Was wollen die Parteien beim Bürgergeld ändern? — Wie streng sollen Mitwirkung und Sanktionen sein?
Sachfrage: Grundsicherung: Mitwirkung, Sanktionen und Anspruchsprüfung
Die Ausgestaltung der Grundsicherung (SGB II) regelt, unter welchen Bedingungen Leistungen gewährt werden – Bedürftigkeitsprüfung, Mitwirkungspflichten bei der Arbeitssuche und Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen. Seit der Bürgergeld-Reform 2023 sind die Kürzungssätze bei Meldeversäumnissen mit 10 % des Regelbedarfs für einen Monat deutlich geringer als zuvor (10–30 % für drei Monate); politisch strittig ist, ob dies die Mitwirkungsbereitschaft schwächt oder frühere Fehlanreize beseitigt. Arbeitsmarktforschung findet, dass bereits die Möglichkeit einer Sanktion (ein sogenannter Ex-ante-Effekt) das Arbeitsuchverhalten beschleunigt, zugleich aber verstärkt zur Aufnahme niedrig entlohnter Beschäftigung führt. Befragungen zeigen zudem, dass ein großer Teil der Leistungsbeziehenden die tatsächliche Höhe möglicher Kürzungen nicht kennt. Programme unterscheiden sich darin, ob sie Mitwirkungspflichten und Sanktionen verschärfen, im heutigen Umfang beibehalten oder weiter abbauen wollen.
Forschungsstand & Quellen
IAB-Kurzbericht 15/2024, »Bereits die Möglichkeit einer Sanktionierung zeigt Wirkung« (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 2024).
Das Programm der CDU benennt weder das Bürgergeld noch Mitwirkungspflichten, Sanktionshöhen oder die Bedürftigkeitsprüfung; es spricht nur allgemein von ›Fehlanreizen‹ beim Anstieg der Sozialausgaben und von einer generellen Reform und Vereinfachung des Sozialrechts. Wie streng Mitwirkung und Sanktionen beim Bürgergeld ausfallen sollen, bleibt damit offen.
SPD
fehlt
Das Wahlprogramm der SPD äußert sich nicht zu Bedürftigkeitsprüfung, Mitwirkungspflichten oder Leistungsminderungen beim Bürgergeld. Die Grundsicherung ist Bundesrecht; das Berliner Programm verknüpft damit an dieser Stelle keine eigenen Positionen zur Ausgestaltung von Mitwirkung und Sanktionen.
Bündnis 90/Die Grünen
teilweise
»Die Streichung von Miet- und Heizkostenzuschüssen als Sanktion lehnen wir ab.« Beleg ↗
Das Programm lehnt eine spezifische Sanktionsform (Streichung von Miet-/Heizkostenzuschüssen) ab, äußert sich aber nicht zu Bedürftigkeitsprüfung, allgemeinen Mitwirkungspflichten oder den SGB-II-Kürzungssätzen selbst. Damit ist die Kernfrage nur in einem Teilaspekt beantwortet.
Die Linke
substanziell
»Die Verschärfung der Sanktionen und die Maßgabe, zuerst in Arbeit statt in Qualifizierung zu vermitteln, sind nicht hilfreich und dienen nur dazu, den Druck auf die Arbeitsuchenden zu erhöhen und sie zur Annahme von Billigjobs zu zwingen.« Beleg ↗
»Auf Bundesebene setzen wir uns daher für eine sanktionsfreie individuelle Mindestsicherung von derzeit rund 1.400 Euro inklusive der Wohnkosten ein; […] Der Regelsatz muss mindestens 813 Euro betragen« Beleg ↗
Das Programm bezieht klar Position gegen verschärfte Mitwirkungspflichten/Sanktionen und fordert stattdessen eine sanktionsfreie Mindestsicherung mit beziffertem Regelsatz (813 €) – ein konkretes Instrument statt bloßer Problembeschreibung.
AfD
substanziell
»Viele Leistungen werden dauerhaft bezogen, obwohl Erwerbsfähigkeit besteht – das demotiviert die Betroffenen und belastet die Solidargemeinschaft.« Beleg ↗
»Wer unverschuldet in Not gerät, muss Hilfe von der Solidargemeinschaft erhalten – jedoch nicht als Dauerlösung, sondern an Eigeninitiative und Mitwirkung gebunden.« Beleg ↗
»Regelmäßige Bedürftigkeitsprüfungen, Sanktionen bei Leistungsverweigerung und ein Vorrang für die Arbeitsaufnahme müssen selbstverständlich sein.« Beleg ↗
Alle drei Belege beantworten die Achse direkt: Grundsicherung soll an Mitwirkung gebunden, mit regelmäßigen Bedürftigkeitsprüfungen und Sanktionen bei Pflichtverletzung versehen werden. Richtung (mehr Strenge statt Abbau der Mitwirkungspflichten) und konkrete Instrumente sind benannt.
Was die Unterschiede praktisch bedeuten
Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten —
beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose.
Zur Methodik.
Bei Mitwirkung und Sanktionen im Bürgergeld trennt die Parteien die Richtung des angestrebten Wandels. Die AfD will die Bedingungen verschärfen und fordert regelmäßige Bedürftigkeitsprüfungen, Sanktionen bei Leistungsverweigerung und einen Vorrang der Arbeitsaufnahme. Die Linke bewegt sich in die Gegenrichtung: Sie lehnt die bestehenden Sanktionen ab und fordert stattdessen eine sanktionsfreie individuelle Mindestsicherung mit beziffertem Regelsatz von mindestens 813 Euro. Die Grünen positionieren sich nur zu einem Teilaspekt, indem sie die Streichung von Miet- und Heizkostenzuschüssen als Sanktion ablehnen, ohne sich zu Mitwirkungspflichten oder Bedürftigkeitsprüfung insgesamt zu äußern. Die Programme von CDU und SPD enthalten zu dieser bundesrechtlich geregelten Frage keine Aussage.
Muster der Positionen: Zwei Richtungen
Verschärfte Mitwirkung und Sanktionen
Sanktionsfreie Mindestsicherung
Die AfD will die Bedingungen beim Bürgergeld verschärfen; die Linke fordert am weitesten gehend eine sanktionsfreie Mindestsicherung mit beziffertem Regelsatz, während die Grünen sich nur zum Teilaspekt der Miet- und Heizkostenzuschüsse äußern.Ohne Aussage: CDU, SPDDie Linke beziffert den Regelsatz (mind. 813 Euro), die Grüne positioniert sich nur zum Teilaspekt Miet-/Heizkostenzuschüsse.Reihenfolge nach Programmtext, keine Abstände.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.
Grundlage: »Die AfD will die Bedingungen verschärfen und fordert regelmäßige Bedürftigkeitsprüfungen, Sanktionen bei Leistungsverweigerung und einen Vorrang der Arbeitsaufnahme. Die Linke bewegt sich in die Gegenrichtung: Sie lehnt die bestehenden Sanktionen ab und fordert stattdessen eine sanktionsfreie individuelle Mindestsicherung mit beziffertem Regelsatz von mindestens 813 Euro.«