oder wer die Hauptlast bislang trug – die real mögliche Betreuungszeit stark mitbestimmen und die Unterhaltsfrage damit an Faktoren hängt, die nicht allein am Kindeswohl orientiert sind.

Was das bedeutet

Aus einer familienrechtlichen Forderung wird so ein Angebot an Väter, die sich nach einer Trennung benachteiligt fühlen: Sorgerecht, Umgang und Unterhalt sollen enger an tatsächliche Betreuung statt an den Familienstand gekoppelt werden. Das ist in der Sache eine bundespolitisch breiter diskutierte Position, die auch andere Parteien in Teilen vertreten. Besonders macht sie hier vor allem die Rahmung als Ausgleich für strukturell benachteiligte Väter, ohne dass die AfD im Programm die Kehrseite – etwa den Schutz vor missbräuchlicher Nutzung des automatischen Sorgerechts – im gleichen Maß ausbuchstabiert.

Belege: 0751 0752 0753 0754 0755 0756 0757

Jugendhilfe: Inobhutnahme-Reform und Elternrechte

Die AfD Berlin will Inobhutnahmen nach Möglichkeit vermeiden und setzt dafür auf ambulante Angebote der Kinder- und Jugendhilfe wie Familienpflege, Familienrat und Erziehungs- und Familienberatung, deren Wunsch- und Wahlrecht konsequent angewandt werden soll. Kommt es dennoch zu einer Inobhutnahme wegen Überforderung der Erziehungsberechtigten, soll die Rückführung in die Familie das Regelziel bleiben; eine Dauerverbleibensanordnung soll nur bei körperlicher oder seelischer Misshandlung oder bei Selbstmeldern in Frage kommen. Beratung und Sanktionierung im Jugendamt sollen getrennt werden, Jugendämter, freie Träger und Gutachter sollen unabhängig kontrolliert werden, und betroffene Eltern sollen durch sofortige Akteneinsicht, Information über ihre Rechte und eine gestärkte Ombudsstelle Jugendhilfe besser unterstützt werden.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die Begründung folgt einer Präventions- und Verhältnismäßigkeitslogik: Bevor ein Kind aus der Familie genommen wird, sollen ambulante Hilfen die Eigenverantwortung der Familie stärken, und selbst nach einer Inobhutnahme soll die Rückführung das Ziel bleiben – nur bei Misshandlung oder wenn sich Betroffene selbst melden, soll ein dauerhafter Verbleib außerhalb der Familie möglich sein.

Einordnung: Diese Logik setzt implizit voraus, dass Überforderung der Erziehungsberechtigten in aller Regel durch ambulante Hilfe behebbar ist und dass Rückführung selbst dann im Kindesinteresse liegt, wenn die ursprüngliche Überforderung fortbesteht; welche fachlichen Kriterien darüber entscheiden, wann Rückführung dem Kindeswohl tatsächlich dient und wann nicht, wird im Programm nicht ausgeführt.

Argument: Ein zweiter Strang argumentiert mit Kontrolle und Machtbalance: Weil Jugendämter Beratung und Sanktionierung derzeit in einer Hand vereinen, fehle Vertrauen; Eltern sollen deshalb durch Akteneinsicht, Rechtsinformation, eine gestärkte Ombudsstelle und eine von den Jugendämtern unabhängige Kontrolle von Trägern und Gutachtern gestärkt werden.

Einordnung: Dieser Strang stellt die Perspektive der Eltern in den Mittelpunkt, ohne die Perspektive der Kinder als eigenständig gefährdete Partei im selben Maß zu adressieren; eine Trennung von Beratung und Sanktionierung kann Vertrauen schaffen, sie kann aber auch die Reaktionsschnelligkeit bei echter Gefährdung verringern – dieser mögliche Zielkonflikt wird im Programm nicht benannt.

Was das bedeutet

Zusammengenommen verschiebt sich der Schwerpunkt von der akuten Kindesschutzfrage hin zu einer stärkeren Kontrolle der Jugendämter selbst und einer Vermutung zugunsten des Familienverbleibs. Das trifft einen realen fachlichen Streitpunkt der Jugendhilfe – wie viel Eingriff wie früh gerechtfertigt ist –, den auch Fachverbände diskutieren. Die AfD positioniert sich darin auf der Seite von mehr Elternrechten und weniger behördlicher Eingriffstiefe, ohne im Programm gleich intensiv zu benennen, wie die Kindesperspektive in diesem verschobenen Gleichgewicht abgesichert bleibt.

Belege: 0758 0759 0760

Kinderschutz im öffentlichen Raum

Die AfD Berlin verknüpft die Forderung nach mehr Sicherheit für Kinder und Jugendliche in öffentlichen Räumen mit einem Verweis auf den Fall im Jugendzentrum Wutzkyallee: Die Partei verlangt, dass Strafverfolgung nicht an »politischen und kulturellen Erwägungen« scheitern dürfe. Begründet wird das mit einer allgemeinen Verwahrlosung durch Drogenhandel, Straßenprostitution und Vermüllung in Berlin, von der »auch unsere Kinder« betroffen seien. Für Jugendzentren, die sie als von Linksradikalen geprägt beschreibt, fordert die Partei einen »konzeptionellen Neuanfang«.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Das Argument beginnt mit einem allgemeinen Bedrohungsbild: Berlin verwahrlose durch Drogenhandel, Straßenprostitution und Vermüllung, das bekämen »auch unsere Kinder« zu spüren. Aus dieser diffusen Gefährdungslage leitet die AfD ab, dass bestimmte Einrichtungen – Jugendzentren, die sie als von Linksradikalen geprägt beschreibt – grundsätzlich neu aufgestellt werden müssten und einen »konzeptionellen Neuanfang« bräuchten.

Einordnung: Der Schluss von einer allgemeinen, nicht näher belegten Verwahrlosungsdiagnose auf die Notwendigkeit eines Trägerwechsels in konkreten Einrichtungen überspringt eine Begründung: Warum ausgerechnet die politische Ausrichtung des Personals und nicht etwa Ressourcenmangel oder strukturelle Probleme die Ursache sein soll, bleibt offen. Die Gefahr wird diffus gehalten, während die vorgeschlagene Abhilfe sehr konkret und einseitig politisch adressiert ist.

Argument: Am Fall Wutzkyallee argumentiert die AfD rechtsstaatlich: Strafverfolgung dürfe nicht an »politischen und kulturellen Erwägungen« scheitern, die Sicherheit der Kinder müsse Vorrang vor Rücksichtnahme haben.

Einordnung: Die Formulierung setzt als Tatsache voraus, dass eine Vertuschung aus Rücksicht auf den Migrationshintergrund der Täter stattgefunden habe – ein Vorwurf, der laut der zur Fundstelle dokumentierten Einordnung strittig und nicht erwiesen war, weil die zuständige Jugendstadträtin ihn ausdrücklich bestritt. Der Rechtsstaats-Appell überzeugt nur, wenn man die zugrunde gelegte Tatsachenbehauptung bereits für wahr hält.

Was das bedeutet

In der Summe wird aus einer Forderung nach besserem Kinderschutz eine Erzählung, die Sicherheit gegen politische Rücksichtnahme und die eigene Wahrnehmung von Recht gegen kulturelle Erwägungen in Stellung bringt. Der reale Anlassfall – der Vorfall im Jugendzentrum Wutzkyallee – wird zum Beleg für ein größeres, unspezifisches Verwahrlosungsnarrativ, das auch auf andere, politisch anders zugeordnete Einrichtungen ausgedehnt wird. Wer diese Position übernimmt, übernimmt damit auch eine strittige Tatsachenbehauptung als gesichert und einen pauschalen Verdacht gegen linke Trägerstrukturen, ohne dass beides im Programm selbst weiter belegt wird.

Belege: 0734 0735 0736

Gesundheit

Corona-Aufarbeitung und Ablehnung der Impfpflicht

Die AfD Berlin fordert im Programmabschnitt zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit die Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses und eine Corona-Amnestie für Menschen, die während der Pandemie gegen die damals geltenden Maßnahmen verstoßen haben. Im Gesundheitskapitel verlangt sie zusätzlich, die im Zusammenhang mit der Coronakrise erlassenen Gesetze und Richtlinien zu überprüfen, gegebenenfalls zu streichen und in einen realitätsnahen Katastrophenplan aufzunehmen. Eine allgemeine Impfpflicht lehnt sie unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht ab. Zudem wendet sie sich gegen eine aus ihrer Sicht verstärkte Einflussnahme auf das Berliner Gesundheitswesen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD Berlin begründet ihre Forderungen mit dem Recht auf körperliche Selbstbestimmung: »Wir lehnen eine Impfpflicht ab. Die körperliche Unversehrtheit und die Eigenverantwortung des Einzelnen haben für uns oberste Priorität. Das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht darf nicht angetastet werden.« In diesem Rahmen beschreibt sie Ärzte, die sich den Maßnahmen widersetzt haben, als Menschen, die »ihrem Gewissen gefolgt sind«, und verweist darauf, dass andere deswegen verurteilt wurden oder ihre Zulassung verloren haben.

Einordnung: Das Argument verschiebt den Bezugspunkt von der Frage, ob die damaligen Maßnahmen rechtlich zulässig waren, zur Frage der individuellen Gewissenshaltung, und blendet dabei aus, dass die genannten Verurteilungen und Berufsfolgen auf geltendem Recht beruhten, das in gerichtlichen Verfahren überprüft wurde. Wer einen Regelverstoß als Gewissensentscheidung rahmt, muss sich nicht mehr mit der Frage auseinandersetzen, ob die zugrunde liegende Maßnahme selbst verhältnismäßig war.

Argument: Zusätzlich wird die Position mit dem Anspruch auf nationale Selbstbestimmung begründet: »Wir wollen die nationale Souveränität für unser Gesundheitswesen wiederherstellen. Denn wir wissen am besten, was gut für uns ist!« Eine als verstärkt beschriebene Einflussnahme auf das Gesundheitswesen »mit Durchgriffsrechten auf jeden Bürger« lehnt die Partei in diesem Zusammenhang ab.

Einordnung: Der Satz unterstellt ein einheitliches Wir, das genau weiß, was richtig ist, ohne zu belegen, woher dieses Wissen stammt oder wer damit gemeint ist. So wird die pandemiebedingte Abstimmung zwischen Bund und Ländern, die auch dem Informations- und Kapazitätsausgleich in einer föderalen Gesundheitskrise diente, pauschal als fremdbestimmte Übergriffigkeit dargestellt, ohne die tatsächliche Funktion dieser Abstimmung zu benennen.

Argument: Die Aufarbeitungsforderung wird mit dem Verdacht unterlegt, staatliche Stellen hätten bewusst falsch gehandelt: »Die viel zu späten Veröffentlichungen der Protokolle des Robert-Koch-Institutes deuten in Teilen auf vorsätzlich falsche Maßnahmen hin.« Ergänzend heißt es, Menschen seien »zur Impfung verleitet und genötigt« worden, obwohl die Impfstoffe nur »in einem Schnelldurchlauf mit zweifelhaften Resultaten« zugelassen worden seien; die während der Coronazeit erlassenen Gesetze und Richtlinien seien deshalb zu überprüfen und gegebenenfalls zu streichen.

Einordnung: Aus einer späten Veröffentlichung von Protokollen wird ohne weitere Begründung auf Vorsatz geschlossen; ein Zeitablauf allein belegt keine Absicht, und die Formulierung »in Teilen« lässt offen, worauf sich der Verdacht konkret stützt. Ebenso bleibt unbelegt, welche zweifelhaften Resultate gemeint sind; allgemeine Unsicherheit bei einer neu zugelassenen Impfung wird so in eine Behauptung gezielter Täuschung übersetzt, ohne dass dafür ein Beleg genannt wird.

Was das bedeutet

In der Kombination wird aus einer verwaltungstechnischen Forderung nach Aufarbeitung der Corona-Politik eine grundsätzliche Erzählung: Der Staat habe bewusst falsch gehandelt, einzelne Bürger und Ärzte hätten sich dem zu Recht widersetzt, und die Lösung liege in mehr nationaler Eigenständigkeit statt in föderaler Abstimmung. Wer diese drei Argumentationslinien zusammen liest, bekommt weniger eine gesundheitspolitische Position vorgelegt als eine Vertrauensfrage: Traut man den Institutionen, die die Pandemie gemanagt haben, oder nicht. Die konkreten Forderungen – Untersuchungsausschuss, Amnestie, Ablehnung der Impfpflicht, Überprüfung der Coronagesetze – lassen sich in einem Gespräch einzeln sachlich diskutieren; problematisch wird es dort, wo der Verdacht vorsätzlicher Täuschung als bereits erwiesen vorausgesetzt wird, ohne dass die Fundstellen dafür einen Beleg liefern.

Belege: 1178 1160 1161 1316 1317

Sicherung moderner Krankenhäuser

Die AfD Berlin fordert im Krankenhausbereich, die Abrechnung nach Fallpauschalen durch ein leistungsgerechtes, bürokratiearmes System zu ersetzen. Sie will flächendeckende Klinikkapazitäten für die stationäre und ambulante Betreuung sicherstellen, insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder. Zudem lehnt sie es ab, dass die fortschreitende Digitalisierung der Kliniken zu mehr Dokumentationspflichten führt, und fordert, den bürokratischen Aufwand für das Klinikpersonal insgesamt zu senken.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die Forderung nach weniger Dokumentationspflicht wird mit dem Begriff eines Kontrollwahns unterlegt, der die bestehende Regelung als überzogen und sachfremd erscheinen lässt: »Dabei darf die Digitalisierung nicht länger einer überbordenden Dokumentationspflicht und einem Kontrollwahn dienen.«

Einordnung: Der Ausdruck Kontrollwahn unterstellt der Dokumentationspflicht ein pathologisches Motiv, ohne zu benennen, welchem Zweck die Dokumentation eigentlich dient – etwa der Nachvollziehbarkeit von Behandlungen oder der Qualitätssicherung. Wer eine bestehende Regel als Ausdruck von Wahn bezeichnet, muss sich mit ihrem tatsächlichen Nutzen nicht mehr auseinandersetzen.

Was das bedeutet

Als Ganzes liest sich die Forderung nach mehr Klinikkapazitäten und einer anderen Krankenhausfinanzierung zunächst als naheliegende Verwaltungsreform. In der Formulierung zur Digitalisierung tritt daneben ein zweiter Zug auf: Bürokratische Auflagen werden nicht als regelungsbedürftiges Detail behandelt, sondern als Ausdruck eines übergriffigen Staates gerahmt. Das verschiebt eine fachliche Frage über sinnvolle Dokumentationsstandards in eine allgemeinere Erzählung von staatlicher Kontrollsucht, die sich in einem Gespräch leicht von der eigentlichen, fachlich prüfbaren Frage lösen lässt.

Belege: 1165 1166 1157

Ambulante Versorgung verbessern

Die AfD Berlin will die ambulante Versorgung in mehreren Punkten verändern. Sie fordert, dass Ärzte beim Überschreiten des Budgets nicht länger Behandlungen ohne Vergütungsanspruch erbringen müssen, und will die Zulassungsbereiche für Arztpraxen wieder an den Berliner Stadtbezirken ausrichten, um eine gleichmäßigere Verteilung zu erreichen. Gegen lange Wartezeiten auf einen Arzttermin setzt sie auf mehr Medizin-Studienplätze statt auf die Anwerbung von Ärzten aus dem Ausland sowie auf eine KV-Notdienstpraxis je Bezirk für akute, nicht lebensbedrohliche Fälle. Eine gesetzlich vorgeschriebene Impfquote für Ärzte lehnt sie ab, da dies aus ihrer Sicht in die Therapiefreiheit eingreife.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die Ablehnung einer möglichen Impfquote für Ärzte begründet die AfD Berlin mit dem Schutz der ärztlichen Therapiefreiheit: »Eine Einschränkung der Therapiefreiheit, z. B. durch die Festlegung einer Impfquote für Ärzte, lehnen wir entschieden ab.«

Einordnung: Der Satz behandelt eine mögliche Impfquote als bereits feststehende Einschränkung der Therapiefreiheit, obwohl eine solche Quote im Programm selbst nur beispielhaft genannt wird. Damit wird gegen eine hypothetische Maßnahme argumentiert, ohne dass belegt wäre, dass sie tatsächlich zur Debatte steht.

Was das bedeutet

Die einzelnen Forderungen zur ambulanten Versorgung lassen sich in einem Gespräch überwiegend sachlich referieren – es geht um Bezirksplanung, Studienplätze und Vergütungsregeln, Themen, die sich empirisch prüfen lassen. Erst bei der Impfquote für Ärzte wechselt der Ton: Aus einer im Programm selbst nur beispielhaft genannten Möglichkeit wird ein Angriff auf die Therapiefreiheit, gegen den sich die Partei entschieden positioniert. Das setzt einen Alarm, wo noch keine konkrete Maßnahme ansteht, und lässt die übrigen, konkreteren Versorgungsforderungen in einem ähnlich verteidigenden Licht erscheinen, obwohl sie dafür keinen Anlass geben.

Belege: 1167 1168 1169 1170 1171 1172

Arzneimittelversorgung sichern

Die AfD Berlin will die Versorgung mit Arzneimitteln absichern, indem sie eine weitgehende Rückverlagerung der pharmazeutischen Produktion nach Deutschland und in sichere Herkunftsländer anstrebt. Zusätzlich fordert sie, den Arzneimittelgroßhandel gesetzlich zu verpflichten, mindestens den durchschnittlichen Bedarf von zwei Monaten bei versorgungsrelevanten Arzneimitteln vorzuhalten.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die Rückverlagerung der Produktion begründet die Partei mit wirtschaftlicher Eigenständigkeit: »So stellen wir uns unabhängiger auf und sorgen für Versorgungssicherheit und Qualität.«

Einordnung: Der Satz verknüpft Unabhängigkeit unmittelbar mit Versorgungssicherheit und Qualität, ohne dass diese Verknüpfung begründet wird. Eine Rückverlagerung der Produktion kann Lieferketten stabilisieren, sagt für sich genommen aber nichts darüber aus, ob dadurch auch die Qualität der Präparate steigt; die drei Begriffe werden aneinandergereiht, als folge das eine zwangsläufig aus dem anderen.

Was das bedeutet

Zusammen ergeben die beiden Forderungen ein pragmatisches Bild: Lieferkettenprobleme sollen durch heimische Produktion und Pflichtvorräte beim Großhandel abgefedert werden. Die rhetorische Verknüpfung von Unabhängigkeit mit Qualität geht dabei über das hinaus, was die Fundstellen selbst belegen – sie suggeriert, dass mehr nationale Kontrolle automatisch bessere Arzneimittel bedeutet, eine Gleichung, die im Programm nicht weiter ausgeführt wird.

Belege: 1173 1174

Pflege zu Hause und stationäre Pflege stärken

Die AfD Berlin will die häusliche Pflege finanziell aufwerten, indem sie das Pflegegeld für pflegende Angehörige und sonstige nahestehende Personen an die Vergütung ambulanter Pflegedienste angleicht. Gleichzeitig sollen die Sozialämter verpflichtet werden, Anträge auf Hilfe zur Pflege binnen eines Monats mit einer Zu- oder Absage zu beantworten. Für die stationäre Pflege fordert das Programm eine Bauförderung von 40.000 Euro je neu geschaffenem Pflegeheimplatz, der modernen Anforderungen genügt, sowie eine Erhöhung des landesseitigen Investitionskostenzuschusses auf 300 Euro je gepflegter Person und Monat. Beide Stränge – häusliche und stationäre Pflege – stehen im Programm nebeneinander, ohne dass eine der beiden Formen als vorrangig bezeichnet wird.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Das Programm begründet die Angleichung des Pflegegeldes damit, dass häusliche Pflege durch Angehörige finanziell mit professionellen ambulanten Diensten gleichgestellt werden soll, und verknüpft dies mit der Forderung nach einer verbindlichen Bearbeitungsfrist bei den Sozialämtern, damit Anspruchsberechtigte nicht monatelang auf eine Kostenzusage warten.

Einordnung: Offen bleibt, woher die Mittel für die höhere Vergütung kommen sollen und ob die Angleichung mit den tatsächlichen Lohnsteigerungen professioneller Pflegedienste Schritt hält. Zu Qualifizierung oder Entlastung pflegender Angehöriger jenseits der Bezahlung – etwa Schulungen oder Verhinderungspflege – sagt der Vorschlag nichts; er beschränkt sich auf den finanziellen Ausgleich.

Argument: Bei der stationären Pflege argumentiert das Programm mit der Analogie zu Zuschüssen anderer Bundesländer und will über eine Baukostenförderung von 40.000 Euro pro Platz sowie einen erhöhten monatlichen Investitionskostenzuschuss neue Plätze wirtschaftlich attraktiver machen.

Einordnung: Die Rechnung geht davon aus, dass fehlende Investitionsmittel der Engpass beim Ausbau stationärer Pflegeplätze sind. Der ebenfalls vielfach dokumentierte Fachkräftemangel in der Pflege wird nicht erwähnt – ein neu gebauter Platz lässt sich ohne Personal nicht betreiben. Offen bleibt auch, ob der erhöhte Investitionskostenzuschuss die Pflegesätze der Bewohner senkt oder nur zusätzlich zur bisherigen Umlage gezahlt wird.

Was das bedeutet

In der Summe zielt der Vorschlag auf mehr Geld an zwei Stellen des Pflegesystems: bei den Angehörigen, die zu Hause pflegen, und bei Investoren, die neue Heimplätze schaffen. Das ist zunächst eine verwaltungstechnische Förderpolitik ohne erkennbare rhetorische Zuspitzung. Trägt man beide Belege zusammen, zeigt sich aber eine Leerstelle: Ob überhaupt genug Pflegekräfte für zusätzliche Plätze und für eine bessere Betreuung zu Hause zur Verfügung stehen, wird an keiner Stelle behandelt – der Vorschlag adressiert nur die Finanzierungsseite, nicht die Personalseite der Pflege.

Belege: 1175 1176 1177

Öffentlichen Gesundheitsdienst auf Kernaufgaben fokussieren

Die AfD Berlin diagnostiziert einen personell überlasteten Öffentlichen Gesundheitsdienst und fordert, ihn auf einen engeren Aufgabenkreis zu konzentrieren. Priorität sollen danach Leistungen haben, die der Allgemeinheit dienen und von einzelnen Bürgern nicht eigenverantwortlich erbracht werden können: Katastrophenschutz, Seuchenbekämpfung, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Kontrolle der Lebensmittel- und Wasserhygiene. Andere, im Programm nicht näher benannte Aufgaben des Gesundheitsdienstes sollen entsprechend zurückgestellt werden, um diese Kernaufgaben erfüllbar zu halten.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Das Programm beschreibt die Gesundheitsämter als Einrichtungen, die »vor dem Kollaps« stehen – verursacht durch zunehmende Personalnot und eine Überfrachtung mit Aufgaben. Aus dieser Zustandsbeschreibung leitet sich die Forderung ab, den Aufgabenkatalog zu verengen.

Einordnung: Die Kollaps-Metapher beschreibt den Zustand als kurz vor dem vollständigen Zusammenbruch und legt damit nahe, dass eine Aufgabenreduktion die einzig mögliche Reaktion ist. Ausgeblendet bleibt die naheliegende Alternative, die Personalnot selbst durch mehr Stellen oder bessere Bezahlung zu beheben – die Engpass-Diagnose mündet direkt in einen Rückbau des Aufgabenspektrums, nicht in einen Ausbau der Ressourcen.

