Was planen die Parteien gegen Diskriminierung wegen Herkunft, Religion oder Hautfarbe?
Sachfrage: Schutz vor gruppenbezogener Diskriminierung und Rassismus
Empirische Untersuchungen belegen strukturelle und institutionelle Diskriminierung entlang von Merkmalen wie ethnischer Herkunft, Religion oder Hautfarbe: 2024 betrafen rund 3.860 der Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ethnische Herkunft/Rassismus/Antisemitismus — das häufigste erfasste Merkmal —, gefolgt von Behinderung (ca. 2.480) und Geschlecht (ca. 2.130). Die vom Bundesinnenministerium beauftragte InRa-Studie »Institutionen & Rassismus« untersucht erstmals systematisch rassistische Verzerrungen im Handeln deutscher Behörden, einschließlich der Polizei. Programme unterscheiden sich darin, welche Diskriminierungsformen (Antisemitismus, antimuslimischer, antischwarzer, antiasiatischer, antislawischer Rassismus, Antiziganismus, institutioneller Rassismus) sie explizit benennen und welche Präventions-, Forschungs- oder Kontrollmaßnahmen sie dafür vorschlagen.
Forschungsstand & Quellen
Bundesministerium des Innern und für Heimat, Abschlussbericht der InRa-Studie »Institutionen & Rassismus«; Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Jahresbericht (Beratungsanfragen nach Merkmal).
»dass sich die geförderten Projekte eindeutig zum Grundgesetz bekennen und Extremismus, Antisemitismus sowie jeder Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschieden entgegentreten« Beleg ↗
»Wer antisemitische Straftaten begeht, billigt oder unterstützt, soll danach mit klaren aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.« Beleg ↗
»Antisemitische Versammlungen, die zu Hass gegen Jüdinnen und Juden aufrufen oder das Existenzrecht Israels infrage stellen, müssen bereits im Vorfeld rechtssicher untersagt werden können.« Beleg ↗
Das Programm nennt mit einer Bekenntnis-Bedingung für Projektförderung, aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen bei antisemitischen Straftaten und einem präventiven Versammlungsverbot drei konkrete Instrumente gegen Antisemitismus als Diskriminierungsform wegen Religion/Herkunft. Der Fokus liegt dabei auf Antisemitismus als Sicherheitsthema; andere in der Sachfrage genannte Diskriminierungsformen (antimuslimisch, antischwarz, antiasiatisch, Antiziganismus, institutioneller Rassismus) werden nicht benannt.
SPD
substanziell
»Antisemitismus-, Antiziganismus-, antimuslimische und anti-Schwarze-Rassismusprävention entwickeln wir gemeinsam mit den Communities weiter.« Beleg ↗
Das Programm benennt explizit mehrere Diskriminierungsformen (Antisemitismus, Antiziganismus, antimuslimischer, antischwarzer Rassismus) und nennt als Instrument die gemeinsame Weiterentwicklung von Präventionsarbeit mit den betroffenen Communities.
Bündnis 90/Die Grünen
substanziell
»Wir setzen eine*n Landesbeauftragte*n ein, die*der ... Lücken im Schutz vor antimuslimischer Diskriminierung ... schließt« Beleg ↗
»Gegen anti-asiatischen Rassismus ... führen wir Sensibilisierungen im öffentlichen Dienst ein, fördern asiatisch-deutsche Selbstorganisationen« Beleg ↗
»eine verbindliche Einbindung des Beirats für Angelegenheiten der Rom*nja und Sinti*zze, eine Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Antiziganismus-Dokumentationsstelle« Beleg ↗
Das Programm benennt differenziert mehrere Diskriminierungsformen (antimuslimisch, anti-asiatisch, Antiziganismus) und ordnet jeder eine eigene institutionelle Maßnahme zu — Landesbeauftragte, Sensibilisierungsmaßnahmen, verbindliche Beiratseinbindung. Damit sind sowohl Position als auch mehrere konkrete Instrumente erkennbar.
