Wahlkompass Berlin

ThemenfelderVerwaltung & Digitalisierung

Was sagen die Parteien zum Datenschutz bei digitalen Verwaltungsdiensten? — Wer darf auf welche Daten zugreifen?

Sachfrage: Datenschutz und Persönlichkeitsrechte in der Verwaltungsdigitalisierung

Frage, welche Datenschutz- und Kontrollstandards für die digitale Verwaltung gelten sollen — Privacy/Security by Design, Datensparsamkeit, für Betroffene einsehbare und dokumentierte Zugriffe, personelle und technische Ausstattung der Datenschutzaufsicht. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) stellt in ihren Jahresberichten fest, dass Berlin bei der Verwaltungsdigitalisierung erheblichen Nachholbedarf hat und dass die begonnene Umstellung von rund 120.000 Verwaltungsbeschäftigten auf digitale Aktenführung zahlreiche technische und datenschutzrechtliche Fragen aufwirft; 2023 beriet die Behörde Senat und Bezirke umfangreich zur datenschutzkonformen Digitalisierung in Verwaltung und Schulen. Strittig ist, wie verbindlich Datenschutzstandards bereits in der Entwicklungsphase neuer IT-Verfahren festgeschrieben werden.

Forschungsstand & Quellen

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), Jahresbericht 2023 (veröffentlicht 2024).

Was die Parteien dazu sagen

CDU

fehlt

Zu Datenschutzstandards bei digitalen Verwaltungsdiensten — etwa Datensparsamkeit, Zugriffskontrollen oder der Ausstattung der Aufsichtsbehörde — trifft das Programm der CDU keine Aussage; es geht dort nur um eine organisatorische Zentralisierung der Zahl der Datenschutzbeauftragten als Bürokratieabbau-Maßnahme.

SPD

teilweise

»Wir wollen diese Technologie verantwortungsbewusst nutzen, indem wir ihre Chancen für eine moderne Verwaltung ergreifen und gleichzeitig mögliche Risiken durch klare Leitplanken minimieren.« Beleg ↗
»Er sorgt für Datensicherheit und Schutz vor Cyberangriffen.« Beleg ↗

Das Programm berührt das Thema über allgemeine Aussagen zu verantwortungsbewusster KI-Nutzung mit klaren Leitplanken sowie zu Datensicherheit und Cyberschutz beim geplanten IT-Dienstleister, beantwortet die Sachfrage aber nicht substanziell: ein Bezug zu Datenschutzstandards, Datensparsamkeit, für Betroffene einsehbaren Zugriffen oder zur Ausstattung der Datenschutzaufsicht fehlt.

Bündnis 90/Die Grünen

substanziell

»Wir wollen, dass Daten und Lizenzen in öffentlicher Hand liegen und alle Systeme die Prinzipien „Privacy by Design“ und „Security by Design“ verfolgen.« Beleg ↗
»Datensparsamkeit, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, lokale Datenhaltung und barrierefreie Nutzbarkeit sind verbindlich.« Beleg ↗
»Zugriffe auf personenbezogene Daten werden dokumentiert und sind für Betroffene einsehbar, um Missbrauch zu verhindern.« Beleg ↗

Privacy/Security by Design und Datensparsamkeit werden als bei jeder Softwareentwicklung verbindliche Grundsätze erklärt, ergänzt um dokumentierte und für Betroffene einsehbare Datenzugriffe; zur personellen/technischen Ausstattung der Datenschutzaufsicht selbst finden sich keine Aussagen.

Die Linke

substanziell

»Die Landesdatenschutzbeauftragte ist so auszustatten, dass sie anordnend und prüfend tätig werden kann.« Beleg ↗
»Data Stewards in den Fachverwaltungen dokumentieren Datenflüsse und fungieren als Schnittstelle zwischen Fachamt, IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) und Datenschutzaufsicht.« Beleg ↗
»Bei staatlichen Online-Angeboten ist Tracking über technisch zwingende Erfordernisse hinaus auszuschließen.« Beleg ↗
»Wir wollen die Rechte und Befugnisse der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit stärken. Gegenüber Behörden soll sie eine echte Anordnungsbefugnis ... erhalten.« Beleg ↗

Substanziell positioniert: Forderung nach einer mit echter Anordnungsbefugnis ausgestatteten Landesdatenschutzaufsicht, Einführung von 'Data Stewards' zur strukturierten Dokumentation von Datenflüssen in den Fachverwaltungen und Ausschluss unnötigen Trackings bei staatlichen Online-Angeboten. Sowohl personelle/institutionelle Ausstattung der Aufsicht als auch technische Datensparsamkeits-Standards werden konkret benannt.

AfD

fehlt

Zum Datenschutz bei digitalen Verwaltungsdiensten findet sich im Programm der AfD keine Aussage. Verwandte Stellen im Programm behandeln stattdessen den Schutz der Privatsphäre gegen staatliche Chatkontrolle und KI-Scanning auf privaten Geräten — das ist eine andere Frage (Überwachungsabwehr gegenüber Bürgern), nicht Datenschutzstandards innerhalb der Verwaltung selbst.

Was die Unterschiede praktisch bedeuten

Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten — beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose. Zur Methodik.

Bei Datenschutzstandards für die digitale Verwaltung trennt die Parteien, ob die Aufsicht selbst institutionell gestärkt wird: Die Linke fordert eine echte Anordnungsbefugnis für die Landesdatenschutzbeauftragte, führt »Data Stewards« zur Dokumentation von Datenflüssen in den Fachverwaltungen ein und schließt Tracking über technisch Notwendiges hinaus aus. Die Grünen erklären Privacy-by-Design, Security-by-Design und Datensparsamkeit bei jeder Softwareentwicklung für verbindlich und machen Datenzugriffe für Betroffene einsehbar, äußern sich aber nicht zur personellen oder technischen Ausstattung der Aufsichtsbehörde selbst. Die SPD berührt das Thema nur über allgemeine Leitplanken für KI-Nutzung und Datensicherheit beim geplanten IT-Dienstleister, ohne konkrete Datenschutzstandards zu benennen. Die einzige der CDU zugeordnete verwandte Fundstelle betrifft nicht Datenschutzstandards, sondern die Reduzierung und Zentralisierung der Zahl der Datenschutzbeauftragten als Bürokratieabbau-Maßnahme; das Programm der AfD enthält hierzu keine Aussage.

Muster der Positionen: Gleiche Richtung

Gemeinsame Richtung: Datenschutz in der digitalen Verwaltung stärken — wie verbindlich legen sich die Programme fest?

Absichtserklärung
Festgelegt: Instrument, Zahl und Termin

Grüne und Linke benennen konkrete Instrumente – verbindliche Datenschutz-Standards bei der Softwareentwicklung bzw. eine gestärkte Datenschutzaufsicht mit Data Stewards –, während die SPD nur allgemeine Leitplanken ohne benanntes Mittel verspricht.Ohne Aussage: CDU, AfDDie Linke stärkt zusätzlich die Aufsichtsbehörde selbst mit einer Anordnungsbefugnis, die Grünen setzen auf verbindliche Entwicklungsstandards ohne Aussage zur Aufsicht, die SPD berührt das Thema nur am Rand über allgemeine Leitplanken.Stufen: Absicht · Instrument benannt · Instrument + Zahl oder Termin · Instrument + Zahl und Termin. Verbindlich heißt: festgelegt — nicht: besser.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU,  SPD,  Grüne,  Linke,  AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.

Grundlage: »Bei Datenschutzstandards für die digitale Verwaltung trennt die Parteien, ob die Aufsicht selbst institutionell gestärkt wird«

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