Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten —
beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose.
Zur Methodik.
Bei Kindergeld, Freibeträgen und Ehegattensplitting trennt die Parteien, ob sie auf pauschale steuerliche Entlastung oder auf gezielte, armutsorientierte Förderung setzen. Die CDU fordert auf Bundesebene höhere steuerliche Entlastungen und eine gerechtere Kindergeld-Anrechnung, ohne sich auf ein konkretes Instrument festzulegen. Die AfD schlägt ein zusätzliches Familiensplitting neben dem Kindergeld vor. Die Linke setzt dagegen auf eine armutsfeste Kindergrundsicherung, für die sie sich über den Bundesrat einsetzen will. Die Grünen adressieren Kindergeld und Elterngeld nur unter dem Aspekt der administrativen Zugänglichkeit — automatische statt beantragte Vergabe. Die SPD enthält zur Verteilungsfrage keine Aussage; keines der fünf Programme diskutiert die im Forschungsstand belegte Verteilungswirkung von Freibeträgen gegenüber Kindergeld.
Muster der Positionen: Zwei Richtungen
pauschale steuerliche Entlastung
gezielte armutsorientierte Förderung
Die AfD schlägt mit einem zusätzlichen Familiensplitting ein konkretes Instrument pauschaler steuerlicher Entlastung vor, die CDU bleibt bei einer allgemeinen Forderung nach mehr Entlastung, und die Linke setzt stattdessen auf eine gezielte, armutsfeste Kindergrundsicherung. Grüne: äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage — Die Grünen adressieren Kindergeld und Elterngeld nur unter dem Aspekt der administrativen Zugänglichkeit — automatische statt beantragte Vergabe.Ohne Aussage: SPDDie CDU legt sich nicht auf ein konkretes Instrument fest, die AfD schlägt konkret ein zusätzliches Familiensplitting vor; die Grünen äußern sich nur zur administrativen Zugänglichkeit (automatische Vergabe), nicht zur Verteilungsfrage selbst.Reihenfolge nach Programmtext, keine Abstände.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.
Grundlage: »Bei Kindergeld, Freibeträgen und Ehegattensplitting trennt die Parteien, ob sie auf pauschale steuerliche Entlastung oder auf gezielte, armutsorientierte Förderung setzen.«