Was sagen die Parteien dazu, dass Ämter für alle Menschen erreichbar bleiben? — Auch ohne Internet, mit Sprachbarrieren oder Behinderung?
Sachfrage: Zugänglichkeit und Barrierefreiheit der Verwaltung
Frage, wie sichergestellt wird, dass alle Bürger:innen unabhängig von digitaler Ausstattung, Sprachkenntnissen, Alter oder Behinderung Verwaltungsleistungen tatsächlich erreichen können — analoge Alternativen zu Online-Diensten, persönliche Beratung, mehrsprachige und barrierefreie Angebote. Der »eGovernment MONITOR 2025« der Initiative D21 und der TU München zeigt eine deutliche Nutzungslücke nach Alter: digitale Verwaltungsdienste erreichen 62 % der jüngeren, aber nur 50 % der älteren Bürger:innen; zugleich lehnen ältere Menschen digitale Angebote nicht grundsätzlich ab, sondern wünschen verständlichere Texte und telefonische Unterstützung. Rechtlich verpflichten das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) Behörden zu barrierefreien digitalen Angeboten; die Umsetzung gilt laut Fachberichten als lückenhaft. Strittig ist, wie verbindlich analoge Zugangswege neben der Digitalisierung erhalten bleiben.
Forschungsstand & Quellen
Initiative D21 / Technische Universität München, »eGovernment MONITOR 2025« (Studie im Auftrag u. a. des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung, durchgeführt von Kantar, 2025).
Zur Zugänglichkeit der Verwaltung für Menschen ohne Internetzugang, mit Sprachbarrieren, hohem Alter oder Behinderung äußert sich das Programm der CDU nicht; es nennt lediglich erleichterten Behördenzugang für Familien, was diese Frage nicht beantwortet.
SPD
substanziell
»Mobile Angebote in den Kiezen bauen wir aus, um Bürger*innen zu entlasten.« Beleg ↗
»Wir bieten Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Services durch Verwaltungslotsen, Chatbots und andere niedrigschwellige Angebote.« Beleg ↗
»Verwaltungsleistungen und staatliche angebotene Beratungsangebote sollen grundsätzlich barrierefrei und inklusiv zugänglich sein.« Beleg ↗
Das Programm nennt konkrete Instrumente für analoge und niedrigschwellige Zugänge neben der Digitalisierung – mobile Kiez-Angebote und persönliche Unterstützung durch Verwaltungslotsen – und verpflichtet sich zudem grundsätzlich auf barrierefreie und inklusive Zugänglichkeit von Verwaltungsleistungen und Beratungsangeboten.
Bündnis 90/Die Grünen
teilweise
»Parallel dazu schaffen wir niedrigschwellige Unterstützungsangebote vor Ort: in Stadtteilzentren, Pflegestützpunkten, mobilen Bürger*innenämtern und durch direkte Unterstützung bei der Antragstellung.« Beleg ↗
»„Privacy by Design“ und „Security by Design“ gelten bei jeder Softwareentwicklung: Datensparsamkeit, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, lokale Datenhaltung und barrierefreie Nutzbarkeit sind verbindlich.« Beleg ↗
Das Programm der Grünen nennt konkrete analoge Alternativen ohne Internet – Stadtteilzentren, Pflegestützpunkte, mobile Bürgerämter und direkte Antragsunterstützung – und erklärt barrierefreie Nutzbarkeit an anderer Stelle für verbindlich. Zu Sprachbarrieren findet sich keine Aussage, weshalb die Frage nur teilweise beantwortet ist.
Die Linke
substanziell
»Niemand darf bei der Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen zur Nutzung digitaler Angebote gezwungen werden.« Beleg ↗
»Niedrigschwellige digitale Zugänge im öffentlichen Raum sind gezielt auszubauen ... Bibliotheken übernehmen dabei eine wichtige Rolle ... Mobile Bürgerämter ergänzen diese Struktur.« Beleg ↗
»Bei Verwaltungsleistungen gewährleisten wir den Anspruch auf Information und Beratung durch eine reale Person in der Verwaltung.« Beleg ↗
»zuverlässige und ausreichend Möglichkeiten geben muss, z. B. ihre Verwaltungsangelegenheiten auf anderen Zugangswegen zu erledigen: durch persönliche Vorsprache, auf telefonischem oder schriftlichem Weg oder durch die Etablierung von Assistent*innen in den Bürgerämtern.« Beleg ↗
»Verwaltungsangebote müssen ... technisch barrierefrei programmiert werden: klare Navigations- und Formularstrukturen, verständliche Sprache und alternative Darstellungen ... für Screenreader.« Beleg ↗
Sehr substanziell positioniert mit mehreren konkreten Instrumenten: ein Rechtsanspruch auf persönliche Beratung und auf analoge Zugangswege (Vorsprache, Telefon, Schrift, Assistenz in Bürgerämtern), niedrigschwellige Zugänge über Bibliotheken und mobile Bürgerämter sowie technische Barrierefreiheitsstandards inklusive Screenreader-Tauglichkeit. Das Programm verankert ausdrücklich, dass niemand zur digitalen Nutzung gezwungen werden darf.
AfD
fehlt
Keine Fundstelle thematisiert analoge Zugangswege, Barrierefreiheit oder mehrsprachige/persönliche Beratung als Ergänzung zur Verwaltungsdigitalisierung.
Was die Unterschiede praktisch bedeuten
Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten —
beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose.
Zur Methodik.
Bei der Erreichbarkeit der Verwaltung jenseits digitaler Kanäle trennt die Parteien die Verbindlichkeit analoger Alternativen: Die Linke verankert einen Rechtsanspruch auf persönliche Beratung und auf analoge Zugangswege (Vorsprache, Telefon, Schrift, Assistenz in Bürgerämtern) und stellt klar, dass niemand zur digitalen Nutzung gezwungen werden darf, ergänzt um technische Barrierefreiheitsstandards bis zur Screenreader-Tauglichkeit. Die SPD baut mobile Kiez-Angebote und persönliche Unterstützung durch Verwaltungslotsen aus und verpflichtet sich grundsätzlich auf barrierefreie, inklusive Zugänglichkeit. Die Grünen decken mit Stadtteilzentren, Pflegestützpunkten und mobilen Bürger:innenämtern die Achse »ohne Internet« ab und erklären barrierefreie Softwaregestaltung für verbindlich, äußern sich in den vorliegenden Fundstellen aber nicht zu Sprachbarrieren. Die Programme von CDU und AfD enthalten hierzu keine Aussage.
Muster der Positionen: Gleiche Richtung
Gemeinsame Richtung: analoge und barrierefreie Zugänge zur Verwaltung sichern — wie verbindlich legen sich die Programme fest?
Absichtserklärung
Festgelegt: Instrument, Zahl und Termin
Alle drei Parteien benennen Instrumente für analoge Zugänge zur Verwaltung, aber keine nennt eine Zahl oder einen Termin.Ohne Aussage: CDU, AfDDie Linke verankert einen Rechtsanspruch auf analoge Zugangswege, die SPD baut mobile Angebote und Lotsen aus, die Grünen erklären Barrierefreiheit für verbindlich, äußern sich aber nicht zu Sprachbarrieren.Stufen: Absicht · Instrument benannt · Instrument + Zahl oder Termin · Instrument + Zahl und Termin. Verbindlich heißt: festgelegt — nicht: besser.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.
Grundlage: »Bei der Erreichbarkeit der Verwaltung jenseits digitaler Kanäle trennt die Parteien die Verbindlichkeit analoger Alternativen«
Verwandte Fragen, deren Antworten hier hineinspielen: