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Was sagen die Parteien zur Digitalisierung der Justiz? — Wie sollen Gerichte technisch aufholen?

Sachfrage: Digitalisierung der Justiz

Deutschland liegt bei der Digitalisierung der Justiz im internationalen Vergleich deutlich zurück. Eine Studie der Bucerius Law School mit der Boston Consulting Group und dem Legal Tech Verband Deutschland (2022, rund 50 Experteninterviews) vergleicht den Stand mit Singapur, Kanada, Großbritannien und Österreich und attestiert Deutschland einen Rückstand von 10 bis 15 Jahren, mit uneinheitlicher, teils veralteter technischer Umsetzung zwischen Bundesländern, Gerichten und Fachgerichtsbarkeiten. Der elektronische Rechtsverkehr ist seit 2026 verpflichtend, läuft aber mit Performanceproblemen; die Einführung der durchgängigen elektronischen Akte ist gesetzlich für 2026/27 vorgesehen. Strittig ist, wie weit Verfahrensschritte automatisiert werden dürfen und wo eine menschliche Entscheidung zwingend vorgeschrieben bleiben soll.

Forschungsstand & Quellen

Bucerius Law School, Boston Consulting Group und Legal Tech Verband Deutschland, Studie »Die Zukunft digitaler Justiz« / »The Future of Digital Justice« (2022).

Was die Parteien dazu sagen

CDU

teilweise

»ein ständiges Dialogforum mit Justiz, Verwaltung und Wirtschaft sowie die Stärkung von Einrichtungen wie dem Cyber Innovation Hub und dem Legal Tech Center« Beleg ↗

Das Programm berührt das Thema nur am Rande über ein Innovationsforum mit Justizbeteiligung und die Stärkung von Legal-Tech-Institutionen (Cyber Innovation Hub, Legal Tech Center), ohne auf elektronischen Rechtsverkehr, elektronische Akte oder den zulässigen Grad der Verfahrensautomatisierung einzugehen. Eine erkennbare eigene Position zur Kernfrage — wo Automatisierung enden und menschliche Entscheidung zwingend bleiben soll — fehlt. Geprüfte Suchbegriffe: elektronische Akte, elektronischer Rechtsverkehr, eJustice, Digitalisierung der Gerichte.

SPD

substanziell

»konsequente Digitalisierung« Beleg ↗
»Wir bauen den elektronischen Rechtsverkehr weiter aus […] Alle zentralen Informationen bündeln wir in einem Justizportal.« Beleg ↗

Das Programm bezieht mit dem Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs und einem zentralen Justizportal Position zur technischen Modernisierung von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Zur Frage, wie weit Verfahrensschritte automatisiert werden dürfen bzw. wo menschliche Entscheidung zwingend bleibt, fehlt eine Aussage.

Bündnis 90/Die Grünen

teilweise

»Es muss immer ein Mensch sein, der letztlich in Gerichtsverfahren entscheidet.« Beleg ↗

Die Grünen ziehen eine klare Grenze gegen automatisierte Letztentscheidungen in Gerichtsverfahren: ›Es muss immer ein Mensch sein, der letztlich in Gerichtsverfahren entscheidet.‹ Zur technischen Modernisierung im Übrigen — etwa zur Leistungsfähigkeit des elektronischen Rechtsverkehrs oder zur E-Akte — äußert sich das Programm nicht; der digitale Zugang für Bürger*innen betrifft eine andere Frage.

Die Linke

substanziell

»Wir treiben die Digitalisierung der Berliner Justiz voran und setzen uns für Standardisierungen der justiziellen IT-Landschaft ein.« Beleg ↗
»Auch in diesem Bereich wollen wir die Justiz weiter digitalisieren.« Beleg ↗

Das Programm positioniert sich für den Ausbau der Digitalisierung und nennt mit der Standardisierung der justiziellen IT-Landschaft ein konkretes Instrument. Zur Streitfrage, wie weit Verfahrensschritte automatisiert werden dürfen und wo menschliche Entscheidung zwingend bleibt, äußert es sich nicht.

AfD

teilweise

»Schaffung von digitaler Infrastruktur, ggf. die Etablierung von KI.« Beleg ↗

Das Programm berührt die technische Modernisierung der Justiz nur mit einem knappen, unkonkreten Hinweis auf digitale Infrastruktur und möglichen KI-Einsatz. Ein ausformuliertes Instrument (elektronische Akte, elektronischer Rechtsverkehr, Automatisierungsgrenzen) fehlt, weshalb die Sachfrage nur berührt, nicht substanziell beantwortet wird.

Was die Unterschiede praktisch bedeuten

Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten — beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose. Zur Methodik.

Bei der Digitalisierung der Justiz trennt die Parteien der Grad der Konkretisierung: SPD und Linke setzen auf ausformulierte Ausbauinstrumente — die SPD auf den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs und ein zentrales Justizportal, die Linke auf die Standardisierung der justiziellen IT-Landschaft —, während CDU und AfD nur unkonkrete Randbemerkungen liefern (ein Dialogforum samt Stärkung von Legal-Tech-Institutionen bzw. digitale Infrastruktur und möglicher KI-Einsatz). Die Grünen positionieren sich nicht zum technischen Ausbau, ziehen aber als einzige Partei eine normative Grenze: Letztentscheidungen in Gerichtsverfahren müssen menschlich bleiben. Zur eigentlich strittigen Frage, wie weit Verfahrensschritte automatisiert werden dürfen, äußern sich CDU, SPD, Linke und AfD nicht.

Muster der Positionen: Gleiche Richtung

Gemeinsame Richtung: Digitalisierung der Justiz gestalten — wie verbindlich legen sich die Programme fest?

Absichtserklärung
Festgelegt: Instrument, Zahl und Termin

CDU, SPD, Linke und AfD nennen je ein Digitalisierungsinstrument ohne Zahl oder Termin, die Grünen äußern dazu nur eine normative Grenze ohne eigenes Instrument.SPD und Linke benennen ausformulierte Ausbauinstrumente (elektronischer Rechtsverkehr/Justizportal bzw. IT-Standardisierung), CDU und AfD liefern nur unkonkrete Randbemerkungen; die Grünen positionieren sich nicht zum technischen Ausbau selbst, sondern ziehen als einzige eine normative Grenze — Letztentscheidungen müssen menschlich bleiben.Stufen: Absicht · Instrument benannt · Instrument + Zahl oder Termin · Instrument + Zahl und Termin. Verbindlich heißt: festgelegt — nicht: besser.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU,  SPD,  Grüne,  Linke,  AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.

Grundlage: »Bei der Digitalisierung der Justiz trennt die Parteien der Grad der Konkretisierung«

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