Was sagen die Parteien dazu, nach welchen Kriterien knapper geförderter Wohnraum vergeben wird?
Sachfrage: Vergabekriterien für (geförderten) Wohnraum
Bei knappem öffentlich gefördertem oder landeseigenem Wohnraum stellt sich die Frage, nach welchem Prinzip Bewerber:innen Vorrang erhalten: nach Wohndauer oder Ortsbindung im Bezirk, nach sozialer Durchmischung im Bestand, nach Diskriminierungsschutz oder nach besonderen Bedarfsgruppen wie Alleinerziehenden oder Geflüchteten. Umgesetzt wird ein gewähltes Prinzip über unterschiedliche Instrumente — Punktesysteme mit transparentem Kriterienkatalog, anonymisierte Bewerbungsverfahren oder feste Quoten. Empirische Forschung zu Belegungspolitiken zeigt, dass implizite Leitbilder wie eine »gesunde Mischung« den Zugang bestimmter Gruppen, insbesondere von Migrant:innen, zum Wohnungsmarkt faktisch erschweren können, auch wenn sie nicht offen diskriminierend formuliert sind. Politisch strittig ist vor allem das Gewicht von Ortsbindung/Wohndauer gegenüber Diskriminierungsschutz und sozialer Durchmischung sowie der Grad an Verbindlichkeit der Vergabekriterien für landeseigene Unternehmen.
Forschungsstand & Quellen
ILS – Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung / urbanplus im Auftrag des vhw, »Wohnraumversorgung und sozialräumliche Integration von Migrantinnen und Migranten — Belegungspolitiken institutioneller Wohnungsanbietender« (vhw-Schriftenreihe Nr. 16, 2020, mit Fallstudien u. a. zu Berlin).
Wohnraumversorgung und Integration von Migranten https://www.vhw.de/forschung/urbaner-wandel-gesellschaftl-zusammenhalt/migration-und-integration/projekte/wohnraumversorgung-und-sozialraeumliche-integration-von-migrantinnen-und-migranten-belegungspolitiken-institutioneller-wohnungsanbieter/
»Die aktuell einseitige Konzentration auf Transferhaushalte ist nicht nachhaltig und gefährdet die Akzeptanz für Neubau sowie die Entwicklung stabiler Nachbarschaften.« Beleg ↗
»Künftig sollen auch Starterhaushalte und Familien mit zwei Einkommen bessere Chancen auf geförderten Wohnraum erhalten.« Beleg ↗
»werden wir bei Neuvermietungen regelmäßige Einkommensprüfungen für Mieter einführen. Überschreitet das Einkommen die festgelegten Grenzen, soll eine [...] Mietanpassung [...] greifen.« Beleg ↗
»Mit einem gezielten Programm für Familienwohnen [...]. Gleichzeitig wollen wir „Junges Wohnen“ stärken und Studierenden und Auszubildenden [...] den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum [...] erleichtern.« Beleg ↗
Die CDU begründet zunächst, warum die bisherige Vergabepraxis geändert werden soll (Kritik an der »einseitigen Konzentration auf Transferhaushalte«), und konkretisiert dies über das Leitbild »Berliner Mischung«: bessere Chancen für Starterhaushalte und Doppelverdiener, laufende Einkommensprüfungen bei Sozialwohnungen mit Mietanpassung sowie eigene Programme für Familien, junges Wohnen, Studierende und Auszubildende. Diskriminierungsschutz oder eine explizite Ortsbindungs-/Wohndauerregel werden nicht thematisiert, das Vergabeprinzip selbst aber mit mehreren Instrumenten benannt.
SPD
substanziell
»wir anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen, verbindliche Anti-Diskriminierungsstandards schaffen und systematische Testverfahren zur Aufdeckung von Benachteiligung ausbauen« Beleg ↗
»einen festgelegten Anteil ihres Bestands an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten« Beleg ↗
»den Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein wollen wir so erweitern, dass Alleinerziehende mit Kind Paaren mit Kind gleichgestellt sind« Beleg ↗
Das Programm positioniert sich auf der Diskriminierungsschutz-Achse (anonymisierte Bewerbungsverfahren, verbindliche Anti-Diskriminierungsstandards, systematische Testverfahren) und setzt zusätzlich eine verbindliche WBS-Quote für Vermieter*innen mit mindestens 50 Wohneinheiten sowie eine erweiterte WBS-Berechtigung für Alleinerziehende. Zum Gewicht von Ortsbindung/Wohndauer äußert sich das Programm nicht.
