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Was wollen die Parteien für die Absicherung freischaffender Künstlerinnen und Künstler tun? — Wie stehen sie zur Künstlersozialkasse?

Sachfrage: Prekäre Erwerbslage freischaffender Kulturschaffender

Der arbeits- und sozialpolitische Diskurs zur Einkommens- und Absicherungssituation von Künstlerinnen und Künstlern sowie freischaffend Kulturschaffenden: hoher Anteil ungesicherter Selbstständigkeit, fehlender Zugang zu Arbeitslosenversicherung/Kurzarbeitergeld, Rolle der Künstlersozialkasse, Forderungen nach verbindlichen Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung.

Forschungsstand & Quellen

Der Deutsche Kulturrat benennt in seiner Analyse „Schluss mit ‚Freiheit gegen Prekarität‘“ die Einkommenssituation selbstständiger Künstlerinnen und Künstler als strukturell prekär: Sie sind kaum arbeitslosenversichert, Arbeitslosengeld greift „in den seltensten Fällen“, Kurzarbeitergeld ist für diese Gruppe faktisch nicht zugänglich, Ausfallhonorare werden kaum gezahlt. Die COVID-19-Pandemie habe „die Fragilität insbesondere der freien Kulturszene“ offengelegt, als Einkommen „von heute auf morgen“ zusammenbrachen. Der Kulturrat prägt die Diagnose-Formel „Freiheit gegen Prekarität“ (künstlerische Autonomie wird gegen wirtschaftliche Absicherung eingetauscht) und fordert einen „neuen Deal“ mit verbindlichen Honorarstandards in öffentlichen Förderprogrammen. Strukturell greift hier die Künstlersozialkasse (KSK) als besonderes deutsches Sicherungssystem (hälftige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für selbstständige Künstler/Publizisten analog zum Arbeitgeberanteil), deckt nach übereinstimmenden Fachbeiträgen (u. a. taz, Allianz der Freien Künste, ProMusikverband) aber nicht alle Erwerbsrisiken ab — mehr als 60 % der Kulturschaffenden in Deutschland arbeiten freiberuflich, oft ohne ausreichende soziale Absicherung. Die Allianz der Freien Künste (Dachverband freier darstellender Künste, Musik, Literatur, bildender Kunst) fordert in ihrem Positionspapier „Die Freien Künste – was zu tun ist!“ eine bessere soziale Absicherung als politische Kernforderung. Der ProMusikverband hat 2024/25 politische Forderungen zur sozialen Absicherung freier Musikschaffender vorgelegt.

Was die Parteien dazu sagen

CDU

teilweise

»Wir streben in der nächsten Legislaturperiode eine Festanstellungsquote von 90 % an.« Beleg ↗

Die angestrebte Festanstellungsquote von 90 % adressiert konkret die prekäre freiberufliche Beschäftigungslage im Kulturbereich, äußert sich aber nicht zur Künstlersozialkasse oder zu Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung, sodass nur ein Teilaspekt der Kernfrage beantwortet ist.

SPD

substanziell

»Wir setzen uns für tarifliche Löhne, Mindesthonorare und angemessene Ausstellungsvergütungen sowie die realistische Berücksichtigung von Tarif- und Kostensteigerungen ein.« Beleg ↗

Mit Mindesthonoraren und Ausstellungsvergütungen benennt das Programm ein konkretes Instrument zur Achse 'Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung'. Künstlersozialkasse sowie Zugang zu Arbeitslosenversicherung/Kurzarbeitergeld bleiben unerwähnt.

Bündnis 90/Die Grünen

substanziell

»Wir Grüne setzen uns für verbindliche Mindesthonorare und -gagen ein und wollen gemeinsam Wege finden, steigende Tarif- und Betriebskosten zu refinanzieren, auch in der Projektförderung.« Beleg ↗
»viele Kreative, Künstler*innen und Kulturschaffende arbeiten unter prekären Bedingungen und werden nicht angemessen an den Erlösen ihrer Werke beteiligt. Wir setzen uns für Verlässlichkeit, faire Rahmenbedingungen und eine angemessene Vergütung ein.« Beleg ↗
»eine Stärkung ihrer Persönlichkeits- und Urheberrechte sowie eine erleichterte Einbindung in die Sozialversicherungssysteme« Beleg ↗
»Wir werden dafür arbeiten, dass zwischen Kreativen und Verwerter*innen Augenhöhe hergestellt wird.« Beleg ↗
»Wir stärken die Musikschulen, indem wir endlich die geltende Rechtsprechung umsetzen und aus Honoraranstellungen Festanstellungen machen.« Beleg ↗

Das Programm benennt die prekäre Erwerbslage freischaffender Kulturschaffender explizit und nennt konkrete Instrumente: verbindliche Mindesthonorare/-gagen, Refinanzierung von Tarif-/Betriebskosten, Stärkung von Persönlichkeits-/Urheberrechten und erleichterten Zugang zu Sozialversicherungssystemen sowie eine gestärkte Verhandlungsposition gegenüber Verwerter*innen. Die Künstlersozialkasse wird nicht namentlich erwähnt, die Stoßrichtung (Absicherung, faire Vergütung) ist aber klar positioniert.

