Wahlkompass Berlin

ThemenfelderKultur

Soll die Verwaltung geschlechtergerechte Sprache mit Sonderzeichen verwenden dürfen? — Wie stehen die Parteien zur Gendersprache in der amtlichen Kommunikation?

Sachfrage: Gendersprache in Verwaltung und amtlicher Kommunikation

Sachfrage ist der verbindliche Sprachgebrauch der öffentlichen Hand: ob Verwaltung und Justiz geschlechtergerechte Schreibweisen mit Sonderzeichen (Genderstern, Doppelpunkt, Unterstrich) verwenden dürfen, sollen oder nicht dürfen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung – das von den deutschsprachigen Ländern getragene Gremium, das das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung festlegt – hat sich 2021 und erneut 2023 nach öffentlicher Anhörung entschieden, Sonderzeichen zur Kennzeichnung mehrerer Geschlechtsidentitäten NICHT ins amtliche Regelwerk für Schulen, Verwaltung und Justiz aufzunehmen; er begründete dies damit, dass geschlechtergerechte Sprache eine gesellschaftliche, keine orthografische Aufgabe sei, und verlangt von akzeptablen geschlechtergerechten Schreibweisen unter anderem Vorlesbarkeit und Rechtssicherheit. Das amtliche Regelwerk bindet Schulen und Verwaltungen; Sonderzeichen bleiben außerhalb davon erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Strittig zwischen den Parteien ist, ob Verwaltungen Gendersprache aktiv verwenden, freistellen oder ausdrücklich untersagen sollen. Wie die Parteien zur geschlechtergerechten Sprache in der Schule stehen, behandelt eine eigene Sachfrage im Themenfeld Bildung.

Forschungsstand & Quellen

Rat für deutsche Rechtschreibung, Empfehlungen vom 26. März 2021 sowie »Geschlechtergerechte Schreibung: Erläuterungen, Begründung und Kriterien« (Beschluss vom 14. Juli 2023, Erläuterungspapier vom 15. Dezember 2023): keine Aufnahme von Sonderzeichen ins amtliche Regelwerk für Schulen, Verwaltung und Justiz.

Was die Parteien dazu sagen

CDU

substanziell

»Maßstab für die Kommunikation der Verwaltung muss korrektes, verständliches Deutsch sein. Deshalb lehnen wir die Verwendung der künstlichen Gendersprache in Behörden und öffentlichen Einrichtungen ab.« Beleg ↗

Die CDU lehnt die Verwendung von Gendersprache in Behörden und öffentlichen Einrichtungen ausdrücklich ab und will auch an Schulen weniger gendern, zugunsten von Lesen, Schreiben und Rechnen.

SPD

fehlt

Das Programm der SPD äußert sich zur Verwendung von Gendersprache mit Sonderzeichen im öffentlichen Sprachgebrauch nicht.

Bündnis 90/Die Grünen

fehlt

Das Programm der Grünen äußert sich zur Verwendung von Gendersprache mit Sonderzeichen im öffentlichen Sprachgebrauch nicht.

Die Linke

fehlt

Das Programm der Linken äußert sich zur Verwendung von Gendersprache mit Sonderzeichen im öffentlichen Sprachgebrauch nicht.

AfD

substanziell

»Die rechtschreibwidrige Gendersprache lehnen wir als politisches Umerziehungsprojekt ab, das darauf abzielt, die natürliche und historisch gewachsene Sprachentwicklung politisch zu manipulieren und einen ideologischen Spaltpilz in die Gesellschaft zu tragen.« Beleg ↗

Die AfD lehnt Gendersprache grundsätzlich ab und will ihre Verwendung an Schulen ausdrücklich untersagen.

Was die Unterschiede praktisch bedeuten

Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten — beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose. Zur Methodik.

Bei der Gendersprache sind sich die beiden positionierten Parteien im Ziel einig: Beide lehnen die Verwendung von Sonderzeichen im amtlichen Sprachgebrauch ab, wählen dafür aber unterschiedliche Instrumente und Begründungen. Die CDU lehnt Gendersprache in Behörden und öffentlichen Einrichtungen ab und will auch an Schulen weniger gendern, mit dem Ziel korrekten und verständlichen Deutschs. Die AfD geht weiter und will die Verwendung von Gendersprache an Schulen ausdrücklich untersagen; sie begründet die Ablehnung mit dem Vorwurf eines ›politischen Umerziehungsprojekts‹. SPD, Grüne und Linke äußern sich zur Verwendung von Gendersprache mit Sonderzeichen im öffentlichen Sprachgebrauch nicht.

Muster der Positionen: Gleiche Richtung

Gemeinsame Richtung: Ablehnung verbindlicher Gendersprache in Verwaltung und Schule — wie verbindlich legen sich die Programme fest?

Absichtserklärung
Festgelegt: Instrument, Zahl und Termin

Beide Parteien sprechen ein Verbot beziehungsweise eine Ablehnung aus, ohne Frist oder Geltungsbereich zusätzlich zu beziffern.Ohne Aussage: SPD, Grüne, LinkeBeide Parteien sprechen ein Verbot beziehungsweise eine Ablehnung aus, ohne Frist oder Geltungsbereich zusätzlich zu beziffern; die AfD formuliert für Schulen ein explizites Verbot, die CDU eine Ablehnung für die Verwaltung.Stufen: Absicht · Instrument benannt · Instrument + Zahl oder Termin · Instrument + Zahl und Termin. Verbindlich heißt: festgelegt — nicht: besser.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU,  SPD,  Grüne,  Linke,  AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.

Grundlage: »Bei der Gendersprache sind sich die beiden positionierten Parteien im Ziel einig: Beide lehnen die Verwendung von Sonderzeichen im amtlichen Sprachgebrauch ab, wählen dafür aber unterschiedliche Instrumente und Begründungen.«