Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten —
beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose.
Zur Methodik.
Beim gemeinsamen Lernen mit und ohne Förderbedarf sind sich CDU, SPD, Grüne und Linke im Ziel einig, den Anteil inklusiver Beschulung auszubauen; sie unterscheiden sich aber im Instrumententyp. SPD und Grüne koppeln den Ausbau an einen Rückbau oder Verzicht auf neue Förderschulen (SPD: Transformationsplan für Förderzentren, Grüne: „statt neuer Förderschulen“ Schwerpunktschulen), die Linke setzt stattdessen auf eine bedarfsgerechte statt gedeckelte Ressourcenzuweisung (Lehrkräftestunden, Personalbudget) für den wohnortnahen inklusiven Schulbesuch, während die CDU ein Parallelmodell verfolgt — Ausbau der Inklusion an Regelschulen bei gleichzeitigem Erhalt der Förderzentren und Elternwahlrecht. Die AfD sichert den Fortbestand der Förderschulen und verpflichtet Regelschulen nur bedingt zur Inklusion. Keine der fünf Parteien bezieht sich auf die INSIDE- oder BiLieF-Studien zur vergleichenden Wirksamkeit.
Muster der Positionen: Eine Partei gegen die übrigen
Anteil inklusiver Beschulung ausbauen
Förderschulen erhalten, Inklusionspflicht begrenzen
SPD und Grüne treiben den Ausbau der inklusiven Beschulung am stärksten voran, indem sie auf neue Förderschulen verzichten, die Linke setzt auf eine bedarfsgerechtere Ressourcenverteilung ohne diesen Verzicht, die CDU hält an einem Nebeneinander von Förderzentren und Inklusion mit Elternwahlrecht fest, und die AfD sichert die Förderschulen ausdrücklich ab.SPD und Grüne koppeln den Ausbau an einen Rückbau oder Verzicht auf neue Förderschulen, die Linke setzt auf bedarfsgerechte statt gedeckelte Ressourcenzuweisung, die CDU verfolgt ein Parallelmodell mit Erhalt der Förderzentren und Elternwahlrecht.Reihenfolge nach Programmtext, keine Abstände.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.
Grundlage: »Die AfD sichert den Fortbestand der Förderschulen und verpflichtet Regelschulen nur bedingt zur Inklusion.«