Argument: Für die Auswahl der verbleibenden Kernaufgaben nennt das Programm ein Kriterium: Leistungen, die primär der Allgemeinheit dienen und die der einzelne Bürger nicht eigenverantwortlich erbringen kann. Danach werden vier Bereiche aufgezählt, die diesem Kriterium laut Programm genügen.

Einordnung: Das Kriterium selbst – Allgemeinnutzen plus fehlende Eigenverantwortung des Einzelnen – wird nicht weiter begründet und ließe sich auch auf andere, im Programm nicht genannte Aufgaben des Gesundheitsdienstes anwenden. Warum gerade diese vier Bereiche die Grenze markieren und was mit den übrigen Aufgaben geschieht, bleibt offen.

Was das bedeutet

Zusammengenommen verbindet der Vorschlag eine Krisenbeschreibung mit einer Auswahlentscheidung: Weil der Gesundheitsdienst angeblich vor dem Kollaps steht, soll er sich auf vier eng umrissene Aufgaben zurückziehen. Das macht aus einer Personalfrage eine Zuständigkeitsfrage – statt zusätzliches Personal zu fordern, wird der Aufgabenkatalog verkleinert. Für alle Aufgaben außerhalb der vier genannten Bereiche bleibt im Programm offen, wer sie künftig übernimmt oder ob sie schlicht wegfallen.

Belege: 1180

Patientendaten als Privatsache

Die AfD Berlin lehnt eine zentrale Datenbank für Patientendaten ab und will stattdessen die Datenhoheit bei den Patienten selbst verankern: Diese sollen frei entscheiden können, ob und an wen ihre Gesundheitsdaten übermittelt werden. Als Alternative zur zentralen Speicherung schlägt das Programm vor, einen Notfalldatensatz und eine Patientenverfügung direkt auf der Versichertenkarte zu speichern.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Das Programm begründet die Ablehnung einer zentralen Datenbank damit, dass der Patient »Herr über seine Daten« sein müsse und selbst entscheiden dürfe, wem seine Daten zugänglich gemacht werden. Aus diesem Selbstbestimmungsanspruch folgt die Forderung, auf eine zentrale Speicherung zu verzichten und stattdessen nur Notfalldaten dezentral auf der Versichertenkarte vorzuhalten.

Einordnung: Die Freiheits- und Selbstbestimmungsargumentation stellt die Frage als Entweder-Oder zwischen zentraler Datenbank und individueller Datenhoheit dar. Ausgeblendet bleiben Modelle, die beides verbinden könnten – etwa eine zentrale, aber verschlüsselte und freiwillig steuerbare Speicherung. Auch der mögliche Nutzen einer zentralen Datenbank für die Behandlung bei wechselnden Ärzten oder in Notfällen jenseits des reinen Notfalldatensatzes wird nicht abgewogen, sondern von vornherein zugunsten der Ablehnung entschieden.

Was das bedeutet

In der Sache verengt der Vorschlag den digitalen Gesundheitsdatenschutz auf eine einzige Alternative: keine zentrale Datenbank, dafür ein Minimum an Notfalldaten auf der Karte selbst. Aus einer technischen Debatte über Datenspeicherung wird damit eine Frage individueller Freiheit gegen staatliche oder institutionelle Kontrolle. Wer diese Position vertritt, muss in Kauf nehmen, dass Behandlungsdaten zwischen verschiedenen Ärzten und Einrichtungen schlechter verfügbar sind, als es eine zentrale Lösung ermöglichen würde.

Belege: 1179

Innere Sicherheit

Polizei, Justiz und Feuerwehr stärken

Die AfD Berlin fordert ein umfassendes Ausstattungs- und Personalpaket für Polizei, Justiz und Feuerwehr. Verlangt werden mehr Personal und eine ausreichende Ausbildung des Nachwuchses, besondere finanzielle Anreize für besonders gefahrengeneigte Tätigkeiten sowie bessere Arbeitsbedingungen und Ausrüstung bei Polizei, Justiz, im Strafvollzug und bei den Finanzermittlern – einschließlich der Sanierung maroder Gebäude, eines Neubaus für das Verwaltungsgericht und dem Aufbau digitaler Infrastruktur bis hin zu KI-Anwendungen. Bei der Feuerwehr sollen massive Investitionen in Ausrüstung und Gebäude sowie eine klare haushaltspolitische Schwerpunktsetzung folgen. Personalauswahl soll dabei allein nach dem Grundsatz der Bestenauslese erfolgen, Quotenregelungen lehnt die Partei ab. Ergänzt wird das Paket um eine neue, bei den Ordnungsämtern angesiedelte Bezirkspolizei mit erweiterten Durchgriffsrechten bei nicht erheblichen Straftaten wie Sachbeschädigung.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Das Gesamtpaket wird mit einer Verfallserzählung des Berliner Stadtbilds grundiert: Was auf den ersten Blick nur ein »Schmuddel-Image« sei, sei in Wahrheit Ausdruck eines »alarmierenden Zustands« – »immer weiter um sich greifende Verwahrlosung«, wachsende Gleichgültigkeit und das Gefühl, dass niemand mehr für Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit einstehe.

Einordnung: Alltagsbeobachtungen wie Müll oder Graffiti werden hier zu einem systemischen Verfallsbefund gesteigert, ohne dass ein Zusammenhang zwischen diesem Eindruck und dem tatsächlichen Bedarf an mehr Polizei-, Justiz- und Feuerwehrpersonal belegt wird. Die Dramatisierung liefert die emotionale Dringlichkeit, die das nachfolgende, überwiegend sachlich formulierte Forderungspaket an Personal und Ausrüstung erst als zwingend erscheinen lässt.

Argument: Für die Personalauswahl selbst beruft sich die AfD auf einen scheinbar neutralen Verfahrensgrundsatz: Die »Bestenauslese« müsse uneingeschränkt gelten, Quotenregelungen werden pauschal abgelehnt.

Einordnung: Die Formulierung tut so, als stünden Leistungsprinzip und Quotenregelungen in einem grundsätzlichen Widerspruch zueinander, obwohl Quotenregelungen in der Praxis meist zusätzliche Kriterien innerhalb eines weiterhin qualifikationsbasierten Auswahlverfahrens setzen. Ausgeblendet bleibt, welches konkrete Problem – etwa Unterrepräsentation bestimmter Gruppen in Polizei, Justiz oder Feuerwehr – solche Regelungen adressieren sollen; die Ablehnung wird stattdessen als reine Verfahrensfrage der Fairness verkauft.

Argument: Zum Personal- und Ausrüstungspaket gesellt sich eine rechtspolitische Forderung: die sofortige Aufhebung des Landesantidiskriminierungsgesetzes und die Überarbeitung weiterer sicherheitsrelevanter Gesetze, begründet als »politische Rückendeckung der Sicherheitskräfte«.

Einordnung: Die Abschaffung eines Gesetzes, das Bürgerinnen und Bürger vor behördlicher Diskriminierung schützen soll, wird sprachlich neben Gehaltszulagen und neue Ausrüstung gestellt, als wäre sie ebenso eine Ressourcenfrage für die Sicherheitskräfte. Damit verschwindet aus dem Blick, wessen Schutzrechte mit der Aufhebung wegfielen und wogegen sich das Gesetz überhaupt richtete – die bestehende Kontrolle wird implizit als Misstrauen gegenüber der Polizei statt als Bürgerrecht gerahmt.

Was das bedeutet

In der Summe verbindet dieser Begriff zwei unterschiedliche Ebenen: eine breite, weitgehend unstrittige Ressourcenforderung nach mehr Personal, besserer Ausrüstung und besserer Bezahlung für Polizei, Justiz und Feuerwehr, und eine Verfalls- sowie Rückendeckungserzählung, die diese Forderung emotional auflädt und zugleich eine rechtsstaatliche Kontrollinstanz zur Disposition stellt. Wer den Argumenten allein auf der Sachebene begegnet – mehr Personal ist teuer, Ausrüstung veraltet –, übersieht, dass die Abschaffung des Landesantidiskriminierungsgesetzes in dasselbe Paket eingebettet wird wie Gehaltszulagen, obwohl es sich um etwas grundsätzlich anderes handelt: nicht um Ressourcen für die Polizei, sondern um eine Kontrolle ihres Handelns gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. So wird aus einer Verwaltungsfrage der Personalausstattung eine Frage der politischen Loyalität – wer für mehr Personal ist, so die implizite Logik, müsse auch für den Abbau von Kontrolle sein.

Belege: 0739 0740 0741 0745 0746 0747 0748 0761

Messer- und Jugendkriminalität: härteres Strafrecht statt Symbolpolitik

Die AfD Berlin will Messer- und Jugendgewalt mit einem härteren Jugend- und Sanktionsrecht begegnen, nicht mit zusätzlichen Verbotszonen. Verlangt werden eine rechtliche Grundlage für nächtliche Ausgangssperren gegen jugendliche Intensivtäter, eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahre bei gleichzeitiger Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bereits ab 18 Jahren sowie eine forcierte Ausweitung beschleunigter Verfahren im Jugendstrafrecht bei leichten und mittleren Delikten nach dem sogenannten Neuköllner Modell. Der Warnschussarrest soll künftig bis zu drei Monaten möglich sein, eine Jugendstrafe bereits ab einer Mindestdauer von drei Monaten verhängt werden können. Ergänzend fordert die Partei eine Aufklärung über die Möglichkeit der chemischen Kastration für Sexualstraftäter in den Justizvollzugsanstalten sowie eine religiöse Gefangenenseelsorge, die ausschließlich von den Glaubensgemeinschaften selbst finanziert werden soll.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Begründet wird das härtere Vorgehen mit einer akuten Bedrohungslage: »Täglich gibt es Meldungen von Messerstechereien und sonstigen gewaltsamen Übergriffen, oft mit tödlichem Ausgang«.

Einordnung: Die Häufigkeitsangabe ist anhand der von der AfD selbst genannten Jahreszahl grob nachvollziehbar, doch die Formulierung »oft mit tödlichem Ausgang« überzeichnet die tatsächliche Todesrate solcher Vorfälle, ohne dass eine Opferzahl genannt wird. Aus einer im Kern belegbaren Häufigkeit wird so eine unbelegte Lebensgefahr für die Allgemeinheit, die das gesamte nachfolgende Verschärfungspaket – von der gesenkten Strafmündigkeit bis zum früheren Erwachsenenstrafrecht – als verhältnismäßige Reaktion erscheinen lässt.

Argument: Alternative, situative Präventionsmaßnahmen werden dagegen als unwirksam abgetan: »Messerverbotszonen lehnen wir als reine Symbolpolitik ab«.

Einordnung: Die Einordnung als »Symbolpolitik« wird nicht durch Wirksamkeitsdaten zu Messerverbotszonen gestützt, sondern einfach behauptet. Zugleich bleibt unbelegt, dass die eigene Alternative – härteres Jugendstrafrecht, frühere Strafmündigkeit, Warnschussarrest – tatsächlich wirksamer wäre. Die Wirkungslosigkeits-Zuschreibung dient so vor allem dazu, präventive Maßnahmen als Scheinlösung zu diskreditieren und repressive Maßnahmen als einzig ernstzunehmende Option zu positionieren.

Was das bedeutet

Zusammengenommen erzählt dieser Begriff eine bestimmte Reihenfolge: Erst wird eine dramatisch zugespitzte, alltägliche Bedrohung durch Messergewalt gezeichnet, dann werden situative Präventionsmaßnahmen als bloße Symbolik abgewertet, und erst danach erscheint das eigene, deutlich härtere Strafrechtspaket als einzig verbleibende, folgerichtige Antwort. Dass Ausgangssperren, gesenkte Strafmündigkeit und verlängerte Arreste selbst nirgends mit einer nachgewiesenen präventiven Wirkung unterlegt werden, fällt dabei aus dem Blick, weil die Alternative bereits als wirkungslos gebrandmarkt wurde. Am Ende steht ein Jugendstrafrecht, das sich weniger über Wirksamkeitsnachweise legitimiert als über die vorab erzeugte Dringlichkeit der Bedrohungslage.

Belege: 0743 0752 0753 0754 0756 0757

Organisierte Kriminalität und Verfahrensreform

Die AfD Berlin fordert eine Reihe von Verfahrensreformen gegen organisierte Kriminalität. Tatverdächtige der organisierten Kriminalität sollen künftig innerhalb von 48 Stunden dem Bereitschaftsrichter zur Vorbereitung einer Hauptverhandlung vorgeführt werden. Verfahren gegen wiederholt Beschuldigte sollen nach der Regel »Alt frisst Neu« durchgängig vom gleichen Dezernenten bearbeitet werden, um eine täterorientierte Bearbeitung zu ermöglichen und eine Zersplitterung der Verfahren zu vermeiden. Die Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaft sollen neu strukturiert werden, damit die sechs Polizeidirektionen jeweils einer Hauptabteilung der Staatsanwaltschaft zugewiesen sind und eine durchgängige Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft entsteht. Ergänzend sollen Straftäter ohne deutschen Pass ihre Haftstrafen künftig in Gefängnissen ihrer Herkunfts- oder in Drittländern verbüßen können.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Der Reformbedarf wird mit einer statistisch gestützten Rangbehauptung begründet: »Mit 66 Ermittlungskomplexen und 485 Tatverdächtigen im Jahr 2023 ist Berlin die Hauptstadt der organisierten Kriminalität«.

Einordnung: Die genannten Zahlen belegen eine bestimmte Fallzahl, nicht aber die Spitzenposition, die der Satz behauptet – ein Vergleich mit anderen Bundesländern oder Städten fehlt vollständig. Aus einer Kennzahl wird so ein Superlativ, der Berlin als Extremfall markiert und damit die anschließenden, tief in Verfahrensabläufe eingreifenden Reformen als zwingend erscheinen lässt, ohne dass die Zahl selbst diese Dringlichkeit hergibt.

Argument: Die Lage wird zusätzlich als Verlust staatlicher Kontrolle beschrieben: »Die entstandene Paralleljustiz muss bekämpft werden. Rechtsfreie Räume darf es nicht geben«.

Einordnung: Die Begriffe »Paralleljustiz« und »Rechtsfreie Räume« behaupten einen flächenhaften Souveränitätsverlust des Rechtsstaats, ohne Ort, Umfang oder Ausmaß dieses Verlusts zu benennen. Einzelne, tatsächlich bestehende Ermittlungskomplexe werden damit zu einer Erzählung verallgemeinert, in der der Staat Gebiete an eine rivalisierende Ordnung verloren habe – eine Zuspitzung, die weitreichendere Verfahrensbefugnisse rechtfertigt, als es die zugrunde liegende Fallzahl allein täte.

Was das bedeutet

Der Begriff verbindet handwerkliche Verfahrensreformen – schnellere Vorführung, durchgängige Zuständigkeit, neu geschnittene Staatsanwaltschaftsabteilungen – mit einer Erzählung vom drohenden Kontrollverlust des Staates. Diese Verbindung hat einen Effekt: Verfahrensfragen, die sich fachlich diskutieren ließen, werden zu einer Frage staatlicher Souveränität aufgewertet, bei der Kritik oder Abwägung schnell als Verharmlosung der Lage erscheinen. Der Auslands-Strafvollzug für Straftäter ohne deutschen Pass fügt sich in dieses Bild als sichtbarstes, symbolisch aufgeladenstes Element ein, obwohl er organisatorisch nur einen Teilaspekt der beschriebenen Verfahrensreform betrifft.

Belege: 0749 0750 0751

Politischen und religiösen Extremismus bekämpfen

Die AfD Berlin will politischen und religiösen Extremismus mit einem Bündel sicherheitspolitischer Maßnahmen bekämpfen. Dazu zählt die Beobachtung linksextremistischer Kampagnen wie „Switch Off“ und ihrer Vorfeldstrukturen durch den Verfassungsschutz. Bei Versammlungen soll ein generelles Vermummungsverbot gelten, ergänzt um ein neues Veranstaltungssicherheitsgesetz. Ausländische Gefährder, Extremisten und Kriminelle sollen konsequent zurückgeführt werden, islamistische Gefährder sofort ausgewiesen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD zeichnet das Bild einer sich zuspitzenden Bedrohungslage: Berlin sei zu einer »Hochburg von Salafisten und Anhängern des Islamischen Staates« geworden, seit dem Überfall der Hamas auf Israel häuften sich propalästinensische Demonstrationen und antisemitische Attacken fast täglich, und die linksextremistische Szene sei inzwischen mit der islamistischen »verschmolzen« – mit der Folge einer insgesamt deutlich erhöhten Gefahrenlage.

Einordnung: Diese Erzählung reiht rechtlich sehr Verschiedenes – überwiegend legale Demonstrationen und tatsächliche Straftaten – in einem Satz aneinander und verwischt damit die kategoriale Grenze zwischen beidem. Die behauptete Verschmelzung zweier heterogener Szenen zu einer einheitlichen Bedrohung bleibt ohne Beleg, ebenso die Einstufung Berlins als »Hochburg« ohne belastbare Vergleichszahlen. Aus einzelnen, unterschiedlich gelagerten Phänomenen wird so eine geschlossene, sich gegenseitig verstärkende Gefahr konstruiert.

Argument: Zivilgesellschaftliche Organisationen werden im Programm pauschal als »als NGOs getarnte linke Vorfeldorganisationen« bezeichnet, und ihre Beobachtung und Bekämpfung wird ausdrücklich »als integraler Bestandteil einer entschlossenen Remigrationspolitik« eingeordnet.

Einordnung: Der Begriff »getarnt« unterstellt gegenüber nicht namentlich genannten Organisationen eine bewusste Täuschung, ohne dass ein Einzelfall benannt wird – aus zivilgesellschaftlichem Engagement wird sprachlich ein verdeckter Angriff. Und indem die Extremismusbekämpfung in eine »Remigrationspolitik« eingebettet wird, verschiebt sich der Bezugsrahmen von einer sicherheitsrechtlichen Frage – wer eine Straftat begeht oder plant – zu einer demografisch-ethnischen Zielsetzung, ohne dass dieser Zusammenhang eigens begründet würde.

Was das bedeutet

Aus einem Bündel einzelner, für sich genommen prüfbarer Maßnahmen – Beobachtung, Vermummungsverbot, Rückführung – wird durch die Rahmung eine größere Erzählung: Berlin als Stadt, die von zwei ineinander übergehenden radikalen Szenen bedroht wird, in der selbst zivilgesellschaftliche Organisationen als getarnte Akteure gelten können. Wer diese Erzählung übernimmt, erlebt harte Maßnahmen wie Verbote, Beobachtung und Ausweisung nicht als eine von mehreren möglichen sicherheitspolitischen Antworten, sondern als zwingende Reaktion auf eine sich beschleunigende, bereits verschmolzene Gefahr. Die Einordnung in eine »Remigrationspolitik« macht daraus zusätzlich ein Projekt, das über die konkrete Extremismusabwehr hinausreicht.

Belege: 0758 0744 0760

Katastrophenschutz und Schutz kritischer Infrastruktur

Die AfD Berlin fordert einen Ausbau des Katastrophenschutzes und des Schutzes kritischer Infrastruktur. Dazu zählen eine Strafverschärfung für Angriffe auf kritische Infrastrukturen, eine verbindliche Blackout- und Sabotagevorsorge mit Notstrom-, Kommunikations- und Notfallplänen für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere wichtige öffentliche Einrichtungen sowie ein Ausbau des Sirenennetzes für eine verlässliche Warnung der Bevölkerung.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD führt die Forderungen unmittelbar auf konkrete Vorfälle zurück: »Die linksterroristischen Anschläge auf die Berliner Stromversorgung, insbesondere in Steglitz-Zehlendorf, aber auch in Adlershof und andernorts« hätten gezeigt, wie ungenügend der Katastrophenschutz aufgestellt sei.

Einordnung: Die politische Motivzuschreibung »linksterroristisch« wird als feststehende Tatsache formuliert, nicht als Ergebnis eines Ermittlungsverfahrens gekennzeichnet – die strafrechtliche Einordnung der Anschläge stand zum Zeitpunkt der Formulierung noch nicht rechtskräftig fest. Aus einer offenen Frage wird so eine gesicherte Prämisse, auf der die gesamte weitere Forderung aufbaut.

Argument: Die Anschläge hätten, so das Programm, »die alarmierenden Defizite des Berliner Katastrophenschutzes schonungslos offengelegt« – die Formulierung präsentiert das als objektive Enthüllung eines Zustands, der zuvor verschwiegen worden sei.

Einordnung: Ein einzelnes, örtlich begrenztes Ereignis wird zum generellen Beweis für flächendeckende Versäumnisse erklärt, ohne dass eine systematische Bestandsaufnahme des Berliner Katastrophenschutzes vorgelegt wird. Der Sprung vom Einzelfall zur pauschalen Diagnose »Defizite« erspart die Begründung, warum ausgerechnet diese Anschläge repräsentativ für den Zustand der gesamten Infrastruktur sein sollen.

Was das bedeutet

Die Verknüpfung einer technischen Resilienzfrage – wie gut ist Berlin gegen Stromausfälle jeder Art gewappnet – mit einer noch nicht rechtskräftig geklärten Täterzuschreibung macht aus einer Infrastrukturdebatte eine Frage der inneren Sicherheit gegen einen politisch benannten Feind. Notstrompläne, Sirenennetz und Strafverschärfung erscheinen dadurch nicht als eine von mehreren möglichen Antworten auf allgemeine Verwundbarkeit kritischer Infrastruktur, sondern als zwingende Reaktion auf einen bereits feststehenden politischen Angriff.

Belege: 0759 0762 0763

Sicherheits- und Militärforschung an Hochschulen

Die AfD Berlin setzt sich dafür ein, dass Berliner Hochschulen sicherheits- und militärrelevante Forschung nicht grundsätzlich ausschließen. Sie begründet dies damit, dass Deutschland bei militärischen Innovationen einen eigenen Beitrag leisten müsse, statt sich allein auf ausländische Forschung zu verlassen. Aus ihrer Sicht schwächt eine grundsätzliche Verweigerung solcher Forschung die Verteidigungsfähigkeit des Landes.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Das Programm formuliert eine direkte Kausalkette: »Wer sicherheitsrelevante Forschung grundsätzlich verweigert, schwächt die Verteidigungsfähigkeit und gefährdet dadurch Menschenleben.«

Einordnung: Zwischen der hochschulpolitischen Entscheidung, bestimmte militärnahe Forschung nicht zu fördern, und einer konkreten Gefährdung von Menschenleben liegen zahlreiche ungenannte Zwischenschritte – Umfang der Forschung, verfügbare Alternativen, tatsächliche militärische Abhängigkeit. Diese Kette überspringt sie und macht aus einer hochschulpolitischen Positionierung unmittelbar eine Frage über Leben und Tod, wodurch jede Zurückhaltung gegenüber militärnaher Forschung als verantwortungslos erscheinen muss.

Argument: Ergänzend argumentiert das Programm, Deutschland könne bei militärischen Innovationen »nicht ausschließlich Trittbrettfahrer ausländischer Forschung sein«.

