Sachfrage ist, wie pflegende Angehörige finanziell und organisatorisch entlastet werden und wie die stationäre und teilstationäre Pflegeinfrastruktur ausgebaut und finanziert wird — Pflegegeld, Beratungs- und Notfallangebote, Investitionskostenzuschüsse für neue Pflegeplätze. Die weit überwiegende Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird zu Hause versorgt, meist durch Angehörige; diese Gruppe ist zahlenmäßig größer als alle professionellen Pflegedienste zusammen und nach Studienlage stark zeitlich und psychisch belastet. Die politischen Positionen reichen von gesetzlichen Rahmenwerken und Beratungsstrukturen über bezifferte Bau- und Investitionszuschüsse bis zu einzelnen Entlastungsinstrumenten wie Pflegenottelefonen.
CDU
substanziell
»die Pflegeinfrastruktur gezielt ausbauen und an den tatsächlichen Bedarf anpassen. Dazu gehört insbesondere die Schaffung zusätzlicher Pflegeplätze sowie der Ausbau der Kurzzeitpflege« Beleg ↗
»wohnortnahe Unterstützungsangebote in Pflegeheimen, Sozialstationen und anderen geeigneten Einrichtungen - sogenannte „Kiez-Gesundheits-Stützpunkte“ - schaffen« Beleg ↗
»eine zentrale und leicht verständliche Übersicht über Ärzte, Hebammen und Pflegeplätze« Beleg ↗
Das Programm der CDU will die Pflegeinfrastruktur gezielt ausbauen — mit zusätzlichen Pflegeplätzen, mehr Kurzzeitpflege und neuen Wohn- und Pflegeformen wie Pflege-Wohngemeinschaften. Ergänzend sollen wohnortnahe ›Kiez-Gesundheits-Stützpunkte‹ und eine zentrale Übersicht über freie Pflegeplätze den Zugang erleichtern. Zu einer eigenständigen finanziellen Entlastung pflegender Angehöriger äußert es sich nicht.
SPD
teilweise
»Pflegende Angehörige entlasten wir stärker. Ein neues Pflegenottelefon hilft schnell.« Beleg ↗
Das Programm der SPD kündigt eine stärkere Entlastung pflegender Angehöriger an und nennt dafür ein neues Pflegenottelefon als schnelle Hilfe. Zum Ausbau oder zur Finanzierung stationärer Pflegeplätze äußert es sich nicht.
Bündnis 90/Die Grünen
substanziell
»einen rechtlichen Rahmen schaffen für Pflegeangebote des Landes und eine verbindliche Landespflegestrukturplanung, die den tatsächlichen Bedarf ermitteln und dabei auch pflegende Angehörige als wichtige, oft unzureichend vertretene Gruppe einbeziehen soll« Beleg ↗
»ein Pflegenottelefon als niedrigschwelliges, berlinweites Angebot eingeführt werden, das im akuten Pflegekrisenfall schnell, verlässlich und kompetent unterstützt« Beleg ↗
»pflegende Angehörige in die Berliner Verfassung aufnehmen, um so ihre Rechte als immer größer werdende Gruppe in den Fokus zu nehmen« Beleg ↗
»eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige kommt« Beleg ↗
»Ein zentrales Melderegister soll jederzeit Auskunft über freie Pflegeplätze geben, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.« Beleg ↗
Das Programm der Grünen will ein Landespflegegesetz mit verbindlicher Landespflegestrukturplanung schaffen, das pflegende Angehörige als Bedarfsgruppe einbezieht, ergänzt um ein berlinweites Pflegenottelefon und ein zentrales Melderegister für freie Pflegeplätze. Für pflegende Angehörige fordert es zusätzlich eine bundesweite Lohnersatzleistung und ihre Aufnahme in die Berliner Verfassung.