Bündnis 90/Die Grünen
teilweise
»Wir befürworten überdies die WBS-Berechtigung für Geflüchtete mit langjährigem Aufenthaltsstatus oder Duldung« Beleg ↗
»wir unter anderem die Quote für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS-Quote) erhöhen« Beleg ↗
Das Programm berührt die Zugangsfrage punktuell über die Erweiterung der WBS-Berechtigung auf Geflüchtete und eine höhere WBS-Quote, ohne ein übergreifendes Vergabeprinzip (Wohndauer/Ortsbindung vs. soziale Durchmischung vs. Diskriminierungsschutz) für geförderten oder landeseigenen Wohnraum zu benennen.
Die Linke
substanziell
»sollen künftig 100 Prozent der frei werdenden Wohnungen an Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein ... vergeben werden« Beleg ↗
»strengere Kontrollen bei Landeseigenen Wohnungsunternehmen ... sowie der Einsatz anonymisierter Bewerbungsverfahren« Beleg ↗
»Bei der Vergabe von landeseigenen und geförderten Wohnungen sollen besondere Bedarfsgruppen wie Alleinerziehende mit geringem Einkommen in hohem Maße berücksichtigt werden« Beleg ↗
Das Programm der Linken setzt bei den Vergabekriterien für geförderten Wohnraum auf Bedarfsgruppen-Priorisierung – insbesondere Menschen in Wohnungsnotlagen und Alleinerziehende mit geringem Einkommen – kombiniert mit Diskriminierungsschutz durch anonymisierte Bewerbungsverfahren und strengere Kontrollen bei landeseigenen Wohnungsunternehmen sowie einer festen Quote von 100 Prozent für frei werdende Wohnungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein; Ortsbindung oder Wohndauer tauchen im Text nicht als Kriterium auf.
»Wer hier arbeitet, Steuern zahlt und sein Leben aufgebaut hat, darf nicht länger benachteiligt werden.« Beleg ↗
»Bei der Vergabe landeseigener und geförderter Wohnungen erhalten sie Vorrang vor allen anderen Bewerbern.« Beleg ↗
Das Programm benennt ein klares Vergabekriterium: Bei landeseigenen und geförderten Wohnungen soll erhalten, wer schon lange in Berlin lebt, arbeitet und Steuern zahlt, Vorrang vor allen anderen Bewerbern. Konkrete Umsetzungsdetails wie ein bezifferter Punktekatalog nennt das Programm selbst nicht – das Prinzip Ortsbindung/Wohndauer als Vorrangkriterium wird jedoch eindeutig formuliert.
Was die Unterschiede praktisch bedeuten
Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten —
beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose.
Zur Methodik.
Bei den Vergabekriterien für geförderten Wohnraum trennt die Parteien vor allem das gewählte Vorrangprinzip. Die AfD macht Ortsbindung zum Kriterium: Vorrang bei landeseigenen und geförderten Wohnungen soll erhalten, wer schon lange in Berlin lebt, arbeitet und Steuern zahlt; einen bezifferten Kriterienkatalog nennt das Programm dazu nicht. Die CDU setzt stattdessen auf eine breitere Einkommensmischung im Bestand: Unter dem Leitbild einer „Berliner Mischung" öffnet sie den Zugang für Starterhaushalte und Doppelverdiener-Familien und führt laufende Einkommensprüfungen mit Mietanpassung ein. SPD und Linke stellen Diskriminierungsschutz und Bedarfsgruppen-Priorisierung in den Vordergrund: Beide setzen auf anonymisierte Bewerbungsverfahren, die SPD ergänzt um verbindliche Anti-Diskriminierungsstandards und eine feste WBS-Quote für Vermieter mit mindestens 50 Wohneinheiten, die Linke um eine Priorisierung von Menschen in Wohnungsnotlagen und Alleinerziehenden. Die Grünen berühren die Frage nur punktuell über eine erweiterte WBS-Berechtigung für Geflüchtete, ohne ein übergreifendes Vergabeprinzip zu benennen.
Muster der Positionen: Verschiedene Ansätze
Die Programme weisen weder in eine gemeinsame noch in zwei entgegengesetzte Richtungen — sie setzen an verschiedenen Stellen an.
Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.
Grundlage: »Bei den Vergabekriterien für geförderten Wohnraum verfolgen die Parteien unterschiedliche Leitprinzipien.«