Wahlkompass Berlin

ThemenfelderGleichstellung & Antidiskriminierung

Was sagen die Parteien zum Landesantidiskriminierungsgesetz und zur Ombudsstelle? — Soll der Schutz ausgebaut werden?

Sachfrage: Institutionelle Antidiskriminierungs-Infrastruktur

Berlin verfügt seit 2020 mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) als erstem Gesetz dieser Art in Deutschland über einen erweiterten Diskriminierungsschutz gegenüber dem Land und seinen Behörden, flankiert von einer Ombudsstelle sowie Verbandsklage- und Prozessstandschaftsrechten; der Senat berichtet dem Abgeordnetenhaus jährlich über die Umsetzung. Bundesweit registriert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine steigende Zahl an Beratungsanfragen — 2024 rund 11.400, ein Höchststand, mit ethnischer Herkunft/Rassismus, Behinderung und Geschlecht als häufigsten Merkmalen. Politisch strittig ist, ob diese Infrastruktur (Beauftragte, Ombudsstellen, Klagerechte) ausgebaut und mit mehr Ressourcen ausgestattet oder als überflüssiges »Beauftragtenwesen« zurückgebaut werden soll.

Forschungsstand & Quellen

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Umsetzungsberichte zum Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses; Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Jahresbericht (u. a. 2022/2024, Beratungsanfragen).

Was die Parteien dazu sagen

CDU

nur ablehnend

»Personalaufwuchs in der Verwaltung für weitere Beauftragte und neue Bürokratie« Beleg ↗
»Künstliches Aufblasen des Verwaltungsapparats« Beleg ↗

Beide Belege gehören zu einer unbelegten, chiffrenhaften Negativ-Aufzählung (»NICHTS mit Links«) und richten sich pauschal gegen den Ausbau von Beauftragtenstrukturen – deckungsgleich mit der in der Sachfrage benannten Kontroverse um das »Beauftragtenwesen«, aber ohne eigene Aussage zu LADG, Ombudsstelle oder Verbandsklagerecht im Speziellen. Die Einordnung bleibt daher auf reine Ablehnung begrenzt.

SPD

substanziell

»Die Ombudsstelle des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) statten wir deshalb mit mehr Rechten aus. Dazu zählen Initiativ- und Befragungsrechte sowie eine Berichtspflicht.« Beleg ↗
»Wir etablieren eine Leitstelle Diversity.« Beleg ↗
»Alle Maßnahmen bündeln wir in einem integralen Landeskonzept Antidiskriminierung. Eine unabhängige Beauftragte koordiniert dieses Vorgehen.« Beleg ↗

Das Programm positioniert sich für den Ausbau der Antidiskriminierungs-Infrastruktur: erweiterte LADG-Ombudsstellen-Rechte, eine neue Leitstelle Diversity und ein koordinierendes Landeskonzept mit unabhängiger Beauftragter.

Bündnis 90/Die Grünen

substanziell

»Wir erweitern den Merkmalskatalog um Diskriminierungsmerkmale wie ... und wenden das Gesetz verbindlich auch auf landeseigene Unternehmen an« Beleg ↗
»Die Verjährungsfrist ... wird auf drei Jahre verlängert, gleichzeitig steigen die Entschädigungshöhen« Beleg ↗
»Wir stärken die LADG-Ombudsstelle und stellen sie als unabhängige Behörde auf. Sie erhält ein Initiativrecht, ein eigenes Presserecht und eine Berichtspflicht« Beleg ↗

Das Programm positioniert sich explizit für den Ausbau der bestehenden LADG-Infrastruktur: erweiterter Merkmalskatalog, verlängerte Verjährungsfristen mit höheren Entschädigungen und eine gestärkte, verselbständigte Ombudsstelle mit Initiativ- und Presserecht. Mehrere konkrete Instrumente sind benannt, keine Rückbau-Position.