Die Linke
substanziell
»Wir wollen die Pflegestützpunkte daher weiter ausbauen. Ergänzend wollen wir ein Pflegenottelefon nach Hamburger Vorbild etablieren, das insbesondere nachts und am Wochenende, wenn etablierte Strukturen nicht erreichbar sind, Beratungs- und Vermittlungsleistungen übernimmt.« Beleg ↗
»Zur besseren Unterstützung pflegender Angehöriger bauen wir die Kurzzeitpflege aus und schließen Versorgungslücken in der Tagespflege. Die Linke Berlin setzt den „Landespflegeplan 2025“ konsequent um und treibt eine verbindliche Landespflegestrukturplanung auf Landes- und Bezirksebene voran.« Beleg ↗
Das Programm der Linken will die Pflegestützpunkte als Beratungsstellen ausbauen und nach Hamburger Vorbild ein Pflegenottelefon für Nächte und Wochenenden einführen. Zur Entlastung pflegender Angehöriger baut es zudem die Kurzzeitpflege aus, schließt Lücken in der Tagespflege und treibt eine verbindliche Landespflegestrukturplanung voran.
AfD
substanziell
»Wir wollen das Pflegegeld für Angehörige und Zugehörige an die Vergütung der ambulanten Pflegedienste angleichen.« Beleg ↗
»Pflegediensten ist zukünftig spätestens innerhalb eines Monats nach Beantragung einer Hilfe zur Pflege bei den Sozialämtern für Anspruchsberechtigte eine Zu- oder Absage der Kostenübernahme zu übermitteln.« Beleg ↗
»Analog den staatlichen Zuschüssen in anderen Bundesländern für neu geschaffene Pflegeheime wollen wir jeden neugeschaffenen Platz, der modernen Anforderungen genügt, mit 40.000 Euro bezuschussen. Zudem werden wir den Investitionskostenzuschuss des Landes Berlin pro zu pflegende Person und Monat auf 300 Euro erhöhen.« Beleg ↗
Das Programm der AfD will das Pflegegeld für Angehörige an die Vergütung ambulanter Pflegedienste angleichen und Sozialämtern eine Monatsfrist für Kostenzusagen setzen. Für den Ausbau stationärer Pflegeplätze beziffert es einen Zuschuss von 40.000 Euro je neuem Platz und eine Erhöhung des monatlichen Investitionskostenzuschusses auf 300 Euro.
Was die Unterschiede praktisch bedeuten
Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten —
beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose.
Zur Methodik.
Bei der Unterstützung pflegender Angehöriger und dem Ausbau der Pflegeinfrastruktur sind sich alle fünf Parteien im Ziel einig, unterscheiden sich aber im Grad der Festlegung und im gewählten Instrument. CDU, Grüne und Linke setzen auf strukturelle Ausbauinstrumente — die CDU auf mehr Pflegeplätze, Kurzzeitpflege und neue Wohnformen, die Grünen auf ein Landespflegegesetz mit verbindlicher Strukturplanung, die Linke auf den Ausbau von Pflegestützpunkten und Tagespflege —, ohne diese zu beziffern oder zu terminieren. Grüne und Linke kündigen zusätzlich, in unterschiedlicher Form, ein Pflegenottelefon an; die SPD benennt dieses Instrument als ihre einzige konkrete Maßnahme zur Entlastung pflegender Angehöriger, äußert sich aber nicht zur stationären Infrastruktur. Allein die AfD beziffert ihre Instrumente: einen Zuschuss von 40.000 Euro je neuem Pflegeplatz, einen auf 300 Euro erhöhten monatlichen Investitionskostenzuschuss und eine Monatsfrist für Kostenzusagen der Sozialämter.
Muster der Positionen: Gleiche Richtung
Gemeinsame Richtung: Pflegende Angehörige entlasten und die Pflegeinfrastruktur ausbauen — wie verbindlich legen sich die Programme fest?
Absichtserklärung
Festgelegt: Instrument, Zahl und Termin
Die AfD nennt bezifferte Fördersummen und eine Bearbeitungsfrist, die vier übrigen Parteien beschreiben ihre Instrumente ohne Zahl oder Termin.Nur die AfD beziffert Fördersummen und eine Bearbeitungsfrist; CDU, SPD, Grüne und Linke benennen Instrumente ohne Zahl oder Termin.Stufen: Absicht · Instrument benannt · Instrument + Zahl oder Termin · Instrument + Zahl und Termin. Verbindlich heißt: festgelegt — nicht: besser.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.
Grundlage: »Bei der Unterstützung pflegender Angehöriger und dem Ausbau der Pflegeinfrastruktur sind sich alle fünf Parteien im Ziel einig, unterscheiden sich aber im Grad der Festlegung und im gewählten Instrument.«