Einordnung: Die Trittbrettfahrer-Formel reduziert die Debatte auf eine Zweierwahl – eigene militärische Forschung betreiben oder unfair von fremder Leistung profitieren. Andere Gründe für Zurückhaltung gegenüber militärnaher Hochschulforschung, etwa ethische Bedenken bei Dual-Use-Forschung oder andere Förderprioritäten, kommen in diesem Bild gar nicht erst vor.

Was das bedeutet

Aus einer hochschulpolitischen Förderfrage – soll Berlin sicherheits- und militärrelevante Forschung zulassen oder begrenzen – wird durch die Verbindung von Gefährdungsrhetorik und Trittbrettfahrer-Vorwurf eine Frage nationaler Verantwortung. Wer Beschränkungen für militärnahe Forschung befürwortet, erscheint in dieser Logik nicht als jemand mit anderen Prioritäten für die Hochschulforschung, sondern als jemand, der Menschenleben gefährdet und sich zugleich unfair auf fremde Forschungsleistung verlässt.

Belege: 0701 0702

Klima & Energie

Energiewende beenden – Grundlastfähigkeit statt Klimaschutzgesetz

Die AfD fordert, das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz abzuschaffen und durch ein »Sichere-Energie-Gesetz« zu ersetzen, das Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Netzstabilität zum Maßstab macht. Begründet wird das mit der Einschätzung, eine sichere Energieversorgung sei nur mit einem grundlastfähigen Energiemix möglich, da wetterabhängige Quellen weder Versorgungssicherheit noch Netzstabilität garantieren könnten und den Bedarf einer Millionenstadt in Dunkelflauten nicht deckten. Deshalb sollen Kohle- und Gaskraftwerke sowie Importstrom aus unterschiedlichen Quellen weiterbetrieben werden, um Spitzenlasten abzufangen und Blackouts zu verhindern. Zusätzlich fordert die Partei den Wiedereinstieg in die Kernenergie, einschließlich moderner Reaktoren der dritten und vierten Generation, sowie auf Bundesebene den Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen und die Abschaffung von CO2-Abgabe und Solarpflicht.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD verwendet für die Energiewende den Begriff »klimaideologisch betriebener Energiesozialismus«, der nach ihrer Darstellung unermessliche finanzielle Mittel verschleudere und mit Energiesteuern und CO2-Abgaben »hemmungslos« bei den Bürgern abkassiere. Auch die gestiegenen Fernwärmekosten führt sie unmittelbar auf die gescheiterte Energiewende und steuerliche Belastungen zurück. Dieselbe Etikettierung trägt der Vorwurf, die anderen Parteien unterwürfen die Stadt einem »dogmatischen Klimanarrativ«, und die Absage an eine angeblich »neosozialistische Marktsteuerung«.

Einordnung: Diese Darstellung blendet aus, dass Preissteigerungen bei Strom, Gas und Fernwärme auf ein Bündel von Ursachen zurückgehen — internationale Energiemärkte, gestiegene Rohstoffpreise, Netzausbaukosten —, die sich nicht monokausal der Klimapolitik zuschreiben lassen. Der Begriff »Energiesozialismus« unterstellt zudem eine ideologisch erzwungene Zwangswirtschaft, wo tatsächlich ein Instrumentenmix aus Förderung, Abgaben und Marktmechanismen wirkt; das verschiebt eine Verteilungs- und Kostenfrage in eine System-Frage.

Argument: Der Atomausstieg und der absehbare Kohleausstieg werden als Ursache einer »künstlichen Verknappung« der Energieversorgung beschrieben; als Folge nennt die AfD explodierende Strom- und Wärmepreise sowie »eine gefährliche Abhängigkeit von teuren Energieimporten«. Ohne durchgehend verfügbare Kohle- und Gaskraftwerke drohten in »Dunkelflauten« Versorgungslücken bis zum Blackout.

Einordnung: Die Formulierung suggeriert eine unmittelbare Bedrohungslage, ohne bestehende Reservekapazitäten, Netzausbau und den Ausbau von Speichertechnologien zu berücksichtigen, mit denen Dunkelflauten heute überbrückt werden. Die Alternative — beschleunigter, gezielter Ausbau von Netzen und Speichern statt Rückkehr zu fossilen und nuklearen Grundlastkraftwerken — wird gar nicht erst als Option benannt.

Argument: Die Berliner Klimapolitik wird als »ideologisches Prestigeprojekt ohne Einfluss auf das Weltklima« bezeichnet — die eigenen Maßnahmen der Stadt seien angesichts der globalen Emissionsmengen wirkungslos und daher überflüssig.

Einordnung: Das Futilitäts-Argument überträgt eine globale Verhältniszahl unzulässig auf die lokale Handlungsebene: Dass eine einzelne Stadt das Weltklima nicht allein retten kann, sagt nichts darüber aus, ob ihr Beitrag im Verbund mit anderen Kommunen, Ländern und Staaten wirkungslos wäre — dieselbe Logik ließe sich gegen jede einzelne klimapolitische Maßnahme weltweit anführen.

Was das bedeutet

Was zunächst wie eine energiepolitische Verwaltungsfrage aussieht — welches Gesetz gilt, welche Kraftwerke laufen weiter —, wird durch die wiederkehrenden Muster zu einer grundsätzlichen Absage an Klimapolitik insgesamt. Belastungs-, Gefahren- und Wirkungslosigkeits-Argument ergänzen sich: Erst wird die Energiewende als finanzielle Zumutung markiert, dann als Sicherheitsrisiko, schließlich als sinnlos für ihr eigentliches Ziel. Am Ende steht die Forderung, Kohle-, Gas- und Kernkraft weiterzubetreiben und aus dem Pariser Klimaabkommen auszutreten — eine Position, die sich weniger aus konkreten Versorgungsengpässen speist als aus einer grundsätzlichen Distanz zur Klimapolitik als solcher.

Belege: 1445 1446 1447 1448

Keine Windräder in Berliner Wäldern

Die AfD lehnt Windkraftanlagen in Berliner Wäldern grundsätzlich ab und will unter eigener Regierungsverantwortung keine Windräder im Wald zulassen. Ebenso lehnt sie das im Land vorgesehene Flächenziel von 0,5 Prozent für Windkraft »strikt« ab. Begründet wird die Ablehnung mit dem Schutz von Natur und Erholungsräumen sowie der Einschätzung, Windkraft im Wald leiste keinen ausreichenden Beitrag zur Versorgungssicherheit der Stadt. Die Partei wertet die bundesgesetzliche Verpflichtung, überhaupt Windkraftflächen im Wald auszuweisen, zudem als Fremdbestimmung Berlins durch den Bund.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Großwindkraftanlagen im Wald werden so beschrieben, dass sie »Landschaft« zerstören, »Mensch, Tier und Umwelt« belasten und »keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit unserer Stadt« leisten; Natur, Erholungsräume und das Stadtbild würden dadurch »zerstört«.

Einordnung: Die Behauptung, Windkraft leiste keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit, blendet aus, dass einzelne Erzeugungsarten in einem Energiemix grundsätzlich nicht isoliert die gesamte Versorgung sichern müssen, sondern im Verbund mit anderen Quellen und Speichern wirken — dieselbe Logik ließe sich gegen jede einzelne Kraftwerksart anwenden. Der Zerstörungs-Vorwurf überzeichnet zudem den tatsächlichen Flächenverbrauch, den das eigene Flächenziel mit 0,5 Prozent selbst eng begrenzt.

Argument: Die Pflicht, Windkraftflächen im Wald auszuweisen, wird als Zwang von außen gerahmt: Berlin dürfe »nicht länger durch Bundesgesetze gezwungen werden«, Windräder in seinen Wäldern aufzustellen.

Einordnung: Diese Rahmung blendet aus, dass die bundesgesetzliche Flächenvorgabe Teil eines länderübergreifenden Ausbauziels ist, an dem alle Bundesländer beteiligt sind, und stellt eine gemeinsame Verpflichtung als einseitige Fremdbestimmung Berlins dar. Welches andere Land die entsprechende Fläche stattdessen bereitstellen soll, bleibt unbenannt.

Was das bedeutet

Aus einer räumlich eng begrenzten Ausbauentscheidung — 0,5 Prozent Waldfläche für Windkraft — wird über diese Argumentationslinien eine grundsätzliche Absage an Windkraft in Berlin insgesamt. Der Zerstörungs-Vorwurf gegen Natur und Erholungsräume und der Zwangs-Vorwurf gegen den Bund verstärken sich gegenseitig: Wer beides glaubt, hat kaum noch einen Grund, dem Flächenziel überhaupt zuzustimmen. Übrig bleibt eine Position, die weniger über die konkrete Flächenzahl verhandelt als über die grundsätzliche Legitimität von Windkraft im Berliner Stadtgebiet.

Belege: 1452 1436 1439

Grünflächenpflege, Bäume und Flächenschutz statt Verbote

Die AfD fordert mehr Mittel, qualifiziertes Personal und klare Pflegekonzepte für die Berliner Grünflächenämter, damit die Pflege von Grünflächen wieder Vorrang erhält. Für gefällte Bäume soll künftig durchgängig eine Nachpflanzpflicht gelten, deren Einhaltung über transparente Baumbilanzen kontrolliert wird. Beim Flächenverbrauch setzt sie auf Reduzierung und gezielte Entsiegelung dort, wo dies sinnvoll und mit geringem Aufwand möglich ist, unter anderem durch Anreize für private Eigentümer. Die Partei rahmt diesen Naturschutz insgesamt als Aufgabe von Pflege, Eigenverantwortung und technischen Lösungen statt als Feld für neue Verbote.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Beim Umgang mit invasiven Tierbeständen kündigt die AfD an, deren Bestand dort, wo es ökologisch notwendig sei, »tier- und artgerecht reduziert« werde. Die zugrundeliegenden Daten müssten »dem echten Schutz naturnaher Räume dienen«, »nicht der Erfüllung ideologischer Berichtspflichten oder der Vorbereitung neuer Verbote«.

Einordnung: Die Formulierung »tier- und artgerecht reduziert« umschreibt sprachlich die gezielte Tötung von Tieren, ohne dies beim Namen zu nennen. Der anschließende Realitäts-Verweis stellt einen als »echt« bezeichneten Naturschutz einer angeblich ideologischen Berichts- und Verbotspraxis gegenüber, ohne zu benennen, welche konkreten Pflichten oder Verbote gemeint sind — die Gegenüberstellung bleibt unbelegt und dient vor allem dazu, bestehende Dokumentations- und Regulierungsinstrumente pauschal zu diskreditieren.

Argument: Als Begründung für mehr Mittel, Personal und klare Pflegekonzepte nennt die AfD, dass die Berliner Grünflächenämter »seit Jahren kaputtgespart« worden seien.

Einordnung: Die Position bleibt bei der pauschalen Zuschreibung stehen und benennt weder konkrete Haushaltszahlen noch, in welchem Umfang zusätzliche Mittel tatsächlich nötig wären, um die Pflegeaufgaben wieder vollständig zu erfüllen.

Was das bedeutet

Grünflächenpflege, Nachpflanzpflicht und Entsiegelung klingen zunächst nach reiner Verwaltungsarbeit — mehr Personal, klare Konzepte, transparente Bilanzen. Die begleitenden Argumentationsmuster verschieben den Rahmen jedoch: Wer Berichtspflichten als ideologisch und die Ämter als kaputtgespart beschreibt, positioniert eigene Pflegeversprechen als Gegenentwurf zu bestehenden Naturschutz- und Dokumentationsinstrumenten, statt sie zu ergänzen. Am Ende steht ein Naturschutzverständnis, das Eigenverantwortung und punktuelle Pflege betont und regulatorische Instrumente eher zurückdrängen als ausbauen will.

Belege: 1449 1450 1451 1453 1454

Gewässerschutz und Trinkwasserversorgung modernisieren

Die AfD setzt sich für einen umfassenden Schutz und die ökologische Aufwertung von Trinkwasser und Gewässern ein. Sie fordert die Modernisierung der Trinkwasseraufbereitung, unter anderem durch eine vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen, mit der Schadstoffe wie Medikamenten- und Hormonrückstände zuverlässiger entfernt werden sollen. Dazu gehören der Schutz und die Pflege von Quellgebieten, Kleingewässern, Seen, Flüssen und Bächen sowie die langfristige Umstellung der Abwasser- und Regenwassersysteme auf ein Trennsystem, bei dem Regen- und Abwasser getrennt fließen. Angesichts veränderter Zuflüsse aus der Spree fordert sie zudem die Renaturierung von Uferzonen und die Erschließung neuer Wasserversorgungsquellen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die Modernisierung der Wasserinfrastruktur wird mit veränderten Zuflüssen aus der Spree und dem Ziel begründet, Versorgungssicherheit und Wasserqualität langfristig zu gewährleisten — von der Entfernung von Schadstoffen über die Trennung von Abwasser- und Regenwassersystemen bis zur Erschließung neuer Wasserquellen.

Einordnung: Die Position benennt weder, wie stark sich die Spree-Zuflüsse konkret verändert haben, noch welchen Zeithorizont und welche Kosten die geforderten Umbauten hätten; die Dringlichkeit der Maßnahmen bleibt damit unbelegt, auch wenn die einzelnen Forderungen in der Sache plausibel klingen.

Was das bedeutet

Anders als bei den übrigen Klimathemen liegt hier kein auffälliges Argumentationsmuster vor — die AfD begründet ihre Gewässerschutz- und Trinkwasser-Forderungen sachlich mit Versorgungssicherheit und Umweltschutz, ohne erkennbare rhetorische Zuspitzung. Das macht die Position in dieser Form kaum von vergleichbaren Forderungen anderer Parteien unterscheidbar; die offene Frage liegt eher darin, welche Fristen, Kosten und Prioritäten sich hinter den einzelnen Maßnahmen verbergen.

Belege: 1455 1456 1457

Kultur

Leitkultur, Sprache und Erinnerungspolitik

Die AfD versteht sich als Bewahrerin des christlich-abendländischen Kulturerbes, das sie erhalten und behutsam weiterentwickeln will. Sie lehnt die geschlechtergerechte Schreibweise ab und will an der bisherigen Sprachentwicklung festhalten. Bei der Vergabe von Straßen- und Platznamen wendet sie sich gegen eine aus ihrer Sicht undifferenzierte Tilgung bestehender Namensgeber und kritisiert, dass auch bei Neubenennungen häufig weltanschauliche statt sachliche Erwägungen den Ausschlag gäben; in der Stadtplanung setzt sie sich dafür ein, die geschichtliche Kontinuität Berlins sichtbar zu halten, statt moderne Brüche zu betonen. Postkoloniale Theorien lehnt sie ab. In der Erinnerungspolitik will sie das ehemalige Polizeigefängnis Keibelstraße zu einem zentralen Erinnerungsort ausbauen, unterstützt die Einrichtung eines Instituts für Kommunismusforschung auf dem Campus für Demokratie und fordert die Realisierung des Forums Opposition und Widerstand 1945–1990; den vom Bund geplanten Bau eines Archivzentrums auf dem ehemaligen Stasi-Gelände lehnt sie ab, weil dafür denkmalgeschützte Gebäude abgerissen werden müssten.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD schildert die eigene Kultur als von einer verbreiteten Missachtung betroffen und erklärt, der »mangelnden Wertschätzung, ja Verachtung unserer eigenen Traditionen und Werte« treten wir entschieden entgegen. Damit rahmt sie sich selbst als »Erben der christlich-abendländischen Kultur«, deren Aufgabe es sei, das kulturelle Erbe zu bewahren.

Einordnung: Wer eine »Verachtung« der eigenen Traditionen behauptet, ohne zu benennen, wer sie wo geäußert haben soll, verwandelt eine unbelegte Wahrnehmung in eine feststehende Tatsache. Das positioniert die eigene Kulturauffassung als Opfer einer diffusen, nirgends konkret verorteten Geringschätzung und erspart die Auseinandersetzung mit tatsächlichen Kontroversen um Traditionen und Erinnerungskultur, indem es sie durch eine Selbstinszenierung als bedrängte Bewahrerin ersetzt.

Argument: Die geschlechtergerechte Sprache beschreibt die AfD als »politisches Umerziehungsprojekt«, das die »natürliche und historisch gewachsene Sprachentwicklung« manipuliere und einen »ideologischen Spaltpilz« in die Gesellschaft trage.

Einordnung: Das Bild einer angeblich natürlichen Sprachentwicklung blendet aus, dass sich Sprache seit jeher durch bewusste Eingriffe verändert, etwa durch Rechtschreibreformen oder redaktionelle Konventionen, statt naturwüchsig außerhalb gesellschaftlicher Aushandlung zu entstehen. Der Vergleich mit einem »Spaltpilz« überträgt zusätzlich ein Krankheits- und Schädlingsbild auf eine sprachpolitische Debatte, statt inhaltlich zu begründen, warum die vorgeschlagene Schreibweise abzulehnen sei.

Argument: Die postkoloniale Theorie beschreibt die AfD als »große Gefahr für eine ausgewogene Erinnerungspolitik«. Als Beleg dient ihr die Umbenennung der Mohrenstraße ebenso wie der »unverkennbare Antisemitismus etlicher Vertreter postkolonialer Theorien« — daraus schließt sie, »der Postkolonialismus« als Ganzes bedrohe den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Einordnung: Der Schluss von einer einzelnen Straßenumbenennung und dem individuell zurechenbaren Fehlverhalten »etlicher Vertreter« auf eine Bedrohung durch die gesamte Theorierichtung ist unzulässig verallgemeinernd. Einzelne Positionen oder Personen werden so zum Beleg für eine pauschale Ablehnung eines ganzen wissenschaftlichen Diskursfelds erhoben, ohne zwischen dessen unterschiedlichen Strömungen zu unterscheiden.

Was das bedeutet

Aus einer verwaltungstechnischen Kulturerbe-Politik wird durch die wiederkehrenden Argumentationsmuster ein größeres Erzählstück: Die AfD stellt sich durchgängig als Bewahrerin dar, die einer angeblich verbreiteten Geringschätzung eigener Traditionen entgegentritt, sprachliche Veränderungen als unnatürlichen Eingriff von außen deutet und ein wissenschaftliches Theoriefeld pauschal als Gefahr einordnet. Konkrete, für sich genommen nachvollziehbare Einzelforderungen — von Straßennamens-Kriterien bis zu bestimmten DDR-Erinnerungsorten — werden damit in einen größeren Abwehrkampf um kulturelle Deutungshoheit eingebettet. Wer die einzelnen Forderungen isoliert betrachtet, übersieht leicht, dass sie durch diese Rahmung zusammengehalten werden: nicht als Sachpolitik zu einzelnen Institutionen, sondern als fortlaufende Verteidigung eines als bedroht dargestellten kulturellen Status quo.

Belege: 0634 0636 0637 0638 0639 0680

Denkmalschutz, Kulturgutschutz und Stadtbild-Rekonstruktion

Die AfD will den Denkmalschutz in Berlin stärken: In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Landesdenkmalrats fordert sie mehr Personalstellen sowie ein eigenes Kulturgutschutzgesetz auf Landesebene mit besseren Regelungen für den Katastrophenfall, ergänzt um verbindliche Notfallpläne für Museen, Archive und öffentliche Kultureinrichtungen. Bei der Vergabe von Straßen- und Platznamen sollen historische und kulturelle Relevanz, gesellschaftliche Leistung und der Ortsbezug der zu ehrenden Person maßgeblich sein. Für den Erhalt historischer Bausubstanz will sie die Ausbildungs- und Vergabestrukturen im traditionellen Handwerk stärken und den Studiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik an der HTW Berlin dauerhaft sichern. Sie setzt sich zudem für die originalgetreue Rekonstruktion stadtbildprägender Bauwerke ein, namentlich der Schinkelschen Bauakademie, einer Wiederbebauung der Berliner Altstadt am Molkenmarkt und der Wiedererrichtung der Berolina, wobei Wiederaufbauten dort möglich sein sollen, wo eine belastbare historische Dokumentation vorliegt. Ergänzend will sie eine Kommission zum Schutz und zur Bewahrung von Freiluftdenkmälern einsetzen und die Bürger stärker in die Denkmalpflege einbinden.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD begründet ihre Forderung, die auskömmliche Finanzierung der Sammlungs- und Erhaltungsfähigkeit von Archiven und Museen haushaltspolitisch vor die Förderung von Kulturschaffenden zu stellen, damit, dass nur so Bestände bewahrt, restauriert und erweitert werden könnten.

Einordnung: Die Argumentation setzt Bestandserhalt und Künstlerförderung als konkurrierende Haushaltsposten, ohne zu beziffern, welche konkreten Mittel dabei aus welchen Förderlinien verschoben würden und wie stark die freie Kulturszene dadurch tatsächlich betroffen wäre. Wer der Priorisierung zustimmt, ohne diese Verschiebung mitzudenken, übernimmt eine als reine Sachnotwendigkeit präsentierte Setzung, die tatsächlich eine politische Gewichtung zwischen musealer Bewahrung und gegenwärtiger künstlerischer Produktion trifft.

Argument: Für die Umsetzung bedeutender Kulturbauprojekte setzt die AfD auf innovative Finanzierungs- und Beteiligungsmodelle: privates Mäzenatentum und gezielt eingesetzte Spendengelder zur Wiederherstellung historischer Objekte und Kulturgüter.

Einordnung: Das Programm benennt nicht, in welchem Verhältnis diese privaten Finanzierungsformen zu öffentlichen Mitteln stehen sollen und wer über die Auswahl der so finanzierten Projekte entscheidet. Eine stärker mäzenatisch finanzierte Kulturbau-Praxis verschiebt Entscheidungsspielräume tendenziell zu denjenigen, die über entsprechendes Vermögen verfügen, ohne dass das Programm dafür ein Korrektiv vorsieht.

Was das bedeutet

Konkrete, technikfreie Forderungen zum Erhalt materiellen Kulturerbes stehen hier ohne die zuspitzende Rhetorik da, mit der die AfD ihre kulturpolitischen Positionen sonst häufig unterlegt. Trotzdem verschieben zwei ihrer Grundentscheidungen den Rahmen, in dem Kulturpolitik gedacht wird: die Priorisierung von Bestandserhalt vor Künstlerförderung im Haushalt und die Verlagerung eines Teils der Finanzierung von Kulturbauprojekten auf privates Mäzenatentum statt allein öffentliche Mittel. Wie stark die freie Szene oder die öffentliche Steuerungsfähigkeit dadurch tatsächlich betroffen wären, lässt sich aus dem Programm nicht ablesen.

Belege: 0652 0663 0665 0666 0664 0667 0668

Kulturförderung: Neutralität, Finanzierung und Markt

Die AfD will, dass Kulturförderung keine Projekte finanziert, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind oder Antisemitismus Vorschub leisten. Zugleich soll die politische Gesinnung kein Kriterium bei der Bewilligung von Förderanträgen sein, und die Förderleitlinien sollen so gefasst werden, dass sich Erfolge deutlicher im Budget abbilden. Sie tritt dafür ein, dass der Bund seinen Hauptstadtkulturfonds noch stärker in die Finanzierung kultureller Institutionen von nationaler Bedeutung in Berlin einbindet, und will neben der Breitenkultur auch bedeutende hochkulturelle Einrichtungen fördern, die am Markt nicht bestehen könnten. Für die Kultur- und Kreativwirtschaft will sie Finanzierungsformen wie Wagniskapital und Mikrokredite einsetzen, Beratungsangebote zu Unternehmensgründung ausbauen, die Ausbildung an den Kunsthochschulen stärken und eine dauerhafte, international konkurrenzfähige Kunstmesse in Berlin schaffen. Auf Fraktionsebene ergänzt sie dies um die Forderung nach gezielter Förderung deutscher Filmproduktionen und junger Filmschaffender, einer politisch neutralen, oligopolfreien Vergabe der Filmförderung sowie insgesamt einer Entpolitisierung der Kulturförderung und mehr Eigenwirtschaftlichkeit der Kulturinstitutionen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD verlangt zugleich, dass Kulturförderung keine Projekte finanziert, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind oder Antisemitismus Vorschub leisten, und dass die politische Gesinnung kein Bewilligungskriterium sein darf.

