Wahlkompass Berlin

ThemenfelderKlima & Energie

Bis wann soll Berlin klimaneutral werden, und wie verbindlich soll das Ziel gesetzlich sein?

Sachfrage: Klimaneutralitätsziel: Zieljahr und rechtliche Verbindlichkeit

Sachfrage ist, bis wann Berlin klimaneutral werden soll und wie verbindlich dieses Ziel gesetzlich ausgestaltet wird. Das geltende Berliner Energiewendegesetz schreibt eine CO2-Minderung von mindestens 70 Prozent bis 2030 und mindestens 90 Prozent bis 2040 gegenüber 1990 fest, mit Klimaneutralität als Zieljahr 2045; ein 2021/22 gescheitertes Volksbegehren forderte stattdessen bereits 2030. Eine im Auftrag der Senatsverwaltung erstellte Machbarkeitsstudie ermittelte für Berlin ein mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbares CO2-Restbudget von rund 60 bis 290 Megatonnen (je nach 1,5- oder 1,75-Grad-Pfad) und definierte Klimaneutralität als Emissionsminderung um mindestens 95 Prozent gegenüber 1990 – ein Budget, das bei Fortschreibung der damaligen Emissionstrends deutlich vor 2045 aufgebraucht wäre. Strittig zwischen den Programmen ist, ob das bestehende Klimaschutzgesetz mit seinem heutigen Zieljahr beibehalten, per früherem Zieljahr oder CO2-Budget verschärft, oder in seiner Verbindlichkeit gelockert werden soll.

Forschungsstand & Quellen

Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) u. a. im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, »Berlin Paris-konform machen: Eine Aktualisierung der Machbarkeitsstudie ›Klimaneutrales Berlin 2050‹ mit Blick auf die Anforderungen aus dem UN-Abkommen von Paris« (Endbericht 2021).

Was die Parteien dazu sagen

CDU

fehlt

Kein Zieljahr für Klimaneutralität, keine Position zum Berliner Energiewendegesetz oder dessen Verschärfung/Lockerung findet sich in den Fundstellen; die Achse bleibt vollständig unbeantwortet.

SPD

substanziell

»Wir stehen zu den Klimaschutzzielen, kämpfen für Klimaneutralität vor dem Jahr 2045 und stehen zur Umsetzung des Berliner Energiewendegesetzes.« Beleg ↗

Das Programm positioniert sich klar zur Zieljahr- und Verbindlichkeitsfrage: Bekenntnis zum bestehenden Energiewendegesetz mit der Zuspitzung, Klimaneutralität bereits vor 2045 erreichen zu wollen.

Bündnis 90/Die Grünen

teilweise

»Den begonnenen Pfad zu einem Klimabudget als wirkliches Steuerungsinstrument werden wir weiterentwickeln … Der Senat ist verpflichtet, den Emissionspfad mit konkreten Maßnahmen … zu untersetzen sowie die Umsetzung … zeitnah zu monitoren.« Beleg ↗
»Wir Bündnisgrüne wollen, dass Berlin … seinen Beitrag zum Erreichen der Pariser Klimaziele leistet.« Beleg ↗

Das Programm positioniert sich über das Steuerungsinstrument Klimabudget mit Monitoring-Pflicht des Senats und verankert das Ziel in den Pariser Klimazielen, nennt aber kein konkretes Zieljahr für Klimaneutralität oder eine abweichende CO2-Minderungsquote — die Verbindlichkeitsfrage ist angesprochen, die Zieljahr-Frage bleibt offen.

Die Linke

substanziell

»Wir wollen, dass Berlin bis spätestens 2040 zu einer klimaneutralen Stadt wird, das im Klimaschutzgesetz verankerte CO2-Budget einhält« Beleg ↗
»Wir wollen, dass Klimaschutz als Ziel in der Berliner Landesverfassung verankert wird« Beleg ↗
»Wir wollen die Klimafolgenabschätzung ausweiten zu einem Klimavorbehalt, sodass bei allen Gesetzes- und Senatsvorlagen im Zweifel klimafreundlichere Alternativen zu wählen sind« Beleg ↗

Das Programm verschärft das gesetzliche Zieljahr gegenüber dem bestehenden Klimaschutzgesetz (2045) auf spätestens 2040, fordert CO2-Budget-Einhaltung, Verfassungsrang für Klimaschutz sowie einen verbindlichen Klimavorbehalt für alle Senatsvorlagen — ein klares, instrumentiertes Bekenntnis zu erhöhter Verbindlichkeit.

