Wahlkompass Berlin

ThemenfelderWirtschaft

Wie stehen die Parteien zu Vorschriften und Bürokratie für Unternehmen? — Sehen sie auch deren Nutzen, etwa für Schutzrechte?

Sachfrage: Volkswirtschaftlicher Nutzen von Regulierung und Bürokratie

Regulierung, Berichtspflichten und Verwaltungsvorgaben verursachen nicht nur Kosten (Erfüllungsaufwand), sondern erfüllen auch einen Zweck: Verbraucherschutz, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Produktsicherheit, Steuergerechtigkeit und Markt-Funktionsfähigkeit (Korrektur von Marktversagen, Informationsasymmetrien, externen Effekten). Der wissenschaftliche und amtliche Diskurs zur »besseren Rechtsetzung« behandelt Bürokratieabbau deshalb explizit als Kosten-Nutzen-Abwägung, nicht als reinen Kostensenkungs-Auftrag.

Forschungsstand & Quellen

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) misst seit 2006 systematisch Bürokratiekosten aus Informationspflichten und seit 2011 den gesamten Erfüllungsaufwand (Folgekosten für Bürger, Wirtschaft, Verwaltung) aller Bundesgesetze und -verordnungen – explizit als Instrument der Regulierungsfolgenabschätzung, nicht als pauschales Abbau-Mandat; der NKR führt dazu ausdrücklich eine eigene 'Nutzendebatte' (normenkontrollrat.bund.de). Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung widmet in seinem Jahresgutachten 2025/26 ein eigenes Kapitel (7) der Bürokratiekostensenkung und beziffert die Bürokratiekosten aus Informationspflichten des Bundes auf rund 65 Mrd. Euro/Jahr (mind. 1,7 % des Arbeitsvolumens) – behandelt Bürokratieabbau also als quantifizierbares, aber kein grundsätzlich zu negierendes Politikfeld. Das Umweltbundesamt (UBA, Texte 50/2016, 'Analyse des Erfüllungsaufwands und der One-in-one-out-Regel als Leitbilder der Politikgestaltung') liefert den zentralen wissenschaftlichen Befund zur hier untersuchten Facette: Der Erfüllungsaufwand ist strukturell NICHT in der Lage zu erfassen, ob der Nutzen einer Regulierung ihre Kosten übersteigt; Nutzen bei den Normadressaten, gesellschaftliche Nutzen (z. B. Umweltverbesserung) und gesamtwirtschaftliche Nutzen (z. B. für andere Branchen) werden im Erfüllungsaufwand und in der Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) quantitativ NICHT erfasst. Das UBA spricht sich deshalb für die Abschaffung der rein kostenorientierten 'One-in-one-out'-Regel und für eine Gesetzesfolgenabschätzung aus, die Wirkungen für alle Gesellschaftsbereiche einbezieht – nicht nur für Unternehmen. Konkrete Beispiele für den Funktionsnutzen von Regulierung liegen in der Fachliteratur vor: Eine Studie des Volkswirtschaftlichen Instituts für Mittelstand und Handwerk (ifh Göttingen) zur Meisterpflicht im Handwerk zeigt, dass diese faktisch dem Verbraucherschutz dient, da viele Handwerksleistungen gefahrengeneigt sind. Eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beauftragte Studie zur Liberalisierung/Deregulierung des deutschen Mess- und Eichwesens warnt vor unnötigen Verbraucherrisiken, steigenden Kosten und abnehmenden Kontrollen bei Privatisierung der Eichkontrollen. Selbst bürokratiekritische Studien (ifo, IW Köln) räumen ein, dass ein Teil der Regulierung essenziell ist – etwa Arbeitsschutzvorschriften –, auch wenn sie den quantitativen Fokus auf die Kostenseite legen. Zum Steuervollzug als Regulierungs-Nutzenfeld: Schätzungen zu Steuerausfällen durch Hinterziehung/Schwarzarbeit in Deutschland reichen von rund 30–50 Mrd. Euro/Jahr (Bundesrechnungshof) bis zu 125 Mrd. Euro/Jahr (Tax Justice Network/University of London) – ein Beleg dafür, dass Kontroll- und Meldepflichten (Regulierung) einen fiskalischen und Gerechtigkeitsnutzen haben, dessen Verzicht volkswirtschaftliche Kosten erzeugt. In der Gesamtschau zeigt der Forschungs- und Verwaltungsstand: Bürokratiekosten-Messungen sind in Deutschland etabliert und ernstzunehmen, werden aber von den messenden Institutionen selbst (NKR, UBA, Sachverständigenrat) ausdrücklich als EINE Seite einer Kosten-Nutzen-Abwägung verstanden – nicht als Beleg dafür, dass Regulierung per se unnötige Last sei.