Einordnung: Beide Forderungen zusammen lassen offen, wie sich der Ausschluss FDGO-widriger oder antisemitischer Projekte inhaltlich von einer Gesinnungsprüfung unterscheiden soll — jede Einschätzung, ob ein Projekt gegen die FDGO gerichtet ist, setzt notwendig eine inhaltliche Bewertung voraus. Das Programm klärt nicht, wer diese Grenze zieht und nach welchem Verfahren, sodass die behauptete Neutralität von der praktischen Auslegung im Einzelfall abhängt, ohne dass das benannt wird.

Argument: Die AfD will Förderleitlinien so fassen, dass sich Erfolge deutlicher im Budget abbilden, verlangt für die Kulturinstitutionen mehr Eigenwirtschaftlichkeit, fördert zugleich aber ausdrücklich auch hochkulturelle Einrichtungen, die am Markt nicht bestehen könnten.

Einordnung: Eine stärkere Erfolgs- und Eigenwirtschaftlichkeitsorientierung der Förderung steht in einem ungeklärten Verhältnis zu der gleichzeitigen Zusage, marktunfähige Hochkultur weiter zu fördern. Das Programm benennt nicht, nach welchem Maßstab Erfolg bei Einrichtungen gemessen werden soll, die per Definition nicht am Markt bestehen können, und lässt offen, welche der beiden Leitlinien im Konfliktfall den Ausschlag gibt.

Was das bedeutet

Aus den Einzelforderungen ergibt sich ein Kulturförderungsmodell, das strengere inhaltliche Ausschlusskriterien mit dem Anspruch verbindet, gerade keine Gesinnungsprüfung zu betreiben — ein Widerspruch, der im Programm selbst nicht aufgelöst wird und die tatsächliche Handhabung offenlässt. Gleichzeitig verschiebt die Betonung von Erfolg, Eigenwirtschaftlichkeit und Markttauglichkeit den Bewertungsmaßstab für Kultur in Richtung wirtschaftlicher Kennzahlen, auch dort, wo das Programm selbst einräumt, dass Hochkultur am Markt nicht bestehen kann. In der Summe verlangt die Position zugleich mehr politische Zurückhaltung des Staates gegenüber Inhalten und mehr staatlich gesetzte wirtschaftliche Maßstäbe für die Vergabe — zwei Steuerungslogiken, deren Verhältnis zueinander unklar bleibt.

Belege: 0660 0661 0674 0675 0676 0677

Kulturelle Teilhabe: Musikschulen und Breitenkultur

Die AfD will die Musikschulen strukturell stärken und die Breitenkultur neben den etablierten großen Häusern ausbauen. An den Musikschulen soll ein bedarfsgerechtes Angebot geschaffen und die Wartelisten abgebaut werden, konkretisiert durch ein eigenes Musikschulgesetz, das vor allem die Raumsituation verbessert. Bei den Lehrkräften fordert die Partei eine Anhebung der Festanstellungsquote von derzeit 24 Prozent auf mindestens 80 Prozent, verbunden mit einer rechtssicheren, unbefristeten Überleitung bestehender Honorarverträge unter Berücksichtigung der bisherigen Berufserfahrung. Kulturpolitisch soll neben den kulturellen Leuchttürmen wie den Opernhäusern die Kulturarbeit in den Außenbezirken verbessert werden, mit dem Ziel gestalterischer Selbständigkeit statt bloßen Kulturkonsums. Bei kulturellen Angeboten für Kinder und Jugendliche, vom Kindertheater bis zur Jugendkunstschule, lehnt die AfD Einsparungen ab.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD begründet die Anhebung der Festanstellungsquote mit einem Vergleich zum Bundesdurchschnitt: 80 Prozent gelten dort als üblich, Berlin liegt mit 24 Prozent deutlich darunter. Daraus leitet die Partei ab, dass die bestehenden Honorarkräfte vorrangig in Festanstellungen übernommen werden müssten, ohne sachgrundlose Befristungen und mit Anrechnung ihrer bisherigen Erfahrung bei der Einstufung.

Einordnung: Offen bleibt in der Forderung, was die Umstellung kostet und woher die zusätzlichen Planstellen kommen sollen. Der Bundesdurchschnitt wird als Zielmarke gesetzt, ohne dass beschrieben wird, wie Berlin mit seiner andersartigen Trägerstruktur der Musikschulen dorthin gelangen soll, und ohne dass Alternativen zur Vollzeit-Festanstellung, etwa flexiblere Teilzeitmodelle, überhaupt erwogen werden.

Argument: Die AfD stellt die Förderung der Breitenkultur nicht als Alternative, sondern als Ergänzung zu den kulturellen Leuchttürmen wie den Opernhäusern dar. Kulturelle Teilhabe soll dabei nicht auf bloßen Konsum zielen, sondern auf die gestalterische Selbständigkeit der Menschen in den Außenbezirken, unter anderem durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten, und bei Angeboten für Kinder und Jugendliche will die Partei nicht sparen.

Einordnung: Wie sich das Nebeneinander von Leuchtturm- und Breitenförderung finanziell auflösen lässt, bleibt unbestimmt: Weder wird ein zusätzliches Budget beziffert, noch wird gesagt, ob die Aufwertung der Außenbezirke aus vorhandenen Kulturmitteln umgeschichtet werden soll oder zusätzliche Mittel voraussetzt. Der Begriff der gestalterischen Selbständigkeit bleibt zudem unkonkret, solange nicht klar wird, welche konkreten Formate darunter fallen sollen.

Was das bedeutet

In der Summe verbindet die AfD zwei getrennte Stränge, Arbeitsbedingungen an den Musikschulen und Verteilung kultureller Mittel zwischen Zentrum und Außenbezirken, zu einem gemeinsamen Anspruch auf verlässliche, flächendeckende kulturelle Grundversorgung. Aus einer arbeitsrechtlichen Detailforderung zur Festanstellungsquote wird damit auch ein kulturpolitisches Signal: Es geht der Partei erkennbar darum, kulturelle Bildung als öffentliche Aufgabe zu behandeln, die nicht an der Innenstadt endet. Wie belastbar dieser Anspruch ist, hängt jedoch daran, ob die notwendigen Ressourcen tatsächlich bereitgestellt werden, dazu äußert sich das Programm an dieser Stelle nicht.

Belege: 0670 0671 0672 0673

Digitale Kulturpolitik: Meinungsfreiheit und KI

Die AfD verteidigt die uneingeschränkte Rede- und Gewissensfreiheit als Grundprinzip ihrer Kulturpolitik. Konkret fordert sie, dass staatliche Stellen und mit Steuergeldern finanzierte Einrichtungen Bürger in sozialen Netzwerken nicht wegen unliebsamer Meinungsäußerungen blockieren und damit von Debatten ausschließen dürfen. Im Bereich künstlicher Intelligenz will die Partei Künstler, die überwiegend ohne KI arbeiten, vor Plagiaten und einer ungewollten KI-Verwertung ihrer Werke schützen. Die Nutzung KI-generierter Bilder und Videos ohne deutliche Kennzeichnung lehnt sie ab, und bei öffentlich geförderten Kunst- und Medienprojekten soll der Einsatz von KI transparent gemacht werden.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD begründet das Blockier-Verbot mit dem Ausschluss von Bürgern aus öffentlichen Debatten: Wenn staatliche und steuerfinanzierte Kanäle einzelne Nutzer wegen unliebsamer Äußerungen sperren, verlieren diese den Zugang zu einem Forum, das mit Allgemeinheitscharakter betrieben wird. Die Forderung stützt sich auf den Grundsatz einer uneingeschränkten Rede- und Gewissensfreiheit.

Einordnung: Unklar bleibt, wie mit Äußerungen umgegangen werden soll, die etwa gegen Strafrecht oder Persönlichkeitsrechte Dritter verstoßen. Die Forderung nach einem generellen Blockier-Verbot unterscheidet nicht zwischen einer regelkonformen Moderation und einer politisch motivierten Ausgrenzung, sondern behandelt beides pauschal als Ausschluss von Debatten.

Argument: Bei künstlicher Intelligenz argumentiert die AfD mit dem Schutzbedürfnis menschlicher Kulturschaffender: Wer überwiegend ohne KI arbeite, brauche Schutz vor Plagiaten und einer ungewollten KI-Verwertung seiner Werke. Menschengemachte Kunst könne von KI profitieren, dürfe aber nicht durch sie ersetzt werden, weshalb Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte gelten sollen.

Einordnung: Offen bleibt, wie eine Kennzeichnungspflicht praktisch durchgesetzt und kontrolliert werden soll, insbesondere bei Inhalten, die außerhalb öffentlich geförderter Projekte entstehen. Die Position benennt zudem nicht, wie die Balance zwischen dem beschriebenen Nutzen von KI für menschengemachte Kunst und dem geforderten Schutz vor ihrer Verwertung im Einzelfall austariert werden soll.

Was das bedeutet

In der Zusammenschau verknüpft die AfD zwei auf den ersten Blick getrennte Themen, Meinungsäußerung in sozialen Netzwerken und den Umgang mit künstlicher Intelligenz, über ein gemeinsames Prinzip: den Schutz individueller Urheberschaft und Ausdrucksfreiheit vor institutioneller oder technologischer Übermacht. Einmal richtet sich das gegen staatliche Kanäle, die unliebsame Stimmen aussperren, einmal gegen eine Technologie, die menschliche Arbeit ersetzen oder ausbeuten könnte. Wie weit dieser Schutzanspruch reicht und wo er an die Grenzen anderer Rechte oder an Umsetzungsfragen stößt, lässt das Programm an dieser Stelle offen.

Belege: 0678 0679

Sportpolitik: Leistung, Sportflächen und Inklusion

Im Schulsport will die AfD Erfolgs- und Leistungsorientierung stärken, mit echten Leistungsvergleichen sowie Sieger- und Ehrenurkunden bei neu einzurichtenden Landesjugendspielen. Den Sanierungsstau bei Sportflächen will sie durch massive Investitionen und ein Sofortprogramm beheben und unterstützt dabei die Forderungen des Landessportbunds Berlin aus dessen 14-Punkte-Katalog. Beim Neubau und der Sanierung von Sportstätten fordert sie eine stärker behindertengerechte Eignung, unter anderem beim inklusiven Neubau des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks. Über ein Sichtungssystem an Schulen sollen Talente frühzeitig erkannt und gefördert sowie herausragende Trainer angemessen bezahlt werden, und die Partei unterstützt eine Berliner Olympiabewerbung unter der Bedingung vollständiger Kostentransparenz und gesicherter Nachnutzung der Sportstätten.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Für den Schulsport begründet die AfD ihre Forderung mit dem Argument, Erfolgs- und Leistungsorientierung gehörten zum Sport dazu: Bei neu einzurichtenden Landesjugendspielen sollten wieder echte Leistungsvergleiche stattfinden, mit Sieger- und Ehrenurkunden, weil der Wettkampf wieder im Vordergrund stehen müsse.

Einordnung: Die Forderung setzt voraus, dass der pädagogische Wert des Schulsports vor allem im Wettkampfergebnis liegt, und blendet aus, dass Schulsport zugleich Ziele wie Bewegungsfreude, Teamfähigkeit oder den Ausgleich unterschiedlicher Leistungsniveaus verfolgt, für die eine reine Sieger-Logik wenig Raum lässt. Wie mit Schülern umgegangen werden soll, die im Wettkampfvergleich regelmäßig unterliegen, bleibt in der Forderung unbeantwortet.

Argument: Bei Sportflächen und Sportstätten argumentiert die AfD mit einem bestehenden Sanierungsstau und einem daraus abgeleiteten Investitionsbedarf: Sie beruft sich dabei auf den 14-Punkte-Katalog des Landessportbunds Berlin und verlangt eine bedarfsgerechte Versorgung für alle Sportarten sowie eine stärker behindertengerechte Bauweise, etwa beim Neubau des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks.

Einordnung: Offen bleibt, mit welchem konkreten Finanzvolumen das Sofortprogramm hinterlegt werden soll und woher die Mittel im Berliner Haushalt kommen sollen. Die Übernahme fremder Forderungen des Landessportbunds ersetzt zudem eine eigene Priorisierung, solange nicht gesagt wird, welche Sanierungsvorhaben zuerst umgesetzt werden sollen.

Argument: Für den Spitzensport verweist die AfD auf ein effektives Sichtungssystem an Schulen, mit dem Talente früh erkannt werden sollen, verbunden mit einer angemessenen Bezahlung herausragender Trainer als Grundlage künftiger Erfolge. Eine mögliche Berliner Olympiabewerbung unterstützt sie als Impuls für Spitzen- und Breitensport, allerdings nur unter der Bedingung vollständiger Kostentransparenz und einer gesicherten Nachnutzung der Sportstätten.

Einordnung: Die Bedingungen für eine Olympiabewerbung, Kostentransparenz und Nachnutzung, werden benannt, aber nicht konkretisiert: Es bleibt offen, welche Kostenobergrenze oder welches Nachnutzungskonzept als ausreichend gelten würde. Auch beim Sichtungssystem wird nicht ausgeführt, wie die frühzeitige Talentauswahl an Schulen mit dem gleichzeitig geforderten Ausbau des inklusiven und Breitensports zusammenwirken soll.

Was das bedeutet

Zusammengenommen verbindet die AfD im Sport drei Ebenen, Wettkampforientierung im Schulsport, Infrastrukturinvestitionen und Spitzensportförderung bis zur Olympiabewerbung, zu einem Bild von Sportpolitik, die Leistung sichtbar machen und zugleich die materiellen Voraussetzungen dafür schaffen will. Aus einzelnen Verwaltungsforderungen wie Sanierungsprogrammen oder Sichtungssystemen wird damit auch eine grundsätzlichere Aussage darüber, wie die Partei das Verhältnis von Wettbewerb und Förderung im organisierten Sport versteht. Wie konkret dieser Anspruch hinterlegt ist, zeigt sich vor allem an den offen gebliebenen Fragen zu Finanzierung und Priorisierung, die das Programm an dieser Stelle nicht beantwortet.

Belege: 0655 0656 0657 0658 0659

Landwirtschaft

Tierschutz: Strukturen und Finanzierung

Die AfD Berlin fordert für den Tierschutz mehrere strukturelle und finanzielle Maßnahmen: die Abschaffung der Hundesteuer, die Schaffung eines zweiten, landeseigenen Tierheims, einen Landeszuschuss für dessen Energiekosten, eine Personalaufstockung der Veterinärämter, die Zentralisierung der Bekämpfung des illegalen Welpenhandels sowie die Umwandlung der Stelle der Tierschutzbeauftragten in ein vom Senat unabhängiges Ehrenamt.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die Abschaffung der Hundesteuer wird als Entlastung der Halterinnen und Halter gerahmt.

Einordnung: Der damit entfallende Einnahmeausfall für die Bezirke und eine Gegenfinanzierung bleiben unbenannt.

Was das bedeutet

Der Begriff bündelt ein Forderungspaket, das Tierschutz überwiegend additiv und ressourcenorientiert angeht – ein weiteres Tierheim, mehr Veterinärpersonal, zentralisierte Verfolgung von Welpenhandel –, die institutionelle Kernfrage der Landestierschutzbeauftragten aber in die Gegenrichtung zu Grünen und Linken beantwortet: Statt einer hauptamtlichen, budgetierten Stelle soll ein unabhängiges Ehrenamt treten.

Belege: 0457

Migration & Integration

Ausländerkriminalität und migrationsbedingte Sicherheitsgefahr

Die AfD Berlin vertritt die Position, dass ein erheblicher Teil der Kriminalität in der Stadt auf Migration zurückzuführen ist. Sie stützt sich dabei auf die Polizeiliche Kriminalstatistik, wonach Nichtdeutsche unter den Tatverdächtigen »weit überproportional vertreten« seien, insbesondere bei Gewalt- und Sexualdelikten. Angesichts der gestiegenen Zahl ausländischer Tatverdächtiger sei auch die organisierte Kriminalität überwiegend »importierte Kriminalität«, und Berlin leide in besonderem Maße unter »Ausländerkriminalität«. Aus dieser Diagnose leitet die Partei ab, dass dauerhafte Sicherheit in der Stadt nur durch eine »konsequente Remigrationspolitik« herstellbar sei.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD verweist auf die Polizeiliche Kriminalstatistik, laut der Nichtdeutsche unter den ermittelten Tatverdächtigen »weit überproportional vertreten« seien, und schließt aus der gestiegenen Zahl ausländischer Tatverdächtiger, organisierte Kriminalität sei überwiegend »importierte Kriminalität«.

Einordnung: Die Statistik zählt Tatverdächtige, nicht Verurteilte, und sagt nichts über Alters-, Geschlechts- oder Sozialstruktur der jeweiligen Bevölkerungsgruppen, über Aufenthaltsdauer oder Anzeigeverhalten aus — Faktoren, die eine Überrepräsentation erklären können, ohne dass Herkunft selbst die Ursache wäre. Das Wort »importiert« naturalisiert Kriminalität zusätzlich als mitgebrachte Eigenschaft statt als Folge konkreter sozialer Lagen.

Argument: Die Kriminalitätsbelastung Berlins wird als »unmittelbare Folge der illegalen Massenmigration seit 2015« dargestellt, konkretisiert an einzelnen Bereichen wie zunehmender Gewalt im Amateurfußball und in Freibädern; daraus folgt der Anspruch, nur eine konsequente Remigrationspolitik könne dauerhafte Sicherheit herstellen.

Einordnung: Einzelbeobachtungen aus zwei begrenzten Lebensbereichen werden zu einer allgemeinen Bedrohungslage verallgemeinert, und ein einzelnes Jahr wird als Ursprungsdatum für alle seither aufgetretenen Probleme markiert, ohne andere Erklärungen zuzulassen. Die Lösung setzt entsprechend nicht an der konkreten Tat an, sondern am Aufenthaltsstatus — wer abgeschoben werden soll, wird über Herkunft bestimmt, nicht über individuelle Schuld.

Was das bedeutet

In der Kombination wird aus einer statistischen Auffälligkeit eine allgemeine Bedrohungserzählung, die praktisch jede Alltagssituation — vom Amateurfußball bis zum Freibad — als Symptom derselben Ursache deutet. Das Sicherheitsproblem wird dabei nicht an konkreten Straftaten festgemacht, sondern an Herkunft, und die einzige angebotene Lösung setzt nicht bei Kriminalitätsursachen an, sondern beim Aufenthaltsstatus. Wer diese Position im Gespräch vertritt, verwechselt damit eine aufenthaltsrechtliche Maßnahme mit einer Sicherheitsmaßnahme.

Belege: 2073 2074 2075 2076 2077 2078

Rückführung und Abschiebepraxis (Remigration)

Die AfD Berlin fordert eine umfassende Politik der Remigration, die sowohl Rückführungen von Ausreisepflichtigen als auch die Förderung freiwilliger Rückkehr sowie Verhandlungen mit Herkunfts- und Drittstaaten umfasst. Dazu soll das Landesamt für Einwanderung in ein »Landesamt für Einwanderung, Asyl und Remigration« mit klarer Priorität auf Rückführungen umgewandelt werden, und die freiwillige Aufnahme illegal eingeschleuster Migranten soll enden. Konkret verlangt die Partei einen sofortigen Aufnahmestopp für Asylbewerber in Berlin, den Verzicht auf einen Winterabschiebestopp und die Abschiebung aller bis zu 20.000 in der Stadt ausreisepflichtigen Personen. Ergänzend soll die Berliner Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber abgeschafft und ein eigenes, ausreichend dimensioniertes Berliner Abschiebezentrum eingerichtet werden, um Rückführungen effizient durchführen zu können.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Unter dem Sammelbegriff »Remigration« fasst die AfD sowohl die freiwillige Rückkehr als auch die zwangsweise Rückführung zusammen und ergänzt dies um diplomatische Initiativen für Rückkehrmöglichkeiten in Herkunftsstaaten sowie um die Priorisierung von Rückführungen bei Schutzberechtigten, »sobald die Lage im Herkunftsland dies erlaubt« — beginnend mit syrischen und afghanischen Schutzberechtigten.

Einordnung: Ein Begriff bündelt hier zwei grundverschiedene Vorgänge — freien Entschluss und staatlichen Zwang — unter einem einzigen, positiv klingenden Label. Die Formulierung »sobald die Lage im Herkunftsland dies erlaubt« benennt zudem kein Kriterium und keine zuständige Prüfinstanz für eine politisch und rechtlich umstrittene Sicherheitsbewertung, was die Schwelle für den Entzug von Schutzstatus praktisch absenkt, ohne dass dies offen als Ermessensspielraum benannt wird.

Argument: Neben dem allgemeinen Rückführungsprogramm nennt die AfD zwei konkrete Maßnahmen: die konsequente Abschiebung islamistischer Gefährder auch nach Syrien und Afghanistan, und die Prüfung von Strafvollzug für Drittstaatsangehörige in sicheren Drittstaaten »nach dänischem Vorbild«, um Haftkapazitäten zu entlasten und Rückführungsperspektiven zu verstärken.

Einordnung: Beide Maßnahmen werden als organisatorische Kapazitätsfragen formuliert — Haftplätze entlasten, Rückführung ermöglichen —, ohne die zugrundeliegende Rechtsfrage zu benennen, ob Abschiebungen in aktuelle Krisen- und Konfliktregionen sowie die Auslagerung von Haft in Drittstaaten mit dem Verbot der Zurückweisung in Gefahr und mit menschenrechtlichen Mindeststandards vereinbar sind. Die verwaltungstechnische Sprache verdrängt die juristische Prüfung.

Was das bedeutet

Hinter dem Sammelbegriff »Remigration« steht in der Praxis vor allem eine Beschleunigungs- und Kapazitätsagenda: neue Zuständigkeiten, ein eigenes Abschiebezentrum, kürzere Fristen und der Wegfall der Härtefallprüfung sollen dafür sorgen, dass mehr Menschen schneller und mit weniger Einzelfallprüfung abgeschoben werden können. Dass darunter neben verurteilten Straftätern auch Schutzberechtigte fallen, deren Schutzstatus erst noch überprüft werden muss, und dass die Rückkehr in Krisenregionen wie Syrien oder Afghanistan als reine Organisationsfrage behandelt wird, zeigt: Aus einer Verwaltungsreform wird eine Weichenstellung, bei der Beschleunigung gegen individuellen Rechtsschutz gestellt wird.

