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ThemenfelderGesundheit

Wie wollen die Parteien telemedizinische Angebote und wohnortnahe digitale Zugänge zur Gesundheitsversorgung ausbauen? — Und für wen?

Sachfrage: Telemedizinische und wohnortnahe digitale Gesundheitsversorgung

Sachfrage ist, wie telemedizinische Angebote wie Videosprechstunden und wohnortnahe digitale Zugänge zur Gesundheitsversorgung ausgebaut werden — und für welche Bevölkerungsgruppen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat in seinem Gutachten 2021 einen Ausbau telemedizinischer Angebote empfohlen und für eine Aufhebung bisheriger Mengenbegrenzungen plädiert. Die politischen Positionen reichen von einer flächendeckenden Etablierung für die gesamte Bevölkerung über den allgemeinen Ausbau digitaler Infrastruktur in Einrichtungen bis zu telemedizinischen Angeboten für eng umgrenzte, nicht-transportfähige Patient*innengruppen.

Forschungsstand & Quellen

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR Gesundheit) übergab dem Bundesgesundheitsministerium am 24. März 2021 sein Gutachten ›Digitalisierung für Gesundheit‹, das telemedizinisch gestütztes Monitoring von Vitalparametern als effizienzsteigernd bewertet und empfiehlt, bisherige Mengenbegrenzungen für Telemedizin aufzuheben. Das Gutachten wurde dem Bundesrat als Drucksache 327/21 zugeleitet.

Was die Parteien dazu sagen

CDU

substanziell

»Telemedizinische Angebote wie Videosprechstunden, Telekonsultationen und digitale Therapien sollen flächendeckend etabliert werden.« Beleg ↗
»wohnortnahe Unterstützungsangebote in Pflegeheimen, Sozialstationen und anderen geeigneten Einrichtungen - sogenannte „Kiez-Gesundheits-Stützpunkte“ - schaffen, die den Zugang zu digitalen Anwendungen ermöglichen« Beleg ↗

Das Programm der CDU will telemedizinische Angebote wie Videosprechstunden, Telekonsultationen und digitale Therapien flächendeckend etablieren. Für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen sollen zusätzlich wohnortnahe ›Kiez-Gesundheits-Stützpunkte‹ den Zugang zu digitalen Anwendungen ermöglichen.

SPD

fehlt

Das Programm der SPD äußert sich zu telemedizinischen oder wohnortnahen digitalen Gesundheitsangeboten nicht; eine geplante digital ausgestattete Kinderklinik betrifft die Ausstattung eines einzelnen Krankenhausneubaus, nicht die wohnortnahe oder telemedizinische Versorgung.

Bündnis 90/Die Grünen

teilweise

»Dazu werden wir die digitale Infrastruktur von Einrichtungen im Gesundheitswesen gezielt ausbauen und uns für ethisch vertretbare, rechtlich klare und medizinisch sinnvolle Regelungen einer digitalen Gesundheitsversorgung einsetzen.« Beleg ↗

Das Programm der Grünen kündigt einen gezielten Ausbau der digitalen Infrastruktur von Einrichtungen im Gesundheitswesen sowie rechtlich klare Regelungen für eine digitale Gesundheitsversorgung an, ohne telemedizinische Angebote oder wohnortnahe digitale Zugänge konkret zu benennen.

Die Linke

teilweise

»Die medizinische Versorgung für nicht-transportfähige Patient*innen mit ME/CFS, Long Covid und Post Vac wollen wir verbessern: Barrierefreie Zugänge wie Hausbesuche oder Telemedizin müssen angeboten werden.« Beleg ↗

Das Programm der Linken fordert Telemedizin und Hausbesuche als barrierefreie Zugänge, allerdings nur für eine eng umgrenzte Gruppe: nicht-transportfähige Patient*innen mit ME/CFS, Long Covid und Post Vac. Eine allgemeine telemedizinische oder wohnortnahe digitale Versorgungsstrategie formuliert es nicht.

AfD

fehlt

Das Programm der AfD äußert sich nicht zu telemedizinischen oder wohnortnahen digitalen Gesundheitsangeboten; zur Digitalisierung im Gesundheitswesen mahnt es allgemein, die Dokumentationspflichten nicht ausufern zu lassen.

Was die Unterschiede praktisch bedeuten

Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten — beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose. Zur Methodik.

Bei der Telemedizin und den wohnortnahen digitalen Gesundheitsangeboten unterscheiden sich CDU, Grüne und Linke vor allem darin, wen sie damit erreichen wollen. Die CDU will Videosprechstunden, Telekonsultationen und digitale Therapien flächendeckend für die gesamte Bevölkerung etablieren und ergänzt dies um wohnortnahe ›Kiez-Gesundheits-Stützpunkte‹ für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Die Grünen setzen breiter an der digitalen Infrastruktur der Einrichtungen im Gesundheitswesen an, ohne konkrete telemedizinische Angebote zu benennen. Die Linke beschränkt ihre Forderung nach Telemedizin und Hausbesuchen auf eine eng umgrenzte Gruppe nicht-transportfähiger Patient*innen mit ME/CFS, Long Covid und Post Vac. SPD und AfD äußern sich zu dieser Sachfrage nicht.

Muster der Positionen: Gleiche Richtung

Gemeinsame Richtung: Telemedizinische und digitale Zugänge zur Gesundheitsversorgung ausbauen — wie verbindlich legen sich die Programme fest?

Absichtserklärung
Festgelegt: Instrument, Zahl und Termin

Alle drei Parteien benennen Instrumente ohne Zahl oder Termin; sie unterscheiden sich vor allem darin, wen sie damit erreichen wollen.Ohne Aussage: SPD, AfDStufen: Absicht · Instrument benannt · Instrument + Zahl oder Termin · Instrument + Zahl und Termin. Verbindlich heißt: festgelegt — nicht: besser.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU,  SPD,  Grüne,  Linke,  AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.

Grundlage: »Bei der Telemedizin und den wohnortnahen digitalen Gesundheitsangeboten unterscheiden sich CDU, Grüne und Linke vor allem darin, wen sie damit erreichen wollen.«