Wahlkompass Berlin

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Was sagen die Parteien zu einer eigenen Interessenvertretung für alle Beschäftigten (Arbeitskammer)?

Sachfrage: Institutionalisierte Interessenvertretung der Beschäftigten (Arbeitskammer)

Ob eine Arbeitskammer als eigene, gesetzlich verankerte Interessenvertretung aller Arbeitnehmer*innen — nach Vorbild Bremen, Saarland oder Österreich — geprüft oder eingerichtet werden soll, und in welchem Verfahren. Arbeitskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft der Beschäftigten, die Beratung, Interessenvertretung gegenüber der Landespolitik und eigene Studien anbieten; in Deutschland bestehen sie bislang nur in Bremen und im Saarland. Die Arbeitskammer des Saarlandes und die Arbeitnehmerkammer Bremen führen regelmäßig eigene empirische Studien zu Arbeitsbedingungen durch, die in anderen Bundesländern von einer solchen Institution nicht erhoben werden. Strittig ist, ob eine zusätzliche Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und -beitrag den bestehenden Interessenvertretungen (Gewerkschaften, Betriebsräte, Kammern der Arbeitgeberseite) etwas Eigenständiges hinzufügt oder Doppelstrukturen schafft.

Forschungsstand & Quellen

Arbeitskammer des Saarlandes / Hans-Böckler-Stiftung / Institut Arbeit und Technik (IAT), gemeinsame Studien der Arbeitskammern Bremen und Saarland zu Arbeitsbedingungen (u. a. »Ich pflege wieder, wenn…«, 2022) als Beleg für die Forschungs- und Beratungsfunktion bestehender Arbeitskammern.

Was die Parteien dazu sagen

CDU

fehlt

Eine Arbeitskammer oder vergleichbare eigene Interessenvertretung für alle Beschäftigten kommt im Programm der CDU nicht vor.

SPD

substanziell

»Mit einer Machbarkeitsstudie wollen wir zusammen mit den Gewerkschaften die Einrichtung einer Arbeitskammer Berlin prüfen.« Beleg ↗

Die Sachfrage fragt explizit auch nach einer Prüfung, nicht nur nach der Einrichtung selbst; das Programm sagt eine Machbarkeitsstudie gemeinsam mit den Gewerkschaften zur Einrichtung einer Arbeitskammer Berlin zu — ein konkretes, verfahrensmäßig benanntes Vorgehen, auch wenn die Einrichtung selbst noch nicht beschlossen wird.

Bündnis 90/Die Grünen

substanziell

»In enger Kooperation mit den Gewerkschaften werden wir eine Arbeitnehmer*innenkammer nach Bremer Vorbild einrichten und damit allen in Berlin beschäftigten Menschen eine starke gesetzliche Interessenvertretung ermöglichen.« Beleg ↗

Das Programm positioniert sich eindeutig für die Einrichtung einer Arbeitnehmer*innenkammer nach Bremer Vorbild in Kooperation mit den Gewerkschaften – ein konkretes institutionelles Vorhaben mit Verfahrensangabe, keine bloße Prüfabsicht.

Die Linke

substanziell

»Die Linke wird unter enger Beteiligung der Gewerkschaften prüfen, ob für das Land Berlin eine Arbeitskammer geschaffen werden soll. In den Bundesländern Bremen und Saarland sowie in den Ländern Österreich und Luxemburg gibt es solche Kammern bereits. […] Eine solche Kammer kommt nur in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass sie die bestehenden Arbeitnehmer*innenvertretungen nicht schwächt.« Beleg ↗

Der Beleg bezieht direkt Position zur Sachfrage: Prüfauftrag für eine Berliner Arbeitskammer unter Gewerkschaftsbeteiligung, mit Verweis auf die Vorbilder Bremen/Saarland/Österreich/Luxemburg und einer expliziten Bedingung (keine Schwächung bestehender Interessenvertretungen) als Prüfkriterium — ein konkretes Verfahren, wenn auch keine Festlegung auf die Einrichtung selbst.

AfD

fehlt

Das Programm der AfD äußert sich nicht zu einer eigenen Interessenvertretung für alle Beschäftigten wie einer Arbeitskammer.

Was die Unterschiede praktisch bedeuten

Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Antworten — beschrieben wird das angestrebte Handeln der Parteien, keine Wirkungsprognose. Zur Methodik.

Bei einer eigenen Interessenvertretung der Beschäftigten (Arbeitskammer) trennt die Parteien der Verfahrensstand: SPD und Linke sagen jeweils eine Prüfung zu – die SPD eine Machbarkeitsstudie, die Linke eine Prüfung unter Gewerkschaftsbeteiligung mit der Bedingung, bestehende Interessenvertretungen nicht zu schwächen –, während die Grünen die Einrichtung einer Arbeitnehmer*innenkammer nach Bremer Vorbild bereits als beschlossenes Vorhaben benennen. Die Programme von CDU und AfD enthalten zu einer Arbeitskammer keine Aussage.

Muster der Positionen: Gleiche Richtung

Gemeinsame Richtung: Einrichtung einer Arbeitnehmer*innenkammer prüfen oder umsetzen — wie verbindlich legen sich die Programme fest?

Absichtserklärung
Festgelegt: Instrument, Zahl und Termin

SPD, Grüne und Linke benennen mit Machbarkeitsstudie, Einrichtung bzw. Prüfung je ein konkretes Instrument, aber keine legt sich auf Zahl oder Termin fest.Ohne Aussage: CDU, AfDUnterschied im Verfahrensstand: SPD und Linke sagen jeweils nur eine Prüfung zu (Linke mit der Bedingung, bestehende Interessenvertretungen nicht zu schwächen), während die Grünen die Einrichtung nach Bremer Vorbild bereits als beschlossenes Vorhaben benennen.Stufen: Absicht · Instrument benannt · Instrument + Zahl oder Termin · Instrument + Zahl und Termin. Verbindlich heißt: festgelegt — nicht: besser.Punkte = Parteien in ihren Farben ( CDU,  SPD,  Grüne,  Linke,  AfD); hohl = ohne Aussage; halb gefüllt = äußert sich zu einem anderen Aspekt der Frage.

Grundlage: »Bei einer eigenen Interessenvertretung der Beschäftigten (Arbeitskammer) trennt die Parteien der Verfahrensstand.«