Was sagen die Parteien zur elektronischen Patientenakte? — Wie gehen sie mit Datenschutz-Bedenken um?
Sachfrage: Elektronische Patientenakte (ePA) und Telematikinfrastruktur
Die bundesweite Einführung der 'ePA für alle' im Opt-out-Verfahren (ab 2025 verpflichtend für gesetzlich Krankenversicherte, sofern kein Widerspruch erfolgt) und der zugehörigen Telematikinfrastruktur (betrieben von der gematik): Zielsetzung (Vermeidung von Doppeluntersuchungen, bessere Medikationssicherheit durch elektronischen Medikationsplan), Umsetzungsstand, Verpflichtung der Leistungserbringer zur Nutzung seit Oktober 2025, sowie die begleitende Debatte um Datenschutz, Widerspruchsrechte und digitale Kompetenzunterschiede zwischen Versichertengruppen.
Forschungsstand & Quellen
Laut Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und gematik-Fachkonzept 'ePA für alle' sollten 2025 mindestens 80 Prozent der gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte erhalten; das Modell arbeitet mit Opt-out statt Opt-in, wodurch Versicherte aktiv widersprechen müssen, wenn sie keine ePA wünschen. Seit dem 29. April 2025 können bundesweit alle Apotheken auf die ePA zugreifen, seit Oktober 2025 gilt die verpflichtende Nutzung für alle Leistungserbringer. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag (Drucksache 21/3769 vom 21.01.2026) dokumentiert den aktuellen Umsetzungsstand. Der elektronische Medikationsplan soll ab ePA-Version 3.1 voraussichtlich ab März 2026 folgen. Die AOK-Publikation 'Gesundheit und Gesellschaft' (12/2025) ordnet die ePA-Einführung als langwierigen, mehrjährigen Digitalisierungsprozess mit Akzeptanz- und Datenschutzfragen ein.
»Die digitale Transformation des Gesundheitswesens werden wir weiter vorantreiben... vernetzte Infrastruktur, die eine sichere und schnelle Verfügbarkeit relevanter Gesundheitsdaten ermöglicht... datenschutzkonforme Sekundärnutzung von Daten« Beleg ↗
Das Programm bekennt sich zu vernetzter Gesundheitsdateninfrastruktur und datenschutzkonformer Sekundärnutzung, nennt aber weder die ePA für alle noch Telematikinfrastruktur, gematik, Opt-out-Verfahren oder Leistungserbringer-Pflicht namentlich — die Aussage bleibt auf der Ebene des allgemeinen Digitalisierungsbekenntnisses.
SPD
fehlt
Das Programm der SPD äußert sich nicht zur elektronischen Patientenakte, zur Telematikinfrastruktur oder zum Datenschutz dabei.
Bündnis 90/Die Grünen
teilweise
»Dazu werden wir die digitale Infrastruktur von Einrichtungen im Gesundheitswesen gezielt ausbauen und uns für ethisch vertretbare, rechtlich klare und medizinisch sinnvolle Regelungen einer digitalen Gesundheitsversorgung einsetzen.« Beleg ↗
Das Programm bezieht allgemein Position zur digitalen Infrastruktur und fordert ethisch/rechtlich klare Regelungen digitaler Gesundheitsversorgung, adressiert damit den Themenraum. Die elektronische Patientenakte, das Opt-out-Verfahren, die Telematikinfrastruktur/gematik oder die Nutzungspflicht der Leistungserbringer seit Oktober 2025 werden jedoch an keiner Stelle namentlich benannt, sodass die konkrete Sachfrage nicht beantwortet wird.
Die Linke
fehlt
Im Programm der Linken findet sich keine Aussage zur elektronischen Patientenakte, zur Telematikinfrastruktur oder zum Datenschutz dabei.
AfD
teilweise
»Der Patient muss Herr über seine Daten sein und frei entscheiden dürfen, ob und wem seine Daten übermittelt werden. Eine zentrale Datenbank lehnen wir ab. Stattdessen befürworten wir die Speicherung eines Notfalldatensatzes und einer Patientenverfügung auf der Versichertenkarte.« Beleg ↗
Das Programm nimmt die Datenschutz-Perspektive auf digitale Patientendaten auf und schlägt eine eigene, dezentrale Alternative (Versichertenkarte statt zentraler Datenbank) vor. Die konkrete 'ePA für alle' im Opt-out-Verfahren, die Nutzungspflicht seit Oktober 2025, der elektronische Medikationsplan sowie die Telematikinfrastruktur/gematik werden nicht erwähnt.
Was die Unterschiede praktisch bedeuten
Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten —
beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose.
Zur Methodik.
Zur elektronischen Patientenakte selbst äußert sich keine der fünf Parteien namentlich; die Unterschiede liegen in der allgemeinen Digitalpolitik, in die die Sachfrage fällt. Grüne und CDU bekennen sich zum Ausbau vernetzter digitaler Gesundheitsinfrastruktur und fordern dafür rechtlich beziehungsweise datenschutzkonform geklärte Regelungen, ohne Opt-out-Verfahren, Telematikinfrastruktur oder Nutzungspflicht zu benennen. Die AfD positioniert sich als einzige Partei konkret zur Datenhoheit und lehnt eine zentrale Datenbank ab; sie schlägt stattdessen die Speicherung von Notfalldaten auf der Versichertenkarte vor. Linke und SPD äußern sich zu dieser Sachfrage in den vorliegenden Belegen nicht.
dezentrale Datenspeicherung auf der Versichertenkarte
Ohne Aussage: SPD, LinkeWeder CDU noch Grüne benennen Opt-out-Verfahren, Telematikinfrastruktur oder Nutzungspflicht konkret.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.
Grundlage: »Die AfD positioniert sich als einzige Partei konkret zur Datenhoheit und lehnt eine zentrale Datenbank ab; sie schlägt stattdessen die Speicherung von Notfalldaten auf der Versichertenkarte vor.«