Was wollen die Parteien beim rechtlichen Schutz vor Diskriminierung ändern?
Sachfrage: Antidiskriminierungsrecht und -institutionen
Es geht um den institutionellen Rahmen gegen Diskriminierung: Reichweite und Schärfe des Landesantidiskriminierungsgesetzes (Merkmalskatalog, Verjährungsfristen, Entschädigungshöhen), die Ausstattung der Ombudsstelle mit Initiativ- und Beschwerderechten sowie ressortübergreifende Konzepte gegen Rassismus und Antisemitismus. Berlin verabschiedete 2020 als erstes und bislang einziges Bundesland ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), das auch Diskriminierung durch die öffentliche Verwaltung erfasst. Der erste umfassende Tätigkeitsbericht der LADG-Ombudsstelle (Mai 2026) zählt seit Herbst 2020 knapp 4.000 Beratungsanfragen, davon über 2.000 mit direktem LADG-Bezug, allein 371 im Jahr 2025 mit 166 eingeleiteten Ombudsverfahren; häufigste Gründe sind Rassismus sowie Diskriminierung wegen Behinderung oder chronischer Erkrankung, mit einem deutlichen Anstieg antisemitismusbezogener Beschwerden an Hochschulen, und Schwerpunkten in Bezirksämtern, Schulen, Hochschulen und im öffentlichen Nahverkehr. Programme lassen sich daran messen, welche konkreten Rechte, Fristen und Institutionen sie benennen und ob sie eine Ausweitung, Beibehaltung oder Einschränkung des bestehenden Rahmens vertreten.
Forschungsstand & Quellen
Ombudsstelle zum Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), Tätigkeitsbericht 2020–2025 (veröffentlicht Mai 2026); Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin, Pressemitteilung zur Berichtsvorlage.
»Landesrechtliche Vorgaben, die über Bundes- oder EU-Standards hinausgehen und zusätzliche Bürokratie verursachen, werden wir deutlich zurückfahren. Beispiele dafür sind das Landesantidiskriminierungsgesetz ...« Beleg ↗
»Das Landesantidiskriminierungsgesetz stellt Polizeibeamte ... unter Generalverdacht« Beleg ↗
Das Landesantidiskriminierungsgesetz kommt im Programm ausschließlich als Ziel des Bürokratieabbaus bzw. als Kritikpunkt gegenüber der Polizei vor, ohne eine eigene Antwort auf Merkmalskatalog, Fristen, Ombudsstellen-Ausstattung oder Antirassismus-/Antisemitismus-Konzepte. Beide Belege sind rein ablehnend, keine substanzielle Positionierung zur institutionellen Ausgestaltung.
SPD
substanziell
»Wir kämpfen für die Erweiterung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung muss dort ausdrücklich verboten sein« Beleg ↗
»Mit konsequentem Disability Mainstreaming verankern wir Inklusion überall. Bei allen Gesetzen und Verfahren zählen die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen« Beleg ↗
Das Programm der SPD nennt zwei institutionelle Instrumente gegen Diskriminierung: eine Grundgesetzänderung, die Diskriminierung wegen sexueller Orientierung ausdrücklich verbietet, sowie verbindliches Disability Mainstreaming, wonach die Perspektiven von Menschen mit Behinderung bei allen Gesetzen und Verfahren einbezogen werden.
Bündnis 90/Die Grünen
teilweise
»Ein Berlin, das Diskriminierung auch dort bekämpft, wo sie strukturell wirkt: in Behörden, Bildungseinrichtungen, auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt.« Beleg ↗
»Das bedeutet insbesondere, dass die Durchführung bürger*innennaher Dienstleistungen diskriminierungsfrei erfolgt.« Beleg ↗
Das Programm der Grünen bekennt sich zur Bekämpfung struktureller Diskriminierung in Behörden, Bildung, auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt sowie zu diskriminierungsfreien Verwaltungsdienstleistungen. Konkrete Rechte, Fristen oder Institutionen — etwa ein Merkmalskatalog, Verjährungsfristen, Entschädigungshöhen oder eine Ombudsstelle — benennt es nicht.
