Wahlkompass Berlin

Themenfelder › Stadtentwicklung ›

Was planen die Parteien für einen barrierefreien öffentlichen Raum?

Sachfrage: Barrierefreiheit und Inklusion im öffentlichen Raum

Ob öffentlicher Raum — Wege, Plätze, Gebäude, Quartiere — systematisch barrierefrei und bedarfsgerecht gestaltet wird, ist rechtlich (Landesgleichberechtigungsgesetz § 4) und durch amtliche Berichterstattung dokumentiert. Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung berichtet dem Senat gesetzlich mindestens alle zwei Jahre über Verstöße gegen Barrierefreiheitsanforderungen; aktuelle Berichte benennen unter anderem falsch abgestellte Sharing-Fahrzeuge (E-Scooter, Leihräder) als wiederkehrendes Hindernis im öffentlichen Raum. Die Zustandserfassung von Gehwegen im Hinblick auf Barrierefreiheit erfolgt bezirklich uneinheitlich. Strittig ist, ob Inklusion als durchgängiges, verbindliches Planungskriterium in allen Bau- und Umbauvorhaben verankert wird oder als nachrangiges Ausstattungsmerkmal behandelt bleibt.

Forschungsstand & Quellen

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Berlin, gesetzlicher Verstößebericht nach § 24 Landesgleichberechtigungsgesetz Berlin (LGBG).

Was die Parteien dazu sagen

CDU

teilweise

Wortlaut: Festlegung

»Wir werden die Barrierefreiheit für Fußgängerinnen und Fußgänger weiter verbessern und Bordsteinabsenkungen schrittweise überall dort umsetzen, wo Menschen Straßen queren, Haltestellen erreichen …« Beleg ↗

Die CDU kündigt an, Bordsteinabsenkungen an Straßenquerungen schrittweise dort umzusetzen, wo Fußgängerinnen und Fußgänger Straßen queren. Weitergehende Maßnahmen für Barrierefreiheit auf Plätzen, in Gebäuden oder als durchgängiges Planungskriterium nennt das Programm nicht; die übrigen im Programm genannten Barrierefreiheits-Maßnahmen (Aufzüge, taktile Leitsysteme, barrierefreie Taxis) betreffen die Nachbar-Sachfrage ›Was tun die Parteien, damit Bus und Bahn für Menschen mit Behinderung und ältere Menschen nutzbar sind?‹

SPD

substanziell

Wortlaut: Festlegung

»Der öffentliche Raum wird barrierefrei, sicher und bedarfsgerecht gestaltet. […] Wir führen nach Vorbild der Stadt Wien eine eigene Leitstelle für „alltags- und gendergerechtes Planen und Bauen“ ein und schaffen so eine institutionelle Verankerung.« Beleg ↗
»Alle Ampeln rüsten wir mit taktilen und akustischen Signalen aus.« Beleg ↗

Das Programm positioniert sich klar für einen durchgängig barrierefreien öffentlichen Raum (Wege, Plätze, Gebäude, Quartiere) und benennt mit der neuen Leitstelle nach Wiener Vorbild ein konkretes institutionelles Instrument zur Verankerung in Planungs- und Bauprozessen.

Bündnis 90/Die Grünen

fehlt

Das Programm der Grünen äußert sich zur Barrierefreiheit von Bushaltestellen und Bahnhöfen und gehört damit zur Sachfrage ›Was tun die Parteien, damit Bus und Bahn für Menschen mit Behinderung und ältere Menschen nutzbar sind?‹. Zum barrierefreien öffentlichen Raum im Allgemeinen — Wege, Plätze, Gebäude, Quartiere — findet sich dagegen keine Position der Partei.

Die Linke

substanziell

Wortlaut: Ziel

»Stadtentwicklung und Baupolitik sollen sich klar auf die Schaffung inklusiver, umfassend barrierefreier Stadtquartiere ausrichten ... nach dem Prinzip des ›Designs für alle‹ gemäß Artikel 2 der UN-Behindertenrechtskonvention« Beleg ↗
»Wir setzen uns außerdem für die verbindliche Verankerung diskriminierungssensibler Leitkriterien in der Bauplanung ein« Beleg ↗
»mehr Ampeln an viel befahrenen Straßen und Ampelschaltungen, die eine sichere langsame Überquerung ermöglichen« Beleg ↗

Das Programm beantwortet die Sachfrage im Sinne eines durchgängigen, verbindlichen Planungskriteriums: Barrierefreiheit und Inklusion sollen nach dem Prinzip ›Design für alle‹ die gesamte Stadtentwicklungs- und Baupolitik ausrichten, und diskriminierungssensible Leitkriterien sollen verbindlich in der Bauplanung verankert werden statt als nachrangiges Ausstattungsmerkmal behandelt zu bleiben. Der konkrete Umgang mit dem uneinheitlichen bezirklichen Vollzug (Gehweg-Zustandserfassung, Sharing-Fahrzeuge als Hindernis) wird im Feld Stadtentwicklung nicht gesondert aufgegriffen.

