Wahlkompass Berlin

ThemenfelderDemokratie

Was wollen die Parteien tun, damit Gerichte vor politischem Einfluss geschützt bleiben?

Sachfrage: Verfassungsrechtliche Absicherung der Justiz gegen politische Vereinnahmung (Resilienz-Debatte)

Die 2024 in Deutschland geführte und umgesetzte 'Resilienz'-Debatte um das Bundesverfassungsgericht behandelt die Frage, wie zentrale Strukturmerkmale der Verfassungsgerichtsbarkeit (Amtszeiten, Wiederwahlausschluss, Altersgrenzen, Richterzahl, Wahlmodus, Verfahren bei Blockaden) gegen eine einfache parlamentarische Mehrheit abgesichert werden können, damit eine künftige Regierung oder Mehrheit die Justiz nicht nach dem Vorbild Polens oder Ungarns politisch umbauen kann. Kernfragen: Verankerung im Grundgesetz statt im einfachgesetzlichen Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Richterwahl, Ersatzwahlmechanismus gegen Blockaden durch eine Sperrminorität.

Forschungsstand & Quellen

Bundestag und Bundesrat beschlossen im Dezember 2024 eine Grundgesetzänderung (Art. 93, 94 GG), die zentrale Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts – die zwölfjährige Amtszeit der Richterinnen und Richter, den Ausschluss der Wiederwahl, die Altersgrenze von 68 Jahren, die Festlegung auf 16 Richterstellen und zwei Senate sowie die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts – aus dem einfachgesetzlichen Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG, mit einfacher Mehrheit änderbar) ins Grundgesetz überführt. Ergänzend wurde ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt, der eine dauerhafte Blockade der Richterwahl durch eine Sperrminorität verhindern soll. Anlass und ausdrückliches Vorbild der Debatte waren laut Berichterstattung (LTO, Deutscher Bundestag) die Erfahrungen in Polen und Ungarn, wo Regierungen durch Schaffung neuer Senate bzw. Herabsetzung der Altersgrenze gezielt zusätzliche, regierungsnah besetzbare Richterstellen schufen. Die im Reformprozess ebenfalls diskutierte Verankerung der Zwei-Drittel-Mehrheit für die Richterwahl selbst wurde hingegen nicht ins Grundgesetz aufgenommen, sondern verblieb im BVerfGG – ein in der Fachdiskussion (u. a. LTO-Kommentar 'Zweischneidiger Ersatzwahlmechanismus') als Schwachstelle kritisierter Punkt.

Was die Parteien dazu sagen

CDU

fehlt

Keine Fundstelle behandelt Amtszeiten, Wiederwahlausschluss, Richterzahl, Wahlmodus oder eine grundgesetzliche Verankerung von Verfassungsgerichts-Strukturmerkmalen; die vorhandenen Justiz-Fundstellen betreffen andere Themen (Justizvollzug, Gerichtsvollzieherausbildung) auf Landesebene.

SPD

fehlt

Keine Fundstelle behandelt die verfassungsrechtliche Absicherung der Verfassungsgerichtsbarkeit gegen einfache parlamentarische Mehrheiten (Amtszeiten, Wiederwahlausschluss, Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Richterwahl, Ersatzwahlmechanismus).

Bündnis 90/Die Grünen

teilweise

»Gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen werden wir Resilienzmechanismen schaffen, um die Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit des Berliner Abgeordnetenhauses, des Berliner Verfassungsgerichtshofs und der Bezirksverordnetenversammlungen sicherzustellen.« Beleg ↗

Das Programm fordert Resilienzmechanismen für den Berliner Verfassungsgerichtshof gegen politische Vereinnahmung und trifft damit das Grundprinzip der Achse. Konkrete Ausgestaltungsfragen wie sie die Bundesebenen-Debatte prägen (Grundgesetz-Verankerung, Zwei-Drittel-Mehrheit, Ersatzwahlmechanismus) werden nicht erwähnt, daher nur teilweise Berührung der Sachfrage.

Die Linke

fehlt

Nach den Begriffen »Bundesverfassungsgericht«, »Resilienz«, »Amtszeit«, »Wiederwahlausschluss«, »Richterwahl im Grundgesetz« und »Zwei-Drittel-Mehrheit« durchsucht: Es finden sich nur Fundstellen zur Berliner Landesjustiz, aber keine Aussage zur verfassungsrechtlichen Absicherung des Bundesverfassungsgerichts gegen politische Vereinnahmung.

AfD

fehlt

Geprüft wurden »Bundesverfassungsgericht«, »Resilienz«, »Richterwahl« und »Amtszeit« – kein Treffer. Das Justizkapitel behandelt ausschließlich die Berliner Landesjustiz; die bundesverfassungsgerichtliche Resilienz-Debatte, ohnehin außerhalb der Landeskompetenz, wird an keiner Stelle erwähnt.

Was die Unterschiede praktisch bedeuten

Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten — beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose. Zur Methodik.

Zur verfassungsrechtlichen Absicherung der Justiz gegen politische Vereinnahmung äußert sich nur ein Programm. Die Grünen fordern Resilienzmechanismen für den Berliner Verfassungsgerichtshof, das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen, ohne die konkreten Ausgestaltungsfragen der Bundesebenen-Debatte (Grundgesetz-Verankerung, Zwei-Drittel-Mehrheit, Ersatzwahlmechanismus) zu benennen. Die Programme von CDU, SPD, Linke und AfD enthalten hierzu keine Aussage.

Muster der Positionen: Zu wenige Positionen für ein Muster

Ohne Aussage: CDU, SPD, Linke, AfDNur ein Programm (Grüne) äußert sich überhaupt – für eine Gruppierung fehlt die Vergleichsbasis.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU,  SPD,  Grüne,  Linke,  AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.

Grundlage: »äußert sich nur ein Programm. Die Grünen fordern Resilienzmechanismen für den Berliner Verfassungsgerichtshof«