Sollen Menschen ohne deutschen Pass in Berlin wählen dürfen?
Sachfrage: Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Ob Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die dauerhaft in Berlin leben, das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen mitwählen und sich selbst zur Wahl stellen dürfen. Ende 2025 hatten nach dem Einwohnerregister 24,9 % der Berlinerinnen und Berliner keinen deutschen Pass. Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten dürfen auf kommunaler Ebene wählen (Art. 28 Abs. 1 Satz 3 GG), in Berlin also bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen; für alle anderen und für das Abgeordnetenhaus ist das Wahlrecht an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden. Das Bundesverfassungsgericht hat 1990 entschieden, dass das Volk im Sinne des Grundgesetzes von den Deutschen gebildet wird, und ein kommunales Ausländerwahlrecht in Schleswig-Holstein für nichtig erklärt. Strittig ist, ob ein Land eigene Wege hat oder ob es einer Änderung des Grundgesetzes bedarf.
Forschungsstand & Quellen
Bundesverfassungsgericht, Urteil des Zweiten Senats vom 31. Oktober 1990 – 2 BvF 2, 6/89 – zum kommunalen Ausländerwahlrecht in Schleswig-Holstein (BVerfGE 83, 37), Leitsätze; Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung zur Einwohnerregisterstatistik vom 31. Dezember 2025.
Das Wahlprogramm der CDU äußert sich nicht zu einem Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit; es knüpft die Einbürgerung an ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (siehe die Sachfrage zu Staatsangehörigkeit und Einbürgerung).
SPD
fehlt
Das Wahlprogramm der SPD äußert sich nicht zu einem Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
Bündnis 90/Die Grünen
substanziell
Wortlaut: Ziel
»Wir Bündnisgrüne setzen uns weiterhin sowohl im Land Berlin als auch im Bundesrat dafür ein, dass Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit an Volksbegehren und -abstimmungen, den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) und perspektivisch auch zum Bundestag und zum Europäischen Parlament teilnehmen können.« Beleg ↗
Die Grünen wollen Menschen mit Lebensmittelpunkt in Berlin unabhängig von der Staatsangehörigkeit an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen sowie an Volksbegehren beteiligen und perspektivisch auch an Bundestags- und Europawahlen. Den Weg nennen sie zweigleisig, im Land und über den Bundesrat; eine Mindestaufenthaltsdauer nennt das Programm nicht.
Die Linke
substanziell
Wortlaut: Festlegung
»Wir wollen daher für Berlin alle landesrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das passive und aktive Wahlrecht spätestens nach fünf Jahren Aufenthaltszeit in Deutschland für alle Berliner*innen, unabhängig vom Pass, einzuführen.« Beleg ↗
»Wir werden uns daher weiter auf allen Ebenen dafür einsetzen, ein Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die seit mindestens fünf Jahren hier leben, zu schaffen.« Beleg ↗
»Wir werden darauf hinarbeiten, dass das Wahlrecht eines jungen Menschen unabhängig vom Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft an seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt gekoppelt ist.« Beleg ↗
Die Linke will das aktive und passive Wahlrecht spätestens nach fünf Jahren Aufenthalt für alle Berlinerinnen und Berliner unabhängig vom Pass einführen und dafür alle landesrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen; auf allen Ebenen will sie sich für ein solches Wahlrecht einsetzen. Für junge Menschen soll das Wahlrecht am Lebensmittelpunkt hängen. Wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 1990 überwunden werden soll, sagt das Programm nicht.
AfD
fehlt
Das Wahlprogramm der AfD äußert sich nicht zu einem Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit; es verlangt für die Einbürgerung belastbare Nachweise in Sprache, Eigenständigkeit und Verfassungstreue (siehe die Sachfrage zu Staatsangehörigkeit und Einbürgerung).