Wahlkompass Berlin

ThemenfelderWirtschaft

Was sagen die Parteien zu Tariflöhnen und Mindestlohn? — Wie wirken sie sich aus Sicht der Parteien auf Unternehmen aus?

Sachfrage: Zusammenhang zwischen Tarifbindung/Mindestlohn und Unternehmenswettbewerbsfähigkeit

Sachfrage ist, wie die Parteien das Verhältnis von Tarifbindung und Mindestlohn zur Wettbewerbsfähigkeit und den Interessen der Unternehmen darstellen: ob sie Tarifautonomie als Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft würdigen und ob sie den differenzierten arbeitsökonomischen Forschungsstand zu Beschäftigungs-, Produktivitäts- und Fachkräfteeffekten von Tarifbindung und Mindestlohn abbilden, wenn sie Arbeitgeber- gegen Arbeitnehmerinteressen aufrechnen.

Forschungsstand & Quellen

Der aktuelle Forschungsstand zeichnet ein deutlich differenzierteres Bild, als eine simple Gegenrechnung 'mehr Arbeitnehmerschutz = weniger Wettbewerbsfähigkeit' nahelegt. Zur Tarifbindung: Das IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) zeigt in seinem Betriebspanel und begleitenden IAB-Forum-Analysen, dass Betriebe mit Tarifbindung bzw. Betriebsrat im Durchschnitt eine höhere Produktivität aufweisen, weniger Personalfluktuation, höhere Löhne und mehr Arbeitszeitflexibilität bieten (Jirjahn/Smith 2018, zitiert im IAB-Forum-Beitrag '75 Jahre Tarifvertragsgesetz'). IAB-Forscher Christian Hohendanner argumentiert ausdrücklich, dass 'Tarifverträge und betriebliche Mitbestimmung dazu beitragen können, dass Unternehmen im Wettbewerb um Fachkräfte erfolgreicher sind' – der Anteil unbesetzter Stellen ist in tarifgebundenen Betrieben geringer. Zugleich dokumentiert das IAB einen anhaltenden Rückgang der Tarifbindung: 2024 arbeiteten nur noch rund 41 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag (weitere 8 Prozent Haustarifvertrag), seit 1996 ein Rückgang um rund 26 Prozentpunkte; auch in Berlin liegt die Tarifbindung deutlich unter dem Niveau früherer Jahre – laut Betriebspanel Berlin 2023 sind rund 13 Prozent der Berliner Betriebe an einen Flächen- oder Firmentarifvertrag gebunden, in denen rund 45 Prozent der Berliner Beschäftigten arbeiten; 2010 waren es noch 20 Prozent der Betriebe und 53 Prozent der Beschäftigten, womit weiterhin eine deutliche Tariflücke zum Bundesdurchschnitt besteht. Zum Mindestlohn liefert der Fünfte Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung (Juni 2025, Berichtszeitraum 2022–2024, Datenbasis u. a. Statistisches Bundesamt, Bundesagentur für Arbeit, IAB, DIW/SOEP) ein ebenso differenziertes Bild: Die große Mehrheit der vorliegenden Kausalanalysen findet 'keinen nennenswerten Effekt auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung', aber einen deutlichen Rückgang der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung (Rn. 13). Auf die monatlichen Verdienste hatte die Mindestlohnanhebung auf 10,45 Euro keinen Effekt, die Anhebung auf 12 Euro einen positiven Effekt von rund 5 Prozent (Rn. 5); die Ungleichheit der Stunden- und Monatslöhne ist gesunken (Rn. 7). Zur Wettbewerbsfähigkeit hält der Bericht fest: Die Anhebung auf 12 Euro im Oktober 2022 hatte 'weder im Jahr 2022 noch im Jahr 2023 einen negativen Effekt auf die Gewinnsituation der Betriebe' (Rn. 22) und führte sogar zu einer Erhöhung der Gesamtinvestitionen pro beschäftigter Person in stark betroffenen Betrieben (Rn. 21). Qualitative Forschungsbefunde weisen darauf hin, dass sich der Preiswettbewerb seit Einführung des Mindestlohns zum Teil vermindert hat und die Wettbewerbsbedingungen transparenter geworden sind, weil Betriebe keine Wettbewerbsvorteile mehr durch Lohnunterschiede erzielen können; Betriebe mit einem Niedriglohn-Geschäftsmodell schieden aus dem Markt aus (Rn. 24). Häufigste betriebliche Anpassungsreaktion auf die Mindestlohnerhöhung war die Weitergabe über Preise, nicht der Abbau von Beschäftigung (Rn. 19). Negative Beschäftigungseffekte sind kausalanalytisch am ehesten in strukturschwachen, wachstumsschwachen Regionen und bestimmten Branchen (verarbeitendes Gewerbe, Bergbau, Energie-/Wasserversorgung) nachweisbar (Rn. 14) – ein regional und sektoral bedingter Befund, kein pauschaler 'Mindestlohn schadet der Wettbewerbsfähigkeit'-Effekt. Insgesamt: Die Forschung (IAB, Mindestlohnkommission) stützt weder die These, hohe Tarifbindung schwäche generell die Wettbewerbsfähigkeit, noch die These, der Mindestlohn schade den Unternehmen pauschal – sie zeigt vielmehr Fachkräftebindungs-, Produktivitäts- und Investitionseffekte neben moderaten, regional/sektoral konzentrierten Beschäftigungsrisiken bei ausschließlich geringfügiger Beschäftigung.

