Wie der Staat die Kulturförderung strukturell organisiert: Höhe und Anteil des Kulturhaushalts, ein eigenes Kulturfördergesetz, Auswahlgremien und Vergabeverfahren, Transparenz der Förderentscheidungen sowie Sanierung und Absicherung großer Institutionen. Berlin befindet sich seit 2025 in einem breiten Beteiligungsprozess zu einem Kulturfördergesetz (15 Fachgruppen, über 120 Beteiligte, koordiniert von der Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt), der die bislang weitgehend haushaltsrechtlich-freiwillige Förderpraxis in eine gesetzliche Grundlage überführen soll. Eine ältere volkswirtschaftliche Untersuchung des DIW Berlin im Auftrag der IHK Berlin bezifferte bereits die Rückkopplung öffentlicher Kulturausgaben auf Beschäftigung und Wertschöpfung in der Stadt. Politisch strittig sind vor allem die Bindungswirkung eines Fördergesetzes (Rechtsanspruch vs. Haushaltsvorbehalt), die Zusammensetzung der Vergabegremien und der Umgang mit dem seit 2025/26 diskutierten Konsolidierungsdruck im Landeshaushalt.
CDU
substanziell
»Die Sanierung der Komischen Oper haben wir auf den Weg gebracht, die Staatsoper ist bereits in der Investitionsplanung vorgesehen und auch die Sanierung der Philharmonie treiben wir voran.« Beleg ↗
»Der von uns aufgesetzte Transformationsfonds soll die Berliner Kulturlandschaft zukunftsfest machen ... durch eine Bündelung von Depotflächen sowie zentralen Rahmenverträgen bei Ticketverkäufen Kosten einsparen.« Beleg ↗
»Deshalb wollen wir beide Bereiche noch stärker miteinander verzahnen und die Förderpraxis gezielter auf Einrichtungen ausrichten, die kulturell arbeiten und zugleich wirtschaftlich handeln.« Beleg ↗
»Neben den landesgeförderten Institutionen gehören dazu auch die Privattheater, die Freie Szene und Angebote im öffentlichen Raum.« Beleg ↗
Das Programm benennt konkrete Instrumente zur Finanzierungsstruktur: einen Transformationsfonds mit Synergie-/Einsparlogik, die Sanierung dreier großer Institutionen, eine Neuausrichtung der Förderpraxis auf wirtschaftliches Handeln sowie den Kreis der geförderten Trägerformen (Institutionen, Privattheater, Freie Szene, öffentlicher Raum). Ein eigenes Kulturfördergesetz oder Aussagen zu Transparenz/Zusammensetzung der Vergabegremien fehlen, die grundsätzliche Steuerungslinie ist aber substanziell markiert.
SPD
substanziell
»Ein neues Kulturfördergesetz sowie ein Stadtentwicklungsplan Kultur sollen Kunst und Kultur als feste Bestandteile der Stadtplanung verankern.« Beleg ↗
»Wir entwickeln den Hauptstadtfinanzierungsvertrag weiter und stärken die Mitverantwortung des Bundes für die Berliner Kultur.« Beleg ↗
»Den Hauptstadtkulturfonds erweitern wir um neue Schwerpunkte wie Demokratievermittlung, künstlerische Forschung und Weiterbildung in der freien Szene.« Beleg ↗
Ein eigenes Kulturfördergesetz, die Weiterentwicklung des Hauptstadtfinanzierungsvertrags und die Erweiterung des Hauptstadtkulturfonds sind drei konkrete, benannte Instrumente zur Förderstruktur. Details zu Vergabegremien oder Transparenz der Förderentscheidungen bleiben offen, das zentrale Instrument (Kulturfördergesetz) ist jedoch klar positioniert.
Bündnis 90/Die Grünen
substanziell
»Gemeinsam mit der Kulturszene streiten wir deshalb auch für ein Berliner Kulturfördergesetz.« Beleg ↗
»Wir Bündnisgrüne werden ein Kulturfördergesetz auf den Weg bringen, das die Berliner Kunst- und Kulturlandschaft langfristig absichert.« Beleg ↗
»durch den verstärkten Einsatz von unabhängigen Auswahlgremien – wie Fachjurys und Findungskommissionen – sowie durch transparente Ausschreibungs- und Auswahlverfahren, vor allem bei der Besetzung von Spitzenpositionen großer Kulturinstitutionen« Beleg ↗
»Mit dem Ausbau des Kulturkatasters, einem Stadtentwicklungsplan ›Kultur‹ und neuen Beteiligungsgremien schaffen wir die notwendige Transparenz und Planungssicherheit« Beleg ↗
Das Programm bezieht klar Position zur institutionellen Neuordnung der Kulturförderung: Kernstück ist ein Berliner Kulturfördergesetz zur langfristigen Absicherung, ergänzt um unabhängige Auswahlgremien/Fachjurys, transparente Ausschreibungsverfahren bei Spitzenpositionen sowie Kulturkataster und Stadtentwicklungsplan Kultur als Planungsinstrumente. Zur konkreten Bindungswirkung (Rechtsanspruch vs. Haushaltsvorbehalt) und zur Haushaltshöhe selbst bleibt das Programm unbestimmt, das Instrument (Gesetz, Gremienreform) ist aber klar benannt.
