Was planen die Parteien für den Tierschutz? — Wie sollen Tierschutzstrukturen und die Finanzierung der Tierheime gesichert werden?
Sachfrage: Tierschutz: Strukturen und Finanzierung
Sachfrage ist die Verankerung des Tierschutzes in Verwaltungsstrukturen – etwa durch eine unabhängige Landestierschutzbeauftragte mit Berichtspflicht gegenüber dem Parlament oder ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen –, die öffentliche Finanzierung von Tierheimen, Tiertafeln und Wildtierstationen sowie der Schutz von Heim-, Nutz- und Wildtieren allgemein, einschließlich des Umgangs mit Tieren in der Unterhaltung und des städtischen Wildtiermanagements. In Berlin bestellt der Senat seit mehreren Wahlperioden eine Landestierschutzbeauftragte, die dem Abgeordnetenhaus jährlich berichtet; 2024 legte er dem Parlament zudem eine Mitteilung zum Aufbau eines stadtweiten Wildtiernetzwerks vor. Der laufende Betrieb der städtischen Tieraufnahmestelle wird nach Angaben des Trägervereins nur zu einem kleineren Teil aus Landesmitteln getragen, der überwiegende Finanzbedarf muss über Spenden gedeckt werden – ein struktureller Befund, der die Frage nach verbindlicher institutioneller Finanzierung offenhält.
Forschungsstand & Quellen
Landestierschutzbeauftragte des Landes Berlin, Tätigkeitsberichte an das Abgeordnetenhaus (laufend); Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 19/1542, Mitteilung – zur Kenntnisnahme – zum Aufbau eines Wildtiernetzwerks Berlin (13.03.2024).
»Der illegale Handel mit Heimtieren verursacht großes Tierleid und muss konsequent unterbunden werden. Wir werden deshalb entschlossen gegen unseriöse Anbieter vorgehen und klare Regeln schaffen. Der Verkauf von Heimtieren auf öffentlichen Plätzen soll ausdrücklich verboten werden. Gleichzeitig setzen wir uns für eine stärkere Kontrolle von Online-Plattformen ein« Beleg ↗
»Wir werden die Taubenpopulation ... wirksam und tierschutzgerecht begrenzen. Dazu setzen wir auf betreute Taubenschläge, konsequente Fütterungsverbote und deren Durchsetzung sowie bauliche Maßnahmen zur Vergrämung« Beleg ↗
Das Programm der CDU nennt konkrete Instrumente zum Schutz von Heimtieren — etwa ein Verkaufsverbot auf öffentlichen Plätzen und schärfere Kontrolle von Verkaufsplattformen gegen illegalen Handel — sowie zum städtischen Umgang mit Tauben, etwa betreute Taubenschläge und Fütterungsverbote. Zur institutionellen Seite des Tierschutzes — einer Landestierschutzbeauftragten, einem Verbandsklagerecht oder der Finanzierung von Tierheimen und Wildtierstationen — äußert sich das Programm dagegen nicht. Die Sachfrage wird damit nur teilweise angesprochen.
SPD
teilweise
»Wir schließen den Einsatz von Tieren auf staatlichen Bühnen des Landes aus und untersagen weiterhin Auftritte von Zirkussen mit Wildtieren auf landeseigenen Flächen.« Beleg ↗
Zum allgemeinen Tierschutz nennt das Programm mit dem Verbot von Wildtieren in Zirkussen und Tieren auf staatlichen Bühnen ein konkretes, geltungsbereichsscharfes Instrument — allerdings nur zum Teilaspekt Tiere in der Unterhaltung. Zu den Kernelementen der Sachfrage (Landestierschutzbeauftragte, Verbandsklagerecht, institutionelle Finanzierung von Tierheimen/Tiertafeln/Wildtierstationen, städtisches Wildtiermanagement) findet sich keine Aussage, weshalb die Sachfrage nur teilweise angesprochen ist.
