Wahlkompass Berlin

ThemenfelderInnere Sicherheit

Wie weit sollen die Befugnisse der Polizei nach Ansicht der Parteien reichen? — Und wie soll sie kontrolliert werden?

Sachfrage: Kontrolle und Grenzen polizeilicher Befugnisse

Wie weit polizeiliche Eingriffsbefugnisse reichen sollen — verdachtsunabhängige Personenkontrollen, biometrische/KI-gestützte Überwachungssoftware, Videoüberwachung des öffentlichen Raums — und mit welchen externen Kontrollmechanismen (Polizeibeauftragte, Beschwerdestellen) sie eingehegt werden. Eine bundesweit repräsentative Befragung des Sachverständigenrats für Integration und Migration (2023) fand, dass als »ausländisch aussehend« wahrgenommene Personen etwa doppelt so häufig kontrolliert werden wie andere (8 % gegenüber 4 %), bei jungen Männern 18,4 % gegenüber 11,9 %. Strittig ist, ob solche Befunde für ein Ausweiten unabhängiger Kontrollinstanzen (Kontrollquittungen, Polizeibeauftragte) oder für eine Verteidigung bestehender Befugnisse als notwendiges Ermittlungsinstrument sprechen.

Forschungsstand & Quellen

Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR), Policy Brief »Racial Profiling bei Polizeikontrollen: Indizien aus dem SVR-Integrationsbarometer 2022« (November 2023, Datenbasis: 15.005 Befragte).

Was die Parteien dazu sagen

CDU

substanziell

»muss die Polizei auch verdachtsunabhängig Personenkontrollen durchführen können« Beleg ↗
»den Weg für den umfassenden Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der Auswertung polizeilicher Daten geebnet« Beleg ↗
»der flächendeckende, videodokumentierte Einsatz von Tasern, der Einsatz intelligenter Videoüberwachung« Beleg ↗

Das Programm positioniert sich eindeutig für eine Erweiterung polizeilicher Befugnisse: verdachtsunabhängige Kontrollen, KI-gestützte Datenauswertung und ausgeweitete Videoüberwachung. Externe Kontrollmechanismen wie ein Polizeibeauftragter werden dagegen nicht erwähnt — die Sachfrage wird einseitig, aber mit konkreten Instrumenten beantwortet.

SPD

substanziell

»Verdachtsunabhängige Kontrollen wollen wir räumlich und in ihrem Anwendungsbereich auf das notwendige Minimum beschränken.« Beleg ↗
»die Rechte des unabhängigen Polizei- und Bürgerbeauftragten im Strafprozess zu stärken.« Beleg ↗
»unterziehen wir die Einstufung kriminalitätsbelasteter Orte einer regelmäßigen parlamentarischen Kontrolle.« Beleg ↗
»Den Einsatz von Software intransparente[r] und datenschutzrechtlich bedenklicher Hersteller wie Palantir lehnen wir für Berlin entschieden ab.« Beleg ↗

Das Programm bezieht mit der Beschränkung verdachtsunabhängiger Kontrollen, der Stärkung des Polizei- und Bürgerbeauftragten, regelmäßiger parlamentarischer Kontrolle kriminalitätsbelasteter Orte und der Ablehnung von Palantir-Software klar Position für eine engere Einhegung polizeilicher Befugnisse durch externe Kontrollinstanzen.

Bündnis 90/Die Grünen

substanziell

»digitale Kontrollquittung einführen, mit der jede Person über den Anlass der Kontrolle informiert werden kann« Beleg ↗
»Anlasslose Massenüberwachung wie die biometrische Gesichtserkennung lehnen wir ab« Beleg ↗
»unabhängige Kontrolle verbessern, Polizeibeauftragtem effektive Prüfung aller Sachverhalte ermöglichen« Beleg ↗
»Ablehnung einer ›polizeilichen Superdatenbank‹« Beleg ↗
»Überprüfungen innerhalb des Hoheitsgebiets durch die Polizei Berlin dürfen nicht zu Racial Profiling führen.« Beleg ↗

Das Programm positioniert sich klar für engere Grenzen und stärkere externe Kontrolle polizeilicher Befugnisse: Ablehnung von Superdatenbank und biometrischer Gesichtserkennung, dazu Ausbau des Polizeibeauftragten und eine digitale Kontrollquittung als Reaktion auf Kontrollpraxis.

Die Linke

substanziell

»Die Polizei ist zu verpflichten, bei jeder Identitätsfeststellung und Durchsuchung schriftlich den Grund und die Rechtsgrundlage anzugeben (Kontrollquittungen).« Beleg ↗
»Deshalb wollen wir den Polizei- und Bürgerbeauftragten als Institution ausbauen, seine Befugnisse und sein Personal stärken.« Beleg ↗
»Wir lehnen den biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten sowie den Einsatz von KI-gestützten Analyseinstrumenten in den polizeilichen Datenbanken ... im Grundsatz ab.« Beleg ↗
»Verdachtsunabhängige Kontrollen der Polizei treffen überproportional häufig junge Menschen mit vermuteter Migrationsgeschichte – diese diskriminierende Praxis werden wir abschaffen.« Beleg ↗

Dichte, instrumentenreiche Positionierung sowohl zur Eingrenzung von Befugnissen (Ablehnung biometrischer/KI-gestützter Überwachung, Abschaffung verdachtsunabhängiger Kontrollen) als auch zum Ausbau externer Kontrollinstanzen (Kontrollquittungen, gestärkter Polizeibeauftragter). Das Programm beantwortet beide Teile der Kernfrage substanziell.