Was die Parteien dazu sagen

CDU

nur ablehnend

»Zugleich unterstützen wir den Abbau bürokratischer Vorschriften wie beim Datenschutz oder Umweltrecht, um die hiesigen Unternehmen vor unnötiger Bürokratie zu entlasten.« Beleg ↗

Die konkreten Abbau-Instrumente (One-in-two-out-Prinzip, Beweislastumkehr mit Stichtagsregelung, Ersetzung des BerlAVG durch das Bundesvergaberecht) betreffen den Mechanismus des Bürokratieabbaus selbst und gehören zur Sachfrage »Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung« – sie werden dorthin umgehängt. Verbleibend adressiert die Fundstelle zu Datenschutz und Umweltrecht die Kernfrage direkt: Diese Schutzregelungen werden explizit als »unnötige Bürokratie« gerahmt, ohne ihren Schutzzweck (Verbraucher-, Arbeits-, Umweltschutz) anzuerkennen; eine Abwägung mit dem Nutzen von Regulierung findet an keiner Stelle statt.

SPD

fehlt

Das Wahlprogramm der SPD benennt an keiner Stelle explizit einen Nutzen von Regulierung und Bürokratie – etwa für Verbraucher-, Arbeits- oder Umweltschutz oder die Funktionsfähigkeit von Märkten. Bürokratie erscheint im Programm durchgehend nur als abzubauende Kostenlast. Die Entbürokratisierung bei Vergabeverfahren und die Verwaltungsvereinfachung gehören eher zur Nachbar-Sachfrage ›Was wollen die Parteien gegen zu viel Bürokratie und Doppelstrukturen in Ämtern tun?‹, das Tariftreue-Instrument eher zur Nachbar-Sachfrage ›Was sagen die Parteien zu Tariflöhnen bei öffentlichen Aufträgen und Landesunternehmen?‹.

Bündnis 90/Die Grünen

substanziell

»Wir wollen Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung statt Deregulierung und Abbau von Standards … Dabei wollen wir mehr Regeln streichen als neue einführen« Beleg ↗
»Dokumentations- und Berichtspflichten reduzieren und digitalisieren – ohne Risiken für Standards, Nachhaltigkeit und fairen Wettbewerb« Beleg ↗
»Vergaberecht reformieren – unter Beibehaltung sozialer und ökologischer Standards sowie deren wirksamer Umsetzung und Kontrolle« Beleg ↗

Das Programm der Grünen trennt an mehreren Stellen ausdrücklich den Verwaltungsaufwand, den es abbauen will, von materiellen Standards für Umwelt, Soziales und fairen Wettbewerb, die erhalten bleiben sollen. Der Nutzen von Regulierung wird damit über den bloßen Bestandsschutz hinaus mit konkreten Schutzzwecken benannt.

