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Was wollen die Parteien für die Aufgaben- und Finanzverteilung zwischen Senat und Bezirken? — Soll das Konnexitätsprinzip verfassungsrechtlich verankert werden?

Sachfrage: Bezirks-Land-Verhältnis und Konnexitätsprinzip

Sachfrage ist die föderale Ordnung innerhalb Berlins: wie Zuständigkeiten und Finanzmittel zwischen Senat (Landesebene) und den zwölf Bezirken verteilt werden und ob das Konnexitätsprinzip — wer eine Aufgabe zuweist, muss auch deren Finanzierung sichern — konsequent umgesetzt bzw. verfassungsrechtlich verankert wird. Berlins Doppelstruktur aus Haupt- und Bezirksverwaltung gilt seit Langem als reformbedürftig; Bezirke klagen über chronische Unterfinanzierung zugewiesener Pflichtaufgaben. Der Senat hat 2024 einen Evaluationsprozess zur Bezirksfinanzierung gestartet und ein externes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben; laut Zwischenstand 2026 sind von 67 vereinbarten Reformmaßnahmen erst rund zehn umgesetzt.

Forschungsstand & Quellen

Deutsches Institut für Urbanistik (Difu), »„Wer zahlt die Zeche?“ Das Konnexitätsprinzip – richtig angewandt« (2011); externes Rechtsgutachten von Prof. Désirée Christofzik (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) zur Bezirksfinanzierung Berlin im Auftrag der Senatsverwaltung für Finanzen, vorgelegt 2025.

Was die Parteien dazu sagen

CDU

substanziell

Wortlaut: Ziel

»auskömmliche, transparente und verlässliche Finanzierung der Bezirke, die ihre Handlungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit dauerhaft stärkt« Beleg ↗
»eine solche Konnexitätsregelung auch im Verhältnis zur Bundesebene verankert wird« Beleg ↗

Das Programm bezieht klar Position zur Bezirks-Land-Finanzbeziehung: eine auskömmliche, transparente und verlässliche Bezirksfinanzierung als Ziel sowie die ausdrückliche Forderung, die Konnexitätsregelung auch im Verhältnis zum Bund zu verankern. Damit sind Richtung und ein konkretes rechtspolitisches Instrument benannt.

SPD

substanziell

Wortlaut: Festlegung

»Dafür reformieren wir das Finanzierungsmodell der Bezirke, setzen das Konnexitätsprinzip konsequent um und streben ein Budgetierungssystem an, das einer wachsenden Stadt gerecht wird.« Beleg ↗
»Die Senatsverwaltungen werden dabei ihrer gesamtstädtischen Verantwortung und Steuerung der jeweiligen Fachpolitik gerecht. Die Bezirke übernehmen bürgernah ihre operativen Aufgaben.« Beleg ↗
»Deshalb treiben wir die Verwaltungsreform konsequent voran – mit klaren Zuständigkeiten, zentraler Steuerung und starken Bezirken.« Beleg ↗

Das Programm benennt die Reform des Bezirks-Finanzierungsmodells als Ziel, erklärt die konsequente Umsetzung des Konnexitätsprinzips zum Instrument und nennt ein neues Budgetierungssystem als konkreten Mechanismus. Ergänzend wird die Aufgabenteilung zwischen Senat (gesamtstädtische Steuerung) und Bezirken (operative Aufgaben) sowie das Ziel klarer Zuständigkeiten im Zuge der Verwaltungsreform benannt. Eine eigene landesverfassungsrechtliche Verankerung wird nicht ausdrücklich gefordert, das Konnexitätsprinzip selbst aber klar positioniert.

