Wahlkompass Berlin

ThemenfelderVerwaltung & Digitalisierung

Was sagen die Parteien zur Digitalisierung von Ämtern und Behördengängen? — Online-Anträge, Termine und einmalige Datenangabe?

Sachfrage: Digitalisierung von Verwaltungsleistungen für Bürger:innen

Sachfrage ist, wie Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger digital zugänglich gemacht werden – Online-Anträge, das Once-Only-Prinzip (Daten nur einmal angeben), zentrale Portale, digitale Terminvergabe. Das bundesweite Onlinezugangsgesetz verpflichtete Bund, Länder und Kommunen, 575 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital anzubieten; laut »Behörden-Digimeter 2025« des Instituts der deutschen Wirtschaft standen Anfang 2025 erst 196 dieser Leistungen flächendeckend zur Verfügung, mit erheblichen Unterschieden zwischen den Ländern. Politisch strittig sind Tempo, Priorisierung und ob ein Rechtsanspruch auf digitale Verfahren eingeführt werden soll.

Forschungsstand & Quellen

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln, »Behörden-Digimeter 2025« (Gutachten für die INSM, 2025); Nationaler Normenkontrollrat, Positionspapier zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (2023).

Was die Parteien dazu sagen

CDU

substanziell

»alle familienbezogenen Leistungen zentral und digital über das Berliner Familienportal – inklusive automatisierter Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Kitagutscheinen« Beleg ↗
»Digitalisierung der Ämter für Soziales konsequent vorantreiben, um Abläufe zu vereinfachen... und den Zugang zu Leistungen deutlich zu verbessern« Beleg ↗
»moderne IT-Verfahren, durchgängig digitale Prozesse und eine nutzerfreundliche Kommunikation mit Bürgern und Unternehmen« Beleg ↗

Das Programm nennt mehrere konkrete Digitalisierungsvorhaben für Bürgerdienste: ein zentrales digitales Familienportal mit automatisierter Antragstellung, die konsequente Digitalisierung der Sozialämter sowie durchgängig digitale, nutzerfreundliche IT-Verfahren in den Finanzämtern.

SPD

substanziell

»Wir bieten Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Services durch Verwaltungslotsen, Chatbots und andere niedrigschwellige Angebote.« Beleg ↗
»Daten sollen nur einmal erfasst und bedarfsgerecht weitergegeben werden – nach dem Once-Only-Prinzip.« Beleg ↗
»Wir machen Berlins Verwaltung zum digitalen Vorreiter. Dafür erweitern wir den zentralen Digitalhaushalt auf alle IT-Ausgaben des Landes und der Bezirke.« Beleg ↗
»Wir setzen den DIWI – den digitalen Wirtschaftsservice der Berliner Verwaltung – um und bieten noch mehr Leistungen digital an.« Beleg ↗

Das Programm bezieht klar Position (Berlin als digitaler Vorreiter) und nennt mehrere konkrete Instrumente: das Once-Only-Prinzip, die Ausweitung des zentralen Digitalhaushalts auf alle IT-Ausgaben, digitale Zugangshilfen wie Verwaltungslotsen und Chatbots sowie den digitalen Wirtschaftsservice DIWI.

Bündnis 90/Die Grünen

substanziell

»Wir verankern ein Recht auf digitale Kommunikation mit der Verwaltung und überführen das Onlinezugangsgesetz (OZG) in Berliner Landesrecht.« Beleg ↗
»Unser Ziel ist die Einrichtung eines digitalen Bürger*innenamts für Berlin. Es wird Verwaltungsdienstleistungen mittels Videoberatung und digitaler Assistenzen anbieten.« Beleg ↗
»Zudem soll jede neue und jede bestehende Leistung systematisch auf ihr Automatisierungspotenzial geprüft werden.« Beleg ↗
»niemand dem Staat Auskunft über eine Information erteilen muss, die der Staat an anderer Stelle bereits hat« Beleg ↗

Das Programm positioniert sich mit einem Rechtsanspruch auf digitale Kommunikation, der Überführung des OZG in Landesrecht und einem konkreten Vorhaben (digitales Bürgeramt mit Videoberatung) sowie systematischer Automatisierungsprüfung klar zu Priorisierung und Instrumenten digitaler Bürgerdienste.