AfD

substanziell

»Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz muss deshalb abgeschafft und durch ein Sichere-Energie-Gesetz ersetzt werden, das Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Netzstabilität zum Maßstab macht.« Beleg ↗
»ideologisches Prestigeprojekt ohne Einfluss auf das Weltklima« Beleg ↗

Das Programm fordert, das geltende Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz mit seinen CO2-Minderungszielen und dem Zieljahr für Klimaneutralität abzuschaffen und durch ein Gesetz zu ersetzen, das stattdessen Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Netzstabilität zum Maßstab macht. Das Klimaneutralitätsziel selbst wird dabei als „ideologisches Prestigeprojekt ohne Einfluss auf das Weltklima" verworfen. Beide Dimensionen der Frage – Zieljahr und rechtliche Verbindlichkeit – werden damit klar beantwortet, im Sinne einer vollständigen Aufhebung statt einer Verschärfung oder Beibehaltung.

Was die Unterschiede praktisch bedeuten

Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten — beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose. Zur Methodik.

Beim Klimaneutralitätsziel trennt die Parteien die Richtung, in die sie das bestehende Berliner Energiewendegesetz (Zieljahr 2045) verändern wollen. Die CDU äußert sich zu Zieljahr oder Verbindlichkeit nicht. Die SPD bekennt sich zum bestehenden Gesetz mit der Zuspitzung, Klimaneutralität bereits vor 2045 erreichen zu wollen; die Grünen positionieren sich über das Steuerungsinstrument Klimabudget mit Monitoring-Pflicht des Senats, ohne ein eigenes Zieljahr zu nennen; die Linke verschärft das Zieljahr auf spätestens 2040 und verbindet dies mit CO2-Budget-Einhaltung sowie Verfassungsrang für Klimaschutz. Die AfD bewegt sich in die Gegenrichtung: Sie will das Energiewendegesetz mit seinem Zieljahr und seinen CO2-Minderungszielen abschaffen und durch ein an Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Netzstabilität ausgerichtetes Gesetz ersetzen. Die Unterschiede liegen damit sowohl im Zieljahr als auch im grundsätzlichen Umgang mit der gesetzlichen Verbindlichkeit, wobei die AfD als einzige Partei auf der Abschaffungsseite steht.

Muster der Positionen: Eine Partei gegen die übrigen

Beibehaltung bzw. Verschärfung des gesetzlichen Klimaneutralitätsziels
Abschaffung des Klimaneutralitätsziels, Austritt aus dem Pariser Abkommen

Die Linke verschärft das Klimaneutralitätsziel auf 2040 und verankert es zusätzlich mit Verfassungsrang und einem verbindlichen Klimavorbehalt, die Grünen setzen auf ein Klimabudget als Steuerungsinstrument, während die SPD nur ein früheres Zieljahr ohne neues Instrument nennt; die AfD will das Ziel ganz abschaffen und aus dem Pariser Abkommen austreten.Ohne Aussage: CDUInnerhalb der Gruppe unterscheiden sich Zieljahr und Steuerungsinstrument (SPD: vor 2045 ohne eigenes Zieljahr, Grüne: Klimabudget ohne Zieljahr, Linke: spätestens 2040 mit Verfassungsrang).Reihenfolge nach Programmtext, keine Abstände.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU,  SPD,  Grüne,  Linke,  AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.

Grundlage: »Die AfD bewegt sich in die Gegenrichtung: Sie will das Energiewendegesetz abschaffen und durch ein Gesetz ohne Klimaneutralitätsziel ersetzen, gekoppelt mit der Forderung nach einem Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen.«

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