Bündnis 90/Die Grünen

substanziell

Wortlaut: Festlegung

»Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Berliner Verfassung, was bedeutet, dass diejenigen, die Aufgaben beschließen, auch für deren Kostendeckung verantwortlich sind.« Beleg ↗
»Unser Ziel ist es, dass die Senatsverwaltungen die gesamtstädtischen Steuerungsaufgaben für ihre Politikfelder innehaben. Die Berliner Bezirke sollen Durchführungsaufgaben sowie die bezirklichen Steuerungsaufgaben übernehmen.« Beleg ↗
»wir werden das in der Berliner Verfassung verankerte Konnexitätsgesetz im Rahmen der Finanzierung der Bezirke etablieren« Beleg ↗
»Dafür wollen wir Grüne die Bezirke in der Umsetzung ihrer Durchführungsaufgaben sowie der bezirklichen Steuerungsaufgaben stärken. Die Senatsverwaltungen sollen sich daher auf die Aufgaben der gesamtstädtischen Steuerung konzentrieren.« Beleg ↗
»Neu eingeführt wird ein „digitales Konnexitätsprinzip“, um sicherzustellen, dass auch bei der Zuweisung digitaler Aufgaben derjenige zahlt, der bestellt.« Beleg ↗

Das Programm positioniert sich mit verfassungsrechtlicher Verankerung des Konnexitätsprinzips (inklusive digitaler Erweiterung) und einer klaren Aufgabentrennung zwischen gesamtstädtischer Steuerung (Senat) und Durchführung (Bezirke) substanziell zur Finanzierungs- und Zuständigkeitsfrage.

Die Linke

substanziell

Wortlaut: Ziel

»Im Rahmen der Verwaltungsreform haben wir endlich das Konnexitätsprinzip in der Verfassung verankert, sodass die Bezirke zukünftig die entsprechenden finanziellen, personellen und räumlichen Ressourcen erhalten, wenn sie neue Aufgaben übernehmen müssen.« Beleg ↗
»Sicherung der Handlungsfähigkeit der Bezirke mit einer klaren und ehrlichen Ressourcenverteilung, indem das Finanzierungssystem der Bezirke grundsätzlich geändert wird.« Beleg ↗
»Die Budgetierung auf Grundlage des betriebswirtschaftlichen Instruments der Kosten- und Leistungsrechnung führt zu Fehlanreizen ... und spielt damit die Bezirke in einem Nullsummenspiel gegeneinander aus.« Beleg ↗
»In einem neuen Bezirksfinanzierungssystem muss die in der Verfassung vorgesehene Globalsumme bedarfsgerecht und auf transparente Weise ermittelt werden.« Beleg ↗

Substanziell positioniert: Das Programm reklamiert die bereits erfolgte verfassungsrechtliche Verankerung des Konnexitätsprinzips, fordert ein grundlegend neues, transparentes Bezirksfinanzierungssystem mit bedarfsgerecht ermittelter Globalsumme und kritisiert die bisherige Kosten- und Leistungsrechnung als Fehlanreiz-Mechanismus, der die Bezirke gegeneinander ausspielt.

AfD

substanziell

Wortlaut: Ziel

»Stärkung der Rechtsstellung der Bezirke etwa durch eigene Einnahmequellen und ein eigenes Klagerecht ein. Das reine Prinzip der Globalsummenzuweisung führt zu Abhängigkeit und Unselbständigkeit der Bezirke.« Beleg ↗

Das Programm bezieht explizit Position zur Finanzbeziehung zwischen Senat und Bezirken: Es kritisiert das bestehende Prinzip der Globalsummenzuweisung als Ursache von Abhängigkeit und Unselbständigkeit der Bezirke und fordert als Gegeninstrumente eigene Einnahmequellen sowie ein eigenes Klagerecht. Damit sind sowohl eine erkennbare Richtung (mehr fiskalische Eigenständigkeit der Bezirke) als auch konkrete Instrumente benannt, auch wenn eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Verankerung des Konnexitätsprinzips selbst nicht erwähnt wird.

Was die Unterschiede praktisch bedeuten

Einordnung der RedaktionGrundlage sind die oben belegten Antworten. Die Einordnung beschreibt, was die Parteien vorhaben. Mehr zur Methode