Die Linke

substanziell

»Auf Bundesebene verteidigen wir die Künstlersozialkasse (KSK), wollen sie für alle kreativen Berufe öffnen und den Zugang erleichtern. Wir fordern eine obligatorische Arbeitslosen- und Altersvorsorge für Soloselbstständige« Beleg ↗
»steigende Mindesthonorare ... verbindliche Honorarrichtlinien und Mindeststandards, die den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung tragen« Beleg ↗
»Der Gender-Pay-Gap beträgt laut Erhebungen der Künstlersozialkasse je nach Sparte zwischen 25 und 33 Prozent und muss geschlossen werden« Beleg ↗
»Wir werden uns für Tarifverträge in allen Kultureinrichtungen einsetzen, orientiert an TVöD und TV-L« Beleg ↗
»Festanstellung aller Honorarkräfte an Musikschulen ... um die seit dem Herrenberg-Urteil als rechtswidrig erkannte Praxis zu beenden« Beleg ↗

Das Programm der Linken bezieht klar Position zur prekären Lage freischaffender Künstlerinnen und Künstler: Verteidigung und Öffnung der Künstlersozialkasse für alle kreativen Berufe, eine verpflichtende Alterssicherung für Soloselbstständige, verbindliche Honoraruntergrenzen, Tarifverträge nach TVöD/TV-L sowie die Festanstellung von Musikschul-Honorarkräften infolge des Herrenberg-Urteils.

AfD

fehlt

Künstlersozialkasse, Arbeitslosenversicherung/Kurzarbeitergeld oder verbindliche Honoraruntergrenzen kommen nicht vor; der einzige inhaltlich naheliegende Treffer betrifft die Überleitung von Musikschul-Honorarverträgen in Festanstellungen – ein arbeitsrechtliches Detail für bereits angestellte Lehrkräfte, nicht die allgemeine Absicherungslage freischaffender Künstlerinnen und Künstler.

Was die Unterschiede praktisch bedeuten

Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten — beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose. Zur Methodik.

Bei der Absicherung freischaffender Kulturschaffender trennt die Parteien der Instrumententyp: Die CDU setzt mit einer angestrebten Festanstellungsquote von 90 Prozent auf den Wandel der Erwerbsform selbst, SPD und Grüne setzen auf Honorarmindeststandards (Mindesthonorare, Ausstellungsvergütungen bzw. verbindliche Mindesthonorare und -gagen) innerhalb der bestehenden Selbstständigkeit. Allein die Linke adressiert die Künstlersozialkasse selbst — Verteidigung und Öffnung für alle kreativen Berufe sowie eine obligatorische Arbeitslosen- und Altersvorsorge für Soloselbstständige — und verbindet dies mit Honorarrichtlinien sowie Tarifverträgen nach TVöD/TV-L. Die Grünen ergänzen ihr Instrument um erleichterten Zugang zu Sozialversicherungssystemen, ohne die Künstlersozialkasse namentlich zu nennen. Das Programm der AfD enthält zu dieser Sachfrage keine Aussage.

Muster der Positionen: Eine Partei gegen die übrigen

Umwandlung in Festanstellung
Schutz innerhalb der Selbstständigkeit

Während die CDU auf eine hohe Festanstellungsquote setzt, baut die Linke innerhalb der Selbstständigkeit den weitestgehenden Schutz auf – mit Künstlersozialkasse, Pflichtvorsorge und Tarifverträgen –, während SPD und Grüne sich auf Honorar- und Gagenmindeststandards beschränken.Ohne Aussage: AfDInnerhalb von Gruppe B geht die Linke am weitesten (Künstlersozialkasse, Tarifverträge nach TVöD/TV-L), SPD und Grüne setzen nur auf Honorar-/Gagenmindeststandards.Reihenfolge nach Programmtext, keine Abstände.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU,  SPD,  Grüne,  Linke,  AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.

Grundlage: »Die CDU setzt mit einer angestrebten Festanstellungsquote von 90 Prozent auf den Wandel der Erwerbsform selbst, SPD und Grüne setzen auf Honorarmindeststandards (Mindesthonorare, Ausstellungsvergütungen bzw. verbindliche Mindesthonorare und -gagen) innerhalb der bestehenden Selbstständigkeit.«