Die Linke
substanziell
»Ihre strukturelle und langfristige Förderung muss u. a. über ein Demokratiefördergesetz abgesichert werden. Hierzu wollen wir verbindliche Qualitätskriterien festlegen, insbesondere in Bezug auf rassismuskritische, antisemitismuskritische und intersektionale Ansätze.« Beleg ↗
»Nach jahrelangem Engagement der Linken und vieler gesellschaftlicher Akteur*innen wurde im Frühjahr 2025 endlich eine Enquete-Kommission gegen Antisemitismus, Rassismus und Muslimfeindlichkeit vom Abgeordnetenhaus eingesetzt. […] muss diese Arbeit dringend wieder aufgenommen werden.« Beleg ↗
»Auch der spezifische Rassismus gegen kurdische Menschen muss stärker erforscht, bekämpft und darüber aufgeklärt werden.« Beleg ↗
Das Programm positioniert sich mit konkreten institutionellen Instrumenten gegen Rassismus und Antisemitismus: Verankerung struktureller Förderung über ein Demokratiefördergesetz, Fortsetzung der Enquete-Kommission gegen Antisemitismus, Rassismus und Muslimfeindlichkeit sowie Unterstützung von Projekten gegen Rassismus gegen kurdische Menschen. Das spezifische Landesantidiskriminierungsgesetz und dessen Ombudsstelle werden nicht ausdrücklich benannt, das ressortübergreifende institutionelle Vorgehen aber substanziell adressiert.
AfD
substanziell
»Die sofortige Aufhebung des Landesantidiskriminierungsgesetzes und die Überarbeitung anderer sicherheitsrelevanter Gesetze.« Beleg ↗
Das Programm fordert unmissverständlich die vollständige und sofortige Abschaffung des Landesantidiskriminierungsgesetzes, ohne ein Ersatzinstrument zu benennen. Zur Ombudsstelle oder zu ressortübergreifenden Konzepten gegen Rassismus und Antisemitismus trifft es keine eigene Aussage, doch die geforderte Abschaffung des Gesetzes selbst ist eine klare institutionelle Position zum bestehenden Rahmen.
Was die Unterschiede praktisch bedeuten
Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten —
beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose.
Zur Methodik.
Beim Landesantidiskriminierungsgesetz und dem übrigen institutionellen Rahmen trennt die Parteien vor allem die Richtung: Die CDU führt es unter den landesrechtlichen Vorgaben auf, die sie als Bürokratie zurückfahren will, und kritisiert es zusätzlich als Generalverdacht gegen Polizeibeamte, ohne eine eigene Ausgestaltung des Diskriminierungsschutzes vorzuschlagen; die AfD fordert im Programm die sofortige Aufhebung des Gesetzes sowie eine Überarbeitung weiterer sicherheitsrelevanter Gesetze, ohne ein Ersatzinstrument zu benennen. SPD, Grüne und Linke positionieren sich hingegen für einen Ausbau institutioneller Instrumente gegen Diskriminierung, mit unterschiedlichem Zuschnitt: Die SPD erweitert Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot wegen sexueller Orientierung und verankert Disability Mainstreaming in Gesetzen und Verfahren; die Grünen bekennen sich zur Bekämpfung struktureller Diskriminierung in Behörden, Bildung sowie Wohnungs- und Arbeitsmarkt und zu diskriminierungsfreien Verwaltungsleistungen, ohne konkrete Rechte, Fristen oder Institutionen wie Merkmalskatalog oder Ombudsstelle zu benennen; die Linke verankert strukturelle Förderung über ein Demokratiefördergesetz mit Qualitätskriterien und setzt die Enquete-Kommission gegen Antisemitismus, Rassismus und Muslimfeindlichkeit fort. Einig sind sich CDU und AfD im Rückbau bestehender Instrumente, SPD, Grüne und Linke im Ausbau institutioneller Schutzmechanismen.
SPD und Linke schlagen konkrete neue Rechtsinstrumente für den Diskriminierungsschutz vor, die Grünen bleiben bei einem allgemeineren Bekenntnis ohne konkrete Rechte oder Institutionen, die CDU will das Landesantidiskriminierungsgesetz als Bürokratie zurückfahren und kritisiert es als Generalverdacht gegen die Polizei, und die AfD fordert seine sofortige vollständige Aufhebung.Innerhalb der Ausbau-Gruppe unterschiedlich konkret: SPD und Linke benennen bezifferte Instrumente (Grundgesetz-Ergänzung, Enquete-Kommission), die Grünen bleiben ohne konkrete Rechte, Fristen oder Institutionen.Reihenfolge nach Programmtext, keine Abstände.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.
Grundlage: »trennt die Parteien vor allem die Richtung: Die AfD fordert dessen sofortige, vollständige Aufhebung; die CDU führt es unter den landesrechtlichen Vorgaben auf, die sie als Bürokratie zurückfahren will, und kritisiert es zusätzlich als Generalverdacht gegen Polizeibeamte, ohne eine eigene Ausgestaltung des Diskriminierungsschutzes vorzuschlagen. SPD, Grüne und Linke positionieren sich hingegen für einen Ausbau institutioneller Instrumente gegen Diskriminierung, mit unterschiedlichem Zuschnitt:«
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