Wahlkompass Berlin

Themenfelder › Demokratie ›

Was wollen die Parteien bei Volksbegehren und Volksentscheiden ändern? — Wie leicht oder schwer sollen sie werden?

Sachfrage: Volksgesetzgebung und direkte Demokratie

Wirkung und Ausgestaltung der plebiszitären Instrumente der repräsentativen Demokratie: Quoren für Volksbegehren und Volksentscheide, Zustimmungsquoren, Einspruchs- bzw. fakultative Referenden gegen beschlossene Gesetze, digitale Unterschriftenverfahren und die Verbindlichkeit von Bezirksentscheiden. Berlin gehört mit acht Volksentscheiden seit 1946 neben Hamburg (neun) zu den Ländern mit den meisten erfolgreichen Verfahren; bundesweit waren es im selben Zeitraum insgesamt nur 28. Im Länderranking der Verfahrensregeln liegt Berlin dennoch nur im Mittelfeld: Der Volksentscheidsranking-Index bewertet die Berliner Regelungen 2025 mit der Gesamtnote 2,8 (Platz 4–5 von 16 Ländern), eine leichte Verbesserung gegenüber 2021 (Platz 5–6). Strittig bleiben insbesondere die Höhe von Zustimmungsquoren, die rechtliche Bindungswirkung von Volksentscheiden zu »sonstigen Gegenständen der politischen Willensbildung« sowie die Frage digitaler Unterschriftensammlung.

Forschungsstand & Quellen

Mehr Demokratie e.V. / Initiative & Referendum Institute Europe, »Volksentscheids-Ranking 2025 — Wie demokratisch sind die Volksgesetzgebungsverfahren in den 16 Bundesländern?« (2025), Länderprofil Berlin.

Was die Parteien dazu sagen

CDU

fehlt

Keine Fundstelle erwähnt Volksbegehren, Volksentscheide, Quoren, Einspruchsreferenden, digitale Unterschriftenverfahren oder Bezirksentscheide; Bürgerbeteiligung wird im Programm nur über digitalen Zwilling und Bürgerforum thematisiert, nicht über plebiszitäre Verfahren.

SPD

fehlt

Keine der gelieferten Fundstellen behandelt Volksbegehren, Volksentscheide, Zustimmungsquoren, Einspruchsreferenden oder digitale Unterschriftenverfahren.

Bündnis 90/Die Grünen

substanziell

Wortlaut: Ziel

»Dazu gehört insbesondere die Einführung eines fakultativen Referendums, mit dem die Bürger*innen ein Vetorecht erhalten, falls das Abgeordnetenhaus ein im Volksentscheid verabschiedetes Gesetz ändert.« Beleg ↗
»Wir wollen zudem Bürger*innenentscheide auf Bezirksebene verbindlich machen, die Beteiligungsbüros in den Bezirken stärken, Bürger*innenhaushalte ermöglichen« Beleg ↗
»Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit an Volksbegehren und -abstimmungen ... teilnehmen können« Beleg ↗

Das Programm positioniert sich klar für den Ausbau plebiszitärer Instrumente: ein fakultatives Referendum mit Vetorecht gegen nachträgliche Gesetzesänderungen, verbindliche Bürger*innenentscheide auf Bezirksebene sowie eine Ausweitung des Teilnahmezugangs zu Volksbegehren auf Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Das trifft die Achse zur Ausgestaltung der Instrumente direkt.

Die Linke

substanziell

Wortlaut: Ziel

»Wir wollen das benötigte Quorum für Volksbegehren und auch das höhere Quorum für verfassungsändernde Volksbegehren senken und das Zustimmungsquorum abschaffen.« Beleg ↗
»Darüber hinaus wollen wir die Einführung eines Einspruchsreferendums, mit dem ein Volksentscheid über vom Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetze mit einem niedrigen Unterschriftenquorum herbeigeführt werden kann« Beleg ↗
»Außerdem sollen auch digitale Unterschriftsverfahren datenschutzkonform für Volksbegehren und Volksentscheide möglich werden.« Beleg ↗
»Bei der Privatisierung öffentlicher Unternehmen sollte immer ein Volksentscheid durchgeführt werden.« Beleg ↗

Das Programm positioniert sich umfassend mit konkreten Instrumenten zur Ausweitung der direkten Demokratie: Senkung der Quoren, Abschaffung des Zustimmungsquorums, Einführung eines Einspruchsreferendums, digitale Unterschriftsverfahren und obligatorische Volksentscheide bei Privatisierungen.

AfD

substanziell

Wortlaut: Ziel

»Wir wollen die bestehenden Instrumente der Volksgesetzgebung behutsam erweitern... jede vom Abgeordnetenhaus beschlossene Verfassungsänderung dem Volk im Rahmen einer Volksabstimmung zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden muss.« Beleg ↗
»es zu einem Volksentscheid über ein durch das Abgeordnetenhaus verabschiedetes Gesetz kommen soll, wenn... die Hälfte der Zahl der Unterschriften... für den Volkseinwand zustande kommt.« Beleg ↗

Das Programm bezieht Position für den Ausbau plebiszitärer Instrumente und benennt konkrete Verfahrensregeln: obligatorische Volksabstimmung bei Verfassungsänderungen sowie ein neues fakultatives Referendum (›Volkseinwand‹) mit Quorum und Frist. Digitale Unterschriftenverfahren und die Bindungswirkung von Bezirksentscheiden werden nicht angesprochen.

