Was wollen die Parteien beim Berliner Neutralitätsgesetz? — Soll das Tragen religiöser Symbole bei Justiz, Polizei und in der Schule weiter eingeschränkt bleiben?
Sachfrage: Neutralitätsgesetz: religiöse Symbole bei Justiz, Polizei und Schule
Sachfrage ist, ob Beschäftigte des Landes Berlin in Justiz, Polizei und Schule weiterhin keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole tragen dürfen. Das Berliner Neutralitätsgesetz von 2005 verbietet dies bislang pauschal; das Bundesverfassungsgericht hat ein solches pauschales Verbot für Lehrkräfte 2015 nur bei einer konkreten Gefahr für den Schulfrieden für zulässig erklärt, für Rechtsreferendarinnen in richterlicher Funktion dagegen 2020 die besondere Neutralitätspflicht der Justiz bestätigt. Die Parteien positionieren sich dazu, ob das Gesetz beibehalten, ausgeweitet oder abgeschafft werden soll — für Betroffene wie kopftuchtragende Frauen im Staatsdienst hat die Antwort unmittelbare berufliche Folgen.
Forschungsstand & Quellen
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27. Januar 2015 (1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10): Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ist nur bei einer hinreichend konkreten Gefahr für den Schulfrieden verhältnismäßig. Ergänzend: Beschluss vom 27. Februar 2020 (2 BvR 1333/17), der ein Verbot religiöser Symbole für Rechtsreferendarinnen in richterlicher Funktion mit der besonderen Neutralitätspflicht der Justiz für verfassungsgemäß erklärt.
»Das Berliner Neutralitätsgesetz muss um eine aktive staatliche Schutzpflicht zur Gewährleistung religiöser und weltanschaulicher Neutralität an Schulen erweitert werden.« Beleg ↗
»Das Tragen religiöser Symbole im Gerichtssaal muss weiterhin untersagt bleiben.« Beleg ↗
Das Programm der CDU will das Neutralitätsgesetz nicht nur beibehalten, sondern ausweiten: An Schulen soll der Staat eine aktive Schutzpflicht für religiöse und weltanschauliche Neutralität übernehmen. Am Verbot religiöser Symbole im Gerichtssaal hält die CDU ausdrücklich fest.
SPD
fehlt
Zum Neutralitätsgesetz und zum Tragen religiöser Symbole bei Justiz, Polizei oder in der Schule äußert sich das Programm der SPD nicht.
Bündnis 90/Die Grünen
substanziell
Wortlaut: Festlegung
»Das diskriminierende ›Neutralitätsgesetz‹ schaffen wir in Gänze ab, da es insbesondere kopftuchtragende Frauen vom Staatsdienst ausschließt, Grundrechte wie Religions- und Berufsfreiheit verletzt und bestehende Ungleichbehandlungen im öffentlichen Dienst verfestigt, statt Diskriminierung abzubauen.« Beleg ↗
»Deshalb folgen wir beim Neutralitätsgesetz der langjährigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und schaffen es endlich ab.« Beleg ↗
Die Grünen wollen das Neutralitätsgesetz vollständig abschaffen. Sie begründen das damit, dass es kopftuchtragende Frauen vom Staatsdienst ausschließt, und berufen sich dabei ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Linke
fehlt
Zum Neutralitätsgesetz und zum Tragen religiöser Symbole bei Justiz, Polizei oder in der Schule äußert sich das Programm der Linken nicht.
AfD
substanziell
Wortlaut: Ziel
»Die strikte Einhaltung und konsequente Durchsetzung des Berliner Neutralitätsgesetzes bei Justiz und Polizei … Disziplinarische Maßnahmen bei Verstößen, bis hin zur Entfernung aus dem Dienst.« Beleg ↗
»Mädchen unter dem Alter der Religionsmündigkeit (U14) zum Schutz ihrer freien Entwicklung in der Schule kein Kopftuch tragen dürfen« Beleg ↗
Die AfD will die strikte Einhaltung und Durchsetzung des Neutralitätsgesetzes bei Justiz und Polizei, bis hin zu disziplinarischen Maßnahmen bei Verstößen. Zusätzlich fordert sie ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren an Schulen.
