Was wollen die Parteien mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen tun? — Wie sollen sie gesteuert und finanziert werden?
Sachfrage: Landeseigene Wohnungsunternehmen: Struktur, Finanzierung und Steuerung
Berlin verfügt über sechs landeseigene Wohnungsbaugesellschaften (degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE, STADT UND LAND, WBM), deren Geschäftspolitik über das Wohnraumversorgungsgesetz (2015) und eine Kooperationsvereinbarung mit dem Senat (aktuell 2024–2027) gesteuert wird — etwa über Neuvermietungsquoten, Mietenbindungen und Ziele für den Wohnungsneubau. Offen ist, wie viele eigenständige Unternehmen es geben soll (Beibehaltung von sechs Gesellschaften versus Zusammenführung in eine gemeinsame Struktur), wie viel Eigenkapital das Land ihnen zuführt und wie weit die politische Steuerung reicht, etwa durch Verkaufsverbote. Der Rechnungshof von Berlin hat in seinem Jahresbericht 2023 auf eine hohe Verschuldung der landeseigenen Unternehmen hingewiesen, unter anderem eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen von rund 2,6 Milliarden Euro, davon etwa 53 Prozent seit Beginn der Pandemie, und eine sukzessive Rückführung der Verschuldung angemahnt. Strittig ist damit sowohl die Organisationsform als auch das Ausmaß, in dem der Landeshaushalt die Unternehmen künftig kapitalisieren soll.
Forschungsstand & Quellen
Rechnungshof von Berlin, Jahresbericht 2023 (Abgeordnetenhaus-Drucksache 19/1332), Kapitel zur wirtschaftlichen Lage der landeseigenen Wohnungsunternehmen.
»Die derzeit sechs landeseigenen Wohnungsbauunternehmen werden wir zu maximal drei wirtschaftlich agilen Unternehmen zusammenführen, um Doppelstrukturen abzubauen, Synergien zu heben und Investitionsmittel wirksamer einzusetzen.« Beleg ↗
»Unser Ziel ist es, ihren Bestand auf 500.000 Wohnungen auszubauen [...]. Gleichzeitig wollen wir ihre wirtschaftliche Grundlage durch gezielte Eigenkapitalzuführungen und verlässliche Rahmenbedingungen stärken.« Beleg ↗
Die CDU bezieht klar Position zur Organisationsfrage: Zusammenführung der sechs Gesellschaften auf maximal drei, verbunden mit einem Bestandsziel (500.000 Wohnungen) und Eigenkapitalzuführungen zur wirtschaftlichen Stärkung. Damit sind sowohl die Struktur- als auch die Finanzierungsfrage mit konkreten Zielgrößen beantwortet.
SPD
substanziell
»ermöglichen wir Kapazitätsaufbau in den Landesunternehmen, deren Eigenkapitalbasis wir schrittweise im erforderlichen Umfang stärken. Außerdem prüfen wir Synergien zwischen Landesunternehmen und betrachten dazu auch mögliche Strukturveränderungen« Beleg ↗
»Wir begrenzen die Mieterhöhungen bei landeseigenen Unternehmen, unter anderem passen wir das Leistbarkeitsversprechen so an, dass sich die maximale Mietbelastung von 27 Prozent des Haushaltseinkommens an der Bruttokaltmiete orientiert« Beleg ↗
Konkrete Aussagen zu Finanzierung (schrittweise Eigenkapitalstärkung, öffentliches Wohnungsbauprogramm) und Steuerung (Begrenzung der Mieterhöhungen, Leistbarkeitsversprechen an der Bruttokaltmiete) liegen vor. Zur Struktur-Frage – sechs Gesellschaften versus Zusammenführung – bleibt die Position offen, es wird lediglich geprüft.
Bündnis 90/Die Grünen
substanziell
»Die Landeseigenen Wohnungsunternehmen werden wir zu dauerhaft gemeinwohlorientierten Akteur*innen weiterentwickeln – mit klaren sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Leitlinien sowie stärkerer Kontrolle« Beleg ↗
»Durch gezielte Stärkung der Gesellschafterin Berlin sollen die erforderlichen Sozialwohnungen und auch die energetische Modernisierung ohne weitere Mietsteigerungen realisiert werden können« Beleg ↗
»erwarten wir, dass unsere Unternehmen Verantwortung in den Quartieren übernehmen« Beleg ↗
Das Programm bezieht Position zur Rolle und Steuerung der Landeseigenen: gemeinwohlorientierte Weiterentwicklung mit klaren Leitlinien, stärkere Kontrolle und finanzielle Stärkung der Gesellschafterin Berlin. Die konkrete Organisationsfrage (sechs Gesellschaften vs. Zusammenführung) und die vom Rechnungshof kritisierte Verschuldung/Eigenkapitalzufuhr werden nicht adressiert.