Die Linke

substanziell

»Prioritär sollen die 15 meistgebuchten Dienstleistungen digitalisiert werden.« Beleg ↗
»Dazu werden wir die Möglichkeiten der EUDI-Wallet schnell für die Berliner Verwaltung ausschöpfen.« Beleg ↗
»Das Stadtportal berlin.de wollen wir in kommunaler Hoheit zur zentralen Service-, Transparenz- und Informationsplattform ... entwickeln.« Beleg ↗
»Die Steuerung digitaler Projekte muss daher zentral dokumentiert, priorisiert und überprüfbar gemacht werden ... transparentes Monitoring, das sichtbar macht, wie viele der Bürger*innendienste tatsächlich digital verfügbar sind.« Beleg ↗

Substanziell positioniert mit konkreten Instrumenten für den digitalen Bürgerzugang: Priorisierung der 15 meistgebuchten Leistungen, Nutzung der EUDI-Wallet, Ausbau des Stadtportals berlin.de zur zentralen Service-Plattform sowie ein zentrales Monitoring, das den tatsächlichen digitalen Verfügbarkeitsstand der Bürger:innendienste transparent macht.

AfD

nur erwähnt

»Prioritäre Aufgaben sind Instandhaltung, Sanierung, IT-Sicherheit, Verwaltungsdigitalisierung, Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz.« Beleg ↗

»Verwaltungsdigitalisierung« taucht nur als ein Stichwort unter mehreren prioritären Investitionsfeldern eines Haushaltsgrundsatzes auf; die Fundstelle ist laut Notiz bewusst technikfrei formuliert und benennt weder ein konkretes Bürgerdienst-Instrument (Online-Antrag, Termin, Once-Only) noch sonstige Details. Das reicht für eine bloße Erwähnung, nicht für eine inhaltliche Positionierung zur Sachfrage.

Was die Unterschiede praktisch bedeuten

Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten — beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose. Zur Methodik.

Bei der Digitalisierung von Bürgerdiensten unterscheiden sich CDU, SPD, Grüne und Linke vor allem im Instrument, nicht im Ziel: Die Grünen verankern als einzige Partei einen Rechtsanspruch auf digitale Kommunikation und überführen das Onlinezugangsgesetz in Berliner Landesrecht, ergänzt um ein digitales Bürger:innenamt und systematische Automatisierungsprüfung. SPD und Linke setzen auf zentrale Plattformen und Priorisierung — die SPD auf das Once-Only-Prinzip, einen erweiterten Digitalhaushalt und niedrigschwellige Zugangshilfen wie Chatbots, die Linke auf die Priorisierung der 15 meistgebuchten Leistungen, die EUDI-Wallet und ein transparentes Monitoring des tatsächlichen Digitalisierungsstands. Die CDU benennt einzelne sektorale Vorhaben (Familienportal, Digitalisierung der Sozial- und Finanzämter), ohne einen übergreifenden Rechtsanspruch oder ein Monitoring-Instrument zu formulieren. Die AfD nennt »Verwaltungsdigitalisierung« nur als Stichwort unter mehreren prioritären Investitionsfeldern, ohne ein konkretes Bürgerdienst-Instrument zu benennen.

Muster der Positionen: Gleiche Richtung

Gemeinsame Richtung: Bürgerdienste digitalisieren — wie verbindlich legen sich die Programme fest?

Absichtserklärung
Festgelegt: Instrument, Zahl und Termin

Die Linke nennt mit den 15 meistgebuchten Leistungen eine Zahl, aber keinen Termin; CDU, SPD und Grüne benennen nur Instrumente ohne Zahl oder Termin.Ohne Aussage: AfDDie Grünen verankern einen Rechtsanspruch und ein digitales Bürger:innenamt, SPD und Linke setzen auf zentrale Plattformen bzw. Priorisierung mit Monitoring, die CDU benennt nur einzelne sektorale Vorhaben ohne übergreifenden Rechtsanspruch oder Monitoring.Stufen: Absicht · Instrument benannt · Instrument + Zahl oder Termin · Instrument + Zahl und Termin. Verbindlich heißt: festgelegt — nicht: besser.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU,  SPD,  Grüne,  Linke,  AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.

Grundlage: »Bei der Digitalisierung von Bürgerdiensten unterscheiden sich CDU, SPD, Grüne und Linke vor allem im Instrument, nicht im Ziel«

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