Die Linke
substanziell
»Wir werden den Kampf gegen alle Formen von Rassismus und Antisemitismus stärken, vor allem auch die strukturell und institutionell verankerten... in allen Senatsverwaltungen entsprechende Strategien und Maßnahmen etablieren« Beleg ↗
»ein Landesprogramm zur Stärkung der Teilhabe von Rom*nja und gegen Antiziganismus« Beleg ↗
»eine ressortübergreifende Strategie zur Bekämpfung von antimuslimischem Rassismus« Beleg ↗
»alle Einrichtungen, insbesondere die Polizei und ihre Datenbanken, diskriminierungskritisch überprüfen« Beleg ↗
»die Antisemitismusprävention ausbauen und entsprechende Strategien, Programme und Konzepte... weiterentwickeln« Beleg ↗
Das Programm benennt und differenziert eine breite Palette von Diskriminierungsformen (Antisemitismus, Antiziganismus, antimuslimischer Rassismus, institutioneller Rassismus/Racial Profiling) jeweils mit eigenen Instrumenten – Landesprogramme, ressortübergreifende Strategien, diskriminierungskritische Überprüfung von Polizei und Behörden. Das erfüllt sowohl Position als auch Instrumentkriterium klar.
AfD
fehlt
Die einzige einschlägige Stelle im Programm der AfD beantwortet nicht die Frage nach Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung wegen Herkunft, Religion oder Hautfarbe, sondern lehnt allgemein das Antidiskriminierungs-Beauftragtenwesen ab – das ist bereits bei der Nachbar-Sachfrage ›Was sagen die Parteien zum Landesantidiskriminierungsgesetz und zur Ombudsstelle? — Soll der Schutz ausgebaut werden?‹ erfasst. Zur Frage nach Rassismus/Antisemitismus-Formen und Präventions- oder Kontrollmaßnahmen sagt das Programm nichts.
Was die Unterschiede praktisch bedeuten
Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten —
beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose.
Zur Methodik.
Bei Schutz vor gruppenbezogener Diskriminierung unterscheiden sich die Parteien darin, welche Diskriminierungsformen sie benennen und mit welchen Instrumenten sie darauf reagieren. Die SPD benennt Antisemitismus, Antiziganismus, antimuslimischen und antischwarzen Rassismus und setzt auf gemeinsame Präventionsarbeit mit den betroffenen Communities. Die Grünen adressieren antimuslimischen und antiasiatischen Rassismus sowie Antiziganismus mit je eigenen Instrumenten — einer Landesbeauftragten, Sensibilisierungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst und verbindlicher Beiratseinbindung. Die Linke benennt Antisemitismus, Antiziganismus, antimuslimischen und institutionellen Rassismus/Racial Profiling und setzt auf Landesprogramme, ressortübergreifende Strategien sowie eine diskriminierungskritische Überprüfung von Polizei und Behörden. Die CDU konzentriert sich auf Antisemitismus und begegnet ihm mit aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen bei Straftaten, einer Bekenntnis-Bedingung für Projektförderung und präventiven Versammlungsverboten — einem sicherheitsrechtlichen statt einem Präventions- oder Förderansatz. Die AfD äußert sich zu dieser Sachfrage nicht; ihre einzige einschlägige Fundstelle betrifft die allgemeine Ablehnung des Beauftragtenwesens.
Muster der Positionen: Eine Partei gegen die übrigen
Präventions- und Förderansatz
Sicherheitsrechtlicher Ansatz
Ohne Aussage: AfDSPD, Grüne und Linke benennen unterschiedliche Diskriminierungsformen und je eigene Instrumente (Präventionsarbeit, Landesbeauftragte, Landesprogramme).Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.
Grundlage: »Die CDU konzentriert sich auf Antisemitismus und begegnet ihm mit aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen bei Straftaten, einer Bekenntnis-Bedingung für Projektförderung und präventiven Versammlungsverboten — einem sicherheitsrechtlichen statt einem Präventions- oder Förderansatz.«
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