Wahlkompass Berlin

ThemenfelderJustiz

Was sagen die Parteien zum Zugang zu Gerichten und Rechtsberatung? — Wie soll er unabhängig von Einkommen und Sprache gesichert werden?

Sachfrage: Zugang zur Justiz und Rechtsberatung

Ob Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Einkommen, Sprache und Wohnort tatsächlich Gerichte, Rechtsantragstellen und anwaltliche Vertretung erreichen, ist Gegenstand einer eigenen empirischen Untersuchung für Berlin. Das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) untersucht seit Ende 2020 im Auftrag der Berliner Justizverwaltung, wie Rechtsantragstellen als Schnittstelle zwischen Bürgerinnen/Bürgern und der Ziviljustiz funktionieren und wie Prozess- bzw. Beratungskostenhilfe in der Praxis wirkt. Strittig sind insbesondere Ausbau und Erreichbarkeit von Beratungsangeboten, mehrsprachige und digitale Zugänge sowie die Präsenz von Justizstandorten in den Bezirken.

Forschungsstand & Quellen

WZB Berlin Social Science Center, »Zugang zum Recht in Berlin« — Zwischenbericht der explorativen Phase (2022), im Auftrag der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung.

Was die Parteien dazu sagen

CDU

fehlt

Das Programm der CDU thematisiert weder Rechtsantragstellen noch Prozess- oder Beratungskostenhilfe, mehrsprachige oder digitale Zugänge zu Gerichten oder die Präsenz von Justizstandorten in den Bezirken. Ein Hinweis auf schnellere Bürgerservice-Erreichbarkeit bezieht sich im Programm auf die Bürgerämter, nicht auf die Justiz. Der Zugang zu Gerichten und Rechtsberatung bleibt damit unadressiert.

SPD

substanziell

»jede und jeder – unabhängig von Einkommen oder Vermögen – Zugang zu Rechtsschutz und Rechtsberatung haben« Beleg ↗
»[…] schaffen eine bürgernahe, dienstleistungsorientierte Justiz mit niedrigschwelligen Zugängen.« Beleg ↗

Das Programm formuliert explizit den Anspruch einkommensunabhängigen Zugangs zu Rechtsschutz und Rechtsberatung und kündigt niedrigschwellige, bürgernahe Zugänge an. Zu mehrsprachigen Angeboten oder bezirklicher Präsenz von Justizstandorten fehlt eine Aussage.

Bündnis 90/Die Grünen

substanziell

»Zudem werden wir die Rechtsantragstellen bei den Gerichten ausbauen, dort mehrsprachige Angebote schaffen und einen leichteren digitalen Zugang zur Justiz ermöglichen.« Beleg ↗

Das Programm positioniert sich klar für den Ausbau der Rechtsantragstellen mit konkreten Instrumenten (mehrsprachige Angebote, erleichterter digitaler Zugangskanal für Bürger*innen). Zu Prozesskostenhilfe oder der Präsenz von Justizstandorten in den Bezirken finden sich keine weiteren Aussagen, doch die genannten Instrumente allein tragen bereits substanziellen Positionsgehalt.

Die Linke

substanziell

»Wir setzen uns für einen diskriminierungsfreien Zugang zum Recht ein. Insbesondere den Zugang von einkommensschwachen Menschen wollen wir stärken … Ausbau von persönlichen Beratungsangeboten, Informationen in Leichter Sprache und/oder Fremdsprachen sowie die Implementierung und Stärkung von Verbandsklagen.« Beleg ↗
»Wir setzen uns für eine gesamtstädtische Prüfung einer bedarfsorientierten lokalen Präsenz von Justizstandorten ein. So fehlt etwa dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf … ein solcher Justizstandort.« Beleg ↗
»Leistungen von Rechtsanwält*innen aufgrund von Beratungs-/Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidigung müssen angemessen entlohnt werden.« Beleg ↗

Das Programm positioniert sich substanziell zu Erreichbarkeit und Ausbau des Zugangs: Beratungsangebote, mehrsprachige und leicht-sprachliche Information, Prüfung einer bedarfsorientierten lokalen Justizstandort-Präsenz (Beispiel Marzahn-Hellersdorf) sowie angemessene Vergütung von Beratungs-/Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidigung als Voraussetzung funktionierender anwaltlicher Vertretung.

AfD

fehlt

Das Programm der AfD äußert sich nicht zu Rechtsantragstellen, Prozess-/Beratungskostenhilfe, mehrsprachigen oder digitalen Zugängen zu Gerichten oder zur Präsenz von Justizstandorten in den Bezirken.

Was die Unterschiede praktisch bedeuten

Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten — beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose. Zur Methodik.

Beim Zugang zur Justiz und Rechtsberatung setzen sich SPD, Grüne und Linke für Ausbau ein, unterscheiden sich aber im Instrument. Die Grünen benennen den Ausbau der Rechtsantragstellen mit mehrsprachigen Angeboten und einem erleichterten digitalen Zugang. Die Linke setzt breiter an — Ausbau persönlicher Beratungsangebote, Informationen in Leichter Sprache und Fremdsprachen, Verbandsklagen, eine Prüfung bedarfsorientierter lokaler Justizstandorte (Beispiel Marzahn-Hellersdorf) sowie eine angemessene Vergütung von Beratungs-/Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidigung. Die SPD formuliert den Anspruch eines einkommensunabhängigen, niedrigschwelligen Zugangs, ohne einzelne Instrumente zu benennen. Die Programme von CDU und AfD enthalten zu Rechtsantragstellen, Prozess-/Beratungskostenhilfe, mehrsprachigen oder digitalen Zugängen sowie zur Präsenz von Justizstandorten keine Aussage.

Muster der Positionen: Gleiche Richtung

Gemeinsame Richtung: Ausbau von Rechtsberatung und Justizzugang — wie verbindlich legen sich die Programme fest?

Absichtserklärung
Festgelegt: Instrument, Zahl und Termin

Grüne und Linke benennen konkrete Instrumente für den Justizzugang (Rechtsantragstellen bzw. Verbandsklagen und Beratungsausbau), die SPD bleibt beim allgemeinen Anspruch ohne eigenes Instrument.Ohne Aussage: CDU, AfDGrüne und Linke benennen konkrete Instrumente (Rechtsantragstellen, Verbandsklagen, Vergütung von Beratung/Prozesskostenhilfe), die SPD formuliert nur den allgemeinen Anspruch eines einkommensunabhängigen Zugangs ohne einzelne Instrumente.Stufen: Absicht · Instrument benannt · Instrument + Zahl oder Termin · Instrument + Zahl und Termin. Verbindlich heißt: festgelegt — nicht: besser.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU,  SPD,  Grüne,  Linke,  AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.

Grundlage: »Beim Zugang zur Justiz und Rechtsberatung setzen sich SPD, Grüne und Linke für Ausbau ein, unterscheiden sich aber im Instrument.«

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