Die Linke
substanziell
»in den kommenden Jahren dieser Anteil auf 3 Prozent ansteigt – kurzfristig auf 2,5 Prozent« Beleg ↗
»Wir unterstützen den laufenden Beteiligungsprozess für ein Berliner Kulturfördergesetz, das als Leitlinie zur Handhabung der Förderung, Finanzierung und Entwicklung von Kultur in der Stadt dient« Beleg ↗
»Ausweitung des Systems unabhängiger Jurys und Fachbeiräte ... um transparente Verfahren herzustellen« Beleg ↗
»fordern Honorartransparenz an allen staatlichen Kulturinstitutionen sowie die Offenlegung der Intendant*innengehälter« Beleg ↗
»komplizierte Fördersystematik ... evaluieren und vereinfachen. Das Zuwendungsrecht muss ... transparenter werden« Beleg ↗
Die Linke bezieht substanziell Position zur Kulturförderung: ein Haushaltsanteil-Ziel von 2,5, mittelfristig 3 Prozent, ein eigenes Berliner Kulturfördergesetz, unabhängige Jurys und Fachbeiräte sowie ein vereinfachtes Zuwendungsrecht. Dazu kommen Honorartransparenz und die Offenlegung von Intendant*innengehältern.
AfD
substanziell
»…die Leitlinien der öffentlichen Kulturförderung so zu definieren, dass sich Erfolge deutlicher im Budget abbilden. Die politische Gesinnung darf kein Kriterium bei der Bewilligung von Förderanträgen sein« Beleg ↗
»Die Kulturförderung muss deshalb dazu verpflichtet werden, keine Projekte zu finanzieren, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind oder Antisemitismus Vorschub leisten« Beleg ↗
»…muss die auskömmliche Finanzierung der Sammlungs- und Erhaltungsfähigkeit von Archiven und Museen haushaltspolitisch Vorrang gegenüber der Förderung von Kulturschaffenden genießen« Beleg ↗
»…dass der Bund mit seinem Hauptstadtkulturfonds noch stärker in die Finanzierung von kulturellen Institutionen von nationaler Bedeutung in Berlin eingebunden wird« Beleg ↗
Das Programm nennt mehrere konkrete Steuerungsinstrumente für die Kulturförderung: Vergabekriterien sollen politisch neutral bleiben und Projekte gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder mit Antisemitismus-Bezug ausschließen, Erfolge sollen sich deutlicher im Budget abbilden, Archive und Museen sollen bei der Finanzierung Vorrang vor freischaffender Kunst erhalten, und der Bund soll über den Hauptstadtkulturfonds stärker eingebunden werden. Ein eigenes Kulturfördergesetz oder eine bezifferte Kulturhaushaltsquote fordert das Programm dagegen nicht.
Was die Unterschiede praktisch bedeuten
Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten —
beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose.
Zur Methodik.
Bei der Finanzierungsstruktur und Steuerung der Kulturförderung trennt die Parteien vor allem, ob sie ein eigenes Kulturfördergesetz anstreben: SPD, Grüne und Linke wollen ein solches Gesetz auf den Weg bringen bzw. den laufenden Beteiligungsprozess dazu unterstützen. Grüne und Linke verbinden ihr Gesetz zusätzlich mit Instrumenten zur Transparenz der Vergabe (unabhängige Fachjurys, transparente Ausschreibungsverfahren), wobei die Linke einen bezifferten Haushaltsanteil von 2,5 bzw. 3 Prozent sowie Honorar- und Gehaltstransparenz ergänzt; die SPD verbindet ihr Gesetz mit einer Weiterentwicklung des Hauptstadtfinanzierungsvertrags und einer Erweiterung des Hauptstadtkulturfonds. CDU und AfD verzichten beide auf ein Kulturfördergesetz und auf eine bezifferte Haushaltsquote: Die CDU setzt auf einen Transformationsfonds mit Synergie- und Einsparlogik sowie die Sanierung dreier großer Institutionen, die AfD auf ein Vergabekriterium politischer Neutralität, das Projekte gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder mit Antisemitismus-Bezug ausschließt, sowie auf eine Finanzierungspriorität für Archive und Museen gegenüber freischaffender Kunst. Beide Parteien wollen zudem den Bund stärker einbinden — die CDU über die Hauptstadtfinanzierung bei Sanierungsvorhaben, die AfD über eine stärkere Beteiligung am Hauptstadtkulturfonds.
Muster der Positionen: Zwei Richtungen
Kulturfördergesetz mit Transparenzvorgaben
Verzicht auf Fördergesetz
Die Linke geht mit einem bezifferten Haushaltsanteil und Honorar- sowie Gehaltstransparenz am weitesten, während SPD und Grüne bei Prozess- und Vergabetransparenz ohne eigene Zahl bleiben.Innerhalb von Gruppe A geht die Linke am weitesten mit einem bezifferten Haushaltsanteil (2,5–3 Prozent) und Honorar-/Gehaltstransparenz; SPD und Grüne bleiben bei Prozess- bzw. Vergabetransparenz ohne Zahl.Reihenfolge nach Programmtext, keine Abstände.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.
Grundlage: »Bei der Finanzierungsstruktur und Steuerung der Kulturförderung trennt die Parteien vor allem, ob sie ein eigenes Kulturfördergesetz anstreben: SPD, Grüne und Linke wollen ein solches Gesetz auf den Weg bringen bzw. den laufenden Beteiligungsprozess dazu unterstützen und verbinden es mit Instrumenten zur Transparenz der Vergabe (unabhängige Fachjurys, transparente Ausschreibungsverfahren bei Grünen und Linken; die Linke ergänzt einen bezifferten Haushaltsanteil von 2,5 bzw. 3 Prozent sowie Honorar- und Gehaltstransparenz).«
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