Was die Parteien dazu sagen

CDU

fehlt

Zu Tariflöhnen, Mindestlohn oder deren Auswirkungen auf Unternehmen enthält das Wahlprogramm der CDU keine Aussage.

SPD

teilweise

»Wir fördern Tarifbindung und Mitbestimmung. Sie sind der Garant für gute Arbeitsbedingungen. 80% der Berliner Arbeitnehmer*innen sollen tarifgebunden arbeiten.« Beleg ↗
»Auch Förderungen des Landes Berlin werden wir an Tarifbindung und Mitbestimmung koppeln.« Beleg ↗

Das Programm der SPD zeigt eine klare Position für Tarifbindung als Ziel – 80 Prozent der Berliner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen tarifgebunden arbeiten – und ein konkretes Instrument dafür: die Kopplung von Landesförderung an Tarifbindung und Mitbestimmung. Nicht ausdrücklich diskutiert wird die Wettbewerbsfähigkeits-Seite, also mögliche Beschäftigungs- oder Produktivitätseffekte für Unternehmen. Der Vergabemindestlohn gehört eher zur Nachbar-Sachfrage ›Was sagen die Parteien zu Tariflöhnen bei öffentlichen Aufträgen und Landesunternehmen?‹.

Bündnis 90/Die Grünen

fehlt

Das Programm der Grünen fordert höhere Mindestlöhne und mehr Tarifbindung, äußert sich aber nicht dazu, wie sich das auf Unternehmen auswirkt. Eine Abwägung von Nutzen und Kosten für Unternehmen fehlt im Programm.

Die Linke

teilweise

»...wollen wir den Rückgang der Tarifbindung korrigieren. Nur noch 45 Prozent der Beschäftigten in Berlin arbeiten in Betrieben mit Tarifbindung.« Beleg ↗
»...über den Bundesrat versuchen, sogenannte „OT-Verbände“... abzuschaffen.« Beleg ↗
»Außerdem wollen wir die Innungen im Handwerk verpflichten, Tarifverhandlungen zu führen.« Beleg ↗

Das Programm fordert den Ausbau der Tarifbindung und richtet sich dabei mit der OT-Verbände-Abschaffung und der Innungspflicht auch an Arbeitgeberorganisationen, ohne jedoch das Verhältnis von Tarifbindung/Mindestlohn zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen explizit zu diskutieren oder den arbeitsökonomischen Forschungsstand abzubilden. Der zuvor mitgezählte Beleg zum Landes-/Vergabemindestlohn betrifft das Instrument selbst und gehört zur Nachbarfacette. Damit nur teilweise Angesprochen.

AfD

fehlt

Zu Tarifbindung, Tarifautonomie oder Mindestlohn und deren Wirkung auf Unternehmen äußert sich das Programm der AfD nicht. Die einzige fachlich naheliegende Stelle betrifft das Vergabegesetz und gehört zur Nachbar-Sachfrage ›Was sagen die Parteien zu Tariflöhnen bei öffentlichen Aufträgen und Landesunternehmen?‹.

Was die Unterschiede praktisch bedeuten

Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten — beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose. Zur Methodik.

Bei Tarifbindung und Mindestlohn stellt keine der fünf Parteien den für diese Sachfrage maßgeblichen Bezug zur Wettbewerbsfähigkeit oder zum arbeitsökonomischen Forschungsstand her. SPD und Linke positionieren sich für einen Ausbau der Tarifbindung — die SPD mit dem Ziel von 80 Prozent tarifgebundener Beschäftigung, die Linke mit der Abschaffung sogenannter OT-Verbände und einer Tarifverhandlungspflicht für Handwerksinnungen —, ohne die Unternehmensseite der Abwägung zu diskutieren. Die Programme von CDU, Grünen und AfD enthalten zu dieser Sachfrage keine Aussage; bei den Grünen betreffen die vorliegenden Fundstellen ausschließlich die Höhe und den Geltungsbereich des Landesmindestlohns.

Muster der Positionen: Gleiche Richtung

Gemeinsame Richtung: Ausbau der Tarifbindung — wie verbindlich legen sich die Programme fest?

Absichtserklärung
Festgelegt: Instrument, Zahl und Termin

Die SPD beziffert ihr Instrument mit dem Ziel von 80 Prozent tarifgebundener Beschäftigung, die Linke nennt mit Abschaffung der OT-Verbände und Tarifpflicht für Innungen Instrumente ohne Zahl oder Termin.Ohne Aussage: CDU, Grüne, AfDDie SPD beziffert ein Ziel von 80 Prozent tarifgebundener Beschäftigung, die Linke setzt auf strukturelle Instrumente wie die Abschaffung sogenannter OT-Verbände und eine Tarifverhandlungspflicht für Handwerksinnungen.Stufen: Absicht · Instrument benannt · Instrument + Zahl oder Termin · Instrument + Zahl und Termin. Verbindlich heißt: festgelegt — nicht: besser.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU,  SPD,  Grüne,  Linke,  AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.

Grundlage: »SPD und Linke positionieren sich für einen Ausbau der Tarifbindung — die SPD mit dem Ziel von 80 Prozent tarifgebundener Beschäftigung, die Linke mit der Abschaffung sogenannter OT-Verbände und einer Tarifverhandlungspflicht für Handwerksinnungen —, ohne die Unternehmensseite der Abwägung zu diskutieren.«

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