Belege: 2087 2088 2089 2131 2132 2133 2134 2135

Begrenzung der Zuwanderung, Leitkultur und Integrationspflicht

Die AfD Berlin unterscheidet grundsätzlich zwischen gesteuerter Einwanderung nach Qualifikation und Bedarf einerseits und Asyl als zeitlich befristetem Schutz andererseits und lehnt es ab, das individuelle Asylrecht als dauerhaftes Einwanderungsinstrument zu nutzen. Zuwanderung soll deshalb streng gesteuert und begrenzt werden, um gesellschaftliche Desintegration und Ausländerkriminalität zu verhindern. Berlin müsse zu einer konsequent rechtsstaatlichen Einwanderungspolitik zurückkehren, bei der Integration eine »Bringschuld« der Zuwanderer sei. Für das Zusammenleben in der Stadt soll dabei die »deutsche Leitkultur« als verbindlicher Maßstab gelten.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Für das Zusammenleben in Berlin soll »die deutsche Leitkultur als verbindlicher Maßstab« gelten; zugleich warnt die AfD, eine falsch verstandene Toleranz begünstige »Parallelgesellschaften und Fundamentalismus«.

Einordnung: Kulturelle Zugehörigkeit wird hier an eine unscharf definierte, quasi einheitliche »Leitkultur« geknüpft statt an die Verfassungsordnung, an die sich alle in Deutschland lebenden Menschen unabhängig von Herkunft zu halten haben. Der Satz von Toleranz zu Fundamentalismus stellt zudem eine ungenannte Kausalkette her, die Rücksichtnahme selbst als Ursache von Extremismus erscheinen lässt und unterschiedlichste Gruppen zu einer einzigen Gefahr verdichtet.

Argument: »Armutseinwanderer« führten zu »Überlastung der Sozialsysteme« und gesellschaftlicher Zersplitterung, und eine ungesteuerte Massenmigration überfordere Berlin mit seinen Sozialsystemen und führe zu fortschreitender Desintegration der Stadtgesellschaft. Als Beleg führt die Partei an, der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund sei innerhalb von zehn Jahren von 25 auf 41 Prozent gestiegen.

Einordnung: Die Bevölkerungsstatistik zu Migrationshintergrund — die auch längst eingebürgerte und in Deutschland geborene Menschen umfasst — wird ohne erkennbaren Zusammenhang neben Aussagen zu Sozialsystemen und gesellschaftlichem Zusammenhalt gestellt, sodass ein kausaler Eindruck entsteht, ohne dass dieser Zusammenhang belegt wird. Der Begriff »Armutseinwanderer« unterstellt zudem bereits im Wort ein Motiv.

Argument: Asyl sei »keine Eintrittskarte für dauerhafte Einwanderung«, und Integration bleibe »eine Bringschuld jedes Zugewanderten«.

Einordnung: Ein individuelles Schutzrecht wird sprachlich gegen einen unterstellten Missbrauch in Stellung gebracht, ohne dass eine Zahl oder ein Beleg für dessen Ausmaß genannt wird. Und Integration ausschließlich als Schuld der Zugewanderten zu fassen blendet die eigene strukturelle Rolle des Staates und der Gesellschaft — Sprachkurse, Arbeitsmarktzugang, Diskriminierung — vollständig aus.

Was das bedeutet

In der Summe wird aus einer verwaltungstechnisch klingenden Unterscheidung zwischen Einwanderung und Asyl eine kulturelle Anpassungsforderung: Wer bleiben will, muss sich nicht nur an Gesetze halten, sondern an eine unscharf definierte »Leitkultur«, während für den Staat selbst keine vergleichbare Integrationspflicht formuliert wird. Zahlen zur Bevölkerungszusammensetzung werden dabei mit Aussagen über Sozialsysteme und gesellschaftlichen Zusammenhalt verknüpft, sodass Zuwanderung insgesamt als Belastung erscheint — unabhängig von rechtlichem Status oder Aufenthaltsdauer der jeweils gemeinten Menschen.

Belege: 2128 2079 2082 2084 2095

Sozialleistungen und Wohnraum: Anreize für Asylsuche abbauen

Die AfD Berlin will die Sozial- und Unterbringungspolitik so umgestalten, dass Berlin für Asylsuchende an Attraktivität verliert. Dazu zählen die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen, der Wegfall von Sprach- und Integrationskursen für nicht bleibeberechtigte Asylbewerber sowie eine Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit nach § 5 AsylbLG. Die Asylverfahrens- und Bleiberechtsberatung soll ausschließlich staatlichen Behörden vorbehalten bleiben, und die Kosten der Asylpolitik sollen auf Landes- und Bezirksebene vollständig transparent gemacht werden. Im Bereich Wohnraum lehnt die Partei den Neubau modularer Unterkünfte für Flüchtlinge ab, will bestehende Unterkünfte zu Wohnungen für alle Berliner umwidmen, die bevorzugte Wohnraumvergabe an Asylbewerber beenden und abgelehnte Asylbewerber zentral unterbringen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Großzügige Geld- statt Sachleistungen und fehlende Abschiebungen machten Berlin – so die Partei – zum starken Magneten für Migration, Asylbewerber erhielten finanzielle Vorteile, die »weit über das gesetzliche Minimum hinausgehen«, und der anonyme Krankenschein für »Illegale« solle abgeschafft werden. Bei Obdachlosigkeit konzentriere sich Hilfe vielfach auf Personen »ohne Integrationsperspektive«, weshalb eine verstärkte Unterstützung stattdessen den wirklich Schutzbedürftigen gelten solle.

Einordnung: Das Bild vom »Magneten« naturalisiert Migration als reine Reaktion auf materielle Anreize und blendet Fluchtursachen sowie bestehende Rechtsansprüche aus. Die Unterscheidung zwischen den – so die Wortwahl – wirklich Schutzbedürftigen und Personen »ohne Integrationsperspektive« sortiert Hilfeempfänger vor, ohne die Kriterien dafür zu nennen, und das Wort »Illegale« verwischt rechtlich unterschiedliche Aufenthaltsformen — laufendes Verfahren, Duldung, fehlender Titel — zu einer einzigen kriminalisierenden Kategorie.

Argument: Neue Unterkünfte für Asylbewerber förderten »die Ghettoisierung« und banden Wohnraumressourcen, die »allen Berlinern zugutekommen sollen«. Der »überdehnte Sozialstaat« führe in Kombination mit der »illegalen Massen- und Armutsmigration« zu wachsender Steuer- und Abgabenlast, Staatsverschuldung und Bürokratie.

Einordnung: Mehrere, nur lose zusammenhängende fiskalische Probleme — Steuerlast, Verschuldung, Bürokratie — werden unter einer einzigen migrationsbedingten Erzählung gebündelt, während andere Ursachen wie demografischer Wandel oder die Ausgestaltung des Sozialstaats selbst unerwähnt bleiben. »Ghettoisierung« wird zudem als nahezu automatische Folge gemeinsamer Unterbringung dargestellt, obwohl Verteilung und Belegung eine steuerbare politische Entscheidung sind.

Argument: Obdachlosenhilfe solle künftig auf »wirksame Hilfe statt dauerhafter Verwaltung von Perspektivlosigkeit« ausgerichtet werden.

Einordnung: Die bestehende Hilfe wird pauschal als bloße bürokratische Selbsterhaltung abgewertet, ohne dass dafür eine Untersuchung oder ein Wirksamkeitsnachweis angeführt wird — eine unbelegte Wirkungsbehauptung, die als Begründung für eine Umgestaltung dient.

Argument: Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Flüchtlinge sollen aktiv in die Müllbeseitigung einbezogen werden.

Einordnung: Eine bestimmte, über den Aufenthaltsstatus definierte Gruppe wird für eine konkrete, gering angesehene Pflichttätigkeit herausgegriffen, statt eine allgemeine Aktivierungs- oder Arbeitsmarktintegrationspolitik zu formulieren — die Arbeitspflicht dient hier erkennbar als weiterer Hebel, Berlin für Asylsuchende unattraktiver zu machen, nicht der beruflichen Eingliederung.

Was das bedeutet

Zusammengenommen ist das keine bloße Verwaltungsvereinfachung, sondern eine gezielte Anreizsteuerung: Wer in Berlin weniger staatliche Unterstützung erhält, schlechter untergebracht wird und dessen Aufenthalt kaum gefördert wird, soll aus dieser Logik heraus gar nicht erst kommen oder bleiben wollen. Beratung, Sprachkurse und medizinische Versorgung werden dabei nicht nach individuellem Bedarf, sondern nach vermuteter Bleibeperspektive zugeteilt oder verweigert, und auch die Wohnraumpolitik — kein Neubau, keine bevorzugte Vergabe, zentrale Unterbringung Abgelehnter — folgt derselben Botschaft: Sozial- und Wohnungspolitik werden zum Mittel der Migrationssteuerung.

Belege: 2136 2137 2138 2139 2140 2142 2143 2144

Staatsangehörigkeit: Einbürgerung erschweren und aberkennen

Die AfD will das Einbürgerungsverfahren in Berlin deutlich strenger kontrollieren. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben will, soll künftig verpflichtend persönlich beim Landesamt für Einwanderung vorsprechen, und die Prüfung von Sprachkenntnissen, Integration und Verfassungstreue soll nach dem Vier-Augen-Prinzip erfolgen. Über die Einbürgerung selbst soll ausschließlich ein Beamter entscheiden, und Sprachprüfungen sollen künftig über eine zentrale, staatlich beaufsichtigte Stelle laufen. Zusätzlich fordert die Partei, die Quoten- und Fördervorgaben des Berliner Partizipationsgesetzes abzuschaffen, sowie Doppelstaatlern, die wegen schwerer Straftaten wie Mord und Totschlag, schweren Sexualstraftaten, Terrorismus, schweren Raubes oder schwerer Drogenkriminalität verurteilt worden sind, die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Das Moratorium für alle laufenden und neuen Einbürgerungsanträge begründet die AfD damit, dass in Berlin ein »lukrativer Schwarzmarkt« für gefälschte Einbürgerungstests und Sprachzeugnisse entstanden sei, der eine erschlichene Einbürgerung erleichtere. Deshalb sollten sämtliche seit dem 1. Januar 2024 im Landesamt für Einwanderung zentralisierten Verfahren rückwirkend auf Unregelmäßigkeiten wie gefälschte Tests und »mutmaßliche Korruption« überprüft und unrechtmäßige Einbürgerungen zurückgenommen werden.

Einordnung: Der Vorschlag springt von einem selbst nur als Verdacht formulierten Befund direkt zu einer Maßnahme, die pauschal alle Verfahren betrifft, laufende wie neue, unabhängig vom Einzelfall. Wie groß der behauptete Schwarzmarkt tatsächlich ist, bleibt im Programm unbelegt; die Begründung bewegt sich auf der Ebene der Vermutung, während die Konsequenz, ein Moratorium für alle Anträge, bereits als notwendig gesetzt wird.

Argument: Die Forderung, Einbürgerungsverfahren strenger zu kontrollieren, rahmt die AfD zusätzlich mit dem Bild, die deutsche Staatsangehörigkeit dürfe nicht »verramscht werden« — sie behandelt die Staatsbürgerschaft damit als knappes, wertvolles Gut, das bei zu laxer Vergabe an Wert verliere.

Einordnung: Die Handelsmetapher unterstellt, dass die bisherige Einbürgerungspraxis die Staatsangehörigkeit tatsächlich entwertet habe, ein Vorwurf, für den das Programm an dieser Stelle keinen Beleg liefert. Statt die konkreten Verfahrensvorschläge für sich zu begründen, wird die gesamte bisherige Praxis pauschal als Ausverkauf diskreditiert.

Was das bedeutet

In der Summe geht es hier um mehr als technische Verfahrensfragen. Die AfD verknüpft nüchterne Vorschläge zur Verfahrenskontrolle, etwa Vier-Augen-Prinzip, zentrale Prüfstelle und Beamtenvorbehalt, mit dem Verdacht, das bisherige System sei in großem Stil missbraucht und die Staatsangehörigkeit dadurch entwertet worden. Aus einem behaupteten, aber unbelegten Missbrauchsproblem wird so die Rechtfertigung für ein pauschales Moratorium aller Verfahren und für schärfere Hürden bei jeder künftigen Einbürgerung. Wer nur die einzelnen Verfahrensvorschläge hört, überhört leicht, dass sie in eine größere Erzählung eingebettet sind, in der Einbürgerung grundsätzlich unter Missbrauchsverdacht steht statt als Regelfall gilt.

Belege: 2145 2146 2147 2148 2149

Schule als Integrations- und Rückführungsinstrument

Die AfD will das Berliner Schulsystem stärker auf Steuerung und teils auf Rückführung von Migranten ausrichten. Dazu gehört die Ausweitung des Schulversuchs zu differenzierten Sprachförderkonzepten, den die Partei unter dem Namen »Deutsch-Garantie-Klassen« bekannt macht: An Grundschulen mit einem hohen Anteil von Schülern nicht-deutscher Herkunftssprache sollen eigene Klassen eingerichtet werden, in die nur Kinder mit nachgewiesen hoher Deutschkompetenz aufgenommen werden. Für Flüchtlingskinder soll die Bildungspolitik dagegen das Ziel der Rückführung unterstützen, durch eine parallele Beschulung in eigenen Ausländerregelklassen, möglichst nach den Curricula der Herkunftsländer. Massives Schulschwänzen soll dem Landesamt für Einwanderung gemeldet und nach dem Göttinger Beispiel bei Entscheidungen über das Aufenthaltsrecht berücksichtigt werden.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD begründet den Bedarf an strikterer Steuerung damit, dass das Bildungssystem an seine Grenzen stoße: Es sei »nicht darauf ausgelegt, in Massen Schüler kulturfremder Herkunft ohne ausreichende Deutschkenntnisse aufzunehmen«. Aus dieser Belastungsdiagnose leitet die Partei die Notwendigkeit ab, Klassen nach Sprachkompetenz zu trennen und Migrationskinder gesondert zu beschulen.

Einordnung: Die Formulierung verschmilzt zwei getrennte Dinge zu einem Bild: eine tatsächliche Kapazitätsfrage der Schulen und die pauschale Zuschreibung »kulturfremd« an eine ganze Schülergruppe. Die Rede von »in Massen« erzeugt den Eindruck einer kaum zu bewältigenden Flut, ohne dass eine tatsächliche Zahl genannt wird, die Dringlichkeit der Maßnahme wird so sprachlich hergestellt, nicht durch belegte Kapazitätsdaten.

Argument: Die neuen Sprach-Sonderklassen stellt die AfD als bewährtes Konzept dar, das ausgeweitet werden solle, und nennt sie »Deutsch-Garantie-Klassen«. Aufgenommen werden dort nur Kinder, die in einem Testverfahren eine hohe Kompetenz im Bereich der deutschen Sprache nachweisen.

Einordnung: Der wohlklingende Name verdeckt, dass die Klassenbildung an das Merkmal nicht-deutsche Herkunftssprache anknüpft und Kinder danach sortiert, die Bezeichnung als Sprachförderung verschiebt den Blick von der Sortierung auf die Förderung, obwohl beides im selben Vorgang zusammenfällt. Einen Beleg dafür, dass sich der Schulversuch tatsächlich bewährt hat, liefert das Programm an dieser Stelle nicht.

Was das bedeutet

Zusammengenommen verbindet die AfD hier zwei Ebenen: eine Diagnose der Überlastung des Bildungssystems und ein Programm, das Kinder migrantischer Herkunft im Schulalltag konsequent getrennt behandelt, sprachlich selektiert, parallel beschult und im Zweifel über das Schulverhalten an die Ausländerbehörde gemeldet. Schule wird damit nicht in erster Linie als Ort gemeinsamer Bildung gedacht, sondern als Instrument, mit dem sich Zuwanderung steuern und, wo gewünscht, auch rückgängig machen lässt. Die freundlich klingenden Namen der einzelnen Bausteine lassen leicht übersehen, dass am Ende dieselbe Trennlinie verläuft: zwischen Kindern, die als integrationsfähig gelten, und solchen, die vor allem als Rückführungsfälle behandelt werden.

Belege: 2106 2150 2151

Islamismus, religiöse Neutralität und Kopftuch

Die AfD will Islamismus in Berlin stärker bekämpfen und religiöse Symbole und Praktiken im öffentlichen Raum, insbesondere an Schulen, zurückdrängen. Dazu fordert sie die strafrechtliche Verfolgung von Predigern, die zu Hass aufstacheln, ein konsequent durchgesetztes Neutralitätsgesetz sowie ein Verbot der Vollverschleierung an Berliner Schulen, wie es auch in anderen Bundesländern bereits gilt. Mädchen, die das Alter der Religionsmündigkeit von 14 Jahren noch nicht erreicht haben, sollen an Schulen kein Kopftuch mehr tragen dürfen. Im Interesse des Schulfriedens will die Partei außerdem die demonstrative Ausübung religiöser Riten wie sichtbares Beten auf dem Schulgelände untersagen, wobei schulische Veranstaltungen wie Schulgottesdienste oder Religionsunterricht davon ausgenommen bleiben und eine Teilnahme daran nie verpflichtend sein soll.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die Partei rahmt ihre Forderungen zunächst über eine allgemeine Bedrohungslage: Islamismus und religiöser Fundamentalismus würden zunehmend »die Sicherheit, die Freiheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Berlin« bedrohen. Ein zu schwaches Neutralitätsgesetz öffne dabei »die Tür für eine schleichende Islamisierung im öffentlichen Raum« und gefährde das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen.

Einordnung: Beide Sätze setzen die Bedrohung bereits als Tatsache voraus, bevor die konkreten Vorschläge, Strafverfolgung, Neutralitätsgesetz, Verbote, überhaupt begründet werden müssen. Das Bild von der sich öffnenden Tür unterstellt einen schleichenden, kaum aufzuhaltenden Prozess, für dessen tatsächliches Ausmaß in Berlin keine Zahlen genannt werden; aus einer diffusen Gefährdungslage wird so die scheinbar zwingende Rechtfertigung für weitreichende Verbote im Schulalltag.

Argument: Das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 begründet die AfD nicht als religionspolitische, sondern als Schutzmaßnahme: Es diene dazu, Mädchen »zum Schutz ihrer freien Entwicklung« vor dem Tragen eines Kopftuchs zu bewahren.

Einordnung: Das Verbot wird als Fürsorge für die Betroffenen selbst gerahmt, nicht als Eingriff in ihre religiöse Praxis oder die Entscheidung ihrer Familien. Diese Rahmung blendet aus, dass ein Verbot ebenso eine Fremdbestimmung sein kann wie das, wovor es angeblich schützt, und dass die Mädchen selbst dazu nicht gehört werden, der Schutzgedanke ersetzt eine Abwägung, die eigentlich zu führen wäre.

Argument: Für die geforderte Strafverfolgung wählt die AfD den Begriff »Hasspredigern« statt etwa von religiösen Aufstachelnden oder verurteilten Straftätern zu sprechen.

Einordnung: Der Begriff unterstellt bereits im Wort die Schuld, bevor ein Gericht sie festgestellt hat, und macht aus einer eigentlich unstrittigen rechtsstaatlichen Forderung, Straftaten sollen verfolgt werden, eine Frage religiöser Zuschreibung. Eine Formulierung, die für sich genommen jeder Rechtsstaat teilen würde, wird damit unterschwellig an ein bestimmtes Feindbild gekoppelt.

Argument: »Konfrontative Religionsbekundung gefährdet den Schulfrieden«, heißt es im Programm dazu, als Beispiel nennt die AfD ausdrücklich das sichtbare Beten auf dem Schulgelände.

Einordnung: Das gewählte Wort macht aus einer bloß sichtbaren Praxis, jemand betet auf dem Schulhof, bereits eine Konfrontation, ohne dass eine tatsächliche Auseinandersetzung oder Störung beschrieben wird. Aus stiller Religionsausübung wird so rhetorisch ein Konflikt, was es erlaubt, das Verbot als Friedensmaßnahme darzustellen statt als Einschränkung individueller Religionsfreiheit.

Was das bedeutet

In der Summe entsteht hier ein doppelter Zugriff auf religiöse Praxis im Schulalltag: einerseits konkrete, teils in anderen Bundesländern bereits übliche Verbote wie das der Vollverschleierung, andererseits eine Rahmung, die Islamismus und sichtbare Religionsausübung überhaupt als Bedrohung und als Konfrontation einordnet, noch bevor ein einzelner Vorfall benannt wird. Das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 wird dabei nicht als Verbot, sondern als Schutz der Betroffenen selbst verkauft, während das Verbot sichtbaren Betens als Beitrag zum Schulfrieden erscheint statt als Eingriff in die Religionsfreiheit. Wer nur die einzelnen Maßnahmen betrachtet, übersieht leicht, dass sie alle auf derselben Vorannahme aufbauen: dass von religiöser Sichtbarkeit selbst schon eine Gefahr ausgeht, der der Staat zuvorkommen muss.

Belege: 0653 0654 2098 2104

Stadtentwicklung

Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum

Die AfD Berlin fordert ein Bündel aus Kontroll- und Infrastrukturmaßnahmen für einen saubereren öffentlichen Raum: durchgängig aktive Ordnungsämter, die Verursacher konsequent ahnden, mobile Einsatzteams gegen illegalen Müll, Graffiti und andere Verwahrlosung, höhere Kosten und schnellere Entfernung für Autowracks, die Entfernung von Obdachlosencamps nach klaren Regeln, gezielte Videoüberwachung an Müll-Hotspots, ausreichend Abfallbehälter sowie den Ausbau der BSR-Recyclinghöfe. Unterstützt werden soll die Müllbeseitigung durch Müll-Sheriffs und Waste-Watcher sowie die Einbindung von Bürgern und Bildungseinrichtungen in Umwelt- und Sauberkeitsmaßnahmen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Sauberkeit wird als Frage konsequenten Ordnungsvollzugs gerahmt: durchgängige Kontrolle, Videoüberwachung und die Entfernung unerwünschter Nutzungen (Autowracks, Obdachlosencamps) stehen im Zentrum.

Einordnung: Prävention und soziale Ursachen kommen in dieser Rahmung nicht vor; Verwahrlosung erscheint allein als Vollzugsdefizit, und Obdachlosencamps werden in eine Reihe mit Müll, Graffiti und Autowracks gestellt.

Was das bedeutet

Der Begriff fasst ein umfassendes, auf Kontrolle und Infrastruktur setzendes Sauberkeits-Paket zusammen, das strukturell näher an der CDU-Position (Ordnungsvollzug, Bußgelder, personelle Aufstockung) liegt als an den präventiv orientierten Vorschlägen von Grünen und Linken. Obdachlosencamps werden dabei in einer Reihe mit Müll, Graffiti und Autowracks als zu beseitigende Formen der Verwahrlosung genannt.

Belege: 0781 0782

Verkehr

Auto-Vorrang statt Verkehrswende

Die AfD Berlin will den motorisierten Individualverkehr nicht länger nachrangig zu Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr behandeln, sondern strukturell gleichstellen. Sie fordert, das Berliner Mobilitätsgesetz von seiner heutigen Zielsetzung – dem Vorrang des Umweltverbundes – zu lösen und stattdessen als funktionales Infrastrukturgesetz auszurichten, das Verkehrsträger nach praktischer Notwendigkeit statt nach politischer Priorität behandelt. Konkret verlangt sie die ersatzlose Streichung des Vorrangs des Umweltverbundes zugunsten eines fairen Miteinanders sowie eine Absage an pauschale Verkehrsberuhigung. Ergänzend sollen einzelne Straßenausbauprojekte wie die unterirdische Verlängerung der A100 vorangetrieben und der Durchgangsverkehr auf Hauptstraßen konzentriert statt über Poller in Nebenstraßen verdrängt werden. Der motorisierte Individualverkehr soll dabei ausdrücklich als gleichwertiger, nicht als nachrangiger Teil der städtischen Mobilität gelten.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD beschreibt ihre eigene Verkehrspolitik als Ausdruck von Freiheit und Vernunft — sie setze, wie es heißt, »auf Flexibilität statt auf Ideologie«, und die Freiheit, selbst zu wählen, wie man sich fortbewegt, sei Ausdruck einer modernen Gesellschaft. Jede Politik, die den Autoverkehr einschränkt oder den öffentlichen Verkehr bevorzugt, erscheint in diesem Bild automatisch als das Gegenteil: als ideologisch und rückständig.