Was die Unterschiede praktisch bedeuten

Einordnung der RedaktionGrundlage sind die oben belegten Antworten. Die Einordnung beschreibt, was die Parteien vorhaben. Mehr zur Methode

Bei Volksbegehren und Volksentscheiden trennt die Parteien vor allem, ob sie die plebiszitären Instrumente ausweiten. Grüne, Linke und AfD positionieren sich für einen Ausbau, unterscheiden sich aber in Reichweite und Verfahren: Die Grünen führen ein fakultatives Referendum mit Vetorecht gegen nachträgliche Gesetzesänderungen ein, machen Bürger*innenentscheide auf Bezirksebene verbindlich und öffnen die Teilnahme unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Die Linke senkt Quoren, schafft das Zustimmungsquorum ab, führt ein niedrigschwelliges Einspruchsreferendum sowie digitale Unterschriftsverfahren ein und macht Volksentscheide bei Privatisierungen obligatorisch. Die AfD kündigt eine 'behutsame' Erweiterung an: obligatorische Volksabstimmung bei Verfassungsänderungen und ein neues Referendum ('Volkseinwand') mit eigenem Unterschriftenquorum und Frist, ohne digitale Unterschriftsverfahren oder die Bindungswirkung von Bezirksentscheiden anzusprechen. SPD und CDU enthalten zu Volksbegehren und Volksentscheiden keine Aussage.

Muster der Positionen: Gleiche Richtung

Gemeinsame Richtung: Ausbau plebiszitärer Instrumente — wie verbindlich legen sich die Programme fest?

Absichtserklärung
Festgelegt: Instrument, Zahl und Termin

Die AfD beziffert ihr neues Referendum mit einem Quorum von der Hälfte der Unterschriftenzahl, während Grüne und Linke zwar mehrere Instrumente nennen, aber keine Zahl oder Termin festlegen.Ohne Aussage: CDU, SPDUnterschiede in Reichweite und Verfahren: Linke senkt Quoren und führt digitale Unterschriftsverfahren ein, Grüne führen ein Vetorecht und bindende Bezirksentscheide ein, AfD kündigt eine „behutsame" Erweiterung mit eigenem Quorum an.Stufen: Absicht · Instrument benannt · Instrument + Zahl oder Termin · Instrument + Zahl und Termin. Verbindlich heißt: im Programm festgelegt.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU,  SPD,  Grüne,  Linke,  AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.

Grundlage: »Grüne, Linke und AfD positionieren sich für einen Ausbau, unterscheiden sich aber in Reichweite und Verfahren«

Wie sich die Positionen entwickelt haben

Frühere Wahlprogramme (2016, 2021, 2023), Parteitagsbeschlüsse seit 2021 und Koalitionsverträge im Vergleich mit dem Programm 2026 — jede frühere Stelle wörtlich und mit Fundort. Koalitionsverträge sind gemeinsame Festlegungen mehrerer Parteien. Alle Befunde im Überblick

SPD 2026 nicht mehr im Programm

Der Koalitionsvertrag von 2016 erhöhte die Verbindlichkeit von Volksentscheiden, etwa durch eine zeitgleiche Durchführung mit Wahlen; 2021 wollte die SPD zudem allen Berliner:innen unabhängig von der Staatsangehörigkeit die Teilnahme an Volksentscheiden ermöglichen. Das Programm 2026 äußert sich zu Volksbegehren und Volksentscheiden nicht mehr.

  • 2016 »Die Koalition will nicht nur das Zusammenspiel von direkter und repräsentativer Demokratie verbessern, sondern auch Verbindlichkeit und Transparenz des Verfahrens erhöhen. Darum wird sie das Abstimmungsgesetz dahingehend ändern, dass ein Volksentscheid zeitgleich mit Wahlen durchgeführt wird, die innerhalb von 8 Monaten nach dem Volksbegehren anstehen, es sei denn, Vertrauenspersonen und Senat einigen sich auf einen anderen Termin.« — Koalitionsvertrag (gemeinsame Festlegung): Koalitionsvertrag 2016–2021 SPD/DIE LINKE/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin – „Berlin gemeinsam, S. 155
  • 2021 »Wir setzen uns dafür ein, dass alle Berliner:innen bei Volksentscheiden mitwirken können. Dies bezieht auch die Teilnahme an Bürgerentscheiden mit ein.« — Wahlprogramm: Ganz sicher Berlin, S. 13

Grüne Linie gehalten

Schon 2016 forderte die Partei niedrigere Quoren, ein Einspruchsreferendum gegen geänderte Volksgesetze und ein vom Pass unabhängiges Abstimmungsrecht; 2026 verfolgt sie mit dem fakultativen Referendum und der Öffnung für alle Bewohner*innen dieselbe Linie.

Linke Linie gehalten

Die Linke fordert seit 2016 niedrigere Quoren, die Abschaffung des Zustimmungsquorums, digitale Unterschriftsverfahren, ein Einspruchsreferendum und einen Volksentscheid bei jeder Privatisierung öffentlicher Unternehmen; nahezu dieselben Forderungen finden sich 2021 und 2026 wieder.

AfD Position verändert

2016 und 2021 wollte die AfD alle Quoren bei bestehenden Volksentscheiden abschaffen und zugleich ein neues Referendum einführen; 2026 hält sie nur noch am neuen Referendum fest, das inzwischen selbst mit einem Quorum versehen ist.