Bei der Bezirks-Land-Finanzbeziehung trennt die Parteien der Zugriffspunkt auf das Konnexitätsprinzip: Die Grünen fordern eine Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Berliner Verfassung samt einer neuen Erweiterung auf digitale Aufgaben, während die Linke die verfassungsrechtliche Verankerung als bereits erfolgte eigene Leistung reklamiert und darauf ein neues, transparentes Bezirksfinanzierungssystem mit bedarfsgerecht ermittelter Globalsumme aufsetzt. Die CDU und die SPD stellen dagegen die konsequente Umsetzung bzw. eine auskömmliche, transparente Finanzierung in den Vordergrund, ohne selbst eine eigene Verankerung zu fordern; die CDU erweitert das Prinzip zusätzlich auf das Verhältnis zum Bund, die SPD verbindet es mit einem neuen Budgetierungssystem und einer klaren Aufgabentrennung zwischen gesamtstädtischer Steuerung und operativen Bezirksaufgaben. Die AfD setzt an anderer Stelle an: Statt das Konnexitätsprinzip selbst zu adressieren, fordert sie eigene Einnahmequellen und ein Klagerecht der Bezirke gegen die als abhängig machend kritisierte Globalsummenzuweisung.

Muster der Positionen: Eine Partei gegen die übrigen

Konnexitätsprinzip verankern und umsetzen
eigene Einnahmequellen statt Transferabhängigkeit

Grüne und Linke fordern die verfassungsrechtliche Verankerung des Konnexitätsprinzips, CDU und SPD setzen dagegen auf dessen konsequente Umsetzung und auskömmliche Finanzierung ohne eigene Verankerungsforderung, während die AfD stattdessen auf eigene Einnahmequellen der Bezirke setzt.Grüne und Linke setzen am Punkt der verfassungsrechtlichen Verankerung des Konnexitätsprinzips an, CDU und SPD betonen dessen konsequente Umsetzung bzw. auskömmliche Finanzierung ohne eigene Verankerungsforderung.Die Reihenfolge folgt den Programmtexten; die Abstände zwischen den Plätzen sind gleich.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU,  SPD,  Grüne,  Linke,  AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.

Grundlage: »Die AfD setzt an anderer Stelle an: Statt das Konnexitätsprinzip selbst zu adressieren, fordert sie eigene Einnahmequellen und ein Klagerecht der Bezirke gegen die als abhängig machend kritisierte Globalsummenzuweisung.«

Wie sich die Positionen entwickelt haben

Frühere Wahlprogramme (2016, 2021, 2023), Parteitagsbeschlüsse seit 2021 und Koalitionsverträge im Vergleich mit dem Programm 2026 — jede frühere Stelle wörtlich und mit Fundort. Koalitionsverträge sind gemeinsame Festlegungen mehrerer Parteien. Alle Befunde im Überblick

CDU Linie gehalten

2023 vereinbarte die CDU im Koalitionsvertrag mit der SPD, das Konnexitätsprinzip umzusetzen und die Bezirksfinanzierung zu überprüfen; 2026 fordert sie eine auskömmliche, transparente Bezirksfinanzierung und zusätzlich die Verankerung der Konnexität auch im Verhältnis zum Bund.

SPD uneinheitlich

Der Koalitionsvertrag 2023 machte die Umsetzung des Konnexitätsprinzips zum Kern einer Verwaltungsreform mit neuer Aufgabenverteilung zwischen Senat und Bezirken; ein Ende 2024 auf dem Landesparteitag eingebrachter, zur weiteren Beratung überwiesener Antrag verlangte dagegen, genau die darin vorgesehene faktische Schwächung der bezirklichen Eigenständigkeit zurückzunehmen. 2026 setzt die SPD die konsequente Umsetzung des Konnexitätsprinzips als eigenes Ziel fort.

Grüne erstmals 2026

2021 verpflichtete sich die Partei als Koalitionspartnerin zur konsequenten Umsetzung des Konnexitätsprinzips; als eigene Forderung, es in der Verfassung zu verankern, taucht das Thema in den Wahlprogrammen erstmals 2026 auf.

Linke Position verändert

2016 und 2021 forderte die Linke, das Konnexitätsprinzip in der Verfassung zu verankern; 2026 reklamiert sie diese inzwischen erfolgte Verankerung als eigene Leistung und will nun ein grundlegend neues Bezirksfinanzierungssystem mit bedarfsgerechter Globalsumme.

AfD erstmals 2026

Zur Konnexität und zur Bezirksfinanzierung äußern sich die früheren AfD-Programme nicht; erst 2026 fordert die AfD eigene Einnahmequellen und ein Klagerecht der Bezirke gegen die Globalsummenzuweisung.