Was die Unterschiede praktisch bedeuten
Einordnung der RedaktionGrundlage sind die oben belegten Antworten. Die Einordnung beschreibt, was die Parteien vorhaben. Mehr zur Methode
Bei der Frage nach dem Berliner Neutralitätsgesetz trennt die Parteien vor allem, ob das Instrument selbst erhalten oder abgeschafft werden soll. CDU und AfD wollen das Gesetz beibehalten und ausweiten: Die CDU fordert eine aktive staatliche Schutzpflicht zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität an Schulen und hält am Verbot religiöser Symbole im Gerichtssaal fest, die AfD verlangt die konsequente Durchsetzung bei Justiz und Polizei und zusätzlich ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren. Die Grünen wollen das Neutralitätsgesetz vollständig abschaffen und berufen sich dabei ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das ein pauschales Verbot für Lehrkräfte für unverhältnismäßig erklärt hat. Die Programme der SPD und der Linken enthalten zu dieser Frage keine Aussage.
Muster der Positionen: Zwei Richtungen
Beibehaltung und Ausweitung des Neutralitätsgesetzes
Abschaffung des Neutralitätsgesetzes
Ohne Aussage: SPD, LinkeCDU und AfD stimmen in der Richtung überein, wobei die AfD zusätzlich ein konkretes neues Verbot für Schülerinnen unter 14 Jahren fordert, während die CDU eine allgemeine staatliche Schutzpflicht an Schulen verlangt.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.
Grundlage: »Bei der Frage nach dem Berliner Neutralitätsgesetz trennt die Parteien vor allem, ob das Instrument selbst erhalten oder abgeschafft werden soll.«
Wie sich die Positionen entwickelt haben
Frühere Wahlprogramme (2016, 2021, 2023), Parteitagsbeschlüsse seit 2021 und Koalitionsverträge im Vergleich mit dem Programm 2026 — jede frühere Stelle wörtlich und mit Fundort. Koalitionsverträge sind gemeinsame Festlegungen mehrerer Parteien. Alle Befunde im Überblick
CDUPosition verändert
2016 hielt die CDU am Berliner Neutralitätsgesetz fest, 2023 vereinbarte sie im Koalitionsvertrag mit der SPD eine gerichtsfeste Anpassung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; 2026 will sie das Gesetz stattdessen um eine aktive staatliche Schutzpflicht an Schulen ausweiten.
2023 »Das Neutralitätsgesetz passen wir gerichtsfest an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts an.« — Koalitionsvertrag (gemeinsame Festlegung): Koalitionsvertrag 2023-2026 zwischen CDU Berlin und SPD Berlin, S. 34
SPD2026 nicht mehr im Programm
2016 verteidigte die SPD das Neutralitätsgesetz als Rahmen für einen neutralen Staat; 2021 stand sie weiter dazu, kündigte aber eine Prüfung im Licht der Rechtsprechung an, und die Koalitionsverträge von 2021 und 2023 sahen eine gerichtsfeste Anpassung vor. Das Programm 2026 äußert sich zum Neutralitätsgesetz nicht mehr.
2016 »Das Berliner Neutralitätsgesetz bietet einen solchen Rahmen, indem es Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Polizistinnen und Polizisten sowie Lehrkräften das Tragen religiöser und weltanschaulicher Symbole bei hoheitlichen Aufgaben untersagt.« — Wahlprogramm: Unser Programm: Berlin. Sozial. Frei. Erfolgreich., S. 63
2021 »Deshalb stehen wir zum Berliner Neutralitätsgesetz und prüfen eine Anpassung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung.« — Wahlprogramm: Ganz sicher Berlin, S. 59
Bereits 2021 und 2023 erklärte die Partei, das Neutralitätsgesetz könne wegen der Antidiskriminierungs-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keinen Bestand haben; 2026 fordert sie folgerichtig dessen vollständige Abschaffung.
2016 und 2021 wollte die Linke das Neutralitätsgesetz wegen seiner Wirkung auf kopftuchtragende Frauen überprüfen, und der Koalitionsvertrag 2021, an dem sie als Regierungspartei beteiligt war, sah eine Anpassung je nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor; im Programm 2026 kommt das Thema nicht mehr vor.
2016 verlangte die AfD ein generelles Kopftuchverbot an Schulen und Universitäten; seit 2021 gilt diese Forderung nur noch für Schülerinnen unter 14 Jahren, während sie am Neutralitätsgesetz für Justiz und Polizei festhält.
2016 »Die AfD fordert daher ein generelles Kopftuchverbot an Schulen und Universitäten, auch als dringend erforderliche Unterstützung muslimischer Mädchen und Frauen bei der Durchsetzung ihres Grundrechts auf Schutz vor religiöser Unterdrückung.« — Wahlprogramm: Programm der AfD zur Berliner Abgeordnetenhauswahl 2016, S. 11