CDU
fehlt
Das Programm der CDU äußert sich nicht zu einem allgemeinen, deliktunabhängigen Opferschutz; seine Vorschläge zum Schutz von Straftat-Betroffenen beziehen sich auf häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt.
Themenfelder › Innere Sicherheit ›
Sachfrage: Allgemeiner Opferschutz jenseits häuslicher Gewalt
Wer Opfer einer Straftat wird, hat in Deutschland je nach Delikt und Schutzbedürftigkeit Anspruch auf bestimmte Verfahrensrechte, etwa psychosoziale Prozessbegleitung bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten — einen allgemeinen, deliktunabhängigen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung kennt das deutsche Recht bisher nicht. Umstritten ist, ob Berlin ein eigenes Landesopferschutzgesetz erhalten soll, das allen Betroffenen unabhängig von der Straftat einen solchen Anspruch gibt, oder ob eine bessere Ausstattung der bestehenden Angebote ausreicht. Die Frage steht zur Wahl, weil das geltende Opferschutzrecht überwiegend deliktspezifisch ausgestaltet ist und Bündnis 90/Die Grünen mit einem eigenen Landesopferschutzgesetz erstmals einen allgemeinen Rechtsanspruch für Berlin vorschlagen.
Bundesministerium der Justiz, Überblick »Opferschutz im Strafverfahren« (Stand 2026): Das deutsche Recht sieht seit dem 3. Opferrechtsreformgesetz (2015) und der EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU umfangreiche verfahrensbezogene Rechte vor — etwa auf Information und auf psychosoziale Prozessbegleitung für besonders schutzbedürftige Opfer —, formuliert aber keinen allgemeinen, deliktunabhängigen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung.
fehlt
Das Programm der CDU äußert sich nicht zu einem allgemeinen, deliktunabhängigen Opferschutz; seine Vorschläge zum Schutz von Straftat-Betroffenen beziehen sich auf häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt.
nur erwähnt
»Ausbildung, Arbeit und Täter-Opfer-Ausgleich stärken wir gezielt.« Beleg ↗
Das Programm der SPD nennt zum allgemeinen Opferschutz keine eigene Position; im Zusammenhang mit dem Abbau von Ersatzfreiheitsstrafen erwähnt es lediglich, den Täter-Opfer-Ausgleich stärken zu wollen.
substanziell
»Wir Bündnisgrüne setzen uns für ein Landesopferschutzgesetz (Gesetz zur Unterstützung Betroffener von Straftaten – UBSG) ein, das Betroffenen von Straftaten einen Rechtsanspruch auf Unterstützung gibt.« Beleg ↗
»Es schreibt einen proaktiven Ansatz fest, verankert Prävention und Täter*innenarbeit gesetzlich und sichert die dauerhafte Finanzierung der Berliner Opferschutzeinrichtungen und Beratungsstellen ab.« Beleg ↗
Die Grünen wollen mit einem eigenen Landesopferschutzgesetz allen Betroffenen von Straftaten einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung geben, das einen proaktiven Ansatz sowie Prävention und Täter*innenarbeit gesetzlich verankert und die Finanzierung der Berliner Opferschutzeinrichtungen dauerhaft sichert.
teilweise
»Betroffene von Straftaten sollen durch effektiveren Opferschutz vor den Folgen von Straftaten geschützt werden. Das umfasst eine bessere finanzielle Ausstattung bestehender Angebote und eine verbesserte Kommunikation der zuständigen staatlichen Stellen.« Beleg ↗
Die Linke will den Opferschutz durch eine bessere finanzielle Ausstattung bestehender Angebote und eine verbesserte Kommunikation der zuständigen Stellen stärken, ohne dafür einen eigenen gesetzlichen Anspruch zu fordern.
fehlt
Das Programm der AfD enthält keine Position zum allgemeinen Opferschutz.
Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten — beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose. Zur Methodik.
Beim Opferschutz jenseits häuslicher Gewalt unterscheidet die Parteien vor allem der Grad der Festlegung. Die Grünen wollen mit einem eigenen Landesopferschutzgesetz (UBSG) einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Unterstützung für alle Betroffenen von Straftaten schaffen, der einen proaktiven Ansatz, Präventions- und Täterarbeit sowie die dauerhafte Finanzierung der Opferschutzeinrichtungen und Beratungsstellen festschreibt. Die Linke will den Opferschutz ebenfalls stärken, bleibt dabei aber unterhalb eines eigenen gesetzlichen Anspruchs: Sie setzt auf eine bessere finanzielle Ausstattung bestehender Angebote und eine verbesserte Kommunikation der zuständigen staatlichen Stellen. Die Programme von CDU, SPD und AfD enthalten zu einem allgemeinen, deliktunabhängigen Opferschutz keine eigene Position; die SPD erwähnt mit dem Täter-Opfer-Ausgleich nur ein angrenzendes Instrument im Rahmen ihrer Strafvollzugsreform.
Muster der Positionen: Gleiche Richtung
Gemeinsame Richtung: Stärkung des Opferschutzes für alle Straftaten — wie verbindlich legen sich die Programme fest?
Die Grünen benennen mit dem Landesopferschutzgesetz ein konkretes Gesetzesvorhaben, während die Linke nur das Ziel besserer Ausstattung und Kommunikation nennt, ohne ein eigenes Instrument zu bestimmen.Ohne Aussage: CDU, SPD, AfDDie Grünen legen mit dem geplanten Landesopferschutzgesetz auch Struktur und dauerhafte Finanzierung fest, die Linke benennt kein eigenes Gesetzesvorhaben.Stufen: Absicht · Instrument benannt · Instrument + Zahl oder Termin · Instrument + Zahl und Termin. Verbindlich heißt: festgelegt — nicht: besser.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.
Grundlage: »Beim Opferschutz jenseits häuslicher Gewalt unterscheidet die Parteien vor allem der Grad der Festlegung.«