AfD

teilweise

Wortlaut: Ziel

»Die Vermeidung von Engstellen durch abgestellte E-Scooter, Fahrräder oder durch Stadtmöbel.« Beleg ↗
»Eine Initiative ›Gehweg 2030‹, mit der die Gehweginfrastruktur Berlins systematisch saniert wird.« Beleg ↗

Das Programm fordert die Vermeidung von Gehweg-Engstellen durch falsch abgestellte E-Scooter/Fahrräder/Stadtmöbel — exakt das in der Sachfrage genannte Hindernis-Beispiel — sowie eine systematische Gehwegsanierung (»Gehweg 2030«) und trifft damit die Wege-Achse konkret. Ohne den Begriff Barrierefreiheit/Inklusion zu verwenden oder ein durchgängiges, verbindliches Planungskriterium für alle Bau-/Umbauvorhaben zu formulieren, bleibt es aber bei einem Teilaspekt.

Was die Unterschiede praktisch bedeuten

Einordnung der RedaktionGrundlage sind die oben belegten Antworten. Die Einordnung beschreibt, was die Parteien vorhaben. Mehr zur Methode

Bei der Barrierefreiheit des öffentlichen Raums trennt die Parteien, ob Inklusion als durchgängiges Planungskriterium verankert wird oder bei einem Teilaspekt bleibt. Die Linke bindet Stadtentwicklung und Baupolitik an das Prinzip ›Design für alle‹ und verbindliche diskriminierungssensible Leitkriterien in der Bauplanung; die SPD gestaltet den öffentlichen Raum durchgängig barrierefrei, sicher und bedarfsgerecht und schafft dafür nach Wiener Vorbild eine eigene Leitstelle als institutionelle Verankerung. Die CDU und die AfD benennen dagegen jeweils nur punktuelle Wege-Bausteine — die CDU den schrittweisen Ausbau von Bordsteinabsenkungen an Querungen, die AfD die Vermeidung von Gehweg-Engstellen durch abgestellte Sharing-Fahrzeuge sowie eine Gehwegsanierungsinitiative —, ohne den Begriff Barrierefreiheit als übergreifendes Kriterium zu verwenden. Die Grünen äußern sich zum allgemeinen öffentlichen Raum nicht; ihr einziger vorliegender Beleg betrifft die ÖPNV-Barrierefreiheit.

Muster der Positionen: Gleiche Richtung

Gemeinsame Richtung: mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum — wie verbindlich legen sich die Programme fest?

Absichtserklärung
Festgelegt: Instrument, Zahl und Termin

Alle vier Parteien benennen ein Instrument – SPD und Linke verankern Barrierefreiheit als durchgängiges Planungskriterium, CDU und AfD nennen punktuelle Wege-Bausteine wie Bordsteinabsenkungen oder die Initiative „Gehweg 2030“ –, aber keine von ihnen eine Zahl oder einen bezifferten Termin.Ohne Aussage: GrüneSPD und Linke verankern Barrierefreiheit als durchgängiges Planungskriterium (SPD mit eigener Leitstelle nach Wiener Vorbild, Linke mit ›Design für alle‹ als Leitkriterien), während CDU und AfD nur punktuelle Wege-Bausteine benennen, ohne Barrierefreiheit als übergreifenden Begriff zu verwenden.Stufen: Absicht · Instrument benannt · Instrument + Zahl oder Termin · Instrument + Zahl und Termin. Verbindlich heißt: im Programm festgelegt.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU,  SPD,  Grüne,  Linke,  AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.

Grundlage: »Bei der Barrierefreiheit des öffentlichen Raums trennt die Parteien, ob Inklusion als durchgängiges Planungskriterium verankert wird oder bei einem Teilaspekt bleibt.«

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