Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten —
beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose.
Zur Methodik.
Bei der Telemedizin und den wohnortnahen digitalen Gesundheitsangeboten unterscheiden sich CDU, Grüne und Linke vor allem darin, wen sie damit erreichen wollen. Die CDU will Videosprechstunden, Telekonsultationen und digitale Therapien flächendeckend für die gesamte Bevölkerung etablieren und ergänzt dies um wohnortnahe ›Kiez-Gesundheits-Stützpunkte‹ für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Die Grünen setzen breiter an der digitalen Infrastruktur der Einrichtungen im Gesundheitswesen an, ohne konkrete telemedizinische Angebote zu benennen. Die Linke beschränkt ihre Forderung nach Telemedizin und Hausbesuchen auf eine eng umgrenzte Gruppe nicht-transportfähiger Patient*innen mit ME/CFS, Long Covid und Post Vac. SPD und AfD äußern sich zu dieser Sachfrage nicht.
Muster der Positionen: Gleiche Richtung
Gemeinsame Richtung: Telemedizinische und digitale Zugänge zur Gesundheitsversorgung ausbauen — wie verbindlich legen sich die Programme fest?
Absichtserklärung
Festgelegt: Instrument, Zahl und Termin
Alle drei Parteien benennen Instrumente ohne Zahl oder Termin; sie unterscheiden sich vor allem darin, wen sie damit erreichen wollen.Ohne Aussage: SPD, AfDStufen: Absicht · Instrument benannt · Instrument + Zahl oder Termin · Instrument + Zahl und Termin. Verbindlich heißt: festgelegt — nicht: besser.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.
Grundlage: »Bei der Telemedizin und den wohnortnahen digitalen Gesundheitsangeboten unterscheiden sich CDU, Grüne und Linke vor allem darin, wen sie damit erreichen wollen.«