AfD

teilweise

»Die sofortige Aufhebung des Landesantidiskriminierungsgesetzes und die Überarbeitung anderer sicherheitsrelevanter Gesetze.« Beleg ↗
»Die Befugnisse der Ordnungsamtskräfte sollen auf Durchgriffsrechte bei nicht erheblichen Straftaten (z. B. Sachbeschädigung) erweitert werden.« Beleg ↗

Das Programm fordert die Aufhebung des Landesantidiskriminierungsgesetzes, das unter anderem als Beschwerde- und Kontrollinstrument gegen diskriminierendes Verwaltungs- und Polizeihandeln dient, und will die Befugnisse der Ordnungsamtskräfte auf Durchgriffsrechte bei kleineren Straftaten ausweiten. Zu einer Ausweitung verdachtsunabhängiger Personenkontrollen, biometrischer oder KI-gestützter Überwachungssoftware sowie Videoüberwachung des öffentlichen Raums äußert sich das Programm dagegen nicht — ebenso wenig zu eigenen externen Kontrollinstanzen wie einem Polizeibeauftragten oder einer Beschwerdestelle.

Was die Unterschiede praktisch bedeuten

Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten — beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose. Zur Methodik.

Bei den Polizeibefugnissen trennt die Parteien die Richtung – Ausweitung oder Eingrenzung – verbunden mit dem Ausbau oder Fehlen externer Kontrollinstanzen. Die CDU tritt für eine Ausweitung ein: verdachtsunabhängige Personenkontrollen, KI-gestützte Datenauswertung, ausgeweitete Videoüberwachung, ohne externe Kontrollmechanismen wie einen Polizeibeauftragten zu erwähnen. SPD und Linke wollen verdachtsunabhängige Kontrollen dagegen beschränken beziehungsweise abschaffen und verbinden dies mit dem Ausbau externer Kontrolle: Kontrollquittungen, ein gestärkter Polizei- und Bürgerbeauftragter sowie die Ablehnung der Software Palantir. Die Grünen lehnen stattdessen die biometrische Gesichtserkennung und eine polizeiliche Superdatenbank ab und verbinden dies ebenfalls mit dem Ausbau externer Kontrolle: einer digitalen Kontrollquittung und einem gestärkten Polizeibeauftragten. Die Linke benennt dabei zusätzlich, dass verdachtsunabhängige Kontrollen überproportional Menschen mit vermuteter Migrationsgeschichte träfen. Das Programm der AfD äußert sich zu einer Ausweitung verdachtsunabhängiger Kontrollen, biometrischer oder KI-gestützter Überwachungssoftware sowie Videoüberwachung nicht und benennt auch keine eigene externe Kontrollinstanz; stattdessen fordert es die Aufhebung des Landesantidiskriminierungsgesetzes, das unter anderem als Beschwerdeinstrument gegen diskriminierendes Verwaltungs- und Polizeihandeln dient, sowie erweiterte Durchgriffsrechte für Ordnungsamtskräfte bei kleineren Straftaten.

Muster der Positionen: Verschiedene Ansätze

Die Programme weisen weder in eine gemeinsame noch in zwei entgegengesetzte Richtungen — sie setzen an verschiedenen Stellen an.

Fünf positionierte Parteien setzen an drei verschiedenen Stellen an statt an zwei Polen: Die CDU weitet mit verdachtsunabhängigen Kontrollen, KI-gestützter Datenauswertung und Videoüberwachung die Polizeibefugnisse aus, ohne externe Kontrolle zu benennen. SPD und Linke beschränken bzw. schaffen verdachtsunabhängige Kontrollen ab und bauen externe Kontrolle aus (Kontrollquittungen, gestärkter Polizei- und Bürgerbeauftragter, Ablehnung von Palantir); die Linke benennt zusätzlich die überproportionale Betroffenheit von Menschen mit vermuteter Migrationsgeschichte. Die Grünen setzen mit eigenen Instrumenten (Ablehnung biometrischer Gesichtserkennung und einer Superdatenbank, digitale Kontrollquittung, gestärkter Polizeibeauftragter) ebenfalls auf Eingrenzung plus externe Kontrolle, aber mit anderem Zuschnitt als SPD/Linke. Die AfD adressiert weder die Ausweitungsinstrumente der CDU noch die Kontrollinstrumente der übrigen drei Parteien, sondern setzt mit der Aufhebung des Landesantidiskriminierungsgesetzes und erweiterten Durchgriffsrechten für Ordnungsamtskräfte an einer dritten, eigenen Stelle an.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU,  SPD,  Grüne,  Linke,  AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.

Grundlage: »Das Programm der AfD äußert sich zu einer Ausweitung verdachtsunabhängiger Kontrollen, biometrischer oder KI-gestützter Überwachungssoftware sowie Videoüberwachung nicht und benennt auch keine eigene externe Kontrollinstanz; stattdessen fordert es die Aufhebung des Landesantidiskriminierungsgesetzes, das unter anderem als Beschwerdeinstrument gegen diskriminierendes Verwaltungs- und Polizeihandeln dient, sowie erweiterte Durchgriffsrechte für Ordnungsamtskräfte bei kleineren Straftaten.«