Bündnis 90/Die Grünen
substanziell
»das Amt einer*eines unabhängigen und weisungsfreien Landestierschutzbeauftragten endlich gesetzlich verankern und mit eigenem Budget und ausreichend Personal ausstatten« Beleg ↗
»Die Finanzierung von Tierheim, Tiertafel und Wildtierstationen soll dauerhaft gesichert werden – ergänzt durch einen Notfallfonds für akute Versorgungslagen« Beleg ↗
»Für Wildtiere soll eine zentrale Koordinierungsstelle entstehen … gesetzlich abgesichert durch ein umfassendes Wildtierschutzsystem« Beleg ↗
»Um den illegalen Welpenhandel zu bekämpfen, führen wir im Berliner Hunderegister ein verpflichtendes Herkunftsnachweis-Feld ein.« Beleg ↗
Die Grünen wollen Tierschutz institutionell verankern: eine gesetzlich abgesicherte, budgetierte und weisungsfreie Landestierschutzbeauftragte mit ausreichend Personal, dauerhaft gesicherte Finanzierung von Tierheim, Tiertafel und Wildtierstationen samt Notfallfonds, eine zentrale Koordinierungsstelle für Wildtiere sowie ein verpflichtendes Herkunftsnachweis-Feld im Hunderegister gegen illegalen Welpenhandel. Die Frage Rasseliste versus Sachkundenachweis wird bei der Sachfrage ›Wie wollen die Parteien gefährliche Hunde regeln? — Rasseliste oder Sachkundenachweis?‹ behandelt.
Die Linke
substanziell
»Die Einrichtung eines*r unabhängig agierenden hauptamtlichen Landestierschutzbeauftragten mit einem angemessenen Budget für Veranstaltungen und Weiterbildungen wird wiederbelebt.« Beleg ↗
»Das Tierheim Berlin wird ausreichend finanziert, damit es Tierschutzbildung und Aufklärung rund um die tiergerechte Haltung anbieten kann. Für die Kastration von Straßenkatzen sollen Gelder bereitgestellt werden.« Beleg ↗
»setzen wir uns dafür ein, den Bereich Tiere in einem alle Tierarten umfassenden Ressort für Umwelt und Tierschutz zu verwalten« Beleg ↗
»Es braucht eine grundsätzliche Jagdreform, die den Fokus auf Tier- und Naturschutz legt. [...] ein vollständiges Verbot der Verwendung bleihaltiger Munition« Beleg ↗
»Auf Bundesebene setzen wir uns für höhere Standards bei der Haltung von Heim- und sogenannten Nutztieren, für ein Verbot von Tieren in Zirkussen [...] ein.« Beleg ↗
Die Linke verankert Tierschutz institutionell mit mehreren konkreten Maßnahmen: eine wiederbelebte, budgetierte Landestierschutzbeauftragte, die auskömmliche Finanzierung des Tierheims Berlin samt Kastrationsprogramm für Straßenkatzen, ein eigenständiges Tierschutz-Ressort für alle Tierarten sowie eine Jagdreform mit Munitionsverbot und höhere Haltungsstandards für Nutztiere samt Zirkusverbot auf Bundesebene. Zur Frage ›Wie wollen die Parteien gefährliche Hunde regeln? — Rasseliste oder Sachkundenachweis?‹ äußert sich die Linke gesondert.