Einordnung: Diese Gegenüberstellung tut so, als stehe pure Wahlfreiheit einer angeblich ideologischen Alternative gegenüber — dabei ist auch die Bevorzugung des Autos eine politische Entscheidung mit Verteilungsfolgen für Platz, Luft und Sicherheit in der Stadt, keine neutrale Nicht-Politik. Wer die eigene Position als bloße Freiheit und die andere als Ideologie etikettiert, entzieht der Gegenseite von vornherein die Möglichkeit einer sachlichen Begründung, ohne deren Argumente inhaltlich zu widerlegen.

Argument: Das bestehende Mobilitätsgesetz und seine Ausbauziele für den Radverkehr werden als realitätsfern beschrieben: Statt auf sachgerechte Bedarfsanalysen und technische Machbarkeit zu setzen, verfolge das Gesetz das Ziel einer einseitigen »Verkehrswende«, und die Ausbauvorgaben für das Radverkehrsnetz seien utopisch und ohne Realitätsbezug. Auch Kiezblocks, die den Durchgangsverkehr aus Wohngebieten fernhalten sollen, werden in diesem Bild nicht als Verkehrssicherheitsmaßnahme dargestellt, sondern als Absperrung ganzer Wohngebiete, der man mit einem besseren Verkehrsfluss auf den Hauptstraßen begegnen müsse.

Einordnung: Der Realitäts-Vorwurf ersetzt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Zielen des Mobilitätsgesetzes durch eine Etikettierung als unrealistisch, ohne die zugrundeliegenden Verkehrs- und Klimadaten zu widerlegen, die die Ausbauziele ursprünglich begründet haben. Die Beschreibung, Kiezblocks würden Wohngebiete absperren, verkürzt zudem eine Maßnahme, die gezielt den Autodurchgangsverkehr auf einzelnen Straßen unterbindet, während Fußgänger, Radfahrer und meist auch Anwohner mit dem eigenen Auto weiter durchkommen — die reale Kontroverse um gestoppte Kiezblock-Förderungen wird so in eine einfache Freiheitsfrage übersetzt.

Was das bedeutet

In der Sache geht es um eine Rangfolge: Wer bekommt in einer dichten Stadt wie Berlin den knappen Straßenraum, wenn Auto, Rad, Fuß und Bus nicht gleichzeitig Platz haben? Die AfD beantwortet das mit einer klaren Umkehr der bisherigen Priorität weg vom Umweltverbund hin zum Auto, verpackt diese politische Richtungsentscheidung aber als bloße Rückkehr zu Vernunft und Freiheit gegenüber einer angeblich ideologischen Vorgängerpolitik. Aus einer Forderung nach mehr Straßenraum für Autos wird so eine Frage der persönlichen Freiheit gemacht, während die tatsächliche Interessenabwägung zwischen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern aus dem Blick gerät. Wer diese Rhetorik in einem Gespräch einordnen will, kann darauf hinweisen, dass auch die Bevorzugung des Autos eine Entscheidung mit Gewinnern und Verlierern ist, keine neutrale Randbedingung.

Belege: 0030 0050 0051 0052

Verkehrssicherheit ausbauen

Die AfD Berlin räumt der Verkehrssicherheit hohe Priorität ein und begründet dies mit der Zahl von 37 Verkehrstoten und über 1.800 Schwerverletzten im Berliner Straßenverkehr. Sie fordert ein Bündel konkreter Maßnahmen: die flächendeckende und verbindliche Umsetzung der Richtlinien für Sicherheitsaudits an Straßen, eine konsequente Kontrolle und Verbesserung der Sichtbeziehungen an Knotenpunkten, Querungsstellen, Haltestellen und im Schulumfeld sowie die systematische Umsetzung der Ergebnisse der Unfallkommission. Ergänzend sollen ein landesweites Unterstützungsprogramm für sichere Schulwege, ein Programm für sichere Knotenpunkte und der Ausbau intelligenter Verkehrssteuerung dazu beitragen, festgestellte Gefahrenquellen beschleunigt zu beseitigen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD argumentiert von den Unfallzahlen her: Weil Untersuchungen der Unfallkommissionen sowie der polizeilichen Unfallstatistik zeigen, dass ein erheblicher Teil schwerer Verkehrsunfälle auf unübersichtliche Infrastrukturstellen, defizitäre Knotenpunkte, eingeschränkte Sichtbeziehungen sowie nicht optimal abgestimmte Verkehrsführungen zurückzuführen ist, leitet sie daraus ein ganzes Bündel an Infrastruktur- und Kontrollmaßnahmen ab — von einem gezielten Technikeinsatz mit Kameras, Radar und koordinierten Ampeln bis zu einem landesweiten Verkehrssicherheitsmonitoring, in dem Unfallstatistiken, Infrastrukturzustände und Umsetzungsstände gebündelt und veröffentlicht werden.

Einordnung: Die Kette von der Unfallstatistik zur Maßnahmenliste bleibt an dieser Stelle unspezifisch: Welche der vielen genannten Instrumente welchen Anteil an welchen Unfalltypen tatsächlich senken würde, wird nicht einzeln unterlegt, sondern als geschlossenes Paket präsentiert. Damit lässt sich die Position schwer von einer allgemein anerkannten Verkehrssicherheitsagenda unterscheiden, die in ähnlicher Form auch von anderen Parteien vertreten wird.

Argument: Ergänzend argumentiert die AfD, dass viele Maßnahmen heute nicht am guten Willen vor Ort scheitern, sondern an fehlenden Ressourcen, komplizierten Abläufen und uneinheitlichen Vorgaben in den Bezirken; deshalb fordert sie eine bessere Unterstützung der Bezirke, klare, transparente Prioritäten bei der Beseitigung von Gefahrenstellen nach landesweit einheitlichen Kriterien sowie eine regelmäßige Berichtspflicht des Senats über tatsächlich entschärfte Gefahrenstellen.

Einordnung: Auch hier bleibt offen, wie die geforderte Vereinheitlichung mit der gleichzeitigen Forderung nach mehr bezirklicher Unterstützung zusammengeht und welche der genannten Ursachen — Ressourcenmangel, komplizierte Abläufe oder uneinheitliche Vorgaben — tatsächlich das größere Hindernis darstellt; die Position benennt Verwaltungsprobleme, ohne sie gegeneinander zu gewichten.

Was das bedeutet

Damit wird aus einer Reihe von Einzelmaßnahmen eine übergeordnete Erzählung: Berlin brauche mehr Systematik und Konsequenz in der Verkehrssicherheit, gestützt auf harte Unfallzahlen statt auf Einzelprojekte. Praktisch bedeutet das ein Sammelsurium an Audits, Programmen und Berichtspflichten, deren einzelne Wirksamkeit offenbleibt, solange sie nicht gegeneinander priorisiert werden. Für ein Gespräch heißt das: Die Position lässt sich schwer ablehnen, weil kaum jemand ernsthaft gegen mehr Verkehrssicherheit ist — die eigentliche Frage ist, ob das vorgeschlagene Instrumentenbündel mehr bewirkt als die schon bestehenden Programme.

Belege: 0026 0027

Streusalz ohne Ideologie

Die AfD Berlin will den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen bei Glätte- und Eisregenlagen neu regeln. Sie fordert klare, automatische Auslösetatbestände für den Streusalz-Einsatz, eine direkte Ermächtigung der Berliner Stadtreinigung sowie den Abbau bürokratischer Hürden, damit nicht länger im Einzelfall über den Einsatz entschieden werden muss. Gleichzeitig soll ein wissenschaftlich begleitetes Pilotprojekt umwelt- und tierverträgliche, chloridfreie Alternativen erproben, um langfristig auf modernere Auftaumittel umzustellen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD beschreibt das geltende, restriktive Vorgehen beim Streusalzeinsatz auf Gehwegen als ideologisch motiviert: In extremen Glätte- und Eisregenlagen dürfe der zeitlich und räumlich begrenzte Einsatz von Streusalz nicht länger aus ideologischen Gründen verboten oder durch komplizierte Verfahren verzögert werden, und die Sicherheit von Fußgängern dürfe nicht länger von Einzelfall-Ermessen und von ideologischen Restriktionen abhängen.

Einordnung: Auch hier wird eine bestehende Umweltschutzregel — die den Streusalzeinsatz einschränkt, weil Chlorid Böden, Gewässer und Tierpfoten schädigt — als bloße Ideologie etikettiert, statt die ökologische Abwägung inhaltlich zu widerlegen, die hinter der Beschränkung steht. Der Gegensatz von Sicherheit hier und Ideologie dort blendet aus, dass beide Seiten – Fußgängersicherheit und Umweltschutz – begründete Anliegen sind, zwischen denen abgewogen werden muss, statt eines einfach zum Vorwand des anderen zu erklären.

Was das bedeutet

Im Kern geht es um eine Abwägung zwischen Fußgängersicherheit und Umweltschutz, die die AfD zu einer einseitigen Entscheidung gegen bestehende Auflagen macht, indem sie diese als ideologisch statt als begründet darstellt. Aus einer technischen Frage nach dem richtigen Auslösekriterium für Streusalz wird so eine Erzählung von vernünftiger Sicherheit gegen ideologische Bevormundung. Das eigens vorgeschlagene Pilotprojekt zu chloridfreien Alternativen zeigt allerdings, dass die AfD die ökologischen Bedenken selbst nicht für gegenstandslos hält, sondern nach einem technischen Ausweg sucht, der die Reibung zwischen den beiden Zielen auflösen soll.

Belege: 0053 0054

ÖPNV freiwillig attraktiver machen

Die AfD Berlin setzt beim öffentlichen Nahverkehr auf einen freiwilligen statt erzwungenen Umstieg vom Auto: Ein leistungsfähiger ÖPNV sei der Schlüssel zu flächendeckender, bezahlbarer Mobilität, und um diesen freiwilligen Umstieg zu unterstützen, müsse der ÖPNV selbst attraktiver werden. Dazu fordert sie unter anderem eine Offensive zur Personalgewinnung bei BVG und S-Bahn, einen zügigen Ausbau des Schienennetzes samt moderner, ressourcenschonender Systeme wie Seilbahnen sowie eine Beschleunigung des Betriebs durch optimierte Vorrangschaltungen und digitale Zugleittechnik. Ergänzend sollen vereinfachtes Ticketing über Mobilitätskonten, tarifliche Anreize für Pendler aus Brandenburg sowie mehr Barrierefreiheit auch für kognitiv beeinträchtigte Personen den ÖPNV zugänglicher machen. Gleichzeitig fordert die AfD Zugangsbeschränkungen für Personen ohne Fahrschein.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die Begründung folgt einer klaren Reihenfolge: Erst soll der ÖPNV so leistungsfähig und komfortabel werden — mehr Personal, mehr Schienennetz, modernere Technik, einfacheres Ticketing —, dass Berlinerinnen und Berliner freiwillig vom Auto umsteigen; ein Zwang zum Umstieg, etwa über Einschränkungen für Autos, wird an dieser Stelle nicht als Weg vorgeschlagen. Ergänzend sollen Sicherheits- und Sauberkeitsstreifen auf den U-Bahn-Linien sowie ein einheitliches Notrufsystem das Sicherheitsgefühl im ÖPNV erhöhen.

Einordnung: Die Position benennt viele einzelne Ausbauschritte, ohne eine Reihenfolge oder Finanzierung zu nennen, mit der sie realisiert werden sollen — dieselbe Sachlage begegnet in anderen Themenfeldern des Programms in Form der Ablehnung von Einschränkungen für den Autoverkehr; wie beide Vorhaben zusammenwirken sollen, wenn das Auto gleichzeitig privilegiert bleibt, bleibt offen.

Argument: Zugleich verbindet die AfD den ÖPNV-Ausbau mit einer Forderung nach Zugangsbeschränkungen für Personen ohne Fahrschein, während der überwiegende Teil der Forderungsliste — Personal, Schienennetz, Barrierefreiheit auch für kognitiv beeinträchtigte Personen, Tarifintegration mit Carsharing und Mikromobilität — auf Ausbau und Zugänglichkeit zielt.

Einordnung: Die Zugangsbeschränkung für Fahrgäste ohne Fahrschein steht damit neben einem sonst auf Zugänglichkeit ausgerichteten Forderungskatalog, ohne dass das Verhältnis von Kontrolle und Offenheit im Text selbst aufgelöst wird; welche Kontrollform gemeint ist und wie sie mit dem Ziel eines einfacheren, barrierefreien Zugangs zusammengeht, bleibt unbestimmt.

Was das bedeutet

In der Sache verspricht die Position, den ÖPNV so attraktiv zu machen, dass ein Umstieg vom Auto aus eigenem Antrieb geschieht, statt ihn über Beschränkungen für Autofahrer zu erzwingen — passend zur ablehnenden Haltung der AfD gegenüber Verkehrsberuhigung und einem Vorrang für den Umweltverbund in anderen Programmteilen. Das macht aus einer klassischen ÖPNV-Ausbauliste zugleich eine Bestätigung der Grundlinie, dass der motorisierte Individualverkehr nicht eingeschränkt werden soll. Wer den Gedanken im Gespräch nachvollziehen will, kann fragen, wie realistisch ein freiwilliger Umstieg ohne begleitende Lenkung des Autoverkehrs tatsächlich ist.

Belege: 0028 0029

Wirtschaftsverkehr und urbane Logistik modernisieren

Die AfD Berlin will den städtischen Wirtschaftsverkehr über ein Logistikkonzept steuern, das »nicht auf Verknappung, sondern auf Integration und Effizienz setzt«. Konkret fordert sie den Erhalt, den Ausbau und die Kontrolle von Lade- und Lieferzonen sowie digitale Lieferzonensysteme, bei denen Handwerker und Lieferanten Plätze per App reservieren können. Ergänzend sollen stadtteilbezogene Mikro-Logistikzentren die Lieferwege verkürzen, und in einem Pilotbezirk soll die Paketzustellung per Drohne erprobt werden.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die Partei rahmt ihr Logistikkonzept ausdrücklich als Gegenentwurf zu einer angeblichen »Verknappung«: Wo andere Politik auf Beschränkungen für den Lieferverkehr setze, verspricht sie stattdessen technische und organisatorische Aufrüstung – mehr Zonen, mehr Digitalisierung, mehr Pilotprojekte.

Einordnung: Wessen Politik mit »Verknappung« gemeint ist und worin die angebliche Beschränkung bestünde, bleibt unbenannt. So kann sich die eigene Position als reine Effizienzsteigerung präsentieren, ohne dass ein Zielkonflikt zwischen mehr Lieferverkehr und anderen Nutzungen des öffentlichen Raums überhaupt in den Blick kommt.

Was das bedeutet

In der Sache bleibt das eine Sammlung technischer Einzelmaßnahmen für den Lieferverkehr – Zonen, Apps, Zentren, ein Drohnen-Pilotprojekt. Die Zurückweisung von »Verknappung« gibt dieser Liste aber eine zusätzliche Pointe: Sie positioniert die AfD als Partei, die den Wirtschaftsverkehr wachsen lassen will, während sie Regulierung als das eigentliche Problem darstellt. Wer über urbane Logistik spricht, spricht in diesem Rahmen also weniger über die Verteilung von Straßenraum als über Freiräume für Lieferverkehr, die es zu erweitern statt zu begrenzen gilt.

Belege: 0031 0032 0033 0034 0035

Rad- und Fußverkehr: maßvoller Ausbau statt Verdrängung des Autoverkehrs

Die AfD Berlin fordert einen Radverkehrsausbau mit Augenmaß, der »nicht auf Verdrängung setzt, sondern auf der Koexistenz unterschiedlicher Fortbewegungsmittel basiert«. Ausbauziele sollen sich an einem verbesserten Radverkehrsmonitoring orientieren, neue Strecken bevorzugt auf Nebenstraßen parallel zu Hauptstraßen geführt und Radverkehr vor allem über Signaltechnik abgesichert werden, die Rotlichtverstöße minimiert. Für den Fußverkehr sieht das Programm ein »1.000-Räder-Programm« mit abschließbaren Abstellanlagen sowie eine Initiative »Gehweg 2030« zur systematischen Sanierung der Gehweginfrastruktur vor, dazu die Vermeidung von Engstellen durch abgestellte E-Scooter, Fahrräder oder Stadtmöbel. Flächen von Fußwegen sollen nur dann für Radverkehr oder Shared-Mobility-Zonen umgewidmet werden, wenn die verbleibende Restbreite ausreichend ist.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Zentral ist die Selbstverortung zwischen zwei Polen: Die Partei stellt ihre Position als maßvolle Mitte dar, die weder den Radverkehr ignoriert noch den Autoverkehr verdrängt, sondern auf »Koexistenz unterschiedlicher Fortbewegungsmittel« setzt.

Einordnung: Diese Rahmung setzt den bestehenden, autozentrierten Status quo stillschweigend als neutralen Ausgangspunkt: Jede Umverteilung von Straßenraum zugunsten des Radverkehrs erscheint damit von vornherein als Verdrängung, während die aktuelle Dominanz des Autoverkehrs nicht als eigene, historisch gewachsene Verteilungsentscheidung benannt wird.

Argument: Bei der baulichen Umsetzung bevorzugt das Programm »Markierungslösungen statt Modalfilter« – also Farbe auf der Fahrbahn statt bauliche Sperren, die Durchgangsverkehr aus Wohnstraßen heraushalten.

Einordnung: Die Entscheidung wird als rein technische Vorzugslösung präsentiert, ohne zu benennen, wofür Modalfilter in der Verkehrsplanung eingesetzt werden: die Reduzierung von Durchgangsverkehr zugunsten von Sicherheit und Aufenthaltsqualität. Wer diesen Zweck nicht erwähnt, kann die schwächere Maßnahme als gleichwertige Alternative ausgeben.

Was das bedeutet

In der Summe ergibt das eine Verkehrspolitik, die Rad- und Fußverkehr zwar ausdrücklich als schützenswert anerkennt, ihm aber keinen Vorrang einräumt, sobald er mit dem Autoverkehr konkurriert. Infrastrukturprogramme wie das Räder- oder das Gehweg-Programm bedienen dabei sichtbare, unstrittige Bedürfnisse, während an den Stellen, an denen es um echte Umverteilung von Straßenraum geht – Modalfilter, Umwidmung von Flächen –, jeweils die zurückhaltendere Option gewählt wird. Der Ausbau wird so formal bejaht, aber an Bedingungen geknüpft, die ihn gegenüber dem Autoverkehr strukturell nachrangig halten.

Belege: 0036 0037 0038 0040 0041 0042 0043 0044

Neue Mobilitätsformen und Zukunftstechnologien

Die AfD Berlin will einen »Zukunftsfonds Mobilität Berlin« einrichten, der aus zweckgebundenen Infrastrukturmitteln gespeist wird und Pilotprojekte fördert. Dazu zählen modulare Mobilstationen an zentralen Umsteigepunkten, die planungsrechtliche Vorbereitung urbaner Luftmobilität und die Einführung autonom fahrender Busse in ausgewählten Bereichen. Begleitet werden soll dies durch ein stadtweites digitales Baustellenregister, das Bauarbeiten im Verkehrsnetz besser koordinierbar machen soll.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die einzelnen Vorhaben – Förderfonds, Mobilstationen, Luftmobilität, autonome Busse, Baustellenregister – werden im Programm gebündelt präsentiert, getragen von einem Fonds, der laut Programm aus zweckgebundenen Infrastrukturmitteln gespeist wird und Pilotprojekte fördert.

Einordnung: Die Bündelung verwischt, dass es sich um sehr unterschiedlich weit entwickelte und unterschiedlich teure Vorhaben handelt – von einer verwaltungstechnischen Maßnahme wie dem Baustellenregister bis zu einer planungsrechtlichen Vorbereitung für eine in Berlin bislang nicht existierende Luftmobilität. Über Finanzierungsumfang, Priorisierung und Zeithorizont der einzelnen Projekte trifft das Programm keine Aussage, sodass der Eindruck geschlossener Zukunftsfähigkeit entsteht, ohne dass die Vorhaben einzeln geprüft würden.

Was das bedeutet

Die Zusammenstellung funktioniert vor allem als Signal: Sie zeigt eine Partei, die sich nicht nur mit Bestandserhalt und der Abwehr von Beschränkungen befasst, sondern auch mit technologischer Modernisierung. Dass die konkreten Vorhaben in Reifegrad und Tragweite stark auseinanderfallen, tritt hinter diesem Signal zurück. Für die Debatte heißt das: Wer nach der Finanzierung oder dem Zeitplan einzelner Projekte fragt, bekommt aus dem Programm selbst keine Antwort – die Aufzählung ersetzt an dieser Stelle die Prüfung.

Belege: 0045 0046 0047 0048 0049

Wirtschaft

Bürokratieabbau: konkrete Entlastungsschritte

Die AfD Berlin fordert ein Bündel konkreter Entlastungsschritte für Unternehmen. Ein eigener Sonderausschuss im Abgeordnetenhaus soll systematisch prüfen, welche bürokratischen Vorgaben abgebaut werden können. Für Einzelhandel und Gastronomie sollen Umwelt- und Bürokratieauflagen zurückgebaut werden. Kleine und mittelständische Betriebe sollen von der ab 2028 greifenden Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung befreit werden, und das eigene Berliner Vergabegesetz, das zusätzliche Anforderungen an öffentliche Aufträge stellt, soll wieder abgeschafft werden.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Für die Umwelt- und Bürokratieauflagen im Einzelhandel und in der Gastronomie wählt das Programm ein bildhaftes Vokabular: Es ist von »wuchernden« Auflagen die Rede, und der geplante Sonderausschuss soll den Abbau des »Bürokratiedschungels« vorantreiben.

Einordnung: Das Bild vom Dschungel und von wuchernden Auflagen benennt keine einzige konkrete Vorschrift und ihren Zweck – es überträgt die Erwartung, Bürokratieabbau sei per se gut, auf die gesamte Regelmenge, ohne zwischen einzelnen Vorgaben und ihrem jeweiligen Schutzzweck zu unterscheiden. Wer Regulierung als Wildwuchs zeigt, muss nicht mehr begründen, welche Auflage warum entfällt – die Abschaffung erscheint schon durch das Bild als selbstverständlich richtig.

Argument: Für die E-Rechnungspflicht und das Berliner Vergabegesetz argumentiert das Programm nüchterner: Die Umstellung auf ausschließlich digitale Rechnungen bis 2028 belaste kleine und mittelständische Betriebe unnötig, deshalb sollen sie von der Pflicht befreit werden; und weil Berlin mit seinem eigenen Vergabegesetz einen Sonderweg gegenüber anderen Ländern gehe, solle dieser Sonderweg aufgegeben werden.