Die Linke

teilweise

»Menschenrechts- und Umweltstandards müssen in Produktions- und Lieferketten sowie in Beschaffungsrichtlinien abgesichert werden.« Beleg ↗
»...dass auch in diesen Bereichen gute Arbeitsbedingungen erreicht werden können und Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden.« Beleg ↗
»Öffentliche Mittel und Aufträge müssen konsequent an soziale und ökologische Kriterien geknüpft werden, damit gemeinwohlorientierte Unternehmen faire Chancen erhalten.« Beleg ↗

Das Programm benennt an mehreren Stellen den Schutzzweck von Regulierung (Arbeitsschutz, Menschenrechts-/Umweltstandards, soziale/ökologische Vergabekriterien), ohne dies explizit als Kosten-Nutzen-Abwägung von Bürokratie/Berichtspflichten zu rahmen. Der zuvor mitgezählte Beleg zur Entbürokratisierung der Vergabe betrifft ein reines Abbau-Instrument und gehört zur Nachbarfacette. Damit bleibt die Sachfrage nur in Teilaspekten berührt.

AfD

nur ablehnend

»Bürokratie, Steuerlast und Bevormundung ersticken Unternehmergeist, Leistungswillen und Eigenverantwortung.« Beleg ↗
»Den Rückbau der wuchernden Umwelt- und Bürokratieauflagen für Einzelhandel und Gastronomie.« Beleg ↗

Das Programm der AfD rahmt Regulierung durchgängig nur als Kostenlast — »ersticken«, »wuchernde Auflagen«. Den Nutzen von Regulierung, etwa für Verbraucher-, Arbeits- und Umweltschutz oder zur Korrektur von Marktversagen, benennt oder erwägt das Programm an keiner Stelle.

Was die Unterschiede praktisch bedeuten

Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten — beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose. Zur Methodik.

Bei Regulierung und Bürokratie trennt die Parteien, ob neben den Kosten auch ein Nutzen (Schutzrechte, Marktfunktion) benannt wird. CDU und AfD rahmen Regulierung durchgängig als Kostenlast: Die CDU nennt Datenschutz- und Umweltrecht als unnötige Bürokratie, die AfD spricht von Auflagen, die Unternehmergeist ersticken beziehungsweise wuchern — beide ohne Abwägung mit einem Schutzzweck. Die Linke benennt an mehreren Stellen Schutzzwecke von Regulierung (Arbeitsschutz, Menschenrechts- und Umweltstandards, soziale/ökologische Vergabekriterien), rahmt dies aber nicht ausdrücklich als Kosten-Nutzen-Abwägung von Bürokratie. Die Grünen ziehen als einzige Partei eine explizite Trennlinie zwischen abzubauendem Verwaltungsaufwand und zu erhaltenden materiellen Standards (Umwelt-, Sozial-, Wettbewerbsschutz). Das Programm der SPD enthält zu dieser Sachfrage keine Aussage.

Muster der Positionen: Zwei Richtungen

Regulierung nur als Kostenlast gerahmt
Regulierung auch mit Schutznutzen anerkannt

Die Linke benennt zwar Schutzzwecke von Regulierung, ohne dies ausdrücklich als Abwägung gegen Bürokratiekosten zu rahmen, während die Grünen als einzige Partei explizit zwischen abzubauendem Verwaltungsaufwand und zu erhaltenden Standards unterscheiden; CDU und AfD rahmen Regulierung durchgängig als Kostenlast.Ohne Aussage: SPDDie Linke benennt Schutzzwecke (Arbeitsschutz, Menschenrechts- und Umweltstandards), rahmt dies aber anders als die Grünen nicht ausdrücklich als Kosten-Nutzen-Abwägung von Bürokratie — schwächere Festlegung als bei den Grünen.Reihenfolge nach Programmtext, keine Abstände.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU,  SPD,  Grüne,  Linke,  AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.

Grundlage: »Bei Regulierung und Bürokratie trennt die Parteien, ob neben den Kosten auch ein Nutzen (Schutzrechte, Marktfunktion) benannt wird.«

Verwandte Fragen, deren Antworten hier hineinspielen: