Der seit 2024 EU-weit geltende Digital Services Act (DSA) verpflichtet sehr große Online-Plattformen zu systematischer Risikoanalyse (u. a. zu Desinformation), Transparenzberichten, algorithmischer Offenlegung, mindestens einem profilingfreien Feed sowie zur bevorzugten Bearbeitung von Meldungen zertifizierter 'Trusted Flagger'. In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator die Umsetzung; seit Juli 2024 ist der zuvor freiwillige 'Code of Practice on Disinformation' verbindlicher Bestandteil des DSA. Die Sachfrage ist, ob ein Programm diesen institutionellen Schutzmechanismus als eigenständiges, mit Sorgfaltspflichten und Aufsicht ausgestaltetes Regulierungsinstrument gegen Desinformation diskutiert – im Unterschied zu einer pauschalen Zensurkritik.
Forschungsstand & Quellen
Der Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065) verpflichtet sehr große Online-Plattformen (VLOPs, über 45 Mio. monatliche Nutzer in der EU) zu jährlichen systemischen Risikoanalysen, die explizit auch die Verbreitung von Desinformation umfassen, zu Transparenzberichten über Moderationsentscheidungen, zur Offenlegung der Funktionsweise von Empfehlungsalgorithmen, zu mindestens einer nicht-profilingbasierten Feed-Option und zu einem bevorzugten Bearbeitungsverfahren für Meldungen zertifizierter 'Trusted Flagger' (in Deutschland u. a. HateAid, Respect!). Seit dem 1. Juli 2024 ist der vormals freiwillige 'Code of Practice on Disinformation' als verbindlicher Verhaltenskodex in den DSA integriert; unterzeichnende Plattformen sind damit rechtlich zur aktiven Bekämpfung von Desinformation verpflichtet. Am 2. Juli 2025 wurde zudem ein 'Data Access Delegated Act' verabschiedet, der Forschungseinrichtungen erstmals EU-weit einen rechtssicheren, strukturierten Zugang zu Plattformdaten verschafft. In Deutschland fungiert die Bundesnetzagentur als 'Digital Services Coordinator'; das geplante Digitale-Dienste-Gesetz sieht neben der rechtlichen Verankerung auch ein eigenes Forschungsbudget zur Stärkung der Aufsicht vor. Die Heinrich-Böll-Stiftung (2025) dokumentiert zugleich Vollzugsdefizite: Viele der vorgeschriebenen Risikoberichte der Plattformen seien 'nach wie vor nicht öffentlich zugänglich' und folgten 'keinem einheitlichen Standard'; hinzu kämen personelle Unterausstattung der Aufsichtsbehörden, technische Komplexität der zu prüfenden Algorithmen und ökonomische Anreize der Plattformen für polarisierende Inhalte. Der wissenschaftliche und regulatorische Diskurs behandelt Desinformationsschutz damit als Frage der Ausgestaltung von Sorgfalts-, Transparenz- und Aufsichtspflichten für Plattformbetreiber – nicht als Gegensatzpaar von 'Zensur' versus 'Freiheit'.
Keine Fundstelle behandelt Plattform-Sorgfaltspflichten, Transparenzberichte, algorithmische Offenlegung, Trusted Flagger oder die Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator; Digitalisierung erscheint im Programm nur als Verwaltungsthema (digitaler Zwilling, BärGPT, Open-Source-Strategie), nicht als Plattformregulierung gegen Desinformation.
SPD
nur erwähnt
»digitale Präventionsansätze gegen Hassrede, Desinformation und Radikalisierung« Beleg ↗
Desinformation erscheint nur als eines von mehreren Zielobjekten digitaler Präventionsansätze, ohne dass ein institutioneller DSA-Mechanismus (Risikoanalyse, Transparenzpflichten, Trusted Flagger, Bundesnetzagentur als Aufsicht) benannt wird. Weitere Fundstellen zu Plattformregulierung, DSA oder Code of Practice liegen im gelieferten Set nicht vor.
Bündnis 90/Die Grünen
substanziell
»Die großen Tech-Unternehmen sollen über eine konsequente Umsetzung des Digital Services Act (DSA) stärker reglementiert und Nutzer*innen im digitalen Raum vor Hass und Desinformation geschützt werden.« Beleg ↗
Das Programm der Grünen benennt den Digital Services Act (DSA) namentlich und fordert dessen konsequente Umsetzung gegen Desinformation auf großen Plattformen — das beantwortet, wie die EU-Regeln genutzt werden sollen.
Die Linke
teilweise
»den Landesmedienanstalten tatsächlich wirksame Mittel in die Hand gibt, die Macht der großen kommerziellen Online-Plattformen zu regulieren, Diskriminierung zu bekämpfen und Transparenz zu stärken« Beleg ↗
»die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich auch die marktbeherrschenden Plattformen mit ihrer plattformübergreifenden Meinungsmacht wirksam erfasst« Beleg ↗
Das Programm der Linken fordert allgemein mehr Regulierung, Transparenz und Kontrolle großer Online-Plattformen, etwa über einen Digitale-Medien-Staatsvertrag und ein erweitertes Medienkonzentrationsrecht. Das spezifische Instrumentarium des EU-Digital-Services-Acts – etwa Risikoanalysen, Trusted Flagger oder die Aufsicht durch die Bundesnetzagentur – benennt das Programm nicht.
AfD
fehlt
Das Programm der AfD äußert sich nicht zu Desinformation auf großen Online-Plattformen oder zu den EU-Regeln dafür wie dem Digital Services Act. Es fordert stattdessen die Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags, lehnt Lizenzpflichten ab und kritisiert allgemein ›Zensurbestrebungen‹ – eine pauschale Zensurkritik, die kein institutionelles Sorgfalts- und Aufsichtsregime für Plattformen beschreibt.
Was die Unterschiede praktisch bedeuten
Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten —
beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose.
Zur Methodik.
Bei diesem institutionellen Instrument trennt die Parteien vor allem, ob sie den Digital Services Act überhaupt als eigenständiges Regulierungsinstrument benennen. Die Grünen fordern namentlich seine konsequente Umsetzung gegen Desinformation. Die Linke bleibt allgemeiner: Sie verlangt mehr Regulierung, Transparenz und Kontrolle großer Plattformen über einen Digitale-Medien-Staatsvertrag und ein erweitertes Medienkonzentrationsrecht, ohne das DSA-Instrumentarium selbst (Risikoanalyse, Trusted Flagger, Bundesnetzagentur-Aufsicht) zu benennen. Die SPD erwähnt Desinformation nur als eines von mehreren Zielen digitaler Präventionsansätze, ohne einen institutionellen Mechanismus zu nennen. Die Programme von CDU und AfD enthalten hierzu keine Aussage; bei der AfD stehen stattdessen Passagen zur Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags und zu Zensurkritik, die kein Sorgfalts- und Aufsichtsregime, sondern dessen Ablehnung formulieren.
Muster der Positionen: Verschiedene Ansätze
Die Programme weisen weder in eine gemeinsame noch in zwei entgegengesetzte Richtungen — sie setzen an verschiedenen Stellen an.
Ohne Aussage: CDU, SPD, AfDPunkte = Parteien in ihren Farben ( CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.
Grundlage: »Bei diesem institutionellen Instrument trennt die Parteien vor allem, ob sie den Digital Services Act überhaupt als eigenständiges Regulierungsinstrument benennen.«