Wahlkompass Berlin

ThemenfelderGleichstellung & Antidiskriminierung

Was wollen die Parteien für mehr Frauen in Parlamenten, Ämtern und Aufsichtsräten tun?

Sachfrage: Parität und Repräsentation von Frauen in Politik und Verwaltung

Obwohl Frauen über die Hälfte der Bevölkerung stellen, sind sie in Parlamenten, Ämtern und Aufsichtsräten nach wie vor unterrepräsentiert — ein empirisch gut dokumentierter, politisch aber strittig bewerteter Befund. Nach der Wiederholungswahl 2023 lag der Frauenanteil im Berliner Abgeordnetenhaus bei rund 39 Prozent gegenüber einem Bevölkerungsanteil von etwa 50,5 Prozent, mit großer Spannweite zwischen den Fraktionen (rund 59 Prozent bei den Grünen, deutlich niedriger bei anderen Parteien). Auswertungen zeigen, dass verbindliche Quotenregelungen innerhalb von Parteien mit einem höheren Frauenanteil auf Listen und in Fraktionen einhergehen als bei Parteien ohne solche Vorgaben. Politisch strittig ist, ob daraus verbindliche gesetzliche Paritätsregeln (etwa im Wahlrecht oder bei Besetzungsverfahren) folgen sollen oder ob freie Wahl ohne solche Vorgaben vorzuziehen ist.

Forschungsstand & Quellen

Friedrich-Ebert-Stiftung, Landesbüro Berlin, Studie »Frauen MACHT Berlin! – Politische Teilhabe von Frauen in Berlin« (2023).

Was die Parteien dazu sagen

CDU

fehlt

Keine der vorliegenden Fundstellen berührt Frauenanteile, Quoten, Parität oder Repräsentation in Parlament, Verwaltung oder Aufsichtsräten; geprüfte Begriffe (Frauenanteil, Parität, Quote, Repräsentation) ohne Treffer.

SPD

substanziell

»Deshalb führen wir ein Berliner Paritätsgesetz ein. Frauen und Männer sollen im Abgeordnetenhaus künftig gleich stark vertreten sein.« Beleg ↗
»Wir selbst besetzen Ämter und Funktionen in Senat, Verwaltung, Fraktion, Aufsichtsräten und landeseigenen Unternehmen paritätisch.« Beleg ↗

Das Programm bezieht klar Position für verbindliche gesetzliche Parität: ein eigenes Berliner Paritätsgesetz für das Abgeordnetenhaus sowie die selbstverpflichtete paritätische Besetzung von Ämtern und Aufsichtsräten.

Bündnis 90/Die Grünen

substanziell

»ein Paritätsgesetz für das Parlament« Beleg ↗
»landeseigenen Unternehmen ... zu Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung und Diversität verpflichten, bis der Frauenanteil in Führungspositionen bei 50 Prozent liegt« Beleg ↗

Das Programm nennt mit einem Paritätsgesetz für das Parlament ein konkretes gesetzliches Instrument zur Repräsentation von Frauen und ergänzt es um eine verbindliche 50-Prozent-Zielvorgabe für Führungspositionen in landeseigenen Unternehmen. Damit bezieht es klar Position für verbindliche Vorgaben statt freier Wahl ohne Quote.

Die Linke

teilweise

»Den Frauenanteil und die Diversität wollen wir insbesondere bei der Feuerwehr erhöhen.« Beleg ↗
»Wir setzen uns für eine Erhöhung des Anteils von Frauen nicht nur an der Spitze, sondern auch in der Breite ein.« Beleg ↗

Das Programm benennt ein konkretes Verwaltungsziel (Feuerwehr) sowie ein Gremien-Ziel im Medien-/Digitalbereich, ohne dass daraus ein durchgängiges Instrument für Repräsentation in Parlamenten, Ämtern oder Aufsichtsräten wird. Eine verbindliche Quoten- oder Paritätsregel im Wahlrecht oder bei Besetzungsverfahren fehlt.

AfD

substanziell

»Eine Verfassungsänderung, welche die Parteien zur paritätischen Aufstellung von Männern und Frauen bei ihren Wahlvorschlägen verpflichten würde, lehnen wir ab. Die Freiheit der Wahl ... darf nicht angetastet werden.« Beleg ↗
»Leistungsfeindliche und diskriminierende Quoten lehnen wir ab.« Beleg ↗

Das Programm lehnt die verbindliche gesetzliche Paritätsregel bei Wahlvorschlägen (Parité-Gesetz) explizit ab und begründet dies mit der Wahlfreiheit der Parteien; ergänzend werden Quoten allgemein als diskriminierend zurückgewiesen. Damit ist die strittige Sachfrage (verbindliche Quote vs. freie Wahl) eindeutig auf der Seite der freien Wahl ohne Vorgaben beantwortet.

Was die Unterschiede praktisch bedeuten

Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten — beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose. Zur Methodik.

Bei der Repräsentation von Frauen trennt die Parteien der Instrumententyp: gesetzlich verbindliche Vorgabe versus freie Wahl. SPD und Grüne setzen auf ein Paritätsgesetz für das Abgeordnetenhaus, ergänzt um verbindliche Quoten- bzw. 50-Prozent-Zielvorgaben für Ämter, Aufsichtsräte und landeseigene Unternehmen. Die Linke benennt demgegenüber nur punktuelle Verwaltungsziele (Feuerwehr, ein Gremium im Medienbereich), ohne ein durchgängiges Instrument für Parlament oder Ämter. Die AfD lehnt eine verbindliche Paritätsregel im Wahlrecht unter Verweis auf die Wahlfreiheit der Parteien ab und weist Quoten daneben eigenständig als leistungsfeindlich und diskriminierend zurück. Die CDU äußert sich zu Frauenanteilen, Quoten oder Parität nicht.

Muster der Positionen: Eine Partei gegen die übrigen

Verbindliche Instrumente für mehr Frauenanteil
Ablehnung verbindlicher Quoten und Paritätsvorgaben

SPD und Grüne wollen ein durchgängiges Paritätsgesetz mit verbindlichen Quoten für Parlament, Ämter und Aufsichtsräte, während die Linke nur punktuelle Verwaltungsziele ohne ein solches durchgängiges Instrument nennt und die AfD verbindliche Quoten insgesamt ablehnt.Ohne Aussage: CDUSPD und Grüne setzen auf ein durchgängiges Paritätsgesetz mit Quotenvorgaben für Parlament, Ämter und Aufsichtsräte; die Linke benennt nur punktuelle Verwaltungsziele ohne durchgängiges Instrument.Reihenfolge nach Programmtext, keine Abstände.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU,  SPD,  Grüne,  Linke,  AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.

Grundlage: »Die AfD lehnt eine verbindliche Paritätsregel im Wahlrecht unter Verweis auf die Wahlfreiheit der Parteien ab und weist Quoten daneben eigenständig als leistungsfeindlich und diskriminierend zurück.«

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