Die Linke

substanziell

»Die Ombudsstelle werden wir in ihrer Unabhängigkeit sowie personell stärken und ihre Befugnisse ausweiten.« Beleg ↗
»eine umfassende Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)... Bundesratsinitiative« Beleg ↗
»Wir wollen es evaluieren, weiterentwickeln und Schutzlücken schließen.« Beleg ↗
»Alle bestehenden Fachstellen zur Bekämpfung von Diskriminierung... werden wir stärken« Beleg ↗
»dass Dunkelfeldstudien zu Rassismus, Antisemitismus sowie allen weiteren Diskriminierungsformen durchgeführt werden. Die Arbeit der Monitoringstellen wollen wir absichern.« Beleg ↗

Das Programm bezieht klar Position für den Ausbau der institutionellen Antidiskriminierungs-Infrastruktur: Evaluation/Weiterentwicklung des LADG, personelle Stärkung und Befugnisausweitung der Ombudsstelle, eine Bundesratsinitiative zur AGG-Novellierung sowie Absicherung von Fach- und Monitoringstellen. Damit werden mehrere konkrete Instrumente benannt, die die Kernfrage substanziell beantworten.

AfD

substanziell

»Das ausufernde Beauftragtenwesen mit z. B. Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsbeauftragten verschlingt nicht nur Unsummen an Steuermitteln ... und führt zu überbordender Bürokratie.« Beleg ↗
»Das Beauftragtenwesen wollen wir abschaffen. Das Geld für die unnötigen Beauftragten ... werden wir zur Familienförderung einsetzen.« Beleg ↗

Das Programm positioniert sich mit einem konkreten Instrument (vollständige Abschaffung des Beauftragtenwesens samt Gleichstellungs-/Antidiskriminierungsbeauftragten und Mittelumwidmung) eindeutig auf der Rückbau-Seite der Sachfrage, ob die institutionelle Antidiskriminierungs-Infrastruktur ausgebaut oder zurückgebaut werden soll.

Was die Unterschiede praktisch bedeuten

Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten — beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose. Zur Methodik.

Bei der institutionellen Antidiskriminierungs-Infrastruktur trennt die Parteien, ob sie ausgebaut oder zurückgebaut werden soll. SPD, Grüne und Linke wollen die bestehende LADG-Struktur ausbauen, mit unterschiedlichem Zuschnitt: Die SPD stattet die Ombudsstelle mit Initiativ-, Befragungs- und Berichtsrechten aus und schafft eine Leitstelle Diversity samt koordinierendem Landeskonzept; die Grünen verselbständigen die Ombudsstelle als unabhängige Behörde mit Initiativ- und Presserecht und erweitern Merkmalskatalog, Verjährungsfristen und Entschädigungshöhen; die Linke stärkt die Ombudsstelle personell und in ihren Befugnissen und bringt eine Bundesratsinitiative zur AGG-Novellierung ein. Die AfD steht auf der Gegenseite der Achse: Sie will das Beauftragtenwesen einschließlich Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsbeauftragten vollständig abschaffen und die freiwerdenden Mittel zur Familienförderung umwidmen. Die CDU äußert sich nicht zu LADG, Ombudsstelle oder Verbandsklagerecht im Einzelnen, lehnt aber in einer pauschalen Aufzählung den Ausbau von Beauftragtenstrukturen und den damit verbundenen Personalaufwuchs ab — eine Position ohne eigenes Instrument, die sich aber der Ablehnungsseite zuordnen lässt.

Muster der Positionen: Zwei Richtungen

Ausbau der Antidiskriminierungsstruktur
Rückbau oder Ablehnung des Strukturausbaus

SPD, Grüne und Linke wollen die Antidiskriminierungsstruktur mit unterschiedlichem Zuschnitt ausbauen, die CDU lehnt nur den weiteren Ausbau und mehr Personal ab, und die AfD geht mit der vollständigen Abschaffung des Beauftragtenwesens deutlich weiter.SPD, Grüne und Linke unterscheiden sich im Zuschnitt des Ausbaus (Rechte der Ombudsstelle, Leitstelle Diversity, Bundesratsinitiative), stehen aber alle auf der Ausbau-Seite. Auch gruppe_b ist nicht einheitlich: Die CDU lehnt nur den weiteren Ausbau und den Personalaufwuchs ab, ohne eigenes Instrument oder eine explizite Abschaffungsforderung; die AfD geht mit der vollständigen Abschaffung des Beauftragtenwesens deutlich weiter.Reihenfolge nach Programmtext, keine Abstände.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU,  SPD,  Grüne,  Linke,  AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.

Grundlage: »Die AfD steht auf der Gegenseite der Achse: Sie will das Beauftragtenwesen einschließlich Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsbeauftragten vollständig abschaffen und die freiwerdenden Mittel zur Familienförderung umwidmen.«

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