Die Linke
substanziell
»Die Berlinovo wird als siebtes Landeseigenes Wohnungsunternehmen in die Gesamtstrategie integriert« Beleg ↗
»Wir wollen den Landeseigenen Wohnungsunternehmen jährlich bis zu 2 Milliarden Euro Eigenkapital zuführen« Beleg ↗
»Den Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und einzelnen Wohnungen der LWU schließen wir aus und setzen uns für ein dauerhaftes Privatisierungsverbot in der Berliner Verfassung ein« Beleg ↗
»eine gemeinsame Planungstochter aufbauen, die eine strategische Planung vornimmt und Rahmenverträge vergibt« Beleg ↗
Die Linke entscheidet die Organisationsfrage explizit gegen eine Zusammenführung: Beibehaltung von sieben eigenständigen Unternehmen (inklusive neu integrierter Berlinovo), aber mit gebündelter Planungstochter für Synergien. Zur Kapitalisierung wird eine konkrete Summe benannt, zur politischen Steuerung ein Verkaufs- und Privatisierungsverbot; die vom Rechnungshof kritisierte Verschuldung der LWU wird im Kernbestand nicht explizit adressiert.
AfD
teilweise
»Darüber hinaus werden wir die landeseigenen Wohnungsunternehmen verpflichten, den Einkauf der von Ihnen bezogenen Energieträger unabhängig von kurzfristigen Schwankungen der Börsenpreise zu gestalten. Verstöße gegen diese Verpflichtung werden wir durch eine gesetzliche Deckelung von Nachforderungen sanktionieren. Für unklare Abrechnungen werden wir eine Umkehr der Beweislast einführen.« Beleg ↗
Das Programm nennt die landeseigenen Wohnungsunternehmen nur an einer Stelle, verpflichtet sie dort aber konkret: Der Energieeinkauf soll unabhängig von kurzfristigen Börsenpreisschwankungen erfolgen, Verstöße werden durch eine gesetzliche Deckelung von Nachforderungen sanktioniert, und bei unklaren Abrechnungen soll die Beweislast umgekehrt werden. Zur Struktur der sechs Gesellschaften, zur Eigenkapitalausstattung, zur Steuerung über die Kooperationsvereinbarung und zur vom Rechnungshof gerügten Verschuldung äußert sich das Programm dagegen nicht.
Was die Unterschiede praktisch bedeuten
Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten —
beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose.
Zur Methodik.
Bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen trennt die Parteien vor allem die Organisationsfrage: Zusammenführung, Erweiterung oder unveränderter Fortbestand der sechs Gesellschaften. Die CDU will sie auf maximal drei Unternehmen zusammenführen und verbindet dies mit einem Bestandsziel und Eigenkapitalzuführungen. Die Linke entscheidet sich für das Gegenteil – Erweiterung auf sieben Unternehmen durch Integration der Berlinovo bei gebündelter Planungstochter – und beziffert die Kapitalzuführung auf bis zu zwei Milliarden Euro jährlich, verbunden mit einem Verkaufs- und Privatisierungsverbot. SPD und Grüne äußern sich zur Organisationsfrage nicht abschließend: Die SPD kündigt eine Prüfung möglicher Strukturveränderungen an, die Grünen lassen die Frage offen. Beide stärken aber ebenfalls Eigenkapital und Steuerung – die SPD über eine Mietbelastungsgrenze, die Grünen über gemeinwohlorientierte Leitlinien und Kontrolle. Die vom Rechnungshof gerügte Verschuldung der Unternehmen wird in keiner der Positionen explizit aufgegriffen. Zur Organisations- und Finanzierungsfrage äußert sich die AfD nicht; ihr Programm verpflichtet die landeseigenen Unternehmen punktuell nur beim Energieeinkauf – dieser soll unabhängig von kurzfristigen Börsenpreisschwankungen erfolgen, Verstöße werden über eine gesetzliche Deckelung von Nachforderungen sanktioniert, bei unklaren Abrechnungen soll die Beweislast umgekehrt werden.
Muster der Positionen: Verschiedene Ansätze
Die Programme weisen weder in eine gemeinsame noch in zwei entgegengesetzte Richtungen — sie setzen an verschiedenen Stellen an.
CDU will auf maximal drei Unternehmen zusammenführen, die Linke dagegen auf sieben erweitern; SPD und Grüne lassen die Strukturfrage offen bzw. „geprüft", stärken aber ebenfalls Eigenkapital und Steuerung.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.
Grundlage: »Bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen trennt die Parteien vor allem die Organisationsfrage: Zusammenführung, Erweiterung oder unveränderter Fortbestand der sechs Gesellschaften.«
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