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Was wollen die Parteien bei militärisch nutzbarer Forschung an Hochschulen? — Sollen Zivilklauseln gelten oder abgeschafft werden?

Sachfrage: Militärisch nutzbare Forschung und Zivilklauseln an Hochschulen

Sachfrage ist, ob Berliner Hochschulen Forschung mit militärischem oder sicherheitspolitischem Verwendungszweck betreiben dürfen oder ob sogenannte Zivilklauseln dies ausschließen. Die Technische Universität Berlin hat sich als eine der ersten deutschen Hochschulen bereits in den 1950er-Jahren zu ausschließlich ziviler Forschung verpflichtet, ein Selbstbekenntnis, das 1991 erneuert wurde; bundesweit haben sich seither über 15 Hochschulen entsprechende Klauseln gegeben. Seit der sicherheitspolitischen ›Zeitenwende‹ wird kontrovers diskutiert, ob solche Selbstbeschränkungen aufgehoben werden sollten, um Forschungsergebnisse auch für Verteidigungszwecke nutzbar zu machen.

Forschungsstand & Quellen

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 3 - 3000 - 062/25 vom 27. Oktober 2025 zur verfassungsrechtlichen Einordnung von Zivilklauseln an staatlichen Hochschulen und der Zulässigkeit eines Ausschlusses militärisch orientierter Forschung von der Hochschulnutzung. Ergänzend: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, aktualisierte Empfehlungen ›Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung‹ (2022) zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use).

Was die Parteien dazu sagen

CDU

substanziell

»Forschungsergebnisse aus unseren Hochschulen sollen auch für die Sicherheitsinteressen Deutschlands und seiner NATO-Partner nutzbar sein. Die Zivilklausel an Hochschulen werden wir abschaffen.« Beleg ↗
»Dazu gehört eine engagierte Offenheit der Berliner Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen für Forschung mit Dual-Use-Charakter.« Beleg ↗

Das Programm der CDU will die Zivilklausel an Hochschulen abschaffen, damit Forschungsergebnisse auch für die Sicherheitsinteressen Deutschlands und seiner NATO-Partner nutzbar werden. Ergänzend fordert es eine offene Haltung der Berliner Forschungseinrichtungen gegenüber Forschung mit doppeltem zivil-militärischem Verwendungszweck.

SPD

teilweise

»Wir unterstützen Berliner Wissenschaftseinrichtungen dabei, an nationalen und europäischen Programmen mitzuwirken … sowie an Gesundheits-, Nachhaltigkeits- und Sicherheitsforschung.« Beleg ↗

Das Programm der SPD nennt unter mehreren Forschungsfeldern auch die Beteiligung an Sicherheitsforschung, ohne die Zivilklausel oder militärische Forschungszwecke direkt anzusprechen.

Bündnis 90/Die Grünen

fehlt

Zu militärisch nutzbarer Forschung an Hochschulen und zur Zivilklausel enthält das Programm der Grünen keine Aussage.

Die Linke

substanziell

»Wir lehnen die Umwandlung von ziviler Produktion in Rüstungsproduktion und die Ansiedlung von weiterer Rüstungsindustrie und -forschung in Berlin ab. Wir stehen für die Beibehaltung der bestehenden Zivilklauseln an den Hochschulen und die Einführung von Zivilklauseln in der Wirtschaftsförderung.« Beleg ↗
»Wir setzen uns dafür ein, dass sich die Hochschulen und Forschungsinstitute der friedlichen Entwicklung der Gesellschaft verpflichtet sehen, und setzen auf die Umsetzung und Ausweitung von Zivilklauseln.« Beleg ↗

Die Linke lehnt die Umwandlung ziviler Produktion und Forschung in Rüstungsproduktion ab und will die bestehenden Zivilklauseln an Hochschulen nicht nur erhalten, sondern auf weitere Bereiche wie die Wirtschaftsförderung ausweiten.

AfD

substanziell

»Wer sicherheitsrelevante Forschung grundsätzlich verweigert, schwächt die Verteidigungsfähigkeit und gefährdet dadurch Menschenleben.« Beleg ↗
»Deutschland kann bei militärischen Innovationen nicht ausschließlich Trittbrettfahrer ausländischer Forschung sein.« Beleg ↗

Die AfD warnt davor, dass eine grundsätzliche Verweigerung sicherheitsrelevanter Forschung die Verteidigungsfähigkeit schwäche und Menschenleben gefährde. Deutschland dürfe bei militärischen Innovationen nicht nur von ausländischer Forschung profitieren, ohne selbst beizutragen.

Was die Unterschiede praktisch bedeuten

Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten — beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose. Zur Methodik.

Bei militärisch nutzbarer Forschung an Hochschulen trennt die Parteien vor allem, ob die bestehenden Zivilklauseln bestehen bleiben oder fallen sollen. CDU und AfD wollen Hochschulforschung stärker für Sicherheits- und Verteidigungszwecke öffnen: Die CDU benennt das Instrument konkret und will die Zivilklausel an Hochschulen abschaffen sowie eine ›engagierte Offenheit‹ für Forschung mit Dual-Use-Charakter fördern, die AfD warnt allgemeiner davor, dass eine Verweigerung sicherheitsrelevanter Forschung die Verteidigungsfähigkeit schwäche und Deutschland bei militärischen Innovationen nicht bloßer Trittbrettfahrer sein dürfe, ohne selbst ein Instrument zu benennen. Die Linke steht auf der Gegenseite: Sie lehnt die Umwandlung ziviler in Rüstungsforschung ab und will die bestehenden Zivilklauseln an Hochschulen beibehalten und ausweiten. Die SPD spricht in ihrem Programm allgemein von Unterstützung für Sicherheitsforschung im Rahmen nationaler und europäischer Programme, ohne die Zivilklausel oder militärische Zwecke der Forschung anzusprechen. Die Grünen äußern sich zu dieser Frage nicht.

Muster der Positionen: Zwei Richtungen

Öffnung für militärisch nutzbare Forschung
Zivilklausel für ausschließlich zivile Forschung

SPD: äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage — Die SPD spricht in ihrem Programm allgemein von Unterstützung für Sicherheitsforschung im Rahmen nationaler und europäischer Programme, ohne die Zivilklausel oder militärische Zwecke der Forschung anzusprechen.Ohne Aussage: GrüneDie CDU benennt mit der Abschaffung der Zivilklausel ein konkretes Instrument, die AfD warnt allgemeiner vor einer Verweigerung sicherheitsrelevanter Forschung, ohne selbst ein Instrument zu nennen.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU,  SPD,  Grüne,  Linke,  AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.

Grundlage: »Bei militärisch nutzbarer Forschung an Hochschulen trennt die Parteien vor allem, ob die bestehenden Zivilklauseln bestehen bleiben oder fallen sollen.«