Einordnung: Beide Begründungen stellen allein auf den Verwaltungsaufwand ab und lassen offen, wozu die jeweilige Regel eigentlich diente – die E-Rechnungspflicht soll die Digitalisierung der Verwaltung vereinheitlichen, ein Vergabegesetz enthält in der Regel Vorgaben, die über den reinen Preis hinausgehen. Der Zweck der Regel wird nicht abgewogen, sondern aus der Betrachtung herausgenommen, sodass allein der Aufwand über die Bewertung entscheidet.

Was das bedeutet

Zusammengenommen ergibt sich aus den vier Fundstellen ein Bürokratieabbau-Paket, das prozedurale und materielle Maßnahmen mischt: einen neuen Ausschuss, den Rückbau konkreter Auflagen, eine Ausnahme von einer Digitalisierungspflicht und die Abschaffung eines eigenen Landesgesetzes. Für sich genommen ist das eine übliche mittelstandspolitische Forderung, wie sie in ähnlicher Form auch andere Parteien vertreten. Was aus dem Material zusätzlich sichtbar wird, ist eine sprachliche Rahmung, die bestehende Regeln pauschal als Übermaß darstellt – als Dschungel, als Wucherung –, statt einzelne Vorschriften an ihrem jeweiligen Zweck zu messen. So wird aus einer Reihe einzeln zu prüfender Verwaltungsfragen ein Gesamtbild, in dem Abbau grundsätzlich richtig erscheint, bevor überhaupt geprüft wurde, was im Einzelnen wegfällt.

Belege: 1692 1695 1707 1710

Steuer- und Abgabenentlastung

Die AfD Berlin fordert eine breite steuerliche und abgabenrechtliche Entlastung von Unternehmen und Bürgern. Dazu zählen eine Senkung der Gewerbesteuer und der Wegfall der CO2-Bepreisung für Gewerbeimmobilien, die Abschaffung der Bettensteuer auf Übernachtungen sowie eine Reduzierung der Luftverkehrssteuer. Über eine Bundesratsinitiative soll zudem eine deutliche Senkung der Energiesteuern und die Abschaffung der CO2-Abgabe erreicht werden.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Für die CO2-Bepreisung auf Gewerbeimmobilien wählt das Programm eine wertende Etikettierung: Sie wird zu den »ideologisch motivierter Zusatzlasten« gezählt, die neben der Gewerbesteuer gesenkt werden sollen. Anders als bei den übrigen Abgaben wird hier nicht mit Aufwand oder Wettbewerbsfähigkeit argumentiert, sondern mit der behaupteten Motivation hinter der Abgabe selbst.

Einordnung: Die Einordnung als »ideologisch motiviert« ersetzt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem erklärten Zweck der CO2-Bepreisung – der Lenkungswirkung zugunsten von Klimaschutz – durch ein Etikett, das die Abgabe schon durch ihre Benennung diskreditiert, bevor eine Abwägung stattfindet. Wer eine Maßnahme als bloße Ideologie einordnet, muss ihren Zweck nicht mehr widerlegen, nur noch benennen.

Argument: Die übrigen Forderungen – Abschaffung der Bettensteuer, Reduzierung der Luftverkehrssteuer, Senkung der Energiesteuern samt Abschaffung der CO2-Abgabe – werden im Programm als eine gemeinsame Linie finanzieller Entlastung vorgetragen, ohne dass für die einzelnen Abgaben unterschiedliche Begründungen genannt werden; eine begleitende Fraktions-Initiative verfolgt mit der Forderung, Grundsteuern abzuschaffen, dieselbe Linie auch auf kommunaler Ebene.

Einordnung: Die Bündelung sehr unterschiedlicher Abgaben unter dem einen Ziel der Entlastung blendet aus, dass diese Abgaben verschiedene originäre Zwecke verfolgen – die Bettensteuer finanziert etwa touristische Infrastruktur, die Luftverkehrs- und die CO2-Abgabe sollen eine Lenkungswirkung entfalten, die Grundsteuer ist eine zentrale kommunale Einnahmequelle. Wenn all das unter einem einzigen Entlastungsversprechen zusammengefasst wird, verschwindet die Frage, was an ihrer Stelle finanziert oder gelenkt werden soll.

Was das bedeutet

Zusammengenommen zielt das Bündel auf eine spürbare Senkung der Steuer- und Abgabenlast für Unternehmen und Bürger, von der Gewerbesteuer über mehrere Verbrauchs- und Lenkungsabgaben bis zur kommunalen Grundsteuer. Für sich genommen ist das eine gängige entlastungspolitische Position. Auffällig ist, wie unterschiedlich die einzelnen Forderungen begründet werden: Während die meisten Abgaben schlicht als zu hoch oder als Belastung markiert werden, wird ausgerechnet die CO2-Bepreisung zusätzlich als ideologisch etikettiert. Das lenkungspolitische Element der Klimaabgaben wird damit sprachlich von den übrigen, eher fiskalisch begründeten Forderungen abgesetzt und schon im Ansatz diskreditiert, statt inhaltlich diskutiert zu werden.

Belege: 1693 1717 1718 1727

Wirtschaftsförderung, Ansiedlung und Start-up-Standort

Die AfD Berlin setzt auf eine aktive Standortpolitik zur Ansiedlung und Förderung von Unternehmen. Die landeseigene Wirtschaftsförderung »Partner für Berlin« soll zu einem zentralen digitalen Dienstleister für Unternehmensgründungen und Investoren mit Mentoringprogramm und Komplettservice ausgebaut werden. Gezielt gefördert werden soll die Ansiedlung von Unternehmen aus Zukunftsbranchen wie Luft- und Raumfahrt, Gesundheitswirtschaft, Halbleitern und KI, Robotik und 3D-Druck, Quantencomputing sowie IT-Sicherheit. Ein öffentliches Gewerbeflächenkataster und aktives Standortmarketing sollen Investitionen erleichtern, und für Ausgründungen aus der Wissenschaft soll ein zentraler Ort für das Berliner Start-up-Ökosystem nach dem Vorbild der Station F in Paris entstehen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die Begründungslogik für Dienstleister, Flächenkataster und Standortmarketing folgt einer Logik aktiver Steuerung: Der Staat soll Gründerinnen und Investoren gezielt begleiten, verfügbare Flächen zentral erfassen und bestimmte Branchen – Luft- und Raumfahrt, Gesundheitswirtschaft, Halbleiter und KI, Robotik und 3D-Druck, Quantencomputing, IT-Sicherheit – gezielt anwerben.

Einordnung: Diese Aufzählung setzt bereits eine Auswahl unter den Branchen voraus, ohne dass im Material erkennbar wird, nach welchen Kriterien diese sechs Bereiche als förderungswürdige Zukunftsbranchen bestimmt wurden und was mit Branchen geschieht, die nicht auf dieser Liste stehen. Die Entscheidung, wohin öffentliche Aufmerksamkeit und Ressourcen gezielt gelenkt werden, wird als bloße Aufzählung präsentiert, nicht als eine Weichenstellung, die selbst begründet werden müsste.

Argument: Für das Start-up-Ökosystem verweist das Programm auf ein konkretes Vorbild: einen zentralen Ort »nach dem Vorbild der Station F in Paris«, verbunden mit dem Anspruch, Ausgründungen zu erleichtern, Bürokratie abzubauen und Hochschulen enger mit der Wirtschaft zu verzahnen.

Einordnung: Der Verweis auf ein erfolgreiches ausländisches Vorbild dient als Legitimationsanker, ohne zu klären, ob die dortigen Rahmenbedingungen – Finanzierung, Trägerschaft, bestehende Gründerdichte – sich auf Berlin übertragen lassen. Die Übertragbarkeit wird durch die bloße Nennung des Vorbilds vorausgesetzt, nicht durch eine eigene Begründung hergestellt.

Was das bedeutet

In der Summe entwirft das Bündel eine Standortpolitik, die stärker steuert als moderiert: ein zentraler Dienstleister, eine gezielte Branchenauswahl, ein Flächenkataster und ein importiertes Vorbild für die Start-up-Förderung. Für sich genommen ist aktive Wirtschaftsförderung eine übliche landespolitische Aufgabe. Bemerkenswert ist, dass die Auswahl der geförderten Branchen und die Übertragung eines fremden Vorbilds im Programm als selbstverständlich richtig erscheinen, ohne dass die zugrunde liegenden Annahmen – warum genau diese Branchen, warum genau dieses Vorbild – offengelegt werden. Aus einer Förderpolitik wird so eine Setzung, die die eigentliche Auswahlentscheidung unsichtbar macht.

Belege: 1709 1712 1713 1716

Fachkräfte und Handwerk: Qualifizierung statt Zuwanderung

Die AfD Berlin will den Fachkräftemangel vorrangig durch die Qualifizierung und Weiterbildung der bereits hier lebenden Bevölkerung lösen statt durch Zuwanderung. Dafür sollen Berufsabschlüsse gefördert, gezielte Umschulungen ermöglicht und lebenslanges Lernen unterstützt werden. Für das Handwerk fordert die Partei zusätzlich eine Meistergründungsprämie sowie die Förderung und Vereinfachung von Betriebsübernahmen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die Forderung nach Qualifizierung statt Zuwanderung wird zusätzlich mit dem Argument unterlegt, dass so die berufliche Bildung gesichert und der Fachkräftemangel wirksam bekämpft werden könne, statt die Unternehmen »bürokratisch zu gängeln und mit Mehrkosten zu belasten«.

Einordnung: Die Formulierung stellt Qualifizierung und eine angebliche bürokratische Gängelung als die beiden einzigen Alternativen dar, ohne zu zeigen, dass andere Wege zur Fachkräftesicherung – etwa eine Kombination aus Qualifizierung und gesteuerter Zuwanderung – zwangsläufig mit demselben Verwaltungsaufwand verbunden wären. Die Alternative wird als Zwang gerahmt, bevor sie inhaltlich geprüft wurde.

Argument: Die Begründung für den Vorrang der Qualifizierung stützt sich auf die Aussage, die Politik setze »zu einseitig auf Migration zur Fachkräftesicherung, statt in vorhandene Potenziale zu investieren«, weshalb in erster Linie die bereits hier lebenden Menschen gestärkt werden sollen.

Einordnung: Der Satz stellt Qualifizierung und Zuwanderung als zwei konkurrierende Wege dar, zwischen denen entschieden werden müsse, statt sie als sich ergänzende Instrumente zur Fachkräftesicherung zu behandeln. Warum beide Wege nicht parallel verfolgt werden könnten, wird nicht begründet – die Exklusivität wird behauptet, nicht gezeigt.

Was das bedeutet

Zusammengenommen ergibt sich eine Position, die den Fachkräftemangel primär mit inländischer Qualifizierung statt mit Zuwanderung lösen will und dafür konkrete Handwerksförderung vorschlägt – Meistergründungsprämie, erleichterte Betriebsübernahmen. Für sich genommen ist Qualifizierungsförderung eine sinnvolle arbeitsmarktpolitische Maßnahme. Die beiden Argumentationsstränge zeigen jedoch, wie die Position zusätzlich aufgeladen wird: einmal, indem eine denkbare Alternative als bürokratischer Zwang dargestellt wird, und einmal, indem Qualifizierung und Zuwanderung als sich ausschließende statt als ergänzende Maßnahmen präsentiert werden. So wird aus einer Förderforderung eine Entweder-oder-Erzählung, die eine naheliegende Kombination beider Wege gar nicht erst in Betracht zieht.

Belege: 1714 1715 1726

Sozialstaat: Eigenverantwortung statt Dauerleistungsbezug

Die AfD verknüpft Sozialleistungen mit Bedürftigkeit, Eigeninitiative und Mitwirkung: Wer unverschuldet in Not gerät, soll Hilfe von der Solidargemeinschaft erhalten, aber nicht als Dauerlösung. Dafür fordert sie regelmäßige Bedürftigkeitsprüfungen, Sanktionen bei Leistungsverweigerung und einen Vorrang für die Arbeitsaufnahme, außerdem den Abbau von Abhängigkeiten zugunsten von Hilfe zur Selbsthilfe statt immer neuer Transferinstrumente. Ein Lohnabstandsgebot soll sicherstellen, dass Erwerbstätigkeit sich gegenüber dem Leistungsbezug spürbar lohnt; beim Mindestlohn befürwortet die Partei die gesetzliche Regelung, lehnt aber einen zusätzlichen Berliner Landesmindestlohn ab. Ergänzend will sie die Dauerförderung von Trägern und Vereinen an eine regelmäßige Wirksamkeitsprüfung binden, damit staatliche Hilfe bei den Bedürftigen ankommt statt in Verwaltungsstrukturen zu versickern, und mit mehr Kontrollen sowie gezielter Aufklärung gegen Schwarzarbeit vorgehen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD beschreibt den Dauerbezug von Sozialleistungen als Belastung für die Solidargemeinschaft: Wenn Leistungen dauerhaft bezogen werden, obwohl Erwerbsfähigkeit besteht, demotiviere das die Betroffenen selbst und belaste zugleich die Gemeinschaft, die die Leistungen finanziert.

Einordnung: Das Argument blendet aus, dass Erwerbsfähigkeit allein noch keine Arbeitsstelle, keine Kinderbetreuung und keine gesundheitliche Belastbarkeit im Alltag bedeutet – strukturelle Hürden des Arbeitsmarkts werden zu einem individuellen Motivationsproblem umgedeutet. Wer den Dauerbezug als Belastung der Gemeinschaft framt, verschiebt die Beweislast einseitig auf die Leistungsbeziehenden, ohne die Ursachen von Langzeitarbeitslosigkeit zu benennen.

Argument: Zentral ist ein Lohnabstandsgebot: Wer arbeitet, müsse spürbar mehr haben als jemand, der nicht arbeitet – nur das sei gerecht und motiviere zur Arbeitsaufnahme.

Einordnung: Die Formel setzt Erwerbsarbeit und Sozialleistungsbezug als klar trennbare, freiwillige Alternativen, obwohl viele Leistungsbeziehende arbeiten oder arbeiten wollen, aber keine ausreichend bezahlte Stelle finden – der Verweis auf Gerechtigkeit blendet aus, dass niedrige Löhne ebenso zum geringen Abstand beitragen wie zu hohe Leistungen.

Was das bedeutet

In der Summe verschiebt diese Position den Sozialstaat von einem Recht auf Absicherung zu einer bedingten Leistung, die sich Betroffene durch Mitwirkung und Bedürftigkeitsnachweis immer wieder neu verdienen müssen. Kontrollen, Sanktionen und die Begrenzung von Trägerförderung wirken dabei wie technische Verwaltungsmaßnahmen, tragen aber die Vorstellung, dass Missbrauch und mangelnde Motivation ein zentrales Problem sind, statt fehlender Arbeitsplätze oder Betreuungsangebote. Wer in einem Gespräch über diese Position spricht, sollte deshalb nachfragen, wie viele Menschen tatsächlich freiwillig auf Erwerbsarbeit verzichten – und wie viele an strukturellen Hürden scheitern, die durch schärfere Sanktionen nicht kleiner werden.

Belege: 1708 1719 1720 1721 1722 1724 1725

Investitionen bezahlbar halten: Klimaneutralität-Kritik bei Fernwärme, ÖPNV und Infrastruktur

Die AfD sieht bei Berlins öffentlicher Infrastruktur einen erheblichen Investitionsrückstand – etwa bei Schulen, Verkehr, Verwaltung und öffentlichen Gebäuden –, den sie gezielt und Schritt für Schritt abbauen will. Vorrang sollen Substanzerhalt und Funktionsfähigkeit haben: Instandhaltung, Sanierung, IT-Sicherheit, Verwaltungsdigitalisierung sowie Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz. Investitionen sollen dabei aus dem laufenden Haushalt finanzierbar bleiben und nicht durch kreditgetriebene Großprogramme ersetzt werden, die den Haushalt dauerhaft belasten. Für Großvorhaben fordert die Partei klare Kriterien vor dem Beschluss – Nutzen, Kosten, Realisierbarkeit, Folgekosten und Risiko – sowie für alle energie- und mobilitätspolitischen Investitionen eine verpflichtende Folgekostenrechnung und eine transparente Darstellung der Haushaltswirkungen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Klimapolitisch begründete Projekte wie Fernwärme werden als Kostenrisiko beschrieben: Die öffentliche Hand dürfe Bürger und Wirtschaft nicht über dauerhaft steigende Kosten belasten, wenn Projekte primär ideologisch begründet seien und nur durch zusätzliche Verschuldung darstellbar würden – das gelte besonders für Vorhaben, die unter dem Begriff Klimaneutralität in Größenordnungen geplant würden, die den Haushalt strukturell überforderten. Eine mögliche Schuldenfinanzierung solcher Vorhaben wird dabei als Überschreitung jedes zu verantwortenden Rahmens beschrieben.

Einordnung: Die Argumentation trennt ideologische Kostensteigerung und notwendige Infrastrukturinvestition scharf voneinander, obwohl Fernwärme- und ÖPNV-Ausbau zugleich Versorgungssicherheit und Sanierungsbedarf betreffen. Diese Trennung entkoppelt die Kostenkritik von der Sachfrage, ob eine Investition unabhängig von ihrer klimapolitischen Begründung notwendig ist, und lässt offen, welche Kosten allein durch Verzicht auf die Maßnahme tatsächlich vermieden würden.

Argument: Klimapolitische Maßnahmen werden als Gefahr für den Wohlstand der Berliner beschrieben: Ideologische Kostensteigerungen sollten verhindert und Preiserhöhungen durch unsinnige klimapolitische Maßnahmen vermieden werden, während gleichzeitig auf Klima- oder Genderprojekte verzichtet und stattdessen in das Fundament der Stadt investiert werden solle.

Einordnung: Der Gegensatz zwischen Klimaprojekten und Investitionen in das Fundament der Stadt unterschlägt, dass Fernwärme- und Verkehrsinfrastruktur selbst Teil dieses Fundaments sind – die rhetorische Entgegensetzung suggeriert eine Wahl zwischen Ideologie und Notwendigkeit, wo tatsächlich über die Ausgestaltung derselben Infrastrukturvorhaben gestritten wird.

Was das bedeutet

In der Kombination verschiebt diese Position die Debatte über Infrastrukturinvestitionen von der Frage, was gebaut werden muss, zu der Frage, was klimapolitisch motiviert und deshalb verzichtbar erscheint. Investitionsstau bei Schulen oder Verwaltung wird als legitime Notwendigkeit behandelt, während Fernwärme- oder ÖPNV-Ausbau unter Ideologieverdacht gestellt wird, obwohl beide Bereiche denselben Sanierungsbedarf teilen. Wer über diese Position spricht, kann fragen, nach welchen Kriterien zwischen notwendiger und ideologischer Investition unterschieden wird – und ob diese Kriterien für alle Projektarten gleichermaßen gelten.

Belege: 1711 1740 1741 1742 1743

Haushaltsdisziplin: Schuldenbremse, Transparenz und Generationengerechtigkeit

Die AfD fordert für Berlin einen soliden, transparenten und steuerungsfähigen Haushalt, gemessen an Haushaltswahrheit, Wirtschaftlichkeit, Generationengerechtigkeit und einer klaren Konzentration auf die Kernaufgaben des Staates. Dafür soll ein umfassender Kassensturz alle Nebenhaushalte, Sondervermögen und Rücklagensysteme sowie die Verbindlichkeiten und Pensionsverpflichtungen landeseigener Unternehmen zusammenführen, damit ein vollständiges Lagebild entsteht. Die Schuldenbremse soll reaktiviert, konsequent angewendet und in der Berliner Verfassung verankert werden; die zusätzlichen grundgesetzlich eröffneten Verschuldungsmöglichkeiten will die Partei nicht in Anspruch nehmen, ergänzt um einen verbindlichen Tilgungs- und Konsolidierungspfad. Ausgaben sollen anhand von Notwendigkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Folgekosten gesteuert werden, unter anderem über eine systematische Aufgaben- und Ausgabenprüfung über alle Ressorts hinweg, mit dem Ziel eines ausgeglichenen Haushalts ohne Defizit innerhalb von vier Jahren.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Ein ausgeglichener Haushalt wird als Voraussetzung für Wohlstand und Handlungsfähigkeit beschrieben: Die Berliner Haushaltspolitik müsse wieder auf Stabilität ausgerichtet werden, mit dem Ziel eines ausgeglichenen Haushalts ohne Defizit innerhalb von vier Jahren und anschließendem Abbau von Verbindlichkeiten – nur ein solcher Pfad stelle Krisenfestigkeit her und eröffne Spielräume für Entlastung.

Einordnung: Der Zusammenhang zwischen Haushaltsausgleich und Entlastungsspielräumen wird als naturgesetzlich dargestellt, obwohl er von politischen Prioritätsentscheidungen abhängt – ob ein konsolidierter Haushalt tatsächlich zu Steuersenkungen statt zu anderen Verwendungen führt, bleibt eine eigene politische Entscheidung, die durch die Konsolidierung allein nicht vorgegeben ist.

Argument: Die Partei begründet die geforderte Ausgabendisziplin damit, dass Berlin kein primäres Einnahmenproblem habe, sondern ein Ausgaben- und Prioritätenproblem – Ausgaben müssten deshalb anhand von Notwendigkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Folgekosten gesteuert werden, unter anderem durch eine ressortübergreifende Aufgaben- und Ausgabenprüfung. Ergänzend fordert sie, dass landeseigene Unternehmen nicht dazu dienen dürften, Kernhaushaltsregeln zu umgehen oder Verschuldung über Schuldenkaskaden zu verlagern.

Einordnung: Die Setzung, Berlin habe kein Einnahmen-, sondern nur ein Ausgabenproblem, blendet aus, dass Einnahmen ebenso politisch gestaltbar sind wie Ausgaben – etwa über Steuer- oder Abgabensätze im Landeskompetenzbereich – und wird hier als sachlich alternativlos statt als eine von mehreren möglichen Prioritätensetzungen präsentiert.

Was das bedeutet

In der Summe verwandelt diese Position eine technische Forderung nach Haushaltstransparenz in eine grundsätzliche Weichenstellung: Wer Ausgaben und Schulden strikt begrenzt, entscheidet damit implizit auch, wie viel Spielraum künftige Investitionen, Sozialleistungen oder Steuersenkungen haben. Kassensturz, Schuldenbremse und Spending Review klingen nach neutraler Verwaltungsdisziplin, legen aber zugleich fest, dass zusätzliche Ausgaben grundsätzlich begründungspflichtig sind, während der Verzicht auf sie es nicht ist. Wer darüber spricht, kann fragen, welche konkreten Ausgaben durch diese Disziplin infrage gestellt würden – und wer von den dadurch entstehenden Spielräumen für Entlastung profitieren soll.

Belege: 1728 1729 1730 1731 1732 1733 1734 1736 1744 1745

Soziale Teilhabe: Barrierefreiheit, Werkstätten, Ehrenamt

Die AfD fordert, Barrierefreiheit am tatsächlichen Bedarf auszurichten statt an pauschalen Vorgaben, die kleinere Träger und Kommunen überfordern. Werkstätten für Menschen mit Behinderung sollen als bestehendes Angebot erhalten bleiben, weil sie aus Sicht der Partei Struktur und Teilhabe ermöglichen. Ergänzend setzt sich die Partei für die faire Anerkennung und Förderung des Ehrenamts ein.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Barrierefreiheits- und Inklusionsvorgaben werden als ideologisch übersteuert beschrieben: Wichtige Maßnahmen scheiterten an der Überforderung kleinerer Träger und Kommunen, und hinter der verstärkten Infragestellung von Behindertenwerkstätten stehe ein einseitiges und unrealistisches Verständnis von Inklusion.