AfD
substanziell
»Unter unserer Verantwortung wird ihr Bestand dort, wo es ökologisch notwendig ist, tier- und artgerecht reduziert.« Beleg ↗
»Die Schaffung eines zweiten, landeseigenen Tierheims. … Einen Landeszuschuss für die Energiekosten des Tierheims Berlin. … Die Personalaufstockung der Veterinärämter. … Die Umwandlung der Stelle der Tierschutzbeauftragten in ein vom Senat unabhängiges Ehrenamt.« Beleg ↗
Das Programm der AfD nennt mehrere Instrumente für den Tierschutz: ein zweites, landeseigenes Tierheim samt Landeszuschuss für dessen Energiekosten, mehr Personal bei den Veterinärämtern, eine zentralisierte Bekämpfung des illegalen Welpenhandels sowie die tier- und artgerechte Reduzierung invasiver Arten. Zur institutionellen Kernfrage positioniert es sich in die Gegenrichtung von Grünen und Linken: Die Stelle der Tierschutzbeauftragten soll nicht hauptamtlich und budgetiert, sondern als vom Senat unabhängiges Ehrenamt ausgestaltet werden.
Was die Unterschiede praktisch bedeuten
Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten —
beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose.
Zur Methodik.
Bei den Tierschutzstrukturen trennt die Parteien der Grad institutioneller Verankerung der Landestierschutzbeauftragten. Die Grünen fordern eine gesetzlich abgesicherte, weisungsfreie Landestierschutzbeauftragte mit eigenem Budget sowie eine dauerhaft gesicherte Finanzierung von Tierheim, Tiertafel und Wildtierstationen, ergänzt um eine Wildtier-Koordinierungsstelle und ein Herkunftsnachweis-Feld gegen Welpenhandel. Die Linke fordert eine wiederbelebte, hauptamtliche Landestierschutzbeauftragte mit eigenem Budget und eine auskömmliche Finanzierung des Tierheims Berlin, ergänzt um ein eigenes Tierschutz-Ressort, eine Jagdreform mit Munitionsverbot und höhere Nutztier-Haltungsstandards auf Bundesebene. Die AfD positioniert sich zur selben institutionellen Frage in die Gegenrichtung: Sie will die Stelle der Tierschutzbeauftragten in ein vom Senat unabhängiges Ehrenamt umwandeln, statt sie – wie Grüne und Linke – hauptamtlich und budgetiert auszustatten; ergänzend fordert sie ein zweites landeseigenes Tierheim samt Landeszuschuss für dessen Energiekosten, mehr Personal bei den Veterinärämtern und eine zentralisierte Bekämpfung des illegalen Welpenhandels. CDU und SPD benennen demgegenüber punktuelle Einzelmaßnahmen ohne institutionellen Rahmen: die CDU ein Verkaufsverbot für Heimtiere auf öffentlichen Plätzen und Maßnahmen gegen die Taubenpopulation, die SPD ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen und auf staatlichen Bühnen.
ehrenamtliche, vom Senat unabhängige Tierschutzbeauftragte
CDU, SPD: äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage — CDU und SPD nennen Einzelmaßnahmen zum Tierschutz — ein Verkaufsverbot für Heimtiere auf öffentlichen Plätzen und Maßnahmen gegen die Taubenpopulation bzw. ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen —, ohne sich zur Ausgestaltung der Tierschutzbeauftragten zu äußern.Grüne und Linke legen sich auf eine gesetzlich verankerte, hauptamtliche Landestierschutzbeauftragte mit eigenem Budget fest; die AfD will die Stelle als vom Senat unabhängiges Ehrenamt ausgestalten und nennt daneben ein zweites Tierheim, einen Energiekosten-Zuschuss, mehr Veterinärpersonal und eine zentralisierte Bekämpfung des Welpenhandels — alles ohne Zahl oder Termin.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.
Grundlage: »Die AfD positioniert sich zur selben institutionellen Frage in die Gegenrichtung: Sie will die Stelle der Tierschutzbeauftragten in ein vom Senat unabhängiges Ehrenamt umwandeln, statt sie – wie Grüne und Linke – hauptamtlich und budgetiert auszustatten; ergänzend fordert sie ein zweites landeseigenes Tierheim samt Landeszuschuss für dessen Energiekosten, mehr Personal bei den Veterinärämtern und eine zentralisierte Bekämpfung des illegalen Welpenhandels.«
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