Einordnung: Der Realitäts-Vorwurf setzt die bestehende Praxis – Werkstätten, begrenzte Barrierefreiheit – stillschweigend als Maßstab des Realistischen, während Kritik an dieser Praxis als ideologisch und unrealistisch markiert wird. Damit wird eine fachliche Debatte über Inklusion und Teilhabe von vornherein als Gegensatz zwischen Wirklichkeitssinn und Ideologie gerahmt, statt als Frage nach angemessener Umsetzung und Finanzierung.

Argument: Beim Ehrenamt fordert die Partei eine faire und ideologiefreie Anerkennung und Förderung – die Formulierung stellt die bestehende Förderpraxis implizit als ideologisch beeinflusst dar, ohne dies an einem konkreten Beispiel zu belegen.

Einordnung: Der Zusatz ideologiefrei suggeriert, dass Ehrenamtsförderung aktuell nach politischen statt sachlichen Kriterien vergeben werde, ohne dass die Fundstelle einen konkreten Fall dafür benennt – die Formulierung wirkt damit eher als generelle Abgrenzung von angenommener ideologischer Einflussnahme denn als inhaltliche Forderung.

Was das bedeutet

In der Kombination erscheinen Barrierefreiheit, Werkstätten und Ehrenamt als Bereiche, in denen aus Sicht der Partei praktische Vernunft gegen ideologische Übersteuerung verteidigt werden muss. Wer diese Position wiedergibt, sollte dabei trennen zwischen der konkreten Forderung – bedarfsgerechte Umsetzung, Erhalt bestehender Angebote, Anerkennung des Ehrenamts – und der rhetorischen Einkleidung, die bereits die bestehende Praxis als das Realistische und jede Reformkritik als ideologisch markiert.

Belege: 0703 0704 0705

Wohnen & Mieten

Einheimischenvorrang bei der Wohnungsvergabe

Unter dem Schlagwort »Vorrang für Einheimische« fordert die AfD Berlin, dass bei der Vergabe landeseigener und geförderter Wohnungen Berlinerinnen und Berliner Vorrang vor allen anderen Bewerbern erhalten. Umgesetzt werden soll das über ein transparentes, punktebasiertes Vergabemodell, das Wohndauer und Berufsjahre in der Stadt mit bis zu 50 Punkten, Beschäftigte in Schlüssel- und Mangelberufen wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Pflege oder Erziehung mit bis zu 25 weiteren Punkten und soziale Faktoren wie Familienverantwortung, Kinder, Pflege, Behinderung, beengte Wohnverhältnisse oder Einkommen mit noch einmal bis zu 25 Punkten gewichtet. Aufenthaltszeiten in Sammelunterkünften zählen dabei ausdrücklich nicht als Wohndauer. Ergänzend will die Partei ein Sonderbaurecht speziell für Einheimische in angespannten Wohnungsmärkten schaffen und dafür bereits bestehende gesetzliche Möglichkeiten konsequent nutzen.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD verknüpft die Forderung mit der Behauptung, ein durch unkontrollierte Migrationspolitik verursachter Bevölkerungszuwachs habe bei gleichzeitig erschwertem Neubau die Angebotsmieten auf ein Allzeithoch getrieben und den Bedarf an Sozialwohnungen vervielfacht. Im Programm wird das zugespitzt: »Wohnungen sind keine Asylunterkünfte, Wohnungen sind das Zuhause von Berlinern, die gerne hier leben.«

Einordnung: Die Kausalkette macht Migration zur alleinigen Erklärung der Wohnungsknappheit und blendet andere Faktoren wie Bauverzögerungen, Zinsentwicklung oder Investitionsstau aus. Die Zero-Sum-Gegenüberstellung von Berlinern und Asylunterkünften konstruiert zudem eine direkte Konkurrenz um Mietwohnungen, obwohl Asylunterkünfte überwiegend keine regulären Mietwohnungen sind.

Argument: Der Vorrang wird als Anerkennung von Leistung begründet: »Wer hier arbeitet, Steuern zahlt und sein Leben aufgebaut hat, darf nicht länger benachteiligt werden.« Das Punktesystem honoriert entsprechend Wohndauer, Berufsjahre und die Ausübung von Schlüsselberufen.

Einordnung: Zugehörigkeit und Wohndauer werden in individuellen Verdienst übersetzt, obwohl neu Zugewanderte oder Geflüchtete unabhängig von ihrer persönlichen Lage per Definition keine solche Wohndauer vorweisen können. Die Rede von einer aktuellen Benachteiligung alteingesessener Bewerber wird dabei nicht mit Vergabezahlen belegt, sondern als Prämisse vorausgesetzt.

Argument: Die AfD argumentiert, das geltende Städtebaurecht privilegiere die Belange ausländischer Personengruppen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht, während die Belange der einheimischen Bevölkerung demgegenüber vernachlässigt würden.

Einordnung: Das kehrt das Verhältnis von Recht und Schutzbedürftigkeit um: Regelungen, die Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus im Baurecht berücksichtigen, werden zur Benachteiligung der Mehrheit umgedeutet. Die tatsächlich schwächere rechtliche und wohnungswirtschaftliche Position von Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht bleibt dabei unerwähnt.

Was das bedeutet

In der Sache verwandelt das Vergabemodell eine Wohnraum-Krise in eine Frage von Herkunft und Verdienst: Wer lange in Berlin lebt oder in einem Schlüsselberuf arbeitet, soll knappen öffentlich geförderten Wohnraum vorrangig bekommen, wer neu zugewandert oder geflüchtet ist, hat im Punktesystem strukturell schlechtere Chancen. Das Modell wirkt technisch neutral, ein Punktesystem mit transparenten Kriterien, ist aber an eine Erzählung geknüpft, die Migration als Hauptursache der Wohnungsnot benennt und eine Konkurrenz zwischen Einheimischen und Zuwanderern um denselben knappen Wohnraum unterstellt. Für Betroffene bedeutet das konkret: Wer Zeit in einer Sammelunterkunft verbracht hat, verliert genau die Zeit, die bei anderen als Wohndauer zählen würde. Am Ende steht eine Vergabepraxis, die formal alle Bewerber nach denselben Kriterien behandelt, aber mit Kriterien, die strukturell eine Bevölkerungsgruppe bevorzugen.

Belege: 0033 0005 0009 (+1 weitere)

Neubau durch Deregulierung erleichtern

Die AfD Berlin sieht die beste Mietpreisbremse in einem ausreichenden Wohnungsangebot und will deshalb alle Hindernisse beseitigen, die das Angebot von Mietwohnungen einschränken. Konkret soll die Berliner Bauordnung entschlackt und weiter vereinfacht werden, damit Bauen wieder schneller geht, etwa indem im Falle eines genehmigten Neubaus auf die Abrissgenehmigung für die Vorbebauung verzichtet wird. Ergänzend fordert die Partei serielle Baugenehmigungsverfahren, Typengenehmigungen und Aufstockungsrechte ohne Einzelgenehmigung sowie den Abbau überzogener Klimavorgaben und unnötiger Bauvorschriften. Ziel sei bezahlbarer Wohnraum durch Entbürokratisierung statt durch neue staatliche Eingriffe.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD begründet ihre Ablehnung staatlicher Eingriffe mit deren Wirkungslosigkeit: Planwirtschaftliche Instrumente und die Enteignung von Wohnungsunternehmen lehnt sie strikt ab, da dadurch nicht nur keine einzige neue Wohnung entstehe, sondern Unternehmen ebenso wie private Vermieter von Investitionen in Neubau und Bestandserhalt abgeschreckt würden. Ebenso will sie die aktuellen energetischen Baustandards bei der Gebäudedämmung auf das Niveau der frühen 2000er-Jahre zurücksetzen, weil Kosten und bürokratischer Aufwand in keinem Verhältnis zum erzielbaren energetischen Effizienzgewinn stünden.

Einordnung: Das Futilitäts-Argument unterstellt pauschal, jeder staatliche Eingriff sei wirkungslos oder schädlich, ohne zwischen unterschiedlichen Instrumenten zu differenzieren oder Erfahrungen aus anderen Städten zu prüfen. Die Rücknahme energetischer Standards wird allein über Kosten und Bürokratie begründet, während Folgekosten wie höhere Energiekosten für Mieter oder Klimaziele unerwähnt bleiben.

Was das bedeutet

In der Sache verschiebt diese Position die Wohnungsfrage von der Verteilung zum Angebot: Nicht wer knappen Wohnraum bekommt, sondern wie viel neuer Wohnraum überhaupt entsteht, soll das Problem lösen, durch weniger Vorschriften statt durch neue Eingriffe. Das klingt technisch, hat aber eine politische Stoßrichtung: Klima- und energetische Standards, Mietpreisbremsen und Enteignungsinstrumente werden gleichermaßen als Bremsen behandelt, die man löst, statt sie gegeneinander abzuwägen. Wer von diesen Standards profitiert, etwa Mieter durch niedrigere Heizkosten oder Bestandsmieter durch Preisbindung, kommt in der Erzählung kaum vor. Am Ende bleibt die Wette, dass weniger Regulierung automatisch zu mehr und günstigerem Wohnraum führt, ohne dass das Programm dafür einen eigenen Beleg liefert.

Belege: 0034 0044

Eigentumsbildung und genossenschaftliches Wohnen fördern

Die AfD Berlin will Berlin von einer Mieterstadt zu mehr privatem und genossenschaftlichem Wohneigentum umbauen. Sie fordert eine verstärkte Förderung des Genossenschaftswesens, unter anderem indem Genossenschaften bei der Vergabe landeseigener Baugrundstücke bevorzugt werden, sowie öffentliche, eigenkapitalersetzende Bürgschaften für Bürger, die zwar über ein ausreichendes Einkommen für einen Wohnungskredit verfügen, aber nicht über das nötige Eigenkapital. Ergänzend soll die Grunderwerbsteuer für einheimische Ersterwerber selbstgenutzten Wohneigentums vollständig entfallen, während für Investoren von außerhalb des EU-Raums eine Grunderwerbsteuer von 20 Prozent eingeführt werden soll. Mittelfristig will die Partei außerdem Shared-Ownership-Modelle nach Londoner Vorbild prüfen, bei denen Mieter Wohnungen schrittweise erwerben können und die Erlöse verpflichtend in den Neubau fließen. Flankiert wird das durch parlamentarische Anträge, etwa zur Förderung von Genossenschaften, zur Privatisierung landeseigener Wohnungen an ihre Mieter und zur Senkung der Grunderwerbsteuer für selbst genutztes Wohneigentum.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die Partei untermauert die Förderung von Wohneigentum mit einem Verweis auf eine Studie der Europäischen Zentralbank, wonach die geringe Wohneigentumsquote die maßgebliche Ursache dafür sei, dass die Deutschen von allen EU-Bürgern das geringste Haushaltsvermögen haben. Daraus leitet sie ab, die Berliner Politik wolle die Bürger glauben machen, eine geringe Wohneigentumsquote sei gut, damit Berlin eine Mieterstadt bleibe.

Einordnung: Die EZB-Zahl wird als alleinige Erklärung für den Vermögensunterschied vorgeführt, ohne andere erklärende Faktoren zu nennen, etwa unterschiedliche Steuer-, Miet- und Rentensysteme, die internationale Vermögensvergleiche erschweren. Der zweite Satz unterstellt der Berliner Politik zudem eine bewusste Täuschungsabsicht, für die keine eigene Belegstelle angeführt wird: Aus einer politischen Präferenz für hohen Mietwohnungsanteil wird eine unterstellte Irreführung der Bürger.

Was das bedeutet

In der Sache verschiebt diese Position Wohnungspolitik von der Frage bezahlbarer Mieten zur Frage privaten Vermögensaufbaus: Wer Eigentum bilden kann, soll dabei durch Bürgschaften und Steuererleichterungen unterstützt werden, wer das nicht kann, bleibt auf den Mietmarkt verwiesen. Die EZB-Zahl gibt der Forderung den Anschein wissenschaftlicher Notwendigkeit, blendet aber aus, dass Eigentumsbildung Eigenkapital, Einkommen und Kreditwürdigkeit voraussetzt, Bürgschaften mildern das, ändern aber nichts an der Ausgangsungleichheit. Die steuerliche Schlechterstellung außereuropäischer Investoren bei gleichzeitiger Entlastung einheimischer Ersterwerber setzt zudem einen Unterschied nach Herkunft statt allein nach Vermögen oder Nutzungsart. Am Ende steht ein Politikwechsel, der Wohneigentum als Lösung für strukturelle Vermögensungleichheit anbietet, ohne die Voraussetzung dafür, ausreichendes Einkommen und Eigenkapital, für alle wesentlich zu verändern.

Belege: 0041 0042 0043

Subjektförderung statt sozialem Wohnungsbau

Die AfD Berlin lehnt den Bau weiterer Sozialwohnungen als vorrangigen Weg gegen die Wohnungsnot ab. Sie will die Bürger nicht auf den Bau neuer Sozialwohnungen vertrösten, sondern ihnen durch die Gewährung von Mietzuschüssen ermöglichen, selbst eine Wohnung auf dem freien Markt zu mieten. Konkret setzt sie sich für eine Ergänzung des Wohngeldes um Mietzuschüsse für Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins ein.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die AfD stützt ihre Ablehnung neuer Sozialwohnungen mit einem Verweis auf wissenschaftliche Untersuchungen, wonach mehr als die Hälfte der Mieter von Sozialwohnungen nicht mehr sozial bedürftig sei.

Einordnung: Die Zahl wird als selbstevidenter Beweis dafür vorgeführt, dass neuer Sozialwohnungsbau der falsche Hebel sei, dabei zeigt eine Fehlbelegungsquote allenfalls ein Verteilungsproblem im Bestand, sagt aber nichts darüber aus, ob zusätzlicher bezahlbarer Wohnraum für tatsächlich Bedürftige gebraucht wird. Welche Untersuchung mit welcher Methodik gemeint ist, bleibt zudem unbenannt, sodass sich die Zahl nicht prüfen lässt.

Was das bedeutet

In der Sache verschiebt diese Position die Antwort auf Wohnungsnot vom Bau neuer Sozialwohnungen zur individuellen Unterstützung auf dem freien Markt: Wer einen Wohnberechtigungsschein hat, soll künftig einen Zuschuss statt eine eigene Sozialwohnung bekommen. Das entlastet den Landeshaushalt von den hohen Baukosten des sozialen Wohnungsbaus, verlagert das Risiko steigender Marktmieten aber auf die Empfänger der Zuschüsse. Die Fehlbelegungs-Zahl liefert dafür die Begründung, ohne dass klar wird, wie groß der tatsächliche Bedarf an zusätzlichem, dauerhaft gebundenem Wohnraum für Bedürftige unabhängig von der Fehlbelegungsfrage bleibt.

Belege: 0035

Milieuschutz begrenzen

Die AfD Berlin will den Genehmigungsvorbehalt für bauliche Veränderungen in Milieuschutzgebieten lockern. Sie begründet das damit, dass unter der bestehenden Regelung nicht kontinuierlich in die Verbesserung des Wohnraums investiert werde – ein Zustand, der der Notwendigkeit widerspreche, den Wohnungsbestand an die Alterung der Gesellschaft anzupassen. Sie strebt eine Gesetzesänderung an, damit bauliche Veränderungen und Neubautätigkeit leichter durchgeführt werden können. Zusätzlich soll es Mietern erleichtert werden, zu Eigentümern zu werden.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Die Begründung ist eine demografische: Weil der »Genehmigungsvorbehalt« Investitionen bremse, könne der Wohnungsbestand nicht altersgerecht angepasst werden – die Lockerung wird also als Antwort auf die alternde Gesellschaft dargestellt.

Einordnung: Was dabei ausgeblendet bleibt, ist der eigentliche Zweck des Milieuschutzes: Er soll nicht in erster Linie Investitionen bremsen, sondern vor Verdrängung durch Luxussanierung und Umwandlung schützen. Eine Lockerung, die mit Barrierefreiheit begründet wird, öffnet zugleich Modernisierungen, die Mieten treiben und genau die Mieterschaft unter Druck setzen, die die Regelung eigentlich schützen soll.

Argument: Das zweite Argument ist eigentumspolitisch: Erleichtert man Mietern den Wechsel zum Eigentümerstatus, so die Logik, profitierten die Betroffenen selbst von der Lockerung.

Einordnung: Ausgeblendet bleibt, dass der bestehende Genehmigungsvorbehalt gerade jene Mieter schützt, die sich einen Eigentumserwerb nicht leisten können. Für sie bedeutet eine Lockerung nicht die versprochene Chance, sondern eher einen wachsenden Verdrängungsdruck, während vor allem kaufkräftigere Haushalte vom erleichterten Statuswechsel profitieren.

Was das bedeutet

In der Sache verbindet dieser Punkt zwei Register: eine bau- und sozialpolitisch begründete Deregulierungsforderung mit dem eigentumspolitischen Ziel, aus Mietern Eigentümer zu machen. Beides zusammen liest sich als Beitrag zu einem Kurs, der Mieterschutz in innerstädtischen Quartieren zurückbaut, um Investitions- und Sanierungsspielräume zu vergrößern. Wer darüber spricht, sollte deshalb nicht nur die einzelne Regel diskutieren, sondern die Frage, wessen Interessen ein gelockerter Milieuschutz stärkt – eher Eigentümer und Investoren als die Mieterschaft, die er ursprünglich schützen sollte.

Belege: 0036 0037

Wohnnebenkosten senken

Die AfD Berlin will die Wohnnebenkosten für Mieter und Eigentümer senken. Bei den Heizkosten fordert sie, dass künftig sämtliche Kostenfaktoren in den Abrechnungen transparent offengelegt werden müssen, damit Mieter die Anbieter vergleichen können. Landeseigene Wohnungsunternehmen sollen verpflichtet werden, ihren Energieeinkauf unabhängig von kurzfristigen Börsenpreisschwankungen zu gestalten; Verstöße will sie durch eine gesetzliche Deckelung von Nachforderungen sanktionieren und bei unklaren Abrechnungen die Beweislast umkehren. Zusätzlich soll sich das Land Berlin im Bundesrat für eine vollständige Abschaffung der Grundsteuer einsetzen, verbunden mit einem Ausgleich der kommunalen Ausfälle durch den Bund.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Bei den Heizkosten argumentiert sie verbraucherschützerisch: Transparenz bei allen Kostenfaktoren soll einen Anbietervergleich ermöglichen, und eine Beweislastumkehr bei unklaren Abrechnungen soll Mieter vor überhöhten Nachforderungen schützen.

Einordnung: Ausgeblendet bleibt, dass die konkrete Verpflichtung zur Einkaufsdisziplin nur landeseigene Wohnungsunternehmen trifft – private Vermieter und Energieversorger, bei denen die meisten Mietverhältnisse liegen, sind von dieser Regelung gar nicht erfasst. Die Forderung wirkt dadurch begrenzter, als der allgemein erhobene Transparenz-Anspruch für Mieter suggeriert.

Argument: Bei der Grundsteuer ist das Argument ein Entlastungsargument: Ihre »dauerhaften Entlastung« von Eigentümern und Mietern soll durch die vollständige Abschaffung der Grundsteuer erreicht werden, während der Bund die entstehenden kommunalen Einnahmeausfälle ausgleicht.

Einordnung: Offen bleibt dabei, wie dieser Ausgleich konkret funktionieren soll – die Forderung benennt nur den Adressaten Bund, nicht ein Verfahren. Ebenso unklar bleibt, ob eine Abschaffung tatsächlich bei Mietern ankommt oder überwiegend bei Eigentümern verbleibt, da die Grundsteuer heute über die Betriebskosten nur anteilig umgelegt wird.

Was das bedeutet

Zusammengenommen ist das ein Paket aus punktueller Verbraucherschutzregulierung und einer großen fiskalischen Forderung. Die Heizkosten-Transparenz und die Beweislastumkehr betreffen nur einen Teil des Marktes, während die Grundsteuer-Abschaffung eine ganze kommunale Einnahmequelle beträfe – mit offener Frage, wer die Entlastung am Ende tatsächlich spürt. Wer im Gespräch darüber redet, kann deshalb unterscheiden zwischen dem eng begrenzten Regulierungsteil und der weit größeren Forderung, deren Gegenfinanzierung im Programm nicht ausgeführt wird.

Belege: 0038 0039 0040

Kleingärten und Wochenendsiedlungen schützen

Die AfD Berlin setzt sich für den langfristigen Erhalt innerstädtischer Kleingartenanlagen ein. Sie will die im Flächennutzungsplan als Schutzkategorie 2 ausgewiesenen Grünflächen und Kleingartenanlagen nach dem Kleingartenentwicklungsplan langfristig erhalten und zusätzlich durch festgesetzte Bebauungspläne absichern. Für Berliner Wochenendsiedlungen strebt sie ebenfalls eine wirksame Sicherung an. Für Wochenendsiedler soll dabei ein zeitlich zunächst auf 20 Jahre begrenztes Dauerwohnrecht ausgestaltet werden.

Wie das begründet wird — und was dabei offen bleibt

Argument: Bei den Kleingärten argumentiert sie mit dem Erhalt einer bestehenden städtischen Nutzung: Der Erhalt der Anlagen wird als zentrales landespolitisches Anliegen bezeichnet, gesichert über ein rechtliches Doppel aus Flächennutzungsplan-Ausweisung und festgesetzten Bebauungsplänen.

Einordnung: Die Position bleibt hier nah am formalen Planungsinstrument und macht keine erkennbar unzulässige Prämisse – sie benennt allerdings nicht, gegen welchen konkurrierenden Bedarf, etwa Wohnungsneubau auf denselben Flächen, dieser Schutz im Zweifel abgewogen werden müsste.

Argument: Beim Dauerwohnrecht für Wochenendsiedler verweist sie auf eine »wachsenden sozialen Not«, aus der die Notwendigkeit eines zeitlich begrenzten Wohnrechts abgeleitet wird.

Einordnung: Wer oder was genau diese soziale Not begründet, bleibt unbenannt – die Formulierung liefert keine nähere Angabe zu Ursache oder Ausmaß. Ebenso offen bleibt, wie dauerhaftes Wohnen in einer für Wochenendnutzung angelegten Siedlungsstruktur mit ihrer Erschließung und sozialen Infrastruktur praktisch funktionieren soll, wenn das Recht nach den zunächst vorgesehenen 20 Jahren wieder ausläuft.

Was das bedeutet

Beide Forderungen zielen auf den Erhalt bestehender, eher kleinteiliger Grünflächen- und Siedlungsformen gegen Verdrängung durch andere Nutzungen. Beim Dauerwohnrecht kommt eine soziale Komponente hinzu, die aber nicht näher ausgeführt wird und dadurch offenlässt, wie tragfähig die Konstruktion eines zeitlich begrenzten Wohnrechts in einer dafür nicht vorgesehenen Infrastruktur tatsächlich ist. Im Gespräch lohnt sich deshalb die Nachfrage, was mit den Betroffenen nach Ablauf der 20 Jahre geschehen soll.

Belege: 0045 0046